Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zuständigkeit

a) Vollstreckungsgericht Rz. 587 Ausschließlich (§ 802 ZPO) zuständig für die Festsetzung ist gemäß § 788 Abs. 2 ZPO das Vollstreckungsgericht, bei dem zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Vollstreckungshandlung anhängig ist, nach Beendigung der Zwangsvollstreckung das Gericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung erfolgt ist. Als letzte Vollstreckungshandlung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Dieselbe Angelegenheit

1. Dieselbe Angelegenheit für mehrere Auftraggeber Rz. 37 Voraussetzung für die Gebührenerhöhung nach VV 1008 ist, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Personen als Auftraggeber hat. Gem. § 15 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Der Begriff der Angelegenheit hat für die Geschäftsbesorgung des Anwalts dam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Höchstgebühr Rz. 1 Die Gebührenvorschrift VV 3337 enthält eine Gebührenermäßigung der Gebühr VV 3335, vornehmlich für den Fall der vorzeitigen Erledigung des Auftrags. Nach VV 3337 beträgt die Gebühr im Ermäßigungsfall höchstens 0,5. Durch das Wort "höchstens" ist sichergestellt, dass eine Ermäßigung auf 0,5 nur dann eintritt, wenn die volle Verfahrensgebühr VV 3335 über 0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Anwendungsbereich Rz. 1 Zum Anwendungsbereich siehe Vor VV 6100 ff. II. Persönlicher Geltungsbereich Rz. 2 VV Vorb. 6 entspricht in Teilen der VV Vorb. 4. Auch in Verfahren nach VV Teil 6 ist geregelt, dass die Gebührentatbestände ebenfalls für einen Anwalt gelten, der als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen auftritt (Abs. 1). Er erhält die gleichen Gebühren wie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Derselbe Gegenstand bei Wertgebühren (Anm. Abs. 1)

1. Mehrere Auftraggeber und Wertgebühren a) Gebührenerhöhung oder Wertzusammenrechnung Rz. 47 Die Erhöhung nach VV 1008 tritt bei Wertgebühren (§ 13) nur ein, wenn und soweit Gegenstandsidentität vorliegt, der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit somit derselbe ist.[148] Betrifft die anwaltliche Tätigkeit für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit dagegen verschieden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Datei

a) Begriff Rz. 166 Zur Kritik an dieser Vorschrift siehe insbesondere Hansens, der zu Recht darauf hinweist, dass der Begriff der "elektronisch gespeicherten Datei" zu unbestimmt ist.[262] Der Gesetzgeber hat nämlich nicht definiert, was im Rahmen von Nr. 2 unter einer Datei zu verstehen ist. Allgemein dürfte sich die Datei wie folgt umschreiben lassen: Das Wort "Datei" setzt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gebühren des Verfahrensbevollmächtigten

I. Überblick Rz. 85 Die Vergütung des Verfahrensbevollmächtigten ist unabhängig von der des Terminsvertreters. Der Verfahrensbevollmächtigte kann unabhängig von den Gebühren des Terminsvertreters die Gebühren der VV 3100 ff. und VV 1000 ff. zuzüglich der Auslagen nach VV 7000 ff. in eigener Person verdienen. Im Gegensatz zur BRAGO erhält er allerdings für die Übertragung der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Terminsgebühr

Rz. 503 Zur Terminsgebühr VV 3310 in der Vollstreckung wird auf die Erl. zu VV 3310 verwiesen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einigung über den Strafanspruch oder den Kostenerstattungsanspruch (VV 4147)

a) Einigung im Sühnetermin Rz. 3 Kommt es im Sühneverfahren zu einer Einigung der Beteiligten über das Privatklageverfahren, also bezüglich des Strafanspruchs und des Kostenerstattungsanspruchs, so erhalten die Anwälte, die daran mitgewirkt haben, nach VV 1000 i.V.m. VV 4147 eine Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr der VV 4104 (zur genauen Berechnung siehe Rdn 14). b) Einigung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fallgruppen

Rz. 23 Daraus, dass drei Personen vorhanden sein müssen, ergeben sich Konsequenzen für folgende Fallgruppen: aa) Rechtsanwalt in eigener Sache Rz. 24 Führt der Rechtsanwalt in einer eigenen Sache den Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten, so löst dies keine Verkehrsgebühr aus. Der Anwalt vermittelt hier nicht die Informationen, sondern erteilt sie selbst, so dass begriffl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren vor dem Truppendienstgericht auf gerichtliche Entscheidung nach der WBO (VV 6400, 6401) und nach § 42 WDO

