Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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§ 6 Die Anrechnung / 2. Die Vorschriften im Einzelnen

Rz. 7 Die Anrechnungen gemäß (1) und die Anrechnungen gemäß (3) erfolgen, nachdem nichts anderes bestimmt ist, in voller Höhe. Die Anrechnung gemäß (2) erfolgt zur Hälfte, höchstens 0,75. Rz. 8 Die Anrechnung (4) betrifft einen ganz speziellen Sachverhalt, der im Familienrecht durchaus nicht selten vorkommt: Es soll im Verfahren (1) eine Einigung protokolliert werden, wobei üb...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / A. Allgemeines

Rz. 1 Am 3.1.2018 veröffentlichte der Anwaltsverein ein Interview mit Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Becker, dass bezeichnenderweise den Titel "Mehr Geld verdienen im Familienrecht" trägt.[1] Wesentlicher Inhalt dieses Interviews ist die – grundsätzlich bekannte – Tatsache, dass es in bestimmten Bereichen des Familienrechts, z.B. elterliche Sorge, ...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die anwaltlichen Gebühren (und Auslagen) sind im RVG geregelt. Die Gegenstandswerte – im FamGKG Verfahrenswerte genannt – stehen nicht im RVG, sondern verweisen auf die Bestimmungen zu den Gerichtskosten, nämlich das ganze FamGKG und einige Bestimmungen des GNotKG. Die Anwaltsgebühren im Familienrecht sind Wertgebühren (im gerichtlichen Verfahren) oder Satzrahmengebühre...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim AG

Rz. 32 In diesem Fall stellt der Antragsteller den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe direkt beim AG. Diesen Antrag kann der Antragsteller mündlich oder schriftlich stellen. Rz. 33 Das AG kann ebenfalls Beratungshilfe gewähren (§ 3 Abs. 2 BerHG), wenn dem Rechtssuchenden sofort eine Auskunft erteilt werden kan...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Form des Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 22 Den Antrag auf Beratungshilfe kann der Antragsteller/Rechtssuchendemehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VIII. Wirkung der Beratungshilfe + Vergütungsvereinbarung

Rz. 52 Sofern Beratungshilfe bewilligt wird und die Beratung durch einen RA erfolgt (Ausnahme: Hamburg und Bremen, s.o.), trägt die Landeshauptkasse die Kosten der anwaltlichen Vergütung. Vergütungsschuldner ist die Staatskasse und nicht der Mandant. Rz. 53 Der Vergütungsanspruch richtet sich nach der gesetzlichen Vergütung für die Beratungshilfe Nr. 2500 ff. VV RVG. Rz. 54 In...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 8 Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen zunächst drei Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 BerHG erfüllt sein. § 1 BerHG (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wennmehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IX. Aufhebung der Beratungshilfe

Rz. 59 Nach der Reform 2014 gibt es gem. § 6a BerHG nunmehr zwei Möglichkeiten einer Aufhebung. Rz. 60 Die erste Möglichkeit ist die Aufhebung von Amts wegen durch das Gericht, wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorgelegen haben. Die Aufhebung muss dabei innerhalb eines Jahres erfolgen (§ 6a Abs. 1 BerHG). Gem. § 8a Abs. 1 BerHG...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / A. Beratungshilfe

I. Allgemeines Rz. 1 Wie stellen Sie sich den "idealen Mandanten" vor? Das ist gewiss ein zahlungskräftiger, zahlungswilliger, zufriedener Mandant und wenn er dazu unkompliziert und freundlich ist, umso besser. Wenn es diesen Mandanten – gerade im Hinblick auf die Zahlungsfreudig- und -willigkeit – gibt, so ist dieser "Exot" in einigen Kanzleien eher die Ausnahme, denn sehr vi...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Zuständigkeit

Rz. 21 Zuständig ist das AG, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das AG zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis für die Beratungshilfe besteht.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Beratungshilfe

