Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 16 Vertragstypen / c) Einbindung der Hauptversammlung bei der Vorstandsvergütung

Rz. 571 Die Einbindung/Zuständigkeit der Hauptversammlung bei der Vorstandsvergütung erfolgt nach der neuen Rechtslage bei börsennotierten Gesellschaften ab dem 1.1.2020 aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen durch das ARUG II (vgl. ARUG II v. 12.12.2019, BGBl I, 2637) wie folgt (s. Rdn 563 ff.): Rz. 572 Gem. § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennot...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Regelfall – unternehmerische Weisungsgebundenheit

Rz. 155 Unterliegt der Geschäftsführer hingegen nicht einem arbeitsrechtlichen Weisungsrecht, sondern vielmehr (nur) einem unternehmerischen Weisungsrecht i.S.v. § 37 Abs. 1 GmbHG, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Geschäftsführer einer GmbH für diese in aller Regel auf der Grundlage eines Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig wird. Dies gelte unabhängig davo...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Zumutbare andere Tätigkeit nach Abberufung

Rz. 701 Fraglich ist, ob das abberufene Vorstandsmitglied verpflichtet ist, trotz Abberufung auf Wunsch der AG eine andere zumutbare Tätigkeit bis zum Vertragsende auf Verlangen der AG auszuüben, wenn der Anstellungsvertrag dazu keine Regelung enthält. Dies ist abzulehnen. Nach der älteren Rspr. des BGH soll es möglich sein, dass ein Sachverhalt für die AG einen wichtigen Gr...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Aufgaben, Kompetenzen und Haftung des Geschäftsführers – Vertretungsberechtigung/Ressortzuständigkeit/Zustimmungspflichtige Geschäfte

Rz. 342 Der Geschäftsführer hat die Aufgabe, die Gesellschaft entsprechend des Unternehmenszweckes zu leiten und zu vertreten (vgl. zur Eintragung der Bestellung ins Handelsregister oben Rdn 170 ff.). Hinweis zu den Aufgaben Gem. § 36 GmbHG (gültig ab 12.8.2021) legen die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, für den Frauenanteil in den beiden ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Zuständigkeit zur Abberufung, Vertragsbeendigung und Generalbereinigung

Rz. 582 Die Abberufung von Vorstandsmitgliedern obliegt dem Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit. Die Zuständigkeit zur Abberufung kann nicht auf einen Aufsichtsratsausschuss übertragen werden (vgl. § 107 Abs. 3 S. 7 AktG i.V.m. § 84 Abs. 4 AktG). Die Abberufung muss durch förmlichen Beschluss erfolgen. Der entsprechende Beschluss (vgl. § 108 AktG) führt nicht unmittelbar zum W...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Auswirkungen von Unternehmensveräußerungen, Abschluss von Beherrschungsverträgen, Unternehmensverschmelzungen, Formwechsel und Spaltung auf die Organstellung und die Anstellung des Vorstandsmitglieds – Change of Control-Klauseln

Rz. 704 Die Veräußerung der AG, der Abschluss eines Beherrschungsvertrages, die Verschmelzung der AG, der Formwechsel (z.B. in eine GmbH oder von einer GmbH in eine AG) oder die Aufspaltung haben z.T. rechtliche, zumindest aber regelmäßig tatsächliche Auswirkungen für das Vorstandsmitglied. Rz. 705 Bei der Unternehmensveräußerung oder einem Wechsel des Mehrheitsaktionärs blei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Risiken für die Bestellung des Vorstandsmitglieds bei einem unwirksam gewählten Aufsichtsrat

Rz. 578 Gleichwohl kann der Beschluss des Gesamtaufsichtsrats über die Vorstandsbestellung unwirksam sein. Dies ist dann der Fall, wenn ein (oder mehrere) AR-Mitglied(er) unwirksam in den Aufsichtsrat gewählt wurden, und es auf diese Stimme(n) bei der Bestellung des Vorstands ankam (vgl. BGH v. 19.2.2013 – II ZR 56/12). Obwohl sich dies der Risikosphäre des Vorstandsmitglied...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Zuständigkeit für Bestellung und Vertragsschluss – Eintragung ins Handelsregister

