Fachbeiträge & Kommentare zu Anscheinsbeweis

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Haftung

Rz. 764 Hinweis Siehe zur Sorgfalt im Prozess § 3 Rdn 219 ff. Rz. 765 Soweit der Geschädigte Vermögenseinbußen (wie Mindereinkommen, Fortfall privatärztlicher Versorgung) erleidet, ist ein Schadenersatzanspruch gegenüber seinem Rechtsberater wegen Verletzung der Beratungspflichten (pVV des Mandatsvertrages) denkbar.[662] Anwaltliche Kenntnisse[663] haben sich auch auf das (ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 64 Berechnung... / 2.3 Beweislast für Fristablauf

Rz. 9 Den Zugang eines Schriftstücks und den damit zusammenhängenden Ablauf einer Frist muss materiell der Beteiligte beweisen, der hieraus Rechtsfolgen zu seinen Gunsten ableitet (Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, § 84 Rn. 5b). Die Beweislast für den Zugang einer Entscheidung, die eine Frist in Gang setzt, trifft die Behörde bzw. das Gericht. Für den Zuga...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / II. Kirchensteuer

Rz. 40 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 41 Soweit der BGH[40] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 48 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 5 VwVfG und § 130 Abs. 1, 4 AO. Sie ersetzte die zuvor nur in einzelnen Gesetzen enthaltenen Regelungen über Zugunstenbescheide durch eine generelle Regelung und eine zwingende Überprüfungspflicht. Sie durchbricht den Grundsatz der Bestandskraft unanfechtbarer rechtswidriger Entscheidungen zugunsten der Betroffen...mehr

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zfs 3/2018, Volle Haftung e... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Berufung der Bekl. ist nach den §§ 511, 513, 517, 519 und 520 ZPO statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und mithin zulässig. Das Rechtsmittel ist nach Maßgabe der §§ 513, 529, 546 ZPO auch begründet. Entgegen der Auffassung des LG haften die Bekl. nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht für die aufgrund des Verkehrsunfalls vom 22.7....mehr

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zfs 2/2018, Das Hinterblieb... / III. Erlittenes Leid als Folge der Tötung

Voraussetzung ist darüber hinaus, dass der Hinterbliebene auch tatsächlich ein Leid erlitten hat. Insoweit ist zu beachten, dass nach der bisherigen Gesetzeslage nur eine Haftung des Schädigers für sog. Schockschäden bei nahestehenden Angehörigen gegeben sein konnte und der Gesetzgeber diese Haftung nunmehr ausgeweitet hat. Dies hat zur Folge, dass die Voraussetzungen für ei...mehr

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Verwertbarkeit von Dash-Cam... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… II. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg …" [16] 1. Das Erstgericht hat sich zutreffend die Überzeugung gebildet, dass die im Bekl.-Lkw installierte Dashcam so konfiguriert war, dass sie nur bei starker Erschütterung ein insgesamt 30 Sekunden langes Aufzeichnungssegment aus dem Zwischenspeicher dauerhaft auf die eingesetzte SD-Karte speichert, jed...mehr

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zfs 12/2017, Alleinige Haft... / 3 Anmerkung:

Ausgangspunkt der Entscheidung ist die Annahme des Vorliegens eines Anscheinsbeweises gegen den Auffahrenden. Die schuldhafte Verursachung des Unfalls durch den Auffahrenden ist anzunehmen, da für das Auffahren auf erste Sicht die Erklärungen sprechen, dass der Auffahrende entweder keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hat, mit überhöhter Geschwindigkeit oder u...mehr

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zfs 12/2017, Alleinige Haft... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1. Die Haftung der Bekl. beruht auf §§ 18 Abs. 1 StVG, 115 Abs. 1 VVG, 421 BGB. Der Bekl. zu 1 haftet als Fahrer des Fahrzeugs, welches den Unfall verursacht hat. Die Bekl. zu 2 haftet als zuständige Haftpflichtversicherung. Die Voraussetzungen für eine Entlastung gem. § 18 Abs. 1 S. 2 StVG liegen nicht vor. Denn die Bekl. haben ein fehlendes Verschulden des Bekl. zu...mehr

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zfs 12/2017, Alleinige Haft... / Leitsatz

