Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Aufstellung einer hölzernen Sichtschutzwand als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. Errichtet ein Eigentümer im gemeinschaftlichen Garten einer Wohnanlage eine hölzerne Sichtschutzwand (aus Holzpalisaden), um eine offene Holzlege zu verdecken, kann ein anderer Wohnungseigentümer, dessen Zugang zur Holzlege dadurch erschwert wird, die Beseitigung verlangen; insoweit h...mehr

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Nachträglich errichteter Windfang (Holz-Glas-Konstruktion auf Betonsockel) durfte aufgrund gesonderter Vereinbarungsregelung verbleiben

Normenkette § 5 Abs. 4 WEG, § 10 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. In der Gemeinschaftsordnung einer kleineren Mehrhausanlage war hier speziell vereinbart, dass "bauliche Veränderungen, insbesondere Um-, An- und Einbauten ... auch dann vom jeweiligen Wohnungseigentümer vorgenommen werden könnten, wenn sie gemeinschaft...mehr

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Eine ggf. auch nur durch Sondereigentum erreichbare Dachfläche (ohne eingeräumtes Sondernutzungsrecht) verbleibt im Gemeinschaftseigentum und kann nicht einseitig genutzt und mit einer Pergola überbaut werden

Normenkette § 15 WEG und § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Im vorliegenden Fall war die nach Aufteilungsplan bekieste Dachfläche, auf der eine Pergola eingerichtet wurde, gemeinschaftliches Eigentum. Diese Bebauung stellt sich als ein auf Dauer vorgesehener Eingriff in das gemeinschaftliche Eigentum und damit als bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar, die grundsätz...mehr

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Errichtung eines Gartenhäuschens auf Sondernutzungsfläche vorliegend keine nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Die Errichtung eines Gartenhäuschens (hier: mit einer Fläche von 2,5 × 2 m) ist eine bauliche Veränderung, die den optischen Gesamteindruck einer Wohnanlage stören und zu unzulässigen Beeinträchtigungen führen kann, auch wenn das Gartenhaus auf einer Sondernutzungsfläche errichtet wird. 2. Im vorliegenden Fall hat jedoch das Landgericht...mehr

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Gartenhaus kann Optik stören

Leitsatz Die Errichtung eines Gartenhauses ist eine bauliche Veränderung, die den optischen Gesamteindruck einer Wohnanlage stören kann. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Fakten: Einem der Wohnungseigentümer ist an der seiner Wohnung vorgelagerten Gartenfläche ein Sondernutzungsrecht eingeräumt, auf der er ein Gartenhäuschen errichtete, ...mehr

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Eigenmächtiger Umbau durch den Mieter

Leitsatz Der Vermieter kann dem Mieter fristlos kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung den von ihm ohne Genehmigung des Vermieters vorgenommenen Einbau von Dusche, Handwaschbecken und Toilettenschüssel nicht rückgängig macht. Fakten: Den Mietern war die Nutzung des ehemaligen Kühlraumes im Vorderhaus gestattet worden. Dort bauten sie ohne Genehmigung der Hausverwaltung ein...mehr

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Nichtbeschluss, Beschlussauslegung und Verfahrensbeteiligung

Leitsatz Abgelehnter Antrag ist kein Beschluss! Eigentümerbeschluss ist "aus sich heraus" objektiv und normativ auszulegen Beteiligungsverfahrensfehler kann ausnahmsweise vom Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden Normenkette § 23 WEG, § 43 WEG Kommentar 1. Wurde ein Eigentümerantrag, den Antragsgegner zu verpflichten, vorgenommene bauliche Veränderungen im Bereich des Gemein...mehr

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Mauerdurchbruch zur Verbindung zweier Wohnungen als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 3 Abs. 2 WEG, § 7 Abs. 2 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 22 WEG Kommentar Bei einem Mauerdurchbruch zum Zwecke der Verbindung zweier Eigentumswohnungen handelt es sich um eine (nachteilige) bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, die grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Es ist unerheblich, ob es sich dabei um eine tragende oder eine nich...mehr

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Mauerdurchbruch zwischen 2 Wohnungen ist zustimmungspflichtig

