Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Der Verstoß gegen die Kostenminderungspflicht

Rz. 255 Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht kann vorliegen, wenn der Gläubiger einen Inkassodienstleister beauftragt, obwohl ein Rechtsanwalt die gleiche Tätigkeit kostengünstiger entfaltet hätte. Gleiches gilt, wenn ein Inkassodienstleister beauftragt wird, obwohl von Anfang an – aus der ex-ante-Sicht im Zeitpunkt der Auftragserteilung – zu erwarten war, dass ei...mehr

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Vorwort

Es ist – leider – ein Massenphänomen, dass begründete Forderungen nicht ausgeglichen werden. Gerade eher kleinere Forderungen im e-Commerce, der Versorgungswirtschaft, der Telekommunikation oder der Versicherungswirtschaft sind betroffen. Aber auch der Vermieter, der Handwerker, der Dienstleister und der Freiberufler sind vom Forderungsausfall tangiert. Tagtäglich müssen sic...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Die erste Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Rz. 97 Die erste umfassende Reform des Rechtsdienstleistungsrechtes hat im Jahre 2013 stattgefunden. Vor dem Hintergrund, dass die Diskussion um die Wertigkeit von Inkassodienstleistungen noch nicht beendet ist, lohnt es weiterhin hierauf einen Blick zu werfen. Ziel des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken [195] war die Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken, für den ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Gleichbehandlung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

Rz. 110 Lässt der Titel des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vermuten, dass das Gesetz vor allem Inkassodienstleister betrifft, gelten die Regelungen tatsächlich für alle Inkassodienstleistungen. Solche Leistungen als Untergruppe der Rechtsdienstleistungen erbringen aber eben nicht nur Inkassodienstleister, sondern auch Rechtsanwälte. Der Ges...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Besondere Hinweispflichten

Rz. 113 Weitere Informationspflichten ergeben sich, wenn der Rechtsanwalt oder der Inkassodienstleister beabsichtigt, mit einer Privatperson eine Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Auch das trägt nicht dazu bei, die gütliche Einigung zu fördern. Da sie mehr Aufwand macht, ist zu befürchten, dass für den Rechtsdienstleister mehr dafür spricht, die Forderung...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 32 Als Akteure im Forderungsinkasso sind neben dem Schuldner vor allem der Gläubiger, der Rechtsanwalt und der Inkassodienstleister zu betrachten. Dem Gegenstand dieses ­Praxisleitfadens ist es geschuldet, dass sich die Ausführungen auf die Akteure konzentrieren, die eine Forderung beitreiben wollen. Dabei sind die jeweiligen Kernkompetenzen zu beschreiben, um hieraus Ge...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Besondere Gründe für den unmittelbaren Verzugseintritt

Rz. 51 Weiter nennt § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB als Voraussetzung für die Entbehrlichkeit der Mahnung "besondere Umstände, die bei Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Verzugseintritt rechtfertigen". Es handelt sich um eine Auffangbestimmung, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden. Neben der (vorherigen oder gleichzeitigen) Fälligkeit der Leistung muss sich aus den...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Vergleichende Aspekte aus dem Schadensrecht

Rz. 137 Ein Blick in das allgemeine Schadensrecht zeigt, dass auch hier die Abgrenzung zwischen den Eigenobliegenheiten und den überobligatorischen Bemühungen als Anknüpfungspunkt für eine Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen an Arbeitskraft, Zeit und Sachaufwendungen herangezogen wird. Die nachfolgenden Beispielsfälle sollen skizzenhaft aufzeigen, dass im Schadensersatzrec...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Der generelle Abgeltungsbereich

Rz. 316 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbem. 2.3. Abs. 3 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags im Austausch mit dem Gegner. Es handelt sich um die generelle Gebühr für die außergerichtliche Vertretung. Diese Tätigkeit kann einen sehr unterschiedlichen Aufwand erfordern, was den ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Einleitung

Rz. 224 Zu ersetzen hat der Schuldner den Schaden des Gläubigers. Dieser bildet sich zunächst aus der Vergütung, die der Gläubiger dem Rechtsdienstleister, d.h. dem Rechtsanwalt oder dem Inkassodienstleister zu zahlen hat. Die Situation ist also für den Inkassodienstleister nicht anders als beim Rechtsanwalt. Hinzu kommen die Auslagen, die der Rechtsanwalt wie der Inkassodie...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Das Vergütungsverhältnis

