Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

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§ 13 Konzernrecht / 4. Unternehmensverträge i.S.d. § 292 AktG

Rz. 27 Rz. 28 Praktische Bedeutung besitzt vor allem der Teilgewinnabführun...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 1. Aktienrechtlicher Squeeze-out

Rz. 389 Das AktG sieht in den §§ 327a ff. AktG die Möglichkeit eines sog. Squeeze-out vor. Nach § 327a Abs. 1 AktG kann die Hauptversammlung einer AG, KGaA oder SE auf Verlangen eines Aktionärs, dem 95 % des Grundkapitals einer AG, KGaA oder SE[816] gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Ge...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / III. Vorbereitungsphase

Rz. 258 Dem eigentlichen Angebot an die Aktionäre der Zielgesellschaft geht eine Vorbereitungsphase voraus, die letztlich in der Entscheidung des Bieters mündet, den Aktionären der Zielgesellschaft ein öffentliches Angebot zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Wertpapiere zu unterbreiten. Rz. 259 I.d.R. beginnt die Vorbereitungsphase damit, dass der Bieter die Verkaufsbereitsch...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Gesetzliche Vertretung

Rz. 60 Der entgeltliche Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen oder Aktien ist wegen der übernommenen Gegenleistung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Ob die Schenkung eines (voll eingezahlten) GmbH-Geschäftsanteils lediglich rechtlich vorteilhaft ist, wird unterschiedlich beurteilt. Mit Rücksicht auf die potenzielle Ausfallhaftung des Erwerbers gem. §§ 24, 31 Abs. 3 GmbHG ist...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (4) § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG

Rz. 192 Nach dieser Regelung erfolgt eine Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, an denen zugunsten des Meldepflichtigen ein Nießbrauch bestellt ist. Der Nießbraucher wird damit wie ein Inhaber des Stimmrechts behandelt, obwohl dieses nach herrschender Meinung bei dem Besteller des Nießbrauchs verbleibt.[437] Für das WpHG ist also irrelevant, wem bei Bestellung eines Nießbr...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (1) Herkömmliche Aktienoptionsprogramme

Rz. 130 Gem. Art. 10 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/522 sind die Annahme und die Ausübung einer Aktienoption, einschließlich der Führungskräften oder Arbeitnehmern im Rahmen ihres Vergütungspakets gewährten Aktienoptionen meldepflichtige Geschäfte. Hierzu führt die BaFin aus, dass bspw. auch Aktienzuteilungen der Meldepflicht unterfallen, und zwar unabhän...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Anfechtungsbefugnis

Rz. 1559 ie Anfechtungsbefugnis richtet sich nach § 245 AktG. Fehlt sie, ist die Klage unbegründet.[4080] Ein Anfechtungsrecht besteht für die Aktionäre nach § 245 Nr. 1–Nr. 3 AktG. Alle Aktionäre sind anfechtungsbefugt, soweit es um einen Beschluss wegen Strebens nach Sondervorteilen geht (§§ 245 Nr. 3, 243 Abs. 2 AktG). Rz. 1560 Anfechtungsbefugt sind die in der Hauptversam...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / d) Zeitpunkt der Sicherstellung

Rz. 310 Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 WpÜG hat der Bieter die notwendigen Maßnahmen "vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage" zu treffen. Sieht das Angebot als Gegenleistung die Zahlung einer Geldleistung vor, muss die Finanzierungsbestätigung spätestens vorliegen, wenn die Angebotsunterlage der BaFin nach § 14 Abs. 1 Satz 1 WpÜG zur Prüfung übermittelt wird, da die BaFin in...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Sacheinlagen bei Kapitalgesellschaften

Rz. 514 Die Gründungsvorgänge und die Durchführung von Kapitalerhöhungen sind bei Kapitalgesellschaften komplexer als bei Personengesellschaften. Da bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, muss gewährleistet sein, dass der Gesellschaft die von den Gesellschaftern versprochenen Einlagen tatsächlich zufließen. Entsprechend sind zur S...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Rechtsnatur

Rz. 2232 Die KGaA ist eine Mischform aus KG und AG. Geregelt ist sie in den §§ 278 ff. AktG. Nach § 278 Abs. 2 und Abs. 3 AktG gilt sowohl das HGB als auch das AktG. Die KGaA ist eine juristische Person. Mit der AG hat sie die Zerlegung eines Teils des Kapitals in Aktien und die Börsenfähigkeit gemeinsam. Eine Parallele zur KG besteht, weil es zwei Gesellschaftergruppen gibt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Abtretung des Geschäftsanteils an einen Nicht-Darlehensgeber

