Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners

Rz. 890 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt.[1239] Sofern er über keine oder zu geringe Einkünfte verfügt, um den geschuldeten Unterhalt zu bedienen, trifft ihn die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die ihm möglichen und zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraf...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Leitlinien der Oberlandesgerichte zur Erwerbsobliegenheit

Rz. 1132 Die Unterhaltsleitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte sehen Folgendes zur Erwerbsverpflichtung bei Kinderbetreuung vor:[1159] Die Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit neben Betreuung von Kindern nach Vollendung des 3. Lebensjahres (vgl. §§ 1570 Abs. 1 S. 1, 1615l Abs. 2 S. 3 BGB) richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Bei B...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 1 Sachverhalt

Vor dem ArbG Berlin haben sich die Parteien über die Wirksamkeit einer durch den Beklagten zu 1 ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, über Vergütungsansprüche, Reisekosten und eine Verzugspauschale gestritten. Der Beklagte zu 1 hat gegen den Kläger im Wege der Widerklage Schadensersatzsprüche geltend gemacht. Gegen das Urteil des ArbG Berlin haben sowohl der Kl...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Wohnvorteil als Vermögensvorteil

Rz. 1479 Zu den wirtschaftlichen Nutzungen, die aus Vermögen gezogen werden, zählen die Vorteile des mietfreien Wohnens im eigenen Haus. Es handelt sich insoweit um Nutzungen des Grundstückseigentums im Sinne von § 100 BGB in Form von Gebrauchsvorteilen.[1578] Der Nutzen besteht darin, dass der Eigentümer für das Wohnen keine Mietzinszahlungen leisten muss, einen Teil des all...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 6. Verbundfähigkeit des Antrags

Rz. 205 Verbundfähig ist als Folgesache der nacheheliche Unterhaltsanspruch der Eheleute sowie der Kindesunterhalt, vgl. § 137 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FamFG. Familiensachen können nicht in den Verbund nach § 137 FamFG aufgenommen werden, wenn die Entscheidung nicht für den Fall der Scheidung zu treffen ist. Aus dem Bereich des Unterhalts sind dies vor allem der Getrenntlebensunter...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Minderjährige Kinder in Ausbildung

Rz. 197 Ein minderjähriges Kind hat nach Vollendung des 15. Lebensjahres und/oder Beendigung der Vollschulzeitpflicht nicht nur einen Unterhaltsanspruch nach § 1610 Abs. 2 während der (Berufs-)Ausbildungszeit, sondern das Recht auf eine angemessene Ausbildung, die es in die Lage versetzt später seinen Unterhalt selbst durch eigene Erwerbstätigkeit sicherzustellen.[257] Aller...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Auskunftsverlangen und gerichtliche Kostenentscheidung

Rz. 247 Der – wechselseitig bestehende – unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch dient auch dazu, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Beide Seiten des Unterhaltsrechtsverhältnisses sollen in die Lage versetzt werden, aufgrund vollständiger und zutreffender Informationen den Unterhalt eigenständig korrekt berechnen zu können. Damit korrespondieren die Kostenregelungen des § 243 S....mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / III. Verwirkung von Unterhaltsrückständen

Rz. 339 Unterhaltszahlungen sollen zur Deckung des Lebensbedarfes dienen, nicht aber zur Vermögensbildung. Da ein Unterhaltsberechtigter mithin lebensnotwendig auf den Unterhalt angewiesen ist, kann der Unterhaltsschuldner auch zeitnah mit der Durchsetzung der Ansprüche rechnen. Denn der Unterhaltsverpflichtete wird seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Eink...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Erwerbsobliegenheit im Allgemeinen

Rz. 856 Volljährige Kinder sind vom Grundsatz her dazu verpflichtet, zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Rz. 857 Vor einer unterhaltsrechtlichen Einstandspflicht seiner Eltern muss der gesunde Volljährige daher grundsätzlich – auch unter Ortswechsel – jede Arbeitsmöglichkeit ausnutzen und alle sich ihm bietenden, auch berufsfremde und einf...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Der Unterhaltsgläubiger lebt im Ausland

