Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich (Abs. 1) Rz. 16 Der Anwendungsbereich der strafrechtlichen Gebühren nach VV Teil 4 wird in Abs. 1 geregelt. Unmittelbar gelten die Vorschriften für den Verteidiger, also sowohl für den Wahlverteidiger als auch für den Pflichtverteidiger. Rz. 17 Aus Abs. 1 ergibt sich anstelle der früheren Verweisungen in §§ 94, 95, 96b und 102 BRAGO, dass die in den einzel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwendungsbereich

1. Einzeltätigkeiten Rz. 2 Aus der Gesetzessystematik – Einstellung in einen eigenen Abschnitt des VV Teil 6 – sowie dem Wortlaut der Anm. Abs. 4 ("Eine Gebühr nach dieser Vorschrift entsteht jeweils auch …") ergibt sich, dass VV 6500 die Gebühr für Einzeltätigkeiten des Rechtsanwalts in allen von VV Teil 6 Abschnitt 1 bis 4 erfassten Verfahren regelt.[1] Wie in Strafsachen (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rechtsbeschwerde

a) Umfang der Angelegenheit Rz. 62 Wird gegen die Entscheidung des AG Rechtsbeschwerde eingelegt – unabhängig davon ob der Anwalt für den Mandanten gegen eine Entscheidung über einen Einspruch nach §§ 87f Abs. 4, 87g ff. oder gegen einen Umwandlungsbeschluss nach § 87i IRG Rechtsbeschwerde einlegt oder die Behörde gegen eine ablehnende Entscheidung gegen einen Umwandlungsantr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Persönlicher Anwendungsbereich

a) Allgemeines Rz. 18 VV 3400 gilt sowohl für den Rechtsanwalt, soweit er nach dem RVG abrechnen kann (§ 1), als auch für den Rechtsbeistand (Art. IX KostRÄndG 1957). Rz. 19 Daraus, dass der Verkehrsanwalt neben dem Verfahrensbevollmächtigten tätig wird und den Verkehr mit der Partei zu führen hat, ergibt sich, dass drei Personen vorhanden sein müssen: Auftraggeber, Verkehrsan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 18. Drittschuldner

a) Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern aa) Gläubiger-Vertreter Rz. 151 Die bloße Aufforderung oder Anmahnung einer noch fehlenden Drittschuldnerauskunft (§ 840 ZPO) löst für den bereits in der Zwangsvollstreckung tätigen Anwalt des Gläubigers keine neue Gebühr VV 3309 aus. Die Tätigkeit wird mit der bereits im Rahmen des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übermittlung eines Dokuments als elektronische Datei (Anm. Abs. 2)

a) Vorheriges Einscannen eines Papier-Dokuments Rz. 159 Anm. Abs. 2 regelt, wie die Dokumentenpauschale zu berechnen ist, wenn die Übermittlung als elektronische Datei vom Auftraggeber ausdrücklich beantragt wird, das Dokument dem Rechtsanwalt aber nur in Papierform vorliegt. In diesem Fall muss das Papier-Dokument vom Rechtsanwalt zunächst in die elektronische Form überführt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt

1. Zwangsvollstreckung Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 (VV 3309, 3310) betrifft die Gebühren für den Bereich der Einzelzwangsvollstreckung nach VV 3309 und 3310. Die in Unterabschnitt 4 und 5 besonders geregelten Verfahren (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung – Unterabschnitt 4; Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren – Unterabsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Beschwerdeverfahren nach dem SpruchG (Nr. 2 Buchst. i)

1. Anwendungsbereich Rz. 203 Das Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchverfahrensG – SpruchG) vom 12.6.2003, in Kraft getreten am 1.9.2003, wurde zuletzt geändert durch das 2. KostRMoG. Beschwerdeverfahren nach dem SpruchG wurden bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG nach den VV 3500 ff. vergütet.[71] Rz. 204 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. i ist durch das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich Rz. 2 VV 3510 gilt nur für die Beschwerdeverfahren (§§ 73 ff. PatG [1]) vor dem BPatG in den im Einzelnen aufgeführten Fällen. Dabei handelt es sich um: Nr. 1mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 10 Abs. 2 KapMuG)

