Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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zfs 09/2009, Widerruf einer... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „ … II. Der Antrag hat keinen Erfolg. Er ist gem. § 80 Abs. 5 Satz 1, 2. Halbsatz VwGO zulässig. Dabei legt die Kammer den Antrag gem. §§ 122 Abs. 1, 88 VwGO sachgerecht dahin aus, dass die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nur insoweit beantragt wird, als die im angefochtenen Bescheid getroffenen Anordnungen tatsächlich sofort vollziehbar sind. Di...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / 5. Rechtsbeschwerde

Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts findet nunmehr die Rechtsbeschwerde statt. Das Verfahren richtet sich nach §§ 70 ff. FamFG,[1] so dass es auch einer Zulassung bedarf.[2]mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / IX. Verfahrenskostenhilfe

Für das Vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger kommt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe durch den Rechtspfleger (§ 25 Nr. 2c RPflG) in Betracht.[137] Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner wird regelmäßig nicht in Betracht kommen. Kommt er der gesetzlichen Auskunfts- und Belegpflicht nach und erklärt er, inwieweit er zu einem (Teil-)Anerkenntnis...mehr

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FoVo 01/2009, Erinnerung de... / IV. Vorrang des Widerspruchs beachten

Widerspruch verdrängt Erinnerung Der Statthaftigkeit der Erinnerung steht aber auch entgegen, dass diese durch den spezielleren Rechtsbehelf des Widerspruchs nach § 900 Abs. 4 ZPO verdrängt wird. Da der Gläubiger den Antrag auf Durchführung des Offenbarungsverfahrens gestellt und der Gerichtsvollzieher dieses eingeleitet hat, greifen die Vorschriften der § 900 ff. ZPO ein. § ...mehr

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AGkompakt 07/2009, Beschwer... / V. Rechtsbeschwerde

Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts kann die Rechtsbeschwerde erhoben werden. Sie ist jedoch nur statthaft, wenn sie zugelassen wurde (vgl. § 574 ZPO). Anderenfalls findet kein weiterer Rechtsbehelf statt, da das Rechtsbeschwerdeverfahren keine Nichtzulassungsbeschwerde kennt. Die Rechtsbeschwerde ist beim BGH einzureichen. Das gilt auch dann, wenn eine Entscheidung...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / 1. Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

Gegen die Entscheidung, mit der die Beiordnung des Anwalts abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt. Für die FG-Familiensachen folgt dies aus § 76 Abs. 2 FamFG, der auf die Regelungen des § 127 Abs. 2–4 ZPO und dieser wiederum auf §§ 569 ff. ZPO verweist. In den Ehe- und selbstständigen Familienstreitsachen folgt dies aus den gleichen Vorschriften, die aber wege...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / c) Gegenstandswert

Der Wert für die Berechnung der Anwaltsgebühren bestimmt sich nach dem Wert der Hauptsache.[1]mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / a) Beteiligte

Der Beteiligte ist beschwert, wenn ihm entgegen seinem Antrag kein Rechtsanwalt beigeordnet wird.[1]mehr

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AGS 11/2011, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin war dem Kläger unter Bewilligung von Prozesskostenhilfe als Rechtsanwältin beigeordnet worden. Nach Abschluss des Verfahrens begehrt sie die Festsetzung ihrer Gebühren nach § 45 RVG nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR. Die Antragstellerin macht dabei u.a. eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV in Höhe von 314,60 EUR zuzüglich Umsatzsteuer geltend....mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / a) Gerichtskosten

Für das Beschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr von 50,00 EUR nach Nr. 1912 FamGKG-KostVerz., wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Bei teilweiser Verwerfung oder Zurückweisung kann die Gebühr auf die Hälfte ermäßigt werden (Anm. zu Nr. 1912 FamGKG-KostVerz). Für das Rechtsbeschwerdeverfahren entstehen die Festgebühren nach Nrn. 1923 und 1924 FamGKG-Ko...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / d) Kostenerstattung

Eine Kostenerstattung findet nicht, auch nicht in den Fällen einer erfolgreichen Beschwerde (§ 127 Abs. 4 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 2, § 113 Abs. 1 FamFG), statt.mehr

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ZErb 05/2011, Erbschaftsteu... / 12.00 Welche weiteren Ablaufhemmungen nach der AO gibt es noch?