1. Die abrupte Bremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs ohne äußeren Anlass ändert bei einem Auffahrunfall grds. nichts an einem im Wege des Anscheinsbeweises festzustellenden schuldhaften Verkehrsverstoß des Hintermanns. 2. Bei einem Auffahrunfall trifft den auffahrenden Fahrzeugführer i.d.R. eine Haftungsquote von 100 %. Die nicht ausgeräumte Möglichkeit, dass der Vordermann ...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 1. Anrechnungsbestimmung

Rz. 86 Die Anwendbarkeit des § 2315 BGB setzt voraus, dass der Erblasser eine Zuwendung mit der Bestimmung gemacht hat, dass diese auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen ist. Zeitlich muss die Anrechnungsbestimmung gleichzeitig mit der Zuwendung dem Empfänger zugehen.[117] Sie kann aber auch vorher (durch Vorbehalt) für eine oder mehrere später beabsichtigte Zuwendungen er...mehr

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Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 27 Allesch, Zustellungsmängel und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1993 S. 544. App, Überblick über die Zustellung eines Verwaltungsaktes an einen Bevollmächtigten, SGb 1996 S. 12. Bräuer, Ein Weihnachtsmärchen – Fristauslösender Zugang am Freitag oder: Dürfen Anwälte Urlaub machen?, AnwBl. 2003 S. 715. Gregarek/Stollmann, Die neuere Rechtsprechung zur Zustellung im V...mehr

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zfs 10/2017, § 17 StVG und der Anscheinsbeweis

Hinweis "Das Bestehen eines Anscheinsbeweises zu Lasten meines Mandanten führt nicht zwangsläufig zu dessen alleiniger und vollumfänglicher Haftung. Unabhängig vom Eingreifen eines Anscheinsbeweises finden die Betriebsgefahr der Fahrzeuge und weitere sie erhöhende Umstände im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1, 2 StVG Beachtung (BGH, Urt. v. 11.10.2016 – VI ZR 66/16 = zfs ...mehr

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zfs 10/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referenten: RA Martin Diebold, Rechtsanwalt, FA für Verkehrsrecht, Tübingen; Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken Ort: Freiburg/Mercure Hotel Panorama Datum: Freitag, 10.11.2017, 13.30 ...mehr

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zfs 09/2017, Vollbeweis des... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… 1. Eine – vom BG angenommene – Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob dem VN einer Transportversicherung Beweiserleichterungen in Bezug auf das beförderte und abhanden gekommene Transportgut zu gewähren sind, ist nicht ersichtlich. …" [11] a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Versicherte einer Geld- und Werttransportversicherung darlegen und beweisen muss, dass ...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / C. Vorformulierung

Rz. 35 Das Erfordernis "Vorformulierung"[175] ("für eine Vielzahl von Verträgen") qualifiziert Pfeiffer [176] als formelles und regelmäßig auch inhaltlich zutreffendes Indiz für die Annahme einer die Vertragsfreiheit beeinträchtigenden überlegenen Verhandlungsmacht des Verwenders. Es setzt eine (wenn auch nicht notwendigerweise schriftlich fixierte)[177] Vorbereitung ("zumind...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Anscheinsbeweis (prima-facie-Beweis)

Rz. 341 Die Regeln des Anscheinsbeweises greifen bei einem typischen Geschehensablauf ein.[494] Der prima-facie-Beweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs mit dem Geschehensablauf und dem eingetretenen Erfolg. Es muss ein Sachverhalt feststehen, bei dem nach der Lebenserfahrung auf das Hervorrufen einer bestimmten Folge oder...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Wildschaden, A.2.2.1.4 AKB

Rz. 267 Versichert sind – zumindest nach den Musterbedingungen des GDV – ausschließlich Schäden durch den Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des BJagdG. Rentiere sind im BJagdG nicht aufgezählt und daher kein Haarwild i.S.d. AKB.[385] In Betracht kommen aber Rehe, Hasen, Wildschweine, Füchse, Dachse und Marder. Das Auffahren auf einen auf d...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Vorsatz