Rz. 170 Die Zuständigkeit zum Abschluss des Anstellungsvertrages richtet sich grds. nach der Zuständigkeit für die Bestellung. Die gesellschaftsrechtliche Bestellung zum Geschäftsführer obliegt gem. § 46 Nr. 5 GmbHG der Gesellschafterversammlung, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag der GmbH eine hiervon abweichende Regelung vorsieht (§ 45 Abs. 2 GmbHG; zur Vertretung der G...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

Rz. 373 Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Wer Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG ist, bestimmt § 5 ArbGG (vgl. BAG v. 8.9.2015 – 9 AZB 21/15, juris Rn 12). Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten nicht als Arbeitnehmer die Mitgliede...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Vorstand als Verbraucher – Kontrollfähigkeit der Vertragsbedingungen – Textform

Rz. 591 Soweit es sich bei dem Vorstandsvertrag um einen Formularvertrag der AG i.S.v. § 305 Abs. 1 BGB mit für eine Vielzahl von Vorstandsverträgen vorformulierten Vertragsbedingungen handelt, ist der Weg für eine Inhaltskontrolle gegeben; es handelt sich um allgemeine Geschäftsbedingungen. Dies ist im Einzelfall genau zu prüfen, in der Praxis aufgrund mangelnder Kenntnis ü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (g) Abfindungsvereinbarungen/Überbrückungszahlungen

Rz. 270 Finanzielle Sicherheit erhält der abberufene Geschäftsführer im Normalfall nur für die Restdauer bzw. Kündigungsfrist seines Geschäftsführervertrages (vgl. zur Bemessung der variablen Vergütung im Trennungsprozess Melot de Beauregard/Schwimmbeck/Gleich, DB 2012, 2792 ff., DB 2012, 2853 ff.). Eine Abfindung ist wegen der grundsätzlichen Nichtanwendbarkeit des KSchG (§...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Bewertung der Rspr. des EuGH, BGH und BAG – Vorschlag für eine europarechtskonforme Auslegung der negativen Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

Rz. 163 Die in Rspr. und Lit. umfassende Diskussion um die rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags des GmbH-Geschäftsführers, die bis heute nicht abgeschlossen ist, gehört zu den meist diskutierten Fragen im GmbH-Geschäftsführerrecht (vgl. zutreffend Scholz/Uwe H. Schneider/Sven H. Schneider, GmbHG, § 35 Rn 259). Rz. 164 Der Danosa-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 201...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Zuständigkeit zur Abberufung, Vertragsbeendigung, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung/wirksamer Gesellschafterbeschluss – Austragung im Handelsregister

Rz. 186 Die Zuständigkeit zur Kündigung bzw. zum Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit dem Geschäftsführer richtet sich, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, nach der Zuständigkeit für die Abberufung (vgl. OLG München v. 24.03. 2016 – 23 U 1884/15 Annexkompetenz). Gem. § 46 Nr. 5 GmbHG ist dazu die Gesellschafterversammlung zuständig (vgl. BGH v. 9.4...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Anwendbarkeit des AGG für Vorstandsverträge – Altersdiskriminierung und Geschlechtsneutralität

Rz. 597 Gem. § 6 Abs. 3 AGG fallen auch Vorstände entsprechend unter den Anwendungs-/Schutzbereich des AGG , soweit es die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg betrifft. Rz. 598 Ob diese beschränkte Anwendung des AGG – lediglich auf den Zugang und den Aufstieg – europarechtskonform ist, muss nach der Danosa-Entscheidung des EuGH (vgl. ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (g) Rechtsschutz gegen Kündigung

Rz. 281 Ist einem Geschäftsführer seiner Ansicht nach zu Unrecht ordentlich oder außerordentlich gekündigt worden, wird er Feststellungsklage vor dem LG, Kammer für Handelssachen, gem. §§ 13, 71, 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG erheben – dies dauert. Der Geschäftsführer wird daher daran interessiert sein, dass die GmbH bei einem entsprechenden Angebot des Geschäftsführers in Annahmever...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Geschäftsführer als Verbraucher – Kontrollfähigkeit der Vertragsbedingungen

Rz. 196 Die AGB-Kontrolle des Geschäftsführervertrages ist nach den §§ 305 ff. BGB eröffnet, wenn die GmbH dem Geschäftsführer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen bei Abschluss des Vertrages stellt. Die Anwendbarkeit folgt aus § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Rz. 197 Die in der Praxis vielfach strittige Frage, ob es sich im konkreten Einzelfall um für ein...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Vorstand als Arbeitnehmer – Arbeitnehmerschutz?