Leitsatz Ein Mauerdurchbruch zum Zweck der Verbindung zweier Eigentumswohnungen bedarf grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt und es dabei insbesondere unerheblich ist, ob es sich um eine tragende oder nichttragende Wand handelt. Fakten: Zwei Eigentümer stellten per Mauerdurchbruch eine Verbindung zwischen ihren ...mehr

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Die Feststellung der Nachteilswirkung einer baulichen Veränderung (Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks) ist grundsätzlich tatrichterlich zu entscheiden

Leitsatz (hier: "Gebäude"-Errichtung auf dem Flachdach) Normenkette § 22 WEG Kommentar 1. Die Feststellung, ob die von einem Eigentümer vorgenommene bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert, liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet. Vorliegend ging es um die Errichtung eines "Gebäudes" auf dem ...mehr

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Nicht zustande gekommene Beschlussmehrheiten und bauliche Veränderung

Leitsatz Nicht anfechtbarer "Nichtbeschluss" bei Abstimmung im Bewusstsein, dass die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich ist, diese aber nicht erreicht wird Nachträglicher Einbau von Rollladenkästen mit Verkleinerung der Fenster um 8 cm als nachteilige bauliche Veränderung Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 23 WEG) Kommentar 1. Wird unter Voraussetzung erforder...mehr

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Nochmals:  Die Würdigung von Nachteilswirkungen einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet (hier: Holzschuppen auf Dachterrasse)

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Vorliegend hatte ein Eigentümer auf seiner Dachterrasse einen Holzschuppen aufgestellt. Zur Frage der Nachteilswirkung wurde der Streit auf Entfernung des Schuppens und Wiederherstellung des früheren Zustandes mit Entscheidung des Senats vom 29. 10. 1998 (ZMR 99, 118) zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an das Land...mehr

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Nachteilige bauliche Veränderung des optischen Gesamteindruckes durch Anbau eines Wintergartens?

Leitsatz Senat folgt nunmehr der h.M., dass nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen nicht ganz unerheblicher Art als "Nachteil" angesehen werden können Normenkette § 5 Abs. 1 und 2 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. Nachteil im Sinne der § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 14 Nr. 1 WEG ist nicht schon jede - nicht ganz unerhebliche - Veränderung de...mehr

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Anbau eines Wintergartens muss nicht immer stören

Leitsatz Nachteil i. S. der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG ist nicht schon jede - nicht ganz unerhebliche - Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnungseigentumsanlage, sondern nur eine solche, die sich objektiv nachteilig auf das äußere Bild auswirkt. Fakten: Die Eigentümer der Obergeschosswohnung hatten an der Giebelseite des Hauses einen Teil der Fassadenver...mehr

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Bei Umwandlung in Wintergarten ist "Wohnen" erlaubt

Leitsatz Sind nach der Teilungserklärung die jeweiligen Wohnungseigentümer berechtigt, auf den ihrem Sondernutzungsrecht unterliegenden Balkonen jeweils im Rahmen der Bauvorschriften nach freiem Ermessen einen - nicht näher beschriebenen - Wintergarten zu errichten, so ist dies dahin auszulegen, dass der Balkon rundum verglast sein muss und als Innenwohnbereich genutzt werde...mehr

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Nachträgliche Zuteilung bon Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

Leitsatz Begründung verdinglichter Sondernutzungsrechte Nachträgliche Zuordnung von Stellplatz-Nutzrechten durch den Bauträger Bindung einer Stellplatz-Nutzungsregelung gegenüber einem Sondernachfolger Anspruch auf Einräumung von Mitbesitz an gemeinschaftlicher Grundstücksfläche Normenkette § 10 Abs. 2 WEG, § 158 Abs. 1 BGB, § 242 BGB Kommentar 1. Behält sich der teilende Eigentü...mehr

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Erstmalige Herstellung und nachträgliche Beschlusskonkretisierung

Leitsatz Pflasterung einer gemeinschaftlichen Hoffläche als erstmals mangelfreie Herstellungsmaßnahme Bestandskräftiger Mehrheitsbeschluss über eine bauliche Veränderung kann ebenfalls durch späteren Mehrheitsbeschluss (u.U. auch im Sinne einer "Maximallösung") konkretisiert werden Normenkette § 21 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung nac...mehr

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Für Konkretisierung genügt erneuter Mehrheitsbeschluss

