Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 11. Ende der Amtszeit

Rz. 709 Die Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers für notwendige Betriebsratskosten – etwa für Reisekosten zur Sitzung des Gesamtbetriebsrates – besteht auch dann, wenn die Amtszeit des Betriebsrates beendet ist; der Betriebsrat kann seine Kostenerstattungsansprüche weiterverfolgen und auch an Gläubiger abtreten (BAG v. 24.10.2001 – 7 ABR 20/00, juris). Dies gilt sogar, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) "Amtszeit" des einzelnen Betriebsratsmitglieds

Rz. 69 Die Amtszeit des Betriebsratsgremiums ist von der "Amtszeit" der einzelnen Mitglieder zu unterscheiden. Das Amt des einzelnen Betriebsratsmitgliedes endet nach § 24 BetrVGmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Weitere Ausschüsse

Rz. 510 In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Nach § 28 Abs. 1 BetrVG 2001 ist die Bildung solcher Ausschüsse nicht mehr vom Bestehen eines Betriebsausschusses abhängig, sondern schon in kleineren Betriebseinheiten möglich. Abgestellt wird nicht mehr auf die Größe des Betriebsrates, sondern...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Änderungskündigung und Durchführung

Rz. 832 Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung erfasst nicht Verletzungen von Mitbestimmungsrechten, die im Zusammenhang mit Kündigungen begangen werden. Insoweit stellt § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG eine abschließende Regelung dar. Zwar ist bei einer Änderungskündigung, die gleichzeitig die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes beinhaltet, der Betriebsrat (neben der Anhörung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Weitere Beauftragung

Rz. 455 Der Betriebsrat kann in einer Geschäftsordnung gem. § 36 BetrVG die Befugnisse des Vorsitzenden konkretisieren und näher definieren, welche Angelegenheiten zu den laufenden Geschäften gehören (zur Geschäftsordnung s. Rdn 432). Er kann mit Einverständnis des Vorsitzenden die Führung bestimmter Geschäfte auch anderen Betriebsratsmitgliedern übertragen. Es bestehen kein...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1066 § 95 BetrVG bestimmt, dass Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. Die generelle Entscheidung, ob überhaupt eine RL aufgestellt wird, ist bei Betrieben mit weniger als 500 Arbeitnehmern zustimmungsfrei. Hat der Arbeitgeber diese Entscheidung getroffen, so unte...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Begriff der Zusammenfassung, Zusammenlegung, Eingliederung

Rz. 384 Unerfindlich ist, aus welchem Grund der Gesetzgeber in § 21a BetrVG von "Zusammenlegung" von Betrieben, in § 21b BetrVG von "Zusammenfassung" und in § 111 S. 3 Nr. 3 BetrVG von "Zusammenschluss" spricht. Man wird davon ausgehen müssen, dass er damit dasselbe meint. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es bei Eingliederung des abgespaltenen Betriebsteiles in einen Bet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 15. Zusammenfassung ohne Eingliederung: Reichweite des Übergangsmandats

Rz. 394 Nach § 21a Abs. 2 BetrVG besteht ein Übergangsmandat dann, wenn Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst werden. Dann übt der nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größte Betrieb oder Betriebsteil das Übergangsmandat aus. Str. ist, ob die Feststellung, welches der größte Betrieb oder Betriebsteil ist, mit Blick auf die letzte Betriebsrat...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Bestellung eines Vorsitzenden

Rz. 110 Der Betriebsrat hat auch den Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu bestimmen. Ob die Betriebsratswahl anfechtbar ist, wenn der Betriebsrat die Bestellung unterlässt – und der Wahlvorstand aus eigenen Reihen einen Vorsitzenden wählt –, ist noch nicht entschieden. Dies dürfte für den Regelfall zu verneinen sein, weil Auswirkungen auf die Wahl – anders als bei fehlerhafter...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Vorbereitung der Wahl und Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 867 Unter den Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 BetrVG ist in einem Betrieb, wenn in ihm ein Betriebsrat besteht, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. § 80 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ergänzt § 63 BetrVG . Während die letztgenannte Vorschrift stärker das Verfahren und den Zeitpunkt der (Wieder-) Wahl bei schon bestehender Jugend- und Auszubildendenvertretung regelt,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes

Rz. 874 Ein heftig umstrittener weiterer Schwerpunkt des BetrVG-ReformG 2001 (krit. etwa Reichold, NZA 2001, 863; Annuß, NZA 2001, 370; Konzen, RdA 2001, 89) ist die Begründung der Zuständigkeit des Betriebsrates auch für den betrieblichen Umweltschutz ( § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG). Die Vorschrift beinhaltet ebenfalls nur eine Aufgabenzuweisung, die ihre Brisanz in der betriebl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Erforderlichkeit der Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG

Rz. 613 Durch die Verweisung auf § 37 Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG stellt § 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG klar, dass die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln, zu den Aufgaben des Betriebsrates gehört. Hat der Betriebsrat daher die Teilnahme ordnungsgemäß beschlossen, ist das betreffende Betriebsratsmitgli...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 22. Zusammensetzung des Betriebsratsgremiums bei der Ausübung des Übergangsmandats

Rz. 409 Ähnliches gilt für die Zusammensetzung des Gremiums beim Übergangsmandat. Auch in diesen Fällen erscheint es als vorzugswürdig, die Besetzung im Zeitpunkt der Auf- oder Abspaltung als für dieses Übergangsmandat entscheidend anzusehen. Es wird dabei so getan, als ob der Ursprungsbetriebsrat noch bestünde. Sind aus dem abgespaltenen Betriebsteil kommende Betriebsratsmi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Vollständigkeit und Verständlichkeit

Rz. 888 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat umfassend zu unterrichten. Die Information muss demnach zum einen so vollständig sein, dass der Betriebsrat ggf. zu einer eigenen Einschätzung und Beurteilung der betreffenden Sachfrage in der Lage ist, und sie muss zum anderen so verständlich sein, dass von einem Verstehen des Betriebsrates in einem qualitativen Sinne die Rede sei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Zwangsgeldantrag nach § 101 BetrVG

Rz. 1221 Verletzt der Arbeitgeber seine Pflichten nach § 99 BetrVG – stellt er ohne Zustimmung des Betriebsrates ein, versetzt er ohne Zustimmung des Betriebsrates, führt er trotz Versetzung kein Eingruppierungsverfahren durch –, dann kann der Betriebsrat nach § 101 BetrVG "Aufhebung der Maßnahme" verlangen. Da bei Eingruppierung und Umgruppierung (Rechtsbeurteilung) nichts ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Eingliederung Schwerbehinderter und anderer Schutzbedürftiger

Rz. 864 Schon nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat auf die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Schwerbehinderten – insb. auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach §§ 154 ff. SGB IX, Förderungspflicht nach §§ 163 ff. SGB IX, Einhaltung der in einer Integrationsvereinbarung nach § 166 SGB IX getroffenen Abmachungen – zu achten. Die Nr. 4 der Vorschri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Vorsitzendenwahl und Funktionsfähigkeit

Rz. 439 Umstritten ist, ob der Arbeitgeber nach der Wahl des Betriebsrates – vorausgesetzt, es handelt sich um eine erstmalige Wahl oder die Amtszeit des bisherigen Betriebsrates ist schon abgelaufen – Verhandlungen mit dem Betriebsrat ablehnen kann, solange noch kein Vorsitzender gewählt ist (BAG v. 23.8.1984 – 6 AZR 520/82, juris: vor der Konstituierung bestehe keine Anhör...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Bewerbungsunterlagen

Rz. 1165 Bewerbungsunterlagen sind alle im Zusammenhang mit der Bewerbung vom Bewerber eingereichten Unterlagen wie Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Lebenslauf, Lichtbild, Angaben über den Gesundheitszustand usw. Der Arbeitgeber muss die Unterlagen vorlegen, soweit sie erforderlich sind. Nicht erforderlich ist die Vorlage umfangreicher Anlagen, falls s...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / I. Planung und Organisation der Betriebsratsarbeit

