Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.8 Verletzung der Prüfpflicht und seine Rechtsfolgen

Rz. 64 Es ist erklärtes Ziel des Gesetzgebers, mit § 36b und auch der Spezialvorschrift für junge Volljährige nach § 41 Abs. 3 durch die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeträger und anderen öffentlichen Stellen – also insbesondere den Sozialleistungsträgern und den Rehabilitationsträgern – Leistungsbrüche zu vermeiden und eine bedarfsgerechte Leistung im Anschluss an den Zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.2.3 Einschränkende Erklärung nach § 1688 Abs. 3 BGB

Rz. 55 Gemäß § 1688 Abs. 3 BGB gelten die Abs. 1 und 2 nicht, wenn der Inhaber der elterlichen Sorge etwas anderes erklärt. Die Entscheidungsbefugnis zur Personensorge über das Kind im oben beschriebenen Sinne verbleibt daher aufgrund von Art. 6 GG grundsätzlich bei den Eltern bzw. dem Inhaber der elterlichen Sorge. Der Personensorgeberechtigte kann daher durch einfache Will...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.2 Anspruch in Sonderfällen nach Satz 2

Rz. 10 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung der Pflegeperson besteht nach Satz 2 auch in den Fällen, in denen für das Kind oder den Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird, und in den Fällen, in denen die Pflegeperson nicht der Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 bedarf. Rz. 11 Erfasst von diesem Anspruch ist ebenfalls der Vater ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.1.3 Verletzung der Prüfpflicht und seine Rechtsfolgen

Rz. 14 Es ist erklärtes Ziel des Gesetzgebers, mit § 36b und auch der Spezialvorschrift für junge Volljährige nach § 41 Abs. 3 durch die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeträger und anderen öffentlichen Stellen – also insbesondere den Sozialleistungsträgern und den Rehabilitationsträgern – Leistungsbrüche zu vermeiden und eine bedarfsgerechte Leistung im Anschluss an den Zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.2 Leistungsanspruch nach Buchst. a

Rz. 19 Nach Abs. 3 Nr. 2a können auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person Sozialdaten nur erhoben werden, wenn dies für die Zuerkennung eines Leistungsanspruchs nach dem SGB VIII notwendig ist. Das ist aus der jeweiligen Anspruchsnorm heraus zu beantworten. Rz. 20 So sind die Fachkräfte des Allgemeinen sozialen Diensts zur Feststellung der Voraussetzungen für eine Leistung...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 32 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 32 SGB VIII durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Dieser Hilfetypus war im früheren JWG nicht bekannt. Erziehungshilfe in einer Tagesgruppe wurde zunächst...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.4 Kostentragung bei Zuzahlung ohne Befreiung und Eigenbeteiligung – Satz 3

Rz. 8 Satz 3 regelt die Übernahme von Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen. Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen stellen Regelbeispiele dar (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 40 Rz. 22). Auffangtatbestand ist insoweit Satz 2 (vgl. Rz. 2b). Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung; es besteht ein zwingender Rechtsanspruch....mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.5 Annexleistungen – ergänzende Leistungen – Unterhalt nach § 39 Abs. 1 Satz 1

Rz. 17 Typische ergänzende Leistungen sind Unterhaltsleistungen des Jugendamts. Dazu gehört der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf, so u. a. die Kleidung sowie unter Umständen auch einmalige Zuschüsse und Beihilfen z. B. für Urlaubs- und Ferienreisen. Dies ordnet § 39 Abs. 1 Satz 1 - Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen – ausdrücklich an, indem er ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.1 Niederschwellige Angebote – Erziehungsberatung u. a. nach Satz 1

Rz. 8 § 36a Abs. 2 Satz 1 regelt, dass abweichend von Abs. 1 der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen zulassen soll und trifft damit Regelungen für die sog. gesteuerte Selbstbeschaffung (zum Begriff vgl. Kunkel, Gesteuerte Selbstbeschaffung nach § 36a Abs. 2 SGB VIII, ZKJ 2007 S. 241). Diese stellt eine ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3 Beachtung der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung nach § 80 nach Satz 3

