Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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ZErb 06/2020, Abweichung de... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte ist gemeinsam mit K. in Erbengemeinschaft als Eigentümer eines Viertelanteils an einem Grundstück im Grundbuch eingetragen. Als Grundlage für die Eintragung ist vermerkt: Einantwortungsbeschluß des Bezirksgerichts Josefstadt vom 13.3.2017, Az: … ; eingetragen am 3.7.2017. Dem lag folgendes zu Grunde: Ursprünglich war der Bruder des Beteiligten Eigentümer des V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Anwendung der Vorschrift des § 94 BewG ist von zwei Voraussetzungen abhängig: 1. Bei dem Bauwerk muss es sich um ein Gebäude handeln und 2. das Gebäude muss auf fremdem Grund und Boden errichtet oder in sonstigen Fällen einem anderen zuzurechnen sein als dem Eigentümer des Grund und Bodens.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Belastetes Grundstück (Grund und Boden)

Rz. 34 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude bebautes (belastetes) Grundstück liegt vor, wenn der Eigentümer des Grund und Bodens einem anderen das Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden eingeräumt hat, dieser darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Rz. 35 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des belasteten...mehr

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Einführung BewG / 2. Bewertung des Grundvermögens (§§ 176 ff. BewG n.F.)

Rz. 276 [Autor/Stand] Auch der Bewertung des Grundvermögens ist der gemeine Wert (= Verkehrswert) zugrunde zu legen (§ 177 BewG n.F.). a) Bewertung unbebauter Grundstücke (§§ 178 f. BewG n.F.) Rz. 277 [Autor/Stand] Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind bezu...mehr

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zfs 06/2020, Voraussetzunge... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. auf Zahlung einer restlichen Versicherungsleistung nach einem Brandschaden in Anspruch. Der Kl. und seine Ehefrau waren Eigentümer eines Hauses in C. Für das Haus bestand bei der Bekl. eine Wohngebäudeversicherung zum Neuwert. Dem Vertrag lagen die AGGF 98 zugrunde. § 19 AGGF 98 lautet auszugsweise: "§ 19 Entschädigungsberechnung; Naturalersatz – Entsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einleitung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 94 BewG enthält im Rahmen der Einheitsbewertung die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Regelung beinhaltet sowohl die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden als auch die Bewertung des belasteten Grundstücks (Grund und Boden). Das Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie das belastete ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäude von untergeordneter Bedeutung

Rz. 71 [Autor/Stand] Der Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen[2] zu "Grundstücksart und wirtschaftliche Einheit des Grund und Bodens, wenn die Gebäude in fremdem Eigentum von untergeordneter Bedeutung sind; Bewertung der Gebäude auf fremdem Grund und Boden" lautet wie folgt: 1. Bauwerke auf fremdem Grund und Boden sind allgemein nicht als Gebäude zu bewerten, wen...mehr

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AGS 06/2020, Beschwer bei A... / 2 Aus den Gründen

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, da der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer – worauf der Senat die Parteien bereits hingewiesen hat – den Betrag von 20.000,00 EUR nicht übersteigt (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). 1. Der Kläger hat die Nichtzulassungsbeschwerde zunächst unbeschränkt eingelegt. Mit der Beschwerdebegründung und den darin enthaltenen Ant...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 23... / D. Systemänderung

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgt bislang im Rahmen einer Betriebsbewertung mit dem Ertragswert. Für die alten Bundesländer wird die Bewertung bisher in Form der Eigentümerbesteuerung und für die neuen Bundesländer in Form der Nutzerbesteuerung vorgenommen. Rz. 23 [Autor/Stand] In den alten Bundesländern gehört der Wohnte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungszeitpunkt

Rz. 3 [Autor/Stand] § 157 BewG regelt, welche konkreten Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände anzuwenden sind. Dabei ist ebenfalls zu entscheiden, ab wann die jeweiligen Vorschriften anzuwenden sind. Nach § 265 BewG gilt § 157 BewG erstmals für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 (vgl. § 265 BewG Rz. 63 ff.). Rz. 4 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Überblick über die Vorschrift

Rz. 50 [Autor/Stand] § 157 Abs. 1 BewG regelt, dass bei der Grundbesitzbewertung sowohl die tatsächlichen Verhältnisse als auch die Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag maßgebend sind. Die Vorschrift bezieht sich sowohl auf die Bewertung der wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens als auch auf die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedarfsfall

Rz. 189 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte waren nach § 138 Abs. 5 BewG i.d.F. des JStG 1997[2] für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer ab dem 1.1.1996 und für Zwecke der Grunderwerbsteuer ab dem 1.1.1997 gesondert festzustellen, wenn sie für diese Steuern erforderlich sind. Mit dieser Regelung wurde die so genannte Bedarfsbewertung eingeführt. Für Besteuerungszeitpunkte nach ...mehr

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zfs 06/2020, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

"…" [5] Das BG ist der Auffassung, im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung seien (Großkunden-)Rabatte nicht schadensmindernd zu berücksichtigen. Die Kl. habe daher nicht vorzutragen, ob und von wem sie Nachlässe (auf UPE-Aufschläge und auch sonst) erhalte. Anderenfalls werde im Ergebnis die grds. anzuerkennende Möglichkeit der fiktiven Schadensabrechnung in Frage gestellt,...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 1

Bedürftige Eltern, die zur Beseitigung ihrer Notlage Sozialhilfe beziehen möchten, müssen zuvor ihr eigenes Einkommen und Vermögen und das ihres nicht getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartners einsetzen bzw. verwerten, es sei denn dieses Einkommen/vermögen wäre ausdrücklich "normativ geschützt". Als normativer Schutz im Sinne der Rechtsprechung des BSG wirkt auch die gesetz...mehr

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zfs 06/2020, Beweislast im ... / 1 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kl. steht kein Anspruch gegen den Bekl. Gem. § 812 Abs. 1 1. Alt. BGB auf Rückzahlung von 10.000,00 EUR auf den streitigen Versicherungsfall vom 18.8.2017 geleisteter Vorauszahlung zu. Der Kl. ist der Beweis dafür, dass sie ohne rechtlichen Grund geleistet und nur ein vorgetäuschter Versicherungsfall vorgelegen hat, nicht gelu...mehr

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ZErb 06/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

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FF 06/2020, 30 Jahre Deutsche Einheit – auch im Familienrecht

Christian Grabow Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990 vollendete die staatliche Einheit Deutschlands. Mit ihr war die Rechtsangleichung verbunden. Im Wesentlichen kam auf dem Gebiet der ehemaligen DDR das Recht der Bundesrepublik zur Anwendung. Das galt auch für das Familienrecht. Dennoch war es notwendig, einen interlokalen kollisionsrechtlichen Regelungsrahme...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 9. Die Eherechtsreform und ihre Konsequenzen

Vom Verschuldens- zum Zerrüttungsprinzip – eine säkulare Wende in der Familienrechtspolitik, die der Gesetzgeber trotz aller Widerstände mit dem 1. Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976, in Kraft seit 1.7.1977,[49] tatsächlich vollzogen hatte. Das deswegen sowohl im Rahmen von Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG als auch im Rahmen diverser Verfassungsbeschwerden angerufen...mehr

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Erwerb in Abbruchabsicht im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Die Rechtsgrundsätze zur Behandlung von Abbruchkosten beim Erwerb eines Gebäudes in Abbruchabsicht gelten auch für den unentgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. 2. § 6 Abs. 3 EStG bewirkt eine Rechtsnachfolge nur in einzelnen vom Gesetz ausdrücklich bestimmten Beziehungen, begründet aber keine umfassende "Fußstapfent...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.2 Bilanzierung privater Investitionszuwendungen

Rz. 42 Sofern der private Zuwendungsgeber die Zuwendung zur Anschaffung oder Herstellung eines bestimmten Vermögensgegenstands gewährt, ist der Zuwendungsnehmer regelmäßig verpflichtet, den bezuschussten Vermögensgegenstand für Zwecke des Zuwendungsgebers einzusetzen. Die Gegenleistung des Zuwendungsempfängers besteht somit in der Regel aus zwei Komponenten, nämlich der Ansc...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 2.2.1 Auslagerung auf einen rechtlich selbständigen Versorgungsträger

Rz. 15 Zum einen muss das Planvermögen auf einen rechtlich selbständigen Versorgungsträger übertragen werden.[1] Dafür gründet das bilanzierende Unternehmen eine rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Einheit, vielfach in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e. V.),[2] die die Funktion eines Treuhänders (Trust) erfüllt und deren Aufbau sich gleichzeitig nach den d...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 2.1 Definition eines CTA

Rz. 8 Im anglo-amerikanischen Raum ist der Begriff des Contractual Trust Arrangement[1] unbekannt. Der deutschspezifische Terminus bezeichnet allgemein bestimmte Formen von treuhandrechtlichen Konstruktionen, die der Funktionsweise des internationalen Trust nachgebildet sind[2] und die dazu dienen, Pensionsverpflichtungen wirtschaftlich auszulagern.[3] Eine genaue Definition...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern

Leitsatz Fraglich ist die Bestimmung des herrschenden Unternehmens bei Anwendung des § 6a GrEStG Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Bestimmung des herrschenden Unternehmens bei Anwendung des § 6a GrEStG. Die Klägerin, eine aktiv tätige GmbH (u. a. Erwerb, Entwicklung und Vermarktung von Immobilien etc.), war bis zum 15.8.2011 zu 100 % an der D-GmbH beteiligt, in der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3.2.3 Übereignung von Grundstücken unter Vorbehalt des Nießbrauchs

Rz. 222 Ein Grundstück wird noch nicht geliefert, wenn der Unternehmer zwar das Eigentum daran überträgt, es aber aufgrund eines gleichzeitig vorbehaltenen Nießbrauchs wie bisher besitzt und den Ertrag z. B. durch Fortsetzung der bestehenden Mietverhältnisse zieht (z. B. bei vorweggenommener Erbfolge). Bei einer solchen Gestaltung wird lediglich das formale Eigentum am Grund...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Übertragung des Substanzwerts

Rz. 133 Dem Leistungsempfänger ist der Substanzwert eines Gegenstands übertragen, wenn er faktisch in die Lage versetzt wird, mit dem Gegenstand nach Belieben zu verfügen, insbesondere ihn wie ein Eigentümer zu nutzen und zu veräußern, und wenn er – dem wirtschaftlichen Eigentümer i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO vergleichbar – einen entsprechenden Herrschaftswillen ausübt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.1 Leistungsbeziehungen bei Begründung des Treuhandverhältnisses

Rz. 316 Die Übertragung eines Wirtschaftsguts im Innenverhältnis vom Treugeber an den Treuhänder ("zu treuen Händen") bei Begründung des Treuhandverhältnisses stellt i. d. R. keine Lieferung i. S. d. Umsatzsteuerrechts dar. Rz. 317 In den Fällen der Ermächtigungstreuhand wird dem Treuhänder weder Eigentum noch eine eigentümerähnliche Verfügungsbefugnis über das Treugut einger...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 175 Die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand fällt zwar zumeist mit der Eigentumsübertragung zusammen; sie ist hiermit jedoch nicht zwangsläufig verbunden. Wendet also der Unternehmer dem Abnehmer wirtschaftlich Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstands zu, liegt eine Lieferung auch dann vor, wenn das Eigentumsrecht (noch) nicht übertragen wird. Rz. 175a W...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Einzelfälle (in alphabethischer Reihenfolge)

Rz. 69 Abbrucharbeiten Abbrucharbeiten eines Unternehmers stellen sonstige Leistungen dar. Hat der Abbruchunternehmer aber nicht nur die Abbrucharbeiten auszuführen, sondern kann auch die werthaltigen Abfallstoffe behalten und verwerten, liegt ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG vor. Darüber hinaus wird eine Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt, nämlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3.2.1 Baumaßnahmen auf dem Grund und Boden des Bauherrn

Rz. 211 In der Praxis kommt insbesondere den Fällen Bedeutung zu, in denen ein Bauunternehmer mit eigenem Baumaterial auf dem Grund und Boden des Bauherrn ein Gebäude errichtet. Hier geht das Eigentum am Baumaterial gem. § 946 i. V. m. § 94 BGB bereits mit dem Einbau auf den Bauherrn über. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der Umstand, dass der Grundeigentümer aufgru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3.2 Eigentumsübergang kraft Gesetzes, insbesondere bei Baumaßnahmen

Rz. 210 In den Fällen der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung (§§ 946ff. BGB ) vollzieht sich der Eigentumsübergang kraft Gesetzes. Entsprechend den allgemeinen Regeln ist in diesem Eigentumsübergang nicht zwangsläufig eine Lieferung vom alten an den neuen Eigentümer zu sehen. Eine Lieferung liegt vielmehr nur vor, wenn dem neuen Eigentümer zugleich auch Substanz, Wert ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1.1 Bewegliche Gegenstände

Rz. 160 Insbesondere bei beweglichen Gegenständen fällt die Verschaffung der Verfügungsmacht (= Lieferung) meist zusammen mit der Übertragung des Eigentums. Diese setzt – von den Fällen des gutgläubigen Erwerbs von einem Nichtberechtigten abgesehen – voraus, dass der Übertragende Eigentum an der Sache besitzt. Die Lieferung geschieht dann entweder durch körperliche Übergabe d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Stellung im Unionsrecht