Rz. 388 Auch der umgekehrte Fall, dass die Gesellschafterstellung des Darlehensgebers etwa durch Abtretung beendet wird, ist nicht gesetzlich geregelt. Der BGH hat dazu entschieden, dass in diesem Fall "allenfalls" der Darlehensanspruch des innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag (oder danach) ausgeschiedenen Gesellschafters als nachrangig zu behandeln ist.[754]...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Intermediär

Rz. 845 § 67a Abs. 4 AktG enthält eine Legaldefinition des Intermediärs. Er umfasst insbesondere Wertpapierfirmen, Kreditinstitute und Zentralverwahrer. Der Sitz des Intermediärs im In- oder Ausland spielt keine Rolle. Innerhalb des Begriffs des Intermediärs wird differenziert zwischen Intermediären in der Kette, und dem sogenannten Letztintermediär, d.h. Personen, die Aktien...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 3. Vermeidung eines Pflichtangebots durch vorheriges Übernahmeangebot

Rz. 374 Ein Pflichtangebot muss nach § 35 Abs. 3 WpÜG dann nicht abgegeben werden, wenn die Kontrolle an der Zielgesellschaft aufgrund eines Übernahmeangebots erworben wurde (§ 35 Abs. 3 WpÜG). Rz. 375 Dieser Regelung liegt die Überlegung zugrunde, dass für Übernahmeangebote und Pflichtangebote grds. die gleichen Vorschriften – insb. im Hinblick auf die anzubietenden Mindestp...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Bargründung einer AG

Rz. 579 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.14: Bargründung einer AG Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Urkundseingang wie üblich) Die Erschienenen erklärten:mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 8. Änderung des Angebots (§ 21 WpÜG)

Rz. 313 Nach § 21 WpÜG kann der Bieter sein Angebot unter bestimmten Voraussetzungen – ggf. auch mehrfach – ändern. Dadurch wird dem Bieter die Möglichkeit eingeräumt, ein etwaiges konkurrierendes Angebot i.S.d. § 22 WpÜG zu kontern und auf den Kursanstieg der Aktien der Zielgesellschaft während der Annahmefrist zu reagieren und darüber hinaus die Attraktivität des Angebots ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 7. Nachfolgeregelung

Rz. 530 Im Poolvertrag sollten außerdem Regelungen für den Fall des Todes eines Poolmitgliedes getroffen werden. Im Hinblick auf die seit dem 1.1.2024 geltende neue Rechtslage ist eine (einfache) Nachfolgeklausel allerdings nicht mehr erforderlich, um die Auflösung der Gesellschaft zu vermeiden (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Der Gesetzgeber hat insoweit das bisherige Regel-Ausnah...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Gründer

Rz. 594 Nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 AktG sind in der Gründungsurkunde die Gründer anzugeben. Gründer sind nach § 28 AktG die Aktionäre, die bei der Gründung zumindest eine Aktie übernehmen. Eine Einmann-Gründung ist nach § 2 AktG zulässig.[1987] Der oder die Gründer sind im Gründungsprotokoll namentlich aufzuführen, und zwar in der Art, dass sie identifiziert werden können, d.h. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Mischeinlage (gemischte Einlage)

Rz. 688 Eine Mischeinlage (= gemischte Einlage) liegt vor, wenn dem Gründer für seine Einlageleistung ausschließlich Aktien gewährt werden. Seine Einlageleistung besteht bei der Mischeinlage jedoch teilweise aus einer Sacheinlage und teilweise aus einer Bareinlage.[2195] Jede Einlage ist gesondert nach den für sie maßgebenden Regeln zu behandeln.[2196] Für die als Sacheinlag...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Inhalt des Aktienregisters

Rz. 829 Eingetragen werden ins Aktienregister die Namensaktien unter Angaben zum Inhaber unter Angabe der Postanschrift und einer elektronischen Adresse und zum Aktienbesitz (§ 67 Abs. 1 AktG). Eintragungspflichtig sind weiter Rechtsänderungen, die sich auf die Aktie i.S.d. Mitgliedschaft beziehen. Beispiel Bei Nennbetragsaktien Änderung des Nennbetrages, Änderung der Stückel...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / cc) Zurechnung von Stimmrechten nach § 30 Abs. 2 WpÜG (Acting in Concert)

Rz. 371 Nach der Neufassung des sog. Acting in Concert [790] in § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG durch das Risikobegrenzungsgesetz werden dem Bieter auch Stimmrechte eines Dritten aus Aktien der Zielgesellschaft in voller Höhe zugerechnet, mit dem der Bieter oder sein Tochterunternehmen sein Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft aufgrund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weis...mehr