1. Verfahrensgebühren (VV 6400) a) Höhe und Abgeltungsbereich Rz. 4 Nach VV 6400 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach § 17 WBO und in Verfahren nach § 42 WDO über Beschwerden von Soldaten und früheren Soldaten gegen Disziplinarmaßnahmen sowie gegen sonstige Maßnahmen und Entscheidungen des Dienstvorgesetzten nach der WDO, i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendungsbereich

I. Zwangsvollstreckung, Vollstreckung, Verwaltungszwang und Vollziehung (Anm. Abs. 1) Rz. 10 Unterabschnitt 3 erfasst grundsätzlich sämtliche Gebühren für den Bereich der Einzelzwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung von Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzes, alsomehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wertgebühren

aa) Gebühren Rz. 136 Die Höhe des Gebührensatzes richtet sich nach der Gebühr, die der Rechtsmittelanwalt verdient. Legt er das Rechtsmittel ein, so entsteht auch dem übersendenden Anwalt eine volle Gebühr, höchstens jedoch 1,0; legt er das Rechtsmittel nicht ein, so entsteht für den Verkehrsanwalt ebenfalls nur die reduzierte Gebühr. Da in den meisten Fällen die reduzierte G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausschluss bei Vorsatztaten

aa) Allgemeines Rz. 134 Zu beachten ist, dass bei Vorsatztaten der Versicherungsschutz nur eingeschränkt besteht. Es ist danach zu differenzieren, ob dem Versicherungsnehmer ein "verkehrsrechtliches Vergehen" oder ein "sonstiges Vergehen" vorgeworfen wird. bb) Verkehrsrechtliche Vergehen Rz. 135 Bei verkehrsrechtlichen Vergehen besteht nach § 4 Abs. 3b ARB 1975 bzw. § 2i aa ARB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 7 Zur Frage der Kostenerstattung vgl. VV Vorb. 3.3.5 Rdn 16 ff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Übersicht

1. Zivilgerichtsbarkeit a) Hauptsacheverfahren Rz. 40 In Zivilverfahren ist nach § 128 Abs. 1 ZPO in allen Instanzen grundsätzlich eine mündliche Verhandlung vorgesehen. Nach § 128 Abs. 4 ZPO können allerdings Entscheidungen, die nicht Urteile sind, grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei solchen Beschlussverfahren kann eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

a) Allgemeines Rz. 20 Der Anwalt erhält die 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3403 zum einen für die Einreichung, die Anfertigung oder die Unterzeichnung von Schriftsätzen. Rz. 21 Durch die Gebühr werden auch begleitende Tätigkeiten, insbesondere die Entgegennahme der Information und die Beratung des Mandanten, abgegolten. b) Schriftsatz Rz. 22 Unter Schriftsatz i.S.v. VV 3403 sind a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Rechtsbehelfe im Mahnverfahren

Rz. 16 VV 3500 gilt auch nicht für den Widerspruch gegen den Mahn- oder den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Insoweit gelten VV 3305 und VV 3307.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Konkludente Auftragserteilung

a) Beschwerdeführer Rz. 19 In Betracht kommt jedoch auch ein konkludent erteilter Auftrag. Ergibt sich im Verlaufe des Verfahrens, dass der Anwalt gehalten ist, eine Beschwerde einzulegen, so kann von einem konkludenten Einverständnis und Auftrag des Mandanten ausgegangen werden. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn der Auftraggeber im Nachhinein die Tätigkeit des Anwalts ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 91. Vollziehung, Arrest

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Allgemeines Rz. 227 Abs. 4 S. 1 regelt, in welchem Umfang bzw. in welcher Höhe eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach VV Teil 2 auf Gebühren in einem späteren gerichtlichen Verfahren erfolgen muss. Grundsätzlich erfolgt eine Anrechnung zur Hälfte. Es besteht jedoch eine Kappungsgrenze: Die Geschäftsgebühr wird höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 angerechnet. Sind m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Darlegung und Glaubhaftmachung

a) Keine anwaltliche Versicherung Rz. 232 Im Kostenfestsetzungsverfahren hat der Erstattungsgläubiger den Anfall und die Notwendigkeit der Dokumentenpauschale darzulegen.[344] § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO gilt nicht für die Dokumentenpauschale, so dass die anwaltliche Versicherung zur Glaubhaftmachung der Entstehung der Dokumentenpauschale nicht zwingend als ausreichend anzuerkennen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenerstattung

I. Insolvenzverfahren Rz. 16 Kosten, die einem Insolvenzgläubiger durch die Teilnahme am eröffneten Verfahren entstanden sind, kann er gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO als nachrangiger Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse erstattet verlangen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese – wie alle nachrangigen Forderungen – erst nach Aufforderung durch das Insolvenzgericht angem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Zivilsachen

