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27.08.2015
Kinderbetreuung
Eltern, die für ihr Kind keinen Kita-Platz erhalten, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das entschied, mit spitzfindiger Begründung, das OLG Dresden. Der Anspruch auf Betreuung stünde dem Kind zu und nicht den klagenden Müttern, die mangels Betreuungsplatz nicht arbeiten können. Vereinbarkeit von Familie und Beruf - nur ein Abfallprodukt des Gesetzes?
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