Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe / B. Unzulänglichkeit der Beratungshilfegebühren

Rz. 47 Die Gebühren nach dem Beratungshilfegesetz sind insbesondere in Familiensachen oft nicht einmal kostendeckend, weil beispielsweise die Beratungsgebühr von 35,00 EUR kaum die Kosten für das Anlegen der Akte deckt (bei konkreter Gegenüberstellung der aufzuwendenden Materialien und Arbeitszeit der Angestellten), geschweige denn auch nur annähernd eine adäquate Vergütung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe / VI. Neue Erklärungspflichten des Rechtssuchenden und Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts

Rz. 25 Die bis zum 31.12.2013 gesetzlich geregelten Erklärungspflichten hat der Gesetzgeber als nicht mehr ausreichend empfunden, weshalb zum 1.1.2014 eine Ausdehnung dieser Pflichten einschließlich erweiterter Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts in § 4 BerHG erfolgen sollte. § 4 Abs. 2 S. 3 u. 4 BerHG a.F. wurde daher durch die folgenden Abs. 3 bis 6 ersetzt:[10] § 4 Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe / I. Beratungshilfegebühr

Rz. 61 Die Beratungshilfegebühr, die der Anwalt vom Auftraggeber verlangen kann, beträgt 15,00 EUR. In der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ist klargestellt, dass neben der Gebühr keine Auslagen erhoben werden und die Gebühr erlassen werden kann. Mit der Klarstellung, dass Auslagen auf die Beratungshilfegebühr nicht entstehen, wurde der bisherigen Rechtsprechung[26] Rechnung get...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe / D. Erstattungspflichtiger Gegner

Rz. 55 § 9 S. 1 BerHG regelt, dass der Gegner im Fall der Kostenerstattungspflicht die Gebühren nach den allgemeinen Vorschriften zu erstatten hat, was bei Anwälten, die als Beratungsperson tätig werden, bedeutet, dass sie die Gebühren nach dem RVG erstattet verlangen können, so z.B. eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Rz. 56 Nach § 9 S. 2 BerHG gehen Kostenerstattungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe / III. Zuständiges Gericht

Rz. 18 Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Mandant seinen allgemeinen Gerichtsstand, und damit in aller Regel seinen Wohnsitz nach § 12 ZPO hat, § 4 Abs. 1 S. 1 BerHG. Bei nachträglicher Antragstellung kommt es auf den Wohnsitz im Zeitpunkt der Antragstellung an und nicht auf den Zeitpunkt der erfolgten Beratung. Zur nachträglichen Antragstellung siehe auch Rdn 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 63 Die Partei hat einzusetzen: Rz. 64 Gemäß § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Dies sind insbesondere z.B.:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vergütung in Familiensa... / 3. Keine VKH für die Prüfung der Erfolgsaussichten

Rz. 103 Die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels ist im 2. Teil des VV geregelt. Damit scheidet ein Antrag über Verfahrenskostenhilfe (VKH) für diese Gebühr aus. Denkbar wäre allerdings, dass der Rechtsanwalt Beratungshilfe hierfür beantragt. So entschied das OLG Frankfurt/M. am 28.4.2005.[72] Auch der BGH, der über die Rechtsbeschwerde in dieser ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / I. Übersicht

Rz. 1 Die gesetzlichen Grundlagen zur Abrechnung in Familiensachen sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Was unter dem Begriff "dieselbe Angelegenheit" zu verstehen ist, definiert für Verbundverfahren § 16 Nr. 4 RVG näher. Danach sind eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und die Folgesachen als dieselbe Angelegenheit zu betrachten, mit der Folge, dass die Werte der einzelnen Gegenstände zu addieren und die Gebühren einmal hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / 3. Festgebühren

Rz. 84 Auch das RVG kennt eine Reihe von Festgebühren. So z.B. die Gebühren in der Beratungshilfe, Teil 2 Abschnitt 5 des Vergütungsverzeichnisses. Diese Gebühren entstehen immer in einer bestimmten Höhe und sind nicht vom Gebührensatz oder dem Gegenstandswert abhängig. So beträgt beispielsweise die Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG 85,00 EUR und zwar unabhängig davon, wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / 2. Gesetzesteil

Rz. 32 Das RVG gliedert sich im Gesetzesteil in 9 Abschnitte.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 3. § 4 RVG "Erfolgsunabhängige Vergütung"