Rz. 305 Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges.[355] Da der Versicherer grundsätzlich die Anspruchsvoraussetzungen für Verwirkungsgründe beweisen muss, trägt er auch die Beweislast für den Vorsatz des Versicherungsnehmers. Im Bereich der Feuerversicherung kann der Versicherer zwar zum Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung der Brandursache auf di...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 68 Verletzt der Anwalt eine der zahllosen Pflichten, kann der enttäuschte und möglicherweise wegen des anwaltlichen Versehens zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [267] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.[268] In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt natürlich nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 7. Absichtliche Herbeiführung der Gesundheitsbeeinträchtigung

Rz. 149 In § 5 c) MB BUV 16 und § 3 c) MB BUZ 16 ist geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Berufsunfähigkeit von der versicherten Person verursacht wurde durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder eine versuchte Selbsttötung. Anders als bei § 81 VVG für die Schadenversicherung, verlangt diese Klaus...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / d) Rückwirkender Wegfall der vorläufigen Deckung

Rz. 30 In der Prozesspraxis sind Fälle häufig, in denen sich der Versicherer auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Deckungsschutzes wegen verspäteter Prämienzahlung nach B.2.4 AKB beruft. § 9 S. 2 KfzPflVV lässt den rückwirkenden Wegfall des Versicherungsschutzes zu. Zudem ergibt sich die Zulässigkeit aus § 52 Abs. 1 S. 2 VVG, wonach bei Nichtzahlung oder verspäteter...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Haupt- und Nebenpflichten des Versicherers

Rz. 29 Vertragliche Hauptpflicht des Feuerversicherers ist es, dem Versicherungsnehmer bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalles Versicherungsleistungen in dem vertraglich geschuldeten Umfang zu erbringen. Rz. 30 Fraglich ist, ob dazu auch die Verpflichtung des Versicherers gehört, ein nach dem Eintritt eines Schadensfalls eingeholtes Sachverständigengutach...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / f) Anspruchskürzung bei Compliance-Verstößen

Rz. 56 Ist ein dem Grunde nach versicherter Schaden durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung einer Vertrauensperson eingetreten, stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob ein deckungsschädliches Eigenverschulden (Organisations- bzw. Überwachungsverschulden) des Versicherungsnehmers bzw. seiner Repräsentanten vorliegt, da diese – so der Vorwurf – grob fahrlässig das z...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / G. Zeitliche und örtliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes

Rz. 42 Beginn und Ende der Haftung des Versicherers werden in der ABU und ABN grundsätzlich von dem vereinbarten Zeitpunkt und der rechtzeitigen Zahlung der Erstprämie abhängig gemacht (§§ 2, 4 ABU und ABN). Die Verweisung auf die gesetzliche Neuregelung des Einigungsprinzips des § 37 VVG wird zugunsten des Versicherungsnehmers dahin erweitert, dass die Haftung des Versicher...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Folgeprämie

Rz. 132 Da in Versicherungsverträgen regelmäßig die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Prämienverzug in der Regel auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 S. 1 BGB). Gleichwohl bleibt der Versicherungsschutz zunächst erhalten, der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer nach § 38 Abs. 1 VVG in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei ­Wochen be...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 309 Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste. Erforderlich ist ein objektiv grober und subjektiv unentschuldbarer Verstoß gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt.[365] Vorausgesetzt wird hierfür grundsätzlich ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Beweis des äußeren Bildes

Rz. 332 Der BGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass dem Versicherungsnehmer in der Diebstahlversicherung eine über den Anscheinsbeweis hinausgehende Beweiserleichterung zugutekommen muss.[465] Diese Beweiserleichterung wird damit begründet, dass aufgrund der materiellen Risikoverteilung eine Herabsetzung des Beweismaßes erfolgen müsse, die der Interesse...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 5. Geltendmachung des Versicherungsanspruchs

Rz. 57 Hinsichtlich der Anforderungen, die an den Nachweis der Schadenersatzpflichtigkeit sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdschäden durch den Versicherungsnehmer zu stellen sind, statuiert § 2 AVB-VSV für den Fall der Eigenschäden, dass hierzu der Nachweis einer Differenz zwischen Soll- und Istbestand – sog. Inventurdifferenz – nicht ausreichen soll. Zu beachten ist, dass ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. (Haftungsbegründende) Kausalität

Rz. 65 Die Gesundheitsschädigung muss durch das Unfallereignis entstanden sein, Ziff. 1.3 AUB 2014. Es gilt die Adäquanztheorie. Das Unfallereignis muss im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen und ganz unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zulassenden Umständen geeignet sein, die Gesundheitsschädigung herbeizuführen.[...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XII. Rechtsprechung

