Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 7. Feststellung

Rz. 63 An die Begründetheit einer Feststellungsklage stellt die Rechtsprechung gerade in Verkehrsunfallsachen nur "maßvolle Anforderungen"; hierfür genügt es, dass eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer und voraussehbarer Leiden besteht, was bei schweren Unfallve...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Berücksichtigung künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Der zu ersetzende Verdienstausfall kann, muss aber nicht identisch sein mit der Differenz zu den Einkünften, die vor dem Unfall zulässig erzielt wurden. Da es maßgeblich auf den für die Zeit nach dem Unfall zu prognostizierenden Erwerb ankommt, müssen alle möglichen Entwicklungen in die Betrachtung miteinbezogen werden, die voraussichtlich in der Zeit nach dem Unfall ...mehr

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§ 14 Sachschaden / 1. Sachverständigenkosten

Rz. 157 Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist, bzw. zu dem erforderlichen Herstellungsaufwand, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Betriebliche Tätigkeit

Rz. 219 Die Frage, ob eine betriebliche Tätigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 105 Abs. 1 SGB VII von primärer Bedeutung. Die Haftungsbeschränkung greift nur dann ein, wenn der Schädiger eine betriebliche Tätigkeit ausgeübt hat. Rz. 220 Der Begriff "betriebliche Tätigkeit" bezieht sich also auf den Schädiger, während die Voraussetzungen für die Annahme eines Vers...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / dd) Kreditaufnahme

Rz. 78 Von den Umständen des Einzelfalls hängt es auch ab, ob den Geschädigten aus § 254 Abs. 2 BGB die Obliegenheit trifft, den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Betrag aus eigenen Mitteln oder durch Kreditaufnahme vorzufinanzieren. Das kommt insbesondere in Frage, wenn der Geschädigte ohnehin über die notwendige Liquidität oder auch Bonität verfügt, so dass ein Kredit...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / c) Billigkeits(mit)haftung

Rz. 17 Da Haftungsbegründung und Haftungsbegrenzung miteinander korrespondieren, ist auch im Rahmen von § 254 BGB anerkanntermaßen § 829 BGB ebenfalls entsprechend anwendbar.[54] Erforderlich ist jedoch, dass die Billigkeit ausnahmsweise eine Mithaftung des Unzurechnungsfähigen gebietet, woran strenge Anforderungen zu stellen sind.[55] Daran wird eine Anwendung von § 829 BGB...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Schwimmbecken

Rz. 427 Zu unterscheiden sind separate Nichtschwimmer-, Schwimmer-, Sprung- und Mehrzweckbecken. Ein Mehrzweckbecken ist ein einzelnes Becken, dessen Nichtschwimmerbereich eine geringe Wassertiefe aufweist, der Beckenboden nach wenigen Metern im Übergang zum Schwimmerbereich schräg abfällt bis zu einer Tiefe von mehreren Metern. Der Nichtschwimmerbereich muss gegen den tiefe...mehr

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§ 14 Sachschaden / b) Verbringungskosten

Rz. 75 Verbringungskosten entstehen, wenn die Kraftfahrzeugwerkstatt das Fahrzeug zu Reparaturzwecken in einen anderen Fachbetrieb überführt, etwa wenn Lackier- oder Karosseriearbeiten außerhalb der Werkstatt zu erledigen sind. Entsprechende Transportaufwendungen können eventuell auch betriebsintern entstehen. Diese Kosten werden je nach Reparaturbetrieb gesondert in Rechnun...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines

Rz. 2 Das Deliktsrecht der §§ 823 ff. BGB regelt die zivilrechtliche Schadenshaftung außerhalb bestehender Schuldverhältnisse. Die Haftung betrifft überwiegend Tatbestände schuldhafter Schadensverursachung (§ 823 Abs. 1 und Abs. 2, § 826 BGB), wobei das Verschulden zum Teil vermutet wird (z.B. §§ 834, 836 BGB). § 832 BGB enthält einen besonderen Vermutungstatbestand (Haftung...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 1. Einleitung des Betragsverfahrens