I. Verfahren Rz. 3 Nach § 10 Abs. 2 S. 1 KapMuG kann ein Anspruch zu einem vor dem OLG anhängigen Musterverfahren angemeldet werden. Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Gegenstands bereits Klage erhoben wurde (§ 10 Abs. 2 S. 2 KapMuG). Die Anmeldung hat schriftlich binnen einer Frist von 6 Monaten seit Bekanntmachung zu erfolgen (§ 10 Abs. 2 S. 1 KapMuG). F...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Schriftliche Entscheidung nach §§ 307, 495a ZPO

1. Anerkenntnisurteil Rz. 28 Nach VV 3104 Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht eine volle 1,2-Terminsgebühr auch dann, wenn im schriftlichen Verfahren ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO ergeht. Der Anwalt soll keinen Nachteil bei den Gebühren erleiden, wenn seine Schriftsätze das Verfahren so gründlich vorbereitet haben, dass eine mündliche Verhandlung nicht mehr stattzufinden brauc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfähige Kosten

1. Allgemeines Rz. 124 Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts zu erstatten, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO erstattungsfähig sind. 2. Keine Notwendigkeitsprüfung Rz. 125 Auf die Notwendigkeit der Mitwirkung des Verteidigers kommt es nicht an.[59] Die Erstattungsfähigkeit hängt allein davon ab, dass die Tätigkeit des Verteidigers zulässi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gebührentatbestände 1. Überblick Rz. 5 VV 4102 regelt in fünf Nummern verschiedene Tatbestände, in denen eine Terminsgebühr außerhalb der Hauptverhandlung anfallen kann. Darüber hinaus werden noch weitere Anwendungsfälle diskutiert. Rz. 6 Die Anforderungen an die Tätigkeit des Anwalts sind je nach Tatbestand unterschiedlich. Wie sich aus dem Wortlaut ergibt, genügt grundsätz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Ausnahmeregelung Rz. 1 VV 3325 regelt eine gebührenrechtliche Sonderstellung der aufgeführten Verfahren. VV 3325 bestimmt, dass der Rechtsanwalt in Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 AktG, § 246a AktG (auch i.V.m. § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG), § 319 Abs. 6 AktG (auch i.V.m. § 327e Abs. 2 AktG) oder nach § 16 Abs. 3 UmwG eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,75 statt 1,3 nach VV 3100 er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenerstattung

I. Allgemeines 1. Überblick Rz. 224 Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen existiert eine nicht mehr überschaubare Rechtsprechung, die sich teilweise nicht recht nachvollziehen lässt. Hinzu kommt, dass es bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen grds. um Einzelfallentscheidungen geht, die einen konkreten Fall betreffen und sich häufig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Beratung über ein Rechtsmittel durch den Verteidiger der Vorinstanz

1. Problemaufriss Rz. 36 Die Reichweite des § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 ist im Einzelnen umstritten. Häufig wird hier die Frage nach dem Entstehen der Gebühren im Rechtsmittelverfahren mit ihrer Erstattungsfähigkeit gleichgesetzt oder verwechselt, was zu einer äußerst unübersichtlichen und kaum noch zu überschauenden Rechtsprechung geführt hat. 2. Eigenes Rechtsmittel Rz. 37 Einigk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 27. Erinnerung gemäß § 766 ZPO (§ 19 Abs. 2 Nr. 2)

a) Angelegenheit bei der Erinnerung gemäß § 766 ZPO aa) Maßnahmen und Entscheidungen Rz. 178 Die Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO kommt nur in Betracht gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers sowie solche des Rechtspflegers. Während Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers stets Vollstreckungsmaßnahmen sind, muss bei Vollstreckungshandlungen des R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beweisaufnahmetermin

aa) Allgemeines Rz. 121 Ein Beweisaufnahmetermin liegt vor: Rz. 122 Grundsätzlich soll die Beweiserh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Entstehen der Terminsgebühr Rz. 2 Die Gebühr entsteht, sobald der Verteidiger in der Hauptverhandlung auftritt. Auch hier ist nur erforderlich, dass er anwesend ist. Eine besondere Tätigkeit muss der Verteidiger in der Hauptverhandlung nicht entfalten. Der Umfang seiner Tätigkeit kann allenfalls auf die Höhe der Gebühr nach § 14 Abs. 1 Einfluss haben. Rz. 3 Die Hauptverhand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Erstinstanzliches Verfahren vor dem OLG nach § 129 VGG (VV 3300 Nr. 1)

