Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / C. Personalfragebogen

Rz. 41 Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Bewerber einen Personalfragebogen ausfüllen zu lassen. Hierbei sind grds. dieselben Fragen wie bei einem Gespräch zulässig. Zu achten ist darauf, dass in den Fragebogen keine Fragen aufgenommen werden sollten, die einen Bezug zu den in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmalen aufweisen. Werden in unzulässiger Weise Fragen gestell...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Leitende Angestellte

Rz. 159 Leitende Angestellte i.S.d. BetrVG gelten – soweit das BetrVG den Begriff Arbeitnehmer verwendet – nicht als Arbeitnehmer. Der Betriebsrat ist für sie nicht zuständig. Sie können nach dem SprAuG eine eigene Vertretung auf Betriebs- oder Unternehmensebene wählen, den Sprecherausschuss. a) Gesetzliche Definition Rz. 160 Wer als leitender Angestellter anzusehen ist, ergib...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Verhandeln mit Willen zur Einigung

Rz. 818 § 74 Abs. 1 BetrVG konkretisiert die in § 2 Abs. 1 BetrVG geregelte Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Gemeint ist das gesamte Gremium, eine generelle Übertragung auf Ausschüsse ist nicht zulässig (a.A. BAG v. 15.8.2012 – 7...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Anfechtung

Rz. 340 Verstöße gegen Wahlvorschriften können die Anfechtung begründen. Diese muss allerdings innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim ArbG eingereicht sein. Während des laufenden Anfechtungsverfahrens bleibt der Betriebsrat im Amt und führt in vollem Umfang die Geschäfte. Sein Amt endet erst dann, wenn die ArbGe die Wahl rechtskräftig für unwirks...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Erledigung bei endgültiger Entscheidung

Rz. 1215 Zu § 100 BetrVG gibt es wenige Entscheidungen des BAG, weil die ArbGe ihre Entscheidung über die beiden Anträge häufig gemeinsam treffen. Kann aber das BAG beide Anträge zeitgleich verbescheiden, wird es nur noch über den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG befinden. In dem Moment, in dem dieser Antrag – er betrifft die Befugnis zur endgültigen Aufrechterhaltung oder die...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Arbeitsablauf und Betriebsfrieden

Rz. 820 § 74 Abs. 2 S. 2 BetrVG statuiert eine besondere Pflicht für die Betriebspartner, Betätigungen zu unterlassen, die den Arbeitsablauf oder den Betriebsfrieden stören. Diese allgemeine Pflicht kann unter Umständen bei der Ausübung von Mitbestimmungsrechten oder betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zur Rücksichtnahme verpflichten und zur Pflicht, den Betriebspa...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Allgemeines

Rz. 62 Gem. § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wird, ist unwirksam.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Kosten der Wahl

Rz. 349 Die Kosten der Wahl hat nach § 20 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber zu tragen. Dies gilt für die notwendigen Auslagen für Wahlurnen, Stimmzettel, Porto sowie für notwendige Reisekosten der Wahlvorstandsmitglieder. Bei Versäumnis von Arbeitszeit der Wahlvorstandsmitglieder ist selbstverständlich deren Entgelt weiterzuzahlen. Die zu § 37 und § 40 BetrVG entwickelten Grunds...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / c) Betriebsratswahlverfahren

Rz. 94 Nach § 19 BetrVG kann die Betriebsratswahl angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften verstoßen worden ist. Es besteht Einigkeit darüber, dass es zulässig ist, im Wege der einstweiligen Verfügung in eine laufende Betriebsratswahl einzugreifen (u.a. LAG Düsseldorf v. 25.6.2003 – 12 TaBV 34/03, ArbuR 2004, 78; LAG Bremen v. 26.3.1998 – 1 TaBV 9/98, BB 1998,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Honorar

Rz. 721 Zum Inhalt der mit dem Arbeitgeber gem. § 80 Abs. 3 S. 1 BetrVG zu treffenden Vereinbarung gehört auch das Honorar des Sachverständigen. Fehlt eine Vereinbarung hierüber, ist nach § 316 BGB der Umfang der Vergütung nach billigem Ermessen gem. § 315 Abs. 1 BGB zu bestimmen (vgl. BAG v. 12.2.1992 – 7 ABR 20/91, juris, für die Vergütung eines Beisitzers der Einigungsste...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (1) Freiwillige Betriebsvereinbarung und Tarifvorrang

