Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Sonstige Freistellungen

Rz. 267 Der Vorerbe bleibt aber nach den allgemeinen Regeln weiterhin berechtigt,mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 5. Verfügungsbeschränkung mit Rückforderungsrecht und Vormerkung

Rz. 148 Fallbeispiel 77: Nießbrauch und Rückübertragungsklausel Die Finanz- und Familiensituation der Tochter T stellt sich wie im Fallbeispiel 76 dar (siehe Rdn 136). Diesmal ist es so, dass die Eltern eine Immobilie mit zwei Wohneinheiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen möchten und sich einen Nießbrauch an der gesamten Immobilie eintragen lassen und eine R...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Wie wird Einkommen angerechnet? Wenn aus Einkommen Vermögen wird

Rz. 90 Entgegen dem Grundsatz, dass Sozialhilfe nicht zur Bildung von Vermögen dienen darf, hat das BSG für das SGB II in der Vergangenheit entschieden, dass der Wandel vom Einkommen zum Vermögen im SGB II möglich ist.[140] Der Wandel soll – erstaunlicherweise – möglich sein, "weil eine Erstreckung über den im Gesetz angelegten Bewilligungszeitraum (von 12 Monaten hinaus) de...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Erbteil – § 1922 Abs. 2 BGB im SGB XII

Rz. 171 Fallbeispiel 24: Was soll das Kind mit dem Erbe I? M (84 Jahre) und F (82 Jahre), bescheidene und fleißige – aber rechtlich völlig unbedarfte – Menschen haben einen geistig und körperlich behinderten Sohn S, der viel Versorgung und Betreuung benötigt. Er ist nicht erwerbsfähig. Ihr Leben hat sich immer nur um ihren Sohn gedreht. Ein Testament haben die Eheleute nicht....mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wirksamkeitsbremse für Testamente bei bedürftigen Ehegatten

Rz. 271 Die Gestaltung einer nicht befreiten Vorerbschaft/Nacherbschaft entzieht dem Vorerben die Substanz des Nachlasses. Diese steht dem Nacherben zu. Mit einer gestaffelten Nacherbschaft kann man so versuchen, die Nachlasssubstanz an die jeweils nächste Generation weiterzugeben. Rz. 272 Fallbeispiel 29: Der pflegebedürftige Ehegatte/Lebenspartner – ein Fall für die Vorerb...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 6. Gleichstellungsgeld

Rz. 161 Fallbeispiel 23: Das gestundete Gleichstellungsgeld K (60 Jahre alt) bezog seit dem 1.1.2015 laufend Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII. Durch notariellen Überlassungsvertrag vom 28.4.2015 übertrug die Mutter des K ihrem ältesten Sohn W (Erwerber) drei Grundstücke. Dieser verpflichtete sich, seinem Bruder W innerhalb von 4 Wochen nach Unterschrift 50.00...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Nießbrauch/Wohnungsrecht/Versorgungsrechte

Rz. 147 Zu den Nutzungsrechten, die in der Praxis häufiger zugewendet oder im Rahmen einer Zuwendung vorbehalten werden, gehören z.B. der Nießbrauch (§ 1059 BGB) und das Wohnungsrecht (§ 1093 i.V.m. § 1092 BGB). Die Ausübung des Wohnungsrechtes durch den Bedürftigen selbst wirkt auf den sozialhilferechtlichen Leistungsanspruch wie folgt:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Härte bei Hilfen in speziellen Lebenslagen und bei Eingliederungshilfe (§ 139 S. 3 SGB IX)

Rz. 357 Ein Stiefkinddasein führt der Härtebegriff bei der Gewährung von Hilfen in speziellen Lebenslagen (z.B. bei Hilfe zur Pflege oder bei Eingliederungshilfe auch nach § 139 S. 3 SGB IX). Dabei geht es nach dem Gesetz vorrangig um den Fall, dass eine Härte anzunehmen ist, wenn eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung er...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Grundsätzliches