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§ 6 Franchiserecht / b) Kapitalgesellschaft

Rz. 225 Franchise-Geber- und Franchise-Nehmer-Gesellschaften werden sowohl in der Rechtsform der GmbH als auch der AG gegründet. Rz. 226 In letzter Zeit ist eine Tendenz feststellbar, Franchise-Geber-Gesellschaften als AG zu gründen, um die Franchise-Nehmer an der Franchise-Geber-Gesellschaft durch Aktien beteiligen zu können. Damit soll eine stärkere Bindung innerhalb des Fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wert der Vermögensbeteiligung (§ 3 Nr 39 S 4 EStG)

Rn. 1335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 3 Nr 39 S 4 EStG ist als Wert der Vermögensbeteiligung der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Überlassung anzusetzen. Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definiert. Maßgebend ist mithin der gemäß § 9 Abs 2 BewG im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielende Preis, ohne dass ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen wär...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ff) Einzelne Besonderheiten

Rz. 209 Nach § 71 UmwG ist für den Empfang der zu gewährenden Aktien und ggf. der baren Zuzahlungen ein Treuhänder zu bestellen. Zum Umtausch der Aktien vgl. § 72 UmwG.[488] Es ist umstritten, ob diese Funktion auch vom beurkundenden Notar zusätzlich wahrgenommen werden kann.[489] Hiergegen wird vor allem die Neutralitätspflicht des Notars vorgebracht.[490] Der Treuhänder is...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 7. Folgen der Hauptversammlung

Rz. 1349 Nach Beendigung der Hauptversammlung ist der Vorstand verpflichtet, die in der Hauptversammlung getroffenen Beschlüsse unverzüglich nach § 83 Abs. 2 AktG umzusetzen. In das Handelsregister einzutragende Beschlüsse sind mit gesonderter notarieller Urkunde zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Zur Anmeldung verpflichtet ist der Vorstand in vertretungsberec...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Besonderheiten bei der Publikums-KGaA

Rz. 2288 Bei der Publikums-KGaA bestehen Besonderheiten wegen des Anlegerschutzes. Konkret geht es darum, ob die Zustimmungspflicht der Hauptversammlung der Kommanditaktionäre nach § 164 HGB zu außergewöhnlichen Maßnahmen ausgeschlossen werden kann. Auf die obigen Ausführungen kann verwiesen werden (s.o. Rdn 2266 ff. und Rdn 2280 ff.).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Kosten

Rz. 1844 Die Gebühren für die Billigung eines Wertpapierprospektes für ein öffentliches Angebot und die Zulassung von Aktien betragen derzeit 6.500,00 EUR (vgl. WpPGebV).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zulässigkeit einer Auslandsbeurkundung

Rz. 2072 Die Form von gesellschaftsrechtlichen Verträgen richtet sich nach dem Geschäftsstatut, also dem Recht am Sitz der Gesellschaft.[5230] Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die Form der notariellen Beurkundung entschieden, um die materielle Richtigkeit des Gründungsverfahrens zu gewährleisten. Die Rspr. geht für das deutsche Recht daher davon aus, dass eine Beurkundun...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 137 Die erbschaftsteuerliche Erfassung erfordert eine Bewertung des übergegangenen Geschäftsanteils bzw. der übergegangenen Aktien. Diese Bewertung richtet sich nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG. Danach ist bei börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften – (Kommandit-)Aktien – der Börsenkurs anzusetzen.[240] Kommt eine Bewertung anhand des Börsenk...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Entstehen der AG, Vor-AG, Vorgründungsgesellschaft

Rz. 648 Mit Eintragung im Handelsregister entsteht die AG (§ 41 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der Zeitpunkt der Übernahme der Aktien i.R.d. Gründung durch die Gründer nach § 29 AktG und die Feststellung der Satzung bestimmen lediglich den Zeitpunkt des Entstehens der sog. Vor-AG. Die Vor-AG ist notwendiges Durchgangsstadium. Die Vor-AG ist eine Gesamthandsgesellschaft eigener Art, au...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (6) § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG

Rz. 195 Nach dieser Bestimmung erfolgt eine Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die dem Meldepflichtigen anvertraut sind oder aus denen er die Stimmrechte als Bevollmächtigter ausüben kann, sofern er die Stimmrechte aus diesen Aktien nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen des Aktionärs vorliegen. Erfasst werden damit sowohl schuldrechtliche a...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Materielle Voraussetzungen eines Bezugsrechtsausschlusses