Rz. 161 Angesichts des Zwecks des Grundurteils, vor verbindlicher Klärung des Grundes des Anspruchs im Nachhinein überflüssige Beweisaufnahmen zu dessen Höhe zu vermeiden, findet das Betragsverfahren im Regelfall erst nach formeller Rechtskraft des Grundurteils statt. Die Verkündung des Grundurteils führt zu einem tatsächlichen Stillstand des Verfahrens, da es eines Antrags ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Verkehrsunfälle

Rz. 217 Linksabbieger kollidiert mit Gegenverkehr.[465] In der Regel haftet der Linksabbieger, wenn er seiner Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, sofern keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieg...mehr

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§ 14 Sachschaden / 10. Kosten bei Ersatzfahrzeugbeschaffung

Rz. 96 Welchen Fahrzeugpreis der Geschädigte ersetzt verlangen kann, richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert. Ob eine Ersatzbeschaffung tatsächlich vorgenommen wird, ist für die Schadensberechnung unerheblich. Deshalb ist die Ansicht, dass auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution darstellt, weil der Geschä...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) Prozessart

Rz. 93 Da es aufgrund einer Widerklage zu einer Anspruchshäufung kommt, muss für diese dieselbe Prozessart zulässig sein wie für die (Haupt-)Klage (arg. § 260 ZPO).[167] Diese Einschränkung verfolgt aber lediglich den Zweck, dass in einem Prozess nicht Klagen miteinander verbunden werden, deren Verfahrensregeln derart gravierende Unterschiede aufweisen, dass eine gemeinsame ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Erstattungsfähigkeit von Terminsvertreterkosten

Rz. 133 Wird ein nicht am Gerichtsort, sondern am Wohnort oder Sitz der Partei ansässiger Rechtsanwalt beauftragt, so ist dieser daher im Regelfall nicht nur Verkehrsanwalt, sondern Verfahrensbevollmächtigter. Gerichtstermine werden entweder von ihm selbst oder von einem Terminsvertreter wahrgenommen. Streitig ist daher im Wesentlichen, ob die Kosten eines Terminsvertreters ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Haltereigenschaft bei Schwarzfahrten

Rz. 116 Für die Haftung aus § 7 Abs. 3 StVG kommt es darauf an, wer zu Beginn der Schwarzfahrt Halter war.[347] Die Haltereigenschaft erlischt, wenn der Dieb nach Vollendung des Diebstahls zur Ruhe gekommen ist und den Wagen nunmehr als eigenen benutzt. Dann ist er unberechtigter Halter des Fahrzeugs, die Haltereigenschaft des bisherigen Halters erlischt.[348] Ein Halterwech...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 6. Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit (§§ 36 f. ZPO)

Rz. 111 Wenn mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben,[201] als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen und für den Rechtsstreit ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand nicht begründet ist, wird das zuständige Gericht durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht bestimmt (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZP...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 8. Haftung des Schwarzfahrers

Rz. 162 Der Schwarzfahrer selbst haftet gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 StVG an Stelle des Halters nach § 7 Abs. 1 StVG, mithin nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung. Es genügt daher zur Entlastung des Schwarzfahrers nicht, dass er den Mangel eines Verschuldens i.S.d. § 18 StVG nachweist. Er muss vielmehr, wie der Halter, den Entlastungsnachweis aus § 7 Abs. 2 StVG bzw. § 17 Abs...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / c) Übertrag-, Vererb-, Pfänd- und Verpfändbarkeit des Anspruchs