Weitere Ablaufhemmungen sind höhere Gewalt offenbare Unrichtigkeit Rechtsbehelf Außenprüfungmehr

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FF 04/2008, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Der Rechtsbehelf des § 321a ZPO ist zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen Maßes an Rechtsschutz nur dann erforderlich, wenn sich die Anhörungsrüge gegen eine "neue und eigenständige" Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch den BGH selbst als die letzte von der Prozessordnung vorgesehene Instanz richtet (BGH FamRZ 2008, 401).mehr

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FoVo 12/2009, Das Vermieter... / Leitsatz

1. Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO kann der Schuldner nur Verstöße gegen das Vollstreckungsrecht geltend machen, durch die er selbst beschwert ist; daran fehlt es, wenn der Schuldner seine Beeinträchtigung ausschließlich aus der Verletzung eines Rechts eines Dritten ableitet. 2. Der Vermieter kann im Fall einer gegen den Mieter gerichteten Herausgabevollstreckung eines Drit...mehr

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zfs 04/2008, Antrag auf Nac... / Leitsatz

Gegen Entscheidungen im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nur der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 356a StPO statthaft, der innerhalb einer Woche nach Kenntnis von der behaupteten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör angebracht werden muss. (Leitsatz der Schriftleitung) Thüringer OLG, Beschl. v. 27.12.2007 – 1 Ss 184/07mehr

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FoVo 12/2009, Vollstreckung... / 2 II. Die Entscheidung

BGH verneint RSB Der BGH folgt den Instanzgerichten nicht. Das von dem Kläger geltend gemachte Unterlassungsbegehren ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Die einstweilige Verfügung des LG erzielt durch die von der Beklagten abgegebene Abschlusserklärung eine dem erstrebten Hauptsachetitel gleichwertige Wirkung. Damit besteht kein schutzwürdiges Interesse des Kläge...mehr

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FoVo 12/2009, Das Vermieter... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung der Schuldnerin ist unzulässig Der Schuldnerin fehlt für die von ihr eingelegte Erinnerung das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis mit der Folge, dass die Erinnerung unzulässig ist. Mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung kann die Schuldnerin nur Verstöße gegen das Vollstreckungsrecht geltend machen, durch die sie selbst beschwert ist. Daran fehlt es, wenn die Schuldne...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / c) Staatskasse

Der Staatskasse steht kein Beschwerderecht nach § 127 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 2, § 113 Abs. 1 FamFG zu. Sie kann daher auch nicht einwenden, dass eine Beiordnung zu Unrecht erfolgt sei, weil die Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 FamFG nicht vorgelegen hätten.mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / 3. Beschwerdebefugnis

a) Beteiligte Der Beteiligte ist beschwert, wenn ihm entgegen seinem Antrag kein Rechtsanwalt beigeordnet wird.[1] b) Anwalt Dem Anwalt steht kein Beschwerderecht zu, wenn seine Beiordnung abgelehnt wird.[1] Ist aber seine Beiordnung nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts erfolgt, kann er gegen diese Einschränkung unter analoger Anwendung der §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. ...mehr

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FF 05/2011, Keine Mutwillig... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Beteiligte zu 3) begehrt Verfahrenskostenhilfe für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Der Beteiligte zu 3) und die Mutter der Beteiligten zu 1) – die Beteiligte zu 2) – führten zwischen 2008 und Frühjahr 2010 eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Die Beteiligte zu 1) wurde am 10.6.2010 geboren. Der Beteiligte zu 3) zweifelt mittlerweile an seiner Vaterschaft, da d...mehr

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zfs 07/2009, Keine Beschwer... / Sachverhalt

„Die Antragstellerin hat vor dem LG W die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zum Hergang des Verkehrsunfalls vom 19.9.2005 gestellt, an dem der bei dem Unfall tödlich verunglückte Ehemann der Antragstellerin als Fahrer des Motorrades und der bei der Antragsgegnerin haftpflichtversicherte Pkw, beteiligt waren. Die Beweisfragen lauteten: 1. Welche Geschwindigkeit...mehr

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AGS 01/2009, Einigungsgebüh... / Aus den Gründen

I. Nach Erlass des vom Antragsteller beantragten Mahnbescheides haben die Parteien eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, wonach der Antragsteller zwar einen Vollstreckungsbescheid gegen die Antragsgegnerin erwirken, bei Zahlung der vereinbarten Raten jedoch von Vollstreckungsmaßnahmen absehen werde. Wegen dieser Vereinbarung hat der Antragsteller beim AG beantragt, in d...mehr