Rz. 279 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung – häufig angekoppelt an die Anordnung von Vorerbschaft/Nacherbschaft oder Vorvermächtnis/Nachvermächtnis – wird ab und an als absolutes Verwertungshindernis im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand angesehen.[477] Das ist so nicht richtig. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung weist dem Testamentsvollstrecker nach § 2...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Herausgabeansprüche gegenüber dem Testamentsvollstrecker aus § 2017 BGB

Rz. 287 Es gibt keine Regel, die besagt, dass bei Anordnung von Dauertestamentsvollstreckung oder bei Bedürftigen-/Behindertentestamenten sozialhilferechtlich nie auf einen Herausgabeanspruch verwiesen werden kann.[490] Der Dauertestamentsvollstrecker hat den Nachlass in Besitz zu nehmen. Er hat ihn im Allgemeinen auf Dauer in seinem Besitz zu halten und ordnungsmäßig zu verw...mehr

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§ 4 Leistungsrecht und Regr... / A. Leistungsrecht

Rz. 1 Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern. Dafür stehen die in § ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbfall-Zufluss und Vorverlegung des Zuflusses

Rz. 60 Ein Beispiel für einen vom tatsächlichen Zufluss abweichenden "normativen" Zufluss ist die zeitliche Vorverlegung des Zuflusses aufgrund einer rechtlichen Wertung. Das betrifft die rechtliche Qualifizierung einer Erbschaft (§ 1922 BGB) als Einkommen oder Vermögen (in der Literatur "Erbfall-Zufluss" genannt).[110] Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine aus dem E...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Zur Diskussion gestellt – ein Fall aus der Praxis

Rz. 363 Der Begriff der Härte ist nach diesseitiger Ansicht als ein Tatbestand zu verstehen, der Reibungsverluste auszugleichen hat. Solche Reibungsverluste entstehen insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber "normative Schutzschirme" an einer Stelle im Gesetz geschaffen hat und diese Schutzschirme dann an einer anderen Stelle nicht mehr wirken, z.B. weil der Gesetzgeber das P...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 6. Sonstige Schulden und Lasten

Rz. 119 Vermögen kann belastet sein, ein Grundstück z.B. durch eine Grundschuld oder Hypothek, die ein Darlehen besichert. Die Darlehensforderung ist dann eine berücksichtigungsfähige Schuld nach § 28 Abs. 3 BAföG, wenn sie nicht zuvor schon bei der Eingangsbewertung abgezogen wurde. Rz. 120 Sofern die auszubildende Person Eigentümer einer Immobilie ist, die mit einem Nießbra...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Voraussetzungen und Prüfungsmöglichkeiten

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / I. Kein Vermögen (§ 27 Abs. 2 BAföG)

Rz. 37 § 27 Abs. 2 BAföG regelt, was ausdrücklich nicht zum Vermögen zählt. Nicht als Vermögen gelten nach § 27 Abs. 2 BAföG Rz. 38 Unter Rechten auf Versorgungsbezüge, auf Renten und andere wiederkehrende Leistungen sind nur die Stammrechte zu verstehen, ni...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbfall vor dem Bedarfs-/Antragszeitraum – Pflichtteilsanspruch im Bedarfs-/Antragszeitraum erfüllt

Rz. 190 Wie zuvor auch, ist ein Anfall eines Pflichtteilsanspruchs vor dem Bedarfs-/Antragszeitraums Vermögen nach § 12 SGB XII. Sodann bietet sich für die weitere Bewertung und Vorgehensweise kein einheitliches Bild. Geiger [342] spricht davon, dass es für die Bestimmung, was Einkommen und was Vermögen sei, keinen Algorithmus gebe. Z.T. wird ohne jede Begründung oder Einschrä...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / C. Vermögen

