Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / V. Kündigungsschutz in der Insolvenz

1. Allgemeiner Kündigungsschutz Rz. 28 § 113 InsO schafft keinen eigenen materiell-rechtlichen Kündigungsgrund (BAG v. 29.9.2005, NZA 2006, 720 = DZWIR 2006, 461; vgl. auch BAG v. 24.1.2013, NZA 2013, 959). Der Insolvenzverwalter wird somit nicht von den Beschränkungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzrechts entbunden (LAG Rheinland-Pfalz v. 14.5.2004 – 3 Sa 206...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Insolvenz

Rz. 1760 Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist auf Freistellung von der Arbeitspflicht gerichtet und wird demzufolge von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt (BAG v. 18.12.1986, ZIP 1987, 789), kann allerdings nur noch vom Insolvenzverwalter, oder – sofern es sich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens um einen sog. "starken vorläufigen Insolvenzverwalter" ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / III. Kündigungserleichterungen in der Insolvenz

Rz. 9 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt weder zur Beendigung der bestehenden Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse noch ändert sich der Inhalt der Dienst-/Arbeitsverhältnisse durch die Verfahrenseröffnung, § 108 InsO. Von der Insolvenz des Arbeitgebers unberührt bleiben auch der allgemeine und der besondere Kündigungsschutz der Arbeitnehmer. § 113 InsO enthält keinen se...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Kündigungsmöglichkeiten in der Insolvenz

Rz. 1199 Um notwendige Kündigungen im Insolvenzverfahren jedoch zu beschleunigen, sieht § 113 Abs. 1 InsO eine gesetzliche Kündigungsfrist für das Dienstverhältnis vor. Diese Regelung geht als lex specialis anderen Kündigungsfristenregelungen vor. Dies gilt insb. für Fristenregelungen sowie Unkündbarkeitsvereinbarungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsve...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / B. Kündigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz

Rz. 4 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht zu einem Wegfall oder einer Minderung des Arbeitnehmerschutzes. Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften muss der Insolvenzverwalter uneingeschränkt beachten. Lediglich in Bezug auf die Kündigungsfristen, eine vereinbarte Vertragsdauer und einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts sieht § 113 InsO für den Insolvenz...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 8. Rentenanpassung bei Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 375 Mit der Insolvenz des Arbeitgebers geht die Verpflichtung zur Zahlung der Betriebsrenten gem. §§ 7 ff. BetrAVG auf den PSV über. Dieser gesetzliche Insolvenzschutz erfasst allerdings nur den Anspruch auf die zugesagte Rente, dagegen nicht den sich aus § 16 BetrAVG ergebenden gesetzlichen Anspruch auf die Rentenanpassungsprüfung. § 16 BetrAVG verpflichtet nur die Arbe...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / VIII. Insolvenz

Rz. 1310 Wird über das Vermögen des Arbeitgebers nach Zugang der Kündigung das Insolvenzverfahren eröffnet, stellt sich die Frage, ob ein zuvor gerichtlich geltend gemachtes Wiedereinstellungsbegehren in Form eines Anspruchs auf Abgabe einer vertragsbegründenden Willenserklärung als Insolvenzforderung nach § 38 InsO oder als Masseforderung nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu qual...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Arbeitnehmererfinderansprüche in der Insolvenz des Arbeitgebers

aa) Insolvenzrechtliche Sonderregelung des § 27 ArbnErfG Rz. 765 Das ArbnErfG sieht in § 27 ArbnErfG eine Sonderregelung für die Behandlung von Arbeitnehmererfindungen bei Insolvenz des Arbeitgebers vor. Die Vorschrift ist durch das Patentrechtsmodernisierungsgesetz zum 1.10.2009 grundlegend reformiert worden. Rz. 766 Vom sachlichen Geltungsbereich der Vorschrift werden ledigl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Betriebsübergang und Insolvenz

aa) Betriebsübergang Rz. 1756 Mit dem Betriebsübergang tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem zum Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Veräußerer ein, § 613a Abs. 1 S. 1 BGB. Der Wechsel des Arbeitgebers durch Betriebsübergang stellt demzufolge kein Ende des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer dar, aufgrund d...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / A. Auswirkungen der Insolvenz auf die Arbeitsverhältnisse

Rz. 1 Inhaltlich ändert sich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens grds. nichts an den zu diesem Zeitpunkt mit dem Schuldner bestehenden Arbeitsverhältnissen. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO ordnet den Fortbestand der Dienstverhältnisse, zu denen namentlich auch die Arbeitsverhältnisse zählen, mit Wirkung für die Insolvenzmasse an. Die Arbeitsverhältnisse bestehen danach grds. ...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / G. Betriebsübergang in der Insolvenz

Rz. 100 Die Rechtsfolgen des Betriebsüberganges werden modifiziert, wenn der Betriebserwerber den Betrieb erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirbt. In diesem Fall liegt zwar auch ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB vor, das BAG hat die Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben, jedoch teleologisch reduziert. Hierdurch möchte das BAG einen gerechten Ausgleich zwisch...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Wettbewerbsverbot bei Betriebsübergang und Insolvenz

Rz. 111 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf ein anderes Unternehmen über, insb. beim Unternehmensverkauf, tritt der Erwerber kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613a BGB). Hiernach geht auch eine nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarung als Teil des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber ü...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Besonderheiten des Sozialplans in der Insolvenz

Rz. 1374 § 123 InsO sieht zwei Begrenzungen für das Sozialplanvolumen bei Insolvenz vor: Die Gesamthöhe der Sozialplanabfindungen darf nach § 123 Abs. 1 InsO den Betrag nicht übersteigen, der sich als Summe von 2.5 Monatsverdiensten aller Arbeitnehmer, die von einer Entlassung infolge der geplanten Betriebsänderung betroffen sind, ergibt. Es handelt sich hierbei um eine "abs...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Betriebsübergang bei Insolvenz

Rz. 663 Früher war es in Rspr. (vgl. u.a. LAG Düsseldorf, 30.12.1977 – 16 Sa 651/77, DB 1978, 702; ArbG Köln v. 29.7.1977 – 14 Ca 3481/77, DB 1977, 2146; LAG Hamm v. 28.3.1979 – 12 Sa 22/78, DB 1979, 1365) und Literatur (vgl. u.a. Riedel, NJW 1975, 765; Martens, DB 1977, 495; Derleder, AuR 1976, 129; Hess, DB 1976, 1154; Everhardt, BB 1976, 1611; Richardi, RdA 1976, 56) heft...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirtschaftliche Notlage und Insolvenz

Rz. 451 Ein Wegfall oder eine Kürzung von Gratifikationen oder Sonderzahlungen kommt im Allgemeinen nicht in Betracht, wenn sich die Geschäftslage des Betriebes des Arbeitgebers erheblich verschlechtert hat oder der Arbeitgeber sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet (vgl. LAG Hamm v. 13.9.2004 – 8 Sa 721/04). Lediglich bei gewinnabhängigen Sonderzahlungen oder bei f...mehr

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§ 32 Abwicklung / VII. Zeugniserteilung in der Insolvenz

Rz. 315 Gerät der Arbeitgeber in die Insolvenz, bleibt er gleichwohl ggü. bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmern verpflichtet, das Zeugnis zu erteilen. § 108 InsO begründet keine Arbeitgeberstellung des Insolvenzverwalters für bereits beendete Arbeitsverhältnisse, vgl. dazu auch ArbRHB/Linck, § 147 Rn 5. Ein laufender Zeugnisrechtsstreit wird daher auch aufgrund der Eröffnung...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Betriebsübernahme im Insolvenzverfahren

Rz. 1291 In seiner Entscheidung v. 10.12.1998 (8 AZR 324/97, NZA 1999, 422) hatte der 8. Senat des BAG einen Fortsetzungsanspruch im Fall des Konkurses des alten Betriebsinhabers abgelehnt, weil dafür aufgrund der europarechtlichen Vorgaben keine Notwendigkeit bestehe. Nach europäischem Recht sei die Anerkennung eines Wiedereinstellungsanspruches in der Insolvenz nicht gebot...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Einzelvertraglicher Kündigungsausschluss

Rz. 13 § 113 S. 1 InsO ordnet die Unbeachtlichkeit eines einzelvertraglich vereinbarten Ausschlusses des Rechts zur ordentlichen Kündigung an. Sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Arbeitnehmer können danach trotz einer entgegenstehenden vertraglichen Abbedingung des Kündigungsrechts in der Insolvenz ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist bemisst sich nach den jeweils...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Versorgungsanwartschaften

Rz. 271 Neben den bereits fälligen Versorgungsleistungen sind auch unverfallbare Versorgungsanwartschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers gesichert, und zwar unabhängig davon, ob der Versorgungsberechtigte im Zeitpunkt der Insolvenz bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden war oder erst infolge der Insolvenz sein Arbeitsverhältnis beend...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Kündigung vor Dienstantritt

Rz. 16 Für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Beginn der Tätigkeit bestehen in der Insolvenz keine Besonderheiten. Sofern nicht vertraglich das Recht zur Kündigung vor Dienstantritt ausdrücklich ausgeschlossen wurde, können sowohl Insolvenzverwalter als auch Arbeitnehmer bereits vor Arbeitsaufnahme kündigen (vgl. BAG v. 23.2.2017 – 6 AZR 665/15, NZA 2017, 995; BAG v...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Voraussetzungen des gesetzlichen Insolvenzschutzes

Rz. 259 Eine Eintrittspflicht des PSV kommt nur in den in § 7 Abs. 1 S. 1, S. 3 Nr. 1–5 BetrAVG ausdrücklich und abschließend normierten folgenden vier Sicherungsfällen in Betracht:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 59 Allgemeines

Rz. 1 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat grds. keinen Einfluss auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Vielmehr bestehen Dienst- und Arbeitsverhältnisse nach Verfahrenseröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 S. 1 InsO. Der vorläufige ("starke") Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 1 S. 1 InsO) und der Insolvenzverwa...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Regelung

Rz. 24 Eine Begrenzung der Kündigungsfristen hielt der Gesetzgeber für erforderlich, da aufgrund der im Laufe der Zeit erfolgten Ausdehnung der Kündigungsfristen Arbeitnehmer in der Insolvenz häufig nicht mehr bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigt werden können; blieben die Entgeltansprüche dennoch als Masseschuld erhalten, würde dies zu einer Verkürzung oder gar Entl...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / IV. Kündigungsfristen und -termine im Insolvenzverfahren

Rz. 18 Insolvenzverwalter und Dienstverpflichteter (Arbeitnehmer) können ohne Rücksicht auf gesetzlich (§ 622 BGB), tarifvertraglich oder einzelvertraglich geltende Kündigungsfristen mit einer Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende kündigen (BAG v. 25.4.2007 – 6 AZR 622/06, AP § 113 InsO Nr. 12 = ZIP 2007, 1875; BAG v. 5.12.2002, NZA 2003, 789 = ZInsO 2003, 480; BAG v. ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen

Rz. 34 Nach Ablauf der Probezeit (die in einem Berufsausbildungsverhältnis mindestens einen Monat dauern muss und max. vier Monate betragen kann, § 20 S. 2 BBiG) kann ein Ausbildungsverhältnis vom Arbeitgeber nur noch außerordentlich gekündigt werden, § 22 Abs. 2 BBiG. Da die Insolvenzeröffnung an sich keinen wichtigen Grund zur Kündigung i.S.d. § 626 BGB darstellt, scheidet...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Vermutungswirkung bei Betriebs(teil)veräußerungen

Rz. 69 Nach der noch unter der KO entwickelten Rspr. (grundlegend BAG v. 17.1.1980 – 3 AZR 160/79, NJW 1980, 1124 = ZIP 1980, 80; ferner BAG v. 27.4.1988, NZA 1988, 655 = ZIP 1988, 989; a.A. LAG Hamm v. 17.12.1981, NJW 1983, 242 = ZIP 1982, 991; ArbG Wetzlar v. 10.4.1995, ARST 1995, 250 = BB 1995, 1799 = KTS 1996, 120) unterfallen Betriebsveräußerungen in der Insolvenz als r...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. "Vereinbarter" Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes

a) Einzelvertraglicher Kündigungsausschluss Rz. 13 § 113 S. 1 InsO ordnet die Unbeachtlichkeit eines einzelvertraglich vereinbarten Ausschlusses des Rechts zur ordentlichen Kündigung an. Sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Arbeitnehmer können danach trotz einer entgegenstehenden vertraglichen Abbedingung des Kündigungsrechts in der Insolvenz ordentlich kündigen. Die Kü...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Befristete und auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse

Rz. 11 Kalendermäßig befristete Arbeitsverhältnisse enden mit dem Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen sind (§ 15 Abs. 1 TzBfG). Zweckbefristete Arbeitsverhältnisse enden mit Erreichen des Zweckes, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Insolvenzverwalter über den Zeitpunkt der Zweckerreichung (§ 15 Abs. 2 Tz...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Festlegung des auswahlrelevanten Personenkreises (Auswahlgruppen)

Rz. 83 Dringende betriebliche Erfordernisse bedingen die Kündigung einer bestimmten Zahl von Arbeitnehmern, besagen aber noch nicht, welchen von mehreren in Betracht kommenden Arbeitnehmern zu kündigen ist. Stehen mehrere Arbeitnehmer für eine betriebsbedingte Kündigung zur Wahl, so ist auch bei Kündigungen im Insolvenzverfahren unter den in Betracht kommenden Arbeitnehmern ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IX. Soziale Absicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers

Rz. 43 Für den Fall der Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses wegen Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers vor Erreichen der Altersgrenze sieht § 10 AltTZG eine Absicherung der Altersteilzeit-Arbeitnehmer über die Agentur für Arbeit vor. Danach hat der betroffene Mitarbeiter einen Anspruch auf Alg bis zum Zeitpunkt der möglichen Inanspruchnahme seiner gesetzlichen A...mehr

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§ 29 Kündigung / IX. Fristen und Termine in Insolvenzverfahren

Rz. 280 Nach den früher geltenden Vorschriften der KO (§ 22 Abs. 1 S. 2 KO, § 9 Abs. 2 GesO) konnten Arbeitsverhältnisse im Konkurs oder in der Gesamtvollstreckung von jedem Teil jederzeit und unabhängig von einer vereinbarten Kündigungsfrist unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Daran hat das neue Insolvenzrecht nur insoweit etwas geändert, als...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Öffentlicher Dienst

Rz. 399 Gem. § 17 Abs. 2 BetrAVG gelten die in den §§ 7 bis 15 BetrAVG geregelten Bestimmungen zum gesetzlichen Insolvenzschutz nicht für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, soweit sie bei einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesländer und Gemeinden) oder einer Körperschaft, Stiftung bzw. Anstalt des öffentlichen Rechts, bei der eine Insolvenz nicht zulässig ist, anges...mehr

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§ 29 Kündigung / 9. Umdeutung der Erfüllungsablehnung in eine Beendigungskündigung im Insolvenzverfahren

Rz. 328 Wenn das Dienstverhältnis bei Eröffnung des Konkursverfahrens noch nicht angetreten war, bedurfte es unter der Geltung des § 22 KO keiner Kündigung. Der Konkursverwalter konnte nach § 17 KO den Vollzug des noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses ablehnen (Berscheid, KGS, "Konkurs" Rn 76; Jaeger/Henckel, KO, § 17 Rn 14; Kilger/Schmidt, KO, § 22 Anm. 6; KR/Weigand,...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / D. Arbeitnehmerforderungen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung

Rz. 36 Ansprüche der Arbeitnehmer, die aus der Zeit nach Verfahrenseröffnung resultieren, sind gem. § 108 Abs. 2 i.Vm. § 55 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO Masseverbindlichkeiten. Voraussetzung für die Einordnung als Masseschuld ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Verfahrens tatsächlich weitergeführt wird; der Arbeitnehmer also sei...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b) Tariflicher Kündigungsausschluss

Rz. 14 § 113 S. 1 InsO durchbricht sowohl den einzel- als auch den tarifvertraglichen Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung (BAG v. 19.1.2000, NZA 2000, 658 = NZI 2000, 339 = ZInsO 2000, 568 = ZIP 2000, 985; Uhlenbruck/Zobel, § 113 InsO Rn 71). Der mit der Anwendung des § 113 InsO auf kollektivrechtliche Kündigungsvereinbarungen verbundene Eingriff in die Tarifaut...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Einzelvertragliche Vereinbarungen über Kündigungsfristen und -termine

Rz. 21 Ausnahmsweise zulässige, ggü. der gesetzlichen Grundkündigungsfrist kürzere Kündigungsfristen (bei Aushilfsarbeitsverhältnissen § 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 BGB oder in Kleinbetrieben § 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BGB) gelten auch in der Insolvenz (Tschöpe/Fleddermann, ZInsO 2001, S. 455; Uhlenbruck/Zobel, § 113 InsO Rn 97).mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Allgemeiner Kündigungsschutz

Rz. 28 § 113 InsO schafft keinen eigenen materiell-rechtlichen Kündigungsgrund (BAG v. 29.9.2005, NZA 2006, 720 = DZWIR 2006, 461; vgl. auch BAG v. 24.1.2013, NZA 2013, 959). Der Insolvenzverwalter wird somit nicht von den Beschränkungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzrechts entbunden (LAG Rheinland-Pfalz v. 14.5.2004 – 3 Sa 2065/03, n.v.). Das KSchG ist dahe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Tarifvertragliche Regelungen über Kündigungsfristen und -termine