Rz. 645 Grundsätzlich erfolgt die Bedarfsermittlung eines in Deutschland ansässigen Unterhaltsgläubigers nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle, die den Lebensbedarf ausgehend von der Lebensstellung der Eltern des minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindes darstellt. Allerdings können die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Unterhaltsgläubigers sowohl nach ob...mehr

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AGS 10/2023, Glaubhaftmachu... / V. Frage der Mehrkosten stellt sich nicht

Bei der beschwerdegegenständlichen Konstellation geht es auch nicht um die in der Tat umstrittene Frage, wie Mehrkosten eines Unterbevollmächtigten abgerechnet werden können (vgl. insoweit zutreffend zusammengefasst: LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 30.12.2015 – 8 T 6086/15). Solche Mehrkosten durch Unterbevollmächtigte bzw. Terminsvertreter wurden hier ausdrücklich auf Beklagt...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Zeitschranke

Rz. 361 Wird ein Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts nicht innerhalb eines Monats nach Rechtskraft gestellt, so ist nach § 240 Abs. 2 S. 1 FamFG die Abänderung nur zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Antrags. Die rückwirkende Abänderung setzt die Erhebung des Abänderungsantrags voraus. Nicht ausreichend ist die Zustellung eines Verfahrenskostenhilfeantrags im Prü...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Vater

Rz. 20 Die Vatereigenschaft ist in den §§ 1592, 1593 geregelt. Vater ist mithin der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratete Mann (§ 1592 Nr. 1) oder der innerhalb eines Zeitraums von 300 Tagen vor der Geburt verstorbene Ehemann der Mutter (§ 1593 Satz 1); der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2) oder der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festg...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Der negative Feststellungsantrag, § 256 ZPO

Rz. 421 Lange Zeit wurde die Meinung[621] vertreten, der negative Feststellungsantrag sei unzulässig. Der Unterhaltsschuldner könne ein Hauptsacheverfahren nach § 52 Abs. 2 FamFG erzwingen;[622] damit werde auf einfachere Art und Weise dasselbe erreicht wie mit einem Feststellungsbeschluss, dass kein Unterhalt geschuldet werde. Nach nunmehr wohl h.M. ist ein negativer Festste...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Bedeutung der konkreten Entwicklung bereits während Ehe und Trennungszeit

Rz. 140 Bereits die Entwicklung der Berufstätigkeit während der Ehe kann von Bedeutung sein, wenn es schon zu einer beginnenden Entflechtung der wirtschaftlichen Abhängigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten gekommen ist.[272]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Familienrechtliche Grundsätze

Rz. 277 In dieser Entscheidung und noch einmal deutlich in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [292] hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unan...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Grunderwerbsteuer

Rz. 625 Trotz der Steuerbefreiung von der Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Grundstücken unter Ehegatten gemäß § 3 Nr. 4 GrEStG nimmt in allen anderen Fällen die wirtschaftliche Bedeutung dieser Steuerart immens zu. Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuerg...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Unzumutbarkeit der Unterhaltsbestimmung

Rz. 577 Eine einseitige Unterhaltsbestimmung ist unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten unwirksam, wenn sie schutzwürdige Belange des Kindes und/oder des anderen Elternteils berührt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das minderjährige Kind beim anderen Elternteil wohnt, und die mit einem Wohnungswechsel des Kindes verbundene Bestimmung auch in die Lebensgestaltung des anderen El...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Neuer Lebensgefährte

Rz. 642 Wird ein neuer Lebensgefährte in die "Ehewohnung" aufgenommen, entfällt für den Wohnbereich das Prädikat der besonders zu schützenden Ehewohnung. Der Vorteil des mietfreien Wohnens ist daher sodann mit dem objektiven Mietwert zu bemessen.[689] Rz. 643 Bewohnt der Berechtigte eine nicht ihm, sondern dem Verpflichteten gehörende Wohnung, wird der dem Berechtigten zusteh...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Das Zeitmoment