Rz. 55 Manchmal stellt sich im Zuge einer begonnenen Beratung heraus, dass angesichts der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers die sog. Bedürftigkeit gegeben ist und damit die Voraussetzung von Beratungshilfe vorliegt. Im anwaltlichen Alltag finden Sie Beratungshilfe besonders häufig in familienrechtlichen Angelegenheiten. Auch in arbeitsrechtlichen Mandat...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsvereinbarung und Beratungshilfe

Rz. 967 Mit einem Auftraggeber, dem Beratungshilfe bewilligt wurde, ist eine wirksame Vergütungsvereinbarung nicht möglich, diese sind entsprechend § 8 BerHG nichtig. Zu einem möglichen Erfolgshonorar bei Beratungshilfe liegen noch keinerlei Erfahrungswerte vor.mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Rechtsbehelf/Rechtsmittel

Rz. 45 Wird der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe abgelehnt, hat der Antragsteller die Möglichkeit, gegen einen ablehnenden Beschluss Erinnerung einzulegen (§ 7 BerHG). Die Erinnerung kann schriftlich oder mündlich beim AG eingelegt werden, das den Beschluss erlassen hat.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Die Vergütung bei bewilligter Beratungshilfe

Rz. 144 Praxistipp: Das unter Rdn 143 befindliche Muster sollten Sie benutzen, um einen Beratungshilfeanspruch gegenüber der Justizkasse geltend zu machen. Liegt ein Berechtigungsschein bereits vor, ist auf diesem die Berechnung der Vergütung vorgesehen. Dieses Muster kann im Internet (Stichwort "Beratungshilfe") auf diversen Seiten aufgerufen und zum Zweck der Vergütungsabr...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und Rechtsschutzversicherung

A. Beratungshilfe I. Allgemeines Rz. 1 Wie stellen Sie sich den "idealen Mandanten" vor? Das ist gewiss ein zahlungskräftiger, zahlungswilliger, zufriedener Mandant und wenn er dazu unkompliziert und freundlich ist, umso besser. Wenn es diesen Mandanten – gerade im Hinblick auf die Zahlungsfreudig- und -willigkeit – gibt, so ist dieser "Exot" in einigen Kanzleien eher die Ausna...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. Möglichkeiten der Antragstellung

1. Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim AG Rz. 32 In diesem Fall stellt der Antragsteller den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe direkt beim AG. Diesen Antrag kann der Antragsteller mündlich oder schriftlich stellen. Rz. 33 Das AG kann ebenfalls Beratungshilfe gewähren (§ 3 Abs. 2 BerHG), wenn dem Rec...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung bei Beratungshilfe

Rz. 152 Zulässig ist es, wenn der RA mit dem Auftraggeber vereinbart, dass die gesetzliche Vergütung geschuldet wird, wenn die Voraussetzungen der Beratungshilfe nicht vorliegen. In diesen Fällen besteht kein Grund, den Auftraggeber zu schützen. Im Beratungsmandat sollte dann darauf geachtet werden, eine bedingte Gebührenvereinbarung abzuschließen, denn es fehlt ja an einer ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Frist

Rz. 23 Nach § 6 Abs. 2 BerHG bleibt der Direktzugang zum Rechtsanwalt durch die nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe (RA ist vor der Bewilligung tätig geworden) auch nach der Reform 2014 erhalten. Der Antrag muss nach der Reform 2014 jedoch jetzt gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 BerHG spätestens vier Wochen nach der Beratungstätigkeit gestellt werden (in Gegensatz zu früher, wo...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Formular

Rz. 25 Sofern der Antrag schriftlich oder nachträglich gestellt wird, ist das nachstehende Formular zu verwenden. Rz. 26 Praxistipp Einen entsprechende Vordruck für einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie bspw. kostenlos auf der folgenden Internetseite einsehen und herunterladen: http://www.justiz.de/Formulare/agI1.pdf. Rz. 27 Bevor die verschiedenen Möglichk...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Beratungshilfe

