Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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§ 16 Beratungshilfe / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 28 Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rechtsprechung ist früher überwiegend – jedoch unzutreffender Weise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Haushalt, Zugewinn o.Ä.) als eine Angelegenhe...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 3. Aussöhnungsgebühr

Rz. 35 Strittig ist, ob im Rahmen der Beratungshilfe eine Aussöhnungsgebühr für die Aussöhnung von Eheleuten oder Lebenspartnern entsprechend Nr. 1001 VV anfallen kann. Eine ausdrückliche Regelung fehlt in Nr. 2508 VV. Die h.M. verneint daher eine Gebühr in der Beratungshilfe.[38] Ein Grund dafür, die Aussöhnungsgebühr aus dem Bereich der Beratungshilfe auszunehmen, ist jedo...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 1. Geschäftsgebühr

Rz. 39 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 85,00 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 13: Außergerichtliche Vertretung Der Mandant erscheint mit ein...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / B. Abrechnung mit dem Mandanten

I. Beratungshilfegebühr Rz. 3 Vom Mandanten kann der Anwalt zunächst einmal eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR verlangen (Nr. 2500 VV). Diese Gebühr schuldet ausschließlich der Mandant (§ 44 S. 2 RVG). Rz. 4 Die Gebühr kann erlassen werden (Anm. S. 2 zu Nr. 2500 VV). Rz. 5 Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ist nicht vo...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 2. Einigungsgebühr

Rz. 34 Führt die Beratungstätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe zu einer Einigung, fällt eine Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV in Höhe von 150,00 EUR an.[37] Beispiel 8: Beratung mit Einigung Die Mandantin lässt sich über einen Vergleichsvorschlag ihres Ehemannes zur vorläufigen Unterhaltszahlung beraten. Aufgrund der Beratung trifft die Ehefrau mit ihrem Ehemann sodann aufg...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / A. Überblick

Rz. 1 Beratungshilfe kommt in Familiensachen besonders häufig vor. Daher entfällt auch der Großteil der veröffentlichten Rechtsprechung zur Abrechnung von Beratungshilfesachen auf Familiensachen. Ungeachtet dessen gelten hier grundsätzlich keine Besonderheiten. Die Vergütung richtet sich – da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt – nach Teil 2 VV und ist dort i...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / I. Beratungshilfegebühr

Rz. 3 Vom Mandanten kann der Anwalt zunächst einmal eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR verlangen (Nr. 2500 VV). Diese Gebühr schuldet ausschließlich der Mandant (§ 44 S. 2 RVG). Rz. 4 Die Gebühr kann erlassen werden (Anm. S. 2 zu Nr. 2500 VV). Rz. 5 Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ist nicht vorgesehen. Unabhängig da...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 1. Beratungsgebühr

Rz. 30 Für eine Beratung erhält der Anwalt nach Nr. 2501 VV eine Festgebühr in Höhe von 35,00 EUR. Hierzu zählt in der Beratungshilfe auch die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die für den Wahlanwalt durch die besonderen Gebühren der Nrn. 2100 ff. VV abgegolten wird (siehe § 3 Rdn 1 ff.). Beispiel 4: Bloße mündliche Beratung Die Mandantin erscheint mit einem Be...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 4. Anrechnung

Rz. 36 Ebenso wie eine vereinbarte Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG oder eine bürgerlich-rechtliche Gebühr nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG mangels anderweitiger Regelung gem. § 34 Abs. 2 RVG anzurechnen ist, wird auch die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV in voller Höhe auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit angerechnet, die mit der Beratung zusammenhängt (Anm....mehr

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§ 16 Beratungshilfe / IV. Außergerichtliche Vertretung

1. Geschäftsgebühr Rz. 39 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 85,00 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 13: Außergerichtliche Vertretung Der Mandant...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / C. Abrechnung mit der Landeskasse

I. Überblick Rz. 15 Alle übrigen Gebühren und Auslagen kann der Anwalt nur mit der Landeskasse abrechnen (§ 8 Abs. 1 BerHG i.V.m. § 44 S. 1 RVG). Insoweit kann der Mandant nicht in Anspruch genommen werden (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 16 Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach den für die Beratungshilfe geltenden Vorschriften des RVG in Teil 2 Abschnitt 5 VV, den Nrn. 250...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 3. Aussöhnung

