Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 1 Unabhängigkeit der Gerichte

Schrifttum Lorenz, Richterliche Unabhängigkeit und frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, StuW 1980, 325; P. Fischer, Innere Unabhängigkeit und Fiskalinteresse, StuW 1992, 121; Heyde in Benda/Maihofer/Vogel, Handbuch des Verfassungsrechts Band 2, 2. Aufl. 1995; Von Bargen, Die Rechtsstellung der Richterinnen und Richter in Deutschland, DRiZ 2010, 100, 133; Weber, Richterliche...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 54 Beginn des Laufs von Fristen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 54 FGO bestimmt den Beginn des Fristlaufs (§ 54 Abs. 1 FGO) und die Fristberechnung unter Verweis auf die entsprechenden Vorschriften der ZPO (§ 54 Abs. 2 FGO). Die Vorschrift gilt ausschließlich für prozessuale Fristen, während für die Fristen im Verwaltungsverfahren die §§ 108ff., 355 AO gelten (BFH v. 18.01.1974, VI R 252/70, BStBl ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 154 Androhung eines Zwangsgeldes

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 154 FGO regelt die Zwangsvollstreckung gegen die als Beklagter (§ 63 FGO) unterlegene Finanzbehörde, und zwar durch Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung bestimmter, nicht in Geldleistungen bestehender Verpflichtungen, die der Finanzbehörde in gerichtlichen Entscheidungen der bezeichneten Art auferlegt sind. Die Vollstreckung ge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 126a Unbegründete Revision

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Entlastung des BFH, indem in "einfach" gelagerten Revisionsfällen eine Revisionszulassung durch Beschluss ermöglicht wird. Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG v. 06.09.1996, 1485/89, HFR 1996, 827; BFH v. 20.02.2017, VII R 22/15, BFH/NV 2017, 906), weil dem Anspruch der Beteiligten auf rech...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 20 Recht zur Ablehnung der Berufung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 20 FGO begründet die Möglichkeit, ausnahmsweise die Berufung zum Amt des ehrenamtlichen Richters abzulehnen. Die Vorschrift geht davon aus, dass die Übernahme des Amtes als ehrenamtlicher Richter zu den staatsbürgerlichen Pflichten gehört, deren Erfüllung grundsätzlich nicht abgelehnt werden kann. Ob die Berufung eines Widerstrebenden ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 15 Richter auf Probe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Richter auf Probe sind solche Richter, die später als Richter auf Lebenszeit oder als Staatsanwalt verwendet werden sollen, und dazu in einer mindestens dreijährigen Probezeit erprobt werden (§§ 10 Abs. 1, 12 DRiG). Sie führen die Dienstbezeichnung "Richter" (§ 19a Abs. 3 DRiG). Zum Richterkraft Auftrags können Beamte auf Lebenszeit erna...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 77 Schriftsätze

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 77 Abs. 1 Satz 1 FGO bestimmt, dass die Beteiligten vorbereitende Schriftsätze mit Abschriften für die übrigen Beteiligten (§ 77 Abs. 1 Satz 3 FGO) einreichen (aber s. Rz. 4). Soweit sich ein Beteiligter in einem Schriftsatz darauf beruft, sind die Urkunden oder elektronischen Dokumente, auf die Bezug genommen wird, in Abschrift ganz o...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 123 Unzulässigkeit der Klageänderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Prüfung des BFH im Revisionsverfahren ist die Prüfung des Urteils des FG in rechtlicher Hinsicht. Deshalb ist für die Entscheidung des BFH grundsätzlich der Sachverhalt maßgebend, der vom FG festgestellt wurde. Klageänderungen verändern den Prozessstoff auch in tatsächlicher Hinsicht, sodass hierfür im Revisionsverfahren k...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 59 Streitgenossenschaft

Schrifttum Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 59 ZPO Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstands in Rechtsgemeinsc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 92 Gang der Verhandlung

Schrifttum Bilsdorfer, Der Rechtsanwalt und die mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht, NJW 2001, 331; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung, AO-StB 2002, 348; Redeker, Mündliche Verhandlung – Sinn und Wirklichkeit, NJW 2002, 192; Mack, Die mündliche Verhandlung, AO-StB 2004, 443. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 124 Prüfung der Zulässigkeit der Revision