Rz. 2 Zum einen schließt der Gläubiger mit dem Inkassodienstleister einen Vertrag über die Erbringung von Rechts- und Inkassodienstleistungen nach § 2 RDG, einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter nach §§ 675, 611 BGB. Regelmäßig wird der Vertrag über den Einzug bei Auftragsübergabe im Wesentlichen unstreitiger Forderungen geschlossen. Es handelt sich im ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (2) Die Regelgebühr beim durchschnittlichen Fall

Rz. 319 Der durchschnittliche Fall einer Inkassodienstleistung ist durch die automatisierte und standardisierte Aktenanlage aufgrund einer elektronischen Datenübermittlung, in der Regel via Schnittstelle, eine Schlüssigkeitsprüfung auf abstrakt-genereller Ebene, einen oder mehrere Kommunikationsversuche mit dem Schuldner auf schriftlicher, elektronischer oder fernmündlicher ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Abrechnung nach Pauschalen

Rz. 228 Zum Teil bietet der Inkassodienstleister das gesamte Spektrum des außergerichtlichen Forderungsinkassos, des gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Zwangsvollstreckung oder andere, unterschiedlich definierte Leistungspakete zu einem Pauschalpreis an. Die geschieht nicht selten in Anlehnung an die Angelegenheiten nach den §§ 16 ff. RVG sowie die Forderungshöhe (Gegensta...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Keine Vergleichbarkeit mit "Kündigungsfällen"

Rz. 145 Das hier beispielhaft in seiner Entscheidung herangezogene Amtsgericht[353] sieht sich Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn es behauptet, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Forderungseinziehung der Beauftragung einer anwaltlichen Kündigung gleichstehe und damit im ersten wie im zweiten Fall die entstandenen Rechtsverfolgungskosten nic...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / b) Hinweis bei Schuldanerkenntnissen

Rz. 346 Fordert ein Rechtsdienstleister eine Privatperson zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses auf, so hat er sie nach § 13a Abs. 4 RDG bzw. § 43d Abs. 4 BRAO mit der Aufforderung in Textform darauf hinzuweisen, dass sie durch das Schuldanerkenntnis in der Regel die Möglichkeit verliert, solche Einwendungen und Einreden gegen die anerkannte Forderung geltend zu machen, die...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 8. Die Hebegebühr

Rz. 368 Die Hebegebühr[715] nach Nr. 1009 VV RVG entsteht nicht für jeden Zahlungseingang, sondern für die Weiterleitung des Zahlungseingangs an den Gläubiger und Auftraggeber; diese ist Anknüpfungspunkt. Dabei kann unter Berücksichtigung eines Vorschussrechtes – soweit vereinbart – allerdings auch bereits mit dem Zahlungseingang eine entsprechende Abrechnung im Erstattungsv...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Die Frage der Verletzung der Schadensminderungspflicht

Rz. 141 Vor dem Hintergrund der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 Alt. 1 BGB, wonach der Gläubiger den Schuldner auf einen besonders großen Schaden hinzuweisen hat, kann allerdings gut begründet werden, dass nach der verzugsbegründenden Mahnung im Sinne einer Beitreibungseskalation eine weitere Gläubigermahnung geboten ist, mit der dem Schuldner vor Augen geführt wi...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Beitreibung weitgehend unstreitiger Forderungen

Rz. 67 Es ist unbestritten, dass die Inkassodienstleister für die Wirtschaft in Deutschland im Sinne einer arbeitsteiligen Partnerschaft eine wichtige Aufgabe in der Liquiditätssicherung wahrnehmen,[139] in dem die Gegenleistung des Schuldners für von ihm in Anspruch genommene Waren oder Dienste geltend gemacht und insoweit berechtigte Ansprüche des Gläubigers durchgesetzt w...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Das einfache Schreiben

Rz. 287 Regelmäßig wird gegenüber Inkassodienstleistern und dem deren Kosten verlangenden Gläubiger eingewandt, dass die vorgerichtlichen Schreiben sich lediglich als einfaches Schreiben darstellten. Es sei erkennbar, dass diese automatisiert erstellt seien. Vorgerichtlich falle deshalb auch nur eine 0,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV RVG an. Diese Auffassung ist in mehrfa...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Bearbeiterwechsel zwischen den Angelegenheiten