Rz. 9 Der Lieferungsbegriff des § 3 Abs. 1 UStG stimmte nach Auffassung des deutschen Gesetzgebers bei Verabschiedung des UStG 1980 mit dem des Art. 5 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 14 MwStSystRL) überein.[1] Rz. 10 Zum 1.1.2007 wurde die Grunddefinition der Lieferung aus Art. 5 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie inhaltlich unverändert in Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL übernommen. Nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3.2.2 Baumaßnahmen auf gepachteten Grundstücken

Rz. 220 Wird ein Grundstück nicht vom Eigentümer, sondern von einem Dritten, z. B. dem Mieter oder Pächter, bebaut, geht das verwendete Baumaterial mit dem Einbau zivilrechtlich in das Eigentum des Grundstückseigentümers über.[1] Ungeachtet dieser Eigentumsverhältnisse erbringt der Bauunternehmer seine (Werk-)Lieferung umsatzsteuerlich mit Fertigstellung und Übergabe an den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen in der Insolvenz des Erwerbers

Rz. 261 Wer eine Ware unter Eigentumsvorbehalt erwirbt, erlangt als wirtschaftlicher Eigentümer[1] Verfügungsmacht im umsatzsteuerrechtlichen Sinne und ist somit im Zeitpunkt des Vorbehaltserwerbs zum Vorsteuerabzug berechtigt. Fällt der Erwerber in Insolvenz, hat der Insolvenzverwalter das Wahlrecht, den Vertrag durch Zahlung des Restkaufpreises zu erfüllen oder die Erfüllu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Insolvenz des Sicherungsgebers

Rz. 247 Gerät im Fall der Sicherungsübereignung der Sicherungsgeber (Schuldner) in Insolvenz, wird das Sicherungsgut ebenso behandelt wie ein rechtsgeschäftlich verpfändeter Gegenstand des Gemeinschuldners. Infolge des Insolvenzbeschlags[1] hat der Sicherungsnehmer (Gläubiger) kein Aussonderungsrecht wie der Eigentümer[2], sondern nur das Recht auf abgesonderte Befriedigung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Eigentumsvorbehalt

Rz. 176 Der Verkäufer, der eine Ware an den Käufer unter Eigentumsvorbehalt abgibt, bewirkt ebenfalls eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG. Dies ist unabhängig davon, ob der Käufer berechtigt ist, die Ware weiter zu veräußern (Regelfall, wenn der Käufer Unternehmer ist) oder ob der Käufer verpflichtet ist, sich jeglicher Verfügung über die gekaufte Sache zu enthalten, den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Wille zur endgültigen Übertragung des Substanzwerts

Rz. 145 Die Übertragung der wirtschaftlichen Substanz am Gegenstand allein beinhaltet noch keine Verschaffung der Verfügungsmacht. Hinzutreten muss der gemeinsame Wille des Leistenden und des Leistungsempfängers, den Substanzwert endgültig und nicht nur auf Zeit zu übertragen. So wird z. B. dem Mieter eines Gegenstands nach dem Willen der Mietparteien die Verfügungsbefähigun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3.1 Sicherungsübereignung

Rz. 201 Durch die Sicherungsübereignung wird bezweckt, den Schuldner (Sicherungsgeber) wie einen Pfandgläubiger zu sichern. Anders als bei der Pfandbestellung bleibt jedoch der Sicherungsgeber (Schuldner) in den weitaus meisten Fällen im Besitz des Sicherungsgegenstands. Aufgrund der Sicherungsabrede ist der Sicherungsnehmer (Gläubiger) verpflichtet, die dem Eigentümer sonst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3.3 Sale-and-lease-back

Rz. 188 Der BFH[1] hatte schon in 2006 zu besonderen Fällen der sale-and-lease-back-Geschäfte Stellung genommen und für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung darauf abgestellt, ob zwischen einem Leasingnehmer und einem Leasinggeber die Verfügungsmacht verschafft wird. Dabei ist auf die wirtschaftliche Verschaffung der Verfügungsmacht abzustellen – diese muss nicht immer mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Treuhandverhältnisse

Rz. 315 Der Begriff "Treuhandverhältnis" hat sich im Laufe der Zeit unterschiedlich entwickelt; er ist nirgends kodifiziert. Zumeist wird er wie folgt definiert: Treuhänder ist, wer im eigenen Namen oder im Namen des Treugebers ausschließlich die Interessen des Treugebers wahrnimmt, d. h. – umsatzsteuerlich gesehen – Lieferungen und sonstige Leistungen im Interesse und für Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3.1 Abkehr von der ertragsteuerrechtlichen Betrachtung

