Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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Bilanzpolitik in der Untern... / 7 Begrenzung durch Sanktionsmechanismen

Rz. 52 Der erste Sanktionsmechanismus ist sicherlich die nötige Prüfung der Rechnungslegung zumindest ab mittelgroßen Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften durch einen unabhängigen Abschlussprüfer.[1] Grundsätzlich erhöht die Prüfung von Rechnungslegungsinformationen deren Glaubwürdigkeit und steigert damit auch deren Entscheidungs...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.3 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzung

Rz. 253 Das BVerfG hat mit Urteil v. 5.11.2019 (1 BvL 7/16) einstimmig entschieden, dass § 31a Abs. 1 Satz 1 bis 3 für Fälle des § 31 Abs. 1 mit Art 1 Abs. 1 GG i.V. mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbar ist, soweit bei erneuter Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 die Leistungsminderung 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt, eine Sanktion nach § 31a Abs....mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei sind an ein sozialwidriges Verhalten die Anforderungen des § 31 maßgebend, diese weichen insbesondere von denen nach § 34 ab. § 31b bestimmt speziell den Beginn und die Dauer der Sanktion na...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.7 Ausschluss von Leistungen auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Abs. 4)

Rz. 39 Abs. 4 (seit dem 28.3.2024 von Abs. 3 verschoben) stellt inhaltlich seit dem 1.1.2023 wie zuvor dieselbe Regelung als Abs. 2 klar, dass Nachteile aufgrund der Rechtsfolgen wegen der Pflichtverletzungen nach § 31 nicht durch Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII ausgeglichen werden. Ansonsten gingen die Rechtsfolgen ins Leere. Davon unterscheidet sich der teilwei...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 3 Literatur

Rz. 38 Bischofs, Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer verfristeten Anfechtungsklage gegen einen Sanktionsbescheid nach dem SGB II, SGb 2013, 570. Hammel, Beibringung einer Reiseunfähigkeitsbescheinigung durch eine erkrankte Bezieherin von Alg II – Anmerkungen zum Beschluss des SG München v. 1.10.2015, S 16 AS 1859/15 ER, ZfF 2016, 52. Rixen, Abschied vom Sozialstaat ...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.9 Sonstige Rechtsprechung zu Leistungsminderungen

Rz. 42 Gegen Leistungsminderungsbescheide ist nachträglicher Rechtsschutz möglich und ausreichend (Bay. LSG, Beschluss v. 7.1.2015, L 16 AS 734/14 B ER). Rz. 43 Prozesskostenhilferechtlich hat eine Berufung hinreichend Aussicht auf Erfolg, wenn sich ein Leistungsberechtigter unter 25 Jahren gegen eine vollständige Minderung der Leistung für den Regelbedarf durch eine Sanktion...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.5.2 Aufhebung der Leistungsminderung

Rz. 27 In den Fällen des § 31a Abs. 1 Satz 6 ist die Minderung ab dem Zeitpunkt der Pflichterfüllung oder der Erklärung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung aufzuheben, soweit der Minderungszeitraum mindestens einen Monat betragen hat, andernfalls nach Ablauf dieses Monats. Es kommen also nur Verkürzungen nach § 31b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Betracht. Fälle des § 31a Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.1 Erste Pflichtverletzung

Rz. 36 Abs. 1 regelt neben den Tatbeständen, die überhaupt zum Eintritt von Rechtsfolgen führen (§ 31), auch die Rechtsfolgen nach erstmaliger und (mehrfacher) weiterer Pflichtverletzung. Der Gesetzgeber bezeichnete dies in Abs. 1 Satz 1 a. F. als Rechtsfolge in einer ersten Stufe. Konsequenz des sozialwidrigen Verhaltens mit der Qualität einer Pflichtverletzung nach § 31 is...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 3 Literatur

Rz. 46 Heinz, Über mehrdeutige Begrifflichkeiten im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, über Deutung derselben unter Berücksichtigung des innerstaatlichen Wertesystems, ZfF 2013, 121. Spindler, Die Schwierigkeit, Mitwirkungspflichten in der Grundsicherung verfassungsrechtlich zu begründen, und die Auswirkung auf die Sperrzeiten im SGB III – zur Entscheidung des Bunde...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 3 Literatur

