Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / 1. Konkrete Auslagenabrechnung

Rz. 45 Bei der konkreten Auslagenabrechnung nach Nr. 7001 VV RVG kann der RA alle erstattungsfähigen Entgelte geltend machen, die ihm bei der Durchführung des Mandats entstanden sind und die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Das Erfassen der einzelnen Auslagenpositionen erfordert einen gewissen Verwaltungsaufwand und Disziplin aller in einer RA-Kanzlei tä...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / III. Kanzleisitzverlegung

Rz. 64 Nach der Vorbem. 7 Abs. 3 S. 2 VV RVG kann der RA nach Entgegennahme des Auftrages bei Verlegung seiner Kanzlei nur die Reisekosten verlangen, die auch vom früheren Kanzleisitz aus entstanden wären. Bei der Vergleichsberechnung sind nicht einzelne Reisen gegenüberzustellen, sondern es ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen.[48] Entstehen durch die Sitzverlegung gering...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / ee) Vermögensverhältnisse

Rz. 112 Bei den Vermögensverhältnissen ist auf die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers – nicht eines erstattungspflichtigen Dritten – abzustellen. Auch insoweit gilt, dass ein Erhöhen oder Mindern der Gebühren nur dann in Betracht kommt, wenn eine erhebliche Abweichung des Vermögens von den durchschnittlichen Vermögensverhältnissen vorliegt. Ist der Mandant Eigentümer ei...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Die Terminsgebühr

Rz. 98 Eine 0,4-Terminsgebühr nach Nr. 3312 VV RVG fällt an, wenn der RA für einen am Verfahren Beteiligten (§ 9 ZVG) an einem Versteigerungstermin wahrnimmt. Eine Tätigkeit muss er in dem Termin nicht entfalten. Nach der Anmerkung entsteht im Übrigen im Verfahren der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung keine Terminsgebühr, d.h. insbesondere nicht für Ortstermine des...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Wertgebühren/Gegenstandswert/volle Gebühr

Rz. 26 Auf Grundlage der in § 13 RVG geregelten Wertgebühren in Abhängigkeit des Gegenstandswertes und auf Basis der vollen Gebühr (1,0) wird die für das Vergütungsverzeichnis zugrunde gelegte Gebührentabelle wiedergegeben. Die Gebühr des Rechtsanwaltes bestimmt sich dementsprechend in einem bestimmten Verhältnis zur 1,0-Gebühr, die § 13 RVG als Grundgebühr in Abhängigkeit v...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / b) Ausgangswert Mittelgebühr

Rz. 118 Sollte der RA nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sein, dass über- oder unterdurchschnittliche Umstände im konkreten Fall vorliegen, ist bei der Erhöhung oder Herabsenkung seiner Gebühr von der Mittelgebühr auszugehen. Die Mittelgebühr errechnet sich wie folgt: Bei Satzrahmengebühren: Rz. 119 Beispiel Geschäftsgebühr gem. Nr. 23...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 3. Ermittlung der vollen Gebühr

Rz. 29 Mithilfe von Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 S. 3 RVG lässt sich die volle Gebühr bei Gegenstandswerten zwischen 500,00 EUR und 500.000,00 EUR ermitteln. Rz. 30 Hinweis In der Praxis wird allerdings nicht auf diese Tabelle zurückgegriffen, da die dort ausgewiesenen Grundbeträge oftmals weitere Berechnungen erfordern, um zu dem gewollten Ergebnis zu gelangen, sondern auf Gebühr...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Begrifflichkeiten für Werte in den Kostengesetzen

Rz. 39 Der Wert im RVG wird als "Gegenstandswert" bezeichnet (§ 2 Abs. 1 RVG), das GKG hingegen spricht von Streitwerten (§ 3 Abs. 1 GKG), das FamGKG von Verfahrenswerten (§ 3 Abs. 1 FamGKG) und für Notare gilt die Wertbezeichnung gem. GNotKG als Geschäftswert (§ 3 Abs. 1 GNotKG).mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / I. Selbstständige Angelegenheit

Rz. 166 Die allgemeinen Geschäfts- und Verfahrensgebühren decken nicht die Einziehungs- und Auszahlungstätigkeiten des RA, wie Verbuchen, Verrechnen und Weiterleiten von Geldbeträgen, und auch nicht die Ab- oder Rücklieferung von Wertpapieren und Kostbarkeiten ab. Diese genannten Tätigkeiten des RA stellen jeweils eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG dar und sin...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / d) Höchstgebühr