Rz. 15 Durch den durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) neu eingefügten Satz 3 wird der Jugendhilfeträger nunmehr mit Wirkung zum 10.6.2021 auch zur Beachtung diverser Ergebnisse der Jugendhilfeplanung nach § 80 verpflichtet. Rz. 16 Der Gesetzgeber trägt damit der Empfehlung Nr. 4 der Arbeitsgruppe "Kinder psychisch und suchterkrankte...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2.1 Art. 56 Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Rechtslage bis 31.7.2022 – nach Nr. 1

Rz. 17 Bis zum 31.7.2022 dürfen Auslandsmaßnahmen des weiteren nur dann erbracht werden, wenn im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 d...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1.4 Leistungsinhalt

Rz. 8 Inhalt des Hilfeangebotes ist die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit. Ziel ist es, innerhalb der Kurse mit unterschiedlichen Arbeitsmethoden soziales Lernen bei den Jugendlichen zu fördern (so ausdrücklich die gesetzgeberischen Erwägungen, vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 70). 29 nennt insoweit zwei generelle Ziele der Sozialen Gruppenarbeit. Zum einen geht es darum, Kin...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.9 Personelle Ausstattung

Rz. 23 Um die Ziele der Hilfe zu erreichen, müssen gewisse fachliche Standards in der Tagesgruppe vorausgesetzt werden. Die eingesetzten Fachkräfte werden daher regelmäßig über eine sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Ausbildung verfügen. Auch Erzieher oder Psychologen kommen in Betracht. Die Anforderungen an die eingesetzten Fachkräfte hat der Gesetzgeber auch in § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 41 DIJuF-Rechtsgutachten v 29.11.2021, SN_2021_0155 Gö – Heranziehung von Akten des Allgemeinen Sozialen Diensts durch die Jugendhilfe im Strafverfahren, JAmt 2022 S. 204; DIJuF-Rechtsgutachten v. 31.1.2022, SN_2021_0393 Bd – Datenübermittlung an das Rechnungsprüfungsamt, JAmt 2022 S. 271; DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.9.2020, SN_2020_1000 Eh, Übermittlung von Daten aus dem T...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 35 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung wurde gegenüber der früheren Rechtslage als eigenständiger neuer Hilfstypus ausgestaltet. Die Hilfe war jedoch auch bereits nach § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 JWG möglich. Sie hat sich aus speziellen Diensten entwickelt, welche H...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.2 Multidisziplinäre Besetzung und Zusammenwirkungsgebot Fachkräfte (Satz 2)

Rz. 13 Der Gesetzgeber macht in Satz 2 der Vorschrift auch Vorgaben an die Fachlichkeit und die Methodik der Hilfeleistung macht. Bei der Hilfeberatung sollen verschiedene Fachkräfte aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammenwirken. Dieses Zusammenwirkungsgebot hat der Gesetzgeber insbesondere auch bei der Hilfeplanerstellung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 normiert. Die Verpflic...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 40 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) ab 1.1.2012 in Kraft. § 40 wurde mehrfach geändert. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB v. 27.12.2003; gültig ab 1.1.2005 erfolgte eine Teiländerung von § 40 Satz 1 HS 2. In § 40 i. d. F. v. 1.1.2005 wird nunmehr auf die Neufassung der Regelungen der Krankenhilfe nach ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.2 Umfang der Hilfe nach Abs. 2

Rz. 41 Der Umfang und die Ausgestaltung der Hilfe bestimmt sich gemäß der Verweisungsvorschrift des § 41 Abs. 2 nach § 27 Abs. 3 und 4 sowie §§ 28 bis 30, §§ 33 bis 36 und § 39 und 40 (zur Ausgestaltung der Hilfe vgl. auch Wiesner, § 41 SGB VIII, Rz. 27 ff.; vgl. auch die Übersicht bei Winkler, in: BeckOK, SGB VIII, Stand: 1.12.2022, § 41 Rz. 17; vgl. zur Hilfe nach § 34 Hei...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 31 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 2.9.2010, 12 B 950/10: Zur Zielsetzung der in § 41 geregelten Hilfen – keine abrupte Beendigung von Hilfen. Rz. 32 14. Kinder- und Jugendbericht, BT-Drs. 17/12200 S. 186; Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Kostenbeteiligung, Coming-Back, Übergangsplanung und Nachbetreu...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.2.2 Perspektivklärung und dauerhafte Lebensperspektive nach Satz 2