Rz. 398 Von einem Bezugsrecht der Altgesellschafter ausgehend können hinsichtlich der Anforderungen an den Bezugsrechtsausschluss die Regelungen über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei der AG[1329] entspr. herangezogen werden.[1330] Danach bedarf der Bezugsrechtsausschluss eines berechtigten Gesellschaftsinteresses und muss zur Erreichung dieses Interesses erfo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Fehlerhafter Zeichnungsvertrag

Rz. 1908 Für eine ordnungsgemäße Kapitalerhöhung ist nach § 185 AktG die Zeichnung der neuen Aktien erforderlich. Die Zeichnung ist ein Vertrag zwischen Gesellschaft und Zeichner.[4772] aa) Willensmängel der Zeichnung Rz. 1909 Die Zeichnungserklärung kann wegen fehlender Geschäftsfähigkeit unwirksam (§§ 104 ff. BGB) oder wegen Willensmängeln anfechtbar (§§ 116 ff. BGB) sein so...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zweifel an der Zulässigkeit des Hin- und Herzahlens im Aktienrecht

Rz. 722 Als offen muss es bezeichnet werden, ob das Hin- und Herzahlen nach geltendem Aktienrecht überhaupt zulässig ist. § 71a AktG verbietet eine financial assistance. Hiernach ist ein Rechtsgeschäft nichtig, das die Gewährung eines Vorschusses oder eines Darlehens oder die Leistung einer Sicherheit durch die Gesellschaft an einen anderen zum Zweck des Erwerbs von Aktien di...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Aktienregister

Rz. 825 Nach § 67 Abs. 1 AktG sind Namensaktien in das Aktienregister einzutragen. Nach § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist (unwiderlegliche Vermutung).[2562] Die Vermutungswirkung erstreckt sich dabei auf alle im Aktienregister eingetragenen Daten, d.h. insbesondere auch auf die Postanschri...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Veröffentlichung von Mitteilungen nach §§ 33, 38, 39 WpHG

Rz. 229 Sofern der Emittent Mitteilungen nach §§ 33 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 38 Abs. 1 Satz 1 oder § 39 Abs. 1 Satz 1 WpHG erhält, trifft ihn die Veröffentlichungspflicht nach § 40 WpHG. Während sich die Mitteilungspflicht nach §§ 33, 34, 38 und 39 WpHG auf Beteiligungen an einem Emittenten mit Herkunftsstaat Deutschland (i.S.v. § 2 Abs. 13 WpHG) bezieht, knüpft die Veröffentl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / II. Erscheinungsformen

Rz. 2235 Die KGaA ist gekennzeichnet durch das Vorhandensein eines Komplementärs, der unbeschränkt haftet. Daneben gibt es die am Grundkapital der Gesellschaft beteiligten Kommanditaktionäre. In der Praxis gibt es zwei Varianten, die "personalistische KGaA" bzw. die "Unternehmer-Komplementär-KGaA" sowie die "hauptversammlungsorientierte" bzw. "kapitalistische" KGaA. Rz. 2236...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 7. Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG

Rz. 235 Ist es bei einem Inlandsemittenten zu einer Zu- oder Abnahme von Stimmrechten gekommen, ist dieser nach § 41 Abs. 1 WpHG verpflichtet, die Gesamtzahl der Stimmrechte und das Datum, zu dem sich die Gesamtstimmzahl geändert hat, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Handelstagen[543] in der nach § 41 WpHG i.V.m. der WpAV vorgeschriebenen Weise zu veröffentlic...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Zivilrecht

Rz. 166 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist legal nicht definiert. Die Rspr. des BGH[285] versteht darunter die Übertragung von Vermögen oder eines wesentlichen Teiles davon durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[286] Allerdings ist das Recht der vorweggenommenen Erbfolge nicht in einer dem Erbre...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Art. 13 DBA Österreich/Deutschland unterscheidet bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschaften, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, und anderen Gesellschaften. Die Höhe des Aktivvermögens orientiert sich nach Nr. 4 des Protokolls zum DBA Österreich/Deutschland vom 24.8.2000 an der letzten, vor der Veräußerun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / IV. Rechtsverhältnisse der Komplementäre und Kommanditaktionäre

1. Komplementäre Rz. 2248 Die Komplementärstellung wird bei der Gründung oder später mittels Satzungsänderung übernommen. Nach § 281 Abs. 1 AktG sind die Angaben über die Identität der persönlich haftenden Gesellschafter zwingender Satzungsbestandteil. Sämtliche Komplementäre, auch die nicht vertretungsberechtigten und nicht geschäftsführungsbefugten Komplementäre, müssen der...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / V. Hauptversammlung