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§ 16 Private Unfallversiche... / ff) Alkoholkonsum

Rz. 93 Kein Versicherungsschutz besteht auch für Unfälle, die auf eine durch Trunkenheit entstandene Bewusstseinsstörung der VP zurückzuführen sind.[200] Dem VR obliegt der Nachweis des Ausschlusstatbestandes, also auch der Nachweis für das Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung. Er hat hierbei den Vollbeweis zu führen.[201] Ist dieser Nachweis gelungen, wird i...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Beweisführung

Rz. 222 Der Versicherer, der sich auf Leistungsfreiheit beruft, muss beweisen, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat und dass sein Verhalten ursächlich für den Schadeneintritt war. Ihm kommen keine Beweiserleichterungen zugute.[262] Die Regeln des Anscheinsbeweises sind wegen der Unwägbarkeiten menschlichen Verhaltens nicht anzuwenden, so dass der Versicherer...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Innere Unruhen

Rz. 94 Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.[102] Nach dem Sprachgebrauch gehören hierzu Aufruhr, Landfriedensbruch, Tumult, Plünderung und Aufstand.[103] Anders als Sabotageakte erfordern sie ein bis...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / XII. Ausschluss bei Vorsatz und ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen

Rz. 39 Der Ausschluss von Vorsatz in § 2 Nr. 4 a) ABU/ABN entspricht § 81 VVG. Nach dieser für alle Versicherungszweige geltenden Bestimmung, die das subjektive Risiko für den Versicherer begrenzen will, damit einen subjektiven Risikoausschluss bildet, ist die Eintrittspflicht des Versicherers für Formen des Vorsatzes, einschließlich des Eventualvorsatzes, ausgeschlossen.[16...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Subjektive Voraussetzungen

Rz. 229 Während der Maßstab der einfachen Fahrlässigkeit ausschließlich objektiv ist, sind bei der groben Fahrlässigkeit auch subjektive, in der Individualität des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen.[281] Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist nur dann begründet, wenn den Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden trifft. Im Rahmen der...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Beweislast

Rz. 237 Den Beweis für die schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles hat der Versicherer zu führen. Insoweit handelt es sich um einen subjektiven Risikoausschluss bzw. eine subjektive ­Risikobeschränkung.[317] Erforderlich ist der Vollbeweis gem. § 286 ZPO.[318] Die Regeln des Anscheinsbeweises sind nicht anwendbar, der Versicherer kann den Beweis für eine grobe Fahrl...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Vorsatz

Rz. 142 Vorsatz ist – wie auch sonst im Zivilrecht – Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges. ­Bedingter Vorsatz genügt. Rz. 143 In der Haftpflichtversicherung muss der Vorsatz auch die Schadenfolgen umfassen.[218] Es ist aber nicht erforderlich, dass der Versicherungsnehmer auch den konkreten Schadenablauf in allen Einzelheiten übersehen hat.[219] Es genügt, dass der V...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Vorsatz

Rz. 166 Der Versicherer ist dafür beweispflichtig, dass der Versicherungsnehmer oder ihm zurechenbare Personen die Gefahrerhöhung vorsätzlich herbeigeführt haben. Hier gilt der allgemeine zivilrechtliche Begriff, so dass auch dolus eventualis genügt. Es gelten zwar nicht die Regeln des Anscheinsbeweises, der Indizienbeweis ist jedoch anwendbar. Vorsatz erfordert das Bewusstse...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[5] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Spezifische Risikoausschlüsse (A § 4 Ziff. 3 VHB 2010)

Rz. 110 Die Risikoausschlüsse bestehen ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Sie beziehen sich wegen des eindeutigen Wortlauts der Klausel nur auf den Versicherungsfall Leitungswasser, nicht dagegen auf Rohrbrüche, sofern diese mitversichert sind (A § 4 Ziff. 1 VHB 2010).[131] Rz. 111 Ausgeschlossen sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser. Die Regelung ist einsch...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Beweisregeln