Leitsatz Haben die Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung mit Mehrheit beschlossen und ist dieser Beschluss unangefochten geblieben, so genügt für eine spätere Konkretisierung der beschlossenen Maßnahme ebenfalls ein Mehrheitsbeschluss. Fakten: Die Wohnungseigentümer beschlossen mehrheitlich, die gemeinschaftlich genutzte Hoffläche zu pflastern. In Eigenleistung wurden ...mehr

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Beschluss über bauliche Veränderung und Fortbestehen einer Verfahrensvollmacht

Leitsatz Das allstimmige Zustimmungsgebot zu baulichen Veränderungen kann kraft Vereinbarung durch Mehrheitsbeschlussmöglichkeit erleichtert werden Ein solcher Eigentümerbeschluss ist nur dann für ungültig zu erklären, wenn für die bauliche Veränderung keine sachlichen Gründe vorliegen oder andere Eigentümer durch sie unbillig benachteiligt werden Zumindest besteht dann kein S...mehr

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Eigentümergemeinschaft durfte im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung mehrheitlich beschließen, auf einer Dachterrasse im Brüstungsbereich zur Abgrenzung eines früher dort befindlichen Spielplatzes aufgestellte Spieltonnen aus Sicherheitsgründen zu entfernen

Normenkette § 21 Abs. 3 und Abs. 5 Nr. 2 WEG, § 22 Abs. 1 S. 1 WEG Kommentar 1. In einer terrassenförmig gestalteten Wohnanlage befanden sich auf der Dachterrasse im Randbereich zahlreiche große, schwere, gelb lackierte Spieltonnen zur Abgrenzung eines dort ursprünglich im Rahmen einer behördlichen Auflage errichteten Kinderspielplatzes. Nachdem ein Sachverständigengutachten ...mehr

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Bauliche Veränderung (hier: Aufstellung einer Funkantenne auf dem Flachdach) und Fragen einer nicht ganz unerheblichen nachteiligen Veränderung des optischen Erscheinungsbildes

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 12 FGG, § 286 ZPO Kommentar 1. Ein Eigentümer hatte eigenmächtig auf dem Flachdach unmittelbar über seiner Wohnung eine 2,20 m hohe Funkantenne aufgestellt, diese mit dem Blitzableiter und mit einem dunklen Kabel über die Attika und durch ein Bohrloch in der Außenwand mit seiner Wohnung verbunden. Die Antenne war an einem eiserne...mehr

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Nachahmungsgefahr allein reicht nicht aus

Leitsatz Die Gefahr, dass die Duldung der von einem Wohnungseigentümer vorgenommenen baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums zu weiteren, das Erscheinungsbild der Wohnanlage stärker umgestaltenden Maßnahmen anderer Wohnungseigentümer führen könnte, kann für sich allein die Feststellung nicht ersetzen, dass eine bauliche Veränderung zu einer nicht ganz unerhebl...mehr

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Nachteilige bauliche Veränderung: Beseitigung eines Fenster-/Türelements und Wiederherstellung der ursprünglich feststehenden Fensterelemente

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Werden rechteckige Fenster nachträglich durch Rundbogenfenster-/Türelemente ersetzt und wird damit ein weiterer Zugang zu einer im EG liegenden Einheit geschaffen, so stellt die durch diese bauliche Veränderung ermöglichte intensivere Nutzung einen Nachteil (im Sinne einer nicht ganz unerheblichen Beeinträch...mehr

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Ersetzung der Zustimmung zu baulichen Veränderungen durch einfachen Mehrheitsbeschluss (gem. entsprechender Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung); hier: Wintergartenerrichtung auf Balkonen

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Ersetzt die Gemeinschaftsordnung das Erfordernis der Zustimmung benachteiligter Wohnungseigentümer zu baulichen Veränderungen durch einfachen Mehrheitsbeschluss, so muss dieser sachliche Gründe haben und darf die nicht zustimmenden Wohnungseigentümer nicht unbillig benachteiligen. 2. Vorliegend wurde mehrheitlich Eigentümern mit Wohnung...mehr

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Leuchtreklame muss "angemessen" sein

Leitsatz Die an der Außenwand eines im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudes angebrachte, vorspringende Leuchtreklame stellt eine bauliche Veränderung dar, die grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Soweit es sich dabei jedoch um eine ortsübliche und angemessene Werbung für ein in zulässiger Weise in der Wohnanlage betriebenes Gewerbe handelt,...mehr