Rz. 68 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe gewährt, schuldet der Staat die Vergütung. Der Auftraggeber selbst erhält keine Vergütungsberechnung. Der RA reicht sein Erstattungsgesuch bei der Staatskasse ein und erhält von dort die bei gewährter Beratungshilfe vorgesehene gesetzliche Vergütung. Rz. 69 Der Auftraggeber allerdings schuldet dem RA einen Festbetrag (sog. Schutzgebü...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Gesetzliche Grundlage

Rz. 5 Geregelt sind die Voraussetzungen für die Beratungshilfe in dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG). Rz. 6 Zum 1.1.2014 wurde die Beratungshilfe zusammen mit einer Neuregelung der Prozesskostenhilfe durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 umfassend reformiert (nachstehend Refo...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Nachträglicher Antrag durch den RA

Rz. 36 Sofern der Rechtssuchende den direkten Weg zum RA wählt, ist der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe nachträglich innerhalb der 4 Wochen-Frist (vgl. Rdn 23) zu stellen. Hierzu ist ein Antragsformular zu verwenden Rz. 37 Über den nachträglich gestellten Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet der Rechtspfleger beim AG. War der RA beratend tätig und w...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VI. Bewilligungsfähige Rechtsgebiete und Beratungspersonen

Rz. 46 In alle Rechtsgebiete, wie z.B. dem Zivil-, Arbeits-, Sozial- oder Strafrecht, wird Beratungshilfe bewilligt. Der bisherige Katalog mit Ausschluss des Steuerrechts wurde durch die Reform 2014 aufgehoben. Rz. 47 Das Privileg der Rechtsanwaltschaft zur alleinigen Beratung wurde teilweise aufgeweicht. Grundsätzlich erfolgt die Beratung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BerHG zwar noch...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / f) Ausblick/Änderungen Beratungshilfe

Rz. 166 § 16a BORA regelt einige Rechte des RA im Beratungshilfemandat. § 16a BORA Ablehnung der Beratungshilfe (1) (aufgehoben) (2) Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Beratungshilfeantrag zu stellen. (3) 1Der Rechtsanwalt kann die Beratungshilfe im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen oder beenden. 2Ein wichtiger Grund kann in der Person des Rechtsanwaltes selbs...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Schuldenbereinigung bei Beratungshilfe (mehr als fünf Gläubiger)

Rz. 256 Vertritt der RA mehr als fünf Gläubiger, erhöht sich die Geschäftsgebühr der Nr. 2504 VV RVG entsprechendmehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 1 Wie stellen Sie sich den "idealen Mandanten" vor? Das ist gewiss ein zahlungskräftiger, zahlungswilliger, zufriedener Mandant und wenn er dazu unkompliziert und freundlich ist, umso besser. Wenn es diesen Mandanten – gerade im Hinblick auf die Zahlungsfreudig- und -willigkeit – gibt, so ist dieser "Exot" in einigen Kanzleien eher die Ausnahme, denn sehr viele Menschen s...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VII. Besonderheit der öffentlichen Rechtsberatung in Hamburg und Bremen sowie Öffnungsklausel nach der Reform

Rz. 49 Grds. kann der Antragsteller wählen zwischen einem RA seiner Wahl oder, sofern vorhanden, einer öffentlichen Beratungsstelle. Rz. 50 In den Bundesländern Hamburg und Bremen erfolgt die Beratung ausschließlich durch die öffentlichen Rechtsberatungsstellen. Beratungshilfe durch Rechtsanwälte findet keine Unterstützung. In dem Bundesland Berlin hat der Antragsteller die W...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch bei Beratungshilfe

Rz. 73 Für den Fall, dass dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden ist, ist es möglich, dass gem. § 9 BerHG für die Gegenseite die Verpflichtung besteht, dem RA die gesetzliche Vergütung zu erstatten, soweit eine grds. sog. materiell-rechtliche Kostenerstattungspflicht gegeben ist. Befand sich der Gegner z.B. im Verzug, steht dem RA ein eigener Schadensersatzanspruch...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / B. PKH/VKH

