Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Wirkung der PKH

Rz. 126 Die Wirkung der PKH ist in § 122 ZPO geregelt. Danach ist derjenige, dem PKH bewilligt wurde, von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, den eigenen Rechtsanwaltskosten sowie ggf. Sachverständigengebühren befreit. Eine Zweitschuldnerhaftung gem. § 31 Abs. 1 GKG scheidet bei bewilligter PKH auch aus. Rz. 127 Von der PKH sind jedoch die Kosten der Geg...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Aufhebung der Bewilligung von PKH

Rz. 136 Das Gericht kann den Beschluss, mit dem der Partei PKH bewilligt wurde, gem. § 124 ZPO aufheben. Dies können Sie dem Gesetzeswortlaut des § 124 ZPO – wie folgt – entnehmen: Das Gericht kann die Bewilligung der PKH aufheben, wennmehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse während des Prozesses/Verfahrens

Rz. 133 Sofern PKH ohne Ratenzahlung bewilligt wurde, ist der Antragsteller zunächst von Zahlungen befreit. Diese Befreiung erlischt jedoch dann, wenn sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers während des Prozesses wesentlich verändern, denn der Antragsteller hat insoweit sein Einkommen und/oder Vermögen einzusetzen (§ 115 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO). Di...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Übersendung der Kostendeckungsanfrage

Rz. 154 Die Übersendung der Kostendeckungsanfrage sollten Sie (allein schon aus Kostengründen) entweder via Telefax oder "online" (einige Versicherer bieten die Online-Kostendeckungsanfrage bereits an) bewirken. Diese Übersendungsformen sind effizienter, schneller und kostengünstiger als die Übermittlung auf dem Postweg. Rz. 155 Einige Rechtsschutzversicherungen bieten danebe...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Voraussetzungen für die Bewilligung

Rz. 71 § 114 ZPO (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die grenzüberschre...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Form des Antrags auf Bewilligung von PKH

Rz. 97 Den Antrag auf Bewilligung von PKH kann der Antragsteller schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Prozessgerichts stellen. Ebenso kann der Antrag auch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Protokollierung des Antrages. Stellt der Antragsteller einen schriftlichen Antrag, so muss dieser Antrag von dem Antragsteller,...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 111 In der Praxis kommt es mitunter sehr oft vor, dass die Erfolgsaussicht nicht von vornherein eingeschätzt werden kann. Ist ungewiss, ob das Gericht PKH bewilligen wird und will der Mandant den Prozess jedoch ohne die Bewilligung von PKH nicht fortführen, so ist zu empfehlen, zunächst den Antrag auf PKH zu stellen und die Klage nur in dem Fall von PKH an- bzw. rechtshä...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Kostendeckungszusage

Rz. 147 Die überwiegende Zahl der RA klärt die Kostendeckungsfrage für die anwaltliche Tätigkeit mit der Rechtsschutzversicherung für den Mandanten als einen kostenlosen Service. Dabei weiß der Mandant i.d.R. nicht einmal, dass diese Tätigkeit einen eigenen Vergütungsanspruch des RA begründet. Er geht vielmehr davon aus, dass diese Leistung als eine Art Nebentätigkeit in sei...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 72 PKH erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen. Grds. hat jede Partei, die einen Antrag auf Bewilligung von PKH stellt, ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen, um den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zum Einkomme...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / a) Erfolgsaussicht

Rz. 86 Mit seinem Antrag auf Bewilligung von PKH reicht der Antragsteller auch die Klage oder den Antrag ein, für den er PKH begehrt. Dabei kann es sich um eine Rechtsverfolgung des Antragstellers handeln (Antragsteller ist Kläger/Antragsteller) oder aber um eine Rechtsverteidigung (Antragsteller ist Beklagter/Antragsgegner). Rz. 87 Seitens des Gerichts (der Vorsitzende oder ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Zuständigkeit

Rz. 102 Der PKH-Antrag folgt der Zuständigkeit für die Hauptsache. Dies gilt auch dann, wenn der PKH-Antrag gesondert eingereicht wird. Rz. 103 Beispiel 1: Mandant M erhebt eine sog. Kostenvorschussklage i.H.v. 2.500,00 EUR gegen seinen in Hanau wohnenden Vermieter aufgrund eines erheblichen Wasserschadens in der von ihm bewohnten Mietwohnung in Berlin-Kreuzberg (Der Mandant ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Form und Frist