1. Überblick Rz. 236 Wird nach der durch Nr. 1 Buchst. a bis c gebotenen Erforderlichkeitsprüfung die Entstehung der Dokumentenpauschale bejaht, folgt aus § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, dass diese auch vom Erstattungspflichtigen zu erstatten ist.[360] Es kann auf die Erläuterungen zur Entstehung der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a bis c verwiesen werden (vgl. Rdn 45 ff.). Die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Übersendung der Handakten mit gutachterlichen Äußerungen (Anm. zu VV 3400)

I. Allgemeines Rz. 118 Die Übersendung der Handakten an einen anderen Rechtsanwalt zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 17 für den Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich zur Instanz und löst keine gesonderten Gebühren aus. Eine Ausnahme hiervon regelt die Anm. zu VV 3400, wenn der Anwalt einer unteren Instanz dem Rechtsmittelanwalt die Handakten übersendet und dies auftragsgemäß...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Beschwerde

1. Verfahren Rz. 4 Nach § 1 WBO kann der Soldat sich beschweren, wenn er glaubt, von Vorgesetzten oder von Dienststellen der Bundeswehr unrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhalten von Kameraden verletzt worden zu sein. Das Beschwerderecht der Vertrauensperson regelt das Soldatenbeteiligungsgesetz. Der Soldat kann die Beschwerde auch darauf stützen, dass ihm auf e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 40 Neben den Reisekosten und dem Abwesenheitsgeld kann der Anwalt die Erstattung seiner sonstigen Auslagen verlangen, sofern sie angemessen sind.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Erinnerung und Beschwerde Rz. 1 Die Vorschriften der VV 3500, 3513 regeln die Vergütung des Anwalts:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen

aa) Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins Rz. 63 Auch bei dieser Alternative gilt das oben (siehe Rdn 62) Gesagte. Die Bestellung eines Sachverständigen wird im formalisierten Mahnverfahren nicht vorkommen. Dies ist erst beim Übergang vom Mahn- ins Streitverfahren der Fall. bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Grundbucheintragung

a) Eintragung einer Vormerkung/eines Widerspruchs Rz. 67 Besteht die Vollziehung in einer Eintragung im Grundbuch (Sicherungshypothek,[62] Vormerkung,[63] Verfügungsbeschränkung,[64] Widerspruch), so entsteht die Vollziehungsgebühr mit dem Eingang des Antrags des Rechtsanwalt auf Eintragung beim Grundbuchamt,[65] § 932 Abs. 3 ZPO direkt bzw. analog.[66] Rz. 68 Das Gericht ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Regelungsgehalt

a) Erinnerung oder Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss (Abs. 5 Nr. 1, 1. Alt.) aa) Kostenfestsetzung Rz. 69 Jedes Urteil, jeder Strafbefehl und jede die strafrechtliche Verfolgung einstellende Entscheidung muss gleichzeitig darüber befinden, wer die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten zu tragen hat. Auch ein Vergleich, e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Bruchteilsgemeinschaft und Wohnungseigentümergemeinschaft

aa) Verband Rz. 29 Die Bruchteilsgemeinschaft erschöpft sich in der gemeinschaftlichen Berechtigung (§§ 741 ff. BGB). Ihr fehlt schon im Ansatz die Verselbstständigung einer Vermögensmasse, der losgelöst von den Einzelinteressen der Mitglieder eigenständige Rechtsqualität zukommen könnte. Hier gilt ebenso wie bei allen anderen Personenmehrheiten, deren Bedeutung nur in der Bü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr (VV 6203) Rz. 6 Nach VV 6203 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im ersten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 55 EUR bis 352 EUR (Mittelgebühr 203,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 86. Vertretbare Handlungen (§ 887 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 12)

a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 47. Handlungen, vertretbare Handlungen (§ 887 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 12)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Revisionsverfahren

aa) Überblick Rz. 55 Nach dem Wortlaut der VV 3300 Nr. 3 gilt der dortige Gebührensatz auch im Revisionsverfahren. Es fehlt nämlich – im Gegensatz zu VV 3300 Nr. 2 – die Beschränkung auf "erstinstanzliche" Verfahren. Ob dies der tatsächlich vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelung entspricht, muss bezweifelt werden. Der Gesetzgeber wollte nur die erstinstanzlichen Verfahren vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Kostenerstattung

I. Überblick Rz. 98 Die Kostenerstattung richtet sich nach § 91 ZPO, und zwar konkret nach § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO. Danach sind nämlich nur die Kosten mehrerer Anwälte nur insoweit zu erstatten als sie die Kosten eines Anwalts nicht übersteigen. Rz. 99 Zur Kostenerstattung bei Beauftragung des Terminsvertreters im Namen des Hauptbevollmächtigten siehe § 5 Rdn 99 ff. II. Terminsver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Insolvenzordnung 1. Eröffnungsverfahren a) Vertretung des Schuldners (VV 3313) Rz. 10 Für das Betreiben des gesamten Geschäftes im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens erhält der für den Schuldner tätige Rechtsanwalt gemäß VV 3313 eine 1,0-Verfahrensgebühr (Pauschgebühr). Die Höhe rechtfertigt sich durch eine intensivere Einarbeitung in die gesamten Vermögensverhältnisse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Erstinstanzliches Verfahren vor dem OLG nach § 129 VGG (VV 3300 Nr. 1)