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH hat die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision von Amts wegen zu prüfen. Das Gesetz räumt dem BFH insoweit kein Ermessen ein ("prüft"). Die Revision ist statthaft, wenn sie sich gegen ein Urteil oder gegen einen Gerichtsbescheid (§ 90a Abs. 2 Satz 2 FGO) richtet und die Revision zugelassen ist. Dabei muss der BFH auch prüfen, o...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 16 Stellung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ehrenamtliche Richter wirken bei den Urteilen des Senats mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter bei den FG mit (s. § 5 FGO Rz. 3 f.). Beim BFH gibt es keine ehrenamtlichen Richter – dies folgt unmittelbar aus § 10 Abs. 3 FGO –, was sich daraus erklärt, dass der BFH als Revisionsinstanz lediglich über Rechtsfragen zu entscheiden h...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 131 Aufschiebende Wirkung der Beschwerde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift beruht auf dem Grundsatz, dass einer Beschwerde grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt, sie also keinen Suspensiveffekt auslöst. Dementsprechend sind in § 131 Abs. 1 FGO die Voraussetzungen geregelt, unter denen einer Beschwerde ausnahmsweise aufschiebende Wirkung zukommt. § 131 Abs. 2 FGO regelt wiederum die Au...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 84 Zeugnisverweigerungsrecht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im Finanzprozess haben die Zeugen das Recht in den gesetzlich bestimmten Fällen (§§ 101 bis 103 AO) das Zeugnis zu verweigern und sind vor der Vernehmung hierüber zu belehren (§ 84 Abs. 1 FGO i. V. m. § 101 Abs. 1 Satz 2 AO). Die sinngemäße Geltung der §§ 101 bis 103 AO – und nicht der Regelung in den §§ 383 bis 385 ZPO – erklärt si...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 103 Am Urteil beteiligte Richter

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Geschäftsverteilung und des Sitzungsplanes der Senate siehe die §§ 4 und 27 FGO; im Hintergrund steht der Grundsatz vom gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Prinzip der Einheit der mündlichen Verhandlung (s. § 92 FGO Rz. 1) bedeutet grundsätzlich, dass das Urteil nur von den...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 364b Fristsetzung

Schrifttum Burhoff, Präklusionsrecht des Finanzamts gemäß § 364b AO, NWB Fach 2, 6251; Grune, Präklusion im Zwielicht, DStZ 1995, 463; Rößler, Die Neuordnung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, DStZ 1995, 270; Spaeth, Ist die Ausschlussfrist nach § 364b Abs. 1 AO n. F. auf Antrag verlängerbar?, DStZ 1995, 363; Große, Die Fristsetzung gem. § 364b AO, DB 1996, 60; Nacke,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 91 Anhörung Beteiligter

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einen allgemeinen und umfassenden Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs begründet Art. 103 Abs. 1 GG nur für das Verfahren vor Gerichten. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass die grundsätzliche Gewährung des rechtlichen Gehörs auch im Verwaltungsverfahren als Ausfluss der Rechtsstaatlichkeit notwendig ist. Die Vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 328 Zwangsmittel

Schrifttum App, § 328 AO – Stärken und Schwächen einer Vorschrift, DStZ 1991, 242; App, Rechtsbehelfe im Verfahren zur Erzwingung von Anordnungen der Finanzämter, BB 1991, 1392; App, Von alten zu neuen Problemen der Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen, StVj 1992, 257; Becker, Zwangsgelder in der Außenprüfung, StBp 2002, 317. A. Bedeutung der Vorschrift T...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 40 Gesetz- oder sittenwidriges Handeln

Schrifttum Wulf, Steuererklärungspflichten und "nemo tenetur", wistra 2006, 89. A. Wertneutralität der Besteuerung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift geht vom Grundsatz der Wertneutralität der Besteuerung aus. Wenn der Tatbestand erfüllt ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, steht der Besteuerung nicht der Umstand entgegen, dass der Sachverhalt e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 156 Absehen von Steuerfestsetzung, Abrundung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung durchbricht den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, indem sie die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen von der Änderung der Steuerfestsetzung abzusehen. Sie dient der Verwaltungsvereinfachung und der Wirtschaftlichkeit der Besteuerung. Wegen der Klei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 196 Prüfungsanordnung