Rz. 43 Strittig ist auch hier wiederum, ob eine Aussöhnungsgebühr anfallen kann (siehe Rdn 35). Soweit eine Aussöhnungsgebühr bejaht wird, käme diese dann zur Geschäftsgebühr hinzu. Beispiel 17: Außergerichtliche Vertretung mit Aussöhnung Der Anwalt vertritt den Rechtsuchenden im Rahmen des Umgangsrechts und wirkt dabei an einer Aussöhnung der Eheleute mit. Neben der Geschäfts...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / I. Überblick

Rz. 15 Alle übrigen Gebühren und Auslagen kann der Anwalt nur mit der Landeskasse abrechnen (§ 8 Abs. 1 BerHG i.V.m. § 44 S. 1 RVG). Insoweit kann der Mandant nicht in Anspruch genommen werden (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 16 Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach den für die Beratungshilfe geltenden Vorschriften des RVG in Teil 2 Abschnitt 5 VV, den Nrn. 2501 ff. VV. Rz...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 4. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 44 Die Geschäftsgebühr ist gem. Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV zur Hälfte auf die Gebühren eines nachfolgenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Beispiel 18: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn wegen angeblicher Unterhaltsrückstände in Höhe vo...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 2. Einigung

Rz. 42 Neben der Geschäftsgebühr kann wiederum eine Gebühr nach Nr. 2508 VV hinzukommen, wenn der Anwalt an einer Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV mitwirkt. Die Gebühr beläuft sich immer auf 150,00 EUR. Beispiel 16: Außergerichtliche Vertretung mit Einigung Die Mandantin erscheint mit einem Beratungshilfeschein und beauftragt den Anwalt, Trennungsunterhalt zu verlangen. Der Anwalt...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / D. Inanspruchnahme des Gegners

Rz. 46 Häufig wird übersehen, dass der Anwalt nach § 9 S. 2 BerHG Schadensersatzansprüche, die in der Person des Rechtsuchenden entstanden sind, im eigenen Namen geltend machen kann. In Familiensachen hat diese Vorschrift allerdings kaum Bedeutung, da in der Regel kein Erstattungsanspruch gegen den Gegner des Rechtsuchenden besteht.[44] Beispiel 20: Inanspruchnahme des Gegne...mehr

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AGS 1/2018, Postentgeltpaus... / 2 Aus den Gründen

1. Die Erinnerung gegen die Zurückweisung des Vergütungsfestsetzungsantrages ist zulässig (§ 56 RVG, § 573 ZPO). Sie ist hat auch in der Sache Erfolg. 2. Im vorliegenden Fall sind die abgesetzten Auslagenpauschalen angefallen und erstattungsfähig. Die Urkundsbeamtin geht in ihrer ablehnenden Entscheidung davon aus, dass eine Einsichtnahme in Strafakten nur möglich ist, wenn si...mehr

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AGS 1/2018, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG statthafte und auch den weiteren Voraussetzungen nach zulässige weitere Beschwerde der Landeskasse hat in der Sache keinen Erfolg. Soweit die vorgehenden Instanzen die dem Antragsteller nach gewährter Beratungshilfe aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung auf der Grundlage einer Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV bemessen haben, hält ...mehr

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Literaturverzeichnis / Monographien

Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 5. Aufl., 2014 Enders, RVG für Anfänger, 18. Aufl., 2018 Groß, I. M., Beratungshilfe – Prozesskostenhilfe – Verfahrenskostenhilfe Kommentar, 12. Aufl., 2014 Hansens/Braun/Schneider, Praxis des Vergütungsrechts, 2. Aufl., 2007 Jungbauer, Die Reform der PKH, 2014 Kindermann, Die Abrechnung in Ehe- und Familiensachen, 2004 Lappe, Kosten in Fa...mehr

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Literaturverzeichnis / Handbücher

Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 11. Aufl., 2018 Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in Zivilsachen, 9. Aufl., 1995 Johannsen/Henrich/Götz, Familienrecht, 5. Aufl., 2010 Jungbauer, FamRMandat-Abrechnung in Familiensachen, 4. Aufl., 2018 Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., 2003 Madert/Müller...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 7. Mehrere Angelegenheiten