I. Allgemeines Rz. 1 Verwertungsgesellschaften haben die Aufgabe, die Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche, die sich nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber oder Inhaber verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen Auswertung wahrzunehmen. Mit Wirkung zum 1.6.2016 ist das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) an die Stelle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Einlegung eines Rechtsmittels (Nr. 1) Rz. 3 Nach Nr. 1 erhält der Anwalt die Gebühr nach VV 4302 für die Einlegung eines Rechtsmittels. Unter Einlegung eines Rechtsmittels ist die bloße Erklärung, dass das Rechtsmittel eingelegt werde, zu verstehen. Die Gebühr entsteht also auch dann, wenn keine Begründung eingereicht und auch kein konkreter Rechtsmittelantrag gestellt wir...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung (1. Alt.) 1. Anwendungsbereich Rz. 3 Das Verfahren über soziale Ausgleichsleistungen richtet sich nach Abschnitt 3 des StrRehaG, den §§ 16 bis 25a StrRehaG. Nach diesen Vorschriften können soziale Ausgleichsleistungen in Form einer Kapitalentschädigung (§§ 17, 19 StrRehaG) gewährt werden. Zuständig für dieses Verwaltun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Fahrtkosten (VV 7003, 7004)

1. Überblick Rz. 13 Hinsichtlich der Fahrtkosten unterscheiden die VV 7003, 7004 zwischen der Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs (VV 7003) und anderer Verkehrsmittel (VV 7004). Dem Anwalt steht grundsätzlich die freie Wahl zu, ob er den eigenen Pkw oder ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt. Ihm kann weder vorgeschrieben werden, mit dem eigenen Pkw zu fahren,[5] noch kann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Angelegenheit

aa) Verteilungsverfahren und übrige Zwangsvollstreckung Rz. 386 Das Verteilungsverfahren nach §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877 und 882 ZPO bildet nach § 18 Abs. 1 Nr. 10 eine besondere Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung. Die Gebühren VV 3309, 3310 entstehen daher gesondert. Auf andere als die angeführten Verteilungsverfahren, z.B. im Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, § 15a Abs. 3 EGZPO (Nr. 1) Rz. 5 Ausdrücklich genannt sind in Nr. 1 die Gütestellen gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, also solche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Aufgebotsverfahren Rz. 2 Aufgebotssachen sind Verfahren, in denen das Gericht öffentlich zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten auffordert, mit der Wirkung, dass die Unterlassung der Anmeldung einen Rechtsnachteil zur Folge hat; sie finden nur in den durch Gesetz bestimmten Fällen statt (§ 433 FamFG). Durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Festsetzungsverfahren (§ 788 Abs. 2 ZPO)

1. Prüfung Rz. 581 Ob es sich um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung handelt, hat, wenn die Kosten mit der Hauptforderung beigetrieben werden, der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht, bei der Festsetzung der Kosten gemäß § 788 Abs. 2 ZPO der Rechtspfleger in eigener Verantwortung zu überprüfen. Dies gilt aber auch und erst recht dann, wenn der Gläubiger Te...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

a) Vertretung der Antragsteller Rz. 217 Vertritt der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem SpruchG mehrere Antragsteller, richtet sich der Geschäftswert im gerichtlichen Verfahren nach § 61 GNotKG i.V.m. § 74 GNotKG. Rz. 218 Nach § 61 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers (§ 61 Abs. 1 S. 1 GNotKG). Endet das Verfahren, ohne dass solche A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Auftrag zur Vertretung

a) Abgrenzung zwischen Beratungs- und Vertretungsauftrag Rz. 17 Für ein Akteneinsichtsgesuch kann die Geschäftsgebühr VV 2503 entstehen.[28] Hierbei ist in einem ersten Schritt zu klären, ob der anwaltliche Auftrag auf eine Beratung oder eine Vertretung gerichtet ist. Steht dies fest, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob in dem Beratungsmandat die Beratungsgebühr (VV 25...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Aktenauszug für Verteidiger

