Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 11 Erbenhaftung / a) Erfüllung einer Erblasserschuld durch einen Miterben

Rz. 478 Wurde ein Miterbe als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, so hat er einen Anspruch gegen die übrigen Miterben auf Ausgleich gem. § 426 BGB, sofern die Verbindlichkeit nicht noch bei der Erbauseinandersetzung gem. § 2046 BGB berücksichtigt werden kann.[384] Der Ausgleich erfolgt im Verhältnis der Erbteile der Miterben.[385] Bei bestehender Ausgleichungspflicht wegen...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 5. Wertersatz für übermäßige Fruchtziehung

Rz. 297 Der Vorerbe wird gem. § 953 BGB Eigentümer der von ihm gezogenen Früchte, dies gilt auch für die Übermaßfrüchte. Im Gegenzug gewährt § 2133 BGB dem Nacherben in Abweichung von § 101 BGB einen verschuldensunabhängigen[337] Anspruch auf Wertersatz. Ein Anspruch auf Herausgabe der Übermaßfrüchte ergibt sich aus § 2133 BGB demgegenüber nicht.[338] Rz. 298 Für den Anspruch...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Aktivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 173 Bereits aus dem Wortlaut des § 2212 BGB folgt, dass ein der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker unterliegendes Recht nur durch diesen gerichtlich geltend gemacht werden kann. Dies bezieht sich sowohl auf den Zivilprozess als auch auf Verwaltungsrechtsstreitigkeiten sowie Verfahren vor der freiwilligen Gerichtsbarkeit[319] und im Schiedsverfahren.[320] Der Umf...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 3. Allgemeine Haftung

Rz. 54 Soweit keine besondere Haftungsprivilegierung eingreift, richtet sich die Haftung der Stiftung und der für sie tätigen Personen nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Eine Stiftung haftet nach § 84 Abs. 5 i.V.m. § 31 BGB [86] gegenüber Dritten zwingend für jeden Schaden, den ein Stiftungsorgan (auch Stiftungsbeirat) oder ein Organmitglied in Ausführung der ihm üb...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) OLG Frankfurt, Urt. v. 30.1.1997

Rz. 624 Errichtet jemand ein Testament, in dem er zu seinem Erben eine andere Person als den gesetzlichen Erben einsetzt, so hat Letzterer zu Lebzeiten des künftigen Erblassers kein schutzwürdiges Interesse daran, im selbstständigen Beweisverfahren durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments klären zu lasse...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Anspruch des Testamentsvollstreckers für eigene Tätigkeiten

Rz. 343 Nach § 2221 Hs. 2 BGB kann der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen eine bestimmte Vergütung anordnen. Ist eine Regelung über die Vergütung nicht getroffen worden, so kann der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen (§ 2221 BGB). Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, diese aus dem Nachlass zu entnehmen, ohne dass die...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Erbscheinserteilung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 21 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, so kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines endgültig vollstreckbaren Titels ist – sogar das Erbscheinserteilungsverfahren betreiben.[16] Er hat ein eigenes Antragsrecht nach §§ 792, 896 ZPO und kann sogar die nach § 352 Abs. 3 FamFG erforderliche eidesstattliche Versicherung abgeben (vgl. Muster Rdn 43).[17] Dies gilt...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Nachweise und Verfahren (§ 1358 Abs. 4 BGB)

Rz. 271 Die Bescheinigung des Arztes[368] soll den vertretenen Ehegatten den Nachweis und Dritten die Kontrolle des Vertretungsrechtes ermöglichen sowie eine Kettenbescheinigung verhindern.[369] Die Bescheinigung hat jedoch keine konstitutive Wirkung und keinen Gutglaubensschutz für Dritte gem. § 172 BGB analog, da es sich lediglich um eine Bescheinigung und nicht um eine Vo...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / cc) Muster: Vermächtniserfüllung gegen Vermächtniskürzung

Rz. 130 Muster 15.12: Vermächtniserfüllung gegen Vermächtniskürzung Muster 15.12: Vermächtniserfüllung gegen Vermächtniskürzung _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Vermächtniserfüllungsvertrag...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO

Rz. 260 Sofern die erste Stufe der Klage abgeschlossen ist, muss – sofern der Erbschaftsbesitzer weiterhin keine Auskunft erteilt – die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Muster 6.46: Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO Muster 6.46: Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO Muster: Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO P...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten

Rz. 117 Muster 14.17: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten Muster 14.17: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse

Rz. 56 Ob ein lebzeitiges Eigeninteresse oder andere Gründe vorliegen, die eine den Vertragserben beeinträchtigende lebzeitige Verfügung des späteren Erblassers trotz seiner erbvertraglichen Bindung billigenswert und gerechtfertigt erscheinen lassen, hat der Tatrichter aus der Sicht eines objektiven Beobachters in Anbetracht der gegebenen Umstände zu beurteilen, und dabei si...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / IV. Steuerforderungen

Rz. 190 Einkommensteuer: Einkommensteuerforderungen, die auf solche Einkünfte entfallen, die der Erblasser bis zu seinem Tode erzielt hat, sind zweifelsfrei Erblasserschulden und damit Nachlassverbindlichkeit.[216] Die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, sind Nachlassverbindlichkeiten.[217] Rz. 191...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück

Rz. 71 Muster 14.8: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück Muster 14.8: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsan...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 3. Muster: Antrag auf Anhörung eines ausländischen Gutachters

Rz. 101 Sachverhalt nach BGH v. 21.1.1991 – II ZR 49/90, NJW-RR 1991, 1211: Muster 24.6: Antrag auf Anhörung eines ausländischen Gutachters Muster 24.6: Antrag auf Anhörung eines ausländischen Gutachters An das Oberlandesgericht _________________________ In Sachen Müller ./. Meier Az. 5 U 2745/22 Für den Kläger trage ich noch Folgendes vor: Es wird nochmals beantragt, die Sachverstä...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / l) Rentenvermächtnis

Rz. 284 Bei der Anordnung eines Rentenvermächtnisses ist vorab die grundlegende Unterscheidung zwischen einer Leibrente und einer dauernden Last zu treffen. Rz. 285 Dauernde Lasten unterscheiden sich von der Leibrente dadurch, dass keine gleichmäßigen Leistungen vereinbart werden, sondern sich die Leistungen an bestimmten Kriterien, z.B. den wirtschaftlichen Verhältnissen des...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Sondererbfolge in den Kommanditanteil

Rz. 53 Der Tod eines Kommanditisten führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, § 177 HGB. Mehrere Erben des verstorbenen Kommanditisten treten nicht in Erbengemeinschaft, sondern kraft Sondererbfolge als Gesellschafter mit der ihrer Erbquote entsprechenden Beteiligungsquote bezogen auf den Anteil des Erblassers in die KG ein.[51] Diese Rechtsprechung wurde im Jahr 1956 vom ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Prozessrechtliche Situation

Rz. 227 Da die Störung der Geistestätigkeit die (faktische) Ausnahme darstellt, ist ein Erblasser bis zum Beweis des Gegenteils als testierfähig anzusehen, auch wenn er unter Betreuung stand.[282] Dem Gericht kommt eine eigenständige Beurteilung der Testier- und Geschäftsfähigkeit zu, auch wenn im Betreuungsverfahren ein Sachverständiger zum Ergebnis gekommen ist, Geschäftsu...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Organisation der Erbengemeinschaft

Rz. 29 Anders als das Recht der Personengesellschaft unterscheidet das Recht der Erbengemeinschaft bei der Strukturierung ihrer Organisation nicht zwischen Geschäftsführung als Berechtigung und Verpflichtung im Innenverhältnis einerseits und Vertretung im Außenverhältnis andererseits, sondern spricht von "Verwaltung" und "Verfügung" über Nachlassgegenstände. Rz. 30 Für die Ve...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / f) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Beihilfe zur Inventarerrichtung (§ 2215 Abs. 1 BGB)

Rz. 102 Muster 13.21: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Beihilfe zur Inventarerrichtung (§ 2215 Abs. 1 BGB) Muster 13.21: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Beihilfe zur Inventarerrichtung (§ 2215 Abs. 1 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________, – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwal...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 6. Wertersatz für Eigenverbrauch des Stammes der Erbschaft

Rz. 304 Dem nicht befreiten Vorerben stehen lediglich die Nutzungen der Erbschaft zu, der Stamm der Erbschaft soll demgegenüber dem Nacherben erhalten werden. Vor diesem Hintergrund ist der nicht befreite Vorerbe nach § 2134 S. 1 BGB verpflichtet, für den durch eine Verwendung von Erbschaftsgegenständen zu eigenen Zwecken eingetretenen Substanzverlust Ersatz zu leisten. Der ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Stufenklage gegen nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 267 Muster 14.42: Stufenklage gegen nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.42: Stufenklage gegen nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An das Landgericht _________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 8. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 362 Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächt...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ff) Konfusion

Rz. 287 Zu Einzelzwangsvollstreckung, Universalvollstreckung und Aufrechnung kommt noch eine vierte Möglichkeit, bei der der Erbe mit seinem Eigenvermögen für eine Nachlassschuld einsteht, und zwar kraft Gesetzes: die Konfusion. Sie tritt ein, wenn der Erbe Gläubiger des Erblassers gewesen war. Der Erbe verliert seine Forderung mit dem Erbfall. Die Eröffnung eines der zwei f...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Klage des Vorerben auf Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 85 Hinweis Das Vorkaufsrecht des Vorerben ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz. Es ist jedoch in der Literatur anerkannt, veröffentlichte Rechtsprechung zu dieser Frage gibt es – soweit ersichtlich – nicht. Die Erhebung einer Klage ist somit mit einem erheblichen Prozessrisiko verbunden. Rz. 86 Muster 14.13: Klage des Vorerben auf Übertragung des Nacherbenanwartsc...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 61 Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben vorkaufsberechtigt. Dieses Vorkaufsrecht des § 2034 BGB gibt den Miterben die Möglichkeit, Außenstehende aus der Erbengemeinschaft herauszuhalten. Das Vorkaufsrecht eines Miterben geht bei der Veräußerung seines Erbteils nicht auf den Erwerber über.[72] Der Miterbe behält zwar die Eigensc...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ii) Muster: Klage auf Feststellung einer Pflichtverletzung des Vorerben

Rz. 212 Muster 14.33: Klage auf Feststellung einer Pflichtverletzung des Vorerben Muster 14.33: Klage auf Feststellung einer Pflichtverletzung des Vorerben An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers

Rz. 12 Schon das Reichsgericht vertrat die Auffassung, dass der Testamentsvollstrecker nicht Vertreter des Erben ist.[40] Auch der BGH verfolgte diese Ansicht in seinen Entscheidungen regelmäßig weiter. Danach führt der Testamentsvollstrecker, Zitat "wie dies auch das Gesetz in den §§ 2201, 2202 BGB sagt, ein Amt aus, und zwar unabhängig vom Willen der Erben entsprechend der l...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Verpflichtungsgeschäfte des Testamentsvollstreckers, § 2206 BGB

Rz. 111 Nach § 2206 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Testamentsvollstrecker berechtigt, Verbindlichkeiten für den Nachlass einzugehen, soweit die Eingehung zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich ist. Ferner ist er berechtigt, eine Verbindlichkeit zu einer Verfügung über einen Nachlassgegenstand einzugehen, sofern er zur Verfügung über den Nachlassgegenstand selbst nach § 2205 S....mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / f) Ehebezogene Zuwendung

Rz. 43 Ehebezogene Zuwendungen dienen der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft, auch wenn sie oftmals ohne eine objektiv messbare Gegenleistung vorgenommen werden. Es werden verschiedene Fallgruppen[112] unterschieden:mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / e) Muster: Antrag des Erben auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassen der Eingehung einer Verbindlichkeit durch den Testamentsvollstrecker (§ 2206 Abs. 2 BGB)

Rz. 121 Muster 13.26: Antrag des Erben auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassen der Eingehung einer Verbindlichkeit durch den Testamentsvollstrecker (§ 2206 Abs. 2 BGB) Muster 13.26: Antrag des Erben auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassen der Eingehung einer Verbindlichkeit durch den Testamentsvollstrecker (§ 2206 Abs. 2 BGB) An das Landgerich...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des Nacherben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

Rz. 150 Muster 14.23: Klage des Nacherben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan Muster 14.23: Klage des Nacherben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – w...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / G. Übersichten zum Vermächtnisrecht

Rz. 316 Übersicht: Unterschiede Erbe/Vermächtnisnehmermehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 75 Macht der vorkaufsberechtigte Erbe gem. § 2035 Abs. 1 S. 1 BGB von seinem Vorkaufsrecht gegenüber dem Käufer Gebrauch, entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Der Käufer ist nun verpflichtet, den ihm zu übertragenden Anteil auf den Miterben zu übertragen. Rz. 76 Der Vorkaufsberechtigte wird erst mit der Übertragung Eigentümer, vor Übertragung ist er nicht einmal wi...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / kk) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung, vorläufige Entziehung der Verwaltungsbefugnis

Rz. 226 Muster 14.38: Antrag auf einstweilige Verfügung, vorläufige Entziehung der Verwaltungsbefugnis Muster 14.38: Antrag auf einstweilige Verfügung, vorläufige Entziehung der Verwaltungsbefugnis An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[250] Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Außergewöhnliche Erhaltungskosten und außerordentliche Lasten

Rz. 104 Die außergewöhnlichen Erhaltungskosten sowie die außerordentlichen Lasten fallen dem Nachlass zur Last (§§ 2124 Abs. 2 S. 1, 2126 BGB). Unter außergewöhnlichen Erhaltungskosten sind vor allem Aufwendungen mit langfristig wertsteigernder Wirkung zu verstehen.[134] Außerordentliche Lasten werden dadurch charakterisiert, dass sie nur einmalig anfallen.[135] Rz. 105 Beis...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 11. Steuerliche Folgen

Rz. 53 Der Erbverzicht selbst ist grundsätzlich erbschaftsteuerneutral, da die Erbteilserhöhung keine Schenkung für die verbleibenden Erben darstellt. Die Zahlung, die für einen Erbverzicht als Abfindung erfolgt, wird erbschaftsteuerlich wegen § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Demzufolge kann der Wert des Erbverzichts nicht vom Wert der Abfindung abgezo...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Erbrechts aufgrund einer Nacherbeneinsetzung

Rz. 21 Muster 14.1: Klage auf Feststellung des Erbrechts aufgrund einer Nacherbeneinsetzung Muster 14.1: Klage auf Feststellung des Erbrechts aufgrund einer Nacherbeneinsetzung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[21] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn ______________...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Muster: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 237 Muster 14.39: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung Muster 14.39: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung An das _________________________-gericht Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _________________________ – Beklagten – wegen Unzul...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Auskunft durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nach Umschichtung des Nachlasses und jährliche Rechnungslegung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. §§ 260, 2218 Abs. 2 BGB)

Rz. 156 Muster 13.30: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Auskunft durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nach Umschichtung des Nachlasses und jährliche Rechnungslegung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. §§ 260, 2218 Abs. 2 BGB) Muster 13.30: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Auskunft durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nach Umschichtung des Nachlas...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Übernahmerecht

Rz. 222 Als weiteres "Aufteilungswerkzeug" kann neben dem Vorausvermächtnis und der Teilungsanordnung auch ein sog. Übernahmerecht bestimmt werden. Unter einem Übernahmerecht versteht man die Zuweisung eines bestimmten Nachlassgegenstands an einen Miterben mit der Bestimmung, dass dieser das Recht haben soll, den betreffenden Gegenstand zum Verkehrswert oder zu einem vom Erb...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / I. Begriff

Rz. 2 Im Gegensatz zum Testament als einseitiger Willenserklärung steht der Erbvertrag, bei dem entweder beide Vertragsteile oder nur einer eine Verfügung von Todes wegen mit vertraglicher Bindung treffen, § 1941 BGB. Wesentliches Merkmal der Testierfreiheit ist die Möglichkeit, testamentarische Verfügungen jederzeit frei zu widerrufen. Diese freie Widerruflichkeit gilt für ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Erbschaftskauf

Rz. 11 Muster 18.1: Erbschaftskauf Muster 18.1: Erbschaftskauf _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurkunde ich Folgendes: § 1 Vertragsgegenstand (...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Auseinandersetzungsplan

Rz. 208 Aus § 2204 Abs. 2 BGB ergibt sich das Erfordernis der Aufstellung eines Auseinandersetzungsplans durch den Testamentsvollstrecker, wobei die Art und Weise der Auseinandersetzung nach § 2204 Abs. 1 BGB mit der Maßgabe der §§ 2042 ff. BGB zu erfolgen hat.[376] Danach hat der Testamentsvollstrecker gem. § 2046 BGB zunächst die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 Abs. 2 BG...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 300 Anders als das Vermächtnis beinhaltet die Auflage nicht notwendig die Zuwendung eines Vermögensvorteils. Es genügt vielmehr jedes Tun und Unterlassen zugunsten eines anderen oder zur Verwirklichung eines objektiven Zwecks. Insoweit gewährt eine Auflage einem eventuell Begünstigten auch keinen Anspruch auf die Leistung gem. § 1940 BGB. Eine echte Verpflichtung wird hi...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 193 & Übertragung (siehe auch Rdn 139 f., 169, 170) Auch hier sollte sorgfältig überdacht werden, ob die Übertragung an den Abkömmling als vorweggenommene Erbfolge, damit als dem Schenkungsrecht in Gänze unterstellt, oder als Ausstattung oder ggf. gesplittet in Ausstattung und Übermaß beurkundet werden sollte. Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Beze...mehr

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Trennungsgeld / 9 Reisebeihilfen für Heimfahrten

Eine Reisebeihilfe wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Reise im maßgebenden Anspruchszeitraum beginnt, ansonsten verfällt der Anspruch. Die Reisebeihilfe stellt keine Vollerstattung der Reisekosten dar. Sie ist eine zusätzliche Fürsorgemaßnahme, die die trennungsbedingten Heimfahrten erleichtern soll.[1] Nach § 5 Abs. 1 TGV erhalten auf schriftlichen Antrag, z. B. a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise / 2 Dienstgeschäfte

Dienstreisen im Allgemeinen kommen nur für Dienstgeschäfte in Betracht, die der Behörde obliegen, der der Bedienstete angehört und die dem Bediensteten auch zugewiesen sind. Damit knüpft das Dienstgeschäft an das konkrete Amt im funktionellen Sinne an. Dienstgeschäfte können für den Bediensteten somit nur in der Erledigung seiner ihm konkret übertragenen Aufgaben anfallen.[1...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 4. Muster: Vermächtniserfüllung durch den Vermächtnisnehmer als Bevollmächtigten

Rz. 97 Muster 15.5: Vermächtniserfüllung durch den Vermächtnisnehmer als Bevollmächtigten Muster 15.5: Vermächtniserfüllung durch den Vermächtnisnehmer als Bevollmächtigten _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend ist Herr _________________________, handelnd im eigenen Namen und als Bevollmächtigter aufgrund Vollmacht im notariellen Testament der am ___...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 1. Der Erblasser hat seine Bestattung ausdrücklich geregelt

Rz. 7 Über die Art einer Bestattung und den Ort der letzten Ruhestätte entscheidet in erster Linie der Wille des Verstorbenen.[31] Dieser kann seine Bestattungsanordnungen auch gegen den Willen oder Wunsch von Familienangehörigen durchsetzen.[32] Er kann seine Bestattung zu Lebzeiten regeln, indem er in einer letztwilligen Verfügung oder auf andere Weise festlegt, wer seine ...mehr