Rz. 594 Nach der Rechtsprechung des BGH sind Organmitglieder keine Arbeitnehmer i.S.d. arbeitsrechtlichen Bestimmungen, da sie selbst Arbeitgeberfunktionen ausüben (vgl. BGH v. 26.3.2019 – II ZR 244/17, juris Rn 27; BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Ob bzw. inwieweit die Rechtsprechung des EuGH zum GmbH-GF als Organ der GmbH auf das Vorstandsmitglied einer AG auss...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Geschäftsführung, Leitung und Vertretung – Zustimmungsvorbehalt, Frauenanteil und Haftung

Rz. 607 Der Vorstand ist das zur Geschäftsführung (§ 77 AktG) und zur Vertretung (§ 78 AktG) berechtigte und verpflichtete Organ der AG. Wesentlicher Unterschied zum GmbH-Geschäftsführer ist, dass der Vorstand der AG nicht an Weisungen der Kapitalgeber/Hauptversammlung oder des Aufsichtsrates gebunden ist (vgl. Koch, AktG, § 87 Rn 25 m.w.N.). In § 76 Abs. 1 AktG ist die Eige...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Unterschiede im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 762 Wünschenswert wäre es, wenn der Gesetzgeber eine für alle drei tangierten Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht identische und möglichst eindeutige Definition des freien Mitarbeiters bzw. eine Definition der Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit vorgegeben oder zumindest einheitliche Begriffe verwandt hätte. Dem i...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Mandatspause – befristete "Auszeiten"

Rz. 651 Zu den gesetzlichen Initiativen des Gesetzgebers zur Frauenförderung in Unternehmen gehört die familienfreundlichere Ausgestaltung von Vorstandsmandaten in § 84 Abs. 3 AktG (vgl. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I, 3311, sog. F...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Pflicht zu zügigen Ermittlungen

Rz. 292 Weitere Voraussetzung ist, dass die Ermittlungen zügig durchgeführt werden bzw. der Geschäftsführer tatsächlich und mit der gebotenen Eile gehört wird (vgl. BGH v. 2.7.1984 – II ZR 16/84, GmbHR 1985, 112 = WM 1984, 1187; a.A. OLG Düsseldorf v. 8.12.1983, ZIP 1984, 86). Es darf keine pflichtwidrige Verzögerung vorliegen (vgl. BGH v. v. 26.2.1996 –II ZR 114/95, DB 1996...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) "Vorzeitige" Wiederbestellung des Vorstands

Rz. 660 Das recht praxisrelevante "Modell der vorzeitigen Wiederbestellung", wonach der Aufsichtsrat im Einzelfall auch schon früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit eine Neubestellung des Vorstandsmitgliedes nach einvernehmlicher Amtsniederlegung vornimmt, wurde mangels einer höchstrichterlichen Klärung der Zulässigkeit lange kontrovers diskutiert. Vielfach wurde darin ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Recht auf Widerruf/Abberufung, temporäre Auszeit, Mandatspause (Zweites FührungspositionenG)

Rz. 233 Mit dem Zweiten Führungspositionengesetz vom 7.8.2021 (Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl I, 3311, sog. FüPoG II) hat der Gesetzgeber u.a. in § 38 GmbHG einen neuen Abs. 3 eingefügt, der mit Wirkung zum 12.8.2021 in Kraft getreten...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Beispiele für Abberufungsgründe

Rz. 679 Bei den in § 84 Abs. 4 S. 2 AktG genannten Fällen für einen wichtigen Grund handelt es sich lediglich um nicht abschließend aufgezählte Beispielsfälle des Gesetzgebers ("namentlich"). Ein wichtiger Grund, aus dem der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 S. 1 AktG abberufen kann, liegt nach ganz herrschender Meinung immer dann vor, wenn die Fortsetzung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Besonderheiten im Konzern/Drittanstellung – GF bei der Tochtergesellschaft und Vertrag bei der Muttergesellschaft