Rz. 29 Anders als gemäß § 847 Abs. 1 S. 1 BGB in der bis zum 30.6.1990 gültigen Fassung ist der Schmerzensgeldanspruch inzwischen ohne weiteres übertrag-, vererb-, pfänd- und verpfändbar.[120] Mit ihm kann auch aufgerechnet werden.[121] Mangels Kongruenz geht er aber nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dienstherren über.[122]mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Haftung für vermutetes Verschulden

Rz. 177 Die Haftung des Kraftfahrzeugführers i.S.v. § 18 StVG ist im Gegensatz zu der des Halters keine Gefährdungs-, sondern eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast.[518] Der Führer muss seinerseits beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Dem Geschädigten obliegt – wie immer – der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Betrieb des vom Kfz-Führer ge...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Beweisvereitelung

Rz. 201 Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht.[420] Der Rechtsprechung zur Beweisvereitelung liegt der Rechtsgedanke zugrunde, der etwa in den §§ 427, 441 Abs. 3 S. 3, 444 ZPO seinen Ausdruck gefunden hat. Im Arzthaftungsrecht hat dieser Gedanke zu einer eigenständig formulier...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Analoge Anwendung des § 829 BGB bei der Mitverursachung

Rz. 607 Hat ein nach §§ 827, 828 BGB nicht Verantwortlicher einen ihm entstandenen Schaden, für den ihm ein anderer haftet, selbst mitverursacht, so ist § 829 BGB im Rahmen des § 254 BGB entsprechend anzuwenden.[1773] Jedoch ist bei dieser Anwendung des § 829 BGB zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen, von denen das Gesetz die unmittelbare Anwendung dieser Vorschrift a...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge (§ 17 Abs. 1 und 2 StVG)

Rz. 227 § 17 Abs. 1 StVG erfasst den Ausgleich zwischen mehreren haftpflichtigen Kfz-Haltern bei Verursachung eines Drittschadens. Während Abs. 1 die Fallkonstellation der Schädigung eines Dritten durch mehrere Halter erfasst, hat Abs. 2 den Schadensausgleich der beteiligten Halter untereinander zum Gegenstand. Die Ausgleichspflicht trifft nicht nur die Halter der beteiligte...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / V. Gesetzliche Vertreter

Rz. 362 § 111 SGB VII (§ 641 RVO a.F.) dehnt die Haftung im Falle der Vertretung auf die vertretenen Personen selbst aus. Sie erstreckt sich auf die näher benannten Personengesellschaften des Handelsrechts (z.B. OHG, KG) und auf gesetzliche Vertreter und begründet für das Unternehmen eine Haftung aus § 110 SGB VII. Rz. 363 Die Haftung setzt in persönlicher Hinsicht voraus, da...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Flugsport

Rz. 455 Bei Drachenflugveranstaltungen mit Zugdrachen sind die Zuschauer durch Einrichtung einer Sicherheitszone zur vorgesehenen Flugbahn zu schützen.[1308] Zu den Aufgaben des Lehrers einer Sportschule gehört es nicht nur, im Rahmen der Verkehrssicherung dafür zu sorgen, dass von den zur Verfügung gestellten Sportgeräten und -einrichtungen für die Benutzer keine Gefahren a...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Sonstiges

Rz. 234 Es stellt keinen typischen Geschehensablauf dar, dass in Folge eines Verkehrsunfalls eine Hirnblutung entsteht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn feststeht, dass es keine Anzeichen für den Anprall des Kopfes und dadurch hervorgerufene Schädelverletzungen gibt. Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil der Kläger Bluthochdruckpatient war.[517] Rz. 235 Verfolgt ein Taxi...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Begriff

Rz. 163 Ein Fahrzeug führt, wer es in eigener Verantwortung in Betrieb setzt. Der BGH hat hierzu ausgeführt, "Voraussetzung dafür, dass von einem (mindestens mitverantwortlichen) Führen des Kraftfahrzeuges gesprochen werden kann, ist jedoch immer ein Entscheidungsspielraum desjenigen, der die Bewegung und die Fahrtrichtung beeinflusst."[486] Der Begriff des Kraftfahrzeugführ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / c) Schleppen und Abschleppen