Rz. 124 Das Bejahen der Höchstgebühr erfordert hingegen nicht das überdurchschnittliche Vorliegen aller Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG. Vielmehr kann es genügen, wenn ein Merkmal vorliegt, das überdurchschnittlich ist, um den Ansatz der Höchstgebühr zu bejahen. Regelmäßig sollten jedoch mehrere Umstände überdurchschnittlich sein, damit die Höchstgebühr begründet werden kann.[38]mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / IV. Die Kriterien zur Bestimmung des richtigen Gebührensatzes

Rz. 81 Der RA ermittelt den im Einzelfall zutreffenden Gebührensatz unter Anwendung der gesetzlichen Vorgaben gem. § 14 RVG nach seinem billigen Ermessen. Nach § 14 Abs. 1 RVG hat der RA unter Berücksichtigung aller nachfolgend genannten Umstände den Gebührensatz festzulegen:mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 4. Anwaltliche Funktion

Rz. 117 Die erhöhten Gebühren stehen jedem RA zu, unabhängig davon, in welchem verfahrensrechtlichen Rahmen die Interessenvertretung erfolgt, z.B. auch als Verkehrsanwalt (Verfahrensgebühr gem. Nr. 3400 VV RVG) oder Terminsvertreter (Verfahrensgebühr gem. Nr. 3401 VV RVG).mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 5. Höchstwert

Rz. 49 In § 22 Abs. 2 RVG wird der Höchstwert in derselben Angelegenheit mit 30 Millionen EUR geregelt. Bei der Vertretung mehrerer Personen wegen verschiedener Gegenstände beträgt der Wert für jede Person 30 Millionen EUR, insgesamt jedoch nicht mehr als 100 Millionen EUR. Die Grenze von 30 Millionen EUR findet sich ebenfalls in § 39 Abs. 2 GKG wieder. Diese Wertgrenze ist ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / IV. Gegenstandswert bei der Vollstreckung nach §§ 887 ff. ZPO

Rz. 140 Bei der Zwangsvollstreckung wegen der Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung nach §§ 887, 888 ZPO sowie der Vollstreckung einer Verpflichtung zur Duldung oder Unterlassung nach § 890 ZPO ist nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG auf den Wert der Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger zur Bestimmung des Gegenstandswertes abzustellen. Dieser Wert ...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 7. Zeitpunkt der Wertberechnung in gerichtlichen Verfahren

Rz. 52 Bei gerichtlichen Verfahren kommt es wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 GKG nicht auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung, sondern auf den Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung und in der Zwangsvollstreckung auf die einleitende Prozesshandlung an,[16] wie z.B. Einreichung der Klageschrift oder des Antrages auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungs...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Anrechnungen

Rz. 135 Nachfolgend werden zwei unterschiedliche Anrechnungen unter Berücksichtigung von mehreren Auftraggebern i.S.v. Nr. 1008 VV RVG betrachtet: a) Umgang mit der Erhöhung bei Übergang vom Mahn- in das streitige Verfahren Rz. 136 Die Verfahrensgebühr aus dem gerichtlichen Mahnverfahren gem. Nr. 3305 VV RVG wird wegen der dort aufgeführten Anmerkung auf die Verfahrensgebühr d...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 4. Vorzeitige Beendigung

Rz. 74 § 15 Abs. 4 RVG regelt, dass bereits entstandene Gebühren nicht wegfallen, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, soweit es das Gesetz nicht anders bestimmt. Hier spiegelt sich der Pauschalcharakter der Abs. 1 und 2 wider. Die Gebühr, die mit der ersten Tätigkeit entsteht, entfällt nicht, wenn es nicht zu weiteren Tätigkeiten kommt. Ein...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / c) Einheitlicher Rahmen

Rz. 93 Von einem einheitlichen Rahmen ist auszugehen, wenn der RA beauftragt wird, gegen die gleiche Person wegen unterschiedlicher Ansprüche tätig zu werden, z.B. Forderung aus Kaufvertrag und weitere Forderung aus Werkvertrag.mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / a) Bestehen eines Rechtsverhältnisses der Parteien

Rz. 11 Der Begriff des Rechtsverhältnisses kann im weitesten Sinne verstanden werden. Darunter fallen schuld- oder sachenrechtliche, familien-, erb- und öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse, auch aufgrund Gesetzes entstandene[2] (z.B. Schadensersatzforderungen gem. §§ 823 ff. BGB) sowie vorvertragliche Pflichten und vertragliche Nebenpflichten. Das Rechtsverhältnis zwisch...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / a) Abgrenzung zu anderen Gebührenvorschriften