Rz. 382 Eine weitere Differenzierung in den Handlungsmöglichkeiten zeigt sich zwischen Gläubiger, Inkassodienstleister und Rechtsanwalt sodann in dem Fall, in dem die Forderung mit gerichtlicher Hilfe tituliert werden muss. Hier ist dem Inkassodienstleister bisher und weiterhin eine Tätigkeit im streitigen Erkenntnisverfahren, untersagt, während beide Rechtsdienstleister im ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Einleitung

Rz. 216 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner unter den vorstehend erläuterten Voraussetzungen nach §§ 286, 280 BGB einen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens oder einen korrespondierenden Anspruch aus dem Deliktsrecht.[447] Während ein Rechtsanwalt keine gesonderte Vergütungsabrede treffen muss und dann nach §§ 675, 612 Abs. 2 BGB das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als "Ta...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Das Betreiben des Geschäftes bei einer Rechtsdienstleistung

Rz. 326 Ist die Forderung schon bei Übergabe vom Gläubiger an den Mandanten streitig, steht das Vorliegen einer Rechtsdienstleistung nicht in Frage. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Forderung schon bei Übergabe bestritten ist oder erst nach der Beauftragung des Rechtsdienstleisters bestritten wird. Rz. 327 Hinweis Das Bestreiten der Forderung setzt auch nach Auffass...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / II. Das Vorliegen eines kausalen Schadens

Rz. 95 In der Praxis wird immer wieder übersehen, dass der Schuldner nur den Schaden zu ersetzen hat, der adäquat-kausal auf den Verzug oder die unerlaubte Handlung zurückgeht. Grundlage des Schadens ist die vertragliche Vereinbarung des Gläubigers als Auftraggeber mit dem Rechtsdienstleisters, d.h. der Mandatsvertrag. Es handelt sich jeweils um einen Geschäftsbesorgungsvert...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die ortsübliche Inkassovergütung

Rz. 238 Ist eine vertragliche Vergütungsregelung nicht getroffen oder auch aus den verschiedensten Gründen unwirksam, ist nach § 612 Abs. 2 BGB die ortsübliche Vergütung geschuldet. Spiegelbildlich stellt sie den ersatzfähigen Schaden dar. Eine große praktische Bedeutung kommt dieser Variante allerdings nicht mehr zu. Sie wäre eher heranzuziehen, wenn sich – aus welchen Grün...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Einleitung

Rz. 349 Mit der Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Inkassodienstleister nicht unerheblich erweitert. Das Rechtsdienstleistungsgesetz beschränkt sich – anders als noch das Rechtsberatungsgesetz – auf die Reglementierung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb gerichtlicher Verfahren. Die Frage, durch welche Person sich ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG

Rz. 356 Die Geschäftsgebühr kann bei der Rechtsdienstleistung im Rahmen von 0,5 bis 2,5 entstehen, so dass die Mittelgebühr 1,5 beträgt. Eine 1,5-Geschäftsgebühr würde also bei einer durchschnittlichen Angelegenheit anfallen.[689] Der Gesetzgeber hat mit der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG die Mittelgebühr allerdings auf eine 1,3-Gebühr begrenzt, die Schwellengebühr. Diese darf nur ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Der notwendige Inhalt der Mahnung und die Formalien

Rz. 21 Die Mahnung ist eine ernsthafte und unmissverständliche Leistungsaufforderung durch den Gläubiger an den Schuldner, die zu fordernde Leistung zu erbringen.[32] Sie hat nach der Fälligkeit zu erfolgen. Die Mahnung ist als eine geschäftsähnliche Handlung gleich einer einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärung[33] weder an eine Form noch an eine Frist gebunden, soweit...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Die Sonderregelung des § 286 Abs. 3 BGB

Rz. 58 Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens[152] in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung leistet. Etwas anderes kann allerdings vertraglich vereinbart werden. Mit dem Wort "spätestens" hat der Gesetzgeber dabei deutlich gemacht, dass der Gläubige...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Einleitung

