Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer (GrEST) ist eine Verkehrsteuer und muss beim Erwerb eines innenländischen Grundstücks oder eines Grundstückanteils vom Käufer bezahlt werden. Die Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu, die auch den Steuersatz festlegen. Dieser beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent (siehe unten Übersicht nach Ländern). Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung, bei einem Grundstückskauf also der Kaufpreis (einschließlich übernommener sonstiger Leistungen oder dem Verkäufer vorbehaltener Nutzungen).
Auslöser der Grunderwerbsteuer
Der wichtigste Rechtsvorgang, bei dem Grunderwerbsteuer entsteht, ist der (Grundstücks-)Kaufvertrag. Sofern kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, kann die Grunderwerbsteuer auch an die Auflassung oder einen Eigentumsübergang anknüpfen. Bei einer Zwangsversteigerung unterliegt das Meistgebot der Besteuerung. Darüber hinaus kann Grunderwerbsteuer entstehen, wenn bei einer Personengesellschaft, die ein inländisches Grundstück besitzt, innerhalb von 10 Jahren mindestens 90 Prozent der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Auch eine Anteilsvereinigung, bei der mindestens 90 Prozent der Anteile in der Hand eines Erwerbers vereinigt werden, löst Grunderwerbsteuer aus.
Bestimmte Vorgänge sind von der Besteuerung ausgenommen, z. B. wenn Grundstücke durch Erbschaft oder Schenkung übergehen oder an den Ehegatten bzw. Lebenspartner veräußert werden. Vergünstigungen bei der Grunderwerbsteuer bestehen auch für Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns.
Grunderwerbsteuer in den Bundesländern Stand 2023
- Baden-Württemberg: 5,0 Prozent
- Bayern: 3,5 Prozent
- Berlin: 6,0 Prozent
- Brandenburg: 6,5 Prozent
- Bremen: 5,0 Prozent (Anhebung auf 5,5, Prozent zum 1.7.2025 geplant)
- Hamburg: 5,5 Prozent (bis 31.12.2022; 4,5 Prozent)
- Hessen: 6,0 Prozent
- Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 Prozent
- Niedersachsen: 5,0 Prozent
- Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
- Rheinland-Pfalz: 5,0 Prozent
- Saarland: 6,5 Prozent
- Sachsen: 5,5 Prozent (bis 31.12.2022: 3,5 Prozent)
- Sachsen-Anhalt: 5,0 Prozent
- Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
- Thüringen: 6,5 Prozent (Absenkung auf 5,0 Prozent ab 1.1.2024 beschlossen)