Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Haftung des Arbeitgebers für Eigenschäden des Arbeitnehmers

Rz. 322 Ein Arbeitnehmer hat in entsprechender Anwendung des § 670 BGB Anspruch auf Ersatz seiner Schäden, die ihm bei Erbringung der Arbeitsleistung ohne Verschulden des Arbeitgebers entstehen. Sachschäden, mit denen nach Art und Natur des Betriebes oder der Arbeit zu rechnen ist, insb. Schäden, die notwendig oder regelmäßig entstehen, sind arbeitsadäquat und im Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Vergütungsanspruch

Rz. 1381 Übt der Beschäftigte wegen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung oder Pflegezeit sein Leistungsverweigerungsrechte nach § 2 Abs. 1 PflegeZG aus, entfällt sein Vergütungsanspruch (§ 326 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Anspruch ist dem bereits gesetzlich geregelten Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub während der Elternzeit nach dem BEEG nachgebildet (vgl. Müller/Stühlmann, ZTR 200...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Unterrichtung und Erörterung bei bestimmten Planungen

Rz. 1637 Über Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsplatz, die Arbeitsumgebung und die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach § 81 Abs. 2 S. 1 BetrVG bei Planungen von technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen zu unterrichten. Diese Unterrichtung hat zeitlich nach der des Betriebsrates nach § 90 BetrVG zu erfol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / (1) Ordentliche Gerichte

Rz. 801 Mit Ausnahme von reinen Zahlungsklagen (§ 39 Abs. 2 ArbnErfG) sind für sämtliche Rechtsstreitigkeiten über schutzfähige gebundene oder freie Erfindungen eines Arbeitnehmers die sog. Patentstreitkammern der LG ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes sachlich ausschließlich zuständig (§ 39 Abs. 1 ArbnErfG i.V.m. § 143 Abs. 1 PatG). Damit besteht auch Anwaltszwang....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

Rz. 1557 Im Gegensatz zum gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gibt es nach dem TzBfG keinen bedingungslosen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit. Normzweck des § 9 TzBfG ist es jedoch, den Wechsel von Teilzeit- in Vollzeitarbeit zu erleichtern. Der Arbeitgeber hat nach dem Wortlaut der Norm den Wunsch eines Teilzeitbeschäftigten nach Vollzeitbeschäfti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / (6) Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders

Rz. 738 Der Arbeitnehmer hat gerade im Hinblick auf die Vergütungspflicht seiner Diensterfindung seinem Arbeitgeber ggü. sowohl aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) wie auch kraft des dem Arbeitsverhältnis speziell innewohnenden Fürsorgeaspektes einen notfalls gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Auskunftserteilung oder gar, und damit weite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Zusammenrechnung der einzelnen Beschäftigungen

Rz. 378 Von erheblicher Bedeutung ist die seit dem 1.4.1999 verschärfte, seit dem 1.4.2003 allerdings etwas erleichterte Zusammenrechnung nach § 8 Abs. 2 SGB IV. Geblieben ist zunächst die Verpflichtung, mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nr. 1 oder Nr. 2 (beachte: nicht nach Nr. 1 und Nr. 2) zusammenzurechnen. Hinzugetreten ist die Zusammenrechnung von geringfügigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 9. Arbeitsunfähigkeit – Verletzung der Anzeige- und Nachweispflichten

Rz. 456 Der Arbeitnehmer ist im Fall seiner Erkrankung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), mitzuteilen (Anzeigepflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG spätest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / bb) Provisionsanspruch des Angestellten im Versicherungsvertrieb

Rz. 1522 Auch auf die mit dem Vertrieb von Versicherungen und Bausparverträgen befassten Arbeitnehmer finden die Vorschriften des § 87a Abs. 2, 3 HGB Anwendung. Die Vorschrift des § 92 HGB ist für unselbstständige Vermittler, die Provision erhalten, anwendbar. Der Verweis in § 65 HGB, der sich nur auf die § 87 Abs. 1 und 3, § 87a und 87c bezieht, ist insoweit unvollständig (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers

Rz. 1041 Es entsteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommt und mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Die Rechtsprechung stützt dieses dogmatisch auf § 273 Abs. 1 BGB (BAG v. 25.10.1984 – 2 AZR 417/83). Da der Arbeitnehmer gem. § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, kann er seine Arbeitsleistung nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / t) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1259 Die Erfüllung der Anforderungen der Darlegungs- und Beweislast ist i.d.R. streitentscheidend in Mobbingschutzprozessen. Der gemobbte Arbeitnehmer hat nachzuweisen, dassmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Verletzung von Informations- und Aufklärungspflichten

Rz. 946 Grundsätzlich hat jede Arbeitsvertragspartei selbst für ihre Interessen zu sorgen. Gesteigerte Hinweis- und Aufklärungspflichten können den Arbeitgeber allerdings dann treffen, wenn eine zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Vereinbarung auf seine Initiative hin und in seinem Interesse zustande kommt oder wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt

Rz. 530 Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, ist seit dem 1.1.2003 in § 106 GewO gesetzlich definiert. Demzufolge ist der Arbeitgeber gem. § 106 S. 1 GewO befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Bedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsverein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Urlaubsvergütung

Rz. 1713 Durch den Urlaub soll der Arbeitnehmer wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden, als wenn er arbeiten würde. Der bisherige Lebenszuschnitt soll möglichst ohne Einschränkung auch während des Urlaubes beibehalten werden können (Lebensstandardprinzip; vgl. BAG v. 22.6.1956, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Urlaubsrecht). Begrifflich zu unterscheiden ist das Urlaubsentgelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 57. Incentivereisen

Rz. 969 Die Incentivereise ist ein zusätzlicher Vergütungsbestandteil, den der Arbeitgeber an die Erreichung bestimmter Vorgaben, wie prozentuale Gewinn- oder Umsatzsteigerungen oder an die Überschreitung zuvor festgelegter Schwellenwerte knüpfen kann. Ebenso kann er die Incentivereise als Losgewinn ausschreiben. Ziel einer solchen Auslobung ist entweder die Belohnung der Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Zeitspanne zwischen Abmahnung und Kündigung

Rz. 51 Der Kündigungssachverhalt muss sich in den Fällen des Erfordernisses einer vorherigen Abmahnung als Wiederholung der bereits abgemahnten Pflichtverletzung darstellen und die Schlussfolgerung rechtfertigen, der Arbeitnehmer habe sich die Abmahnung nicht zur Warnung dienen lassen. Problematisch ist hier, ob und wann die Rüge- und Warnfunktion der Abmahnung durch Zeitabl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Erkrankung während des Urlaubs

Rz. 1753 Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubes, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Voraussetzung für die Nichtanrechnung ist somit die zur Arbeitsunfähigkeit führende objektive Erkrankung des Arbeitnehmers während des Urlaubes. Der Arbeitnehmer muss durch die Erkrankung g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Zulässigkeit

Rz. 83 Nach ganz überwiegender Meinung ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt (vgl. OLG Stuttgart v. 17.12.1999 – I ZR 221/01). Das Recht der Abwerbung folgt aus Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl), unterliegt aber Schranken. Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es einem Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht untersagt, Mitarbeiter fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 99. Sparzulage

Rz. 1511 Die Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer bestimmt sich nach den Vorschriften des 5. VermBG. Nach dem 5. VermBG wird dem Arbeitnehmer eine Sparzulage in Form einer Geldleistung zum Erwerb von Vermögensbeteiligungen gewährt. Demgegenüber soll die Vermögensbeteiligung der Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung am Produktivvermögen dienen, indem bestimmte Sach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG

Rz. 1088 Im Jahressteuergesetz 2007 mit Wirkung ab 2007 wurde zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens mit § 37b EStG eine Pauschalierungsmöglichkeit i.H.v. 30 % eingeführt, die es dem zuwendenden Steuerpflichtigen ermöglicht, die ESt auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal zu erheben. Der Zuwendende übernimmt die Versteuerung des geldwerten Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 84. Pflegezeit und Familienpflegzeit

Rz. 1346 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), zuletzt durch das 2. Pflegestärkungsgesetz (BGBl I, 2424) geändert, gewährt wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Eckpfeiler der Neuerung ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 35. Betriebsveranstaltungen

Rz. 525 Bei Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ist wie folgt zu unterscheiden: Sie gehören als Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn, wenn es sich um herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltungen und um bei diesen Veranstaltungen übliche Zuwendungen handelt (vgl. § 19 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Inhalt und Umfang

Rz. 475 Dem Betriebsrat kommt ein Initiativrecht zur Regelung der Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens zu, sobald für eine derartige Regelung im konkreten Betrieb ein Bedürfnis besteht (BAG v. 28.4.1981 – 1 ABR 53/79; BAG v. 16.3.1982 – 1 ABR 63/80). Aufgrund dieser Rspr. bietet sich hinsichtlich des Inhaltes und Umfanges des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Mitbestimmte Arbeitsordnungen

Rz. 174 Mitbestimmte Arbeitsordnungen basieren auf § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen. Von diesem Mitbestimmungstatbestand erfasst wird nach der Rspr. des BAG die gesamte Gestaltung des Zusammenle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Rechtsprechung des BAG

Rz. 1466 Entscheidungen des BAG zu Streitfragen im Zusammenhang mit Schichtarbeit beziehen sich vielfach auf Regelungen in Tarifverträgen, sodass die Rechtsprechungsleitsätze nicht ohne Weiteres auf alle – möglicherweise nur scheinbar – gleich gelagerten Fallgestaltungen übertragen werden können. Rz. 1467 Beispiele Der den in einem optimierten Schichtsystem arbeitenden Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Freistellung, Kündigung, Kündigungsschutzprozess

Rz. 1765 Während im laufenden Arbeitsverhältnis das Interesse des Arbeitnehmers an der (tatsächlichen) Beschäftigung das Interesse des Arbeitgebers an einer "Suspendierung" des Arbeitnehmers regelmäßig überwiegt, ändert sich dieses Verhältnis nach Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach der st. Rspr. des BAG dahin gehend, dass – abgesehen von Ausnahmefällen – i....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Inanspruchnahme der Erfindung

Rz. 697 Der Arbeitgeber hat das Recht die Diensterfindung nach den Vorgaben des § 6 ArbnErfG in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme hat nach § 7 Abs. 1 ArbnErfG die Wirkung, dass alle Rechte an der Erfindung auf den Arbeitgeber übergehen. Rz. 698 Die Inanspruchnahme einer Erfindung i.S.d. § 6 ArbnErfG ist ihrer Rechtsnatur eine empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / jj) Gleichbehandlung und Kündigungsschutz

Rz. 880 Untersagt ist nicht nur eine Ungleichbehandlung wegen hohen Alters, sondern jede Anknüpfung an das Alter, sofern sie nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gestattet ist. Als primäres Gemeinschaftsrecht wirkt der Grundsatz des Verbotes der Diskriminierung wegen des Alters daher unmittelbar horizontal, also auch zwischen Privaten (Mangolt-Urt. v. EuGH v. 22.11.2005, N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Werbungskostenabzug gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Rz. 153 Zur typischen Berufskleidung gehören Kleidungsstücke, diemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Anzeige- und Nachweispflicht

Rz. 1369 Den Beschäftigten trifft bei der kurzfristigen Arbeitsverhinderung eine unverzügliche Anzeige- und ggf. Nachweispflicht gem. § 2 Abs. 1 PflegeZG, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB über die Verhinderung der Arbeitsleistung, deren voraussichtliche Dauer sowie dem Verhinderungsgrund. Dem Arbeitgeber ist auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des (n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Betriebsrisikolehre