Rz. 625 Es können nur fällige Unterhaltsansprüche verwirkt werden. Diese müssen ein Jahr und länger zurückliegen.[827] Rz. 626 Praxistipp Werden Unterhaltsansprüche, deren Fälligkeit ein Jahr und mehr zurück liegt, vom Gläubiger nicht zeitnah geltend gemacht, ist jedenfalls die Möglichkeit der Verwirkung zu prüfen. Rz. 627 Grundsätzlich können auch bereits titulierte Unterhalt...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Künftiger Unterhalt

Rz. 183 Zukünftiger Unterhalt ab dem auf die letzte mündliche Verhandlung folgenden Monatsersten steht dem Hilfeempfänger als (zukünftiges) eigenes Recht zu, zu dessen Geltendmachung mittels gerichtlichen Unterhaltsantrags er mangels Forderungsübergangs auch berechtigt ist (eigene Verfahrensführungsbefugnis). Jedoch kann der Sozialleistungsträger – falls er für die Vergangen...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Umfang des Angebots zur Leistung von Unterhalt

Rz. 574 Eine wirksame Unterhaltsbestimmung muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein, also im Rahmen eines Gesamtkonzepts alle notwendigen einzelnen unterschiedlichen Leistungen anbieten.[750] Sie muss daher grundsätzlich den gesamten Lebensbedarf des Kindes umfassen, insb. Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und Geldleistungen für zweckgebundene Ausgaben.[751] Ein allgemei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 229 Etwas anderes gilt jedoch für die Einkünfte des minderjährigen Kindes, die es aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit erzielt. Rz. 230 Solche überobligatorischen Einkünfte des minderjährigen Kinds sind jedoch nicht grundsätzlich von der Anrechnung auf den Bedarf ausgenommen. Vielmehr ist die Prüfung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Anrechnung von überobligatorisc...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / II. Absicht, von dem anderen Elternteil Ersatz zu verlangen

Rz. 19 Nach § 1360b BGB wird vermutet, dass der Ehegatte, der zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag leistet als ihm obliegt, nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen. Der Gedanke dieser Vorschrift wird auch für den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch für anwendbar gehalten. Dies hat zur Folge, dass zumindest bis zur rechtskräftigen Ehesc...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Form der Unterhaltsbestimmung

Rz. 580 Das Bestimmungsrecht des § 1612 Abs. 2 ist ein Gestaltungsrecht, das durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (§ 130) auszuüben ist. Die (Bestimmungs-)Erklärung ist nach § 133 so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger bei unbefangener Würdigung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste.[768] Da § 1612 Abs. 2 Satz...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Sonderfall: Trennungsedingter Mehrbedarf

Rz. 1669 Trennungsbedingter Mehrbedarf ist derjenige Bedarf, der neben dem laufenden Bedarf als Folge des getrennten Wohnens und Haushaltens entsteht. Er kann sowohl beim Unterhaltsberechtigten als auch beim Unterhaltsverpflichteten auftreten und war nach früherer Rechtsprechung beim Unterhaltsbedarf zu berücksichtigen. Rz. 1670 Trennungsbedingter Mehrbedarf wird nach der geä...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Einwendungen

Rz. 371 Dabei muss es sich um Einwendungen handeln, welche den Anspruch mit unmittelbarer Wirkung und unabhängig von seiner Abänderbarkeit gemindert bzw. vernichtet haben. Nach der gängigen Rechtsprechung zählen hierzu insbesonderemehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 1. Bedürftigkeit des das Kind betreuenden Elternteils

Rz. 37 Der das Kind betreuende Elternteil muss bedürftig im Sinne des § 1602 BGB sein.[65] Daran fehlt es, wenn der betreuende Elternteil über ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, um sich selbst zu unterhalten. Rz. 38 Soweit der betreuende Elternteil daher Erwerbseinkünfte erwirtschaftet, ist dies auf den Unterhalt anzurechnen (soweit nicht eine Korrektur we...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Verjährung

Rz. 63 [Autor/Stand] Die Verjährungsfrist beträgt bei der Gefährdung von Abzugsteuern fünf Jahre (§ 384 AO). Sie beginnt mit Beendigung der Tat, die bei allgemeinen, nichtsteuerlichen Delikten spätestens mit dem Wegfall der Handlungspflicht, also nicht notwendig schon mit dem Ablauf einer für das Handeln gesetzten Frist[2]. In Übertragung dieser allgemeinen Verjährungsregel ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Bemühen um angemessene Erwerbstätigkeit gem. § 1574 Abs. 2 BGB