Schrifttum Kuhfus/Schmitz, Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Außenprüfers als Voraussetzung für ein Verwertungsverbot, BB 1996, 1468; Ruban, Verwertungsverbot bei fehlender, unwirksamer oder erfolgreich angefochtener Prüfungsanordnung?, DStZ 1998, 354; Wolff-Diepenbrock, Verwertungsverbot von Feststellungen einer Außenprüfung ohne Prüfungsanordnung, StuW 1998, 267; von Wedelstädt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 101 Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht der Angehörigen

Schrifttum Lohmeyer, Das Auskunftsverweigerungsrecht des Steuerberaters, StB 1989, 289; Schuhmann, Auskunftsverweigerungsrechte in der steuerlichen Außenprüfung, StBp 1996, 89; von Wedelstädt, Verwertungsverbote im Beweiserhebungsverfahren – Prüfung der materiellen Voraussetzungen: Wann führen Verstöße zum Verwertungsverbot?, AO-StB 2001, 19; Heuermann, Reichweite des Zeugnisver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

Schrifttum Thiel, Vertrauensschutz im Besteuerungsverfahren, DB 1988, 1343; Kirchhof, Kontinuität und Vertrauensschutz bei Änderungen der Rechtsprechung, DStR 1989, 263; Willibald, Vertrauensschutz bei verschärfender Rechtsprechung im Bereich des Steuerrechts, DStR 1991, 442; Seer, Das Spannungsverhältnis zwischen der Bestandskraft des Steuerbescheids und der Verfassungswidrigke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 130–132

A. Einführung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerverwaltungsakte werden mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist formell bestandskräftig, wenn kein Rechtsmittel eingelegt worden ist (s. § 118 AO Rz. 35). Im Unterschied zu Urteilen, die in Rechtskraft erwachsen und nach ihrem Wirksamwerden mit Ausnahme des Falles der Wiederaufnahme nicht mehr geändert werden können, sind Ste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 33 Steuerpflichtiger

Schrifttum Heuermann, Entrichtungspflicht – Steuerpflicht – Grundpflicht?, FR 2013, 354. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift definiert den Begriff des Steuerpflichtigen und ergänzt in subjektiver Hinsicht diejenigen Vorschriften, die sich mit dem objektiven Inhalt des durch die Steuergesetze begründeten Rechtsverhältnisses befassen (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 45 Gesamtrechtsnachfolge

A. Begriff der Gesamtrechtsnachfolge Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesamtrechtsnachfolge ist Nachfolge in die gesamte Rechtsstellung des Vorgängers. Ihr ist eigentümlich, dass das Vermögen "als Ganzes" auf den Rechtsnachfolger übergeht. Im Gegensatz zur Einzelrechtsnachfolge bedarf es keiner Übertragung der einzelnen zum Vermögen gehörenden Rechte und Pflichten. Die G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 171 Ablaufhemmung

Schrifttum Spindler, Zum Umfang der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO, DB 1991, 1296; Baum, Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden und Festsetzungsverjährung, DStZ 1992, 470; Eisebach/Weiske, Ablaufhemmung und Festsetzungsverjährung bei Änderungen von Grundlagenbescheiden, DStR 1992, 1261; Rößler, Haftungsbescheid und Ablauf der Festsetzungsfrist, DStZ 1992, 204; Dißars, Verfa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 93c Datenübermittlung durch Dritte

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Norm regelt umfänglich Einzelheiten der Durchführung der Datenübermittlung durch Dritte an die Finanzbehörden. Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass mit der Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs und der damit einhergehenden Notwendigkeit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eine Vielzahl von Vorschr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Schrifttum Assmann, Schätzungen bei Außenprüfungen, StBp 2001, 255 und 281; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; von Wedelstädt, Rechtsschutz bei Schätzungsveranlagungen, AO-StB 2002, 275; Hahn/Suhrbier-Hahn, Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten europarechtswidrig?, IStR 2003, 84; Ritzrow, Umsatz- und Gewinnschätzung – Überblick über die Rec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter

Schrifttum Lorenz, Die steuerlichen Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters, StW 2003, 164; Fittkau, Haftungssituationen bei ausländischen Gesellschaften, insbesondere am Beispiel der Limited, StBp 2005, 255, 285; Ehlers, Die persönliche Haftung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen, NJW 2011, 2689; Bruschke, Die verfahrensrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters und di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 352 Einspruchsbefugnis bei der einheitlichen Feststellung

