Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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ZErb 12/2009, Geltung von §... / Sachverhalt

Der Erblasser, deutscher Staatsangehöriger, war in dritter Ehe mit der Beteiligten zu 2, die rumänische Staatsangehörige ist, verheiratet. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Der Beteiligte zu 1 ist der Sohn des Erblassers aus dessen zweiter Ehe mit L. H., die am 25. Januar 1998 verstorben ist. Die erste, kinderlos gebliebene Ehe des Erblassers mit A. M. H. ist durch Urteil des...mehr

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ZErb 12/2009, Beschwerdebef... / Leitsatz

Stirbt ein Betreuter, kann ein von seiner Ehefrau geführtes Beschwerdeverfahren gegen die Betreuerbestellung grundsätzlich nicht mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuungsmaßnahme fortgesetzt werden. Daran ändert auch die Stellung als Alleinerbin des Betroffenen nichts, weil dessen Anspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG auf effektiven Rechtsschutz höchstpersön...mehr

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ZErb 12/2009, Der Vorschlag... / V. Sonderanknüpfungen für Testamente und Erbverträge

Gem. Art. 19 Abs. 2 lit. k des Vorschlags werden auch die Gültigkeit, Auslegung, Änderung und der Widerruf einer Verfügung von Todes wegen dem an dem gewöhnlichen Aufenthalt bei Eintritt des Todes angeknüpften bzw. durch Rechtswahl bestimmten Erbstatut unterstellt. Für die Formwirksamkeit von Testamenten findet sich dagegen keinerlei Regelung. Art. 19 Abs. 2 lit. k des Vorsc...mehr

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Konventionsgemäße Auslegung des Art. 12 I § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG

Leitsatz Bei Anwendung des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG ist zu beachten, dass es sich bei dem Erbscheinserteilungsverfahren gem. § 2353 BGB um ein ausschließliches Antragsverfahren handelt, das erst durch den Eingang des Antrags beim Nachlassgericht eingeleitet wird. Der EuGHMR hat zwar entschieden, dass die Regelung des Art. 12 I § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG, nach der die vor dem ...mehr

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ZErb 11/2009, Zur Wirksamke... / Anmerkung

1. Der Erblasser betrieb in einer OHG mit zweien seiner Söhne eine Privatbank mit der Besonderheit, dass nur eine Gesellschafterin dieser OHG – die A-KG – mit einer Kapitaleinlage beteiligt und gewinnberechtigt war. Es bestand Personenidentität zwischen den phG der OHG und denen der A-KG. In seinem Testament setzte der Erblasser seine Söhne nach Stämmen zu gleichen Teilen ein...mehr

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ZErb 11/2009, Verjährung ei... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers hat Erfolg. Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung von 16.232,94 EUR verlangen. Der Anspruch folgt aus den §§ 2058, 426 Abs. 1 BGB. Ihm steht nicht entgegen, dass der Nachlass der Erblasserin bereits im Jahre 1999 unter den Erben verteilt worden ist. Die gesamtschuldnerische Haftung der Miterben für eine nicht schon vorab getilgte Nachlas...mehr

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ZErb 11/2009, Die Wohnung d... / 5. Nutzungsentschädigung bei Weiterbenutzung

Die vorherigen Fälle werden dahin abgeändert, dass die Ehegatten in einer Eigentumswohnung lebten, die nur zur Hälfte dem Erblasser, zur anderen Hälfte aber dem überlebenden Gatten gehört. Gesetzliche Erben sind neben dem Gatten zwei Kinder des Erblassers aus erster Ehe. Der Nachlass ist hinsichtlich der Konten und des Bargelds auseinandergesetzt. Die Witwe wohnt weiter in d...mehr

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ZErb 11/2009, Die Wohnung d... / 3. Zugang des Alleinerben zur Wohnung der Witwe bei Mieträumen

Bisher wurde stillschweigend davon ausgegangen, dass der Erblasser, sei es allein, sei es zusammen mit seinem Ehegatten, in der eigenen Wohnung lebte, also einer Wohnung, die entweder ihm oder dem Gatten oder beiden gehörte. Nun aber soll es so sein, dass man in einer gemieteten Wohnung lebte, sei es, dass der Erblasser alleine Mieter war, sei es dass beide Ehegatten Mieter ...mehr