Rz. 1239 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[1297] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ermächtigungsnorm des § 391 Abs. 2 AO

Rz. 62 [Autor/Stand] § 391 Abs. 2 AO ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Zuständigkeit der AG in Steuerstrafsachen zu bestimmen, soweit dies mit Rücksicht auf die Wirtschafts- und Verkehrsverhältnisse, den Aufbau der Verwaltungsbehörden oder andere örtliche Bedürfnisse zweckmäßig erscheint. Die Landesregierungen können ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Begriff Berufsausbildung i.S.v. § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG

Rz. 741 Der Begriff Berufsausbildung i.S.v. § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG ist nicht einheitlich zu verstehen, sondern erfährt eine unterschiedliche Auslegung entsprechend dem gesetzlichen Zusammenhang, in den er gestellt ist. In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet. Der Vorbereitung auf ein Berufsziel d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / I. Was ist Unterhaltseinkommen?

Rz. 1 Der BGH[1] weist auf die Ungleichheit von unterhalts- und steuerrechtlichem Einkommen hin. Er macht damit deutlich, dass das steuerrechtliche Einkommen die Basis für die Ermittlung bildet und im Anschluss unterhaltsrelevante Korrekturen vorzunehmen sind.[2] Das Ergebnis dieser Korrekturen stellt das Unterhaltseinkommen dar. Hierbei ist zwischen Unterhaltseinkünften und Un...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Fristberechnung

Rz. 196 Die 2-Wochen-Frist ist bereits schwierig zu berechnen. Erforderlich ist eine "Rückwärtsrechnung" entsprechend der §§ 187–193 BGB. Der Tag der mündlichen Verhandlung zählt bei der Rückwärtsberechnung nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mit; der letzte Tag der Frist endet weiterhin nicht erst um 24:00 Uhr, sondern bereits um 0:00 Uhr. Dies bedeutet beispielsweise, dass im Fall...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Unterhaltssachen

Rz. 3 Der Begriff der Unterhaltssache wird in § 231 FamFG definiert. Unterhaltssachen[1] sind nach § 231 Abs. 1 FamFG Verfahren, die betreffen. Ein Verfahren ist eine Unterhaltssache, wenn zur Begründung des erhob...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Verfahrensstandschaft, § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB

Rz. 141 Aus dem Umstand, dass ein Elternteil das minderjährige Kind gesetzlich vertritt, ergibt sich noch nicht, ob der Kindesunterhalt nach Trennung der Eltern im Namen des Kindes oder im eigenen Namen des Elternteils geltend zu machen ist. Der Gesetzgeber hat sich für die Dauer der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung in § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB für die Verfahrensstands...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Straf- und Bußgeldsachenstellen in den Bundesländern

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Länder haben die Ermittlungsbefugnisse in Steuerstraf- und -bußgeldsachen durch Rechtsverordnungen auf bestimmte BereichsFÄ übertragen. Während in den meisten Bundesländern die Zuständigkeitsübertragung nach § 387 Abs. 2 AO und § 17 Abs. 2 FVG gleichzeitig erfolgt ist (so in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nieders...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Fiktive Einkünfte

Rz. 337 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt.[428] Sofern er über keine oder zu geringe Einkünfte verfügt, um den geschuldeten Unterhalt zu bedienen, trifft ihn die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die ihm möglichen und zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraft...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Unterhaltsbestimmung gegenüber minderjährigen (unverheirateten) Kindern

Rz. 563 Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, so können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, wenn auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird (§ 1612 Abs. 2 Satz 1). Steht das Sorgerecht einem Elternteil allein zu, kann grundsätzlich auch nur dieser allein die Entscheidung ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Der Antrag gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 114, 117 ZPO

Rz. 26 Die Bewilligung von VKH setzt zunächst einen entsprechenden Antrag voraus. Zuständig für die VKH-Bewilligung ist das Prozessgericht, d.h. das Gericht der Hauptsache, vgl. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m.§ 117 Abs. 1 ZPO. Der VKH-Antrag für ein erstinstanzliches Verfahren ist damit beim Amtsgericht – Familiengericht zu stellen. Der Antrag ist zwar nicht fristgebunden, muss...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