Rz. 21 Die Berücksichtigung des Vermögens im WoGG kann von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung beeinflusst sein. Das WoGG kennt keine eigenen Vermögensvorschriften, sondern nur einen Versagenstatbestand wegen Rechtsmissbräuchlichkeit in § 21 Nr. 3 WoGG, der an ein tatsächliches, auf die Herbeiführung der Leistungsgewährung gerichtetes Verhalten anknüpft, das mit dem Zweck de...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Hilfe in speziellen Lebenslagen – § 19 Abs. 3 SGB XII

Rz. 203 Fallbeispiel 27: Die bedürftige Erbin und die ambulante Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) Die schwer körperbehinderte Sozialhilfeempfängerin (Pflegegrad 5), die zu Hause lebt, wohnt zur Miete. Die Miete beläuft sich auf 300 EUR zzgl. 50 EUR Heizkosten. Täglich benötigt sie vier Stunden Pflege durch eine Pflegefachkraft. Weitere vier Stunden leistet ein Angehöriger...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / III. Vermögenszuordnung

Rz. 50 Grundsätzlich sind vom einzusetzenden Vermögen nur solche Vermögenswerte erfasst, die im Eigentum des Auszubildenden stehen oder deren Inhaber er ist. Das betrifft in der Praxis zunächst die Fälle, in denen typischerweise Eltern, Großeltern oder sonstige Verwandte bei Banken Vermögen für ihre Kinder, Enkelkinder etc. angespart haben.[38] Aus wessen Mitteln auf ein Kon...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Berechnungsmodus

Rz. 16 Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in einer mehrstufigen Einzelfallprüfung zu ermitteln.[25] Zunächst ist die Größe der konkret betroffenen Unterkunft zu ermitteln. Bei den Kosten der Unterkunft sind individuelle Besonderheiten – wie z.B. bestehende Behinderungen – im Rahmen der (konkreten) Angemessenheits...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Übersicht

Rz. 308 Das SGB XII stellt grundsätzlich nicht sämtliches Vermögen, das nach der obigen Prüfung als verwertbares Vermögen verbleibt, zur Anrechnung. Die Sozialhilfe darf nach § 90 Abs. 2 SGB XII nicht abhängig gemacht werden:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Einmalige Zuflüsse und der Sechs-Monats-Verteilzeitraum

Rz. 75 "Normativ" ist etwas anders in § 82 Abs. 7 SGB XII geregelt. Danach werden einmalige Einnahmen, bei denen für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der Einnahme erbracht worden sind, im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 6. Abweichende Bedarfsbestimmung oder anzurechnendes Einkommen – §§ 27a Abs. 4, 43 Nr. 1 SGB XII

Rz. 96 Um die Wirkung zugeflossenen Einkommens oder Vermögens im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand exakt beurteilen zu können, bedarf es schließlich noch der Auseinandersetzung mit der Frage, was der Unterschied zwischen der sozialhilfeschädlichen Wirkung von Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden nach §§ 82 ff., 90 SGB XII und der Wirkung der "anderweitigen Beda...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Schontatbestand Einkommen III: Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben

Rz. 85 Nach § 11a Abs. 5 SGB II sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht anzurechnen, wenn Di...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / IV. Der Vermögensbegriff des SGB VIII

Rz. 28 Die juristische Praxis ist auf die Bedeutung erbrechtlicher – und damit auch schenkungsrechtlicher – Sachverhalte im SGB VIII erst durch eine Entscheidung des BVerwG[18] in einem Fall aufmerksam geworden, bei dem die Betroffene seit ihrem fünften Lebensjahr 1997 in einer Pflegefamilie lebte und Jugendhilfeleistungen in Vollzeitpflege bzw. als Heimerziehung erhielt. 20...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Prüfungsschema

Rz. 208 Neben dem Einkommen hat der Hilfesuchende im SGB XII nach § 90 Abs. 1 SGB XII sein verwertbares Vermögen einzusetzen, soweit es nicht ausdrücklich normativ geschont ist. Prüfungsschema Vermögen: Die Prüfung, ob und inwieweit Vermögen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII als zur Verfügung stehende Bedarfsdeckungsmöglichkeit zu berücksichtigen ist, erf...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / IV. Rechtliche Unverwertbarkeit

