Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / I. Das Bankgeschäft

Das Bankgeschäft ist die Grundlage privaten, gewerblichen und staatlichen Wirtschaftens. Das sind i.S.d. § 1 KWG u.a. Einlagengeschäfte (Nr. 1), Pfandbriefgeschäfte (Nr. 2) und Kreditgeschäfte (Nr. 3) und werden von Kreditinstituten betrieben. Dabei liegen die Schwerpunkte in der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Entgegennahme verzinslicher Einlagen, der Versorgung mit Kr...mehr

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ZAP 2/2017, Bauträgervertrag: Unwirksamkeit von Klauseln

(LG München I, Beschl. v. 23.6.2016 – 11 O 10314/16) • Die Klausel in einem Bauträgervertrag "Der Verkäufer ist zur Übergabe verpflichtet, wenn das Vertragsobjekt vollständig fertig gestellt und die Abnahme durchgeführt ist", ist unwirksam. Dieser Satz benachteiligt den Erwerber (bei der gebotenen ex-ante-Betrachtung) unangemessen und gefährdet den Zweck des Vertrags: Dem Er...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Mietgerichtstag 2016

Vom 26.2. bis zum 27.2.2016 wird der nächste Mietgerichtstag in Dortmund, Kongresszentrum Westfalenhallen Goldsaal, Rheinlanddamm 200, stattfinden. Er steht unter dem Hauptthema "Mieterrechte auf dem Prüfstand?" und wird insbesondere der Frage nachgehen, ob eine Aushöhlung der Gewährleistungsrechte der Mieter droht. Die Vorträge gehen u.a. auf das Thema Beschaffenheitsvereinb...mehr

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ZAP 17/2016, Anwaltliche Be... / b) Insolvenz des Vermittlers von Pauschalreisen

Es stellt sich die Frage, ob und von wem der Mandant eine Rückerstattung erhalten kann, wenn der Reisevermittler selbst insolvent wird, bevor er dessen Zahlungen an den Reiseveranstalter weiterleitete. Hinweis: Hat ein Reisevermittler Gelder des Kunden entgegengenommen und wird dieser selbst oder der Veranstalter insolvent, so ist hinsichtlich der Konsequenzen danach zu diffe...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / bb) Materiell-rechtliche Grundlagen

Der BGH hat zutreffend festgestellt, dass keine gesetzliche Pflicht des Kunden zur Stellung von Sicherheiten besteht. Eine AGB-Klausel, in der vorgeschrieben ist, dass die Bank verpflichtet ist, Sicherheiten hereinzunehmen und der Kunde diese herauszugeben hat, ist deshalb unwirksam. Es wären dann nämlich weder Blankokredite noch genehmigte Kontoüberziehungen, noch geduldete...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 2. Kündigung – Klageverzicht – Inhaltskontrolle

Ohne Gegenleistung ist ein Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BAG, Urt. v. 25.9.2014 – 2 AZR 788/13, ArbRB 2015, 168). Das BAG nennt selbst kompensierende Elemente: In Bezug auf den Beendigungszeitpunkt, die Beendigungsart, Zahlung einer Entlassungsentschädigung, Verzicht auf eigene Ersatzansprüche. Doch was ist mit ei...mehr

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ZAP 4/2016, Schönheitsrepar... / d) Ausgestaltung der Formularklausel

Unabhängig von diesen generellen Erwägungen sind beim Formulieren der konkreten Formularklausel weitere Anforderungen zu beachten, um die Risiken des Vermieters für dessen Freizeichnung von den Schönheitsreparaturen zu minimieren. Zunächst muss der Vermieter klar zum Ausdruck bringen, dass er keine Schönheitsreparaturen schuldet, ohne dass diese Pflicht auf den Mieter übertra...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 4. Reform des Bauvertragsrechts und der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Das geplante Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (BT-Drucks 18/8486; zu Einzelheiten Glöckner VuR 2016, 123 ff. und 163 ff.) hat – wie der Name schon verrät – zwei völlig verschiedene Regelungsschwerpunkte. Das bislang allgemein gehaltene Werkvertragsrecht soll um spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherb...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / IV. Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht

Tarifvertragliche auflösende Bedingungen des Arbeitsverhältnisses (Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 TzBfG/Auslegung des § 33 TV-L) Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses wegen Bewilligung einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Die Klägerin ist bei dem beklagten Land seit dem 11.10.2004 als Lehrerin zu 50 % einer Vollzeitkraft (12,5 von 2...mehr

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ZAP 17/2016, Nachweis der Erbfolge gegenüber der Bank: Eröffnetes eigenhändiges Testament

(BGH, Urt. v. 5.4.2016 – XI ZR 440/15) • Außerhalb des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Sonderregelungen von § 35 Abs. 1 GBO, § 41 Abs. 1 S. 1 Schifffahrtsregisterordnung oder § 86 des Gesetzes über die Rechte an Luftfahrzeugen ist der Erbe nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann den Nachweis auch in anderer Form erbringen, wozu ...mehr

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ZAP 12/2016, Das neue Verbr... / VII. Schlichtung

Das VSBG gibt kein bestimmtes Schlichtungsverfahren vor. Jede VS-Stelle muss aber nach § 5 Abs. 1 VSBG eine Verfahrensordnung haben, die das von ihr angebotene Konfliktbeilegungsverfahren bestimmt und die Einzelheiten der Durchführung regelt (zum Verbot der Auferlegung verbindlicher Lösungen oder eines Ausschlusses des Rechtswegzugangs nach § 5 Abs. 2 VSBG s.o. III.). Hinwei...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / e) Urlaub, Verfall, Beschäftigungsverbot, Elternzeit

§ 17 S. 2 MuSchG und § 17 Abs. 2 BEEG, wonach die Arbeitnehmer(in) den vor Beginn der Beschäftigungsverbote oder der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhaltenen Erholungsurlaub auch noch nach Ablauf der Verbotszeit bzw. der Elternzeit im laufenden Jahr oder im Folgejahr nehmen kann, regeln im Folgejahr den Begriff des "Urlaubsjahres" i.S.d. § 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG. Sie ...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / 2. Rechtsweg des GmbH-Geschäftsführers zur Arbeitsgerichtsbarkeit

Das BAG hat seine Rechtsprechung zum Zugang für Klagen der GmbH-Geschäftsführer zum Arbeitsgericht geändert (s. Beschl. v. 22.10.2014 – 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 und Beschl. v. 3.12.2014 – 10 AZB 98/14, NZA 2015, 180, hierzu Lunk NJW 2015, 528, Stagat NZA 2015, 193 und Anm. ZAT 2015, 64). Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten in Betrieben einer juristischen Person die Kraft Gese...mehr

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ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / VIII. Ausschlussfristen

Auch die im Arbeitsrecht praktisch ungemein bedeutsamen Ausschlussfristen (synonym: Verfallfristen bzw. -klauseln) unterliegen in Form einzelvertraglicher Regelungen einer AGB-Kontrolle (vgl. BAG v. 25.5.2005 – 5 AZR 572/04, NZA 2005, 1111; Lakies ArbRAktuell 2013, 318). Zu unterscheiden sind ein- und zweistufige Ausschlussfristen. Während die einstufige Ausschlussfrist nur ...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / 4. Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Das Vorabentscheidungsersuchen des LAG Hamm betraf die Klage der Witwe eines Arbeitnehmers, der bis zu seinem Tod am 19.11.2010 bei dem beklagten Unternehmen beschäftigt war. Seit 2009 war er aufgrund einer schweren Erkrankung mit Unterbrechungen arbeitsunfähig. Bis er starb hatte er 140,5 Tage offenen Jahresurlaub angesammelt. Den Anspruch auf Abgeltung für den nicht genomm...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachweis d... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Strenge Anforderungen an den Nachweis der Privilegierung Der Gläubiger, der eine nach § 850d Abs. 1 ZPO privilegierte Zwangsvollstreckung betreiben möchte, muss dem Vollstreckungsorgan einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – die Qualifikation des zugrunde liegenden Anspruchs als Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art...mehr