Rz. 393 Hierbei handelt es sich um sog. freiwillige Betriebsvereinbarungen, da der Betriebsrat bei der Regelung von Sonderzuwendungen kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat, § 88 BetrVG. Ein Mitbestimmungsrecht besteht allenfalls hinsichtlich der formellen Ausgestaltung der Gratifikationszahlung, wenn ein Rechtsanspruch auf die Gratifikation besteht. Rz. 394 Auch Betriebsv...mehr

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§ 16 Vertragstypen / A. Änderungsverträge

Rz. 1 Der Arbeitsvertrag kann, wie jeder Vertrag, von den Parteien einvernehmlich geändert werden. Die Beförderung stellt einen Fall einer solchen einvernehmlichen Vertragsänderung dar. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer sich mit einem Änderungsangebot des Arbeitgebers einverstanden erklärt, oder umgekehrt der Arbeitgeber auf den Wunsch des Arbeitnehmers eingeht und das...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (3) Ausgestaltung und Überprüfbarkeit

Rz. 396 Die Grenzen der Ausgestaltungsmöglichkeiten der Betriebspartner sind bei einer Betriebsvereinbarung über eine Gratifikation enger im Vergleich zu tarifvertraglichen Abschlüssen. So dürfen Rückzahlungsklauseln in Betriebsvereinbarungen die vom BAG zur einzelvertraglichen Gestaltung gezogenen Grenzen (s. dazu unten Rdn 455 ff.) nicht überschreiten (LAG Hamm v. 14.8.199...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Zuordnungsverfahren

Rz. 172 Im Hinblick auf die für den Wahlvorstand gegebene Schwierigkeit, mit einiger Sicherheit festzustellen, ob ein Angestellter, der vom Arbeitgeber als leitender Angestellter bezeichnet ist – der Arbeitgeber ist nach § 2 Abs. 2 S. 2 WO verpflichtet, den Wahlvorstand bei der Ermittlung des Status zu unterstützen und eine etwaige Einordnung zu begründen – wirklich als solc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Weitere Beauftragung

Rz. 455 Der Betriebsrat kann in einer Geschäftsordnung gem. § 36 BetrVG die Befugnisse des Vorsitzenden konkretisieren und näher definieren, welche Angelegenheiten zu den laufenden Geschäften gehören (zur Geschäftsordnung s. Rdn 432). Er kann mit Einverständnis des Vorsitzenden die Führung bestimmter Geschäfte auch anderen Betriebsratsmitgliedern übertragen. Es bestehen kein...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 43. Erörterungsrecht

Rz. 823 Hinsichtlich der allgemeinen Bemerkungen zum Erörterungsrecht des Arbeitnehmers gem. § 82 Abs. 2 BetrVG s.o. Rdn 126 ff. (Anhörungsrecht nach § 82 BetrVG). a) Inhalt des Erörterungsrechts Rz. 824 Nach § 108 GewO ist dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Darüber hinaus gewährt § 82 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BetrVG dem Arbeitne...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1066 § 95 BetrVG bestimmt, dass Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. Die generelle Entscheidung, ob überhaupt eine RL aufgestellt wird, ist bei Betrieben mit weniger als 500 Arbeitnehmern zustimmungsfrei. Hat der Arbeitgeber diese Entscheidung getroffen, so unte...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Rechtswirkungen

Rz. 1526 Nach § 77 Abs. 4 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend. Dies bedeutet, sie gestalten die Rechtslage unmittelbar selbst, gelten als Normen, brauchen nicht mehr durch Anweisungen des Arbeitgebers umgesetzt zu werden. Sie wirken automatisch auf jedes im Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung bestehende Arbeitsverhältnis ein. Diesem betriebsver...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Allgemeines

Rz. 162 § 103 BetrVG dient dem Zweck, den Schutz der Betriebsverfassungsorgane auch ggü. außerordentlichen Kündigungen sicherzustellen. Er ergänzt und erweitert im Zusammenhang mit den §§ 15 ff. KSchG den Kündigungsschutz über den bei der ordentlichen Kündigung bestehenden Schutz hinaus. Damit sollen die Träger der Betriebsverfassungsorgane, Wahlbewerber und Mitglieder des W...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Restmandat bei "Untergang des Betriebs"

Rz. 379 § 21b BetrVG räumt ein Restmandat nur ein, wenn der Betrieb untergeht. Bleibt dagegen der Betrieb nach Stilllegung oder Abspaltung eines Teiles erhalten, dann besteht das Vollmandat des Betriebsrates weiter. Dabei kommt es bei der Teilstilllegung nicht darauf an, ob der verbleibende Teil seine "Betriebsidentität" wahrt oder nicht. Der Betrieb geht bei der Stilllegung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Abweichende Regelungen