Rz. 192 Bischofs, Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer verfristeten Anfechtungsklage gegen einen Sanktionsbescheid nach dem SGB II, SGb 2013, 570. Heinz, Über mehrdeutige Begrifflichkeiten im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, über Deutung derselben unter Berücksichtigung des innerstaatlichen Wertesystems, ZfF 2013, 121. Janda, Die Aktivierung junger Erwach...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Dabei ist die ursprüngliche Vorschrift des § 31 über Sanktionen in die §§ 31, 31a, ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Dabei ist die ursprüngliche Vorschrift des § 31 über Sanktionen in die §§ 31, 31a, ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.2 Beginn der Minderung des Auszahlungsanspruchs in Sonderfällen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Abs. 1 Satz 2 trifft eine Sonderregelung in Bezug auf Leistungsminderungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 3. Das sind Leistungsminderungen, bei denen der Anspruch auf Alg nach dem SGB III aufgrund einer entsprechenden Feststellung des Jobcenters entweder ruht, weil eine Sperrzeit nach § 159 SGB III eingetreten ist, oder aber erloschen ist, weil der Leistungsberechtigte Anlass z...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 19a verkörpert eine der größten Arbeitsmarktreformen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist Ausdruck der Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe nach dem Recht der Arbeitsförderung und der früheren Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz für erwerbsfähige Hilfebedürftige und der mit ihnen in einer Bedarfsgeme...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.8 Verfahren (§ 3 Abs. 7, § 5 AWbG NW)

Rz. 66 Der Arbeitnehmer hat die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber schriftlich so frühzeitig wie möglich, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitzuteilen. Dabei sind der Mitteilung die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung (Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielg...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 11 Abfindung bei Verletzung des Benachteiligungsverbots

Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Schaden ersetzt, den dieser infolge einer Verletzung arbeits- oder sonstiger zivilrechtlicher (Fürsorge-)Pflichten oder einer unerlaubten Handlung des Arbeitgebers erlitten hat. Denn damit werden nicht die Dienste des Mitarbeiters vergütet, sondern ein vom Arbeitgeber verursachter Schaden ausgeglichen.[1]...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.2 Zielgruppe Banken: Weiterführen und Ausweiten der Zusammenarbeit

Die Banken müssen grundsätzlich mit detaillierten Informationen versorgt werden, damit sie die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen weiterführen. Vorhandene Kredite sollen verlängert werden, neue Investitionsvorhaben sollen von den Banken zumindest teilweise finanziert werden. Wichtig auch für die Kosten der Fremdfinanzierung ist das Rating, das die jeweilige Bank für das Unter...mehr

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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R / 16 Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 3116]

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E / 16 Elektronische Geräte im Straßenverkehr [Rdn 1105]

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R / 15 Rechtsbeschwerde, Verschlechterungsverbot [Rdn 3110]

Rdn 3111 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3112 1. Im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt – anders als im Einspruchsverfahren (→ Einspruch, Allgemeines, Rdn 909) – das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO, der über § 79 Abs. 3 entsprechend anwendbar ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1...mehr

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B / 16 Bußgeldbescheid, Inhalt [Rdn 656]

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U / 4 Überqueren eines Bahnübergangs trotz Warnzeichen [Rdn 3702]

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J

Jugendliche und Heranwachsende im OWi-Verfahren [Rdn 2609] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.1 Bei Ablehnung des Anspruchs

Rz. 49 Im Fall der Ablehnung des Anspruchs durch den Arbeitgeber, darf der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht antreten. Ein "Selbstbeurlaubungsrecht" steht dem Arbeitnehmer auch bei berechtigtem Antrag auf Bildungsfreistellung nicht zu.[1] Auch wenn in einigen Bildungsurlaubsgesetzen aufgrund der nicht frist- oder formgerechten Reaktion des Arbeitgebers eine "Bewilligungs...mehr

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A / 22 Anhörung/Anhörungsbogen [Rdn 310]

Rdn 311 Literaturhinweise: Mitsch, Bußgeldvereitelung durch Selbstbezichtigung gegenüber der Verkehrsbehörde, NZV 2016 564 Niehaus, Strafbare Veranlassung der unwahren Selbstbezichtigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren?, DAR 2015, 720 Seebode, Die unterlassene Rücksendung des Fragebogens im Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, NJW 1988, 1768 Scheffler/Matthies, Zum rechtlic...mehr

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B / 11 Beweisverwertungsverbote im OWi-Verfahren [Rdn 592]

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S / 1 Sicherheitsgurt, Ordnungswidrigkeit [Rdn 3430]

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F / 23 Fahrverbot, Rechtsgrundlagen [Rdn 1719]

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E / 12 Einstellung des Verfahrens nach allgemeinen Bestimmungen [Rdn 1006]

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E / 14 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Verfahren und Kosten [Rdn 1039]

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V / 4 Verjährung, Unterbrechungstatbestände [Rdn 3892]