Rz. 94 Mit der Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber weitgehend darauf verzichtet, eine eigene Regelung über den Verzugsschaden zu treffen, wie sie früher in §§ 286–290 BGB a.F. enthalten waren. Stattdessen hat er den Begriff der Pflichtverletzung als zentralen Begriff des Leistungsstörungsrechts eingeführt. Dieser Begriff findet sich bereits in der Überschrift zu § 280 BGB...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Der richtige Zeitpunkt der Übergabe

Rz. 57 Soweit der Gläubiger das Forderungsinkasso einem externen Dienstleister übertragen möchte, gibt es für ihn auch in zeitlicher Hinsicht mehrere Optionen. Dabei gilt grundsätzlich, dass eine Abgabe vor der verzugsbegründenden Mahnung die Erstattungsfähigkeit der dann nicht mehr kausal auf dem Verzug beruhenden Rechtsverfolgungskosten entfallen lässt. Der früheste Zeitpu...mehr

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Mieterabfindungen für eine vorzeitige Wohnungsräumung als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Leitsatz An einen Mieter gezahlte Abfindung für die vorzeitige Räumung seiner Wohnung, um umfangreiche Renovierungsmaßnahmen durchführen zu können, sind den Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zuzuordnen, die unter weiteren Voraussetzungen anschaffungsnahe Herstellungskosten darstellen. Diese sind nur im Wege der AfA als Werbungs...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Sponsoring

Leitsatz Werden Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (z. B. Bande, Trikots, Vereinslogo) gezahlt, unterliegen diese der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Sachverhalt Ein Gewerbetreibender ist Sponsor einer Sportmannschaft der X-GmbH. Er kann vereinbarungsgemäß bei Spielen der Mannschaft das Vereinslogo für Werbezwecke nutzen und auch die Werbezeichen für seinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Ersparte Aufwendungen

Rz. 31 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ausgaben, die der ArbN im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis erspart, sind selbst keine Einnahme. Fährt ein ArbN nicht zu seinem Arbeitsplatz, weil er erkrankt ist, oder repariert er sein > Arbeitsmittel selber, so erhöhen die ersparten Aufwendungen lediglich den Nettoertrag seiner Arbeit, weil insoweit WK erspart werden. Eine Einnahme fl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abziehbar sind 30 % des gezahlten Schulgelds (> Rz 21) mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Der Höchstbetrag von 5 000 EUR im Kalenderjahr (VZ) gilt für jedes Kind und dessen Elternpaar (vgl § 10 Abs 1 Nr 9 Satz 1 und 5 EStG). Es wirken sich also höchstens Aufwendungen von 16 666 EUR aus (30 % dieses Betrage...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Schadensersatz als Ausgabe

I. Werbungskosten Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ebenso wie Schadensersatzleistungen des ArbG an den ArbN, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, zu > Betriebsausgaben führen können, sind derartige Schadensersatzleistungen des ArbN an den ArbG > Werbungskosten , soweit sie so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind und § 12 Nr 1 Satz 2 EStG dem Abzug nicht entgeg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Abziehbare Aufwendungen

I. Art und Umfang Rz. 7 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abziehbar sind alle Aufwendungen in > Geld oder Geldeswert zur Erlangung der Verfügungsmacht. Dies sind bei einem Erwerb die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und bei der Miete eines Arbeitsmittels die Mietaufwendungen. Rz. 8 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Neben den reinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden die Neben...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Überblick über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Schule

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 In Deutschland besteht grundsätzlich Schulgeldfreiheit für öffentliche Schulen. Insoweit entstehen den Eltern keine Aufwendungen. Ein Schulgeld wird aber regelmäßig von Privatschulen gefordert. Es ist allerdings verfassungsrechtlich nicht geboten, den Besuch von Privatschulen zu fördern. Dem Gesetzgeber steht insoweit ein weiter Entscheidungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Auslagenersatz

