Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 1. Allgemeines

Rz. 105 Die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage (bis zur WEG-Reform 2020 "Instandhaltungsrückstellung") gehört gem. § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, auf die jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch hat (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG). Die in der Praxis übliche Kurzbezeichnung lautet seit eh und je "Rücklage". Der Zweck der Erhaltungsrücklage ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 4. Das ideale Mängelrecht: Der Kostenvorschussanspruch

Rz. 37 Im Beispielsfall (→ § 5 Rdn 32) kann A unter den Voraussetzungen des § 637 Abs. 3 BGB Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung geltend machen, und zwar unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils in voller Höhe.[97] Grundsätzlich setzt der Kostenvorschussanspruch voraus, dass der Anspruchsteller (hier: A) vorher die Abnahme erklärt hat; aber meistens kann der Ans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 2. Begründetheit

Rz. 97 Bis zum Jahr 2001 war die Berufung als volle zweite Tatsacheninstanz ausgestaltet; das hat die ZPO-Reform 2001 geändert.[178] Seitdem ist die Berufungsinstanz nur noch eine eingeschränkte Tatsacheninstanz mit der Aufgabe der Fehlerkontrolle. Sie entspricht somit weitgehend der Revision. Die Berufung kann gem. § 513 Abs. 1 ZPO nur auf zwei Gründe gestützt werden: Rz. 9...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / 2. Der Vergütungsanspruch des abberufenen Verwalters

Rz. 159 Gem. § 26 Abs. 3 S. 2 WEG endet ein Vertrag mit dem Verwalter spätestens sechs Monate nach der Abberufung voraussetzungslos; einer Kündigung bedarf es nicht. Die Regelung gilt mit Inkrafttreten der WEG-Reform am 1.12.2020 und somit auch für die zu diesem Zeitpunkt bereits laufenden Verwalterverträge; die damit verbundene ("unechte") Rückwirkung ist hinzunehmen.[246] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte und Pflichten be... / I. Grundlagen

Rz. 30 Die Miteigentümer können einen der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Eigentums (inklusive Sondernutzungsflächen) und des Sondereigentums entsprechenden Gebrauch mit Stimmenmehrheit beschließen (§ 19 Abs. 1 WEG). Was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht, haben die Wohnungseigentümer ein aus ihrer Verwaltungsautonomie folgendes Ermessen (Beurte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / IV. Erstbestellung durch den teilenden Eigentümer

Rz. 81 Der teilende Eigentümer (Bauträger) kann im Begründungsstadium allein über die Erstbestellung eines Verwalters beschließen (→ § 1 Rdn 14). Vor diesem Hintergrund besteht die bis zur WEG-Reform 2020 anerkannte Möglichkeit, den Erstverwalter in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zu bestellen,[135] jetzt nicht mehr (str.).[136] Jedenfalls ist die Verwalterbestell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / b) Der Vergütungsanspruch

Rz. 167 § 26 Abs. 3 S. 2 WEG besagt nicht, dass der abberufene Verwalter in jedem Fall seinen Anspruch auf Vergütung behält; das Gesetz begrenzt nur einen fortbestehenden Vergütungsanspruch auf längstens sechs Monate (→ § 10 Rdn 18). Der Vergütungsanspruch des abberufenen Verwalters bleibt gem. § 326 Abs. 2 BGB trotz Unmöglichkeit der Leistungserbringung bestehen, wenn die G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / IV. WEG-Jahresabrechnung und Betriebskostenabrechnung bei vermieteter Wohnung

Rz. 117 Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung muss gegenüber seinem Mieter jährlich die Betriebskosten abrechnen. Diese millionenfach praktizierte Angelegenheit war bis zur WEG-Reform 2020 nicht immer unproblematisch, sondern teilweise hoch umstritten. Die Probleme sind aber inzwischen im Wesentlichen eliminiert. Die ehedem gravierendste Divergenz zwischen Jahres- und Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / I. Allgemeines

Rz. 83 Hinweis Ein Musterverwaltervertrag findet sich im Anhang (→ § 14 Rdn 1). Nach hier vertretener Auffassung (Einheitstheorie → § 10 Rdn 18) formt der Verwaltervertrag das Bestellungsrechtsverhältnis aus; der von der herrschenden Trennungstheorie konstruierte Gegensatz zwischen Bestellung und Vertrag besteht nicht. Vielmehr sind alle Vereinbarungen zwischen der Gemeinscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / II. Gesellschaften als Verwalter

Rz. 5 Die Rechtsprechung hat den Grundsatz aufgestellt, dass die Verwaltung aus Gründen der Klarheit der Verantwortlichkeit nur einer Person übertragen werden dürfe. Ein Beschluss, durch den z.B. "die Miteigentümer A und B" zum Verwalter bestellt werden, ist daher nichtig. Dasselbe gilt, wenn sich mehrere Personen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 2. Die Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses

Rz. 133 Für das Zustandekommen eines Beschlusses kommt es nicht darauf an, wie die Abstimmung tatsächlich ausgefallen ist. Entscheidend ist, welches Ergebnis der Verwalter bekannt gegeben hat. Die Verkündung des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter hat konstitutive und inhaltsfixierende Bedeutung.[158] Was das praktisch bedeutet wird klar, wenn sich der Verwalte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 3.1 Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

Übergeleitet werden Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis über den 31.12.2006 hinaus fortbesteht. Grundlage für die Überleitung von den bisherigen Vergütungsgruppen/Lohngruppen der Anlagen 10 a und 10 c zum DRK-TV a. F. in die Entgeltgruppen des Reform-Tarifvertrags ist die Tabelle "Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 31. Dezember / 1. Januar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.3.1 Wegfall der Friedenspflicht und Schlichtungsverfahren

Diese Selbstständigkeit muss das DRK allerdings mit dem Wegfall der Friedenspflicht der Mitarbeiter bezahlen, d. h. die DRK-Mitarbeiter haben nunmehr das Recht zu streiken. Allerdings ist einem Streik das Schlichtungsverfahren vorgeschaltet, während dessen Arbeitskampfmaßnahmen unzulässig sind. Das ergibt sich aus der Vereinbarung über Rahmenbedingungen für den Abschluss von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / III. Die Verwalterbestellung durch einstweilige Verfügung

Rz. 221 Das Urteil der Verwalterbestellung wird – da es sich um ein Gestaltungsurteil handelt – nicht schon mit seiner Verkündung, sondern erst mit dem Eintritt der Rechtskraft wirksam.[325] Somit kann sich die gerichtliche Verwalterbestellung "hinziehen", erst recht dann, wenn das Verfahren über mehrere Instanzen geht. Die Möglichkeit der gerichtlichen Verwalterbestellung i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.8 40. Änderungstarifvertrag v. 14.6.2013

40. Änderungstarifvertrag vom 14.6.2013 (Inkrafttreten zum 1.7.2013) Verdi hatte am 20.11.2012 von seinem eingeräumten Sonderkündigungsrecht der Anlage 5 Gebrauch gemacht, und die Regelungen über die geringfügig beschäftigten Arbeitsverhältnisse fristgerecht zum 1.1.2013 gekündigt. In § 4 der ursprünglichen Anlage 5 war eine Sonderregelung zum Ausspruch einer Kündigung enthal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Kauf vom Bauträger / I. Allgemeines zum Bauträgervertrag

Rz. 1 Der Neubau durch einen Bauträger ist der "Normalfall" der Entstehung einer Eigentümergemeinschaft. Dabei kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Erwerbern und dem Bauträger. Geht es anfangs vielfach um das Problem einer Verzögerung der Fertigstellung, steht in den ersten Jahren nach dem Bezug des Hauses das Thema "Baumängel" immer wieder auf der Tagesordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / I. Grundlagen

Rz. 231 Die Befugnisse des Verwalters im Außenverhältnis (die (Vertretungsmacht) regelt § 9b Abs. 1 (→ § 10 Rdn 303). Das Innenverhältnis (oft meistens als Geschäftsführung bezeichnet) bedarf in zweifacher Richtung der Regelung: Was darf und was muss der Verwalter tun? § 27 WEG regelt diese Fragen trotz der Überschrift "Aufgaben und Befugnisse" nur teilweise. Die Bestimmung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.14 46. Änderungstarifvertrag v. 22.2.2021

(Inkraft getreten am 1.10.2020 mit einer Laufzeit bis zum 31.3.2023) sowie der 11. Änderungstarifvertrag zum DRK-Überleitungstarifvertrag sowie (erstmalig abgeschlossen) der TV-Fahrradleasing-DRK (s. u. unter 1.4.2.14.1) und der DRK Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung 2020 (s. u. unter 1.4.2.14.2) Der Tarifabschluss war das Ergebnis einer Schlichtungsvereinbarung. Neben einer lin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entstehung und Grundlag... / 1. Zeitraum vor dem Erstbezug: Die Ein-Personen-Gemeinschaft

Rz. 12 Die Wohnungseigentümergemeinschaft (im Folgenden: "Gemeinschaft" oder "WEG" genannt) entsteht gem. § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Im Normalfall (Entstehung durch Teilungserklärung) handelt es sich zunächst um eine Ein-Personen-Gemeinschaft mit dem Bauträger als einzigem Mitglied. Mit dieser Regelung vollzog die WEG-Reform 2020 einen f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Hausgeldinkasso / 1. Titel

Rz. 61 Die Zwangsversteigerung erfordert einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, Vergleich usw.). Bis zur WEG-Reform 2020 mussten die titulierten, in Rangklasse 2 fallenden Ansprüche eine Wertgrenze (3 % des Einheitswerts) übersteigen; diese Untergrenze besteht nicht mehr. Die Gemeinschaft kann also auch wegen (beliebig) geringer Forderungen die Zwangsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Abmahnung und Entziehungsbeschluss

Rz. 91 Der Anspruch auf Entziehung setzt "wiederholte gröbliche Verstöße trotz Abmahnung" voraus. Inhaltlich soll die Abmahnung dem Wohnungseigentümer "ein bestimmtes beanstandetes Fehlverhalten vor Augen zu führen, verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten aufzugeben oder zu ändern" und ihn vor dem drohenden Entziehungsbeschluss warnen.[211] Wenn ein gerichtliches En...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / b) Beschlussfassung zur Laufzeit

Rz. 49 Der Beginn der Bestellungszeit sollte selbstverständlich so bestimmt werden, dass die neue Bestellungszeit an eine etwaige bereits laufende lückenlos anschließt. Wird der Beginn nicht ausdrücklich festgelegt, beginnt die Amtszeit sofort. Wenn der bisherige Verwalter während laufender Bestellung mit sofortiger Wirkung wiedergewählt wird, ist eine etwaige Restlaufzeit s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / III. Form und Frist der Einberufung, Ort, Zeit und Hygienevorgaben der Versammlung

Rz. 28 Die Einberufung muss in Textform erfolgen (§ 24 Abs. 4 S. 1 WEG, § 126b BGB [38]). Textform ist gewissermaßen eine "erleichterte Schriftform" und umfasst grob gesagt alle Erklärungen, die nicht mündlich abgegeben werden und gespeichert werden können. Zur Einhaltung der Textform muss die Erklärung nicht unterschrieben sein, schon gar nicht mit eigenhändiger Originalunte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / 2. Ausnahme: Durchschlagende Beschränkungen des Innenverhältnisses

Rz. 306 Im Verhältnis zu Wohnungseigentümern ist die Vertretungsregelung nach Sinn und Zweck einschränkend anzuwenden (teleologische Reduktion). Der Zweck des Verkehrsschutzes rechtfertigt es nicht, dass auch Wohnungseigentümer sich ohne Rücksicht auf die im Innenverhältnis zwischen der Gemeinschaft und dem Verwalter bestehenden Beschränkungen auf die Vertretungsmacht des Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / 1. Allgemeines

Rz. 154 Gem. § 26 Abs. 3 S. 1 WEG kann der Verwalter durch einfachen Mehrheitsbeschluss jederzeit abberufen werden. Die Abberufung kann fristlos (mit sofortiger Wirkung) oder mit einer bestimmten Frist erfolgen. Ein wichtiger Grund ist nicht erforderlich. Im alten Recht (bis zur WEG-Reform 2020) spielte die Unterscheidung zwischen einer Abberufung aus wichtigem Grund (sog. a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / a) Einsicht in die Verwaltungsunterlagen

Rz. 249 Gem. § 18 Abs. 4 WEG kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Erfüllt wird der Anspruch (wie alle Verwaltungsangelegenheiten) durch den Verwalter. Soll der Anspruch aber durchgesetzt werden, ist die Klage gegen die Gemeinschaft zu richten.[349] Rz. 250 Das auch schon vor der WEG-Reform 2020 anerkannte Einsicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Bauliche Maßnahmen / 1. Der Gestattungsbeschluss

Rz. 82 Wie sich aus § 20 Abs. 3 WEG ergibt, bedürfen bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums durch einzelne Eigentümer stets eines Gestattungsbeschlusses. Das gilt auch dann, wenn die bauliche Veränderung unbedeutend erscheint und niemanden stört ("über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt"); in diesem Fall besteht aber ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / b) Handlungsmöglichkeiten abberufungswilliger Eigentümer

Rz. 178 Liegen (wichtige) Gründe für eine (außerordentliche) Abberufung des Verwalters vor, sind bis zu deren Realisierung einige Hürden zu nehmen. Als Erstes muss jemand aus den Reihen der Miteigentümer die Initiative ergreifen, sonst bleibt ein Verwalter im Amt, egal was er sich zuschulden kommen lässt: Es gibt keine Aufsicht oder Behörde, die der Gemeinschaft von außen zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Bauliche Maßnahmen / 1. Einführung

Rz. 153 Die WEG-Reform 2020 beruht auf dem "Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes" (WEMoG). Die Tatsache, dass nach dem alten Recht die Einrichtung von Ladeinfrastruktur aufgrund des viel zu hohen Quorums für Modernisierungsbeschlüsse praktisch nicht stattfand, rief den Gesetzgeber auf den Plan, wobei zunächst nur dara...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 1. Grundlagen

Rz. 71 Wer teilnahmeberechtigt ist, muss zur Versammlung eingeladen werden; der teilnahmeberechtigte Personenkreis wurde daher schon beim Abschnitt "Adressaten der Ladung" erörtert (→ § 7 Rdn 17). Ergänzend ist der Verwalter zu erwähnen, der nicht der Adressat, sondern der Versender der Ladung ist. Er (und seine Mitarbeiter → § 7 Rdn 59) ist nur teilnahmeberechtigt, solange ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 5. Digitale Teilnahme

Rz. 97 Gem. § 23 Abs. 1 S. 2 WEG können die Wohnungseigentümer beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Diese mit der WEG-Reform 2020 eingeführte Möglichkeit der "Hybridversamlung" (Kombination aus Präs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Verwaltungsbeirat / B. Aufgaben und Befugnisse

Rz. 9 Der gesetzliche Aufgabenkreis des Verwaltungsbeirats ist klein:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Hausgeldinkasso / III. Das gerichtliche Mahnverfahren

Rz. 18 Das gerichtliche Mahnverfahren stellt, wenn kein Widerspruch eingelegt wird, den schnellsten und kostengünstigsten Weg zur Titulierung dar. Dieser Weg wird eingeschlagen, wenn mit Widerstand des Schuldners nicht zu rechnen ist. Zuständig ist das Amtsgericht am Ort der Wohnanlage (→ § 13 Rdn 12), außer wenn es – wie üblich – aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / 3. Erläuterung häufiger Vertragsklauseln

Rz. 113 Vorbemerkung: In diesem Abschnitt werden gebräuchliche Klauseln erörtert, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage nach ihrer Wirksamkeit. Sondervergütungsregelungen werden gesondert behandelt (→ § 10 Rdn 139). In der Rspr. wurde bislang meistens nicht zwischen der Unwirksamkeit (Nichtigkeit) einer Klausel (insbesondere nach AGB-Recht, also gem. § 307 Abs. 1 BGB) u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuererlass bei wesen... / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in der Wohnungswirtschaft kommt § 34 GrStG, wonach Grundstückseigentümern im Fall einer wesentlichen Ertragsminderung die Grundsteuer teilweise zu erlassen ist, erhebliche Bedeutung zu, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erheblich eingeschränkt worden sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die rechtlichen Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Die Reform de... / II. Auswirkungen der Reform auf bestehende Stiftungen

Das BGB wird künftig das Stiftungszivilrecht wesentlich detaillierter regeln. Um sich später nicht auf eine Diskussion mit der Stiftungsaufsicht einlassen zu müssen, ob nach dem 1.7.2023 eine Anpassung der Stiftungssatzung an das neue Stiftungsrecht "einfach so" noch möglich ist, sollten Stiftungen rechtzeitig vor dem Stichtag ihren Änderungsbedarf prüfen und ggf. handeln. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Die Reform de... / 2

Die Reform des Stiftungszivilrechts tritt zwar erst am 1.7.2023 in Kraft. Doch hat sie bereits heute konkrete und wichtige Auswirkungen für bestehende Stiftungen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Die Reform des Stiftungsrechts - Ausgewählte Aspekte und erste praktische Erfahrungen

1 Der Aufsatz stellt nach einem Überblick ausgewählte wichtige Aspekte der Stiftungsrechtsreform vor.[1] Ferner werden erste Erfahrungen mit der Stiftungsrechtsreform aus der Praxis geschildert. 2 Die Reform des Stiftungszivilrechts tritt zwar erst am 1.7.2023 in Kraft. Doch hat sie bereits heute konkrete und wichtige Auswirkungen für bestehende Stiftungen. I. Überblick und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / C. Bisherige Wirkung der Reform

Rz. 22 Seit der Reform des AÜG sind nunmehr fünf Jahre vergangen. Eine Evaluierung durch die Bundesregierung wird derzeit durchgeführt (§ 20 AÜG). Für die Evaluierung ist eine Dauer von 26 Monaten geplant, sodass eine Veröffentlichung der Ergebnisse erst für 2022 geplant ist.[52] I. Wirkung der Höchstüberlassungsdauer und des Equal-Pay-Gebots Rz. 23 Nach bisheriger Bewertung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts der Zeitarbeit und Wirkung der Reform 2017

A. Entwicklung des Rechts der Zeitarbeit I. Vom Arbeitsvermittlungsmonopol zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972 Rz. 1 Die Reform des Jahres 2017 lässt sich nur vor dem Hintergrund der Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland in den vorausgehenden Jahrzehnten sachgerecht einordnen. Die Regulierung der Zeitarbeit geht zurück bis in die 1960er Jahre. Vor Inkraftt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / VI. Gesetz zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens mit Wirkung zum 1.4.2022

Rz. 47 Niemand würde auf den ersten Blick vermuten, dass sich hinter dem sog. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz v. 16.7.2021[80] eine grundlegende und weitreichende Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV n.F. verbirgt. Dabei ist an sich nicht überraschend, dass sich die Koalition aus CDU, CSU und SPD (Merkel IV) der notwendigen Reform im Jahr 2021 (noch kur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Die Reform de... / IV. Sonstige Aspekte und Auswirkungen der Reform auf neu zu gründende Stiftungen

Weniger substanzielle Änderungen bringt das neue Stiftungsrecht insbesondere für die Ausgestaltung der Stiftungsorgane mit sich. Wenn die Stiftungssatzung auf einen Anpassungsbedarf überprüft wird, bietet es sich an, auch die Regelungen zur Organisation der Stiftungsorgane in den Blick zu nehmen und ggf. mit zu modernisieren. Dies betrifft etwa die Regelungen zur Vertretung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Die Reform de... / 1

Der Aufsatz stellt nach einem Überblick ausgewählte wichtige Aspekte der Stiftungsrechtsreform vor.[1] Ferner werden erste Erfahrungen mit der Stiftungsrechtsreform aus der Praxis geschildert.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / B. AÜG Reform 2017

Rz. 14 Die rechtspolitische Diskussion über den Missbrauch von Werkverträgen hatte nach der Reform des AÜG im Jahr 2011, bei welcher der Fokus noch ganz auf der Bekämpfung des Missbrauchs der Arbeitnehmerüberlassung durch Langzeitüberlassungen lag, an Intensität gewonnen. Während zuvor Konstellationen, bei denen Stammarbeitnehmer[36] entlassen und anschließend als Zeitarbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Die Reform de... / 1. Satzungsänderungen und Auflösung der Stiftung

Die §§ 85, 85a BGB n.F. werden erstmalig einheitlich und abschließend die Voraussetzungen und das Verfahren für die Änderung von Stiftungssatzungen regeln.[15] Gerade hier gibt es bislang in Deutschland eine große Rechtszersplitterung aufgrund abweichender Regelungskonzepte der Bundesländer, die der Kritik eines verfassungsrechtlich ungeklärten Nebeneinanders von Bundes- und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Die Reform de... / aa) Zweckaustausch oder Einschränkungen des Stiftungszwecks

Das Gesetz beginnt in § 85 Abs. 1 BGB n.F. mit der strengsten Voraussetzung, wonach die Stiftung einen anderen Zweck nur erhalten darf oder der Zweck der Stiftung erheblich beschränkt werden kann, wenn der Stiftungszweck (1) nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann oder (2) das Gemeinwohl gefährdet.[18] Das Gesetz sieht die Voraussetzungen für die erste Variante...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Wesentliche Änderungen durch die erfolgte Reform

1. Legaldefinition der Arbeitnehmerüberlassung Rz. 2 Bereits nach bisheriger Rechtslage war der Begriff des Leiharbeitnehmers in § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG a.F. legaldefiniert, wenn auch ohne klarstellenden Hinweis auf den Begriff der Arbeitnehmerüberlassung. Durch eine Änderung in § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG wurde die Legaldefinition der Arbeitnehmerüberlassung deutlicher gefasst.[3] Die V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Die Reform de... / III. Ausgewählte Aspekte der Stiftungsrechtsreform mit besonderer Bedeutung für bestehende Stiftungen

1. Satzungsänderungen und Auflösung der Stiftung Die §§ 85, 85a BGB n.F. werden erstmalig einheitlich und abschließend die Voraussetzungen und das Verfahren für die Änderung von Stiftungssatzungen regeln.[15] Gerade hier gibt es bislang in Deutschland eine große Rechtszersplitterung aufgrund abweichender Regelungskonzepte der Bundesländer, die der Kritik eines verfassungsrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / III. Folgen der Deregulierung und AÜG-Reform 2011

Rz. 7 Die Hartz-Reformen stimulierten ein erhebliches Wachstum der Zeitarbeitsbranche. Während 2003 noch rund 282.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland eingesetzt wurden, waren es 2010 bereits doppelt so viele. Der zur Kompensation der neu geschaffenen Freiräume eingeführte Gleichstellungsgrundsatz erreichte das angestrebte Ziel eines angemessenen Schutzes der Zeitarbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Die Reform de... / I. Überblick und Anwendungsbereich der Stiftungsrechtsreform

Der Gesetzgeber hat 2021 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet[2] und damit das deutsche Stiftungsrecht umfassend reformiert. Das neue Recht wird am 1.7.2023 in wesentlichen Teilen in Kraft treten.[3] Die Regelungen zur erstmaligen Einführung eines Stiftungsregisters mit einer negativen Publizitätswirkung werden erst 2026 und damit erheblich spät...mehr