Rz. 24 Das mit einem anderen Fahrzeug gekoppelte Kraftfahrzeug bildet mit dem verbundenen Fahrzeug eine Betriebs- und Haftungseinheit, für die der Halter des Kraftfahrzeugs im Außenverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 StVG haftet. Abgeschleppte Fahrzeuge sind den Anhängern gleichgestellt, so dass sie als nicht selbst im Betrieb stehend, aber am Betrieb des Schleppfahrzeugs teilnehmen...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 2. Bei dem Betrieb

Rz. 13 Die Bahnhaftung nach § 1 HaftpflG setzt weiter voraus, dass sich der Unfall bei dem Betrieb der Bahn ereignet hat. Dieses Merkmal stellt den Bezug zu dem gesetzgeberischen Grund der strengen Haftung gemäß § 1 HaftpflG her. Die besonderen Gefahren, auf denen diese Gefährdungshaftung beruht, verwirklichen sich stets nur beim Betrieb der Bahn, nämlich im verkehrlichen (b...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Dachdecker

Rz. 494 Besteht bei Dachdeckerarbeiten die Gefahr, dass Dachziegel auf die Straße fallen, muss der Dachdeckerbetrieb dafür sorgen, dass der betroffene Teil der Straße abgesperrt wird.[1445] Das Dachdeckerunternehmen ist verpflichtet, zum Schutz der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ein Fanggerüst anzubringen.[1446] Auch bei Beendigung einer Teilleistung müssen Schutzvork...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Weitere Beispielfälle

Rz. 595 Angesichts der Änderung der Verhältnisse, insbesondere in der Einschätzung der Einsichtsfähigkeit und der gruppenspezifischen Verhaltensmöglichkeiten in verschiedenen Altersphasen, wird- wie schon in der Vorauflage – darauf verzichtet, die Zusammenstellung der zahlreichen älteren Entscheidungen aus der 15. Auflage zu übernehmen. Insoweit wird auf diese Auflage verwie...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 3. Unselbstständigkeit der Anschlussberufung

Rz. 186 Die unselbstständige Anschließung – eine selbstständige Anschlussberufung ist seit der ZPO-Reform nicht mehr vorgesehen – verliert ihre Wirkung, wenn die (Haupt-)Berufung zurückgenommen (§ 516 ZPO), verworfen (§ 522 Abs. 1 ZPO) oder durch Beschluss zurückgewiesen (§ 522 Abs. 2 ZPO) wird (§ 524 Abs. 4 ZPO). Das Gleiche gilt bei einem Verzicht auf die (Haupt-)Berufung[...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Schadensgruppen

Rz. 190 Der Ausfall bei der eigenen Bedarfsdeckung gehört in die Schadensgruppe der vermehrten Bedürfnisse, der Ausfall bei der Haushaltsführung für die Familienmitglieder wird dagegen dem Erwerbsschaden zugeordnet; insoweit ist die Haushaltstätigkeit heute einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit gleichgestellt.[401] Rz. 191 Die Unterscheidung hat für den Anspruchsübergang nac...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / hh) Unfälle zwischen Pkws/Lkws und Straßenbahnen

Rz. 1335 Schienenfahrzeuge sind an Gleise gebunden und können zur Vermeidung eines Unfalls nicht ausweichen. Wegen ihrer großen Masse bringen sie besonders viel Energie in ein Kollisionsgeschehen ein. Auch die Bremsverzögerung ist im Vergleich mit einem Pkw deutlich geringer, der Anhalteweg daher länger. Wirken sich diese Umstände bei einem Unfall aus, sind sie geeignet, ein...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 2. Hinweis- oder Warnobliegenheit gemäß § 254 Abs. 2 S. 1, 1. Alt. BGB