I. Allgemeines Rz. 1 Verwertungsgesellschaften haben die Aufgabe, die Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche, die sich nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber oder Inhaber verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen Auswertung wahrzunehmen. Mit Wirkung zum 1.6.2016 ist das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) an die Stelle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

1. Einigung über den Strafanspruch oder den Kostenerstattungsanspruch (VV 4147) a) Einigung im Sühnetermin Rz. 3 Kommt es im Sühneverfahren zu einer Einigung der Beteiligten über das Privatklageverfahren, also bezüglich des Strafanspruchs und des Kostenerstattungsanspruchs, so erhalten die Anwälte, die daran mitgewirkt haben, nach VV 1000 i.V.m. VV 4147 eine Gebühr in Höhe der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 24 Eine Kostenerstattung in Gnadensachen ist nicht vorgesehen. Allenfalls bei einer erfolgreichen Beschwerde könnten die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Staatskasse aufzuerlegen sein.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigungsgebühr, VV 1000

1. Überblick über die Problematik Rz. 504 Im Zwangsvollstreckungsverfahren kann grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen, weil die Einigungsgebühr in VV Teil 1 Allgemeine Gebühren geregelt ist und nach VV Vorb. 1 die Gebühren dieses Teils neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren entstehen. Gleichwohl war und ist der Anfall der Einigungsgebühr in der Zwangsvollstreck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahren nach der EuKoPfVO – Europäische Kontenpfändung (Anm. Abs. 2)

1. Verfahren a) Umsetzung von europäischem Recht Rz. 14 Die EU hat am 15.5.2014 die Europäische Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO [4]) erlassen. Gläubiger sollen in die Lage versetzt werden, in allen EU-Mitgliedstaaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken.[5] Der Gläubiger kann gem. Art. 1 Abs. 1 EuKoPfVO mit einem Europäischen Bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Streit/Ungewissheit

a) Vorläufig vollstreckbarer Titel Rz. 508 Erforderlich für die Einigungsgebühr ist, dass durch den Vergleich der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt werden soll. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist und die Parteien unterschiedliche Auffassungen zum Bestehen des materiell-rechtlichen Anspruchs haben, ist diese Voraussetzung erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Streitwert und Gegenstandswert

1. Klagezulassungsverfahren nach § 148 Abs. 1, 2 AktG Rz. 15 In den Klagezulassungsverfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 AktG bestimmt sich der Wert nach § 3 ZPO (§ 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 GKG). Er darf jedoch ein Zehntel des Grundkapitals oder Stammkapitals des übertragenden oder formwechselnden Rechtsträgers oder, falls der übertragende oder formwechselnde Rechtsträger ein Grundka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Trennung in mehrere Rechtsstreitigkeiten

a) Trennung gemäß § 145 ZPO Rz. 67 Nach § 145 Abs. 1 ZPO kann das Gericht anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden. Gemäß § 145 Abs. 2 ZPO gilt das Gleiche, wenn von dem Beklagten eine Widerklage erhoben worden ist, die nicht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der erhobenen Klage steht. Kommt es zu einer derartigen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung

1. Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern Rz. 43 Siehe dazu Rdn 151 ff. 2. Eintragungsantrag beim Grundbuchamt a) Hauptsacheentscheidung Rz. 44 Ist der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil (zu der anders zu beurteilenden Situation bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung vgl. Rdn 53 ff.). zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden (§ 894 ZPO), aufgrund deren die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Nichtzulassungsbeschwerde

1. Verfahren Rz. 14 Bei Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Truppendienstgericht steht dem Beschwerdeführer und dem Bundesministerium der Verteidigung nach § 22b WBO die Nichtzulassungsbeschwerde an das BVerwG zu. 2. Vergütung Rz. 15 Das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde ist nach § 17 Nr. 9 gegenüber dem Rechtsbeschwerdeverfahren ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Mehrere Auftraggeber in der Zwangsvollstreckung

1. Erhöhung der Verfahrensgebühr Rz. 20 Wird der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung für mehrere Auftraggeber tätig, erhöht sich der Gebührensatz für die Verfahrensgebühr nach VV 3309 unter den Voraussetzungen der VV 1008 für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3; mehrere Erhöhungen dürfen jedoch den Betrag von 2,0 nicht übersteigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die mehrer...mehr