aa) Grundsatz Rz. 66 In Strafsachen wird sich der Verteidiger in aller Regel einen Aktenauszug anfertigen müssen, da er über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts nicht automatisch informiert wird. Dem Anwalt ist es insoweit nicht zuzumuten, sich handschriftliche Aktenauszüge anzufertigen oder den wesentlichen Inhalt abzudiktieren.[92] Der Verteidiger muss ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Durchführung der Anrechnung

aa) Volle Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits Rz. 45 Beispiel: Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Nach Abgabe an das zuständige LG wird mündlich verhandelt. Die Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) ist jetzt in vollem Umfang auf die Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Terminsgebühr, VV 3513

a) Entstehungstatbestände Rz. 42 Findet im Beschwerdeverfahren ein Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 statt, so erhält der Anwalt zusätzlich die Terminsgebühr nach VV 3513 zu 0,5. Einer förmlichen Antragstellung bedarf es im Beschwerdeverfahren nicht. Es reicht aus, dass das Gericht einen Termin anberaumt und die Sach- und Rechtslage mit den Anwälten bespricht und der Anwalt den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schwellenwert (Anm. zu VV 2300)

1. Meinungsstand Rz. 5 Soweit früher von Braun [3] vertreten wurde, dass die Gebühr nach VV 2300 aufgrund der Begrenzung durch einen Schwellenwert zwei Gebührenrahmen mit zwei Mittelgebühren enthalte, nämlich einen Gebührenrahmen von 1,3 bis 2,5 für eine umfangreiche oder schwierige Sache sowie einen Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9, wenn die Sache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höchstbetrag

Rz. 32 Die Höhe der Pauschale ist auf 20 EUR in jeder Angelegenheit begrenzt und wird daher bereits bei einem Gebührenaufkommen von 100 EUR erreicht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Bestimmte Beschwerdeverfahren (Nr. 2)

I. Regelungsgehalt Rz. 21 Nach Nr. 2 gelten die Vorschriften des Berufungsverfahrens für bestimmte Beschwerdeverfahren entsprechend. Durch das 2. KostRMoG wurde Nr. 2 insoweit geändert, als sich auch in allen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Gebühren für Beschwerdeverfahren, die den Hauptgegenstand des Verfahrens betreffen, nach den für die Berufung gelten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Verfahren vor dem BGH über Berufungen, Beschwerden oder Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen des BPatG (Nr. 2)

I. Allgemeines Rz. 137 Durch Nr. 2 wurde die früher in Nr. 2 a.F. (bis zum Inkrafttreten des FGG-ReformGG: VV Vorb. 3.2.1 Abs. 1 Nr. 7 a.F.) enthaltene Regelung zunächst inhaltsgleich übernommen. Sie entsprach dem früheren § 66 BRAGO, soweit es um die Verfahren vor dem BGH geht. Das früher ebenfalls in § 66 BRAGO angesprochene Verfahren vor dem BPatG ist in VV 3510 gesondert ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Erinnerungsverfahren, § 766 ZPO (Zwangsvollstreckung) und § 15 Abs. 6

I. Kappung auf 0,3 Gebühren nach VV 3309 f. Rz. 2 § 15 Abs. 6 soll gewährleisten, dass ein Anwalt, der nur mit Einzeltätigkeiten (einzelne Handlung oder Tätigkeit, die nach § 19 zum Rechtszug oder zum Verfahren gehört) beauftragt worden ist, keine höheren Gebühren erhält als ein Anwalt, der mit dem gesamten Verfahren beauftragt worden wäre. Erfasst werden hier diejenigen Fäll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Schriftsatz

aa) Schriftsatz mit Sachantrag Rz. 38 Der bei Gericht einzureichende und vom Anwalt unterschriebene Schriftsatz muss bei dieser Alternative Sachanträge enthalten, um die volle 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 entstehen zu lassen. Sachantrag ist derjenige, der den Inhalt der gewünschten Sachentscheidung bestimmt und begrenzt.[37] Der Prozessbevollmächtigte muss also einen Ant...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 6 Die Vorschriften der VV 4136 ff. sind nicht auf den Verteidiger beschränkt, sondern gelten für jeden Anwalt, der einen Beteiligten im Wiederaufnahmeverfahren vertritt, also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Berechnung