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ZErb 11/2009, Zur Wirksamke... / Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg; sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. (...) I. Die Auffassung des Landgerichts, die Nacherbschaft beschränke sich infolge der mit dem Beklagten zu 1 und dem Vater des Beklagten zu 2 vereinbarten Übertragung des (Vor-)Erbteils auf den durch den Vater des Klägers erzielten Erlös mit...mehr

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ZErb 11/2009, Die Vorsorgev... / A. Inhaltliche Ausgestaltung

Wie bei der allgemeinen Vollmacht wird auch bei der unternehmensbezogenen Vollmacht zwischen Innen- und Außenverhältnis unterschieden. Während das Außenverhältnis die Rechtsmacht nach außen betrifft, regelt das Innenverhältnis das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und -nehmer, indem dort die Pflichten und Rechte des Vollmachtnehmers niedergelegt werden. Eine Vorsorgevollmach...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / II. Erbrecht von Halbgeschwistern im Parentelsystem des BGB

1. Gesetzliche Regelung a) Inhalt der gesetzlichen Regelung Das Erbrecht von Halbgeschwistern im Bürgerlichen Gesetzbuch beruht auf der konsequenten Durchsetzung der Grundsätze der Ausschließlichkeit der Parentelen gem. § 1930 BGB, des Eintrittsrechts nach Stämmen bis zur vierten Parentele gem. §§ 1924 Abs. 3, 1925 Abs. 3, 1926 Abs. 5 BGB und der Aufspaltung in eine mütterlich...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / I. Regelungen in deutschen Partikularrechten / Rechtsquellen zum Erbrecht der halben Geburt

Die Regelungen zum Erbrecht von Vollgeschwistern im Vergleich zum Erbrecht von Halbgeschwistern differierten in den deutschen Partikularrechten und Rechtsquellen vor 1900 stark. Erkannt werden kann jedoch die Regelmäßigkeit, dass halbbürtige Geschwister vollbürtigen nachstanden.[1] Schon das Corpus iuris civilis normiert das Erbrecht von Halbgeschwistern ausdrücklich. Nach de...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / Einführung

Das Erbrecht von Halbgeschwistern, also denjenigen Geschwistern des Erblassers, die mit ihm nur einen Elternteil gemein haben, wird in der Rechtswissenschaft unter dem Schlagwort der halben Geburt diskutiert.mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht der halben Geburt

Einführung Das Erbrecht von Halbgeschwistern, also denjenigen Geschwistern des Erblassers, die mit ihm nur einen Elternteil gemein haben, wird in der Rechtswissenschaft unter dem Schlagwort der halben Geburt diskutiert. A. Einführung Dem Laien vermag dieser Terminus technicus nicht viel zu sagen. Was soll das sein, die halbe Geburt? Unwillkürlich entstehen vor dem geistigen Aug...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / 1. Gesetzliche Regelung

a) Inhalt der gesetzlichen Regelung Das Erbrecht von Halbgeschwistern im Bürgerlichen Gesetzbuch beruht auf der konsequenten Durchsetzung der Grundsätze der Ausschließlichkeit der Parentelen gem. § 1930 BGB, des Eintrittsrechts nach Stämmen bis zur vierten Parentele gem. §§ 1924 Abs. 3, 1925 Abs. 3, 1926 Abs. 5 BGB und der Aufspaltung in eine mütterliche und eine väterliche L...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / C. Die Lösung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Grundlegend für jegliche Auseinandersetzung mit dem Erbrecht der halben Geburt im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Verständnis des dem BGB zugrunde gelegten Parentelsystems. I. Generalia zum Parentelsystem Im Mittelalter waren die partikularen Erbrechtsregelungen – wie oben angedeutet mit den differierenden Regelungen zum Erbrecht der halben Geburt – sehr unterschiedlich. Es ga...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / c) Die Motive zur gesetzlichen Regelung