Rz. 36 Der Anwalt erhält die Geschäftsgebühr in jeder Angelegenheit gesondert (§ 15 Abs. 2 RVG). Soweit der Anwalt also mit mehreren Familiensachen beauftragt worden ist, liegen auch grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor, so dass der Anwalt in jeder Angelegenheit eine Geschäftsgebühr verdient. Rz. 37 Einen außergerichtlichen Verbund gibt es nicht. Daher ist unter Ber...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Anrechnung der Beratungshilfevergütung

Rz. 67 Ist eine Beratungshilfevergütung auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, in dem der Anwalt im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, greift § 58 Abs. 2 RVG nicht.[61] Es ist also voll anzurechnen und nicht zunächst auf die nicht gedeckte Wahlanwaltsvergütung. Beispiel 37: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebüh...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Anrechnung der Wahlanwaltsvergütung

Rz. 61 Hat der bedürftige Beteiligte, dem ein Anwalt im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, zwar keine unmittelbaren Zahlungen auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung erhalten, aber Zahlungen auf eine zuvor entstandene und anzurechnende Gebühr – insbesondere auf eine nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnende Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) –, dann kan...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 33 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei der Festgebühr der Beratungshilfe siehe § 16...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 1. Überblick

Rz. 9 Das RVG sieht für eine Beratung keine Gebührentatbestände mehr vor. Stattdessen legt es dem Anwalt in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG nahe, eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen. Schließt der Anwalt keine Vereinbarung über die zu zahlende Beratungsgebühr, ist eine Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts geschuldet, also nach § 612 BGB. Geschuldet ist...mehr

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AGS 1/2018, Ausdrückliche F... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung gegen den Kostenansatz ist gem. § 57 FamGKG zulässig. In der Sache hat sie auch Erfolg. Die Inanspruchnahme der Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin als Übernahmeschuldnerin ist durch § 26 Abs. 3 und 4 FamGKG ausgeschlossen. Nach § 26 Abs. 4 FamFG gilt die Regelung des § 26 Abs. 3 FamFG entsprechend, wenn einem Übernahmeschuldner nach § 24 Nr. 2 FamGKG Verfah...mehr

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AGS 1/2018, Voraussetzungen... / 1 Sachverhalt

Auf den Antrag des Berechtigten wurde diesem vom AG ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch eine Beratungsperson gem. § 3 BerHG in der Angelegenheit "Widerspruch gegen SGB II Bescheid v. 16.7.2015" erteilt. Der Berechtigte wandte sich daraufhin an den Antragsteller, einen Rechtsanwalt. Dieser legte namens und im Auftrag des Berechtigten Widerspruch gegen den vorbeze...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / A. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Beschwerde oder einer Rechtsbeschwerde, beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverf...mehr

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AGS 1/2018, Gerichtskostenh... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung gegen den Kostenansatz ist gem. § 57 FamGKG zulässig. In der Sache hat sie allerdings keinen Erfolg. Auf der Grundlage des durch den Senat festgesetzten Beschwerdewertes sind in der vorliegenden Kostenrechnung zwei Gerichtsgebühren nach Nr. 1224 FamGKG-KostVerz. mit insgesamt 254,00 EUR zutreffend errechnet. Einwendungen dagegen sind auch nicht vorgebracht. Zwar...mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Die kraft Zulassung durch den AGH statthafte (vgl. § 112e S. 2 BRAO, § 124 Abs. 1 VwGO) und auch im Übrigen zulässige (§ 112e S. 2 BRAO, § 124a Abs. 6 VwGO) Berufung bleibt ohne Erfolg." [9] 1. Die Klage ist als Anfechtungsklage statthaft (§§ 112a Abs. 1, 112c Abs. 1 S. 1 BRAO, § 42 VwGO). … [10] 2. Die Klage ist auch begründet. Der Kl. hat nicht gegen berufsrechtliche ...mehr