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zfs 03/2009, Immaterielle E... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des beklagten Landes sind zulässig (zur Beschwer des beklagten Landes vgl. Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., vor § 511, Rn 26 a). Die Berufung des Klägers ist auch begründet, während die Anschlussberufung des beklagten Landes als unbegründet zurückzuweisen ist. Gegenstand der Berufung des Klägers ist ein...mehr

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zfs 11/2009, Unzulässige Ur... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „ … II. Die gem. § 79 Abs. 1. Satz 1 Nr. 1 und 2 OWiG statthafte und auch im übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat mit der Sachrüge – vorläufigen – Erfolg, weil das der Staatsanwaltschaft auf richterliche Verfügung am 05.9.2008 zugegangene, für die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht maßgebliche Urteil entgegen § 71 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 267 StPO k...mehr

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AGS 07/2009, Rechtsanwaltsk... / 1 Aus den Gründen

Der Antragsgegner kann nach Nr. 3201 VV die Festsetzung einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr verlangen. 1. Das OLG, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 846 f. veröffentlicht ist, hat den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG nicht beanstandet und hierzu ausgeführt: Ein die 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV auslösender Antrag auf Zurückweisung eines Rechtsmittels sei dann ...mehr

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AGS 01/2009, Unzulässigkeit... / Aus den Gründen

Die Einwände des Antragstellers gegen den Streitwertbeschluss des Senats sind bei sachgerechtem Verständnis als Gegenvorstellung zu werten. Dieser Beschluss ist gem. § 68 Abs. 2 S. 6 i.V.m. § 66 Abs. 3 S. 3 GKG zwar unanfechtbar. Im Hinblick auf Streitwertbeschlüsse lässt das GKG allerdings erkennen, dass dem Gericht die Möglichkeit zur Selbstkorrektur eröffnet ist, freilich...mehr

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FF 11/2009, Das neue FamFG in Familiensachen

Peter Fölsch 2009, 338 Seiten, 39 EUR, ISBN: 078-3-4240-1027-1 Deutscher Anwaltverlag Am 1. September 2009 tritt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft. Mit Rücksicht auf dieses bevorstehende Datum erscheinen neben den bereits vielfach schon vorliegenden Aufsätzen auch die ersten Bücher zum neue...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / b) Anwalt

Dem Anwalt steht kein Beschwerderecht zu, wenn seine Beiordnung abgelehnt wird.[1] Ist aber seine Beiordnung nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts erfolgt, kann er gegen diese Einschränkung unter analoger Anwendung der §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG Erinnerung oder Beschwerde einlegen.[2] Wird die erfolgte Beiordnung gegen den Willen des Anwalts aufgehoben, kann d...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / 1. Abänderungsklage oder Vollstreckungsgegenklage

Im Wege der Abänderungsklage (§ 323 ZPO) können inhaltlich Unterhaltsurteile gem. § 323 ZPO und nicht rechtskraftfähige Titel, etwa gerichtliche Vergleiche (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), gem. § 313 BGB (Regeln der Geschäftsgrundlage) abgeändert werden, wenn sich die zugrunde gelegten Verhältnisse wesentlich verändert haben. Mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO kann dag...mehr

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FF 02/2009, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Eine Verfahrensdauer von drei Jahren und zehn Monaten in einer Instanz entspricht nicht dem Erfordernis der "angemessenen Frist" gem. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Steht dem Beschwerdeführer kein wirksamer Rechtsbehelf zur Verfügung, der geeignet ist, Abhilfe für die unangemessene Dauer zivilrechtlicher Verfahren zu schaffen, so liegt eine Verletzung von Art. 13 EMRK vor (EuGHMR, Urt....mehr

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AGS 11/2011, Kostentragungs... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens erwirkte gegen den Antragsgegner eine einstweilige Verfügung, die das Gericht, bei teilweiser Zurückweisung des Antrags, am 26.11.2008 im Beschlusswege – ohne Anhörung des Antragsgegners – erließ. Nach dem Kostenausspruch dieser Entscheidung hatte der Antragsgegner ¾ der Kosten des Verfahrens zu tragen. Eine Zustellung der Beschluss...mehr

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AGkompakt 07/2009, Beschwer... / I. Wann ist die Beschwerde statthaft?

