Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.8 Träger der Jugendhilfe

Rz. 25c Rechtsgrundlage für einen Erstattungsanspruch der Träger der Jugendhilfe ist § 104 i. V. m. §§ 92, 93 SGB VIII und §§ 82 bis 84 SGB XII. Sofern die rückwirkende Gewährung einer Versicherten- oder Hinterbliebenenrente zu einer nachträglichen Minderung der Jugendhilfe führt, erwirbt das Jugendamt einen Erstattungsanspruch. Sofern der Träger der Jugendhilfe von dem Berec...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5 Anwendungsfälle für Erstattungsansprüche

Rz. 17 Die Frage, welche Erstattungsansprüche zu denen nach § 104 gehören, wurde zwischen den Spitzenverbänden aller Sozialversicherungsträger abgeklärt. Folgende Erstattungsansprüche fallen unter diese Vorschrift: Erstattungsansprüche der Versorgungsämter nach § 71b Satz 1 BVG, Erstattungsansprüche der Sozialämter nach §§ 19, 82 SGB XII, Erstattungsansprüche der Sozialämter al...mehr

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 437]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Erziehungsmaßregel/Zuchtmittel [Rdn 759]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Jugendliche, Jugendarrest [Rdn 499]

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Teil E: Register / Erziehungsregister, Auskunft [Rdn 297]

Rdn 298 Literaturhinweise: → Bundeszentralregister, Auskunft, Allgemeines, Teil E Rdn 16. Rdn 299 1. Aus dem Erziehungsregister wird lediglich beschränkt Auskunft erteilt (§ 61 BZRG). Rdn 300 a) Den Betroffenen selbst steht ein Auskunftsrecht nach § 42 BZRG i.V.m. § 59 BZRG zu (Hase, BZRG, § 61 Rn 1, nach dem der Verweis auf §§ 42a, 42c "irreführend und überflüssig" ist; → Bun...mehr

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Eintragungen, Allgemeines [Rdn 50]

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FF 1/2016, Kindesunterhalt:... / 1. Hintergrund

Der Mindestunterhalt als Bezugsgröße für den Unterhalt minderjähriger Kinder wurde erst im Jahr 2008 mit der Neufassung von § 1612a BGB durch die Unterhaltsrechtsreform 2008 geschaffen.[6] Rein formal betrachtet, leitet sich der Mindestunterhalt aus dem steuerlichen Existenzminimum nach § 32 Abs. 6 EStG und dem dort geregelten Kinderfreibetrag ab (§ 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB a...mehr

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FF 12/2015, Kein Vorrang de... / 2 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt von dem Antragsgegner Betreuungsunterhalt wegen Pflege und Erziehung des gemeinsamen minderjährigen Kindes … Beide Beteiligten leben in ehelicher Gemeinschaft mit ihrem jeweiligen Ehegatten zusammen. Beide haben ein bzw. zwei Kinder aus ihren jeweiligen ehelichen Beziehungen. In dem Haushalt des Antragsgegners leben außer seiner Ehefrau sei...mehr

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FF 12/2015, An Tagen wie diesem …

… freue ich mich, wenn ich mir am frühen Nachmittag meinen Hund nehmen kann, um mit ihm in Ruhe spazieren zu gehen und mich etwas zu entspannen. Seit 1997, also seit Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht, bearbeite ich ausschließlich familienrechtliche Mandate. Im Rahmen des familienrechtlichen Mandates, welches nach meinem persönlichen Dafürhalten von der Lebens...mehr

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FF 11/2015, Begleiteter Umgang / 1 Anmerkung

Der im Leitsatz wiedergegebene wesentliche Inhalt des Nichtannahmebeschlusses ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wenn das Gesetz in § 1684 Abs. S. 3 BGB den begleiteten Umgang ausdrücklich von der Bereitschaft des Dritten, der hierbei mitwirken soll, abhängig macht, so kann der Umgang bei Fehlen einer solchen Bereitschaft nicht angeordnet werden. Dass dem Gericht di...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / e) Ausnahmen für Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse

Rz. 132 Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse unterliegen nicht dem Anwaltszwang. Sie können sich durch eigene Beschäftigte oder Beschäftigte anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts vertreten lassen (§ 114 Abs. 3 S. 1 FamFG). Rz. ...mehr