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zerb 7/2016, Nachweis des E... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Den Klägern stehe gegen die Beklagte ein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB auf Erstattung der Gerichtskosten für die Erteilung des Erbscheins in Höhe von 1.770 EUR zu. Die Beklagte habe gegen die ihr aus den Kontoverträgen obliegende Leistungstreuepflicht verst...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / V. Übergang digitaler Nutzungsverträge ohne (wirksame) AGB

1. § 399 BGB Der Erbe erwirbt gem. § 1922 Abs. 1 BGB von Todes wegen sämtliche erbfähigen Rechtspositionen des Erblassers, die in den Nachlass fallen. Fehlt es an einem – wirksamen – Ausschluss des Übergangs eines Online-Nutzungsvertrags auf den Erben, so stellt sich die Folgefrage, ob der Universalsukzession andere rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Der Rechtsgedanke des...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 1

Der vorangegangene Teil des Aufsatzes (ZErb Heft 5 2016, S. 125 ff) hatte, neben grundlegenden Fragen zum digitalen Nachlass, insbesondere die AGB-rechtlichen Probleme der Vererbbarkeit sog. Online-Verträge zum Gegenstand. Teil 2 des Beitrags geht der Frage nach, inwieweit außerhalb des AGB-Rechts liegende Faktoren den Übergang von digitalen Hinterlassenschaften auf den Erbe...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 4. Zwischenergebnis

Ungeachtet sowohl AGB-rechtlicher als auch datenschutzrechtlicher Fragestellungen ist regelmäßig davon auszugehen, dass dem Erben uneingeschränkter Zugriff auf sämtliche Online-Accounts zu gewähren ist (§ 1922 BGB).[50] Die bisherige Rechtsprechung des BGH zum postmortalen Persönlichkeitsschutz kann nur sehr bedingt Antworten hinsichtlich des Übergangs des digitalen Nachlass...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 1. § 399 BGB

Der Erbe erwirbt gem. § 1922 Abs. 1 BGB von Todes wegen sämtliche erbfähigen Rechtspositionen des Erblassers, die in den Nachlass fallen. Fehlt es an einem – wirksamen – Ausschluss des Übergangs eines Online-Nutzungsvertrags auf den Erben, so stellt sich die Folgefrage, ob der Universalsukzession andere rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Der Rechtsgedanke des § 399 BGB s...mehr

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zfs 6/2016, Begriff der Ent... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. selbst hat ebenfalls keinen Anspruch gegen die Bekl.. Ausweislich der von dem Kl. vorgelegten Versicherungsbedingungen erfasst die Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) den Ersatz für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs infolge einer der in der Teil- und Vollkaskoversicherung umschriebenen Ereignisse. Die Fahrzeugvollversicherung (...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 3. Persönlichkeitsrechte des Erblassers

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Erbfall Zu prüfen bleibt, ob einer Vererblichkeit digitaler Inhalte, Zugangsrechte oder Rechtsbeziehungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erblassers entgegenstehen kann. Der verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG verankerte Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts endet grundsätzlich mit dem Tod des Rechtsinhab...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 2. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

a) BDSG Der Schutz höchstpersönlicher Daten als Ausprägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG [2] endet nach hM mit dem Tod der Person,[3] weshalb sowohl das BDSG als auch das TMG mit ihren Schutznormen ausschließlich an natürliche, lebende Personen anknüpfen.[4] Allerdings wird in der Literatur vereinzelt die Auffassung...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / d) Zwischenergebnis

Die sich im Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge in Online-Verträge aufgeworfenen medien- bzw. telekommunikationsrechtlichen Probleme lassen sich zwar systematisch unter die einschlägigen Tatbestände des BDSG, TMG und TKG subsumieren. Ob dies aber auch dem Telos der jeweiligen Vorschriften entspricht, ist in Zweifel zu ziehen, haben die genannten Gesetze ihrer Systematik und...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / VI. Fazit