Rz. 22 Tarifliche Kündigungsfristen sind vielfach in der ersten Zeit der Beschäftigung kürzer als die gesetzlichen Grundkündigungsfristen des § 622 Abs. 1 BGB – so beträgt diese z.B. im Baugewerbe im ersten Beschäftigungsjahr sechs Werktage (§ 11 Nr. 1.11. BRTV-Bau) – oder kürzer als die gesetzliche Probezeitkündigungsfrist – so beträgt diese z.B. in der Metall- und Elektroi...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 4. "Nachkündigung" durch den endgültigen Insolvenzverwalter

Rz. 26 Hat der Arbeitgeber bereits vor Stellung des Insolvenzantrages oder danach, aber vor Insolvenzeröffnung, gekündigt oder hat nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit allgemeinem Verfügungsverbot für den Schuldner der vorläufige Insolvenzverwalter mit den verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen (bis zur Dauer von sieben Monaten zum Monatsschluss) oder ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Insolvenzrechtliche Sonderregelung des § 27 ArbnErfG

Rz. 765 Das ArbnErfG sieht in § 27 ArbnErfG eine Sonderregelung für die Behandlung von Arbeitnehmererfindungen bei Insolvenz des Arbeitgebers vor. Die Vorschrift ist durch das Patentrechtsmodernisierungsgesetz zum 1.10.2009 grundlegend reformiert worden. Rz. 766 Vom sachlichen Geltungsbereich der Vorschrift werden lediglich Diensterfindungen erfasst, die vom insolvent geworde...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / D. Personalanpassung im Insolvenzplanverfahren

Rz. 133 Nach § 1 S. 1 InsO dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insb. Zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Gläubigern steht mit dem Insolvenzplan ein alternatives, ggü. Den starren gesetz...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / II. Vertretung durch Bevollmächtigte

Rz. 6 Der Vorlage einer (Original-) Vollmacht bedarf es jedoch, wenn der Insolvenzverwalter die Kündigung nicht selbst ausspricht, sondern sich hierbei durch einen Dritten vertreten lässt. Eine Vertretung beim Ausspruch von Kündigungen in der Insolvenz ist durchweg zulässig. Es handelt sich nicht um eine insolvenztypische Rechtshandlung, für die eine Stellvertretung grds. au...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / I. Kündigungsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 50 § 8 Abs. 1 AltTZG stellt zunächst klar, dass die Möglichkeit eines Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit weder als eine Tatsache anzusehen ist, die eine verhaltens-, betriebs- oder personenbedingte Kündigung des Arbeitgebers i.S.d. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG darstellt, noch bei der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zum Nachteil des Arbeitnehmers b...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / VI. Schadensersatz

Rz. 36 Wird das Vertragsverhältnis durch den Insolvenzverwalter gem. § 113 InsO unter Abkürzung der außerhalb der Insolvenz geltenden Kündigungsfristen gekündigt, steht dem Arbeitnehmer für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Ersatz des Verfrühungsschadens zu. Der Schadensersatzanspruch ist auf den Zeitraum zu begrenzen, bis zu dem der Arbeitn...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 29 Im Fall einer Kündigung hat der Insolvenzverwalter daher auch den Sonderkündigungsschutz (etwa § 18 BEEG, § 17 MuSchG, §§ 168, 174 SGB IX) zu beachten. Des Weiteren hat er den amtsbezogenen Kündigungsschutz (etwa § 9 Abs. 3 ASiG; § 58 Abs. 2, § 58d i.V.m. § 58 Abs. 2 BImSchG, § 5 Abs. 1 PflegeZG) zu beachten (Berscheid, BuW 1999, 33, 35; Einzelheiten s. Uhlenbruck/Zob...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / II. Freistellungsanspruch

Rz. 21 Diese Grundsätze gelten auch in der Insolvenz (LAG Chemnitz v. 8.9.1999 – 4 Sa 822/98, n.v.; LAG Hamm v. 6.9.2001, LAGReport 2001, 22, 24 = ZInsO 2002, 45, 46), sind dort aber nicht ausreichend, weil für den (vorläufigen oder endgültigen) Insolvenzverwalter das Bedürfnis bestehen kann, bei reduziertem Beschäftigungsbedarf oder zur Schonung der Masse einen Teil der Arb...mehr