Rz. 420 Die Arbeit eines Betriebsrates ist zeitaufwendig und komplex. Die unterschiedlichen Tätigkeiten der Betriebsratsmitglieder einerseits und die Wahrnehmung der dem Betriebsrat gesetzlich zugewiesenen Aufgaben andererseits setzen ein hohes Maß an Planung und Organisation voraus. Effektive Betriebsratsarbeit erfordert neben den notwendigen inhaltlichen Kenntnissen insb. ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Erlöschen der Mitgliedschaft

Rz. 352 Weitere Fälle des Endes der "Amtszeit" sind die Niederlegung des Betriebsratsamtes (§ 24 Nr. 2 BetrVG), eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die ggü. dem Betriebsratsvorsitzenden oder in der Betriebsratssitzung formfrei erklärt werden kann. Sie ist unwiderruflich und unanfechtbar. Gibt es keine weiteren Betriebsratsmitglieder mehr, erfolgt die Niederlegung gegen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Zeitliche Lage

Rz. 731 Die in jedem Kalendervierteljahr durchzuführenden Betriebsversammlungen finden nach § 44 Abs. 1 S. 1 BetrVG während der Arbeitszeit statt. Der Zeitpunkt der Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat festgelegt. Über den Versammlungstag, Ort und Uhrzeit soll der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber Einverständnis erzielen. Dabei hat er die betrieblichen Notwendigkeiten zu b...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Wahlverfahren

Rz. 436 Gem. § 26 Abs. 1 BetrVG wählt der Betriebsrat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Dies geschieht i.d.R. bei der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates nach der Betriebsratswahl, die vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes gem. § 29 Abs. 1 BetrVG einberufen wird. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes leitet die konstituierende Sitzung, bis der Be...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Anrufung des ArbG

Rz. 1243 Im Fall der Weigerung des Arbeitgebers, dem Versetzungs- oder Entlassungsverlangen nachzukommen, kann der Betriebsrat das ArbG anrufen mit dem Antrag, dem Arbeitgeber die Durchführung dieser Maßnahme aufzugeben. Der betroffene Arbeitnehmer ist wegen der sich ergebenden Rechtswirkungen entsprechend § 103 Abs. 2 BetrVG am Verfahren zu beteiligen (BAG v. 28.3.2017 – 2 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Wirtschaftsausschuss

Rz. 1249 Die Teilhabe an den Geschicken des Unternehmens als solches, über wirtschaftliche Entscheidungen, wird zunächst über die Unternehmensmitbestimmung gewährleistet. Hierzu entsenden die Arbeitnehmer je nach Art, Größe und Organisation des Unternehmens Vertreter in den Aufsichtsrat (Einzelheiten vgl. etwa Fitting, BetrVG, § 1 Rn 151 ff.). Darüber hinaus haben Gesamtbetr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beschäftigungssicherung

Rz. 1048 I.R.d. Reform des BetrVG 2001 ist § 92a BetrVG neu in das Gesetz eingefügt worden. Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen; eine entsprechende Aufgabe ergibt sich schon aus § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG. Auf welche Arbeitsbedingungen sich diese Vorschläge beziehen können, wird beispielhaft in Abs. 1 S. 2 aufgez...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Inhalt des Übergangsmandats

Rz. 376 Hinsichtlich des Übergangsmandates regelt das Gesetz die Pflicht, unverzüglich Wahlvorstände für die durchzuführende Betriebsratswahl zu bestellen. Da der Betriebsrat aber "die Geschäfte weiter führt", bedeutet dies – ebenso wie bei § 22 BetrVG – ein volles Mandat für alle Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, nur eben begrenzt auf sechs Monate. Der Betriebsrat muss...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ii) Höhe des Entgelts und Inhalt des Arbeitsvertrags

Rz. 1175 Es besteht nach § 99 Abs. 1 BetrVG keine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Betriebsrat über die Mitteilung der vorgesehenen Eingruppierung hinaus auch die Höhe des tatsächlich erzielten Gehalts mitzuteilen (BAG v. 31.1.1989 – 1 ABR 48/87, juris; BAG v. 3.10.1989 – 1 ABR 73/88, juris). Dies gilt auch nicht für die Höhe des Entgelts der anderen beim Arbeitgeber besc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Bestellung und Abberufung der mit der Berufsbildung beauftragten Personen