Rz. 517 Die Lehre vom Betriebsrisiko findet Anwendung, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit fähig und bereit ist, der Arbeitgeber ihn aber aus Gründen, die in seinem Betrieb liegen, nicht beschäftigen kann und weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer schuldhaft die Ursache für das Unterbleiben der Arbeitsleistung gesetzt haben (vgl. BAG v. 9.3.1983 – 4 AZR 301/80, DB 1983, 14...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

Rz. 1227 Unabhängig davon, ob es sich bei dem Mobber um den Arbeitgeber, um Vorgesetzte oder Arbeitskollegen handelt, hat der Arbeitnehmer gegen den Mobber in analoger Anwendung der §§ 12, 862, 1004 BGB einen Anspruch auf künftige Unterlassung (LAG Thüringen v. 10.4.2001, NZA-RR 2001, 351 ff.; LAG Stuttgart v. 27.7.2001 – 5 Sa 72/01, n.v.). Die hierfür erforderliche Wiederho...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Rechtsfolgen unbilliger Weisungen

Rz. 546 Nach einer Entscheidung des 5. Senats des BAG aus dem Jahre 2012 muss der Arbeitnehmer eine Weisung des Arbeitgebers, die nicht aus sonstigen Gründen unwirksam ist, zunächst befolgen. Wegen der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit sei der Arbeitnehmer an die durch die Ausübung des Direktionsrechts erfolgte Konkretisierung des Inhalts der Arbeitsleistu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Verhältnis zu bundesgesetzlichen Regelungen

Rz. 1784 Neben dem BUrlG bestehen bundesrechtliche Sonderregelungen, die das BUrlG verdrängen, ergänzen oder lediglich in einigen Bereichen Sonderregelungen treffen. Rz. 1785 Gem. § 15 Abs. 1 BUrlG ist das JArbSchG v. 9.8.1960, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.7.2021, in Kraft geblieben. Das JArbSchG regelt nur noch die Höhe des Urlaubes und seine Lage (§ 19 Abs. 2 und 3 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Begriff, Funktion und Rechtsgrundlage der Abmahnung

Rz. 1 Die Abmahnung hat als eigenes durch Richterrecht begründetes und entwickeltes Rechtsinstitut im Vorfeld einer Kündigung Bedeutung erlangt. Neben der kündigungsrechtlichen Funktion hat sich die Abmahnung allgemein zu einem Instrument der Personalführung entwickelt, um aufgetretene Störungen zu beseitigen und eine geklärte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erreiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Haftungsverteilung/Mitverschulden

Rz. 906 Die Entscheidung des LAG München und vergleichbare Urteile des BAG (v. 23.1.1997, NZA 1998, 140 und v. 28.10.2010, NZA 2011, 345 = DB 2011, 711), die letztlich das augenfällige Missverhältnis zwischen Arbeitsverdienst und eingetretenem Schaden berücksichtigen, bewegen sich damit auf der vom Großen Senat des BAG (v. 27.9.1994, DB 1994, 2237 = NZA 1994, 1083) vorgezeic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / m) Muster

Rz. 813 Muster 21.10: Meldung einer Diensterfindung nach § 5 ArbnErfG Muster 21.10: Meldung einer Diensterfindung nach § 5 ArbnErfG An die Geschäftsleitung Erfindungsmeldung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich/möchten wir folgende Diensterfindung gemäß § 5 ArbnErfG betreffend _________________________ (kurze Beschreibung der Diensterfindung) melden: 1. Technische Pro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Konkretisierung der Pflichtverletzung

Rz. 5 Häufigste Fehlerquelle der Abmahnung ist die unzureichende Umschreibung der Pflichtverletzung. Die Abmahnung kann ihren Sinn und Zweck nur erfüllen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, ein genau bezeichnetes Fehlverhalten zu ändern. Die Konkretisierungspflicht erfordert es, exakt darzulegen, welche näher zu beschreibenden Leistungsmängel oder Pflichtwidri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Personenschädigung aufgrund eines Arbeitsunfalls

Rz. 914 Verursacht der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall (vgl. Rdn 204 ff.), der zur Schädigung von Arbeitskollegen oder des Arbeitgebers selbst führt, ist seine Haftung für Personenschäden einschließlich Schmerzensgeld und Beschädigung oder Verlust von Hilfsmitteln (z.B. für eine zerstörte Brille) unter der Voraussetzung ausgeschlossen, dassmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

Rz. 138 Der Arbeitnehmer ist berechtigt, zu den Erörterungen nach § 81 Abs. 4 und § 82 Abs. 2 BetrVG ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 S. 2 und § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Er kann sich ein Betriebsratsmitglied auswählen. Es wird auch dem Vertreter des Arbeitgebers i.d.R. zumutbar sein, auf das Erscheinen dieses Betriebsratsmitgliedes zu warten. Allerdings wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Realisierung und Dauer der Elternzeit

Rz. 567 Elternzeit fällt nicht automatisch bei Vorliegen der Anspruchsberechtigung an, auch gewährt sie nicht der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechtes. Die Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerinnen (auch zur Berufsbildung oder in Heimarbeit Beschäftigte bzw. Gleichgestellte, § 20 BEEG) müssen sie vielmehr bei beabsichtigter Inanspruchnahme vom Arbeitgeber (Auftraggeber, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Schmerzensgeld

Rz. 1244 Neben der eben genannten Geldentschädigung kommt unter den Voraussetzungen der §§ 241 Abs. 2, 253 Abs. 2, 278, 280 Abs. 1 BGB auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn über die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes hinaus durch die Mobbinghandlungen eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung schuldhaft verursacht wurde. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Meldepflichtiger Personenkreis

Rz. 1149 Nach § 28a SGB IV hat der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger der Einzugsstelle für jeden in der Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung kraft Gesetzes Versicherten oder nach dem SGB III Beitragspflichtigen bei bestimmten Anlässen eine Meldung zu erstatten. Dies gilt auch für Beschäftigte, für die Beitragsanteile zur Rentenversicherung zu entrichten sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Rz. 1002 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind kraft Gesetzes versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Versicherungspflicht entfällt, wenn der Arbeitnehmer hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausübt, § 5 Abs. 5 SGB V. Dies ist gegeben, wenn die Tätigkeit von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrem zeitlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / l) Familienpflegezeit

Rz. 1396 Im Gegensatz zum PflegeZG, welches nur Ansprüche auf Arbeitsbefreiung von bis zu zehn Tagen bzw. sechs Monaten ohne Entgeltfortzahlung zubilligt, stellt das FPfZG insoweit eine Verbesserung der Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Beruf dar. Die Pflege naher Angehöriger wird bis zu zwei Jahren ermöglicht und außerdem bei reduzierter Arbeitszeit die Aufstockung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Berufsmäßigkeit der geringfügigen Beschäftigung

Rz. 367 Arbeitnehmer können nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV mehr verdienen, wenn sie nicht berufsmäßig in der geringfügigen Beschäftigung tätig sind. Der Begriff der Berufsmäßigkeit in diesem Zusammenhang ist nicht einfach zu verstehen. Achtung: Das BSG hat in seiner Entscheidung v 31.3.2017 – B 12 KR 16/14 R darauf hingewiesen, dass bei der Bestimmung des Umfangs beitragspflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Haftung für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers

Rz. 937 Während § 618 BGB den Arbeitgeber im Hinblick auf die Eingliederung des Arbeitnehmers in seinen Betrieb zu Schutzmaßnahmen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet, fehlt eine vergleichbare generalklauselartige Bestimmung für die vom Arbeitnehmer eingebrachten Sachen. Gleichwohl ist anerkannt, dass den Arbeitgeber insoweit Obhuts- und Verwahrungspflichten...mehr