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AGS 10/2017, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Streitig ist die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung des im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordneten Rechtsanwalts. Das Gericht ordnete den Erinnerungsführer dem Kläger bei. Streitgegenstand des Verfahrens war die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Mit Schreiben vom 13.7.2016 lud die Kammer die Verfahrensbeteiligten zur mündlichen Verhandlun...mehr

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AGS 10/2017, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist begründet. In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen, wie hier, das GKG nicht anzuwenden ist, entstehen Beitragsrahmengebühren (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG). Wird die Erstattung einer Rahmengebühr verlangt, so ist die vom Anwalt nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmte Gebühr die gesetzliche Gebühr. Das Gericht hat aber zu prüfen, ob d...mehr

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zerb 9/2017, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar

Dr. Wolfgang Hartung, Herbert P. Schons und Horst-Reiner Enders 3. Auflage 2017, C.H. Beck, 1.431 Seiten, ca. 119,– EUR ISBN 978-3-406-69507-0 Ein Cocktail am Abend. Eine Reise nach New York. Ein Haus an der Algarve. Alles schön. Noch schöner, wenn man es sich leisten kann. Will man das auch als Anwältin oder Anwalt, ist es sinnvoll, sich die Arbeit vergüten zu lassen. Aber wie...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Frankfurt befasst sich mit einem Problem, das sich im Rahmen der zunehmenden elektronischen Kommunikation im Rechtsanwaltsbüro über den Bereich der Beratungshilfe hinaus täglich stellt. Die vom OLG Frankfurt vorgeschlagene Lösung ist praktikabel und m.E. noch mit dem Gebührenrecht vereinbar. I. Begriff der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen N...mehr

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AGS 7/2017, Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3; RVG §§ 52, 49 Leitsatz Die Geschäftsgebühr, die ein Rechtsanwalt für seine vorgerichtliche Tätigkeit im Wege der Beratungshilfe erhalten hat, ist zur Hälfte auf die Vergütung des Rechtsanwalts aus einem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach § 49 RVG (und nicht zunächst auf die Differenz zwischen dieser Vergütung und der Wahlanwaltsgebühr) anzure...mehr

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AGS 7/2017, Anrechnung der ... / Leitsatz

Die Geschäftsgebühr, die ein Rechtsanwalt für seine vorgerichtliche Tätigkeit im Wege der Beratungshilfe erhalten hat, ist zur Hälfte auf die Vergütung des Rechtsanwalts aus einem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach § 49 RVG (und nicht zunächst auf die Differenz zwischen dieser Vergütung und der Wahlanwaltsgebühr) anzurechnen. OLG Dresden, Beschl. v. 30.11.2016 – 20 W...mehr

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AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 3 Anmerkung

Bei Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr findet § 58 Abs. 2 RVG keine Anwendung. Die Beratungshilfe-Geschäftsgebühr ist vielmehr stets hälftig auf die nachfolgende PKH-/VKH-Vergütung anzurechnen, unabhängig davon, ob noch eine nicht gedeckte Wahlanwaltsvergütung verbleibt.[1] Beispiel Der Anwalt wird für den Auftraggeber wegen einer Forderung i.H.v.6.000,00 EUR im Ra...mehr

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AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Dem Antragsteller ist im vorliegenden Umgangs- und Sorgeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der nunmehr beschwerdeführenden Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Der Wert des Verfahrens ist vom FamG auf 6.000,00 EUR festgesetzt worden. Die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers hat für ihre vorgerichtliche Tätigkeit im Wege der Beratungshi...mehr

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AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet nach der Übertragung durch den Einzelrichter der Senat in voller Besetzung. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das FamG die Hälfte der im Rahmen der Beratungshilfe verdienten Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV) auf die verdienten Gebühren, die sich nach § 49 RVG berechnen, angerechnet. Gem. Nr. 2503 Abs. 2 VV ist die Geschäftsg...mehr

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AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und vollumfänglich begründet. Die Kostenberechnung war wie tenoriert abzuändern. Der Landeskassenübergang ist auf der Grundlage folgender Berechnung zu bewirken: Praxis-Beispielmehr