Die Motive setzen sich sehr intensiv mit den Wirkungen des Parentelsystems insbesondere bei dem in dieser Arbeit untersuchten Erbstatut von Halbbürtigen auseinander. Es sollen hier kurz die Erwägungen zu der Verabschiedung des Parentelsystems, der Abkehr vom unbedingten Schoßfallrecht und den Regelungen des Geschwistererbrechts geschildert werden. aa) Parentelsystem und Abkeh...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / b) Die gesetzliche Regelung als Abkehr vom unbedingten Schoßfallrecht

Mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat sich in § 1925 BGB eine Regelung durchgesetzt, die eine Mitte zwischen dem gemeinen und dem preußischen Recht bildet und Halbgeschwistern ein weitgehendes Erbrecht garantiert: § 1925 Abs. 2 BGB statuiert ein Schoßfallrecht,[27] dieses ist jedoch nicht wie im Allgemeinen Preußischen Landrecht unbedingt: Es greift vielmehr nu...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / a) Inhalt der gesetzlichen Regelung

Das Erbrecht von Halbgeschwistern im Bürgerlichen Gesetzbuch beruht auf der konsequenten Durchsetzung der Grundsätze der Ausschließlichkeit der Parentelen gem. § 1930 BGB, des Eintrittsrechts nach Stämmen bis zur vierten Parentele gem. §§ 1924 Abs. 3, 1925 Abs. 3, 1926 Abs. 5 BGB und der Aufspaltung in eine mütterliche und eine väterliche Linie in der dritten Parentele gem. ...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / bb) Erbstatut von Geschwistern

Zur fehlenden expliziten Aufführung des Erbrechts von Halb- und Vollgeschwistern bei Vorversterben eines Elternteils lässt sich in den Motiven finden, dass aus dem Wortlaut des § 1925 BGB [37] hinreichend deutlich werde, dass eine sucessio ordinis innerhalb der Ordnung stattfinde. Vor diesem Hintergrund wurde es nicht für erforderlich gehalten, ausdrücklich zu statuieren, "da...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / I. Generalia zum Parentelsystem

Im Mittelalter waren die partikularen Erbrechtsregelungen – wie oben angedeutet mit den differierenden Regelungen zum Erbrecht der halben Geburt – sehr unterschiedlich. Es gab nicht eine deutsche Erbrechtsordnung, sodass auch das Parentelsystem nicht als die deutsche Erbrechtsordnung gelten kann. Sie kann nicht einmal als die damals herrschende Ordnung bezeichnet werden.[9] D...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / 2. Ehegattenerbrecht neben Halbgeschwistern

Die relative Stärke des Erbrechts der halben Geburt ist besonders augenfällig, wenn Halbgeschwister mit dem Ehegatten des Erblassers konkurrieren. Aus diesem Grund, wird im Folgenden das Ehegattenerbrecht neben Halbgeschwistern skizziert: Die Erbquote des Ehegatten wird generell durch zwei Faktoren bestimmt: den Güterstand im Zeitpunkt des Erbfalls und den Grad der Verwandten...mehr

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ZErb 10/2009, Die Berücksic... / B. Die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns bei der Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Erbrecht

Es gibt in Wissenschaft und Praxis keine Gegenstimmen grundsätzlicher Art zu einer Honorierung von Pflegeleistungen nach einem Erbfall des Gepflegten. So herrscht ohne weitere Diskussionen ein Konsens dahin gehend, dass Pflegeleistungen nach dem Tod des gepflegten Menschen honoriert werden sollen. Im Folgenden wird jedoch zunächst erörtert, ob tatsächlich überhaupt ein Handl...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / Auf einen Blick

Nach alldem erhellt sich, dass die Jurisprudenz Halbgeschwister nicht als "halbe Menschen" betrachtet, mit den aus ihrer Herkunft stammenden Konsequenzen für ihr Erbstatut aber über die Jahrhunderte ausführlich gerungen hat. Von einer weitgehenden Benachteiligung der halben Geburt wurden über eine Entscheidung des Reichskammergerichts 1756 die Tore langsam geöffnet für die s...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / B. Problemgeschichte