Rz. 22 Ist eine nachhaltige Verbesserung nicht möglich, so soll mit den beteiligten Personen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden. Die Regelung entspricht den Vorgaben des § 37 Abs. 1 Satz 3 zur Beratung und Unterstützung der Eltern, wenn sich eine Rückkehroption zerschlagen hat (auf die Komm. zu § 37 wird insoweit verwiesen). Satz 2 greift insoweit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 28 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach dem JWG ist mit dieser Vorschrift eine konkret ausgestaltete und mit fachlichen Vorgaben versehene Erziehungsberatung normiert worden. § 5 JWG sah diese nur im allgemeinen Aufgabenkatalog vor und zwar in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 J...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 22 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 8.9.2021, 12 B 1207/21: Zur Anspruchsinhaberschaft eines Anspruchs auf Beratung und Unterstützung nach § 37a Satz 1 (hier allein die Pflegeeltern). Rz. 23 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 13.11.2015, J 4.510 LS, Kinder- und Jugendhilfere...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1 Voraussetzungen im Einzelnen nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Anspruchsvoraussetzungen regelt § 41 Abs. 1 Satz 1. Danach erhalten junge Volljährige geeignete und notwendige Hilfe nach dem Vierten Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige), wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstä...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.1 Leistungsberechtigte – Anspruchsinhaber

Rz. 5 Leistungsberechtigte also Anspruchsinhaber einer Hilfe zur Erziehung ist aber nach § 27 Abs. 1 ausschließlich der Personensorgeberechtigte. Dieser muss die Erziehungsberatung beantragen (vgl. zum Antragserfordernis Komm. zu § 27). Kinder und Jugendliche und andere Erziehungsberechtigte werden zwar in § 28 genannt, besitzen aber keinen eigenständigen Anspruch auf Erzieh...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.5 Kostenbeitrag

Rz. 18 Ein Kostenbeitrag für die Erziehungsberatung kann bei Kindern, Jugendlichen, Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht gefordert werden. Dies folgt aus der abschließenden und erschöpfenden Aufzählung des § 91 Abs. 1. Nur bei den dort genannten Leistungen ist ein Kostenbeitrag möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen der §§ 92 bis 94 vorliegen. Erziehungsbera...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 5 Die Hilfe kommt nach dem Gesetzeswortlaut nur Kindern und Jugendlichen zugute (vgl. zum Adressatenkreis auch Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 32 Rz. 18). Eltern sind allerdings begleitend in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern wird auch in § 37 Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich betont, der anordnet, dass bei Hi...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2.3 Art. 33 Haager Kinderschutzübereinkommens – Drittstaatsunterbringung – nach Nr. 2

Rz. 21 Bei einer Drittstaatsunterbringung – also in den Fällen, in dem der Staat der Unterbringung nicht dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 unterliegt – finden die Regelungen des Art. 33 des Haager Kinderschutzübereinkommens (HKÜ) Anwendung, wenn der Staat der Unterbringung des Kindes Vertragsstaat des Abkommens ist. Rz. 22 Art. 33 Haager Kinderschutzüber...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.1.3 Verhältnis zu § 67c SGB X

Rz. 12 § 67c Abs. 2 bis 4 SGB X enthält Regelungen, die in der Vorschrift keine Entsprechung finden. Sie gelten wegen des in § 61 Abs. 1 SGB VIII normierten Grundsatzes im Sozialdatenschutz des Kinder- und Jugendhilferechts. Die Vorschrift ist also insofern nicht als lex specialis anzusehen; § 67c Abs. 2 bis 4 sind ergänzend heranzuziehen. Rz. 13 Vorrang hat § 63 allerdings i...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 43 OVG Lüneburg, Beschluss v. 4.3.2021, 10 ME 26/21: Zur gerichtlichen Kontrolldichte bezüglich der Ablehnung einer Hilfe auf Grund der Steuerungsverantwortung des Jugendhilfeträgers; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.1.2021, 7 A 10771/20: Zur Beschränkung auf dem Mehraufwand, der gerade durch die Selbstbeschaffung entstanden ist, bei einer zulässigen Selbstbeschaffung ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.1 Grundsatz der Inlandserbringung nach Satz 1

Rz. 10 Hilfen nach dem Abschnitt, in dem § 38 steht, sind i. d. R. im Inland zu erbringen; es gilt daher der Grundsatz der Inlandserbringung. Dies entspricht den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 1 a. F. Rz. 11 Der Grundsatz der Inlandserbringung war durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe KICK in § 27 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.3 Anspruchsvoraussetzungen im allgemeinen