Rz. 139 Weist das Gericht den PKH-Antrag zurück, kann der Beschluss, bis auf eine Ausnahme, auf die noch eingegangen wird, binnen einer Notfrist von einem Monat seit Zustellung mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde angefochten werden (§ 127 Abs. 2 i.V.m. § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO) Die sofortige Beschwerde kann entweder bei dem Gericht, das den Beschluss erlassen hat od...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Rz. 163 Nachstehend werden die "wichtigsten" Einschränkungen aufgeführt, die von dem Grundsatz des Versicherungsschutzes abweichen: Rz. 164 Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Mehrkosten, die durch Beauftragung mehrerer RA besteht. Rz. 165 Praxistipp: Auch in diesem Fall sollten Sie den Mandanten befragen, ob bereits eine ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Schutzgebühr i.H.v. 15,00 EUR gem. Nr. 2500 VV RVG

Rz. 150 Der RA kann vom Auftraggeber (nicht von der Staatskasse) eine Beratungshilfegebühr i.H.v. 15,00 EUR gem. Nr. 2500 VV RVG fordern (sog. Schutzgebühr). Neben dieser Gebühr werden aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes keine Auslagen erhoben. Unter Auslagen sind hier sowohl Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen als auch die USt zu verstehen. Mit...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG als gesetzlicher Vergütungsanspruch

Rz. 250 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden, kann der RA für seine vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit nicht die Gebühr der Nr. 2300 VV RVG vom Auftraggeber fordern. Der Vergütungsanspruch des RA wird beschränkt durch die Festgebühr der Nr. 2503 VV RVG i.H.v. 85,00 EUR. Sobald dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt wurde, ersetzt diese Festgebühr etwa h...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Vertretung mehrerer Auftraggeber

Rz. 253 Vertritt der RA vor- bzw. außergerichtlich mehrere Auftraggeber und ist diesen Auftraggebern in einer Angelegenheit Beratungshilfe bewilligt, so erhöht sich die Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG gem. Nr. 1008 VV RVG um 30 % für jeden weiteren Auftraggeber. Die Höchstgrenze in Nr. 1008 VV RVG ist zu beachten. Das gilt unabhängig davon, ob die Beratung denselben Gege...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Anrechnung der Beratungshilfegebühr

Rz. 161 Entsprechend dem Abs. 2 der Anmerkung in Nr. 2501 VV RVG wird die Beratungsgebühr angerechnet. Geht die Tätigkeit des RA über die Beratungstätigkeit hinaus und wird er insbes. vor- oder außergerichtlich tätig, erfolgt eine Anrechnung der Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG auf die Gebühr für die nachfolgende Tätigkeit. Denkbar ist nicht nur das Entstehen der Geschäft...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Antrag auf PKH

Rz. 45 PKH und in vielen Bundesländern auch Beratungshilfe sind für viele Auftraggeber oft die einzige Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Im familienrechtlichen Mandat ist die Häufigkeit der erfolgten Prozesskostenhilfebewilligungen am höchsten. Aber auch im arbeitsrechtlichen Mandat und den sonstigen möglichen Arten von Auseinandersetzungen ist die...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / V. Budgetierung in der Kanzlei

Rz. 100 Der Beruf des Rechtsanwalts ist als "Organ der Rechtspflege" angelegt. Trotz dieser ehrbaren Einstellung ist ein Rechtsanwaltsbüro aber eben auch ein Dienstleistungsunternehmen, das wirtschaftlich arbeiten sollte, um seine juristischen Dienstleistungen auch in der Zukunft für jedermann (also auch für Beratungshilfe-und Prozesskostenhilfemandanten) anbieten zu können....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Berechnung der Vergütung nach vollendeter Beratung

Rz. 117 Nicht selten endet auch wegen der zu erwartenden Vergütung für eine weitere Tätigkeit der Auftrag nach der durchgeführten Beratung. Ein weiterer Grund neben der zu erwartenden Vergütung ist selbstverständlich dann gegeben, wenn der RA davon ausgeht, dass der Auftraggeber sein Anliegen nicht erfolgreich wird durchsetzen können. Rz. 118 In diesen Fällen gibt es verschie...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Anwendungsbereich