Rz. 11 Zu Abgrenzungsproblemen kann es mitunter im Verhältnis zu anderen Gebührenvorschriften kommen. Rz. 12 Hinweis Sind folgende Kriterien erfüllt, dann ist der Beratungsgebührentatbestand nicht gegeben:mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / 1. Gebührenrechtlicher Begriff der Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 100 Während die Immobiliarzwangsvollstreckung nach § 866 Abs. 1 ZPO die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nach den §§ 867 ff. ZPO sowie die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung von Grundstücken nach dem ZVG umfasst, werden gebührenrechtlich nach der Vorbem. 3.3.3 VV RVG hiervon lediglich die Zwangsverwaltung und die Zwangsversteigerung erfasst. Rz. 101 Hi...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / IV. Fahrtkosten

Rz. 65 Die Höhe der Fahrtkosten ergibt sich aus Nr. 7003 VV RVG (Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges) und Nr. 7004 VV RVG (Nutzung anderer – öffentlicher – Verkehrsmittel). Grundsätzlich steht es dem RA frei, ob er sein Kfz nutzt oder die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestreitet. Allenfalls, wenn die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels wesentlich geringer ausg...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / II. Auftrag

Rz. 167 Voraussetzung für die Geltendmachung der Hebegebühr ist, dass dem RA ein Auftrag zur Empfangnahme und Auszahlung oder Rückzahlung von Geldern erteilt wurde. In der anwaltlichen Praxis wird wohl wenig über den konkreten Auftrag zur Auszahlung von Geld gesprochen, so dass in den seltensten Fällen ein formulierter Auftrag für die Auszahlungs-, Ab- oder Rücklieferungstät...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / 2. Umfassende Anwendung ohne Rücksicht auf Rechtsstellung des Mandanten

Rz. 102 Während § 68 Abs. 1 BRAGO den Anfall der Gebühr im Zwangsversteigerungsverfahren auf die Vertretung eines Beteiligten am Versteigerungsverfahren beschränkte, kennt Nr. 3311 VV RVG diese Einschränkung für die Verfahrensgebühr nicht mehr. Nunmehr erhält der RA die Verfahrensgebühr auch, wenn er für einen sonstigen Dritten, insbesondere den Bieter, im Zwangsversteigerun...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 4. Addition mehrerer Gegenstandswerte

Rz. 44 Ist der RA in derselben Angelegenheit mit der Geltendmachung oder Abwehr von mehreren Gegenständen beauftragt, hat er die Werte dieser mehreren Gegenstände gem. § 22 Abs. 1 RVG zusammenzurechnen. Diese Regelung findet sich in weiteren Bestimmungen anderer Kostengesetze, z.B. § 39 Abs. 1 GKG und § 33 Abs. 1 FamGKG. Das Vorliegen mehrerer Gegenstände in derselben Angeleg...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Motivation für den RA

Rz. 9 Der RA soll für die Mitwirkung am Abschluss eines Vertrages honoriert werden, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (Anm. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV RVG). Letztlich wird damit die Justiz entlastet. Andererseits muss das erhöhte Haftungsrisiko gesehen und vergütet werden.mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / 1. Einleitung

Rz. 47 Die Anrechnung von Gebühren im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Mahnverfahren kommt in mehrfacher Hinsicht in Betracht:mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 8. Änderung des Wertes eines Gegenstands

Rz. 53 Es kann vorkommen, dass sich der Wert desselben Gegenstands während der Tätigkeit des RA ändert. Dies kann z.B. bei Kurs- oder Wertschwankungen von Wertpapierdepots oder Edelmetallen (Gold) vorkommen. Außergerichtlich ist stets vom höchsten Wert, der sich im Laufe der Tätigkeit ergeben hat, auszugehen.[17] Allerdings gilt auch bei Änderung des Wertes des Gegenstandes d...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / e) Einigung endgültig

Rz. 29 Wie schon in Rdn 12 ff. erläutert, muss der Einigungsvertrag zwischen den Parteien entstanden sein, damit der RA Anspruch auf die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG hat. Im Nachfolgenden werden Sachverhalte beschrieben, die das Entstehen der Einigungsgebühr unter Hinderungsgesichtspunkten untersucht. aa) Aufschiebende Bedingung/Widerrufsvorbehalt Rz. 30 Ist eine unter...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / 3. Kopien und Ausdrucke zur notwendigen Unterrichtung des Auftraggebers

Rz. 19 Die Dokumentenpauschale zur Unterrichtung des Auftraggebers ergibt sich aus Nr. 7000 Nr. 1c) VV RVG. Voraussetzung ist jedoch, dass es erforderlich ist, den Auftraggeber zu informieren und dass die erstellten Dokumente zur Unterrichtung notwendig waren.[29] Zu den insoweit gemeinten Dokumenten zählen:mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / b) Innerer Sachzusammenhang