Rz. 77 Nach § 27 Abs. 1 S. 2 BAföG sind Gegenstände, soweit der Auszubildende sie aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kann, von der Verwertung ausgenommen. Verwertung meint nicht nur die Veräußerung, sondern auch die Belastung (z.B. Hypothek, Verpfändung einer Sache oder einer Forderung) eines Gegenstands. Rz. 78 Davon abzugrenzen ist die faktische bzw. auch die wirtschaf...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Finanzierungskosten

Rz. 10 Zu den zu berücksichtigenden Positionen der Kosten der Unterkunft in Eigentum (KdU) gehören die Finanzierungskosten.[10] Notarkosten, wie sie anlässlich des Erwerbs einer Immobilie entstehen, fallen nicht unter den Begriff der Unterkunftskosten.[11] Ob eine Leibrentenzahlung an den Voreigentümer wie die Tilgung eines Darlehens zur Wohnraumfinanzierung oder einer Kaufpre...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / B. Gerichtskosten

Rz. 3 Die Gerichtskosten und Auslagen in Betreuungsverfahren werden nach dem GNotKG und seinen Anlagen 1 (Kostenverzeichnis – KV GNotKG) und 2 festgestellt. Zu den Auslagen des Gerichts (§ 14 GNotKG) gehören insbesondere die Honorare des Sachverständigen[2] und des Verfahrenspflegers, aber auch Zeugenentschädigungen und Reisekosten, z.B. des Richters anlässlich der persönlich...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das Hausgrundstück von angemessener Größe, § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II

Rz. 133 Im Zusammenhang mit dem Wunsch, etwas zu verschenken oder zu vererben, sind das selbstgenutzte Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II von besonderer praktischer Bedeutung. Der Wunsch, das Hausgrundstück als Familienheim zu erhalten, ist bei der Prüfung der Angemessenheit nach § 12 Abs. 3 S. 1 N...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Kann im SGB XII Vermögen zu Einkommen werden? (Zuflusszeitpunkt für Forderungen)

Rz. 82 Das Zuflussprinzip, das für den Rechtscharakter einer Einnahme auf den tatsächlichen Zufluss abstellt, modifiziert diesen Grundsatz auch, wenn es um Forderungen geht. Die Rechtsprechung geht zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen nach dem, was wertmäßig zufließt, und dem, was bereits vorhanden ist, davon aus, dass Einnahmen grundsätzlich aus bereits bestehenden Rech...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Kann aus Vermögen Einkommen werden?

Rz. 96 So wie aus Einkommen Vermögen werden kann, stellt sich neben den Fällen der Forderungsrechtsprechung auch in anderen Fällen die Frage, ob aus Vermögen Einkommen werden kann – oder doch nicht? Einzelne Stimmen in der Literatur lehnen dies kategorisch ab. In keinem Fall werde Vermögen zu Einkommen.[146] Aus der Wissensdatenbank der Arbeitsagentur ergibt sich ein Spezialf...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VI. Sozialhilferechtliche Inhalte des Vermögensbegriffs des § 90 SGB XII

Rz. 36 Anders ist es dagegen mit den Inhalten des § 90 SGB XII und der Art der Vermögensanrechnung. § 92 Abs. 1a SGB VIII definiert nicht, was Vermögen i.S.d. SGB VIII ist. Deshalb hier noch einmal für die wenigen verbleibenden Praxisfälle zusammengefasst: Ohne Bedeutung ist nach Maßgabe der sozialhilferechtlichen Bestimmung des Vermögensbegriffs die Herkunft des Vermögens od...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die Unverwertbarkeit aus wirtschaftlichen Gründen

Rz. 224 Anders als im SGB II, das in § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II einen Verwertungsausschluss wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit kennt, ergibt sich der Verwertungsausschluss in § 90 SGB XII aus der allgemeinen Definition der Verwertbarkeit. Aus wirtschaftlicher Sicht ist ein Vermögensgegenstand unverwertbar, wenn in absehbarer Zeit kein verwertbarer Betrag dafür erzielt...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / 2. Die Freigabe von Mitteln unter Verstoß gegen Verwaltungsanordnungen