Rz. 1615 Gem. § 76a Abs. 5 BetrVG kann durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung von einer Vergütungsordnung nach Abs. 4 abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag dies zulässt oder eine tarifliche Regelung nicht besteht. Rz. 1616 Möglich ist darüber hinaus nach überwiegender Ansicht auch, dass durch einzelvertragliche Absprachen Abweichendes vereinbart wird (GK/Jacobs, § 76...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Zwingende Regelung

Rz. 764 Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates ist zwingend und nicht disponibel (BAG v. 21.1.2003 – 3 ABR 26/02, juris). Deshalb kann auch durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und den Betriebsräten oder durch Tarifvertrag keine anderweitige Zuständigkeitsverteilung vorgenommen werden (BAG v. 11.11.1998 – 4 ABR 40/97, juris). Der Gesamtbetriebsrat ist den einzelnen Bet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 13. Begriff der "Betriebsidentität"

Rz. 388 Wann diese "Betriebsidentität" gegeben ist, kann allerdings fraglich sein. Vieles spricht dafür, diesen Begriff auch für die Frage zu verwenden, wann eine "Eingliederung" und nicht eine "Zusammenfassung" i.S.d. § 21a Abs. 2 BetrVG vorliegt (Einzelheiten hoch str.). Auch in diesem Fall geht es darum, ob der Betriebsrat des aufnehmenden Betriebes sein Mandat behält ode...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Gegenstand der Mitbestimmung

Rz. 473 Im Bereich der sozialen Angelegenheiten besteht aufgrund des § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG zugunsten des Betriebsrates ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bzgl. der Erstellung von "Grundsätzen über ein betriebliches Vorschlagswesen". Rz. 474 Dieses Mitbestimmungsrecht greift ein, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht (§ 87 Abs. 1 BetrVG). Soweit ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Betriebsbegriff

Rz. 84 Nach dem Wortlaut des § 23 Abs. 1 S. 2 und 3 KSchG kommt es auf die Arbeitnehmerzahl in dem Betrieb an, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. § 23 Abs. 1 KSchG enthält ebenso wie das gesamte KSchG keine eigenständige Definition des Betriebsbegriffes. Es gilt daher im Wesentlichen der allgemeine Betriebsbegriff des § 1 BetrVG (BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 427/16, Rn 15; ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Zuständigkeit kraft Auftrags

Rz. 788 Der Betriebsrat kann gem. § 50 Abs. 2 BetrVG den Gesamtbetriebsrat durch Beschluss, welcher der absoluten Mehrheit der Betriebsratsmitglieder und der Schriftform bedarf, beauftragen, eine bestimmte Angelegenheit für ihn zu behandeln. Dies begründet die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kraft Auftrages. Besteht die Beauftragung zur Regelung, ist der Gesamtbetriebs...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Gegendarstellung, Beschwerderecht

Rz. 60 Falls der Arbeitnehmer nicht bereit sein sollte, die Abmahnung unbeantwortet zu lassen, ist es ihm möglich, eine Gegendarstellung mit dem Verlangen zu fertigen, sie zu den Personalakten zu nehmen. Das Recht zur Gegendarstellung ist für den mitbestimmten Betrieb explizit in § 83 Abs. 2 BetrVG geregelt, im nicht bestimmten Betrieb folgt eine entsprechende Verpflichtung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Bestellung und Abberufung der mit der Berufsbildung beauftragten Personen

Rz. 1092 § 98 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat das Recht, der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragten Person zu widersprechen oder ihre Abberufung zu verlangen, wenn diese die persönliche oder fachliche Eignung i.S.d. BBiG nicht besitzt oder ihre Aufgaben vernachlässigt. Rz. 1093 Ausbilder i.S.d. Vorschrift ist die Person, die i...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / I. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Stellenausschreibung

Rz. 4 Soweit keine entsprechenden Betriebsvereinbarungen bestehen, legt der Arbeitgeber die Anforderungen für die zu besetzende Stelle ohne Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates fest. Dies gilt auch für Form und Inhalt der Stellenausschreibungen (BAG v. 27.10.1992 – 1 ABR 4/92, NZA 1993, 607 ff.). Gem. § 93 BetrVG kann der Betriebsrat aber verlangen, dass Arbeitsplätze, die...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / II. Zulässigkeit