Rz. 57 Grundsätzlich hat der VN die Voraussetzungen für seinen Anspruch und damit auch für die Tatbestandsmerkmale des Unfallbegriffs nachzuweisen. Mit der – nicht abdingbaren – gesetzlichen Vermutung der Unfreiwilligkeit (§ 178 Abs. 2 S. 2 VVG) wird für die Unfreiwilligkeit die Beweislast umgekehrt. Der VR muss die Freiwilligkeit der Gesundheitsschädigung beweisen. Die Bewe...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 145 Nach ständiger höchst richterlicher Rechtsprechung handelt in objektiver Hinsicht grob fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im hohen Maße außer Acht lässt und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen des konkreten Einzelfalls jedem einleuchten müsste. Es muss dabei auch in subjektiver Hinsicht unter Berücksichtigung der personalen Seite der ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Folgeprämie

Rz. 50 § 38 VVG regelt die Folgen der Nichtzahlung bzw. der verspäteten Zahlung einer Folgeprämie. Wenn die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, besteht der Versicherungsschutz zunächst fort. Die nicht fristgerechte Zahlung der Folgeprämie hat erst nach einer vergeblichen qualifizierten Mahnung nachteilige Folgen für den Versicherungsnehmer. In der Mahnung muss der Pr...mehr

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§ 13 Sachmängelhaftungsauss... / b) Arglist

Rz. 14 Arglist geht weiter als Vorsatz (vgl. § 11 Rdn 240), setzt zumindest Eventualvorsatz voraus,[33] jedoch keinen Betrug i.S.d. § 263 StGB.[34] Verlangt wird nicht nur ein bewusster und gewollter Pflichtverstoß, sondern auch die Gewissheit, beim Käufer einen Irrtum über die Beschaffenheit der Kaufsache hervorzurufen oder zu unterhalten.[35] Eine Bereicherungs- oder Schäd...mehr

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§ 1 Neuwagenverkaufsbedingu... / I. Schriftliche Bestätigung

Rz. 64 Die Wahrung der Schriftform ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für das Zustandekommen des Kaufvertrages, sondern hat lediglich Beweisfunktion. Die Annahme kann auch formlos mündlich, stillschweigend oder konkludent erklärt werden. Rz. 65 Der Vertrag kommt gem. § 130 BGB in dem Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung beim Käufer zustande. Zugegangen ist die Willense...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei bei Sportanlage

Leitsatz Bei einer Sportanlage, die sich über mehrere Jahre im Aufbau befindet, kann der Zeitraum, in dem Anlaufverluste zu berücksichtigen sind, durchaus 10 Jahre betragen, sofern in diesem Zeitraum bereits Maßnahmen zur Verminderung der Verluste vorgenommen worden sind. Sachverhalt Streitig war, ob das Betreiben einer Sportanlage eine gewerbliche Betätigung oder eine steuer...mehr

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zfs 6/2017, Haftungsabwägung bei einer Kollision des Linksabbiegenden mit einem Überholenden; Anscheinsbeweis für eine Verletzung der Pflicht zur doppelten Rückschau des Linksabbiegenden

StVG § 7 § 17 Abs. 1–3 § 18; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 9 Abs. 1 S. 4; ZPO § 398 § 529 Abs. 1 Nr. 1 Leitsatz 1. Kommt es im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, das links überholt, spricht der Beweis des ersten Anscheins insb. für einen Verstoß des Linksabbiegenden gegen die doppelte Rückschaupflicht. 2...mehr

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zfs 6/2017, Haftungsabwägun... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Auf die Kl. konnte nach § 116 Abs. 1 SGB X bzw. §§ 6 EFZG, 2 Abs. 1 Nr. 5 PostSVOrgG in der bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung bereits kein Anspruch gegen die Bekl. auf Schadensersatz übergehen, da der Zeugin V ein solcher Anspruch gegen die Bekl. nicht aus §§ 7, 18, 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG, §§ 249, 823, 840 BGB, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG und auch sonst aus keiner ...mehr

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zfs 6/2017, Haftungsabwägun... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung lässt einen neuen Trend der obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Haftungsabwägung im Zusammenhang mit der Kollision eines Linksabbiegenden mit einem Überholenden erkennen. Die Annahme eines Anscheinbeweises gegen den Linksabbiegenden, dass er seiner doppelten Rückschaupflicht (§ 9 Abs. 1. S. 4 StVO) nicht genügt haben kann, und die gleichzeitige Verneinun...mehr