Rz. 682 Die Verrechnungsregelung in § 58 Abs. 2 RVG betrifft nur die Vergütungsansprüche, die sich nach Teil 3 VV RVG richten. Eine etwa vor- bzw. außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist in Teil 2 geregelt, diese ist nicht von der Anrechnungserleichterung des § 58 Abs. 2 RVG betroffen. Rz. 683 Hat der RA von seinem Auftraggeber vor oder nach der Beiordnung Zahlungen ...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 5. Keine Vergabe einer Rechnungsnummer

Rz. 54 Bei folgenden Berechnungen ist eine Rechnungsnummer nicht zu vergeben:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vorschuss nach bewilligter PKH

Rz. 732 § 47 RVG Vorschuss (1) Wenn dem Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, kann er für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss fordern. Der Rechtsanwalt, der nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Ange...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Geschäftsgebühr und bewilligte PKH

Rz. 684 Regelmäßig wird der RA den Auftraggeber, für den er PKH beantragt, bereits vor- bzw. außergerichtlich vertreten haben. Lagen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe für die vor- bzw. außergerichtliche Vertretung nicht vor, hat der RA einen von der noch zu bewilligenden PKH unabhängigen Vergütungsanspruch. Er wird im Allgemeinen die Geschäftsgebühr ...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / I. Allgemeines

Rz. 2 Es gibt verschiedene Wertbegriffe. Wenn Sie eine Vergütungsberechnung erstellen, so heißt der Wert ausschließlich Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Der Streitwert (in Familiensachen der Verfahrenswert) entscheidet über die sachliche Zuständigkeit des Gerichts, der Wert der Beschwer entscheidet über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs, der Gerichtsge...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / 2. Prüfung des Sachverhaltes

Neben der Einzelfallprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch genau auf die Sache selbst zu achten. Vielfach "verstecken" sich beim standardisierten Fall auch in der Antragstellung häufig "kleinere" Mängel, die die notwendige Einzelfallbetrachtung gerichtsseits erschweren, auf die aber auf jeden Fall bestanden werden muss. Eine oder, sofern der gewü...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / II. Kann ein Rechtsproblem standardisiert werden?

In jüngster Zeit mehren sich die Berichte[4] der Kollegen, wonach allem Anschein nach gezielt und massenhaft um Beratungshilfe nachgesucht werde. Dabei handele es sich um originäre Antragstellungen – also solche ohne eine vorherige Beratungsleistung –, aber vordringlich auch um nachträgliche Antragstellungen binnen der 4-Wochen-Frist, also um solche Sachverhalte, denen ein u...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können weder standardisiert noch "im großen Stil" dargelegt werden. Notwendig ist immer eine individuelle Darlegung. Hierzu gehört – je nach Gericht und dessen "Anforderung" – die Vorlage konkreter Belege. In der Praxis hat sich die Vorlage von Kontoauszügen der letzten 2–3 Monate, des Mietvertrages und von Einkommensnachwei...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / I. Allgemeines

Wie ein Priester immer wieder den Lobgesang anstimmt, muss sich auch im Beratungshilferecht immer wieder das "Credo" der gesetzlichen Konzeption vor Augen geführt werden. Die Beratungshilfe ist Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtstaates und wurde eingeführt, um zu anderen Hilfsmöglichkeiten hinzuzutreten und vor allem dort wirksam zu werden, wo anderweitige Hilfe gan...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / Einführung

Haben wir nicht alle gelegentlich den Eindruck eines Déjà-vu? Genau ein solches durfte der Autor dieses Beitrages vermuten, nachdem ihn verschiedene Kollegen hinsichtlich aktueller Fallgestaltungen in der Praxis des Beratungshilferechts als Herausgeber und Autor eines Fachbuches zu diesem Thema um seine Einschätzung gebeten haben. Vielfachantragstellung um Beratungshilfe mit...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / IV. Zusammenfassung

Die Gerichte sind Garant eines ordnungsgemäßen Verfahrens. Dazu gehört auch die gewissenhafte Prüfung von (Beratungshilfe-)Anträgen. Unberechtigte Beratungshilfeanträge oder solche, bei denen die Voraussetzungen nicht vorliegen, sind abzulehnen, um nicht die Mittel für den Einsatz der tatsächlich Bedürftigen zu gefährden. Massenantragstellungen oder Antragstellungen in gleic...mehr

