Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XI. Einverständliche Erledigung (§ 5 Abs. 3 lit. b ARB 2008/2010)

Rz. 106 Bei einer einverständlichen Regelung werden die Kosten nicht übernommen, "soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich vorgeschrieben ist". Durch diese Bestimmung soll vermieden werden, dass zu Lasten des Rechtsschutzversi...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / I. Repräsentanten

Rz. 90 Obliegenheiten treffen zunächst den Versicherungsnehmer selbst als Partner des Versicherungsvertrages. Aber auch Obliegenheitsverletzungen Dritter können zum Verlust des Leistungsanspruchs führen, wenn diese "Repräsentanten" des Versicherungsnehmers sind. Hinweis Repräsentant ist derjenige, der von dem Versicherungsnehmer mit der tatsächlichen Risikoverwaltung betraut ...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / II. Krieg, Streik, Aussperrung (§ 3 Abs. 1 lit. a ARB 2008/2010)

Rz. 47 Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im ursächlichen Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben (§ 3 Abs. 1 lit. a ARB 2008/2010). Gewalttätige Demonstrationen können innere Unruhen sein und somit zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen.[8] Ob und wann v...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XIII. Beratungsrechtsschutz im Familienrecht/Lebenspartnerschaftsrecht/Erbrecht (§ 2 lit. k ARB 2008/2010)

Rz. 40 Dieser Beratungsrechtsschutz besteht nur, wenn ein Versicherungsfall (§ 4 Abs. 1 lit. b ARB 2008/2010) eingetreten ist. Die vorsorgliche Beratung ist weiterhin nicht versichert. Der Beratungsrechtsschutz entfällt ersatzlos, wenn die Beratung unmittelbar einer gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit vorausgeht. Rz. 41 Da dieses Ergebni...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / E. Versicherte Personen (§ 15 ARB 2008/2010)

Rz. 15 Versicherungsschutz wird nicht nur dem Versicherungsnehmer gewährt, Versicherungsschutz besteht auch für bestimmte Dritte, an deren Mitversicherung der Versicherungsnehmer in der Regel ein Interesse hat. Rz. 16 Eine solche Mitversicherung gibt es in vielen Versicherungssparten, sie ist eine Versicherung für fremde Rechnung, eine Sonderform des Vertrages zugunsten Dritt...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / V. Vertrags- und Sachenrecht (§ 2d ARB 2008/2010)

Rz. 26 Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. Rz. 27 Der Versicherungsschutz in § 2 lit. d ARB 2008/2010 ist ein Auffangtatbestand, da er nur dann eingreift, "soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a, b oder c enthalten ist". Im Rahme...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / B. Versicherbare Risikobereiche

Rz. 5 §§ 1–20 ARB 2008/2010 enthalten die für alle Versicherungsformen gültigen Bestimmungen, während die §§ 21–29 ARB 2008/2010 (Besondere Bestimmungen) die unterschiedlichen Arten des Versicherungsschutzes regeln, indem auf bestimmte Eigenschaften des Versicherungsnehmers und bestimmte Rechtsgebiete abgestellt wird:mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / L. Abtretung

Rz. 126 Unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem beauftragten Rechtsanwalt und dem Rechtsschutzversicherer können dadurch begründet werden, dass der Versicherungsnehmer seinen Befreiungsanspruch von Kosten an den beauftragten Rechtsanwalt abtritt. Während die früheren ARB ein generelles Abtretungsverbot enthalten, modifiziert § 17 Abs. 8 ARB 2010 das Abtretungsverbot dahi...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / O. Mutwilligkeit (§ 18 Abs. 1 lit. a ARB 2008/§ 3 lit. a ARB 2010)

Rz. 131 Der Rechtsschutzversicherer kann den Versicherungsschutz versagen, wenn "der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versicherten Gemeinschaft in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht". Diese Formulierung umschreibt den Begriff "mutwillig" und ko...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / IV. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (§ 2 lit. c ARB 2008/2010)

Rz. 23 Der Versicherungsschutz wird gewährt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten. Diese Leistungsart besteht nur für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB 2008/2010). Rz. 24 Sonstige Nutzungsverhältnisse sind insbesondere faktische Nutzungsverhältnisse,...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / 1. Informationspflicht (§ 17 Abs. 3 ARB 2008/2010)