Schrifttum Jestädt, Klagebefugnis von Treugebern, DStR 1992, 99; Brüggmann, Die Rechtsbehelfsbefugnis des nichtunternehmerischen Treugeber-Kommanditisten bei gesonderter Feststellung von Sonderbetriebsausgaben, DStZ 1994, 141; Siegert, Die Abgabenordnung im Wandel: Das neue Einspruchsverfahren, DStZ 1995, 25; Dißars/Dißars, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher Feststellung, BB 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 332 Androhung der Zwangsmittel

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zwangsmittelverfahren beinhaltet mehrere Stadien. Befolgt der Pflichtige ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen nicht, wird zunächst ein bestimmtes Zwangsmittel verbunden mit einer angemessenen Erfüllungsfrist angedroht, sodann nach Ablauf der Frist das Zwangsmittel festgesetzt und schließlich vollstre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 249–346

Schrifttum Loschelder, Wenn die Vollstreckung wegen Steuerschulden droht – Maßnahmen des Finanzamts und Gegenmaßnahmen des Beraters, AO-StB 2001, 281; Loschelder, Der Vollziehungsbeamte vor der Tür! – Antworten auf die sechs wichtigsten Fragen an den Steuerberater, AO-StB 2002, 62; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227; Lemaire, Pfändungsschutz be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

Schrifttum Grotherr, Anwendungsfragen bei der länderbezogenen Berichterstattung – Country-by-Country Reporting, IStR 2016, 991; Kraft/Heider, Das Country-by-Country Reporting und seine innerstaatliche Umsetzung im Rahmen des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", DStR 2017, 1353, 1360; Schreiber/Greil, Das "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz" – Erläuterungen zu ausgewählten verrechnungspreiss...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 20a Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe v. 30.08.2001 (BGBl I 2001, 2267 = BStBl I 2001, 602) mit Wirkung vom 07.09.2001 eingeführt. Gleichzeitig wurde aufgrund der Ermächtigung in Abs. 3 die Arbeitnehmer-Zuständigkeitsverordnung-Bau erlassen. Sie bezweckt, die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 306 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift knüpft an vollstreckungsrechtliche Besonderheiten des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen an (LuftFzgG; v. 26.02.1959, BGBl I 1959, 57, zuletzt geändert am 31.08.2015, BGBl I 2015, 1474) und betrifft allein die Vollstreckung in Ersatzteile. Wegen der Vollstreckung in das Luftfahrzeug selbst s....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 69–77

Schrifttum Ulmer, Die höchstrichterlich "enträtselte" Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ZIP 2001, 585; Bruns, Die Haftung des neuen Sozius für alte Schulden, ZIP 2002, 1602; Lange, Haftung des eintretenden GbR-Gesellschafters für Altschulden, NJW 2002, 2002; Hasenkamp, Die akzessorische Haftung ausscheidender und eintretender Gesellschafter bürgerlichen Rechts, DB 2002, 2632; Kes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern

Schrifttum Gast-De Haan, Berechnung von Hinterziehungszinsen, wistra 1988, 298; Brandis, Zinsen bei Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen, DStR 1990, 510; Resing, Auswirkungen des Vermögensteuerbeschlusses des BVerfG auf verlängerte Festsetzungsverjährungsfristen und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, DStR 1999, 922; Burkhard, Festsetzung von Hinterziehungszin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87 Amtssprache

A. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt für das gesamte Besteuerungsverfahren Deutsch als Amtssprache und regelt den Umgang mit fremdsprachlichen Eingaben. Angesichts der Vielzahl im Inland ansässiger ausländischer Staatsangehöriger kommt der Vorschrift erhebliche praktische Bedeutung zu. § 87 Abs. 1 AO e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 85 Besteuerungsgrundsätze

Schrifttum Ondracek, Zum Gleichmaß der Besteuerung, FS W. Ritter 1997, 227; Seer, Möglichkeit und Grenzen eines "maßvollen" Gesetzesvollzugs, FR 1997, 1189; Tipke, Steuerliche Ungleichbehandlung durch einkunfts- und vermögensartdifferente Bemessungsgrundlagenermittlung und Sachverhaltsverifizierung, FS Kruse, 2001, 215; Huber/Seer, Steuerverwaltung im 21. Jahrhundert: Risikomana...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 26 Zuständigkeitswechsel