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AGS 7/2018, Entpflichtung d... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Vorliegend ist mit dem LG davon auszugehen, dass die sofortige Beschwerde im Namen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin eingelegt worden ist. Die Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung der Beiordnung folgt aus §§ 78c Abs. 3 analog, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (OLG Koblenz, Beschl. v. 10.10.2016 – 13 WF...mehr

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AGS 7/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner (S. 313 ff.) mit der Frage, inwieweit Beratungshilfe bei standardisierten Rechtsproblemen zu bewilligen ist und welche Anforderungen hier zu stellen sind. Lang erwartet und heiß ersehnt ist die Entscheidung des BGH v. 9.5.2018 (S. 319 ff.) zur Frage der Erstattung der Reisekosten eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks. In der obergeric...mehr

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AGkompakt 6/2018, Keine Beratungshilfe für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Leitsatz Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels kann Beratungshilfe nicht bewilligt werden. AG Forchheim, Beschl. v. 24.5.2018 – 5 UR II 165/18 1 Der Fall Der Rechtsuchende war in einem gerichtlichen Verfahren, für das ihm Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, in erster Instanz unterlegen. Er hat daraufhin beim AG Beratungshilfe für die Prüfung der Erfolgsaus...mehr

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AGkompakt 6/2018, Keine Ber... / Leitsatz

Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels kann Beratungshilfe nicht bewilligt werden. AG Forchheim, Beschl. v. 24.5.2018 – 5 UR II 165/18mehr

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AGkompakt 6/2018, Keine Ber... / 2 Aus den Gründen

Gericht lehnt Beratungshilfe ab Die Beratungstätigkeit wegen der Erfolgsaussichten der Berufung sei bereits mit der PKH-Vergütung im Verfahren abgegolten (vgl. § 19 RVG). Die vom Antragsteller dargelegte Sichtweise, dass die Prüfung der Erfolgsaussicht ein weitergehender Tatbestand sei, der nur dann die Beratungshilfe ausschließe, wenn für die Berufung Prozesskostenhilfe bewi...mehr

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AGkompakt 6/2018, Keine Ber... / 1 Der Fall

Der Rechtsuchende war in einem gerichtlichen Verfahren, für das ihm Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, in erster Instanz unterlegen. Er hat daraufhin beim AG Beratungshilfe für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer möglichen Berufung beantragt. Der Rechtspfleger hat den Antrag zurückgewiesen.mehr

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AGS 6/2018, Vergütungsanspr... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers kann als im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt die in seinem Festsetzungsantrag genannte Vergütung verlangen. 1. Die gegen die Landeskasse gerichteten Vergütungsansprüche des Prozessbevollmächtigten des Klägers bestimmen sich nach dem Beschluss des ArbG, durch den die Prozesskostenhilfe ...mehr

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AGS 6/2018, Verjährung des ... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung des Erinnerungsführers gegen die Kostenrechnung der Staatskasse vom 19.1.2018 ist gem. § 59 Abs. 2 RVG, § 66 GKG zulässig. Über die Erinnerung entscheidet das Gericht nach § 59 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 66 Abs. 6 S. 1 GKG durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter. Die Erinnerung hat auch in der Sache Erfolg. Die Beitreibung der Kostenrechnung ist unzulässi...mehr

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AGS 6/2018, Rückzahlung von... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 57 Abs. 2 FamGKG zulässige Beschwerde des Bezirksrevisors als Staatskasse i.S.v. § 57 Abs. 1 FamGKG ist zulässig, aber nicht begründet. Der per Verrechnungsscheck eingezahlte Gerichtskostenvorschuss ist dem Antragsteller zu erstatten. Nach § 122 Abs. 1 Nr. 1a) ZPO bewirkt die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, dass die Bundes- oder Landeskasse die rückständigen un...mehr

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AGS 5/2018, Poller/Härtel/Köpf, Gesamtes Kostenhilferecht – Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung

Herausgegeben von Dr. Stefan Poller, Dr. Dominik Härtl und Jürgen Köpf. 3. Aufl., 2018. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1122 S., 98,00 EUR Mittlerweile liegt die 3. Aufl. des Handkommentars zum gesamten Kostenhilferecht vor. Ausgeschieden ist der Mitbegründer des Werkes, Herr Rechtsanwalt und Notar Joachim Täubel. Im Gegenzug ist das Autorenteam erweitert worden um RiAG Christian ...mehr

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AGS 4/2018, Keine Erhöhung ... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft, da das LG als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat. Sie ist auch i.Ü. zulässig, insbesondere wurde sie formgerecht – und innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingelegt, § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 4, Abs. 3 S. 3 RVG. Die zulässige weitere Beschwerde...mehr

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AGS 4/2018, Keine Erhöhung ... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte für drei Rechtsuchende einen Berechtigungsschein ausgestellt, die damit einen Rechtsanwalt aufgesucht hatten. Dieser beantragte später die Festsetzung einer Beratungsgebühr zuzüglich Erhöhung nach Nr. 1008 VV i.H.v. insgesamt 48,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, insgesamt mithin 57,12 EUR. Das AG setzte die dem Antragsteller aus der Staatskasse zu erstattenden Gebüh...mehr

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AGS 4/2018, Editorial

Auch in diesem Heft gibt es wieder über wichtige Entscheidungen zu berichten. Vorab befasst sich Hagen Schneider (S. 157 ff.) mit den Auswirkungen der BGH-Entscheidungen vom 26.10.2017 (AGS 2018, 97) und vom 21.12.2017 (AGS 2018, 100) zur Frage der Kostenerstattung bei einem Anwaltswechsel zwischen verschiedenen prozessualen Verfahren(s-Abschnitten). Der Autor weist nach, das...mehr

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AGS 3/2018, Groß, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe

Kommentar. Begründet von Dr. Armin Schoreit und Jürgen Dehn; fortgeführt von Ingo Michael Groß. 14. Aufl., 2018. Verlag C.F. Müller. XXVIII, 609 S., 89,99 EUR In der 14. Aufl. erscheint zwischenzeitlich der Kommentar zur Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe. Kommentiert wird zum einen das Beratungshilfegesetz. Zum anderen werden alle maßgeblichen Vorschriften ...mehr

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AGS 2/2018, Jungbauer, Abrechnung in Familiensachen

Das familienrechtliche Mandat. Von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer. 4. Aufl., 2018. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 557 S. mit CD-ROM. 54,00 EUR In der Reihe "Das familienrechtliche Mandat" erscheint die Neuauflage des Werks von Jungbauer zur Abrechnung in Familiensachen. Auf 523 Seiten wird das gesamte Kostenrecht in Familiensachen dargestellt. Das Werk beschränkt sich dabei...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / VI. Beratungshilfe

Rz. 13 Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, der allerdings auch vor der Erteilung des Beratungshilfescheins liegen kann. Beispiel 8: Beratungshilfe (I) Der Anwalt war im August 2013 vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe beauftragt worden. Den Beratungshilfeschein hatte der Mandant bereits Juli...mehr

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§ 3 Verlöbnis / a) Beratungshilfe

Rz. 148 Gemäß § 1 BerHG wird Beratungshilfe gewährt, soweit dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Rechte im außergerichtlichen Verfahren aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht möglich ist. Hierfür hat der Rechtsuchende bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen, § ...mehr

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§ 16 Beratungshilfe

A. Überblick Rz. 1 Beratungshilfe kommt in Familiensachen besonders häufig vor. Daher entfällt auch der Großteil der veröffentlichten Rechtsprechung zur Abrechnung von Beratungshilfesachen auf Familiensachen. Ungeachtet dessen gelten hier grundsätzlich keine Besonderheiten. Die Vergütung richtet sich – da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt – nach Teil 2 VV un...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Weitergehende Vergütung

Rz. 8 Ist dem Rechtsuchenden Beratungshilfe bewilligt worden, so erhält der Anwalt seine Vergütung aus der Landeskasse (§ 44 RVG) nach den Vorschriften der Nrn. 2501 ff. VV (§ 8 Abs. 1 S. 1 BerHG). Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Rechtsuchenden ist – mit Ausnahme der Gebühr nach Nr. 2500 VV (siehe Rdn 3) – grundsätzlich nicht möglich (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 9 Nach der N...mehr