Rz. 305 Wird ein bei einer Konzernobergesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer konzernabhängigen Tochter-Gesellschaft bestellt, kann der mit der Konzernobergesellschaft abgeschlossene Arbeitsvertrag nach der Rspr. des 6. Senats des BAG ohne Weiteres die schuldrechtliche Rechtsgrundlage für die Organstellung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellsc...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG – GF bei der GmbH u. Vertrag bei der KG

Rz. 300 Klar geregelt ist der Fall, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der seinen Anstellungsvertrag mit der GmbH geschlossen hat, wegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz genießt. Rz. 301 In der Praxis wird allerdings häufig der Anstellungsvertrag mit der KG (sog. Drittanstellung) statt mit der Komplementär-GmbH geschlossen, weil das...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (4) Besonderheiten für die (Weiter-) Beschäftigung bzw. den Schadensersatzanspruch des Geschäftsführers nach Abberufung

Rz. 319 Für die Praxis sehr relevant ist die Frage, ob ein abberufener Geschäftsführer, bei dem kein sog. ruhendes Anstellungsverhältnisses besteht, welches nach der Abberufung aufleben könnte, und keine vertragliche Beschäftigungsvereinbarung für den Fall der Abberufung getroffen ist, verpflichtet ist, für die restliche Dauer seines Geschäftsführervertragsverhältnisses bis ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Rechtsprechung des BAG

Rz. 308 Von besonderer Praxisrelevanz war lange Zeit die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers, wenn der Geschäftsführer vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer Arbeitnehmer der GmbH war (klassische Beförderungsfälle). Nach der früheren Rspr. des BAG bestand dann eine Vermutung, dass das frühere Arbeitsverhältnis während der Geschäftsführertätigkeit lediglich ruh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Stellungnahme und Ausblick zu zukünftigen Entwicklungen bzgl. der "Einschränkungen der Kündbarkeit des Geschäftsführers ohne Kündigungsgrund"

Rz. 238 Konkrete Anhaltspunkte zu einer Weiterentwicklung des Kündigungsschutzes des GmbH-Geschäftsführers gibt es sowohl vom EuGH als auch vom BAG: Aufgrund der Danosa-Entscheidung des EuGH (vgl. EuGH v. 11.11.2010 – Rs. C-232/09, juris) ist zunächst davon auszugehen, dass alle auf Unionrecht basierenden Arbeitnehmerschutzvorschriften Anwendung finden (s. zu den Einzelheiten...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Freistellung des Geschäftsführers – Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Rz. 323 Hat sich die GmbH zur Trennung von dem Geschäftsführer entschlossen, ist die zentrale Frage, wie es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum Befristungsende weitergehen soll. Neben der i.d.R. sinnvollen Möglichkeit der Generalbereinigung (vgl. Dicke, GmbHR 2019, 572 ff.) durch einen Aufhebungsvertrag (vgl. § 27 Rdn 1 ff.) besteht seitens der GmbH regelmäßig da...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Zuständigkeit für den Vorstandsvertrag (Anstellung, Drittanstellung, Beratervertrag, Interimmanagement, Vergütung)

Rz. 566 Zuständig für den Abschluss und den Inhalt des Dienstvertrages mit dem Vorstandsmitglied ist gem. § 112 AktG der Aufsichtsrat der AG (s. zu den Konsequenzen bei einem unwirksam gewählten AR, unten Rdn 578). Der Aufsichtsrat ist auch zuständig für den Abschluss eines Dienstvertrages mit dem 1. Vorstand bei der Vor-AG. Dies gilt auch dann, wenn die Eintragung der AG sp...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Kündigung des Vorstandsvertrages aus wichtigem Grund

Rz. 692 Für die sofortige Vertragsbeendigung ist eine außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages erforderlich. Diese ist nur wirksam, wenn die strengen Voraussetzungen des § 626 BGB erfüllt sind. Anderenfalls endet das Anstellungsverhältnis mit der Dauer, für das es eingegangen ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht. Dies entspricht der gefestigten höchstrichterlichen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (aa) Gesetzliche Kündigungsfristen

Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widerspricht der Rechtsprechung des BGH ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Auswirkungen von Betriebsübergang, Veräußerung und Umwandlung auf die Rechtsstellung des Geschäftsführers – Change of Control-Klausel

Rz. 334 Der Geschäftsführer muss damit rechnen, dass sich die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft ändern, die Gesellschafter das Unternehmen, den Betrieb oder Teilbetrieb veräußern, eine Fusion, Verschmelzung o.Ä. durchführen. Zur Abfederung des Geschäftsführers dienen Change-of-Control-Klauseln, die auch als Golden Parachute (Goldener Fallschirm) bezeichnet werden ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (f) Koppelungsklauseln

Rz. 258 Nur dann beendet die Abberufung des Geschäftsführers – quasi automatisch – auch den Anstellungsvertrag, wenn der Bestand des Anstellungsvertrages mit der Organstellung wirksam vertraglich verknüpft ist (sog. Koppelungsklausel oder Gleichlaufklausel) bzw. wenn in der Abberufungserklärung zugleich die Erklärung der fristgemäßen oder außerordentlichen Kündigung des Gesc...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Haftung des Vorstands/D & O-Versicherung

Rz. 715 Zunehmend besteht die Tendenz, Vorstandsmitglieder für Managementfehler in Regress zu nehmen. Jährlich werden 5.500 neue Schadensfälle gemeldet (vgl. Otte, VW 11/2016, 34). Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind gem. § 93 Abs. 2 AktG der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Der BGH hat in einer En...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten

Rz. 367 Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH sind grds. gem. § 13 GVG die ordentlichen Gerichte und nicht die ArbGe zuständig (vgl. OLG Köln v. 19.3.2018 – 18 U 95/17, juris Rn 4 ff. und 9 ff.; BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris; 13 ff.; BAG v. 8.9.2015 – 9 AZB 21/15, juris Rn 14; BAG v. 22.10.2014 – 10 AZB 46/14; BAG v. 4.2.2013 – 10 AZB 78/1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Rechtsprechung des EuGH

Rz. 162 Nach der Rspr. des EuGH ist für die Zwecke der Mutterschutz-Richtlinie 92/85/EWG die Arbeitnehmereigenschaft eines Mitglieds der Unternehmensleitung einer Kapitalgesellschaft, das dieser ggü. Leistungen erbringt und in sie eingegliedert ist, zu bejahen, wenn es seine Tätigkeit für eine bestimmte Zeit nach der Weisung oder unter der Aufsicht eines anderen Organs diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sieker, Verfassungsmäßigkeit des § 15a EStG im Falle nachträglicher Einlageleistung des Kommanditisten, FR 1988, 453; Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG, DB 2004, 11; Jahndorf/Reis, § 15a EStG und Verlustübernahmen ohne Bareinzahlung, FR 2007, 424; Kempermann, Nicht gezahlte Einlagen, zurückgezahlte Aufgelder und falsch bezeichnete Kapitalkonten – Die neuere Rspr des...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Vergütungsstruktur, Angemessenheit, Nachhaltigkeit, Begrenzung, Offenlegung, Haftung – Hinzuziehung eines Vergütungsexperten

Rz. 617 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 AktG (i.d. Neufassung v. 5.8.2009, BGBl I, 2509 – VorstAG, unverändert geblieben in der Neufassung vom 12.12.2019 zum 1.1.2020, BGBl I, 2637 – ARUG II) hat der Aufsichtsrat (s. oben Rdn 566 ff. zur Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats) in allen, d.h. in börsen- und nichtbörsennotierten, AG bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vors...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (f) Beispiele für wichtige Kündigungsgründe

Rz. 280 Wenngleich vielfach (vermeintlicher oder wirklicher) geschäftlicher Misserfolg des Geschäftsführers der Auslöser für eine außerordentliche Kündigung ist, ist dies kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB (vgl. Bosse, Checklisten Handbuch GmbH-Geschäftsführer, S. 48 sowie die nachfolgenden Fallbeispiele): Beispiele für anerkannte wichtige Kündigungsgründe (bei Künd...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Vertragslaufzeit – Kündigungsfrist nach BGH und BAG