Rz. 77 § 33 Abs. 1 VVG verlangt zwar von dem Versicherungsnehmer, dass er den Versicherer unverzüglich vom Eintritt eines Schadenfalles informiert. Eine Verletzung dieser gesetzlichen Obliegenheit ist jedoch weder im VVG noch in den ARB mit Rechtsfolgen sanktioniert. Rz. 78 Es genügt daher in der Regel, den Rechtsschutzversicherer erst zu informieren, wenn abzusehen ist, dass...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / IV. Kostenminderungspflicht (§ 17 Abs. 1 lit. c bb ARB 2008/2010)

Rz. 85 Nach § 17 Abs. 1 lit. c bb ARB 2008/2010 hat der Versicherungsnehmer "die Rechtsverfolgungskosten so gering wie möglich zu halten". Auch hier ist zu berücksichtigen, dass diese Obliegenheit stets unter dem Vorbehalt steht, dass die Interessen des Versicherungsnehmers nicht unbillig beeinträchtigt werden dürfen. § 17 Abs. 1 lit. c bb ARB 2008/2010 ist zwar wegen Verstoß...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / 2. Rechtsprechung

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 43 Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den ARB, die im Einzelnen regeln, wann ein Leistungsanspruch gegen den Versicherer besteht. Die Grenzen dieses Versicherungsschutzes werden entweder durch positive Beschreibungen (primäre Risikobegrenzung) oder durch den Ausschluss bestimmter Risiken (sekundäre Risikobegrenzung) bestimmt. Rz. 44 Von diesen Risikoauss...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XV. Subsidiaritätsklausel (§ 5 Abs. 3 lit. g ARB 2008/2010)

Rz. 115 Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn ein anderer zur Kostenübernahme aus Gesetz, Vertrag, behördlicher oder gerichtlicher Entscheidung zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet ist. Wenn der Rechtsschutzversicherer bereits Kosten getragen hat, zu deren Erstattung ein Dritter gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet ist, geht der Ersatzanspruch des Ve...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / II. Rechtsanwaltsgebühren im Inland (§ 5 Abs. 1 lit. a ARB 2008/2010)

Rz. 93 Der Rechtsschutzversicherer übernimmt die Kosten "eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts" (§ 5 Abs. 1 lit. a S. 1 ARB 2008/2010). Honorarvereinbarungen können zwar getroffen werden, sind jedoch für den Rechtsschutzversicherer unverbindlich. Die Ersta...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / VI. Verwaltungsverfahren (§ 5 Abs. 1 lit. e ARB 2008/2010)

Rz. 100 Der Rechtsschutzversicherer trägt "die Kosten im Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige". Auch Vollstreckungskosten werden übernommen. Die im Bußgeldverfahren ausgeworfenen Verwaltungsgebühren fallen unter § 5 Abs. 1 lit. e ARB 2008/2010. Rz. 101 Demgegenüber sind die Kosten der medizinisch-psychologischen Unt...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / X. Verkehrsstraftaten (§ 2 lit. i aa ARB 2008/2010)

Rz. 33 Zu den "klassischen" Verkehrsstraftaten gehören Aber auch die Nötigung im Straßenverkehr ist eine verkehrsrechtliche Straftat.[6] Rz. 34 Für verkehrsrechtliche Straftaten gilt folge...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XVII. Kaution (§ 5 Abs. 5 lit. b ARB 2008/2010)

Rz. 118 Kann der Versicherungsnehmer durch eine Kaution von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont werden, gewährt der Rechtschutzversicherer ein zinsloses Darlehen bis zur vereinbarten Höhe (Deckungssumme). Der Versicherungsnehmer hat das Darlehen gemäß § 607 Abs. 1 BGB zurückzuzahlen, sobald er die Kaution zurückerhalten hat oder die Kaution verfallen ist. Rz. 119 Wird die Kau...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / IX. Spiel- und Wettverträge (§ 3 Abs. 2 lit. f ARB 2008/2010)

Rz. 55 Es besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im ursächlichen Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften. Rz. 56 Zu den Spielverträgen gehört nicht nur die Teilnahme an Lottoveranstaltungen, sondern auch Streitigkeiten innerhalb einer BGB-Wettgemeinschaft.[20] Zu den Termingeschäften/Spe...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / N. Verjährung (§ 14 ARB 2008/2010)