I. Allgemeines Rz. 66 Ein in der Praxis wichtiges Arbeitsgebiet ist die PKH/VKH (zukünftig nur noch PKH) sowie der Umgang mit Mandanten, die u.U. einen Anspruch auf PKH haben. In diesem ­Kapitel ist dieses Thema mit der Hilfe von Beispielen und Musterformularen den Kanzleimitarbeitern eine Orientierungshilfe und Unterstützung, die evtl. in der Praxis bisher gar nicht oder seh...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Erfolgsaussicht/Mutwilligkeit

Rz. 85 Zwei weitere wesentliche Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH sind a) Erfolgsaussicht Rz. 86 Mit seinem Antrag auf Bewilligung von PKH reicht der Antragsteller auch die Klage oder den Antrag ein, für den er PKH begehrt. Dabei kann es sich um...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Allgemeines

Rz. 138 Das Gericht der Hauptsache entscheidet über den Antrag auf Bewilligung von PKH durch Beschluss (§ 127 Abs. 1 ZPO).mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / C. Rechtsschutzversicherung

I. Allgemeines Rz. 146 Kennen Sie die Werbung einer der großen Rechtsschutzversicherer, die damit wirbt, dass diese Rechtsschutzversicherung "Anwalts Liebling" ist? Bei einem Neumandat schleicht sich mitunter ein Gefühl der Sicherheit in vergütungsrechtlicher Hinsicht ein, wenn der Mandant seine Rechtsschutzversicherungs-Card "zückt". Der Mandant fühlt sich auf der sicheren Se...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Antragstellung/Zuständigkeit

1. Form des Antrags auf Bewilligung von PKH Rz. 97 Den Antrag auf Bewilligung von PKH kann der Antragsteller schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Prozessgerichts stellen. Ebenso kann der Antrag auch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Protokollierung des Antrages. Stellt der Antragsteller einen schriftlichen Antrag, s...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Frist

Rz. 98 Eine gesetzliche Frist, innerhalb welcher ein Antrag auf PKH gestellt werden muss, ist nicht gegeben. Das bedeutet aber nicht, dass PKH für einen Rechtsstreit beantragt werden kann, der beendet ist. Die PKH umfasst nicht die nachträgliche Erstattung von Prozesskosten.mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VII. Rechtsmittel

1. Allgemeines Rz. 138 Das Gericht der Hauptsache entscheidet über den Antrag auf Bewilligung von PKH durch Beschluss (§ 127 Abs. 1 ZPO). 2. Form und Frist Rz. 139 Weist das Gericht den PKH-Antrag zurück, kann der Beschluss, bis auf eine Ausnahme, auf die noch eingegangen wird, binnen einer Notfrist von einem Monat seit Zustellung mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Schuldenbereinigung bei bewilligter Beratungshilfe (bis zu fünf Gläubiger)

Rz. 254 Ob der nachstehende Anwendungsfall überhaupt noch in der Praxis vorkommt, ist von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk unterschiedlich. Viele Berliner Amtsgerichte stellen für das Schuldenbereinigungsverfahren keine Berechtigungsscheine mehr aus mit der Begründung, dass es sich nicht um eine typische juristische Tätigkeit handelt. Anders hingegen die Gerichtsbezirke von ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / e) Beratungshilfe bei sog. Schuldenbereinigungsverfahren

Rz. 162 Nr. 2502 Rz. 163 Mit der Nr. 2502 VV RVG ist kein eigener Gebührentatbestand gegeben. Die Nr. 2502 V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Einigungsgebühr bei bewilligter Beratungshilfe