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AGS 6/2017, Geschäftsgebühr... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Höhe des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Rahmen der Beratungshilfe. Auf Antrag des Schuldners, eingereicht von dem beauftragten Rechtsanwalt R. (im vorliegenden Verfahren: Antragsteller), wurde vom AG ein Berechtigungsschein erteilt und da mit "dem Rechtssuchenden" eine "rechtliche Beratung und – soweit erforderlich – Vertretung durch eine Be...mehr

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AGS 6/2017, Keine Erhöhung ... / Leitsatz

Die Gebühr für eine Beratung im Rahmen der Beratungshilfe erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nicht. AG Forchheim, Beschl. v. 21.9.2015 – 5 UR II 110/15mehr

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AGS 6/2017, Geschäftsgebühr... / Leitsatz

Der im Rahmen der Beratungshilfe für ein Verbraucherinsolvenzverfahren tätige Rechtsanwalt erhält auch dann eine – nach Gläubigeranzahl gestaffelte – erhöhte Geschäftsgebühr nach Nrn. 2504–2507 VV, wenn er den angeschriebenen Gläubigern lediglich eine Null-Leistung bei ungewisser Zukunftsperspektive anbieten kann. OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.11.2016 – 8 Wx 698/16mehr

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AGS 6/2017, Geschäftsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde des Vertreters der Staatskasse ist statthaft (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 RVG) und wurde auch in zulässiger Form und Frist erhoben, hat in der Sache aber keinen Erfolg. 1. Die weitere Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Beschwerdegerichts auf einer Verletzung des Rechts beruht, die revisionsrechtlichen Vorschrif...mehr

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AGS 5/2017, Prüfung der Erf... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet. Der Erinnerungsführerin steht für ihre Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV i.H.v. 85,00 EUR nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV i.H.v. 17,00 EUR und Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV i.H.v. 19,38 EUR zu. 1. Der Antragsteller hat der Erinnerungsführerin den Auftrag zur unbedingten Geschäftsbesorgung erteil...mehr

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AGS 5/2017, Nachträglicher ... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsführerin beantragte mit einem am 12.10.2005 unterzeichneten Formular Beratungshilfe, die ihr mit Beschl. v. 26.1.2006 bewilligt wurde. Mit Schreiben vom 6.2.2006 beantragte die Vertreterin der Antragstellerin die Gebührenfestsetzung. Aus dem Antrag ging hervor, dass die Erinnerungsführerin von ihrer Rechtsanwältin im Zeitraum v. 30.9.2005 bis 23.11.2005 in ein...mehr

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AGS 5/2017, Ersatz der Post... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung führt auch in der Sache zum angestrebten Erfolg. Sie ist begründet. Die Auffassung des Bezirksrevisors, wonach die Auslagenpauschale und die Gebühr für die Aktenversendung im Rahmen der Akteneinsicht nur dann zu erstatten sei, wenn der Rechtsanwalt im Einzelfall die Notwendigkeit darlege, ist nicht haltbar. Auch dann, wenn der Rechtsanwalt nicht als V...mehr

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AGS 5/2017, Prüfung der Erf... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte wegen der Angelegenheit "…/…, Kindesunterhalt/Herabsetzungsverlangen" die Erinnerungsführerin zu Rate gezogen und ihr einen Auftrag zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen erteilt. Die Erinnerungsführerin hat daraufhin mit der geschiedenen Ehefrau des Antragstellers und dem Jugendamt der Stadt … korrespondiert. Auf den Antrag zur nachträglichen ...mehr

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AGS 5/2017, Ersatz der Post... / Leitsatz

Im Rahmen der Beratungshilfe steht dem Anwalt auch Ersatz der Postentgeltpauschale und der Aktenversendungspauschale zu. Dass eine Ergebnisniederschrift der Tagung der Bezirksrevisoren im Außenverhältnis nicht bindet, sondern allein die Gesetzeslage maßgeblich ist, ist selbstverständlich. AG Germersheim, Beschl. v. 2.3.2017 – 1 UR II 461/16mehr

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AGS 5/2017, Prüfung der Erf... / Leitsatz

Nach der Bewilligung von Beratungshilfe hat der Kostenbeamte im Vergütungsfestsetzungsverfahren bei Festsetzung einer Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV zu prüfen, ob eine Vertretung erforderlich war. AG Mannheim, Beschl. v. 25.4.2016 – 2 UR II 8/16mehr