Rz. 23 Versetzung und Umgruppierung unterliegen gem. § 99 BetrVG in Unternehmen, in denen i.d.R. mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, der Mitbestimmung des Betriebsrates. Der Betriebsrat kann bei Vorliegen einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG enumerativ aufgeführten Gründe die Zustimmung verweigern. Der Arbeitgeber darf dann allenfalls eine vorläufige person...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / hh) Teilung (Spaltung) von Betrieben

Rz. 1292 Nach § 111 S. 3 Nr. 3 BetrVG stellt auch eine Spaltung von Betrieben eine Betriebsänderung dar. Sie kann sowohl durch Aufspaltung des Betriebes als auch durch Abspaltung von Betriebsteilen erfolgen, in denen der Ursprungsbetrieb als solcher – unter Wahrung der "Betriebsidentität" – fortbesteht (zum Fortbestehen vgl. Rdn 391). Je nachdem bestehen Übergangs- und Restm...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Befangenheit

Rz. 486 Auch wenn es um die Versetzung oder Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes geht, ist dieses Betriebsratsmitglied, weil befangen, als verhindert anzusehen. Wenn der Betriebsrat also gegen die Versetzung oder Umgruppierung des Betriebsratsvorsitzenden einstimmig (z.B. mit acht von neun Stimmen, weil der Vorsitzende während der Abstimmung den Raum verlassen hatte) Wider...mehr

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§ 76 Einrichtung einer Besc... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein weiteres Mittel, um eine effektive Compliance-Organisation einzuführen bzw. abzusichern, ist – unabhängig von der Einrichtung eines Whistleblowing-Systems – die Einrichtung einer allgemeinen Beschwerdestelle für die Mitarbeiter eines Unternehmens. Nach § 13 AGG haben die Beschäftigten in jedem Betrieb das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Zustimmungspflichtige Einstellung

Rz. 867 Eine Besonderheit besteht bei der Einstellung von Freien Mitarbeitern in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gem. § 99 BetrVG . Grds. bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (nur) auf die Einstellung von Arbeitnehmern und nicht auf die Beschäftigung eines Freien Mitarbeiters (ebenso Hromadka, Anm. zu BAG v. 27.7.1993, SAE 1994, 133). Nac...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 5. Mitbestimmungsrechte beim Auslandseinsatz

Rz. 17 Nicht leitende Arbeitnehmer inländischer Betriebe fallen in den Schutzbereich des BetrVG. Der Betriebsrat hat bei Versetzungen mitzubestimmen (§§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG). Darunter können, je nach vertraglichem Aufgabenbereich auch bereits Dienstreisen fallen. Immer mitbestimmungspflichtig sind Entsendungen ins Ausland. Die Mitbestimmungsrechte gelten auch während...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ll) Einführung neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren

Rz. 1310 Nach § 111 S. 3 Nr. 5 BetrVG gilt die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren als Betriebsänderung. Tatbestände von § 111 S. 3 Nr. 4 und Nr. 5 BetrVG überschneiden sich. Bei § 111 S. 3 Nr. 5 BetrVG steht im Vordergrund, wie die "menschliche Arbeitskraft" zur Erledigung bestimmter Aufgaben im Betrieb eingesetzt wird. Rz. 1311 Änderungen de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Schutz der Betriebsratswahl

Rz. 348 Nach § 20 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG darf niemand die Wahl des Betriebsrats behindern, darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. Wahlvorstandsmitglieder, Wahlbewerber, Einladende zur Wahlversammlung, Antragsteller zur Bestellung eines Wahlvorstands und Arbeitnehmer, die Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Bet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Anschließung kleiner Betriebsteile

Rz. 45 Nach § 4 Abs. 1 S. 2 BetrVG können Arbeitnehmer eines Betriebsteiles, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrates im Hauptbetrieb teilzunehmen. Dieses Recht ist ausgeschlossen, wenn eine wirksame anderweitige Zuordnung nach § 3 BetrVG, also i.d.R. durch Tarifvertrag, besteht. Die Abstimmung kann von m...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Änderung durch Betriebsvereinbarung

Rz. 60 § 3 Abs. 2 BetrVG sieht vor, dass die Organisationsänderung auch durch – freiwillige – Betriebsvereinbarung vorgenommen werden kann (mit Ausnahme der Nr. 3: Einführung anderer Vertretungsstrukturen). Dies kann im Rahmen seiner originären Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 BetrVG auch durch den Gesamtbetriebsrat erfolgen (sowie durch den Konzernbetriebsrat). Eine solche Be...mehr