Rz. 1092 § 98 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat das Recht, der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragten Person zu widersprechen oder ihre Abberufung zu verlangen, wenn diese die persönliche oder fachliche Eignung i.S.d. BBiG nicht besitzt oder ihre Aufgaben vernachlässigt. Rz. 1093 Ausbilder i.S.d. Vorschrift ist die Person, die i...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Förderung älterer Arbeitnehmer

Rz. 869 Neben §§ 75 Abs. 1 S. 2, 96 Abs. 2 S. 2 BetrVG (Letzterer bzgl. von Bildungsmaßnahmen) erlegt § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dem Betriebsrat die Pflicht auf, sich der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer fördernd anzunehmen. Die Regelung zielt mit dem Ausdruck "Förderung der Beschäftigung" schon auf die Einstellung, nicht erst auf die Integration älterer Mitarbeiter. Rz. 870...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Nachschieben von Gründen

Rz. 1183 Der Betriebsrat muss alle Gründe, mit denen er seine Zustimmung verweigern will, innerhalb einer Woche mitteilen. Er kann – auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren – keine Gründe mehr nachschieben (BAG v. 3.7.1984 – 1 ABR 74/82, juris; BAG v. 28.1.1986 – 1 ABR 18/84, juris). Rz. 1184 Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zunächst nicht vollständig unterrichtet,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Checkliste: Tatbestandliche Voraussetzungen des allgemeinen Unterlassungsanspruchs

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit

Rz. 859 Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist als Nr. 2b durch das BetrVG 2001 hinzugekommen. Danach wird es insb. Aufgabe des Betriebsrates sein, beim Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen wie die Einrichtung von Betriebskindergärten oder Teilzeitarbeitsplätzen anzuregen – unabhängig vom Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers nach dem seit 1.1.200...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Integration ausländischer Arbeitnehmer

Rz. 871 § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nimmt den Auftrag aus § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG auf und ergänzt ihn um die Pflicht zur aktiven Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer in den Betrieb und des Verständnisses zwischen ihnen und den deutschen Kollegen. Eine Pflicht zur Förderung schon der Einstellung lässt sich dem Gesetz insoweit eindeutig nicht entnehmen. Nach § 43 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb

Rz. 873 Einer der Schwerpunkte der Neuregelungen des BetrVG 2001 stellt die Einführung und Erweiterung des Rechtes des Betriebsrates dar, auch die Förderung der Beschäftigung überhaupt als Aufgabe anzupacken. § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG wird wiederholt und konkretisiert durch die ebenfalls eingefügte Vorschrift des § 92a BetrVG. Dort ist aufgeführt, dass die Vorschläge des Betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Anfechtung

Rz. 11 Betriebsratswahlen können, wenn nicht einmal der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl besteht, nichtig sein mit der Folge, dass der Betriebsrat als gar nicht gewählt gilt. I.d.R. führt ein Fehler im Wahlverfahren – die Komplexität ist so groß, dass die überwiegende Zahl der Wahlen an Fehlern leidet – nur zur Anfechtbarkeit der Wahl. Dies bedeutet, dass der fehlerhaft g...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 10. Anwaltskosten

Rz. 708 Soweit der Betriebsrat den Anwalt zur Vertretung ggü. dem Arbeitgeber mit der Geltendmachung von Rechten beauftragt, ist eine gesonderte vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Beauftragung – anders, als wenn der Anwalt den Betriebsrat beraten soll, was außer nach § 111 S. 2 BetrVG für die Beratung über eine Betriebsänderung und einen Interessenausgleich,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Sicherung der Mitbestimmungsrechte

Rz. 1319 Zwar kann der Betriebsrat im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren seine Unterrichtungsrechte geltend machen, praktisch wird dies aber regelmäßig nicht rechtzeitig funktionieren, sodass der Betriebsrat i.d.R. im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens vorgeht. Die Vollstreckung erfolgt nach § 888 ZPO (Fitting, BetrVG § 111 Rn 141). Auch wenn die Frage, ob der ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Schriftform

Rz. 1315 Kommt zwischen Unternehmer und Betriebsrat ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung zustande, so ist dieser schriftlich niederzulegen und vom Unternehmer und Betriebsrat zu unterschreiben (§ 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Diese Schriftlichkeit ist konstitutiv. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen die geplante B...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Erforderlichkeit

