Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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E / 16 Elektronische Geräte im Straßenverkehr [Rdn 1105]

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K / 2 Kommissarische Vernehmung im OWi-Verfahren [Rdn 2651]

Rdn 2652 1. Bis 1998 erlaubte § 73 Abs. 3 a.F. dem Tatrichter die Anordnung der Vernehmung des Betroffenen durch einen ersuchten Richter. Nachdem durch das OWiGÄndG v. 21.1.1998 das Anwesenheitsrecht des Betroffenen in eine Anwesenheitspflicht geändert worden ist, ist § 73 Abs. 3 a.F. ersatzlos gestrichen worden. Die h.M. geht daher zutreffend davon aus, dass aufgrund der (N...mehr

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F / 2 Fahreignungs-Bewertungssystem, Verringerung des Punktestandes gem. § 4 Abs. 6 StVG [Rdn 1208]

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R / 6 Rechtsbeschwerde, Einlegung [Rdn 2980]

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Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 3.1 Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Für die Frage, welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um einen Arbeitszeitbetrug zu sanktionieren, spielt die strafrechtliche Bewertung des Pflichtverstoßes grundsätzlich keine Rolle. Maßgeblich ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung, also der Täuschung über die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung, einhergehende schwere Vertrauensverl...mehr

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L / 4 Lkw-Maut, Grundlagen der Mautpflicht [Rdn 2784]

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W / 4 Winterreifenpflicht [Rdn 4267]

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F / 11 Fahrverbot, Absehen, Zeitablauf [Rdn 1476]

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F / 27 Fahrverbot, Vollstreckung [Rdn 1802]

Rdn 1803 Literaturhinweise: Albrecht, Das neue Wahlrecht für den Antritt von Fahrverboten, NZV 1998, 131 Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Hentschel, Die neue Vier-Monats-Frist für das Wirksamwerden von Fahrverboten nach § 25 StVG, DAR 1998, 138 Krumm, Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbot...mehr

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F / 5 Fahrerlaubnis auf Probe [Rdn 1281]

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F / 19 Fahrverbot, Fristberechnung [Rdn 1646]

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T / 2 Trunkenheitsfahrt, Allgemeines [Rdn 3518]

Rdn 3519 Literaturhinweise: Arbab-Zadeh, Ist die zwangsweise Blutentnahme nach Trunkenheitsdelikten noch verfassungskonform?, NJW 1984, 2615 Bode, Neue Ordnungswidrigkeiten des Fahrens unter Alkohol und Drogen, ZAP F. 9, S. 477 Bönke, Im Promillebereich: Alkoholgrenzwerte für Radfahrer, NZV 2015, 16 Böse, Die "freiwillige" Teilnahme an einem Atemalkoholtest – zur Reichweite str...mehr

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R / 25 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Berlin [Rdn 3266]

Rdn 3267 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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A / 26 Antragsmuster [Rdn 376]

Rdn 377 Bei folgenden Stichwörtern sind Antrags- bzw. Schriftsatzmuster enthalten:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine formwirksame Einreichung einer Klage durch Einwurf in den Briefkasten des Finanzamts

Leitsatz Die Frist für die Erhebung der Klage gilt nach § 47 Abs. 2 FGO auch dann als gewahrt, wenn die Klage bei der Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, innerhalb der Monatsfrist angebracht wird. Für die Fristwahrung ist allerdings die Einhaltung der geltenden Formvorschriften erforderlich. Sachverhalt Die durch einen Steuerberater vertretenen Kläger ...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.2 Stattgabe des Antrags

Rz. 56 Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinen Antrag hin für die Weiterbildungsmaßnahme frei und nimmt der Arbeitnehmer daran teil, so steht ihm für den Zeitraum seiner Teilnahme ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu. Die Berechnung der Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen unter Zugrundelegung des Lohnausfallprinzips od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 3 Überschuldung

Neben der Zahlungsunfähigkeit löst die Überschuldung die Insolvenzantragspflicht aus. Es reicht, wenn einer der beiden Gründe vorliegt. Der Gesetzgeber hat in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO die Überschuldung jetzt in der aktuellen Fassung wie folgt definiert: Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, di...mehr

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F / 17 Fahrverbot, Checkliste [Rdn 1623]

Rdn 1624 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Fahrverbot, Allgemeines, Rdn 1493. Rdn 1625 Hat sich der Verteidiger mit einem Fall zu befassen, bei dem im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot angeordnet worden ist, muss für eine optimale Verteidigung angesichts der komplexen Materie eine Vielzahl von Umständen bedacht werden. Da sich oftmals bedeutsame Tatsachen nicht aus der Akte ...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Antrag des Arbeitnehmers

Rz. 39 Da über die Freistellung für die Bildungsmaßnahme der Arbeitgeber entscheidet, muss der Arbeitnehmer die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber beantragen. Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung müssen dem Arbeitgeber nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

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B / 4 Beweisantrag, Allgemeines [Rdn 483]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 484 Literaturhinweise: Bas...mehr

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U / 3 Übernahme des Mandats, erste Maßnahmen [Rdn 3689]

Rdn 3690 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3673. Rdn 3691 1. In dem mit dem Mandanten bei bzw. nach der Übernahme des Mandats geführten (ersten) Gespräch muss der Verteidiger zunächst folgende allgemeine Fragen klären (s.a. → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3675):mehr

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A / 1 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 1]

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A / 17 Akteneinsicht, Umfang [Rdn 183]

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R / 10 Rechtsbeschwerde, Rechtsmittelverzicht [Rdn 3038]

Rdn 3039 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3040 1. Nach § 46 Abs. 1 i.V.m. § 302 StPO kann auf die Einlegung der Rechtsbeschwerde verzichtet werden. Auch in Bußgeldsachen muss der Rechtsmittelverzicht aber eindeutig und zweifelsfrei sein (OLG Hamm NZV 1999, 182 = VRS 96, 212; OLG Koblen...mehr

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Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 3.1.2 Kündigung: ordentlich oder außerordentlich?

Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG "an sich", das heißt typischerweise, geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen.[1] Dies gilt für...mehr

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H / 5 Hauptverhandlung, Ausbleiben des Verteidigers [Rdn 2429]

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Durch die Rechtsprechung sind die Voraussetzungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind, jedoch im Wesentlichen geklärt. Es ist erforderlich, das ordnungsgemäß geführte Fahrtenbuch dem Finanzamt stets im Original vorzulegen. Die Übertragung in Reinschrift in eine Fahrtenbuchvor...mehr

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R / 9 Rechtsbeschwerde, Frist [Rdn 3017]

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A / 5 Ablehnungsgründe, Befangenheit [Rdn 41]

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F / 14 Fahrverbot, Augenblicksversagen [Rdn 1527]

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G / 24 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, rechtfertigender Notstand [Rdn 2240]

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F / 16 Fahrverbot, beharrliche Pflichtverletzung [Rdn 1597]

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F / 13 Fahrverbot, Anforderungen an das Urteil [Rdn 1506]

Rdn 1507 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Fahrverbot, Allgemeines, Rdn 1493. Rdn 1508 1. Im Grundsatz gelten für das schriftliche Urteil in Fahrverbotsfällen die allgemeinen Anforderungen an bußgeldrechtliche Urteile (→ Urteil, Allgemeine Feststellungen, Rdn 3739; zuletzt OLG Oldenburg, Beschl. v. 9.11.2023 – 2 ORBs 188/23). Darüber hinaus gilt: Rdn 1509 a) Keine Besonder...mehr

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I / 2 Identifizierung anhand eines Lichtbildes, Anforderungen an das tatgerichtliche Urteil [Rdn 2572]

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U / 2 Übernahme des Mandats, Allgemeines [Rdn 3673]

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K / 3 Konkurrenzen [Rdn 2654]

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B / 11 Beweisverwertungsverbote im OWi-Verfahren [Rdn 592]

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R / 17 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 3155]

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A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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G / 4 Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse [Rdn 1868]

Rdn 1869 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1870 1. Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 kommen für die Zumessung der Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht. Eine erste Einschränkung erfolgt in S. 1 Hs. 2: Bei geringfügigen OWi bleibt dies nämlich i.d.R. unberücksichtigt. Weitere und wesentli...mehr

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R / 14 Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 3077]

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H / 11 Hauptverhandlung, Terminsverlegung [Rdn 2535]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 2 Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs

Rz. 2 § 23 GrEStG stellt bei der Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes 1983 in seiner ursprünglichen Fassung und der nachfolgenden, durch das JStG 1997, das StEntlG 1999/2000/2002 sowie das StÄndG 2001 geänderten Rechtsvorschriften des Gesetzes auf die "Verwirklichung des Erwerbsvorgangs" ab. Aus dem in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff "Erwerbsvorgang" wird deutlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 5 Tarifvertraglicher und einzelvertraglicher Mehrurlaub

Rz. 212 Die Entscheidungen des EuGH und des BAG betreffen zunächst nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen (24 Werktage). Daneben betrifft die neue Rechtsprechung auch den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, da der Zusatzurlaubsanspruch aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden ist.[1] Rz. 213 Das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 1 Wirtschaftliche und organisatorische Vorteile der Ressortaufteilung

Eine Aufteilung in Ressorts ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre GmbH mehrere Geschäftsführer hat oder bald haben soll und diese Geschäftsführer Kenntnisse in unterschiedlichen Sachgebieten haben, z. B. Vertrieb und Controlling. Vor allem bei kleinen und mittelgroßen GmbHs ist die Einteilung in "kaufmännische" und "technische" Geschäftsführung geradezu klassisch – aber nicht imme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Der EuGH hatte in der Vergangenheit nationale Regelungen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitr...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / Einführung

Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, ist es grundsätzlich zulässig – und meist auch sinnvoll – die Aufgaben zu verteilen. Mit einer Ressortaufteilung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch bei einem GmbH-Geschäftsführer die zeitlichen Ressourcen beschränkt sind. Je nach Art und Größe des Unternehmens kann eine Ressortverteilung sogar zwingend sein. Die Geschäftsfüh...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.3 Nicht alle Aufgaben sind teilbar

Einige Aufgaben der Geschäftsführer sind nicht aufteilbar, hier besteht sogar ein Geschäftsverteilungsverbot: Bei Aufgaben, die für die Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sind, das heißt die Gestaltung der Ge­schäftspolitik oder der Organisationsstruktur betreffen. Diese Fragen müssen stets mit allen Geschäftsführern abgestimmt werden. Dies gilt umso mehr, wenn mit dem ...mehr