Wert des Beschwerdegegenstands muss 200,00 EUR übersteigen Nach § 567 Abs. 2 S. 2 ZPO ist die sofortige Beschwerde nur statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt. Ist der Beschwerdewert nicht erreicht, kann lediglich die befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG eingelegt werden. Hier entscheidet, wenn der Rechtspfleger nicht abhilft, de...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / 1. Bisherige Rechtsprechung

Im Urteil des BGH v. 3.12.2008 heißt es erstmals ausdrücklich, es sei auch bei Jugendamtsurkunden davon auszugehen, dass der gesamte Unterhaltsanspruch tituliert sei. Diese Ansicht hat zur Folge, dass der Gläubiger, der einen höheren Unterhalt erstrebt, eine Abänderungsklage gegen die Jugendamtsurkunde nach § 323 ZPO (§ 239 FamFG) erheben muss. Eine Erstklage nach § 258 ZPO ...mehr

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AGS 10/2009, Bindung an die... / 2 Aus den Gründen

Der Prozesskostenhilfeantrag ist unbegründet. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 S. 1 ZPO). Die angekündigte Rechtsbeschwerde und die hilfsweise Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des LAG wären als unzulässig zu verwerfen, wenn sie eingelegt würden. 1. Nach § 78 ArbGG, § 574 Abs. 1 ZPO ist gegen Entscheidungen d...mehr

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AGkompakt 03/2011, Die Stre... / III. Wogegen kann Beschwerde eingelegt werden?

Endgültige Entscheidung muss vorliegen Unerheblich ist, ob das Gericht einen separaten Streitwertbeschluss erlassen hat oder ob die Festsetzung im Zusammenhang mit der Hauptsacheentscheidung – also z.B. am Ende des Urteils – erfolgt ist. Ein nach § 68 GKG beschwerdefähiger Beschluss liegt aber nur vor, wenn endgültig über den Wert entschieden wurde. Eine vorläufige Wertfestse...mehr

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AGS 12/2010, Keine neue Ang... / Aus den Gründen

Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist rechtmäßig ergangen. Die Urkundsbeamtin hat zu Recht weder eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV noch eine Erledigungsgebühr gem. Nr. 1002 VV angesetzt. Nach § 61 Abs. 1 S. 1 RVG ist die BRAGO dann weiter anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG vor dem 1.7.2004 erteilt worden ist. Hier...mehr

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AGS 01/2009, Einigungsgebüh... / 2. RVG-Einigungsgebühr

Die Entstehung der RVG-Einigungsgebühr kann deshalb als problematisch angesehen werden, weil die Entstehungsvoraussetzungen für die Einigungsgebühr in Anm. Abs. 1 zu Nr. 1000 VV anders geregelt sind als bei der Vergleichsgebühr in § 23 BRAGO. Anders als bei § 23 BRAGO, in dem durch das Klammerzitat (§ 779 BGB) feststand, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 7...mehr

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FF 02/2008, Verfahren vor e... /  2. Staatliche Gerichte – Grundzüge

Bewegen sich alle Einrichtungen der Streitschlichtung auf der Ebene der Freiwilligkeit – das PartG ist eine relative Ausnahme –, kommt im Falle der Nichteinigung grundsätzlich nur die Anrufung der staatlichen Gerichte in Betracht. Bei der nachfolgenden Betrachtung werden nur Streitigkeiten betrachtet, bei denen sich die Parteien zumindest rechtlich auf gleicher Ebene befinde...mehr

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zfs 01/2011, Anfechtung Ver... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [10] Die Revisionen bleiben ohne Erfolg. [11] 1. a) Der Bekl. macht zu Unrecht geltend, dass die Klagen verfristet sind, soweit die Verkehrszeichen vor dem 8. September 2004 aufgestellt wurden. Das Berufungsgericht hat ohne Verstoß gegen Bundesrecht angenommen, dass die wegen des Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung einjährige Rechtsmittelfrist (vgl. § 58 Abs. 2 VwGO) g...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / 4. Frist und Form

Die sofortige Beschwerde ist, abweichend von § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO, binnen eines Monats einzulegen (§ 127 Abs. 2 S. 3 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 2, § 113 Abs. 1 FamFG). Wegen der Ausgestaltung des Verfahrens wird auf die Vorschriften der sofortigen Beschwerde verwiesen, so dass gem. § 127 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 2, § 113 Abs. 1 FamFG die Regelungen der §§ 569 ff. ZPO gelten. Di...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / 4. Kosten bei der Abweisung der Abänderungsklage als unbegründet

Der Zwang zur Abänderungsklage kann sich jedoch bei den Verfahrenskosten zu lasten des Gläubigers auswirken, soweit sein Abänderungsantrag abgewiesen wird, weil kein höherer Unterhaltsanspruch als in der Jugendamtsurkunde begründet ist. In diesen Fällen würde er mit der Erstklage, wenn man für diese ein Rechtsschutzbedürfnis bejaht, bei den Kosten Erfolg haben, soweit das Ur...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / c) Verfahrensgang