I. Regelungen in deutschen Partikularrechten / Rechtsquellen zum Erbrecht der halben Geburt Die Regelungen zum Erbrecht von Vollgeschwistern im Vergleich zum Erbrecht von Halbgeschwistern differierten in den deutschen Partikularrechten und Rechtsquellen vor 1900 stark. Erkannt werden kann jedoch die Regelmäßigkeit, dass halbbürtige Geschwister vollbürtigen nachstanden.[1] Scho...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / A. Einführung

Dem Laien vermag dieser Terminus technicus nicht viel zu sagen. Was soll das sein, die halbe Geburt? Unwillkürlich entstehen vor dem geistigen Auge Bilder von traurigen Szenen in Kreißsälen, in denen Mütter unter den erschrockenen Augen der Väter einen missgebildeten Neugeborenen, einen halben Menschen, entweder horizontal oder vertikal geteilt, zur Welt bringen. Werden Halb...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / 3. Rechtsprechung

Trotz der vorgängig geschilderten klaren Rechtslage kam es sowohl in Westfalen[49] als auch in Niedersachsen[50] zu Erbstreitigkeiten, die sich über mehrere Instanzen hinzogen. Im Wesentlichen ging es um die Höhe der Erbquote der hinterbliebenen Ehegatten bei Beteiligung von Halbgeschwistern der Erblasser, die jeweils nicht testiert hatten. Die hinterbliebenen Ehefrauen lebt...mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / II. Entscheidung des Reichskammergerichts

Im Gegensatz zu den aufgezeigten Benachteiligungen in den Partikularrechten und Rechtsquellen wurden vonseiten der Rechtsprechung 1756 in einem Urteil des Reichskammergerichts offenbar vollbürtige und halbbürtige Geschwister erbrechtlich gleichgestellt.[8]mehr

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ZErb 10/2009, Das Erbrecht ... / aa) Parentelsystem und Abkehr vom Schoßfallrecht

Nach den Motiven führt gerade das Parentelsystem in Ansehung der hier betrachteten Seitenverwandten die verhältnismäßig billigsten und angemessensten Ergebnisse herbei. Außerdem streite die Einfachheit des Gesetzes für die Einführung des Parentelsystems und gegen Mischformen wie im Allgemeinen Preußischen Landrecht.[29] Genauso erschöpfend wie das Parentelsystem seien nur di...mehr

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ZErb 10/2009, Die Berücksic... / Einführung

Es wurde im Juli 2009 im deutschen Bundestag das Gesetz zur Änderung des "Erb- und Verjährungsrechts" verabschiedet. Zu Reformen im Erbrecht führten auch gesellschaftliche Veränderungen und veränderte Wertvorstellungen wie etwa die stärkere Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen.[1] Vor dem Hintergrund, dass seit Jahrzehnten über umfassende Neuerungen im Er...mehr

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ZErb 10/2009, Die Berücksic... / A. Einleitung

Eine Pflege von Angehörigen kann in Pflegeheimen oder in der privaten häuslichen Umgebung erfolgen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass entgegen immer wieder geäußerter Behauptungen, wonach Menschen von ihren Angehörigen einfach in Pflegeheime abgeschoben und dort untergebracht werden, nicht den gesellschaftlichen Tatsachen entspricht. Vielmehr werden in ca. zwei D...mehr

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ZErb 10/2009, Die Berücksic... / I. § 2057 a Absatz 1 Satz 2 BGB aF

Es kann gemäß § 2057a Absatz 1 Satz 2 BGB bei einer Mehrheit von Erben eine Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings bestehen. So ordnete der 1970 eingefügte § 2057a Absatz 1 Satz 2 BGB [20] nach Billigkeitsgesichtspunkten eine Honorierung von Pflegeleistungen insofern an, als ein Abkömmling, der unter Verzicht auf berufliches Einkommen den Erblasser w...mehr

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ZErb 10/2009, Die Berücksic... / Auf einen Blick

Es ist § 2057a Absatz 1 Satz 2 BGB nF vor dem Hintergrund zu begrüßen, dass der Verzicht auf berufliches Einkommen nicht mehr notwendig ist, um eine Ausgleichung von Pflegeleistungen verlangen zu können. Ansonsten verspielte der Gesetzgeber eine große Chance, für eine umfassende Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Erbrecht zu sorgen, da nicht alle gesetzlichen Erben ei...mehr