Rdn 3893 Literaturhinweise: Gutt/Krenberger, Neues zur Verjährungsunterbrechung – eine Rechtsprechungsübersicht zu §§ 31–33 OWiG, DAR 2014, 187 Fromm, Ende der "Verjährungsfallen" im Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht?, StraFo 2010, 223 ders., Aktuelles zur Verjährungsunterbrechung gem. § 33 Abs. 1 OWiG in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren – zugleich zur Unterbrechung der ...mehr

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H / 11 Hauptverhandlung, Terminsverlegung [Rdn 2535]

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B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

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B / 2 Beschlagnahme im OWi-Verfahren [Rdn 428]

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R / 39 Rotlichtverstoß, Allgemeines [Rdn 3322]

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R / 7 Rechtsbeschwerde, Entscheidung [Rdn 2992]

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A / 5 Ablehnungsgründe, Befangenheit [Rdn 41]

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A / 8 Abstandsmessung, Allgemeines [Rdn 67]

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Führen auf Distanz / 9.1 Tipps für Führungskräfte, die Mitarbeiter auf Distanz führen

Kick-off-Meeting mit dem Projektteam und ggf. Kunden Um ein virtuelles Team erfolgreich aufzubauen ist ein Kick-off-Meeting mit dem gesamten Projektteam notwendig. Eventuell sind auch Kunden miteinzubeziehen. Dieses Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen und ist das Fundament für eine gegenseitige Vertrauenskultur. In diesem ersten gemeinsamen Treffen werden alle projek...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.2 Günstigkeitsvergleich zwischen Arbeitsvertrag-Betriebsvereinbarung bzw. Arbeitsvertrag-Tarifvertrag

Rz. 15 Im Verhältnis der unter dem Rang des BUrlG stehenden Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt die Einschränkung des Einzelvergleichs, wie er durch § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG vorgegeben ist, dann nicht, wenn das Verhältnis dieser Regelungen zueinander und nicht im Verhältnis zum BUrlG zur Prüfung steht (zur speziellen Pro...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.3 Verwirkung

Rz. 35 Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung und mit dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens verwandt. Verwirkung kann eintreten, wenn ein Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht wird. Sie kann auch bereits vor der Verjährung des Anspruchs eintreten. Die Verwirkung soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen. Es ist aber nicht Zweck der Verw...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7.1 Auffassung des 6. Senats

Rz. 160 Im Beschluss vom 14.12.2023 führte der 6. Senat – auf derselben Linie wie die Äußerungen seiner Vorsitzenden in der Lit.[1] – zusammengefasst Folgendes aus: Die MERL (anders als ihr Entwurf) und §§ 17 ff. KSchG enthielten keine ausdrückliche Sanktionsregelungen für Fehler im Massenentlassungsverfahren. Durch Art. 6 MERL werde lediglich den Mitgliedstaaten auferlegt, ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7.3 Stellungnahme

Rz. 169 Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob es zu der vom 6. Senat avisierten Änderung der Rechtsprechung kommt. Zu begrüßen ist jedenfalls, dass das BAG in Erinnerung gerufen hat, dass der Gesetzgeber eigentlich schon seit der Junk-Entscheidung des EuGH im Jahr 2005 (Rz. 16) in der Pflicht steht, die §§ 17 ff. KSchG dem Unionsrecht anzupassen, dies aber bislang unt...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.6.2.2 Heutige Rechtslage

Rz. 156 Ob in sog. Neufällen nach der Junk-Entscheidung des EuGH v. 27.1.2005 auch noch von einer bloßen Entlassungssperre ausgegangen werden kann, war anfangs umstritten (vgl. Rz. 16 ff., 40 ff.). Dies wurde teilweise bejaht[1], überwiegend jedoch abgelehnt[2]. Im Hinblick auf den Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 MERL ("Die … Massenentlassungen werden frühestens 30 Tage nach Eing...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7 Angekündigte Änderung der BAG-Rechtsprechung zum Sanktionssystem

Rz. 159 Nachdem sich der 6. Senat des BAG zunächst beim EuGH rückversichert hatte, dass die – systematisch beim Konsultationsverfahren verortete – Norm des Art. 2 Abs. 3 UAbs. 3 MERL bzw. des § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG keinen individualschützenden Charakter hat (vgl. Rz. 128b), kündigte der 6. Senat in einem das Anzeigeverfahren betreffenden Fall mit Beschluss vom 14.12.2023 [1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Sanktionen

10.1 Vorbemerkung Rz. 156 Die Nichtbeachtung der in § 18a UStG festgelegten Pflichten kann einerseits durch die Finanzbehörde mit den Zwangsmitteln der AO (Rz. 157f.) erzwungen werden, andererseits stellt eine Verletzung bestimmter Pflichten des § 18a UStG auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Zweck findet sich in § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG ein eigener Bußgeldtatbestand. De...mehr