Rz. 72 Eine Hinweis- oder Warnobliegenheit entsprechend § 254 Abs. 2 S. 1, 1. Alt. BGB kann schon denkgesetzlich nur angenommen werden, soweit der (spätere) Geschädigte um die nicht nur abstrakte Möglichkeit eines besonders hohen Schadens weiß oder zumindest wissen konnte und auch nur bei (Vor-)Bestehen irgendeiner Nähebeziehung – z.B. aus Vertrag oder aus einem bereits ents...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Wegeunfall

Rz. 179 Nach dem Zweck des unter Geltung der RVO gegebenen Ausnahmetatbestands "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" sollten Haftungsbefreiungen, welche die §§ 636, 637 RVO a.F. an das betriebsbezogene Verhältnis zwischen dem versicherten Verletzten und dem Schädiger knüpften, für den Bereich entfallen, in dem der Versicherte jedem anderen Verkehrsteilnehmer gleichstand.[205] R...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 3. Organisationsfehler

Rz. 39 Der Krankenhausträger hat eine sachgerechte Organisation der Arbeitsabläufe im Krankenhaus sicherzustellen, um voraussehbare Gefahren vom Patienten abzuhalten. Mit dem Betrieb des Krankenhauses eröffnet sein Träger potenzielle Gefahrenquellen, die seinem Herrschafts- und Organisationsbereich entstammen und für die er deshalb einstehen muss. Mit der Aufnahme des Patien...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / III. Rügelose Einlassung

Rz. 35 Die internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO (und dem LugÜ II) wird nur von Amts wegen geprüft hinsichtlich des Bestehens einer ausschließlichen Zuständigkeit (Art. 26 Abs. 1 S. 2, 24 EuGVVO; Art. 24 S. 2, 22 LugÜ II) oder wenn die beklagte Partei am Verfahren nicht teilnimmt (Art. 28 Abs. 1 EuGVVO; Art. 26 Abs. 1 LugÜ II). Rz. 36 Ansonsten wird das angerufene Geri...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 643 Eine juristische Person handelt nicht selbst, sondern durch dazu bestellte Vertreter. Das ist in der Regel der Vorstand als satzungsmäßig berufener, gesetzlicher Vertreter nach § 26 BGB. Ferner können, wenn dies die Satzung vorsieht, gemäß § 30 BGB neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter bestellt werden. Hierdurch kann unter der Vorstandsebene ei...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / III. Pflege zu Hause, Familienhilfe

Rz. 33 Wird für die Pflege im eigenen Haushalt eine Pflegekraft eingestellt, hat der Schädiger die dafür aufgewendeten Kosten brutto zu erstatten. Rz. 34 Auch der Betreuungsaufwand naher Angehöriger ist ersatzpflichtig.[88] Bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit sind als Teil des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz eines Mehrbedarfs vom Schädiger die Pflegedienste auch ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Schwarzfahrt

Rz. 117 Die Haftung des Halters für Unfälle beim Betrieb scheidet nach Abs. 3 S. 1 aus, wenn jemand an seiner Stelle ohne[351] Wissen und Willen benutzt. Eine Schwarzfahrt in diesem Sinne liegt vor, wenn mit dem Fahrzeug eine Fahrt gegen den ausdrücklichen oder auch stillschweigenden Willen des Halters oder desjenigen gemacht wird, der an seiner Stelle das Recht hat, über di...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / F. Störung des Versicherungsverhältnisses

Rz. 45 § 117 Abs. 3 S. 1 VVG schränkt den Versicherungsschutz bei einer Störung des Versicherungsverhältnisses ein ("krankes Versicherungsverhältnis"[41]). Auch haftet der Versicherer gegenüber dem geschädigten Dritten bei Verpflichtung anderer Schadensversicherer oder eines SVT nach näherer Maßgabe des § 117 Abs. 3 S. 2 VVG nur subsidiär. Rz. 46 Der Versicherer haftet dem ge...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 2. Therapiefehler