Rz. 1133 Grundsätzlich erbringt der betreuende Elternteil seinen Anteil am Unterhalt des Kindes durch tatsächliche Ausübung der Betreuung. Auch der betreuende Elternteil kann jedoch ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne von § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehaltes gezahlt werden kann und oh...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (b) Zeitlicher Zusammenhang

Rz. 809 Der Anspruch auf Unterhalt für die Dauer einer mehrstufigen Ausbildung setzt weiter voraus, dass die einzelnen Ausbildungsabschnitte zeitlich eng zusammenhängen. Übt es im Anschluss an eine Lehre den erlernten Beruf aus, obwohl es mit dem Studium beginnen könnte, und wird der Entschluss zum Studium auch sonst nicht erkennbar, wird dieser Zusammenhang und damit die Ei...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 2 Aus den Gründen:

[7]…“ II. Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das LAG hat zu Recht die sofortige Beschwerde zurückgewiesen und den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 9.11.2021 aufgehoben. [9] a) Das LAG ist zutreffend davon ausgegangen, dass Grundlage der Kostenfestsetzung ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Tit...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Haushaltsführung für einen neuen Partner

Rz. 1470 Der Wert von Hausarbeit und/oder Kindesbetreuung wird mit dem Wert des späteren Erwerbseinkommens als Surrogat in Ansatz gebracht.[1551] Es findet allerdings keine "Monetarisierung" des Werts der Hausarbeit dahingehend statt, dass die Höhe des Ansatzes dem Umfang der notwendigen Hausarbeit etc. entspricht.[1552] Rz. 1471 Führt der Unterhaltsberechtigte einem neuen Pa...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Zeitschranke

Rz. 330 § 238 Abs. 3 FamFG behandelt die Zeitgrenze, bis zu der eine rückwirkende Abänderung möglich ist. Nach § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG ist die Abänderung zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Antrags. Maßgeblich hierfür ist die Zustellung des Antrags an den Gegner nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. §§ 253 Abs. 1, 261 ZPO.[494] Weder genügt die Einreichung eines entspreche...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Erheblichkeit unterschiedlicher Einkünfte

Rz. 1289 Bei lediglich geringfügigen Einkommensunterschieden scheidet der Anspruch aus. Eine allgemeine Grenze für die Frage der Geringfügigkeit lässt sich jedoch nicht festlegen. Hier kommt es auf die konkreten Einkommensverhältnisse im Einzelfall an. Je beengter die wirtschaftlichen Verhältnisse sind, desto eher ist von einer Erheblichkeit der Einkommensunterschiede auszuge...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Zulässige Ausgestaltungen

Rz. 822 Dagegen sind Vereinbarungen, die eine Konkretisierung des gesetzlichen Unterhalts darstellen,[835] ohne weiteres möglich, es sei denn, sie legen den Unterhaltsanspruch gerade nicht unzutreffend fest.[836] Rz. 823 Soll Trennungsunterhalt nicht geltend gemacht werden, weil der Unterhaltsschuldner gemeinsame Verbindlichkeiten allein abträgt, liegt hierin nach Auffassung ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Fiktive Einkünfte und deren Höhe

Rz. 394 Kommt der Unterhaltsschuldner seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kinder nicht nach, indem er sich nicht in zumutbarer Weise um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht und eine reale Beschäftigungschance besteht, können seinem unterhaltsrechtlichen Einkommen fiktiv Einkünfte hinzugerechnet werden, wenn ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Der Scheinvater und Scheinvaterregress

Rz. 23 Steht fest, dass der (soziale) Vater nicht der biologische Vater ist, spricht man vom sogenannten Scheinvater. Dieser ist wegen des fehlenden Verwandtschaftsverhältnisses zum Kind nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Rz. 24 Praxistipp Auch hier gilt, dass vorab die Abstammung des Kindes vom (Schein-)Vater im Statusverfahren zu klären ist.[26] Rz. 25 Dem Scheinv...mehr