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Balkonanbau mit Stahlstützenkonstruktion und Verankerung im Bereich eines EG-Gartensondernutzungsrechts als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 133 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. Auch wenn bestandskräftig beschlossen wurde, dass Wohnungseigentümer in der 1., 2. und 3. Etage einen Balkon anbauen dürften, war ein neuerlicher Mehrheitsbeschluss auf Anfechtung gartensondernutzungsberechtigter EG-Eigentümer für ungültig zu erklären, der die Gestattung der Balkonanbauten über S...mehr

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Carport auf Sondernutzungsfläche ist bauliche Veränderung

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der auf einer ihm zur Sondernutzung als Kfz-Abstellplatz zugewiesenen Hoffläche ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer einen Carport errichtet hat, kann sich gegenüber dem Beseitigungsverlangen anderer Wohnungseigentümer nicht auf eine Beeinträchtigung seiner Stellplatznutzung durch vom Nachbargrundstück ausgehende Immissionen berufen...mehr

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Carport-Errichtung auf Stellplatz-Sondernutzungsrecht als beseitigungspflichtige nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB Kommentar 1. Ein rechtskundiger Eigentümer hatte auf seinem zur Sondernutzung zugewiesenen Stellplatz an der Grundstücksgrenze eigenmächtig einen Carport errichtet, um sein neues, sehr teures Kraftfahrzeug vor zu erwartenden Beschädigungen durch auf dem Nachbargrundstück stehende Bäume zu b...mehr

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Bauliche Veränderungen im Rahemen von Erstherstellungsmaßnahmen

Leitsatz Erstherstellungsmaßnahmen nach Bauplan stellen grundsätzlich keine baulichen Veränderungen dar Ein Nachteil einer Veränderungsbaumaßnahme (hier: Grenzwand) kann dann verneint werden, wenn sie durch dichte Bepflanzung nicht sichtbar ist Nachteils-Bejahung, wenn eine bauliche Veränderung gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 A...mehr

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Bestandskräftiger Sanierungsbeschluss als Basis eines späteren Vergabebeschlusses

Normenkette § 21 Abs. 4 und Abs. 5 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 1 und Abs. 4 WEG, § 12 FGG Kommentar 1. Haben die Eigentümer bestandskräftig die Sanierung von Fassade und Balkonen nach den näheren Vorgaben eines Gutachtens beschlossen, so kann die Anfechtung des späteren Eigentümerbeschlusses über die Vergabe der Arbeiten nicht mehr darauf gestützt werden, die vom Sa...mehr

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Vereinigung von Wohungseigentumsrechten und Abweichung von der Teilungserklärung

Leitsatz Vereinigung von Sondereigentums-Einheiten (mit teilweiser Nutzungsänderung) Abweichend von der Teilungserklärung errichtete Wohnungseigentumsanlage Normenkette § 4 WEG, § 242 BGB, § 890 Abs. 1 BGB Kommentar 1. Im vorliegenden Fall ging es um den Streit der Vereinigung dreier im Eigentum eines Eigentümers stehenden Miteigentumsanteile (eine EG-Wohnung und 2 DG-Teileigen...mehr

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Anlegung eines Penthouse-Dachgartens als nachteilige bauliche Veränderung

Leitsatz (Risiko der Beschädigung von Gemeinschaftseigentum? Streit über Schadensursächlichkeiten?) Normenkette § 22 WEG Kommentar 1. Ein Penthouse-Eigentümer hatte die Absicht, auf der ebenfalls in seinem Sondereigentum stehenden Dachterrasse einen Dachgarten mit umfangreicher Grünbepflanzung anzulegen. 2. Die Berechtigung hierzu setzt den Nachweis voraus, dass es sich dabei e...mehr

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Anlegung eines Dachgartens kann negative Auswirkungen haben

Leitsatz Die Anlegung eines Dachgartens auf der im Sondereigentum stehenden Dachterrasse rund um eine Penthouse-Wohnung stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen. Fakten: Der Penthouse-Eigentümer wollte auf der ebenfalls in seinem Sondereigentum stehenden Dachterrasse einen Dachgarten mit intensiver Grünbepflanzung angeleg...mehr

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Zustimmung zu baulicher Veränderung auch formlos möglich