Zwar nutzen Menschen immer häufiger die Angebote im Internet, leben gewissermaßen online. Gleichwohl kümmern sie sich kaum darum, was mit ihren digitalen Spuren und Hinterlassenschaften nach ihrem Tod geschehen soll. Zu Lebzeiten versäumte Vorkehrungen für das digitale Erbe bereiten den Hinterbliebenen – Erben wie Angehörigen gleichermaßen – ebenso erhebliche Schwierigkeiten...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / b) TMG

Das TMG gilt für alle Telemedien, also für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach dem TKG sind und zwar für sämtliche Anbieter unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird oder nicht (§ 1 Abs. 1 TMG). Der vierte Abschnitt des TMG erfasst dabei alle personenbezogenen Daten, die "zur Bereitstellun...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Erbfall

Zu prüfen bleibt, ob einer Vererblichkeit digitaler Inhalte, Zugangsrechte oder Rechtsbeziehungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erblassers entgegenstehen kann. Der verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG verankerte Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts endet grundsätzlich mit dem Tod des Rechtsinhabers.[25] Allerdings ist allgemein anerkannt, dass...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / a) BDSG

Der Schutz höchstpersönlicher Daten als Ausprägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG [2] endet nach hM mit dem Tod der Person,[3] weshalb sowohl das BDSG als auch das TMG mit ihren Schutznormen ausschließlich an natürliche, lebende Personen anknüpfen.[4] Allerdings wird in der Literatur vereinzelt die Auffassung vertre...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / c) TKG

Im Fall reiner E-Mail-, Chat-, SMS- oder sonstiger Nachrichtendienst-Provider ist neben den genannten Regelungen des TMG auch das TKG zu beachten.[18] § 88 Abs. 1 TKG unterstellt als einfachgesetzliche Ausprägung des Art. 10 GG den Inhalt der Telekommunikation sowie deren nähere Umstände und die an ihr beteiligten Personen dem Fernmeldegeheimnis. Für Telekommunikations-Provi...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im digitalen Nachlass

Aus der Rechtsprechung des BGH zum postmortalen Persönlichkeitsschutz lässt sich daher nicht ohne Weiteres der Schluss ziehen, die Daten eines Erblassers aus sozialen Netzwerken, E-Mail-Postfächern oder sonstigen Online-Accounts seien grundsätzlich nicht vererbbar, bzw. diesbezüglich sei zwischen höchstpersönlichen und beispielsweise rein geschäftlichen Daten zu differenzier...mehr

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zfs 6/2016, Hemmung der Ver... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2014, 205 mit Anm. Diehl. 1) Nachdem der BGH die für die Verklammerung der Rechtsverhältnisse des Leasinggebers zu seinem Lieferanten und für das Verhältnis des Leasinggebers zum Leasingnehmer von ihm angenommene Abtretungskonstruktion auch unter der Geltung des modernisierten Schuldrechts aufrecht erhalten hatte (vgl. BGH NJW 2010, 2798; Tavakoll, NJW 2010, 2768...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.1 Rückgriff

Tz. 242 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die in § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG gewählte Formulierung "zurückgreifen kann" ist unpräzise. Unstreitig ist, dass bereits das Bestehen eines Rückgriffsanspruchs ausreicht; der Dritte muss den Anspruch nicht tats geltend machen. GlA s Kröner (in E & Y, § ...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / III. Übergang digitaler Nutzungsverträge und AGB

1. Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge Der Blick auf den Rechtscharakter der vom Erblasser zeit seines Lebens abgeschlossenen Verträge über die Nutzung digitaler Angebote mag – je nach Vielfalt – ernüchtern, wird doch schon deren Einordnung in die bekannten Kategorien des BGB (Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstvertrag) nicht immer hinreichend eindeutig gelingen. Es kommt daher –...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / aa) § 1922 BGB als zwingendes Recht