Rz. 103 Zitat (1) In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vor, kann der Rechtsanwalt ganz auf eine Vergütung verzichten. § 9 des B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gerichtskosten und Wert... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die meisten Gebühren – mit Ausnahme z.B. der Betragsrahmen – (z.B. sozialrechtliche Angelegenheiten) und Festgebühren (z.B. Beratungshilfe) – berechnen sich nach einem Gegenstandswert. Die Wertberechnung ist daher in der Praxis ein sehr wichtiges Thema, vor allem im Familienrecht, da hier eine Fülle an Wertvorschriften existiert. Darüber hinaus gibt es zu diesen Wertbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 17. Mehrere Unterhaltsgläubiger

Rz. 331 Wenn mehrere Unterhaltsberechtigte ihre Ansprüche in demselben Verfahren geltend machen, führt dies nicht zu einer Berechnung der Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG für die Vertretung mehrerer Auftraggeber, da Unterhaltsansprüche höchstpersönlich sind, und somit nicht "derselbe Gegenstand" vorliegt. Dieser ist aber bei Wertgebühren Voraussetzung für den Anfall einer Erhöh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / I. Gesetzliche Vergütung zu niedrig

Rz. 1 Vergütungsvereinbarungen sind immer dann geboten, wenn die gesetzlichen Gebühren keine angemessene Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes darstellen.[1] Rz. 2 Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten eine von der Vergütung nach RVG abweichende Vergütungsvereinbarung treffen. Aus seiner Vertragsfreiheit (bis auf wenige Ausnahmen, z.B. wenn der Rechtsanwalt gemä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vergütung in Familiensa... / 2. Einzelfälle – Rechtsprechung

Rz. 26 Soll der Rechtsanwalt zunächst einen Vertrag beurkunden lassen und prüft er dann, ob die notarielle Urkunde das von dem Auftraggeber Gewollte richtig wiedergibt, liegt dieselbe Angelegenheit vor.[21] Dieselbe Angelegenheit liegt auch vor, soweit der Rechtsanwalt zunächst am Vergleich und dann an seiner Durchführung mitwirkt.[22] Beim Übergang von Eheaufhebungsantrag zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vergütung in Familiensa... / 10. Anrechnung bei späterer Verfahrenskostenhilfe (VKH) – § 55 RVG

Rz. 165 In der Vergangenheit war zunächst umstritten, ob und ggf. wie sich der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr auf die VKH-Vergütung auswirkt, wenn der Anwalt zunächst außergerichtlich zu den Wahlanwaltsgebühren tätig wird und im späteren gerichtlichen Verfahren dann aber Verfahrenskostenhilfe wegen zwischenzeitlich geänderter Einkommens- und Vermögensverhältnisse bea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / I. Abgeltungsbereich des RVG

Rz. 72 Anspruchsgrundlage des anwaltlichen Vergütungsanspruchs finden sich im BGB, dort: Geschäftsbesorgungsvertrag §§ 611, 675 BGB. Vergütungsschuldner ist der Auftraggeber. Ausnahmen: Anspruchsgrundlage des Pflichtverteidigers, im Rahmen der PKH/VKH beigeordneten RA und des Beratungshilfe gewährenden RA durch §§ 44, 45, 55 RVG. Einige Sonderbestimmungen des RVG verdrängen da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vergütung in Familiensa... / 2. Einzelfälle

Rz. 32 Verschiedene Angelegenheiten liegen dann vor, wenn nach einer Antragserweiterung eine Trennung in mehrere Verfahren erfolgt.[32] Hinsichtlich der Besonderheiten im Falle der Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund (Folgesache bleibt trotz Abtrennung im Verbund oder Fortführung als isoliertes Verfahren) wird auf die Ausführungen zu § 21 Abs. 3 RVG verwiesen (siehe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vergütung in Familiensa... / e) VKH-Antrag für ein isoliertes Verfahren – VKH noch nicht bewilligt

Rz. 288 Für das VKH-Prüfungsverfahren wird grundsätzlich keine VKH gewährt.[219] Eine Ausnahme stellt der Vergleich bzw. die Einigung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren dar.[220] Es ist umstritten, ob VKH (mit entsprechender Beiordnung) in diesem Fall für das gesamte Bewilligungsverfahren oder lediglich für den Abschluss der Einigung gewährt werden kann. In seiner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2017, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar

Dr. Wolfgang Hartung, Herbert P. Schons und Horst-Reiner Enders 3. Auflage 2017, C.H. Beck, 1.431 Seiten, ca. 119,– EUR ISBN 978-3-406-69507-0 Ein Cocktail am Abend. Eine Reise nach New York. Ein Haus an der Algarve. Alles schön. Noch schöner, wenn man es sich leisten kann. Will man das auch als Anwältin oder Anwalt, ist es sinnvoll, sich die Arbeit vergüten zu lassen. Aber wie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2017, Anfall der Post... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Frankfurt befasst sich mit einem Problem, das sich im Rahmen der zunehmenden elektronischen Kommunikation im Rechtsanwaltsbüro über den Bereich der Beratungshilfe hinaus täglich stellt. Die vom OLG Frankfurt vorgeschlagene Lösung ist praktikabel und m.E. noch mit dem Gebührenrecht vereinbar. I. Begriff der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3; RVG §§ 52, 49 Leitsatz Die Geschäftsgebühr, die ein Rechtsanwalt für seine vorgerichtliche Tätigkeit im Wege der Beratungshilfe erhalten hat, ist zur Hälfte auf die Vergütung des Rechtsanwalts aus einem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach § 49 RVG (und nicht zunächst auf die Differenz zwischen dieser Vergütung und der Wahlanwaltsgebühr) anzure...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Anrechnung der ... / Leitsatz

Die Geschäftsgebühr, die ein Rechtsanwalt für seine vorgerichtliche Tätigkeit im Wege der Beratungshilfe erhalten hat, ist zur Hälfte auf die Vergütung des Rechtsanwalts aus einem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach § 49 RVG (und nicht zunächst auf die Differenz zwischen dieser Vergütung und der Wahlanwaltsgebühr) anzurechnen. OLG Dresden, Beschl. v. 30.11.2016 – 20 W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 3 Anmerkung

Bei Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr findet § 58 Abs. 2 RVG keine Anwendung. Die Beratungshilfe-Geschäftsgebühr ist vielmehr stets hälftig auf die nachfolgende PKH-/VKH-Vergütung anzurechnen, unabhängig davon, ob noch eine nicht gedeckte Wahlanwaltsvergütung verbleibt.[1] Beispiel Der Anwalt wird für den Auftraggeber wegen einer Forderung i.H.v.6.000,00 EUR im Ra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Dem Antragsteller ist im vorliegenden Umgangs- und Sorgeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der nunmehr beschwerdeführenden Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Der Wert des Verfahrens ist vom FamG auf 6.000,00 EUR festgesetzt worden. Die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers hat für ihre vorgerichtliche Tätigkeit im Wege der Beratungshi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet nach der Übertragung durch den Einzelrichter der Senat in voller Besetzung. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das FamG die Hälfte der im Rahmen der Beratungshilfe verdienten Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV) auf die verdienten Gebühren, die sich nach § 49 RVG berechnen, angerechnet. Gem. Nr. 2503 Abs. 2 VV ist die Geschäftsg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und vollumfänglich begründet. Die Kostenberechnung war wie tenoriert abzuändern. Der Landeskassenübergang ist auf der Grundlage folgender Berechnung zu bewirken: Praxis-Beispielmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2017, Geschäftsgebühr... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Höhe des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Rahmen der Beratungshilfe. Auf Antrag des Schuldners, eingereicht von dem beauftragten Rechtsanwalt R. (im vorliegenden Verfahren: Antragsteller), wurde vom AG ein Berechtigungsschein erteilt und da mit "dem Rechtssuchenden" eine "rechtliche Beratung und – soweit erforderlich – Vertretung durch eine Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2017, Keine Erhöhung ... / Leitsatz

Die Gebühr für eine Beratung im Rahmen der Beratungshilfe erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nicht. AG Forchheim, Beschl. v. 21.9.2015 – 5 UR II 110/15mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2017, Geschäftsgebühr... / Leitsatz

