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14.03.2018
Gender-Klage abgewiesen
Der BGH hat das generische Maskulinum abgesegnet und den Anspruch auf die Übernahme des korrekten Genderns in die Sprache der Bankformulare abgelehnt. Ein Recht der Frauen, in amtlichen oder geschäftlichen Formularen als Frauen angesprochen zu werden, besteht nach dem Urteil nicht, denn die männliche Ansprache ist keine Benachteiligung, das befanden die 5 BGH-Richter.
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