Rz. 206 Von besonderer Bedeutung ist die Vertragslaufzeit. Da der GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, s. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften für Fremd-GF und Minderheitsgesellschafter-GF aufgrund der EUGH-Rspr. oben Rdn 148 ff., Rdn 166; unten Rdn 211, Rdn 236 ff.), auch keinen Sonderkü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Zusammensetzung des Vorstands – Frauenanteil – Vorstandsvorsitzender – Arbeitsdirektor – Doppelmandate bei der Mutter- u. Tochter-AG

Rz. 600 Der Vorstand der AG kann gem. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen bestehen. In Vorständen von börsennotierten Unternehmen (1. Kriterium) mit mehr als drei Mitgliedern, d.h. bei einem mindestens vierköpfigen Vorstand (2. Kriterium), für die das MitbestG, das MontanmitbestG oder das MitbestErgG (3. Kriterium) gilt, muss gem. des neuen § 76 Abs. 3a S....mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Fixgehalt und variable Vergütung – Aktien, Bemessungsgrundlage Performancezeitraum und Maximalvergütung

Rz. 627 Neben der normalen Festvergütung (monatlich feste Bezüge × 12 oder 13 zuzüglich Altersversorgung sowie Nebenleistungen wie Dienstwagen, Versicherungsprämien oder Umzugskosten, die erfolgsunabhängig gezahlt werden), wird Vorstandsmitgliedern regelmäßig als Anreiz für eine gute Unternehmensentwicklung eine variable Zusatzvergütung zugesagt, die unterschiedlich ausgesta...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Herabsetzung der Vergütung bzw. des Ruhegehalts

Rz. 639 Soweit nach der Festsetzung der Vorstandsvergütung eine Verschlechterung in den Verhältnissen der Gesellschaft eintritt, dass die Weitergewährung der Bezüge nach § 87 Abs. 1 AktG unbillig für die Gesellschaft wäre, so soll gem. § 87 Abs. 2 S. 1 AktG der Aufsichtsrat (vgl. zur Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats, oben Rdn 581) die Bezüge auf die angemessene Höhe her...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (h) Urkundsprozess

Rz. 282 Ein wirksames und vor allem schnelles prozessuales Mittel des Geschäftsführers gegen die ihm ggü. ausgesprochene außerordentliche und fristlose Kündigung ist die Möglichkeit des Urkundsprozesses zur Gehaltsfortzahlung. Denn die GmbH wird durch den Ausspruch der Kündigung nach § 626 BGB die Weiterzahlung der Vergütung gerade vermeiden wollen. Dies wird der GmbH kaum g...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Rz. 200 Gem. § 6 Abs. 3 AGG gelten die Vorschriften des 2. Abschnitts des AGG zum Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung entsprechend auch für Geschäftsführer, soweit es die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg betrifft. Rz. 201 Ob diese beschränkte Anwendung des AGG bei Geschäftsführern europarechtskonform ist, muss nach der Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verschmelzung von KG

Rn. 62a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach dem Wortlaut des § 15a Abs 2 EStG ist ein verrechenbarer Verlust vom weiteren Bestehen, der Nämlichkeit des Anteils, abhängig. Gemäß § 24 Abs 3 UmwStG liegt bei der Verschmelzung von KG eine Veräußerung des Kommanditanteils durch den einbringenden Kommanditisten vor. Bei Buchwertfortführung auf Antrag (idF des SEStEG) entsteht jedoch k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Nickel/Bodden, Verlustausgleich und Verlustverrechnung nach § 15a EStG bei doppelstöckigen KG, FR 2003, 391; Ley, Die Anwendung von § 15a EStG auf doppelstöckige PersGes, DStR 2004, 1498; Rogall, Die Funktionsweise des § 15a EStG – Zur Notwendigkeit, Anzahl und Fortentwicklung von Korrektur- und Merkposten, BB 2004, 1819; Ley, Anwendbarkeit von § 15a EStG auf doppelstöckige Per...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr