Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.3 Zulässigkeit

Rz. 10 Die Wiederaufnahmeklage ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, der nur unter besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen gegen rechtskräftige Entscheidungen stattfindet. Nach § 589 Abs. 1 ZPO ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet zu prüfen, ob die Klage an sich statthaft, in der gesetzlichen Frist und Form erhoben ist. 2.3.1 Gegenstand des...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.2 Form und Verfahren der Kostenentscheidung, §§ 161, 158 VwGO

Rz. 72 § 161 Abs. 1 VwGO schreibt für jede Entscheidung (Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss), durch die ein anhängiges selbstständiges Verfahren abgeschlossen wird, vor, dass das Gericht von Amts wegen über die Kosten des Verfahrens entscheidet. Der Regelungsinhalt des § 161 Abs. 1 VwGO über Form und Verfahren der Kostenentscheidung ist identisch mit dem der Vorschrift des ...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.3.1 Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens

Rz. 11 Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage nach § 179 ist, dass das Verfahren, welches wieder aufgenommen werden soll, durch ein rechtskräftiges Endurteil oder eine einem Endurteil gleichstehende rechtskräftige Entscheidung abgeschlossen ist (§ 578 ZPO; BSG, Urteil v. 9.7.1968, 10 RV 135/66; BSG, Beschlüsse v. 19.1.2017, B 8 SO 63/16 BH, v. 5.9.2018, B 12 R 7/18 B...mehr

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Jansen, SGG § 186 Ermäßigun... / 2.1 Ermäßigung der Pauschgebühr

Rz. 2 Die Höhe der Gebühr bestimmt sich für jeden Gebührenpflichtigen nach der Art der Erledigung der Streitsache zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Die Pauschgebühr ermäßigt sich nach § 186 Satz 1 um die Hälfte, wenn sich die Streitsache nicht durch Urteil, sondern anderweitig erledigt. Eine anderweitige Erledigung tritt bei folgenden Sachverhalten ein: ablehnender Beschluss nach...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 71 § 197a Abs. 1 Satz 1 HS 3 ordnet an, dass im Verhältnis der Beteiligten untereinander die Vorschriften der §§ 154 bis 162 VwGO Anwendung finden, soweit nicht in § 197a Sonderregelungen enthalten sind. Die genannten Vorschriften der VwGO betreffen die Kosten(grund)entscheidung, nicht das Verfahren der Kostenfestsetzung (§ 197). Die Kostentragungspflicht eines Beigelade...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Voraussetzung für die Gerichtskostenfreiheit ist, dass ein Beteiligter in einem Rechtszug i. S.d. kostenrechtlichen Vorschriften eine der in § 183 Satz 1 genannten Eigenschaften besitzt und in dieser Eigenschaft als Kläger, Beklagter, Rechtsmittelführer und Rechtsmittelgegner am Rechtsstreit beteiligt ist (BSG, Urteil v. 5.10.2006, B 10 LW 5/05 R ). Ein Rechtszug im kosten...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3 Kostenanspruch

Rz. 23 Gebühren und Auslagen werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum GKG erhoben (§ 3 Abs. 2 GKG). Die Erhebung von Gerichtskosten nach dem GKG ist verfassungsgemäß (BFH, Beschluss v. 8.11.2012, VI E 2/12). Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen und die Gebühr für eine Entscheidung wird im selben Rechtszug für jeden Teil des Streitgegenstandes nur einmal erho...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 179 regelt die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. Die Wiederaufnahme des Verfahrens bezweckt die Fortsetzung des abgeschlossenen Verfahrens (BSG, Beschluss v. 23.4.2014, B 14 AS 368/13 B ). Der Wiederaufnahmeantrag ist kein Rechtsmittel, sondern es handelt sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Er zielt auf die Beseitigung der Rechts...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.3.1 Unterliegensprinzip, § 154 Abs. 1 und 2, § 155 Abs. 1 VwGO

Rz. 75 In entsprechender Anwendung des § 154 VwGO sind in einem Verfahren nach § 197a bei einer Kostenentscheidung durch Urteil dem unterlegenen Kläger oder Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, soweit nicht in § 197a oder §§ 154 bis 161 VwGO eine andere Kostenverteilung vorgesehen ist. Nach § 154 VwGO trägt der unterlegene Kläger oder Beklagte grundsätzlich die K...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage (Abs. 2)

Rz. 22 Grundsätzlich hätten nach § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung. D. h. während der Dauer des Verfahrens (Widerspruchs- und/oder Klageverfahren) kann der Bescheid nicht vollzogen werden. Abweichend hiervon ordnet § 13 Abs. 2 ausdrücklich an, dass dem Widerspruch und der Anfechtungsklage in Angelegenheiten nach §§ 1-12 BEEG keine...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Anordnung der aufschiebenden Wirkung/Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 26 Gegen die Wirkung des § 13 Abs. 2 kann der Adressat eines belastenden VA einstweiligen Rechtsschutz beantragen (§§ 86a f. SGG). Haben Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage zu beantragen. Dies kann zunächst bei der Elterngeldstelle geschehen. Insoweit kann bei der Behörde, die den B...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.9 Rechtsschutz (Abs. 8)

Rz. 43 Abs. 8 schließt eine gesonderte Klage gegen die Nutzenbewertung nach Abs. 2, den Beschluss nach Abs. 3 und die Einbeziehung eines Arzneimittels in eine Festbetragsgruppe nach Abs. 4 aus. Diese Entscheidungen dienen der Vorbereitung von Vereinbarungen nach § 130b oder Festbetragsentscheidungen nach § 35 Abs. 3. Als unselbstständige Verfahrensentscheidungen sind sie ers...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3.1 Fälligkeit und Vorauszahlung, §§ 6, 9, 10, 17 GKG

Rz. 24 Die Fälligkeit von Gebühren und Auslagen ist in §§ 6, 9 GKG geregelt. Die Fälligkeit ist von Bedeutung für den Zeitpunkt des Kostenansatzes (§ 19 GKG). Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 GKG wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Klage-, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll, d. h. mit der Entstehung,...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.2 Wiederaufnahmegründe

Rz. 4 Die Wiederaufnahmeklage ist als außerordentlicher Rechtsbehelf darauf gerichtet, die Rechtskraft eines Urteils oder einer gleichzusetzenden Entscheidung zu beseitigen, wenn schwerwiegende Umstände eine erneute richterliche Beurteilung erforderlich machen. Nicht jeder tatsächliche oder rechtliche Irrtum und nicht jedes fehlerhafte Verfahren rechtfertigen die Durchbrechu...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.7 Verfahren, §§ 19, 66 GKG

Rz. 61 Die Erhebung der Gerichtskosten erfolgt nach dem GKG und KostVfg. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Instanz, in dem das Verfahren anhängig war (§ 19 Abs. 1 GKG), stellt die Gerichtskostenrechnung auf. Die Gerichtskostenrechnung hat als Kostenansatz die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegen...mehr

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Jansen, SGG § 180 Wiederauf... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In den Vorschriften § 180 und § 181 sind besondere Wiederaufnahmeverfahren geregelt, mit denen der Gesetzgeber in Fällen von Zuständigkeitskonflikten bei Vorliegen bindender oder rechtskräftiger Entscheidungen eigene Verfahrenswege eröffnet. Sinn und Zweck der §§ 180, 181 ist – ebenso wie § 75 Abs. 5 –, verfahrensrechtlich zu ermöglichen, dass im Sozialrecht widersprec...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.3 Hinreichende Erfolgsaussicht

Rz. 25 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass für die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussicht (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) besteht. Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist. Die Anforderungen an die...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.7 Verfahren

Rz. 16 Die (Verschuldens-)Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 können durch eine instanzbeendende Entscheidung oder einen Beschluss verhängt werden. Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kann vor der Beendigung des Verfahrens durch Beschluss erfolgen (LSG Sachsen, Beschluss v. 7.4.2010, L 6 U 42/07; a. A. Meyer-Ladewig, SGG, § 192 Rz. 7...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.3.3 Anwendungsbegleitende Datenerhebung und Auswertung (Abs. 3b)

Rz. 32b Abs. 3b ist durch das AMVSichG (Rz. 4f) neu eingefügt worden. Nach Satz 1 kann der Gemeinsame Bundesausschuss von pharmazeutischen Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist frühestens mit Wirkung zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens (Klarstellung durch das GKV-FKG, vgl. Rz. 4h) zur Erfassung aller Patienten und Patientinnen, die ab diesem Zeitpunkt mi...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.3 Verfahren

Rz. 12 Auf das Verfahren zur Festsetzung der Entschädigung nach § 191 sind die Vorschriften des JVEG entsprechend anwendbar. Bei dem Anfall von erstattungsfähigen Kosten nach dem JVEG setzt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Höhe der zu vergütenden Kosten sowie die Gewährung eines Vorschusses nach § 3 JVEG durch einen Verwaltungsakt fest. Der Verwaltungsakt stellt kein...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.5 Kosten

Rz. 11 Einem Beteiligten können durch sein Verhalten entstandene Kosten des Staates und der übrigen Beteiligten auferlegt werden. Das Verhalten des Beteiligten muss ursächlich für Entstehung weiterer Kosten sein. Der Kostenbegriff ist nicht identisch mit dem des § 1 GKG. Kostengläubiger kann der Staat und ein anderer Beteiligter sein. § 192 ist eine Sonderregelung zu § 193 A...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 193 bis 195 regeln, inwieweit ein Beteiligter im Verhältnis der Beteiligten zueinander verpflichtet ist, die eigenen Prozesskosten endgültig zu tragen oder die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, und wie dieser prozessuale Kostenerstattungsanspruch geltend zu machen ist. Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach eine Kostenerstattung zugu...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.2 Verfahren bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 6 Bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens, d. h. ohne instanzbeendende streitige Entscheidung, (z. B. durch die Zurücknahme eines Rechtsbehelfs, ein angenommenes Anerkenntnis, den Abschluss eines Prozessvergleichs, der Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen; zur einseitigen Erledigungserklärung vgl. BSG, Beschluss v. 29.12.2005, B 7a AL 192/05 B) entsche...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.5 Nutzenbewertung für bereits zugelassene Arzneimittel (Abs. 6); außer Kraft ab 1.1.2014

Rz. 37 Auch für bereits zugelassene und im Verkehr befindliche Arzneimittel konnte der Gemeinsame Bundesausschuss eine Nutzenbewertung veranlassen. Die Nutzenbewertung war dann Grundlage der nachfolgenden Vereinbarung eines Erstattungsbetrages zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem pharmazeutischen Unternehmer. Die Formulierung in Abs. 6 Satz 1 zeigte, da...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.3.2 Statthaftigkeit

Rz. 14 Die Statthaftigkeit einer Wiederaufnahmeklage setzt die schlüssige Behauptung eines im Gesetz aufgeführten Wiederaufnahmegrundes voraus (BSG, Urteile v. 10.9.1997, 9 RV 2/96; BSG, Beschluss v. 10.7.2012, B 13 R 53/12 B; BSG, Beschlüsse v. 23.4.2014, B 14 AS 368/13 B, und v. 13.4.2021, B 8 SO 11/21 B m. w. N.; BFH, Beschluss v. 10.12.2014, V S 32/14 [PKH]; BGH, Urteil ...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3.3 Nichterhebung, § 21 GKG

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG werden Kosten nicht erhoben, wenn sie bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären. Die unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht (Richter, Bedienstete des nichtrichterlichen Dienstes) muss ursächlich für die Entstehung der Kosten sein (BSG, Beschluss v.10.1.2017, B 13 SF 19/16 S). Ein Verschulden des Gerichts ist nicht erforderlic...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.1 Verfahren bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 4 Das Gericht ist nach § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS von Amts wegen verpflichtet, in jedem Urteil und in jeder einem Urteil gleichstehenden Entscheidung eine Kostenentscheidung von Amts wegen zu treffen. Unter einem Urteil im Sinne des § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS ist jedes (End)urteil, welches das Verfahren für einen Beteiligten in einer Instanz vollständig erledigt, zu vers...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.6 Wertgebühren, §§ 3 Abs. 1 Satz 2, 2 RVG

Rz. 76 In Verfahren nach § 197a, Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer nach § 202 Satz 2 sowie in Verfahren nach § 200 Abs. 1 fallen Wertgebühren (§ 3 Abs. 1 Satz 2, 3 RVG) an, deren Höhe grundsätzlich nach dem Gegenstandswert bestimmt wird. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren richtet sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

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Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.6 Entstehung der Pauschgebühr

Rz. 11 Die Pauschgebühr entsteht mit der Rechtshängigkeit der Streitsache (§ 94; BSG, Beschluss v. 16.2.1971, 4 RJ 209/68), der Anhängigkeit eines Rechtsmittels (dem Eingang der Rechtsmittelschrift bei Gericht), der Antragstellung oder der Einlegung einer Beschwerde in einem selbständigen Antragsverfahren (§ 184 Satz 2). Die Kenntnis des Gebührenpflichtigen von der Gebührens...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5.2 Gebührenrahmen

Rz. 71 Verfahrensgebühr nach den Vorschriften des RVG i. d. F. ab dem 1.8.2013mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.2.2 Dieselbe Angelegenheit

Rz. 24 Ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, hängt davon ab, ob sie von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (BVerwG, Urteil v. 9.5.2000, 11 C 1/99; BGH, Urteil v. 21.6.2011, VI ZR 73/10; BVerfG, Beschluss v. 15.7.1997, 1 B...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.1 Gebührentatbestand, Kostenverzeichnis

Rz. 29 In Teil 7 des Kostenverzeichnisses (KV GKG), Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, sind die Gebühren in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geregelt. Wenn im Einzelfall kein Gebührentatbestand vorliegt, ist das Verfahren gerichtsgebührenfrei (vgl. BSG, Beschluss v. 7.9.2010, B 1 KR 1/10 D zum Analogieverbot bei Gerichtskosten; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v....mehr

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Jansen, SGG § 190 Niedersch... / 2.2 Verfahren der Niederschlagung

Rz. 3 Die Entscheidung über die Niederschlagung steht im Ermessen der Leitung des Gerichts – Präsident, Direktor und aufsichtsführende Richter –, bei dem die Pauschgebühr angefallen ist. Bei der Entscheidung handelt es sich um einen Justizverwaltungsakt. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann in entsprechender Anwendung des § 30a Abs. 1 Satz 3 EGGVG ein Antrag auf gerichtli...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.1 Kosten des Gerichtsverfahrens

Rz. 17 Die außergerichtlichen Kosten müssen sich auf den erledigten Rechtsstreit beziehen. Hierzu gehören Aufwendungen, die für ein Prozesskostenhilfeverfahren, ein Beweissicherungsverfahren, ein Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung, ein Verfahren vor dem Güterichter sowie für Verfahren der Urteilsergänzung oder- berichtigung entstanden sind. Die Kosten eines selbstständig...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.2 Verfahrensgebühr

Rz. 37 Bei der Verfahrensgebühr handelt es sich um eine Tätigkeitsgebühr. Durch diese Gebühr wird jede prozessuale Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer Instanz abgegolten, für die das RVG keine sonstige Gebühr vorsieht. Sie entsteht für das Betreiben des Geschäfts, einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG – Tätigkeitsfeld). Sie gilt u. a. für die Prüfung der...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.2.1 Nichtigkeitsklage, § 579 ZPO

Rz. 5 Die Nichtigkeitsklage ermöglicht die Wiederaufnahme eines Verfahrens, wenn der Prozess mit besonders schweren prozessualen Fehlern behaftet ist. . Ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Nichtigkeitsgrund und der rechtskräftigen Entscheidung ist nicht erforderlich, die Gesetzesverletzung wird vermutet. Die Nichtigkeitsgründe sind in § 579 Abs. 1 ZPO abschließend aufgezäh...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.2 Verfahren

Rz. 4 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein Annexverfahren zum Hauptsacheverfahren. Der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs ist für die Festsetzung der Höhe der nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a erstattungsfähigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten zuständig, unabhängig davon, welche Instanz die Kostengrundentscheidung getroffen hat (vgl. hierz...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.9 Kosten des Beigeladenen, § 197a Abs. 2 SGG; §§ 162 Abs. 3, 154 Abs. 3 VwGO

Rz. 93 § 197a Abs. 2 bestimmt abschließend, in welchen Fällen einem Beigeladenen Kosten des Verfahrens auferlegt werden können. Die Regelung differenziert zwischen Beigeladenen, die der Vorschrift des § 183 unterfallen, und denen, die von § 183 nicht erfasst werden. § 197a Abs. 2 SGG stellt eine Sonderregelung zu § 154 Abs. 3 VwGO dar. Rz. 94 Nach § 197a Abs. 2 Satz 1 kann ei...mehr

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Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.4 Gebührentatbestand

Rz. 6 Die Pauschgebühr fällt für jede Streitsache an. Gebührenrechtlich ist unter einer Streitsache jedes bei einem Gericht der Sozialgerichtsbarkeit anhängige Verfahren – der Rechtsstreit als Ganzes – zu verstehen, das durch eine Klageerhebung, Rechtsmitteleinlegung oder die Stellung eines Antrags in einem selbständigen Verfahren eingeleitet wird (BSG, Beschlüsse v. 29.6.20...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Formelle Voraussetzungen und Rechtsnatur

Rz. 27 Die formellen Anforderungen zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau sind insgesamt nur gering. Im Wesentlichen muss die Finanzbehörde im pflichtgemäßen Ermessen[1] (Rz. 20a) entscheiden, dass bei diesem Steuerpflichtigen etwas "umsatzsteuerlich Erhebliches" zu überprüfen ist. Da die Amtsträger der Finanzbehörde bei der Ausführung aber keine Prüfungsanordnung mit...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.3 Festsetzungsentscheidung

Rz. 11 Das Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahren nach § 197 ist ein eigenständiges Gerichtsverfahren nach § 198 Abs. 6 Nr. 1 (BSG, Urteil v. 14.7.2014, B 10 ÜG 8/13 R ). Rz. 11a Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle entscheidet nicht durch Verwaltungsakt, sondern durch Beschluss. Er wird als richterliches Organ tätig und ist insoweit nicht an Weisungen gebunden (vgl. BV...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.8 Beweiserhebungskosten nach Abs. 4

Rz. 19 Nach § 192 Abs. 4 können einer Behörde ganz oder teilweise die Kosten der Beweiserhebung im gerichtlichen Verfahren auferlegt werden, die dadurch verursacht werden, dass die Behörde erkennbare und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat und im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden mussten. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers handelt es ...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 197a bestimmt abschließend, in welchen Verfahren der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens durchbrochen wird. Wenn Kläger und Beklagter eines Verfahrens nicht zu den in § 183 genannten Personen in einem Rechtszug i. S. d. kostenrechtlichen Vorschriften gehören sowie in Verfahren nach § 202 Satz 2 (Verfahren wegen überlanger Dauer des...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.1 Gebühren nach dem RVG

Rz. 16 Bei der Festsetzung der Kosten eines Rechtsanwalts hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle §§ 193 Abs. 3, 197a i. V. m. § 162 VwGO zu beachten, wonach nur die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig sind. Vereinbarte Gebühren, die den gesetzlichen Rahmen überschreiten, sind nicht zu berücksichtigen. Rz. 17 Die gesetzl...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.1 Kostenverteilung bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 Satz 1 ist nach sachgemäßem Ermessen zu treffen. Abgesehen von der in § 194 Satz 1 ausgesprochenen Verweisung auf § 100 ZPO finden die Kostenvorschriften der ZPO keine Anwendung. Die besonderen, den Eigenarten des sozialgerichtlichen Verfahren angepassten Kostenregelungen des SGG schließen eine entsprechende Anwendung dieser Kos...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.1 Bewilligungsverfahren

Rz. 39 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders (§ 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Sie wird für jedes Verfahren und jede Instanz gesondert bewilligt. Dies erfordert in einem neuen Rechtszug erneut die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen. Unter einem Rechtszug i. S. v. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist der Gebührenrechtszug i. S. v. § 35 GKG zu verste...mehr