Rz. 128 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren nach den allgemeinen Verjährungsregeln des BGB (§§ 194 ff. BGB). Wenn ein Anspruch beim Versicherer angemeldet ist, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht (§ 14 Abs. 2 ARB 2008/2010). Rz. 129 Da der Rechtsschutzansp...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XVI. Versicherungssumme (§ 5 Abs. 4 ARB 2008/2010)

Rz. 116 Die Leistungspflicht des Versicherers wird durch die vereinbarte Versicherungssumme (Deckungssumme) begrenzt (§ 5 Abs. 4 S. 1 ARB 2008/2010). Diese Begrenzung besteht auch dann, wenn der Rechtsschutzversicherer uneingeschränkt Deckungszusage erteilt, ohne auf die Höhe der Versicherungssumme hinzuweisen. Hinweis Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, den Versich...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XXII. Vorsatztaten (§ 3 Abs. 5 ARB 2008/2010)

Rz. 71 Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer durch ein strafbares Verhalten seine Interessenwahrnehmung ausgelöst hat. Rz. 72 Der Kündigungsschutzprozess wegen Unterschlagung ist daher nicht versichert, wohl aber bei vorsätzlicher Vertragsverletzung wie beispielsweise Arbeitsverweigerung oder regelmäßigem Zuspätkommen. Rz. 73 Die Beweislast f...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / II. Schadenersatzrechtsschutz (§ 2 lit. a ARB 2008/2010)

Rz. 21 Schadenersatzrechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder auf Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Hinweis Nur für die aktive Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen besteht Versicherungsschutz, nicht für die Abwehr. Diese Deckungslück...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / Q. Auskunftspflicht des Rechtsanwalts

Rz. 141 Gemäß § 17 Abs. 8 ARB 2008/§ 17 Abs. 9 ARB 2010 gehen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers "mit ihrer Entstehung" auf den Rechtsschutzversicherer über. Diese Regelung entspricht der gesetzlichen Regelung in § 86 VVG. Übergangsfähig sind auch vertragliche Ansprüche aus dem Schadenereignis.[63] Aufgrund des Anwaltsvertrages ist der beauftragte Rechtsanwa...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XV. Insolvenzverfahren (§ 3 Abs. 3 lit. c ARB 2008/2010)

Rz. 62 Tätigkeiten innerhalb des Insolvenzverfahrens sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nur für den Versicherungsnehmer als Insolvenzschuldner. Der Risikoausschluss gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer einen gegen ihn gerichteten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abwehren will.[23] Demgegenüber besteht Versicherung...mehr

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§ 4 Wichtige Versicherungszweige

Rz. 1 In der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis spielen Deckungsstreitigkeiten in der Kaskoversicherung die größte Rolle, so dass diese Sparte entsprechend umfangreich behandelt wird. Rz. 2 Demgegenüber sind Prozesse in dem am weitesten verbreiteten Versicherungszweig, der Hausratversicherung relativ selten. Rz. 3 Von je 100 Haushalten in Deutschland verfügenmehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / III. Freistellung

Rz. 82 In der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer keinen Zahlungsanspruch gegen den Versicherer; dieser ist lediglich verpflichtet, den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen freizustellen und unbegründete Ansprüche abzuwehren (§ 100 VVG). Auch in der Rechtsschutzversicherung besteht das Leistungsversprechen des Versicherers darin, den Versicherungsn...mehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / VI. Rechtsanwaltskosten

Rz. 86 Vertritt ein Rechtsanwalt den Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung seiner vertraglichen Ansprüche, so muss der Versicherungsnehmer diese Kosten auch selbst tragen. Der Versicherer ist nur dann verpflichtet, Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, wenn er sich bei der Beauftragung des Rechtsanwalts bereits in Verzug befand. Insoweit handelt es sich um den allgemeinen Ve...mehr

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§ 2 Rechtsgrundlagen des Pr... / G. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Rz. 22 Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer und unterliegen der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB. Rz. 23 Die Bearbeitung von versicherungsrechtlichen Mandaten beginnt daher mit den jeweiligen AVB. Wenn diese keine Sonderregelung enthalten, gilt das VVG, findet man auch hier keine Regelung, ist auf das BGB zurück...mehr

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§ 2 Rechtsgrundlagen des Pr... / II. Aufbau des VVG

Rz. 13 Der Aufbau des neuen VVG weist eine ähnliche Struktur auf wie das VVG 1908:mehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / II. Quotenvorrecht