Rz. 7 Nach Satz 1 sollen Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Wie in allen anderen...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.5 Unaufschiebbarkeit der Hilfe nach Nr. 3 Buchst. a und b

Rz. 31 Kernelement der Prüfung der Zulässigkeit der Selbstbeschaffung ist, ob die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub duldet, sog. Unaufschiebbarkeit. Zentrales Element ist damit der zeitliche Aufschub. Die Bezugspunkte der Unaufschiebbarkeit sind in Buchst. a und b geregelt. Ob die Deckung des Bedarfs zeitlichen Aufschub duldet, orientiert sich nach Buchst. a sow...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.4 Örtliche Zuständigkeit und Kosten

Rz. 66 Die örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige richtet sich nach § 86a; ausschlaggebend nach Abs. 1 ist der gewöhnliche Aufenthalt des jungen Volljährigen vor Beginn der Leistung (zum Sonderfall der Antragstellung durch einen noch minderjährigen Anspruchssteller und nach mehrmaligem Wechsel des Aufenthaltsorts vgl. VG Freiburg, Urteil v. 21.2.2006, 4 K...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.2 Nicht gewährleistet – neue Rechtslage ab 10.6.2021

Rz. 19 Der Gesetzgeber hat den Begriff der Notwendigkeit durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 gestrichen und ersetzt durch den Begriff nicht gewährleistet. Danach ist nunmehr ab dem 10.6.2021 die Hilfe (bereits) zu gewähren, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverant...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.4 Hilfeartentscheidung unter Berücksichtigung von Aufgaben und Methodik

Rz. 8 Erziehungsberatung soll für spezielle Problembereiche gewährt werden. Im Zuge der Doppelfunktion der Eignung und Notwendigkeit der Hilfe zur Erziehung auch bei der Auswahl der richtigen Hilfeart sind darüber hinaus im Besonderen auch die Funktion der Erziehungsberatung nach § 28 Satz 1 zu berücksichtigten. Die Vorschrift benennt hier einen Aufgabenkatalog, der wie bei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1 Anspruch auf soziale Gruppenarbeit nach Satz 1

Rz. 3 Satz 1 ordnet als weitere Hilfeart dem möglichen Leistungskatalog nach § 27 Abs. 2 Satz 1 die soziale Gruppenarbeit zu und ordnet an, dass die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen soll. 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen Rz. 4 Die Grundvoraussetzungen des § 27 A...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.2 Vereinbarungen nach Satz 2

Rz. 13 Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll dann in der zweiten Stufe im Falle einer positiven Entscheidung über die Zulassung im eigenen Interesse i. S. v. § 36a Abs. 2 Satz 2 mit den Leistungserbringern Vereinbarungen schließen, in denen die Voraussetzungen und die Ausgestaltung der Leistungserbringung sowie die Übernahme der Kosten geregelt werden – §§ 78a ff. Der...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1.1 Beginn und Ende der Auslandserbringung nach Nr. 1

Rz. 56 Nach Nr. 1 sind der Beginn und das geplante Ende der Leistungserbringung im Ausland ebenso wie die persönlichen Daten des Leistungserbringers, der Aufenthaltsort des Kindes oder Jugendlichen und der Namen der mit der Erbringung der Hilfe betrauten Fachkräfte mitzuteilen.mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 5 Hilfeempfänger sind nach dem Gesetzeswortlaut ausschließlich Jugendliche, nicht jedoch Kinder. Die Hilfe richtet sich also nur an mindestens 14-Jährige (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2). Rz. 6 Soweit die Hilfeart analog auch für Hilfeempfänger angewendet wird, die jünger als 14 Jahre alt – also nach der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 Nr. Kinder – sind, so ist dies aufgrund des ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.6 Nachbetreuungshilfe: Beratungs- und Unterstützungsleistung nach Abs. 3 (Rechtslage bis 9.6.2021)

Rz. 70 Die Regeln über die Nachbetreuungshilfe sind durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 aus § 41 Abs. 3 herausgelöst und in § 41a Abs. 1 überführt worden (auf die Komm. zu § 41a Abs. 1 wird verwiesen).mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2.1 Betriebserlaubnis nach Buchst. a