Rz. 183 Nachdem der EuGH[1] als Voraussetzung für eine Lieferung festgestellt hatte, dass für die Annahme einer Lieferung zwei Bedingungen notwendig sind, die sich nicht mit der bisherigen ertragsteuerrechtlichen Betrachtungsweise in Einklang bringen ließen, musste die Finanzverwaltung[2] ihre bis dahin vertretene Rechtsauffassung ändern. Damit bei einem Leasingvertrag oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Eigentumsübertragung ohne Verschaffung der Verfügungsmacht

Rz. 200 Auch wenn das zivilrechtliche Eigentum am Lieferungsgegenstand bereits auf den Erwerber übergegangen ist, kann in besonders gelagerten Ausnahmefällen die umsatzsteuerliche Lieferung noch ausstehen. So verhält es sich z. B., wenn entsprechend den Vereinbarungen im Grundstückskaufvertrag Nutzen und Lasten am Grundstück erst einige Zeit nach der Eigentumsübertragung auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3 Leasing

Rz. 180 Das Auseinanderfallen von formaler und wirtschaftlicher Rechtsstellung hat besondere Bedeutung beim sog. Leasing-Vertrag. Zivilrechtlich wird der Leasingvertrag als atypischer Mietvertrag behandelt, bei dem das Eigentum am Leasinggegenstand beim Leasinggeber verbleibt. Man unterscheidet zwischen: "Operating-Leasing" mit unbestimmter Grundmietzeit und jederzeitiger Kün...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zwangsvollstreckung und -versteigerung

Rz. 235 Bei öffentlichen Versteigerungen oder freihändigen Verkäufen im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch staatliche Vollstreckungsorgane (z. B. Gerichtsvollzieher) handelt es sich nicht um einen Doppelumsatz. Es liegt insoweit nach Ansicht des BFH zur Zwangsversteigerung eines Grundstücks [1] keine Lieferung des Vollstreckungsschuldners an das jeweilige Bundesland und kei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.1 Grundsatz

Rz. 29 Die einzelnen Bestandteile einer einheitlichen Sache können grundsätzlich nicht Gegenstand einer eigenständigen Lieferung sein (sog. Einheitsprinzip).[1] Dies folgt bereits aus § 3 Abs. 1 UStG, nach dem Lieferungen nur vorliegen, wenn Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschafft wird. Bei der Übertragung einer einheitlichen Sache findet i. d. R. umsatzsteuerlich nur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff

Rz. 130 Nach § 3 Abs. 1 UStG sind Lieferungen Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. Das Gesetz umschreibt diesen Vorgang in einem Klammerzusatz als "Verschaffung der Verfügungsmacht", ohne allerdings die hieran geknüpften Voraussetzungen näher zu erläutern. Auch dem bürgerlichen Recht ist der Begriff ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3.4 Bestelleintritt

Rz. 190 Bei der Beschaffung von Investitionsgütern wird häufig ein Leasingunternehmen in die Beschaffung mit eingebunden. Dabei kann es zu einem Dreiecksverhältnis kommen, bei dem der Kunde (künftiger Leasingnehmer) zunächst einen Kaufvertrag über den Liefergegenstand mit dem Lieferanten und anschließend einen Leasingvertrag mit dem Leasing-Unternehmen abschließt. Durch Eint...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1.2 Unbewegliche Gegenstände

Rz. 170 Die bürgerlich-rechtliche Übereignung von Grundstücken erfolgt durch Einigung[1] und Eintragung des Erwerbers[2] ins Grundbuch. Dementsprechend wird im Allgemeinen die Verfügungsmacht an Grundstücken mit der Eintragung ins Grundbuch übertragen. Rz. 171 Gehen allerdings aufgrund Vereinbarung im Grundstückskaufvertrag Nutzen und Lasten schon vor der Eigentumsübertragung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.2 Leistungsbeziehungen bei Beendigung des Treuhandverhältnisses

Rz. 319 Da gemäß den Ausführungen in Rz. 316ff. das Treugut bei der Begründung des Treuhandverhältnisses i. d. R. nicht an den Treuhänder geliefert wird, sondern im Verfügungsbereich des Treugebers verbleibt, stellt auch die Rückgabe des nur zu treuen Händen übertragenen Treuguts an den Treugeber keine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG dar. Die Rückgabe ist selbst dann nich...mehr

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Vorsteuerabzugsberechtigung bei Vermietungsumsätzen

Leitsatz Die Option zur Umsatzsteuerpflicht kann bei Vermietungsumsätzen selbst dann ausgeübt werden, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt teilweise zur Ausführung steuerfreier Umsätze zu verwenden. Dies gilt zumindest in solchen Fällen, in denen das Grundstück tatsächlich noch zur Ausübung steuerpflichtiger Umsätze verwendet wir...mehr