Rz. 92 Nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Forderungsübergang sich nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auswirken. Bei nur partieller Leistungsfähigkeit des Schädigers greift der Regressanspruch des Versicherers erst dann durch, wenn der Versicherungsnehmer vollständigen Schadensersatz erhalten hat. Beispiel Der Brandstifter verursacht einen Gebäudeschaden von 500.000 E...mehr

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§ 16 Anhang / A. Checkliste: Kaskoversicherung

Rz. 1 I. Versicherungsvertrag II. Schadenfeststellung III. Grobe Fahrlässigkeitmehr

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AGS 6/2015, Verweisung auf ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin zu 1) hat Prozesskostenhilfe für eine Klage beantragt, die sie gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Kläger zu 2), erhoben hat. Mit dieser Klage machen die Kläger als Gesamtgläubiger von den Beklagten Schadensersatz in Höhe von rund 216.000,00 EUR geltend. Dem liegt zugrunde, dass die Kläger von den Beklagten mit notariellem Kaufvertrag ein bebautes Grundstück erworb...mehr

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AGS 6/2015, Verhandlungen ü... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, der bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz unterhält, verlangt Kostenübernahme für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, dem er die Prüfung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags mit seinem früheren Arbeitgeber (im Folgenden: A) übertragen hatte. Der Versicherungsvertrag ist zum 7.12.2011 abgeschlossen, vereinbart ist eine zweimo...mehr

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zfs 6/2015, Erteilung einer... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Die Revision ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und auch im Übrigen zulässig. …" [12] Die Revision ist jedoch unbegründet. Das LSG hat die Berufung des Bekl. zu Recht zurückgewiesen und damit zutreffend die Entscheidung des SG bestätigt, dem Kl. stehe ein Freistellungsanspruch i.H.v. 309,40 EUR gegen den Bekl. zu. … [15] 2. Der Kl. hat den gelten...mehr

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zfs 6/2015, Burhoff: Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, ZAP Verlag, 4. Auflage 2015, 1.605 Seiten, 119 EUR, ISBN 978-3-89655-783-4

Die Neuauflage des Handbuchs ist inzwischen auf über 1.600 Seiten inklusive Verzeichnissen angewachsen. Die im Werk enthaltenen Muster (lobenswert etwa die Muster zur Herbeiführung der gerichtlichen Entscheidung nach § 62 OWiG zur Akteneinsicht, S. 151 ff., oder zur Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung, S. 1383 ff.) befinden sich auch auf einer beigefügten CD. I...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / III. Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung

Nach den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) der meisten Rechtsschutzversicherungen besteht kein Rechtsschutz in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen des Vorwurfs eines Halt- oder Parkverstoßes.[50] Nach den ARB 94/2000[51] gehört dieser Bereich zu den ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten. Derart geringe Verwarnungsgelder wegen einer Ordn...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / II. Rechtsschutzversicherung

Ausgleichsansprüche zwischen Ehegatten nach § 426 BGB fallen, so das OLG Zweibrücken, nicht unter den Risikoausschluss des § 3 Abs. 2g ARB 2000, selbst wenn sie später Gegenstand einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden.[6] Bereits das AG Bremen hatte am 1.2.2013 auf die materielle Anspruchsgrundlage und nicht darauf abgestellt, ob es sich formell um eine sonstige Familiens...mehr

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ZFS 5/2015, Rechtsschutzfal... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… I. Das BG hat … offen gelassen, ob der Leistungsausschluss aus § 3 Abs. 5 ARB 2005 für die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls oder eine Vorvertraglichkeit des dem Kl. vom Krankenversicherer angelasteten Pflichtenverstoßes dem Deckungsanspruch des Kl. entgegenstehen. Aus § 26 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7 ARB 2005 ergebe sich, dass der Kl. zwar die Geltendmac...mehr

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AGS 5/2015, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung – Verwaltungs-, Straf- und OWi-Recht sowie MPU.