Rz. 92 Unter Gegenständen mit innerem Sachzusammenhang sind solche zu verstehen, die aus einem einheitlichen Lebensvorgang resultieren und zusammen in einem Gerichtsverfahren geltend gemacht werden können, wie z.B. Geltendmachung von rückständiger Miete und Ausspruch der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 1. Beratung

Rz. 10 "Beratung" ist gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG mit der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft definiert. Unter dem Begriff "Rat" ist die nach Prüfung und Beurteilung einer Rechtssache durch den RA abgegebene Empfehlung zu verstehen, wie sich der Mandant in einer konkreten Situation verhalten möge. Eine Auskunft liegt dann vor, wenn der RA ei...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / aa) Aufschiebende Bedingung/Widerrufsvorbehalt

Rz. 30 Ist eine unter aufschiebender Bedingung geschlossene Einigung erfolgt, erwächst die Einigungsgebühr erst, wenn die Bedingung eingetreten ist. Dies ergibt sich schon aus § 158 Abs. 1 BGB, wonach für den Fall, dass ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen wurde, die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung erst dann eintritt, wenn die Bedin...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / I. Grundsatz

Rz. 166 Für die außergerichtliche Tätigkeit (Geschäftsgebühr) in Forderungssachen ergibt sich grundsätzlich der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren des RA nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG) mangels im RVG vorhandener spezieller Regelungen. Damit wird auf die Regelungen der §§ 39–60 GKG verwiesen. Entscheidend für die A...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / cc) Bedeutung

Rz. 110 Die "Bedeutung" der Angelegenheit stellt ein subjektives Merkmal dar, das aus der Betrachtung des Auftraggebers zu ermitteln ist. Neben der tatsächlichen und rechtlichen Bedeutung ist auch auf die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ideellen Auswirkungen des Ausgangs der Angelegenheit abzustellen.[28] Darunter können z.B. Verlust der Arbeitsstelle oder der wirts...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / 2. Kopien und Ausdrucke zur Zustellung oder Mitteilung

Rz. 16 Die vom RA gefertigten Kopien und Ausdrucke i.S.v. Nr. 7000 Nr. 1b) VV RVG werden nur gesondert vergütet, wenn sie vom Gericht, der Behörde oder einer sonstigen das Verfahren führenden Stelle angefordert werden oder aufgrund einer Rechtsvorschrift zu übermitteln sind. In Zivilverfahren sind § 133 Abs. 1 ZPO (allgemeine Vorschrift) und § 253 Abs. 5 ZPO (Klageschrift) m...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / b) Abgrenzung reine Zahlungsvereinbarung/weitreichende Vereinbarung

Rz. 86 Bei der Bestimmung des Wertes zur Berechnung der Einigungsgebühr hat der RA demnach zu prüfen, ob lediglich eine Zahlungsvereinbarung vorliegt oder eine weitreichendere Einigung abgeschlossen wurde. Nach der Anm. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV RVG liegt dann eine Zahlungsvereinbarung vor, wenn die Erfüllung des Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die ge...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Echte Streitgenossen

Rz. 156 Vertritt der RA im Rahmen seiner Beiordnung wegen desselben Gegenstands mehrere Auftraggeber, gelten die gleichen Grundsätze wie auch beim RA ohne Beiordnung. Allerdings erhält der beigeordnete RA seine Gebühren gem. den in § 49 RVG festgelegten Beträgen, wobei sich die Gebühren bei einem Gegenstandswert über 30.000,00 EUR wegen der dort bestimmten Wertkappungsgrenze...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / VIII. Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Rz. 177 Ziel des RA ist es regelmäßig, mit dem Schuldner, der sich nicht in der Lage sieht, die Forderung unmittelbar auszugleichen, eine gütliche Erledigung in Form eines Abfindungs-, Teilzahlungs-, oder Ratenzahlungsvergleiches zu erreichen. Die Zwangsvollstreckung dient häufig nur als Druckmittel, um den Schuldner zu einer hierauf gerichteten Kommunikation anzuhalten. Rz....mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / a) Einheitlicher Auftrag

Rz. 91 Die Abgrenzung, ob es sich bei der Geltendmachung von diversen Ansprüchen oder bei der Interessenvertretung mehrerer Auftraggeber um einen einheitlichen Auftrag handelt oder nicht, hängt von dem Wunsch des Mandanten ab. Ein einheitlicher Auftrag ist auch dann gegeben, wenn der RA zu unterschiedlichen Zeitpunkten beauftragt wurde und Einvernehmen besteht, dass eine gem...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / I. Das Abrechnungsverhältnis