Rz. 897 Es kann sein, dass die umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber, die Auswertung einschlägiger Unterlagen und selbst die Hinzuziehung von betriebsinternen Auskunftspersonen nicht ausreichen, um dem Betriebsrat eine eigenverantwortete Entscheidung anstehender Sachfragen zu ermöglichen. § 80 Abs. 3 BetrVG sieht für diesen Fall vor, dass der Betriebsrat "nach näher...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IV. Durchsetzung von Beschwerden einzelner Arbeitnehmer

Rz. 907 Nach § 84 BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebes zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann hierbei ein Mitglied des Betriebsrates zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Es liegt i...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts

Rz. 837 Hinweis Allgemein gültige Grundsätze für die Folgen mitbestimmungswidrigen Handelns des Arbeitgebers hat der 2. Senat des BAG im Urt. v. 5.4.2001 aufgestellt (2 AZR 580/99, juris). Dort hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einer Wiedereinstellung Arbeit zugewiesen, obwohl der Betriebsrat nicht nach § 99 BetrVG beteiligt worden war. Der Betriebsrat hatte sich t...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / I. Grundsatz

Rz. 1386 Handelt der Arbeitgeber, ohne die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates ausreichend und gesetzeskonform zu beachten, so kann dies Auswirkungen auf zwei Ebenen haben:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen

Rz. 849 Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden staatlichen, tariflichen und betrieblichen Vorschriften und Regelungen durchgeführt werden. Welcher Mittel er sich dazu bedient, hat das Gesetz ihm weitgehend freigestellt. Der Betriebsrat hat allerdings in jedem Fall die Grundsätze der vertrauensvollen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Wahl durch das Gremium

Rz. 535 Über die Freistellung entscheidet gem. § 38 Abs. 2 BetrVG das Betriebsratsgremium in geheimer Wahl. Vor der Wahl hat eine Beratung mit dem Arbeitgeber stattzufinden, der die Gelegenheit erhalten soll, etwaige Bedenken gegen die Freistellung bestimmter Betriebsratsmitglieder geltend zu machen. Die Beratung hat mit dem gesamten Betriebsratsgremium zu erfolgen, nicht nu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Hilfsmittel zur Aufgabenerfüllung

Rz. 846 § 80 Abs. 2 und 3 BetrVG benennen Mittel und Wege, derer sich der Betriebsrat bedienen kann, um seinen Aufgaben gerecht zu werden. Dabei sieht der durch das Reformgesetz 2001 erweiterte § 80 Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG Folgendes vor:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Einzelne Verweigerungsgründe

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

Rz. 1003 Die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf den übertariflichen Bestandteil der Arbeitsvergütung hat unter dem Gesichtspunkt, ob und ggf. in welchem Umfang dem Betriebsrat hierbei ein Mitbestimmungsrecht zusteht, zu zahlreichen Entscheidungen des BAG geführt. In einem Grundsatzbeschluss v. 3.12.1991 hat der Große Senat des BAG wichtige Leitlinien zu diesem Themenbere...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Eingliederung und/oder Vertragsabschluss

Rz. 1111 Nach st. Rspr. liegt eine Einstellung vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen. Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an. Maßgebend ist, ob die zu verrichtend...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Abschluss einer Vereinbarung und Kostentragungspflicht

Rz. 901 Die Erforderlichkeit ist dabei keine Ermessensfrage, sondern eine gerichtlich überprüfbare Rechtsfrage. Selbst wenn die Hinzuziehung eines Sachverständigen objektiv erforderlich ist, bedarf es zur Durchsetzung des Beratungsanspruches zunächst einer näheren Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat kann also nicht von sich aus, ohne dass er mit dem Arbeitgeber...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Begriff von Eingruppierung und Umgruppierung

Rz. 1140 Eine Eingruppierung i.S.v. § 99 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe zuzuordnen ist. Rz. 1141 Eine Eingruppierung oder Umgruppierung liegt aber nur dann vor, wenn es sich um die erstmalige Einreihung oder die Änderung der Zuordnung einer Tätigkeit des Arbeitne...mehr