Von Hans Buschbell, Dr. Hans Dieter Utzelmann (+), Dr. Matthias Quarch, Gesine Reisert und Dr. Don DeVol. 5. Aufl., 2015. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 904 S. 89,00 EUR Führerscheinsachen gehören für den Anwalt zur täglichen Praxis. Damit ist er sowohl in Straf- und Bußgeldsachen befasst als auch in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, sei es in Verfahren auf Erteilung der...mehr

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AGS 5/2015, Eintritt des Re... / Leitsatz

Erhebt der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung einen Anspruch gegen einen Dritten, ist für die Festlegung der den Versicherungsfall kennzeichnenden Pflichtverletzung allein der Tatsachenvortrag entscheidend, mit dem der Versicherungsnehmer den Verstoß seines Anspruchsgegners begründet. Verfolgt der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Krankenversicherungsleis...mehr

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AGS 5/2015, Eintritt des Re... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat – soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse – offen gelassen, ob der Leistungsausschluss aus § 3 Abs. 5 ARB 2005 für die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles oder eine Vorvertraglichkeit des dem Kläger vom Krankenversicherer angelasteten Pflichtenverstoßes dem Deckungsanspruch des Klägers entgegenstehen. Aus § 26 Abs. 1 bis 3 u...mehr

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AGS 5/2015, Eintritt des Re... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, seit Ende 2006 Versicherungsnehmer einer bei der Beklagten gehaltenen Rechtsschutzversicherung, verlangt – soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse – von der Beklagten Deckungsschutz für einen Rechtsstreit um Krankenversicherungsleistungen sowie die Erstattung dabei entstandener Rechtsanwaltskosten. Dem Rechtsschutzversicherungsvertrag liegen die Allgemein...mehr

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ZFS 5/2015, Rechtsschutzfal... / Sachverhalt

Der Kl., seit Ende 2006 VN einer bei der Bekl. gehaltenen Rechtsschutzversicherung, verlangt von der Bekl. Deckungsschutz für einen Rechtsstreit um Krankenversicherungsleistungen sowie die Erstattung dabei entstandener Rechtsanwaltskosten. Dem Rechtsschutzversicherungsvertrag liegen die ARB 2005 zugrunde. Der körperlich schwer behinderte Kl. ist privat krankenversichert und s...mehr

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AGS 5/2015, Jahresmietwert ... / 1 Sachverhalt

Die Kläger, Widerbeklagten und Beschwerdegegner (nachfolgend: Kläger) nahmen die Beklagte, Widerklägerin und Beschwerdeführerin (nachfolgend: Beklagte) auf Räumung und Herausgabe der von dieser genutzten Mietwohnung in Anspruch. Die Kündigung des Mietverhältnisses war durch die Kläger am 21.2.2012, am 15.11.2012 sowie am 19.6.2013 erklärt worden. Die Beklagte verlangte widerk...mehr

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ZFS 5/2015, Rechtsschutzfal... / Leitsatz

1. Erhebt der VN einer Rechtsschutzversicherung einen Anspruch gegen einen Dritten, ist für die Festlegung der den Versicherungsfall kennzeichnenden Pflichtverletzung allein der Tatsachenvortrag entscheidend, mit dem der VN den Verstoß seines Anspruchsgegners begründet. 2. Verfolgt der VN einen Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen, die sein Krankenversicherer allein we...mehr

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ZFS 5/2015, Verhandlungen ü... / Sachverhalt

Der Kl., der bei der Bekl. eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz unterhält, verlangt Kostenübernahme für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, dem er die Prüfung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags mit seinem früheren Arbeitgeber (A) übertragen hatte. Der Versicherungsvertrag ist zum 7.12.2011 abgeschlossen, vereinbart ist eine zweimonatige Wartezeit; es...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / K. Fazit

Nach Parkverstößen werden bei Bekanntwerden des Fahrers in aller Regel Verwarnungen gem. § 56 OWiG ausgesprochen. Nur bei besonders gravierenden Verstößen droht nach dem Bußgeldkatalog ein Punkt im FAER. Akzeptiert der Fahrer das Verwarnungsgeld nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Auch hier kommt es in der Folge zu einem Termin vor de...mehr

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zfs 4/2015, Kein Anfall der... / Sachverhalt

Der Kl. hat die beklagte Rechtsschutzversicherung auf Zahlung einer zusätzlichen Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG in Anspruch genommen. Damit hatte es folgende Bewandnis: Gegen den Kl. war beim AG Osterholz-Scharmbeck ein Strafverfahren anhängig gewesen, in dessen Verlauf das Gericht einen Strafbefehl erlassen hatte. Der Verteidiger riet dem Kl., hiergegen keinen Einspr...mehr