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FF 10/2015, FF 10/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Dem Familiengericht kommt weder gegenüber dem Jugendamt noch gegenüber freien Jugendhilfeträgern eine Anordnungskompetenz zur Begleitung von Umgängen zu. b) Eine Schutzlücke für den Umgang beanspruchenden Elternteil besteht wegen des verwaltungsgerichtlich einklagbaren Rechts auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nicht. (BVerfG, Beschl. v. 29.7...mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von S... / 1 Gründe:

[1] I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer vor allem dagegen, dass die Gerichte ihm kein paritätisches Umgangsrecht ("Wechselmodell") eingeräumt haben und beanstandet die zugrunde liegende Gesetzeslage. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist Vater eines im September 2011 nichtehelich geborenen Kindes. Kurz nach der Geburt des Kindes trennten sich die Elter...mehr

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Jansen, SGB X § 17 Besorgni... / 3 Literatur

Rz. 8 Buchner/Bosch, Befangenheitsanträge gegen Schiedsamtsmitglieder – Verfahrensrechtliche Fragestellungen, SGb 2011 S. 21. Kaufmann, Eltern, Kinder und Fachkräfte der Jugendämter im familiengerichtlichen Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung, FamRZ 2001, S. 7. Kopp, Zur Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Besorgnis der Befangenheit eine...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / a) Untersuchung des Sachverhalts

Für die Familiengerichte ergibt sich aus Art. 6 Abs. 2 und 3 GG die Pflicht, "die dem Kind drohenden Schäden ihrer Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach konkret zu benennen und sie vor dem Hintergrund des grundrechtlichen Schutzes vor der Trennung des Kindes von seinen Eltern zu bewerten".[47] Während Entscheidungen der Jugendämter der verwaltungsgerichtlichen Ko...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / IV. Resümee

Die Rechtsprechung des BVerfG nimmt Grundrechte als Abwehrrechte ernst, die individuelle Freiheit gegen staatliche Eingriffe schützen und keine Matrix für eine gute Ordnung sind. Das Argument, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sei nicht primär ein eigenes Grundrecht, sondern diene vor allem dem Schutz des Kindes,[97] ist missverständlich. Das Elterngrundrecht ist ein subjektives Freih...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / 3. Verhältnismäßigkeit

Die Eingriffsintensität einer Trennung nach Art. 6 Abs. 3 GG erfordert die strikte Beachtung der Verhältnismäßigkeit.[30] Der Staat muss darum, bevor er Kinder von ihren Eltern trennt, nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel...mehr

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FF 9/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

Teilweise Außervollzugsetzung einer Entscheidung über die Entziehung wesentlicher Teile des elterlichen Sorgerechts. (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2015 – 1 BvR 1292/15). a) Das Familiengericht ist bei der Anordnung von begleiteten Umgangskontakten von Amts wegen verpflichtet, einen mitwirkungsbereiten Dritten i.S.d. § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB zu ermitteln, wobei die Beteiligten eine M...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / b) Sachverständigengutachten als Achillesferse familiengerichtlicher Praxis

Eine Schlüsselstellung nehmen oft Sachverständigengutachten ein, die eine Kindeswohlgefährdung näher aufklären sollen. Zugleich liegt hierin eine auch verfassungsrechtlich relevante Fehlerquelle, schon weil Sachverständige nicht selten eine Kindeswohlgefährdung anhand von Maßstäben erläutern, die mit denen der Verfassung divergieren. Sachverständigengutachten sind nicht obli...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / III. Rechtsfolge

Dem umfassenden Schutzbereich und der hohen Eingriffsintensität entspricht eine holistische Eingriffsfolgenprüfung, die sämtliche in Betracht kommenden Maßnahmen und deren Beitrag zum Schutz des Kindeswohls einbeziehen muss. Dies ist vor allem bei der Bestimmung der Rechtsfolgen im Rahmen von §§ 1666 Abs. 3, 1666a BGB zu berücksichtigen. Gerichtliche Entscheidungen bleiben g...mehr

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Zerb 09/2015, Genehmigung d... / Aus den Gründen