Rz. 34 Nr. 2 Buchst. a entspricht der Regelung des § 78b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 in der bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 93; auf die Komm. zu § 78b a. F. kann daher zurückgegriffen werden). Rz. 35 Die nun notwendige Betriebserlaubnis nach § 45 im Inland als Grundvoraussetzung zur Durchführung von Auslandsmaßnahmen ermöglicht bei kindesw...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.4 Beendigungspflicht nach Abs. 4

Rz. 49 Besteht die Erfüllung der Anforderungen nach Abs. 2 Nr. 2 – also die besonderen Anforderungen an den Leistungserbringer nach Buchst. a bis e – oder die Eignung der mit der Leistungserbringung betrauten Einrichtung oder Person nach Abs. 2 Nr. 3 nicht fort, soll die Leistungserbringung im Ausland unverzüglich beendet werden (Abs. 4). Rz. 50 Die Pflicht zur Beendigung tri...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Vorgängervorschrift zu § 36b besteht nicht. Rz. 3 Inhaltlich regelt die Vorschrift die rechtlichen Vorgaben zur Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang. Rz. 4 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 Satz 1 regelt als verpflichtenden Inhalt des Hilfeplans die Vereinbarungen zur Durchführung des Zuständigkeitsübergangs. Abs. 1 Satz 2 ordnet eine Art Äquivalenzprüfung an un...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1.1 Voraussetzungen nach Satz 1

Rz. 4 § 36a Abs. 1 Satz 1 ordnet an, dass der Jugendhilfeträger die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann trägt, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; die Regelung betont das Prinzip des Entscheidungsprimats des Jugendamtes (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1 Unterstützungsanspruch durch Erziehungsberatungsstellen (Satz 1)

Rz. 4 Satz 1 sieht vor, dass Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen sollen. Erziehung...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.6 Datenübermittlung an Berufsgeheimnisträger § 4 KKG nach Abs. 4

Rz. 33 § 4 Abs. 3 KGG regelt die Befugnis der in § 4 Abs. 1 KGG genannten Berufsgeheimnisträge – erfasst sind die Berufsgruppe der Ärzte, Berufspsychologen, Familienberater, Berater in Suchtfragen, Sozialarbeiter und Lehrer –, das Jugendamt zu informieren, wenn die Gefährdung des Kindeswohls nicht abgewendet werden kann oder erfolglos bleibt. In diesem Falle regelt der mit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Struktur der Vorschrift: Die Vorschrift regelt in Abs. 1 die Speicherung von Sozialdaten in der Kinder- und Jugendhilfe. Hinsichtlich des Begriffes der Datenspeicherung ist § 67 Abs. 6 Nr. 1 SGB X heranzuziehen. Die Datenspeicherung ist nur zulässig, wenn sie zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. Daten, die zur Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.2.1 Allgemeines Zusammenführungsgebot nach Satz 1

Rz. 14 Nach Abs. 2 dürfen Daten, die zur Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe erhoben worden sind, nur zusammengeführt werden, wenn und solange dies wegen eines unmittelbaren Sachzusammenhanges erforderlich ist. Rz. 15 Sinn dieser besonderen jugendhilferechtlichen Datenschutzregelung über die Zusammenführung von Sozialdaten ist es, dem i. d. R. be...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.5 Kindeswohlgefährdung nach § 8a bzw. § 4 KKG nach Buchst. d

Rz. 26 Mit dem KICK hat der Gesetzgeber Abs. 3 Nr. 2d der Vorschrift modifiziert. Die frühere Fassung stellte auf die Erforderlichkeit der Daten gemäß Abs. 3 Nr. 2 für eine gerichtliche Entscheidung, die Voraussetzung für eine Leistungsgewährung nach dem SGB VIII ist, ab. Die Vorschrift nimmt nunmehr die Erforderlichkeit der Daten für die Erfüllung eines Schutzauftrages bei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.2 Gruppenpädagogisches Konzept nach Satz 2

Rz. 16 Satz 2 ordnet an, dass die soziale Gruppenarbeit auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern soll. Die erzieherisch gestaltete Gruppenarbeit muss daher auf einem gruppenpädagogischen Konzept beruhen ( Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 08/2015, Werkstand: 2023, § 29 SGB VI...mehr