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04.04.2014
Aufstockungsunterhalt
Mütter mit kleinen Kindern müssen nicht in Vollzeit arbeiten, selbst wenn das Kind bis 17 Uhr betreut wird. Um eine gerechte Lastenverteilung der Eltern zu erreichen, ist zu berücksichtigen, dass morgens und abends ebenfalls Betreuungsaufgaben und Erziehungsleistungen zu erbringen sind, so das OLG Düsseldorf.mehr