Die Verbote der §§ 308 und 309 BGB erfassen Klauseln nicht, die die Übertragung bzw. Vererbbarkeit des Vertragsverhältnisses auf Dritte ausschließen. Zur Begründung der inhaltlichen Unwirksamkeit von Provider-AGB wird daher zumeist angeführt, dass die Klauseln zur Nichtübertragbarkeit eines Accounts oder von Nutzungsrechten gegen wesentliche Grundgedanken einer gesetzlichen ...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 3. Folgerungen

Klauseln in AGB, wonach die Rechte aus einem Online-Vertrag im Todesfall erlöschen, nehmen dem Vertragspartner/Erblasser die Möglichkeit, über die Vererbung des Vertragsverhältnisses und seiner Ansprüche hieraus zu disponieren. Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit solcher Klauseln in AGB kann nach dem gegenwärtigen Stand nicht gegeben werden.[66]...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 1. Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge

Der Blick auf den Rechtscharakter der vom Erblasser zeit seines Lebens abgeschlossenen Verträge über die Nutzung digitaler Angebote mag – je nach Vielfalt – ernüchtern, wird doch schon deren Einordnung in die bekannten Kategorien des BGB (Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstvertrag) nicht immer hinreichend eindeutig gelingen. Es kommt daher – erneut – entscheidend auf die Ausgest...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 1. E-Mail-Account

Zwar besitzen mehr als 80 % der Deutschen mittlerweile einen E-Mail-Account,[15] doch ist das erbrechtliche Schicksal dieses Dauerschuldverhältnisses derzeit nicht ausreichend geklärt. Nach heute hM handelt es sich bei einem Access-Provider-Vertrag um einen Übermittlungsvertrag, der als Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB) zu qualifizieren ist.[16] Grundsätzlich fällt ein vom Erbla...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / b) § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

Eine unangemessene Benachteiligung des Nutzers des Online-Accounts aus dem Gesichtspunkt des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB lässt sich nur mit erheblichem Begründungsaufwand konstruieren. Eine Klausel, die die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Tod des Nutzers, und damit den Ausschluss der Vererbbarkeit, festlegt, berührt nach hier vertretener Auffassung regelmäßig weder di...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 6

Auf einen Blick: Der digitale Nachlass erfährt aus erbrechtlicher Sicht keine Sonderbehandlung. Der Übergang digitaler Hinterlassenschaften eines Erblassers auf seine Erben bestimmt sich nach § 1922 BGB. Das erbrechtliche Prinzip der Universalsukzession steht gleichwohl in einem bisher weitgehend ungeklärten Spannungsverhältnis zu anderen Rechtsgrundsätzen und Bereichen. So s...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 2. Einschränkung im Wege der Vertragsgestaltung

Man mag, unter Zugrundelegung deutschen Rechts, die aktuell von einigen Providern verwendeten AGB, durch die eine Vererbbarkeit eines Online-Accounts ausgeschlossen wird, überwiegend für unwirksam halten, da sie angeblich einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB nicht standhalten sollen.[44] Obergerichtliche Rechtsprechung hierzu fehlt allerdings, weshalb man nicht von eine...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 2. E-Mails

Von der Frage nach dem Übergang des Accounts auf den Erben ist diejenige nach der Übertragung einzelner E-Mails des Erblassers zu trennen.[29] Ein erheblicher Teil der Kommunikation erfolgt heute auf elektronischem Wege; dies gilt auch für geschäftliche Kontakte mit privaten Verbrauchern. Der Erbe wird daher ein großes Interesse an einem raschen und möglichst vollständigen Z...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / a) § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB

aa) § 1922 BGB als zwingendes Recht Die Verbote der §§ 308 und 309 BGB erfassen Klauseln nicht, die die Übertragung bzw. Vererbbarkeit des Vertragsverhältnisses auf Dritte ausschließen. Zur Begründung der inhaltlichen Unwirksamkeit von Provider-AGB wird daher zumeist angeführt, dass die Klauseln zur Nichtübertragbarkeit eines Accounts oder von Nutzungsrechten gegen wesentlich...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / bb) § 399 BGB