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§ 29 Kündigung / jj) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich außerordentlicher Kündigungen

Rz. 126 Ungeachtet der Frage, ob ein solcher überhaupt zu den "Gründen für die Kündigung" i.S.v. § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG gehören kann, muss ein Arbeitgeber, der außerordentlich fristlos kündigen möchte, dem Betriebsrat jedenfalls nicht mitteilen, dass dem Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsschutz zukommt, der zwar eine ordentliche Kündigung weitgehend ausschließt, die Möglich...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Gleichbehandlungspflicht

Rz. 821 Nach § 75 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insb. dass Benachteiligungen unterbleiben. Diese Vorschrift konkretisiert den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Ihre Verletzung kann dazu führen, dass Betriebsvereinbarungen – ggf. in Teilen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Auskunftspersonen

Rz. 896 Das Recht des Betriebsrates auf Unterrichtung umfasst nach § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG das Recht auf Auskunftserteilung durch sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dabei hat der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrates zur Person der Betreffenden, soweit betrieblich möglich, zu berücksichtigen. Sac...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsgrundlage eines Alkoholverbots

Rz. 101 Es besteht nicht bereits schlechthin ein absolutes Alkoholverbot im Betrieb. Aus der Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft für die betrieblichen Aufgaben während der Arbeitszeit uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, ergibt sich die vertragliche Nebenpflicht, sich nicht durch Alkoholgenuss vor oder während der Arbeitszeit oder der Arb...mehr

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§ 29 Kündigung / 6. Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit

Rz. 144 Seit dem 1.1.2004 ist die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 4 S. 1 KSchG mit einer Klage geltend zu machen.mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / I. Allgemeine Compliance-Richtlinien

Rz. 2 Bei der Einführung von Compliance-Richtlinien muss der Arbeitgeber die einschlägigen Mitbestimmungsrechte beachten, wie sie sich insbesondere aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG ergeben können. Darüber hinaus ist an besondere Regelungen wie an die allgemeine Informationspflicht nach § 80 Abs. 2 BetrVG oder schulungsbezogen an § 98 Abs. 6 BetrVG zu denken. Ob Complia...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Wahlen außerhalb des Wahlzeitraums

Rz. 70 Außerhalb des "Wahlkorridors" ist der Betriebsrat nach dem Katalog des § 13 Abs. 2 BetrVG zu wählen, wennmehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / E. Präventives Sanierungsverfahren nach dem StaRUG

Rz. 136 In Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023/EU hat der Deutsche Bundestag am 17.12.2020 das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) verabschiedet, das am 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Das SanInsFog beinhaltet neben Änderungen der bereits bestehenden insolvenzrechtlichen Normen auch Rahmenbedingungen zur Dur...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Rechtliche Befugnis und tatsächliche Durchführung

Rz. 162 Zu beachten ist, dass § 5 Abs. 3 BetrVG verlangt, dass die Kriterien "nach Arbeitsvertrag und Stellung im Betrieb oder Unternehmen" erfüllt sind. Nötig ist also die Befugnis im Außen- wie auch im Innenverhältnis zum Arbeitgeber. Wenn eine arbeitsvertraglich eingeräumte Befugnis nur "auf dem Papier" steht und nicht tatsächlich ausgeübt wird, liegt die Eigenschaft als ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Anrufung des ArbG

Rz. 1243 Im Fall der Weigerung des Arbeitgebers, dem Versetzungs- oder Entlassungsverlangen nachzukommen, kann der Betriebsrat das ArbG anrufen mit dem Antrag, dem Arbeitgeber die Durchführung dieser Maßnahme aufzugeben. Der betroffene Arbeitnehmer ist wegen der sich ergebenden Rechtswirkungen entsprechend § 103 Abs. 2 BetrVG am Verfahren zu beteiligen (BAG v. 28.3.2017 – 2 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Ausscheiden von Mitgliedern

Rz. 73 Beim Fall des Unterschreitens der notwendigen Betriebsratsgröße wegen Ausscheidens von Mitgliedern nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG ist auf diejenige Zahl der Betriebsratsmitglieder abzustellen, die der Betriebsrat bei der Wahl hatte. Unerheblich ist, ob sich die Arbeitnehmerzahl inzwischen so verringert hat, dass nunmehr ein kleineres Gremium zu wählen wäre. Wird neu ge...mehr