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Veränderung der die örtliche Zuständigkeit begründenden Umstände (s. § 17 AO Rz. 3) bewirkt nicht unmittelbar den Wegfall der bisherigen örtlichen Zuständigkeit. Der Wechsel der Zuständigkeit tritt erst dann ein, wenn eine der beiden Finanzbehörden von der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse erfährt. Z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 236 Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gewährt zugunsten der Stpfl. einen Anspruch auf Verzinsung von Erstattungsbeträgen. Bei allen in Frage kommenden Tatbeständen handelt es sich um die Rückzahlung von Abgabenschulden nach Herabsetzung oder Aufhebung der dem Leistungsgebot zugrundeliegenden Festsetzung bzw. um die verspätete Gewährung früher ent...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 88 Untersuchungsgrundsatz

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Norm, die durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016, BGBI I 2016, 1679, weitgehend neu gestaltet worden ist, ist eine der grundlegenden Normen des Besteuerungsverfahrens. Sie betrifft den Aufgabenkreis der Finanzbehörden und macht Vorgaben für die Art und Weise der Durchführung des Bes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 261 Niederschlagung

Schrifttum App, Niederschlagung und Überwachung der Niederschlagungsfälle – wie lange?, DStZ 1997, 297; Bartone, Die Niederschlagung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, AO-StB 2003, 420. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Niederschlagung hat zur Folge, dass die Vollstreckungsbehörden die Beitreibung von Steueransprüchen einstellen. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 244 Taugliche Steuerbürgen

Schrifttum Friedrich, Bürgschaften für Steuerschulden, StuW 1979, 259; Birkholz, Die Bürgschaft und die Stellung des Bürgen im Steuerrecht, DStZ 1980, 48; Mösbauer, Die Bürgschaft – das vertragliche Sicherungsmittel für gegenwärtige und zukünftige Steuerforderungen, BB 1988, 671. A. Taugliche Steuerbürgen (§ 244 Abs. 1 AO) Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Fall, dass ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

Schrifttum Kuhsel/Kaeser, Bemerkungen zum BMF-Schreiben betr. den Datenzugriff der Finanzverwaltung; Trappmann, Archivierung von Geschäftsunterlagen, DB 89, 1482; Trappmann, Handelsrechtliche und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten und der Begriff des Handelsbriefs, DB 90, 2437; Hütt, Neues BMF-Schreiben zum Datenzugriff des Finanzamts, Wie sich Konfliktpotential vermeiden l...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 337 Kosten der Vollstreckung

Schrifttum Kraemer, Kosten im Vollstreckungsverfahren, DStZ 1988, 515; Lemaire, Kostentragung nach Pfändungsmaßnahmen, AO-StB 2004, 377; Kranenberg, Vollstreckung von Vollstreckungskosten, AO-StB 2013, 121. A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Handeln der Finanzverwaltung ist grundsätzlich kostenfrei. Kosten können nur erhoben werden, wenn das Ges...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 30 Steuergeheimnis

Schrifttum Benda, Steuergeheimnis: Kann der Bürger noch darauf vertrauen?, DStR 1984, 351; ders., Die Wahrung verfassungsrechtlicher Grundsätze im Steuerrecht, DStZ 1984, 159; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Felix, Durchbrechung des Steuergeheimnisses zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, BB 1995, 203...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 78 Beteiligte

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich nur mit der Frage, wem formell Beteiligteneigenschaft zukommt, klärt aber nicht die Frage der Beteiligtenfähigkeit. Diese richtet sich nach der über die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit hinausgehende Steuerrechtsfähigkeit (s. § 33 AO Rz. 15 ff.). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 89 Beratung, Auskunft

Schrifttum von Wedelstädt, Endlich eine allgemeine gesetzliche Regelung zu verbindlichen Auskunft, DB 2006, 2368; Apitz, Verbindliche Auskunft auf gesetzlicher Grundlage (§ 89 Abs. 2 AO), StBp 2007, 101; Birk, Gebühren für Erteilung von verbindlichen Auskünften der Finanzverwaltung, NJW 2007, 1325; Simon, Die neue Gebührenpflicht für die Bearbeitung von verbindlichen Auskünften,...mehr