Der im Rahmen der Beratungshilfe für ein Verbraucherinsolvenzverfahren tätige Rechtsanwalt erhält auch dann eine – nach Gläubigeranzahl gestaffelte – erhöhte Geschäftsgebühr nach Nrn. 2504–2507 VV, wenn er den angeschriebenen Gläubigern lediglich eine Null-Leistung bei ungewisser Zukunftsperspektive anbieten kann. OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.11.2016 – 8 Wx 698/16mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2017, Geschäftsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde des Vertreters der Staatskasse ist statthaft (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 RVG) und wurde auch in zulässiger Form und Frist erhoben, hat in der Sache aber keinen Erfolg. 1. Die weitere Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Beschwerdegerichts auf einer Verletzung des Rechts beruht, die revisionsrechtlichen Vorschrif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2017, Prüfung der Erf... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet. Der Erinnerungsführerin steht für ihre Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV i.H.v. 85,00 EUR nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV i.H.v. 17,00 EUR und Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV i.H.v. 19,38 EUR zu. 1. Der Antragsteller hat der Erinnerungsführerin den Auftrag zur unbedingten Geschäftsbesorgung erteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2017, Nachträglicher ... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsführerin beantragte mit einem am 12.10.2005 unterzeichneten Formular Beratungshilfe, die ihr mit Beschl. v. 26.1.2006 bewilligt wurde. Mit Schreiben vom 6.2.2006 beantragte die Vertreterin der Antragstellerin die Gebührenfestsetzung. Aus dem Antrag ging hervor, dass die Erinnerungsführerin von ihrer Rechtsanwältin im Zeitraum v. 30.9.2005 bis 23.11.2005 in ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2017, Ersatz der Post... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung führt auch in der Sache zum angestrebten Erfolg. Sie ist begründet. Die Auffassung des Bezirksrevisors, wonach die Auslagenpauschale und die Gebühr für die Aktenversendung im Rahmen der Akteneinsicht nur dann zu erstatten sei, wenn der Rechtsanwalt im Einzelfall die Notwendigkeit darlege, ist nicht haltbar. Auch dann, wenn der Rechtsanwalt nicht als V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2017, Prüfung der Erf... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte wegen der Angelegenheit "…/…, Kindesunterhalt/Herabsetzungsverlangen" die Erinnerungsführerin zu Rate gezogen und ihr einen Auftrag zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen erteilt. Die Erinnerungsführerin hat daraufhin mit der geschiedenen Ehefrau des Antragstellers und dem Jugendamt der Stadt … korrespondiert. Auf den Antrag zur nachträglichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2017, Ersatz der Post... / Leitsatz

Im Rahmen der Beratungshilfe steht dem Anwalt auch Ersatz der Postentgeltpauschale und der Aktenversendungspauschale zu. Dass eine Ergebnisniederschrift der Tagung der Bezirksrevisoren im Außenverhältnis nicht bindet, sondern allein die Gesetzeslage maßgeblich ist, ist selbstverständlich. AG Germersheim, Beschl. v. 2.3.2017 – 1 UR II 461/16mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2017, Prüfung der Erf... / Leitsatz

Nach der Bewilligung von Beratungshilfe hat der Kostenbeamte im Vergütungsfestsetzungsverfahren bei Festsetzung einer Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV zu prüfen, ob eine Vertretung erforderlich war. AG Mannheim, Beschl. v. 25.4.2016 – 2 UR II 8/16mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 209 ff.) befasst sich Volpert mit der Anwaltsvergütung und den Gerichtskosten in Verfahren nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVODG), die zum 18.1.2017 in Kraft getreten ist. Für die Familienrechtler von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des OLG Brandenburg (S. 214). Das OLG Brandenburg bestätigt die Rechtsprechung des BGH, dass e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gebührentatbestände und... / 6. Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe

Rz. 76 Nr. 2503 VV Abs. 1 RVG regelt die Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe und gibt den Inhalt der Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG, dass die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information oder die Mitwirkung bei der Gestaltung des Vertrages entsteht, wieder. Der Abgeltungsbereich ist mit dem der Nr. 2300 VV RVG identisch (Rdn 53 ff.). Die Gebühr ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Festgebühren

Rz. 126 Gem. Nr. 1008 VV RVG erfolgt die Erhöhung einer Festgebühr um 30 %. Erhöhungsfähige Festgebühren, da es sich um Geschäftsgebühren handelt, finden sich bei der Beratungshilfe gem. Nrn. 2503–2507 VV RVG.[52] Die Festgebühr gem. Nr. 2503 VV RVG von 85,00 EUR erhöht sich um 30 % für jeden weiteren Auftraggeber, höchstens um das Doppelte der Festgebühr (Anm. 3 zu Nr. 1008 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 3. Festgebühren

Rz. 127 Unter Festgebühren sind feste Geldbeträge zu verstehen, die im RVG und auch anderen Kostengesetzen mit Euro-Beträgen ausgewiesen sind. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit einem Wert. Festgebühren finden sich im Rahmen der Beratungshilfe und sind in den Nrn. 2500 ff. VV RVG geregelt. Rz. 128 Beispielemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Wertgebühren

Rz. 124 Nr. 1008 VV RVG bestimmt, dass die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht werden. Dass sich die Vorschrift im Teil 1 des VV befindet, lässt erkennen, dass sie für alle Geschäfts- und Verfahrensgebühren gilt, unabhängig davon, in welchen Teilen sie geregelt sind. Die Einigungs-, Erledigungs-, Aussöhnungs-, Hebe- und Terminsgebühr[51] sind weder eine Geschäfts- noch ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Der erste Teil des RVG und seine Abschnitte

Rz. 6 Der erste Teil des Gesetzes umfasst 62 Paragraphen, das Vergütungsverzeichnis rund 230 Nummern (vierstellige Ziffern), zum Teil mit übergreifenden, zum Teil mit einzelnen oder mehreren Anmerkungen. Erst aus ihrem Zusammenspiel ergibt sich der tatsächliche Vergütungsanspruch. Das RVG regelt im ersten Teil in neun Abschnitten, wann welche Angelegenheit wie abgerechnet we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Festgebühren

Rz. 133 Bei Festgebühren steht dem RA gem. Nr. 1008 VV RVG eine Erhöhung um 30 % der Gebühr zu. Laut der Anm. 3 zu Nr. 1008 VV RVG beträgt die Kappungsgrenze für mehrere Erhöhungen das Doppelte der Festgebühr. Auch hier ist die Kappungsgrenze bei einer Anzahl der Auftraggeber ab acht Personen zu beachten. Rz. 134 Beispiel D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Das RVG als Regelwerk für die Höhe der Vergütung

Rz. 9 Gemäß § 1 Abs. 1 RVG bemisst sich die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten der RAe nach diesem Gesetz. Diese Regelung bezieht sich auf die Höhe der Vergütungsansprüche, in der Regel nicht jedoch auf den Rechtsgrund. Der zugrunde liegende Rechtsgrund ergibt sich grundsätzlich als vertraglicher Anspruch aus dem BGB.[1] Rz. 10 Als Rechtsgrund der Vergütung nach BGB kommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Auslagen des Rechts... / 2. Pauschale Auslagenabrechnung

Rz. 49 In der Praxis wohl überwiegend, nicht zuletzt auch wegen der Vermeidung des zuvor beschriebenen Verwaltungsaufwandes, wird der pauschalen Abgeltung der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG der Vorrang gegeben. Auch die pauschale Abrechnungsmethode setzt voraus, dass überhaupt entsprechende Auslagen entstanden sind. Dabei ist es ausreichend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2017, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die Zulässigkeit des Rechtsmittels soll dahinstehen. Zweifel ergeben sich aus dem Umstand, dass ein Antragsteller gegen eine Entscheidung im vereinfachten Unterhaltsverfahren nur in eng umrissenen Grenzen ein Rechtsmittel einlegen kann (vgl. Zöller, 31. Aufl., 2015, § 256 FamFG Rn 5 m.w.N.). Der Rechtsmittelweg im Verfahrenskostenprüfungsverfahren reicht aber grundsätzlich n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2017, Anfall einer Ei... / 1 Sachverhalt

Die Rechtspflegerin beim AG bewilligte der Rechtssuchenden Beratungshilfe für die Angelegenheit "Urheberrechtsverletzung: Film." Mit Anwaltsschreiben war die Rechtssuchende wegen behaupteter Verbreitung eines Films von ihrem Internetanschluss in einer Tauschbörse (sogenanntes "Filesharing") zur Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz i.H.v. insgesamt 815,00 EUR sowie zur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2017, Anfall einer Ei... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft, da das LG als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat. Die weitere Beschwerde ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden, § 56 Abs. 2 S. 1 i. V m. § 33 Abs. 6 S. 4, Abs. 3 S. 3 RVG. Sie ist aber unbegründet. Di...mehr