Leitsatz Intensivere Nutzung einer vergrößerten Terrasse als Nachteil Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung (hier: Abmauerung in Dachgeschoss) ist an keine Form gebunden; sie kann sogar stillschweigend erklärt werden. Vorliegend hat das LG zu Recht im Rahmen durchgeführter Beweisaufnahme (Zeugeneinvernahme) Zusti...mehr

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Vergrößerte Terrasse kann Nachteil sein

Leitsatz Die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung (hier: Abmauerung im Dachgeschoss) ist an keine Forma gebunden. Die Möglichkeit, eine vergrößerte Terrasse intensiver zu nutzen, kann einen Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG darstellen. Fakten: Die mit dem Einbau einer Treppe im Dachgeschoss verbundene teilweise Einbeziehung des Dachgeschosses eines anderen zu derselben...mehr

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Auch bei beschlussabweichender Sanierungsausführung (mit geringerer Belastung für die Gemeinschaft) kann Duldungspflicht aller Eigentümer bestehen

Leitsatz Bestandskräftig beschlossene bauliche Veränderung Normenkette § 22 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft bestandskräftig eine Sanierungsmaßnahme beschlossen (hier: Balkonsanierung einschließlich der Art und Weise der Sanierung), und führt sie dann eine von der beschlossenen Maßnahme leicht abweichende, die Eigentümber weniger belastende Va...mehr

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Aufstellen eines Schrankes in einer Balkonnische als nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 22 WEG Kommentar 1. Spürbare Eingriffe in den optischen Gesamteindruck einer Fassade stellen auch dann eine (nachteilige) bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Eigentümer bedarf, wenn sie nicht unmittelbar in die Bausubstanz eingreifen. 2. Somit liegt auch im Aufstellen eines Schrankes in einer Balkonnische eine bauliche Veränderung des Gemeinschafts...mehr

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Die Aufstellung eines Schranks in einer Balkonnische als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 22 WEG Kommentar Ein Mehrheitsbeschluss wurde auf Anfechtung hin für ungültig erklärt, mit dem einem Eigentümer das Aufstellen eines Schranks in einer Balkonnische gestattet wurde (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt a.M.; OLGZ 80, 78 m.w.N.; Bärmann/Pick/Merle, 7. Auflage, § 22 Rn. 6, 7). Spürbare Eingriffe in den optischen Gesamteindruck der Fassade einer Wohnungsei...mehr

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Veto nur eines Eigentümers ist unbeachtlich

Leitsatz Haben die Wohnungseigentümer - mit einer Ausnahme - eine das gemeinschaftliche Eigentum beeinträchtigende Bebauung des Nachbargrundstücks vorab gebilligt, so ist der Verwalter nicht verpflichtet, von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks bei Beginn der Bebauung die Unterlassung der Arbeiten unter Hinweis auf die fehlende Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu verla...mehr

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Verschließen eines Stellplatzes in der Tiefgarage mit einem elektrischen Rolltor als nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 14 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 22 WEG Kommentar 1. Ein Stellplatz-Sondereigentümer in der Tiefgarage ließ auf der Stirnseite des Stellplatzes vom Boden bis zur Decke hin eine Mauer ziehen, in der er ein elektrisches Rolltor installierte. Gleichzeitig wurde eine Stromleitung zum Betrieb des Rolltores von der Allgemeinstromleitung abgezweigt und mit einem Zähler verse...mehr

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Ohne Zustimmung der restlichen Eigentümer ist grds. der Bau eines in den Boden eingelassenen Schwimmbeckens auf Gartensondernutzungsfläche nicht zulässig

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Der Erdgeschosseigentümer in einer kleinen Wohnanlage in städtischem Villengebiet wollte in seinem sondergenutzten Garten in Entfernung von etwa 25 m von der Hausfassadenfläche ein Schwimmbecken in den Boden einlassen (mit den Maßen 8 m × 4 m × 1,50 m und einer 0,30 m über die Erdoberfläche hinausragenden Umrandung). Na...mehr

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Einbau einer Klimaanlage in einer Apotheke und Anbringung von Rankgittern an Balkonen und Terrassen als nachteilige bauliche Veränderungen?