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ZErb 10/2009, Die Berücksic... / 2. Kein Verzicht auf berufliches Einkommen

Es beschränkt sich die Reform bei der erbrechtlichen Honorierung von Pflegeleistungen darauf, § 2057a Absatz 1 Satz 2 BGB aF zu modifizieren. So ist in Zukunft zur Ausgleichungsberechtigung kein Verzicht mehr auf berufliches Einkommen notwendig.[30] Weiterhin sind allerdings nur Abkömmlinge ausgleichungsberechtigt.[31] Zu begrüßen ist die Reform dahingehend, dass der Verzicht...mehr

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ZErb 10/2009, Zuwendungsver... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist nach den §§ 27, 29 FGG statthaft sowie formgerecht eingelegt. Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2) ergibt sich daraus, dass seine Erstbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist. In der Sache ist die weitere Beschwerde unbegründet, da die Entscheidung des Landgerichts nicht auf einer Verletzung des Rechts beruht, § 27 Abs. 1 FGG. In verfahrensrechtli...mehr

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ZErb 10/2009, Die Berücksic... / 1. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung

Es plante die Bundesregierung ursprünglich im Rahmen des Gesetzentwurfs zur "Änderung des Erb- und Verjährungsrechts" eine komplette Aufhebung von § 2057a Absatz 1 Satz 2 BGB und die Schaffung eines § 2057b BGB, um die Ausgleichung von Pflegeleistungen eigenständig zu regeln. Demnach sollte jeder gesetzlicher Erbe, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt hat, bei de...mehr

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ZErb 10/2009, Die Berücksic... / 3. Der Personenkreis

§ 2057a Absatz 1 Satz 2 BGB nF erstreckt die Ausgleichungspflicht wie bereits die Vorgängerregelung nur auf die Abkömmlinge und, anders als es die Bundesregierung ursprünglich plante,[35] nicht auf alle gesetzlichen Erben. Auch der Bundesrat konnte sich nicht mit seiner Forderung durchsetzen, Menschen, die "aufgrund letztwilliger Verfügung erben" in die Ausgleichung einzubez...mehr

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Verträge und Vergleiche über die Erbfolge

Leitsatz Verträge oder Vergleiche, mit denen einvernehmlich auf die Erbrechtsfolge Einfluss genommen werden soll, sind in "andere Verträge" über die Erbschaft i.S.d. § 2385 Abs. 1 BGB umzudeuten, soweit die Vereinbarung den rechtsgeschäftlichen Willen der Beteiligten erkennen lässt, dass die nach der Vereinbarung als (Hof-)Erbe vorgesehene Person in jedem Fall unabhängig von...mehr

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ZErb 09/2009, Probleme des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB im Erbrecht

Einführung Die Verjährung von Ansprüchen, die in Person des Erblassers entstanden sind, setzt Kenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB voraus. Zwei Fälle sind zu unterscheiden: (I) Der Erblasser selbst hatte Kenntnis (oder hätte sie, wie im Folgenden immer mitzudenken ist, ohne grobe Fahrlässigkeit haben müssen). (II) Der Erblasser hatte zum Todestag keine Kenntnis. Unter w...mehr

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ZErb 09/2009, Vorliegen ein... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig (§ 223 Abs. 3 und 4, § 42 Abs. 4 BRAO), hat in der Sache aber keinen Erfolg. Der AGH hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit Recht zurückgewiesen. Das Beschwerdevorbringen der Antragstellerin rechtfertigt keine andere Beurteilung. Die Antragsgegnerin erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für das ...mehr

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ZErb 09/2009, Widerruf eine... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Klägerin ist nicht aufgrund des Testaments vom 1.3.2003 Erbin des Ehemanns der Beklagten geworden, sodass ihr weder Ansprüche auf Auskunft (§ 2027 BGB) noch auf Herausgabe des Nachlasse...mehr