II. Die nach §§ 58, 352 FamFG zulässigen Beschwerden haben in der Sache vorläufigen Erfolg. Sie führen zur Zurückverweisung an das Nachlassgericht, weil dessen Verfahren unter einem wesentlichen Mangel leidet, vor einer Sachentscheidung eine aufwändige Beweisaufnahme erforderlich wäre, die Zurückverweisung von einem Beteiligten beantragt worden ist (§ 69 Absatz 1 Satz 3 FamF...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 2. Abgrenzung: Sorgerechtsvollmacht

Abzugrenzen ist die Vormundbenennung von der sogenannten "Sorgerechtsvollmacht".[32] Diese beinhaltet die Übertragung der Sorge, ohne sie aufzugeben. Die elterliche Sorge ist zwar höchstpersönlich, eine Übertragung der Ausübung soll aber zulässig sein. Das Mittel wird öfter benutzt, damit beispielsweise psychisch erkrankten Eltern die Sorge nicht (ganz) entzogen werden muss,...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 4. Fehlen einer Vormundbenennung

Liegt die elterliche Sorge bei beiden Eltern und verstirbt ein Elternteil, steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil alleine zu, § 1680 Abs. 1 BGB. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt war und verstirbt, ist gem. § 1680 Abs. 2 BGB zu differenzieren: In Fällen des § 1671 BGB (Übertragung der Sorge auf ein Elternteil bei Getrenntlebenden) und § 1672 BGB (Übertr...mehr

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AGS 7/2015, Mutwilligkeit eines Umgangsverfahrens ohne vorherige Anrufung des Jugendamts

Leitsatz Mutwillig handelt, wer in Umgangsverfahren ohne den Versuch einer außergerichtlichen Einigung – sei es durch direkten Kontakt der Elternteile untereinander, sei es durch Einschaltung des Jugendamtes – sogleich ein Verfahren einleitet, sofern solche Bemühungen nicht bereits fehlgeschlagen oder erkennbar aussichtslos sind. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern um die Ein...mehr

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FF 7+8/2015, Anordnung von ... / 2 Gründe:

I. Die am 15.5.2010 geborene T. stammt aus der Ehe der am 29.1.1965 geborenen Kindesmutter und des am 10.6.1968 geborenen Kindesvaters. Bis zu ihrer Inobhutnahme am 27.5.2013 lebte sie mit ihren Eltern zusammen. Die Kindesmutter, die bereits erwachsene Söhne hat, war aufgrund psychischer Probleme seit T.s Geburt kontinuierlich in ambulanter sowie nach einer Messerattacke auf...mehr

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AGS 7/2015, Mutwilligkeit e... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 ZPO statthafte und in zulässiger Weise eingelegte sofortige Beschwerde des Antragsgegners hat keinen Erfolg, sie ist unbegründet. 1. Mutwillig handelt, wer in Umgangsverfahren ohne den Versuch einer außergerichtlichen Einigung – sei es durch direkten Kontakt der Elternteile untereinander, sei es durch Einschaltung des Jugendamts – sogl...mehr

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FF 7+8/2015, Kein Sorgerech... / 1 Gründe:

Konkrete Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, die eine Maßnahme nach den §§ 1666, 1667 BGB erforderlich machen würden, sind derzeit nicht ersichtlich. Auch Hinweise auf eine latente Kindeswohlgefährdung liegen derzeit nicht vor. Seit dem Erlass der einstweiligen Anordnung im Verfahren 42 F 81/13 im Mai 2013 sind inzwischen fast zwei Jahre vergangen. Zum Zeitpunkt der ...mehr

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FF 7+8/2015, Befristeter Um... / 1 Gründe:

I. [1] Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den am 12.11.2013 beschlossenen, bis zum 31.10.2015 befristeten Umgangsausschluss mit seinem im Jahr 2003 geborenen Sohn. [2] 1. a) Kurz nach der Geburt trennten sich die Kindeseltern. Ein erstes im Jahr 2005 begonnenes Umgangsverfahren endete im September 2010 vor dem Oberlandesgericht mit der Anordn...mehr

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FF 7+8/2015, Anordnung von ... / 1 Tenor:

Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) – der Mutter – und des Beteiligten zu 2) – des Vaters – werden unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Langenfeld vom 4.7.2013 und der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Langenfeld vom 27.5.2013 – 42 F 81/13, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Bis zum ...mehr

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AGS 7/2015, Mutwilligkeit e... / Leitsatz

Mutwillig handelt, wer in Umgangsverfahren ohne den Versuch einer außergerichtlichen Einigung – sei es durch direkten Kontakt der Elternteile untereinander, sei es durch Einschaltung des Jugendamtes – sogleich ein Verfahren einleitet, sofern solche Bemühungen nicht bereits fehlgeschlagen oder erkennbar aussichtslos sind. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern um die Einhaltung ...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 3. Vertretung des Kindes durch Jugendamt

Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine (kostenfreie) Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt im Namen des Kindes nach § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB zulässig. Die Vorschrift des § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB steht dem nicht entgegen.[25]mehr

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Vormundschaft/Pflegschaft

Zur Vertretung eines unbegleiteten Minderjährigen in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten ist neben dem Jugendamt kein weiterer Vormund zu bestellen. Von der entsprechenden Sachkunde des Jugendamts, das sich ggf. verschiedener Hilfspersonen bedienen kann, ist auszugehen (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.9.2014 – 1 UF 211/14, FamRZ 2015, 680). Zu den Voraussetzungen f...mehr

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Jugendhilfe

Die Familiengerichte sind nicht zur Entscheidung über die Auswahl einer geeigneten Leistung der Jugendhilfe berufen. Vielmehr unterliegt das Handeln des Jugendamtes der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (OLG Nürnberg, Beschl. v. 17.11.2014 – 11 UF 1097/14, MDR 2015, 471).mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / VII. § 1716 BGB

Eine Schadensersatzpflicht des zum Beistand bestellten Jugendamts für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kommt, gestützt auf § 839 S. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG und § 1718 S. 2 BGB i.V.m. §§ 1833 Abs. 1 S. 1, 1915 Abs. 1 S. 1 BGB, in Betracht, wenn dieses nicht beachtet hat, dass das Kind wegen Erlangung einer höheren Altersgruppe und wegen ...mehr

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FF 6/2015, Sachverstand

Über Sachverstand soll jeder am Verfahren Beteiligte verfügen – Richter, Mitarbeiter des Jugendamtes, Verfahrensbeistände, Umgangs- und Ergänzungspfleger, Anwälte und natürlich diejenigen, deren Expertise sich Gerichte bedienen, wenn sie selbst nicht über hinreichend eigene Sachkunde verfügen: die Sachverständigen. Deren Eignung und die Qualität ihrer Arbeit ist immer wieder ...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft des Jugendamts zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

BGB § 1929 Abs. 3 S. 1 § 1712 Abs. 1 Nr. 2 § 1713 Abs. 1 S. 2; FamFG § 234 Leitsatz Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig. (Rn 16) BGH, Beschl. v. 29.10.2014 – XII ZB 250/14 (OLG Oldenburg, AG Bad Iburg) 1 Gründe:...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / 2 Anmerkung

Die Beistandschaft des Jugendamtes ist ein freiwilliges Angebot des Staates zur Hilfe in Unterhaltsangelegenheiten und zur Feststellung der Vaterschaft. Sie ist aus der früheren Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder hervorgegangen, steht aber jetzt für alle Kinder offen und betont den Grundsatz der Freiwilligkeit. Gemäß § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB wird das Jugendamt auf schri...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / 1 Gründe:

I. [1] Die minderjährige Antragstellerin begehrt von ihrer Mutter, der Antragsgegnerin, Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die getrenntlebenden Eltern der Antragstellerin sind verheiratet und üben das gemeinsame Sorgerecht aus. Die Antragstellerin lebt bei ihrem Vater, auf dessen Antrag eine Beistandschaft des Jugendamtes zur Geltendmachung von Kindesunterhalt eingerichtet wurd...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / Leitsatz

Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig. (Rn 16) BGH, Beschl. v. 29.10.2014 – XII ZB 250/14 (OLG Oldenburg, AG Bad Iburg)mehr

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FF 4/2015, Trennung des Kin... / 1 Gründe:

I. [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Entziehung der elterlichen Sorge für sein Kind und Anordnung von Vormundschaft. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist Vater eines 2005 geborenen Sohnes. Er und die Mutter des Kindes waren gemeinsam sorgeberechtigt. Seit August 2012 leben die Eltern getrennt. Seither erheben beide Elternteile gegenseitige Vorwürfe, dass das Kind in d...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Jugendhilfe

1. a) Großeltern können gegenüber dem Träger der Jugendhilfe einen Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die Vollzeitpflege von Enkelkindern (§§ 27 Abs. 1, 33 Abs. 1 SGB VIII) auch dann haben, wenn sie das Jugendamt nicht ernsthaft vor die Alternative stellen, für ihre Entlohnung zu sorgen oder auf ihre Betreuungsdienste zu verzichten. b) Soweit in der früheren Rechtsp...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / I. Anwendungsbereich

Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 (EU-UnterhaltsVO)[13] findet Anwendung, wenn es sich um einen Titel wegen Unterhalt handelt, der auf einem Familien-, Verwandtschafts-, eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruht (Art. 1 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO). Sie erfasst neben gerichtlichen Beschlüssen in Familienstreitsachen auch gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunde...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Hat das Gericht den Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach Art. 6, 9, 24, 25 EVTVO zurückgewiesen, so sind die Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel entsprechend anzuwenden (§ 1080 Abs. 2 ZPO). Es ist die sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG) einzulegen und nicht die Erinnerung nach § 573 oder § 73...mehr

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FF 2/2015, Sorgerechtsentzi... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass ihm – wie auch der Mutter – die elterliche Sorge für eine im Februar 2013 geborene Tochter entzogen und auf das Jugendamt übertragen wurde. [2] 1. Der Beschwerdeführer stammt aus G. und lebt seit Anfang 2012 zunächst als Asylbewerber, inzwischen geduldet in Deutschland. Die Mutter leidet unter gravierenden psychischen Erkr...mehr

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FF 2/2015, FF 2/2015 / Vormundschaft/Pflegschaft

Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 (sog. Dublin-III-Verordnung) ist ab 1.1.2014 in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltendes Recht (insoweit gegen Heiß, NZFam 2014, 806), das hierfür – anders als die Richtlinien – nicht noch einer Umsetzung durch ein nationales Gesetz bedarf. b) Art. 6 Abs. 2 Dublin-III-VO, won...mehr

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FF 2/2015, FF 2/2015 / Verfahrensrecht

Bei der Übermittlung eines Schriftsatzes durch Telefax muss die Partei damit rechnen, dass der gerichtseigene Anschluss durch andere in Übermittlung befindliche Fernkopien belegt ist und die Übermittlung daher nur verzögert erfolgt (BGH, Beschl. v. 27.11.2014 – III ZB 24/14). a) Berufungsanträge sind gemäß § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO hinreichend bestimmt, wenn die innerhalb d...mehr

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FF 2/2015, Kostenentscheidu... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller wendet sich gegen die isolierte Kostenentscheidung in einer Sorgerechtssache. Aus der nicht ehelichen Beziehung der Beteiligten ist das am … 2004 geborene noch minderjährige Kind K. hervorgegangen. Seit der Trennung der Beteiligten im April 2011 lebt das Kind bei der allein sorgeberechtigten Mutter. Mit dem am 4.9.2013 beim Amtsgericht Augsburg eingegangen...mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt die Regelung des Umgangs der Kinder mit ihrem Vater im Namen der Kinder. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner lebten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die Antragstellerin zog zum Jahresende 2013 aus der ehemaligen gemeinsamen Familienwohnung, in der der Antragsgegner noch heute lebt, aus. Aus der Beziehung sind zwei Söhne hervor...mehr

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FF 1/2015, Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht

Heiß/Castellanos2013, 262 Seiten, 38 EUR, Nomos Verlag Das Gemeinschaftswerk von Heiß/Castellanos ist in 1. Auflage im Jahr 2013 unter dem Thema "Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht" auf dem juristischen Büchermarkt erschienen. Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Elternteile haben nunmehr erstmalig auch beide nicht mite...mehr