Rz. 36 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine Einnahme ist nicht gegeben, wenn ein ArbG dem ArbN Zahlungsmittel überlässt, die wirtschaftlich nicht für diesen bestimmt sind, sondern die er für den ArbG ausgeben soll. Unerheblich ist es, ob der ArbG dem ArbN die Mittel vor der Zahlung an einen Dritten überlässt (durchlaufende Gelder) oder die Zahlung anschließend erstattet (Auslagen...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Werbungskosten sind ua die Kosten der Berufsfortbildung (> Bildungsaufwendungen Rz 20 ff). Dazu gehören Kosten für fachwissenschaftliche Tagungen, zB Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Teilnehmergebühren (BFH 75, 603 = BStBl 1962 III, 487). Die Rechtsprechung hat zunehmend strengere Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Ve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aktenschrank > Rz 20 Möbel. Aktentasche Sie kann bei einem Betriebsprüfer ein Arbeitsmittel sein (EFG 1979, 225); ebenso der Aktenkoffer für ein Betriebsratsmitglied (BFH vom 18.09.1981 – VI R 237/77, nv, juris); ebenso der Reisekoffer eines Flugkapitäns (EFG 1989, 173) und die Aktentasche oder der Trolley eines Piloten (EFG 2011, 2057; > Fli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwandsentschädigungen und Werbungskosten/Betriebsausgaben

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bereicherung

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die Bereicherung beim ArbN hängt weder dem Grunde noch der Höhe nach von einer entsprechenden Entreicherung beim ArbG ab (EFG 1993, 155). Unmaßgeblich ist auch, ob der ArbG Aufwendungen gehabt hat (vgl BFH/NV 1990, 493; ergänzend > Rz 40) oder ob er ihm entstehende Aufwendungen als BA abziehen darf (> Rz 43) oder ob der ArbG mit der Zuwendun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Werbungskosten

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer an Bord eines Schiffes Dienst tut, hat dort keine > Erste Tätigkeitsstätte; das Schiff ist keine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des ArbG (vgl BFH 212, 64 = BStBl 2006 II, 267; BFH 212, 218 = BStBl 2006 II, 378 zur > Regelmäßige Arbeitsstätte). Auch ein Schiffsliegeplatz im Hafen ist nur dann für den ArbN eine erste Tätigke...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Aufwand

Rz. 35 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfreie AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen Aufwendungen persönlicher oder sachlicher Art abgelten, die als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abziehbar wären (> R 3.12 Abs 2 Satz 1 LStR). Besonders die Abzugsverbote der § 4 Abs 5 und § 9 Abs 1 bis 5 EStG müssen beachtet werden (zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 69 ff). Deshalb b...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist Arbeitslohn grundsätzlich der Ertrag für das Zurverfügungstellen der persönlichen Arbeitskraft einer natürlichen Person in abhängiger Stellung im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Dabei kommt es nicht auf die tatsächlich zu erbringende Arbeitsleistung an, sondern nur darauf, was arbeitsrechtlich geschuldet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Nachprüfung durch das Finanzamt

Rz. 40 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wo die sachliche Berechtigung einer AE dem Grunde und der Höhe nach nicht dadurch sichergestellt ist, dass sie im Haushalt des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind (> Rz 16), greift das Prüfungsrecht der FÄ ein; zur Verfassungsmäßigkeit > Rz 3. Rz. 41 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das zuständige FA ist zur Prüfung berechtigt und iRd §§ 85, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Art und Umfang

Rz. 7 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abziehbar sind alle Aufwendungen in > Geld oder Geldeswert zur Erlangung der Verfügungsmacht. Dies sind bei einem Erwerb die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und bei der Miete eines Arbeitsmittels die Mietaufwendungen. Rz. 8 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Neben den reinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden die Nebenkosten, zB Versan...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besonderheiten im Lohnsteuerverfahren

Rz. 9 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Mit Schätzungen wird auch im LSt-Verfahren vielfach gearbeitet, zum Teil zur Vereinfachung. Gegenstand einer Schätzung ist die Bemessungsgrundlage der Steuer. Das gilt gleichermaßen für die Einnahmeseite (> Arbeitslohn) wie für die Ausgabenseite (> Werbungskosten, > Sonderausgaben). Rz. 9/1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Einnahmeseite: Dazu gehört...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ebenso wie Schadensersatzleistungen des ArbG an den ArbN, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, zu > Betriebsausgaben führen können, sind derartige Schadensersatzleistungen des ArbN an den ArbG > Werbungskosten , soweit sie so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind und § 12 Nr 1 Satz 2 EStG dem Abzug nicht entgegensteht (BFH 124,...mehr