Rz. 33 Der Arzt schuldet seinem Patienten neben einer sorgfältigen Diagnose die Anwendung einer Therapie, die dem jeweiligen Stand der Medizin entspricht. Rz. 34 Dabei ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes (Therapiefreiheit). Ihm wird bei der Therapiewahl ein weiter Beurteilungsermessen zugebilligt, in dessen Rahmen er die Behandlungsmethode wählen kann,...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Bemessung

Rz. 22 Ausgehend von den vorgenannten Zwecken der Zuerkennung der Kompensation von immateriellen Beeinträchtigungen nach § 253 Abs. 2 BGB können bei der Bemessung einer billigen Entschädigung grundsätzlich alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden. Dabei kann ein Rangverhältnis der zu berücksichtigenden Umstände nicht allgemein aufgestellt we...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 3. Grobe Behandlungsfehler

Rz. 50 § 630h Abs. 5 S. 1 BGB nimmt die Rechtsprechung zur Beweislastumkehr bei groben (schweren) Behandlungsfehlern[183] auf: Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Rechtsverhältnis

Rz. 73 Unter einem Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder zu einer Sache zu verstehen.[178] Die Feststellungsklage muss sich nicht notwendigerweise auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann auch einzelne Beziehungen – wie das (Nicht-)Vorliegen einzelner Anspruchsgrundlagen – und Folgen daraus –...mehr

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§ 33 Haftung der Ehegatten ... / B. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen

Rz. 6 Eine dem Grunde nach infrage kommende Haftung des einen Ehepartners gegenüber dem anderen wegen der Folgen eines Unfallereignisses kann in verschiedenen Richtungen eingeschränkt oder auch ausgeschlossen sein. Rz. 7 Allgemein ist der Haftungsmaßstab für das Verhältnis der Ehegatten untereinander durch die gesetzliche Regelung des § 1359 BGB gegenüber anderen Haftungsbezi...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / c) Einzelfälle

Rz. 217 Abfindungen Soweit der Unfallversicherungsträger anstelle von Renten eine Abfindung gem. §§ 75 ff. SGB VII (§§ 603 ff. RVO a.F.) zahlt, entspricht der Zweck dieser Leistung der sonst gezahlten Rente. Daher ist Kongruenz gegeben. Rz. 218 Zeitlich steht der Abfindungszahlung zwar im Augenblick regelmäßig ein auch nur annähernd gleich hoher Betrag an Schadensersatzforderu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Kleinkinder, Kinder jünger als sieben Jahre

Rz. 727 Kleinkinder bedürfen besonderer Aufsicht. Soweit sie sich im Straßenverkehr bewegen, sind die Maßstäbe älterer Entscheidungen mit Zurückhaltung anzuwenden. Einerseits hat sich das Verkehrsvolumen enorm gesteigert, andererseits gibt es zunehmend auch besonders geschützte Bereiche (z.B. Spielstraßen, Fußgängerzonen), in denen nicht das gleiche Maß an Aufsicht erforderl...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Verschulden

Rz. 909 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB setzt voraus, dass der Beamte eine Amtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Diese Voraussetzung gilt auch im Anwendungsbereich des Art. 34 GG, da diese Bestimmung reine Zurechnungsnorm ist und die Erfüllung des Tatbestands des § 839 Abs. 1 BGB voraussetzt.[2807] Da im Rahmen der Amtshaftung bereits leichte Fahrlässigke...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Allgemeines

Rz. 124 Grundsätzlich fehlt das Feststellungsinteresse, wenn der Kläger dasselbe Ziel mit einer Leistungsklage erreichen könnte.[344] Dieser Vorrang der Leistungsklage gegenüber der positiven Feststellungsklage wird damit begründet, dass für die Fälle, in denen der umstrittene Anspruch besteht, das Rechtsschutzziel der Leistungsklage – Erlangung eines vollstreckungsfähigen T...mehr