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 66 Ein in der Praxis wichtiges Arbeitsgebiet ist die PKH/VKH (zukünftig nur noch PKH) sowie der Umgang mit Mandanten, die u.U. einen Anspruch auf PKH haben. In diesem ­Kapitel ist dieses Thema mit der Hilfe von Beispielen und Musterformularen den Kanzleimitarbeitern eine Orientierungshilfe und Unterstützung, die evtl. in der Praxis bisher gar nicht oder sehr selten mit P...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Beratungsgebühr bei bewilligter Beratungshilfe

Rz. 154 Nr. 2501 Rz. 155 Das VV des RVG bestimm...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 146 Kennen Sie die Werbung einer der großen Rechtsschutzversicherer, die damit wirbt, dass diese Rechtsschutzversicherung "Anwalts Liebling" ist? Bei einem Neumandat schleicht sich mitunter ein Gefühl der Sicherheit in vergütungsrechtlicher Hinsicht ein, wenn der Mandant seine Rechtsschutzversicherungs-Card "zückt". Der Mandant fühlt sich auf der sicheren Seite, weil er g...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Voraussetzungen für die Bewilligung

Rz. 71 § 114 ZPO (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die grenzüberschre...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Form des Antrags auf Bewilligung von PKH

Rz. 97 Den Antrag auf Bewilligung von PKH kann der Antragsteller schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Prozessgerichts stellen. Ebenso kann der Antrag auch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Protokollierung des Antrages. Stellt der Antragsteller einen schriftlichen Antrag, so muss dieser Antrag von dem Antragsteller,...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / b) Mutwilligkeit

Rz. 92 Von Mutwilligkeit spricht man, "wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (vgl. Zöller/Philippi, § 114 ZPO Rn 30, m.w.N.). Mutwillig handelt danach, wer den kostspieligeren von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen beschreitet (Zöller/Philippi, § 114 ZPO Rn 34, m.w.N.)." Rz. 93 Beispiel 3: Die Ehefrau unser...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Formular

Rz. 99 Sofern ein PKH-Antrag gestellt werden soll, muss neben der Klage/dem Antrag und dem Antrag auf Bewilligung von PKH bei dem Gericht ein von dem Kläger/Beklagten und Antragsteller ausgefülltes Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" bei dem Prozessgericht eingereicht werden (§ 117 ZPO). Die von dem Antragsteller gemachten Angaben in ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Beiordnung eines auswärtigen RA

Rz. 131 Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein RA der im Bezirk des Prozessgerichts nicht niedergelassen ist, beigeordnet werden. Dies jedoch nur dann, wenn keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies bedeutet, dass Reisekosten grds. nicht erstattet werden. Der auswärtige RA wird zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet. Hier ist in der Rspr. eine Entwicklung dahingehend...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VI. PKH im Mahnverfahren

Rz. 137 Der Antrag auf Bewilligung von PKH kann auch im Mahnverfahren gestellt werden. Ist der Antragsteller aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die im Vergleich zum ordentlichen Verfahren geringeren Gerichtskosten aufzubringen, oder kann er diese nur in mehr als vier Raten aufbringen und erscheint die Rechtsverfolgung in dem Mah...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Wesentliche Verbesserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Beendigung des Prozesses/Verfahrens

Rz. 134 Das Gericht kann innerhalb einer Frist von vier Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens oder einer sonstigen Beendigung des Verfahrens innerhalb derselben Frist hinsichtlich der getroffenen Entscheidung über eine Zahlung eine Änderung herbeiführen, sodass entweder Raten oder eine Einmalzahlung der von der Landeshauptkasse vorgeleisteten Prozesskosten zu ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. Ablehnung der Kostendeckung

Rz. 156 Eine Rechtsschutzversicherung ist, wie andere Wirtschaftsunternehmen auch, auf eine "satte" Gewinnerzielung ausgerichtet. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn die Rechtsschutzversicherung sich darin übt und versucht, Gebühren eigenmächtig zu kürzen. Oft verkennt sie dabei, dass nicht die Rechtsschutzversicherung sondern der RA gem. § 14 RVG die Gebühr unter Berücksicht...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Geschäftsgebühr bei Beratungshilfe

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