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ZErb 09/2009, Vorliegen ein... / Leitsatz

a) Zu einem erbrechtlichen Fall wird ein Fall dadurch, dass er sich schwerpunktmäßig auf einen der in § 14 f Nr. 1 bis 5 FAO bestimmten Bereiche des Erbrechts bezieht. b) Erbschaftsteuererklärungen fallen nicht unter den Begriff des rechtsförmlichen Verfahrens im Erbrecht. c) Wenn sich einem Rechtsanwalt in unterschiedlichen Fällen wiederholt dieselben erbrechtlichen Fragen ...mehr

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ZErb 09/2009, Probleme des ... / d) Zwischenergebnis

So lässt sich – an eine Formulierung von Peters [27] gelehnt – zusammenfassen: Die Verjährung beginnt zu laufen, sobald ein Kenntnisträger erstmals aktiv legitimiert klagen kann. Diese Verknüpfung mit dem prozessualen Aspekt ergibt im Fall der Vertretung des Minderjährigen eine Diskrepanz zu der oben dargestellten Auffassung, wonach selbst bei Gesamtvertretung die Kenntnis nur...mehr

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ZErb 09/2009, Vorliegen ein... / Sachverhalt

Die Antragstellerin ist seit 1982 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sie beantragte mit Schreiben vom 7.2.2006 die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für das Erbrecht. Die Antragsgegnerin wies den Antrag mit Bescheid vom 9.7.2007 zurück. Der AGH hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen. Dagegen wendet sich die Antragstellerin mit ihrer vom AGH zugelasse...mehr

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ZErb 09/2009, Erfüllung ein... / Anmerkung

1. Das Urteil befasst sich mit folgendem Sachverhalt: Der Vater starb 1982 und wurde gesetzlich beerbt von seiner Witwe zu 1/4 (die Eheleute lebten in Gütergemeinschaft) und seinen beiden Söhnen zu je 3/8. Zum Gesamtgut gehörte u. a. ein bebautes Grundstück in Freudenstadt, das von einem der Söhne – dem Kl. – (mit)bewohnt wird. Zur Regelung ihrer Nachfolge suchte die Witwe 1...mehr

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Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums

Leitsatz Die Ausschlagung der Erbschaft kann nicht deshalb angefochten werden, weil das hiermit erstrebte Ziel wegen der Unwirksamkeit der Erklärung eines Miterben nicht erreicht wird. Sachverhalt Der Erblasser verstarb ohne letztwillige Verfügung. Er war mit der Beteiligten zu 1) im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind Geschwister des Erblas...mehr

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ZErb 08/2009, Feststellungs... / Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht auf den Hilfsantrag des Klägers die Feststellung getroffen, er sei Alleinerbe geworden. Entgegen der von den Beklagten vertretenen Ansicht war der Hilfsantrag in erster Instanz nicht etwa deshalb unzulässig, weil er auf einem widersprüchlichen Sachvortrag des Klägers beruhte. Die Beklagten verkenne...mehr

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ZErb 08/2009, Neue Gestaltu... / 2.2.1.2 Regelung im Einzelnen

Bei der Bestimmung der Fristen für das Wahlvermächtnis des Ehepartners zwischen Fortsetzung der Nutzung des Familienheims und Auszug sollte berücksichtigt werden, dass seine Frist für den Auszug nicht zu kurz bemessen sein sollte, auf der anderen Seite sich für die Steuerbefreiung nach Nr. 4 Buchst. c) eine unverzügliche Eigennutzung des Kindes an die des Erblassers anschlie...mehr

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ZErb 08/2009, Berücksichtig... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist begründet. Die Nichtberücksichtigung eines Betrags von 100.000 DM als Nachlassverbindlichkeiten bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer in dem angefochtenen Bescheid ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin dadurch in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung – FGO –). Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 58 Vererbung / 2.1 Vererbbare Ansprüche (Satz 1)

Rz. 3 Nur auf Geldleistungen gerichtete Ansprüche auf Sozialleistungen (§ 11) sind vererblich. Dies ergibt sich im Rückschluss aus § 59 Satz 1, der ausnahmslos Ansprüche auf Sach- oder Dienstleistungen mit dem Tod des Berechtigten erlöschen lässt. Ob es sich um laufende oder um einmalige Geldleistungen handelt, ist dabei gleichgültig. Es muss sich jedoch um eigene sozialrech...mehr