§ 32 IntFamRVG verweist auf die entsprechende Anwendbarkeit der §§ 16 bis 31 IntFamRVG. Notwendig ist ein Antrag gemäß § 16 Abs. 2 IntFamRVG, der schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle zu stellen ist. Sofern der Antrag nicht in deutscher Sprache abgefasst ist, kann aufgegeben werden, eine Übersetzung beizubringen, deren Richtigkeit durch eine hierzu befug...mehr

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AGS 12/2009, Einstweiliger ... / Leitsatz

Ein volles Anerkenntnis in einem Eilverfahren begründet die fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen v. 26.4.2007 – L 7 B 36/07 AS). Ein Teilanerkenntnis fällt nicht unter Nr. 3106 VV (vgl. LSG Thüringen v. 19.6.2007 – L 6 B 80/0780/07 SF; LSG Nordrhein-Westfalen v. 10.5.2006 – L 10 B 13/05 SB). Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1006 VV erfordert eine...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / b) Anwaltskosten

Der Anwalt verdient für das Beschwerde- oder Erinnerungsverfahren eine 0,5-Verfahrensgebühr (Nr. 3500 VV).[1] Soweit mehrere Mandanten vertreten werden, erhöht sich die Gebühr nach Nr. 1008 VV. Eine mündliche Verhandlung findet im Regelfall nicht statt, wird sie aber ausnahmsweise durchgeführt, entsteht zusätzlich eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3513 VV. In dem Rechtsbeschwe...mehr

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zfs 11/2008, Auslegung eine... / Aus den Gründen

“ … Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG ist zunächst der hier vorgesehene Rechtsbehelf; denn die Feststellung der Verwaltungsbehörde, im Schreiben des Betroffenen .vom 25.2.2008 keinen Einspruch zu sehen und dementsprechend das Zwischenverfahren nicht durchzuführen, hat selbständige Bedeutung (vgl. Göhler-Seitz, OWiG, 14. Aufl., § 62 Rn 3). Der Antrag auf ...mehr

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AGS 10/2011, Keine Terminsg... / 1 Aus den Gründen

Nachdem der Beklagte gegen einen Vollstreckungsbescheid verspätet Einspruch eingelegt hatte, beantragte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Verwerfung des Rechtsbehelfs als unzulässig. Dem entsprach das LG ohne mündliche Verhandlung durch Urteil. Den Antrag der Klägerin auf Festsetzung einer Terminsgebühr hat die Rechtspflegerin durch den angefochtenen Beschluss absch...mehr

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AGS 12/2010, Keine neue Ang... / Leitsatz

Bei einer Unterbrechung, einem Ruhen oder einem bloßen Nichtbetreiben eines gerichtlichen Verfahrens auch nach Ablauf von zwei Kalenderjahren kann allein eine „weitere Tätigkeit“ des Rechtsanwalts nicht schon zu einer „neuen Angelegenheit“ i.S.d. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG (bzw. früher § 13 Abs. 5 S. 2 BRAGO) führen, wodurch eine zusätzliche Verfahrensgebühr entsteht. Eine neue Ang...mehr

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AGS 06/2009, Zulässigkeit d... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens sind die zur Ausgleichung zu bringenden Kostenfestsetzungsanträge der Parteien. In dem vorangegangenen Rechtsstreit hatten sie sich durch Vergleich darauf geeinigt, dass der Kläger 10 % und der Beklagte 90 % der Kosten zu tragen hätten. Der beklagte Rechtsanwalt hat seine eigenen Kosten, jeweils ohne Mehrwertsteuer, angemeldet. Dagegen hat sich der ...mehr

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AGS 05/2011, Abrechnung nac... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte zu 1), Halterin eines Kfz, erhob gegen Fahrer und Haftpflichtversicherer eines Lkw Klage wegen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall, zunächst in Höhe von 12.196,56 EUR. Dieses Verfahren wurde beim LG unter dem Aktenzeichen 1 O 253/08 geführt. In diesem Verfahren erhob die Klägerin als Nebenintervenientin wegen desselben Verkehrsunfalls Drittwiderklag...mehr

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AGS 02/2009, Terminsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde des Beklagten hat in der Sache Erfolg. Zu Recht beanstandet der Beklagte, dass die Rechtspflegerin bei der Kostenfestsetzung statt der geltend gemachten 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV lediglich eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV in Ansatz gebracht hat. Nach der Rspr. des BGH entsteht eine volle 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV au...mehr