1. Anwendung der aktienrechtlichen Vorschriften Rz. 2277 Die Hauptversammlung der KGaA ist nicht eine Versammlung aller Gesellschafter, sondern eine Versammlung der Kommanditaktionäre. Es gelten die Vorschriften über die Hauptversammlung der AG entsprechend. Einberufen wird die Hauptversammlung durch die geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Komplementäre (§ 283 Nr. 6 Akt...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Zukunftserfolgswert

Rz. 73 Unter dem Ertragswert versteht man die Summe aller zukünftigen Erträge des fortgeführten Unternehmens,[135] vermehrt um den Veräußerungswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu Einzelveräußerungspreisen.[136] Unterste Grenze des Unternehmenswertes[137] ist der Liquidationswert.[138] Die zukünftigen Erträge werden auf den Bewertungsstichtag abgezinst (kapitalisie...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Umwandlung einer Forderung in Mezzaninekapital u.a.

Rz. 114 Von den vorbesprochenen Konstellationen des Debt-Equity-Swap zu unterscheiden ist die Umwandlung einer Gläubigerforderung in eine andere hybride Finanzierungsform, etwa Mezzaninekapital[259] oder Genussrechte. Mezzaninekapital hat, abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung, Eigenkapitalcharakter, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Inhalt der Gründungsprüfung

Rz. 615 § 34 Abs. 1 AktG beinhaltet den Prüfungsinhalt und Prüfungsmaßstab. Danach ist die Prüfung des Vorstands und des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer darauf zu erstrecken, ob die Angaben der Gründer über die Übernahme der Aktien, über die Einlagen auf das Grundkapital und die Festsetzungen nach §§ 26, 27 AktG richtig und vollständig sind. Rz. 616 Die nach § 34 Abs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter

Rz. 2289 Nach § 285 Abs. 2 Satz 1 AktG bedürfen bestimmte Beschlüsse der Hauptversammlung der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter. Zustimmungsbedürftig sind danach z.B. Beschlüsse über Satzungsänderungen sowie Grundlagenbeschlüsse, die Zustimmung der Hauptversammlung zu Unternehmensverträgen oder zu Umwandlungsvorgängen. Handelt es sich bei der Satzungsänderun...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 352 Der hier dargestellte Formwechsel von einer AG in eine GmbH kommt in der Praxis regelmäßig in Betracht, wenn die Corporate Governance der Gesellschaft flexibilisiert werden soll oder wenn die Anforderungen an die Kapitalerhaltung erleichtert werden sollen. Der Formwechsel einer GmbH in eine AG[710] kann zur Vorbereitung des Börsenganges dienen, ebenso wie der umgekeh...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Einmann-AG

Rz. 1362 Bei der Einmann-AG liegt immer eine Vollversammlung nach § 121 Abs. 6 AktG vor. Auf die Förmlichkeiten für die Einberufung kann verzichtet werden.[3844] Ein konkludenter Verzicht genügt.[3845] Auch ein Teilnehmerverzeichnis nach § 129 Abs. 1 AktG muss nicht aufgestellt werden. Auf einen Versammlungsleiter kann man bei einer Einmann-AG nach h.M. verzichten, weil dort ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Voraussetzungen der Offenlegung vertraulicher Informationen durch die Geschäftsführung einer GmbH/den Vorstand einer AG

Rz. 70 Neben dem nur sehr eingeschränkten Auskunfts- und Einsichtsrecht bestehen auch auf Ebene des Zielunternehmens Beschränkungen bzgl. der Herausgabe vertraulicher Informationen. In einer Due Diligence werden regelmäßig hochsensible Unternehmensinterna nachgefragt bzw. offengelegt. Neben detaillierten Daten über die finanziellen Verhältnisse und die Unternehmensplanung des...mehr

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§ 13 Konzernrecht / dd) Einberufung zur Hauptversammlung

Rz. 112 Die Einberufung zur Hauptversammlung der einzugliedernden Gesellschaft muss wie üblich die Tagesordnung für die Hauptversammlung enthalten. Gem. § 320 Abs. 2 AktG muss die Bekanntmachung der Tagesordnung weitere Angaben enthalten. Die Bekanntmachung mussmehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / bb) Erfasste Geschäftsarten

Rz. 125 Mitteilungspflichtige Geschäfte sind beispielhaft u.a. in Art. 19 Abs. 7 MMVO bestimmt. Danach gehören zu den meldepflichtigen Geschäften auch das Verpfänden und Verleihen von Finanzinstrumenten, Art. 19 Abs. 7 lit. a) MMVO.[280] Erfasst sind auch Geschäfte von Personen, die beruflich Geschäfte vermitteln oder ausführen oder Geschäfte einer anderen Person im Auftrag ...mehr