Da es sich bei Provider-Verträgen um vertragliche Schuldverhältnisse handelt, kommen als Anknüpfungspunkt für ein gesetzliches Leitbild iS von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB die Rechtsgedanken des § 399 BGB in Betracht. An einen rechtswirksamen Ausschluss der Übertragbarkeit ist mit Blick auf § 399 Var. 1 BGB etwa dann zu denken, wenn das Schuldverhältnis wegen seines Inhalts in ein...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / IV. Erste Ergebnisse

Rechtspositionen und Vermögenswerte eines Erblassers, die Resultat seines digitalen Lebens sind, fallen grundsätzlich im Zeitpunkt seines Todes in den Nachlass. Das gilt zunächst ungeachtet der Frage, ob diese höchstpersönlicher Natur, vermögenswert oder nichtvermögenswert sind, oder ob sie einen beruflichen bzw. privaten Inhalt besitzen. § 1922 BGB erfasst regelmäßig sämtli...mehr

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zfs 3/2016, Der Restwert in... / I. Einleitung

Für die Entschädigung in der Kaskoversicherung finden nicht die Erwägungen und Regelungen des Schadenersatzrechtes Anwendung, sondern ausschließlich die vertraglich vereinbarten Regelungen, d.h. regelmäßig die vereinbarten AKB.[2] Diese Regelungen dürfen indes nicht gegen zwingende Regelungen des VVG verstoßen und unterliegen der Kontrolle des AGB Rechtes (§§ 305 ff. BGB).mehr

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zfs 3/2016, Sorgfaltspflich... / Sachverhalt

Der Kl. ist Eigentümer einer Combi-Limousine, die serienmäßig mit einem Heckspoiler aus Kunststoff ausgestattet ist. Er brachte das Fahrzeug zur Bekl., die eine Tankstelle mit einer Waschanlage betreibt. Der Kl. ließ sein Fahrzeug in der Portalwaschanlage waschen. Durch den Waschvorgang wurde der Heckspoiler abgerissen. Der Kl. hat eine Fehlfunktion der Waschanlage als Ursac...mehr

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zfs 3/2016, Sorgfaltspflich... / 3 Anmerkung:

Folgende Probleme sind bei der Beurteilung der Haftung für behauptete Schäden an Kfz in Autowaschanlagen zu erörtern: 1. Ist der Schaden an dem Kfz in der Autowaschanlage entstanden oder lag bereits ein Vorschaden vor? Beweismittel hierfür können Zeugen sein, die den unversehrten Zustand des Kfz vor dem Waschvorgang bestätigen. Negativ kann der Beweis fehlender Kompatibilität ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prepaid-Verträge (Mobilfunk): Zeitpunkt der Leistungserbringung

Leitsatz Bereits mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Guthaben auf den Prepaid-Konten und nicht erst bei der späteren Verwendung dieser Guthaben für Telefonate etc. wird gegenüber den Erwerbern sonstige Leistungen erbracht. Der für die Entstehung der Umsatzsteuer maßgebliche Leistungszeitpunkt ist bei unmittelbar auf das Prepaid-Konto aufgeladenen Guthaben der Akti...mehr

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zfs 11/2015, Unangemessene Benachteiligung des Käufers durch Verkürzung der Verjährungsfrist in AGB des Verkäufers beim Gebrauchtwagenkauf

BGB § 280 Abs. 1 § 281 § 307 Abs. 1 S. 2 § 433 Abs. 1 S. 2 § 437 Nr. 3 § 439 Abs. 1 § 476 Abs. 1 Leitsatz Zu den Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Gebrauchtwagenkauf. BGH, Urt. v. 29.4.2015 – VIII ZR 104/14 Sachverhalt Die Kl. kaufte von dem beklagten Autohändler einen gebrauchten Pkw, der am...mehr