Normenkette § 14 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. § 22 Abs. 1 WEG kann durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer abbedungen werden (h.M.). Von dieser Möglichkeit wurde vorliegend in der Teilungserklärung Gebrauch gemacht durch folgende Vereinbarungsregelung: "Beschließt die Mehrheit der Eigentümer, die auch die Mehrheit der Miteigentumsanteile vertritt, bauliche Veränderunge...mehr

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Fassadensanierung (modernisierende Instandsetzung oder nachteilige bauliche Veränderung?)

Normenkette § 21 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Vorliegend ging es um die Instandsetzungsnotwendigkeit der Fassade einer Doppelhauswohnungseigentumsanlage; aufgrund gutachterlicher Feststellungen wurde mehrheitlich die Sanierung einer rückwärtigen Fassade beschlossen, und zwar in Form der Aufbringung eines Dämmputzes (in Änderung der bisherigen Fassadenausführung). Nach fa...mehr

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"Fremde" Doppelhaushälfte ist kein Maßstab

Leitsatz Für die Frage, ob eine beschlossene modernisierende Instandsetzung der Fassade wegen optischer Beeinträchtigungen als bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG zu qualifizieren ist, kommt es nicht auf das äußere Erscheinungsbild einer nicht zur Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Doppelhaushälfte an. Fakten: Die Wohnungseigentumsanlage war als Doppelhau...mehr

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Bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Leitsatz Balkonverglasung als nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums Zur Auslegung einer vereinbarten Verwalterzustimmung Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 133 BGB Kommentar 1. Eine von den übrigen Eigentümern nicht hinzunehmende Beeinträchtigung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG kann auch in der nachteiligen Veränderung...mehr

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Einzelfallbeurteilung durch den Tatrichter

Leitsatz Im konkreten Einzelfall hat der Senat das Grillen auf Holzkohlenfeuer in einem sondergenutzten Garten in zeitlich und örtlich begrenzter Weise gestattet Pflanz-Kletterhilfe im Garten nicht beseitigungspflichtig; keine nachteilige bauliche Veränderung § 516 ZPO (Berufungsfrist-Beginn spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Verkündung eines Urteils) ist im WEG-Verfahre...mehr

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Großes Gartenhaus auf Sondernutzungsfläche als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG Kommentar Ein auf einer Gartensondernutzungsfläche errichtetes Gartenhaus kann hier wegen seiner insbesondere in Relation zur Gartenfläche erheblichen Ausmaße auch dann den architektonischen Gesamteindruck einer Eigentumswohnanlage nachteilig verändern, wenn sich in unmittelbarer Umgebung/Nachbarschaft ebenfalls ähnliche Gart...mehr

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Nicht gestattetes Abtrennen von zentraler Heizanlage

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 242 BGB, § 1004 BGB Kommentar 1. Der OG-Eigentümer trennte in einer Zweifamilienhaus-Anlage seine Wohnung von der zentralen Heizung ab, d.h. die Steigstränge der Zentralheizung im OG oberhalb des Fußbodens, verschloss sie und baute eine eigene Elektroheizung ein. Vorausgegangen war jedoch eine Beschlussfassung der damaligen Eigentümer, die Heizu...mehr

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Widersprüchliche Nutzungsangaben zu einem Teileigentum in Aufteilungsplan und Teilungserklärung (Laden nach Plan und Gewerbeetage nach Erklärung)

Leitsatz Nutzungswiderspruch hier durch Auslegung im Sinne weitreichender Gewerbenutzung zu lösen (hier: zulässige Pizzeria) Normenkette § 10 WEG, § 15 WEG Kommentar 1. In der Teilungserklärung war Sondereigentum als "Gewerbeetage" bezeichnet, im Aufteilungsplan allerdings nur als "Ladengeschäft". Im Streit ging es um die Nutzungsberechtigung des Teileigentümers zum Betrieb ei...mehr

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Besetzung der Kammer im Erstbeschwerdeverfahren und Hauptsacheerledigung

Leitsatz Grundsätzlich mündliche Verhandlung vor vollbesetzter Kammer im Erstbeschwerdeverfahren Hauptsacheerledigung stets von Amts wegen zu prüfen Offen bleibt, ob der Einbau einer Gaszentralheizung bei bisher mit Einzelöfen beheizten Wohnungen eine modernisierende Instandsetzung oder bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums darstellt Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 44 ...mehr