1. Konkrete Abrechnung (Anm. zu VV 7007, 1. Alt.) Rz. 17 Sofern der Anwalt im Einzelfall eine Schlussversicherung als ergänzende Versicherung über das bereits allgemein versicherte Risiko von 30 Mio. EUR abschließt, dürfte die Berechnung keine Probleme bereiten (Anm. zu VV 7007, 1. Alt.). Die anfallende Prämie ist in voller Höhe umlagefähig. Beispiel: Der Anwalt erhält ein Ma...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verkehrsanwaltsgebühr (Anm. zu VV 3400)

a) Allgemeines Rz. 135 Der Anwalt, der die Handakten übersendet, erhält für seine Tätigkeit eine Gebühr nach Anm. zu VV 3400, also eine Gebühr in Höhe der dem Rechtsmittelanwalt zustehenden Verfahrensgebühr. Zu differenzieren ist nach Wertgebühren (§ 2 Abs. 1) und nach Betragsrahmengebühren (§ 3 Abs. 1 S. 1). b) Wertgebühren aa) Gebühren Rz. 136 Die Höhe des Gebührensatzes richt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 211 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). b) Terminsgebühr, VV 3202 Rz. 212 Fürmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Berufung

Rz. 83 Wird gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung eingelegt, gelten die VV 3200 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Historie Rz. 1 Die Vorschriften sind durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI über die Anwendung des Grundsatzes der Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen[1] eingeführt worden. Bis zum 28.10.2011 war nur eine Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren geregelt (VV 6100 a.F) sowie die Terminsgebühr für die Hauptverhandlung (VV 6101 a.F.). Durch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die BGB-Gesellschaft als Mandantin

aa) Aktiv- und Passivprozesse der GbR Rz. 18 Nach der Rechtsprechung (siehe § 7 Rdn 18) kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) selbst als Mandantin auftreten mit dem Ziel einer eigennützigen Interessenvertretung. Soweit es um ihre "persönlichen" Belange geht, bedarf es nicht einer Vertretung der (gesamthänderisch verbundenen) Einzelinteressen der Gesellschafter, sond...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Auftrag

1. Ausdrücklicher Auftrag Rz. 18 Dem Anwalt muss für das Beschwerdeverfahren ein Auftrag erteilt worden sein, § 15 Abs. 1.[31] Soweit er selbst den Beschwerdeführer vertritt, wird er in aller Regel einen ausdrücklichen Auftrag erhalten haben. 2. Konkludente Auftragserteilung a) Beschwerdeführer Rz. 19 In Betracht kommt jedoch auch ein konkludent erteilter Auftrag. Ergibt sich im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gebührenschuldner Rz. 2 Die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren (§ 44 S. 1) richten sich nach den VV 2501 ff. Nur die Beratungshilfegebühr (VV 2500) kann der Anwalt vom Mandanten verlangen (§ 44 S. 2). Hat der Mandant die Beauftragung des Rechtsanwalts ausdrücklich von der Bewilligung von Beratungshilfe abhängig gemacht, wird diese aber nicht bewilligt, hat der Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührentatbestände

1. Überblick Rz. 5 VV 4102 regelt in fünf Nummern verschiedene Tatbestände, in denen eine Terminsgebühr außerhalb der Hauptverhandlung anfallen kann. Darüber hinaus werden noch weitere Anwendungsfälle diskutiert. Rz. 6 Die Anforderungen an die Tätigkeit des Anwalts sind je nach Tatbestand unterschiedlich. Wie sich aus dem Wortlaut ergibt, genügt grundsätzlich die Teilnahme am ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Bei der Geschäftsgebühr nach Abs. 3

1. Bedeutung der Erstattungsfähigkeit Rz. 103 Die außergerichtlich entstandenen Gebühren können nicht vom Gericht gegen den Gegner im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ZPO festgesetzt werden,[67] und zwar weder als Kosten des Mahnverfahrens im Sinne des § 699 Abs. 3 ZPO noch als Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO. Denn sie stehen nicht in einem unabdin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Anwendungsbereich Rz. 1 Die Vorschriften der VV 6300 ff. regeln die Vergütung des Anwalts, der in gerichtlichen Verfahren bei Freiheitsentziehungen nach den § 415 ff. FamFG tätig wird. Ebenso sind die VV 6300 ff. anwendbar in Unterbringungsverfahren nach § 312 FamFG und schließlich in Kindschaftssachen, die ihre Grundlage in § 151 Nr. 6 oder 7 FamFG haben. Hierbei handelt ...mehr