Rz. 4 Damit die Gebühren für das gerichtliche Mahnverfahren beim RA entstehen können, muss er zum Betreiben des Geschäftes beauftragt sein. Grundlage des Auftrages ist der ihm erteilte Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter nach §§ 675, 611 BGB, der Anwalts- oder Mandatsvertrag. Aus diesem Vertragsverhältnis heraus ist der Mandant – ob Gläubiger (Antragstell...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / V. Tage- und Abwesenheitsgeld

Rz. 84 Das Tage- und Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV RVG ist als Ersatz für Mehrkosten, die dem RA während der Geschäftsreise entstanden sind, zu verstehen. Darunter fallen Aufwendungen für das auswärtige Essen und Trinken. Ferner soll es auch ein Ausgleich für die während der Reise nicht mögliche Ausübung der übrigen Geschäfte sein,[68] was angesichts der Höhe aber kaum n...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / I. Grundsätze

Rz. 105 Die Vergütung des RA ist grundsätzlich eine Nettovergütung, so dass er Anspruch auf die hierauf entfallende Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG hat. Rz. 106 Hinweis Einem Verbraucher ist nicht immer deutlich, dass es sich um eine Nettovergütung handelt, so dass hier ein besonderer Hinweis erfolgen sollte. Auch in Vergütungsvereinbarungen sollte ausdrücklich klargestellt...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / IV. Mindestgebühr

Rz. 38 Die 0,3-Verfahrens- wie die gleich hohe Terminsgebühr lassen den Verweis auf § 13 Abs. 2 RVG erforderlich erscheinen. Danach ist der Mindestbetrag einer Gebühr 15,00 EUR. Dies kommt bei Streitwerten unter 500,00 EUR zum Tragen, bei denen die Gebühr ansonsten nur 13,50 EUR betragen würde. Zur Frage der Erhöhung der Terminsgebühr nach Nrn. 3310, 1008 VV RVG im Anwendungs...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / c) Art und Höhe der vereinbarten Gebühr

Rz. 16 Bei der Vereinbarung zwischen RA und dem Auftraggeber besteht aufgrund des gewollten Deregulierungsgedankens des Gesetzgebers hinsichtlich der Art und der Höhe der Gebühr grundsätzlich Vertragsfreiheit. Die Bemessung der Gebühr hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Der RA hat die Angemessenheit i.S.v. § 3a Abs. 2 RVG zu berücksichtigen und, damit es nicht zur Ni...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / bb) Schwierigkeit

Rz. 109 Das Kriterium "Schwierigkeit" ergibt sich aus der Intensität der Arbeit. Die anwaltliche Tätigkeit ist als schwierig zu beurteilen, wenn Probleme in tatsächlicher und rechtlicher Art zu lösen sind, die in durchschnittlichen Angelegenheiten nicht auftreten. Tatsächliche Schwierigkeiten können z.B. sein, dass zwischen dem RA und dem Auftraggeber oder dem Gegner sprachl...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / a) Kriterien zur Bestimmung der Höhe bei Rahmengebühren

Rz. 107 Die Kriterien, die der RA für seine Ermessensentscheidung anzuwenden hat, ergeben sich aus § 14 RVG. Danach bestimmt der RA nach billigem Ermessen die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit seiner Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggeber...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / VI. Der Auftrag

1. Der Auftrag als entscheidender Wegweiser Rz. 55 Der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit hängt entscheidend vom erteilten Auftrag des Mandanten ab. Damit es mit dem Mandanten nicht zu Missverständnissen kommt, die nach erfolgter Abrechnung der Vergütung zu Auseinandersetzungen führen können, empfiehlt es sich, den Willen des Mandanten möglichst genau zu erfragen. Rz. 56 Hinwe...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / VI. Sonstige Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise

Rz. 88 Mit Nr. 7006 VV RVG gibt das Gesetz Raum für die Geltendmachung sonstiger Reiseauslagen, die nicht unter Nrn. 7003–7005 VV RVG fallen. Hierzu gehören nach Maßgabe der Notwendigkeit, Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit z.B.:mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / V. Gegenstandswert bei Schuldnerschutzanträgen

Rz. 146 Bei Schuldnerschutzanträgen ist der Gegenstandswert sowohl für den Gläubiger- als auch für den Schuldnervertreter nach § 25 Abs. 2 RVG nach billigem Ermessen entsprechend dem Interesse des Schuldners an der seinem Interesse entsprechenden Entscheidung zu bestimmen. Rz. 147 Bei der Räumungsvollstreckung wird der Gegenstandswert nach dem Mietzins für den Zeitraum des be...mehr