Rz. 30 Fallbeispiel 82: Die fehlerhafte Herausgabe von Erbschaftsmitteln Der Testamentsvollstrecker eines klassischen Behindertentestaments legte auf Aufforderung des Ergänzungsbetreuers, er solle den Anteil der Betroffenen am Erbe für diese anlegen, den sich aus der Erbquote ergebenden Betrag von 30.000 EUR auf einem Sparkonto an, das auf den Namen der Betroffenen lautete. D...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Einnahmen in Geldeswert – Kein Einkommen, sondern Vermögen (§ 12 SGB II) oder doch nicht?

Rz. 32 Nach der Neuregelung zum 1.8.2016 sind Einnahmen in Geldeswert – also insbesondere Sachwerte – im SGB II jetzt kein Einkommen mehr, sondern Vermögen. Zitat "Einnahmen in Geldeswert bleiben daher künftig grundsätzlich anrechnungsfrei und sind somit ab dem Ersten des Monats, der auf den Monat des Zuflusses folgt, dem Vermögen der Leistungsberechtigten zuzuordnen. Erforder...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Grundsätze

Rz. 149 Allgemein kommt es darauf an, ob der Vermögenseinsatz nach den Regelvorschriften und Leitvorstellungen des SGB II wegen des Vorliegens einer Atypik nicht zu einem adäquaten Ergebnis führen würde. Es geht also um die atypischen und ungewöhnlichen Fälle,[266] bei denen auf Grund[267]mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Allgemeines

Rz. 2 § 28 SGB I bestimmt abstrakt, welche Bedarfe des Hilfesuchenden im Rahmen der Sozialhilfe abgedeckt werden können:mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Offensichtlich unwirtschaftlich (§ 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II)

Rz. 144 Offensichtlich unwirtschaftlich ist eine Verwertung, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht. Es ist auf das ökonomische Kalkül eines rational handelnden Marktteilnehmers abzustellen. Es ist festzustellen, welchen Verkehrswert der Vermögensgegenstand gegenwärtig auf dem Mar...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Ausgangspunkt: Der tatsächliche Zufluss vor oder nach Antragstellung

Rz. 33 Um Einkommen und Vermögen voneinander zu unterscheiden, ist wie im SGB XII nach der "modifizierten" Zuflusstheorie vom tatsächlichen Zufluss eines wirtschaftlich relevanten Mittels auszugehen.[56] Abzustellen ist dabei auf die erste Antragstellung des laufenden Leistungsfalls.[57] Dieser Antrag wirkt zurück auf den ersten Tag des Antragsmonats (§ 37 SGB II). Auf die U...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / VI. Vermögensverschonung II: Freibeträge

Rz. 127 Das verwertbare Vermögen ist um bestimmte Freibeträge zu bereinigen (§ 12 Abs. 2 SGB II). Rz. 128 Die Grundfreibeträge sind allerdings begrenzt: Rz. 129 Der Freibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II gilt für jegliche Form der Altersvorsorge. Maßgebend ist jedoch, dass deren Verwertung vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich unwiderruflich ausgeschlossen ist (§ 168 Abs...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Schontatbestand Einkommen II: Nach Zweck und Inhalt geschontes Einkommen – § 83 SGB XII

Rz. 115 Auf die Herkunft von Einkommen und Vermögen kommt es für die Frage, ob Zuflüsse eingesetzt werden müssen, im Sozialhilferecht in der Regel nicht an. Ausnahmen müssen normativ gestaltet sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, dem das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung folgt, kommt es deshalb bei der Berücksichtigung von Einkommen auf...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Wohnflächengrenzen

Rz. 322 Das BSG geht bei der Beurteilung der Angemessenheit sowohl im SGB II als auch im SGB XII von den Wohnflächengrenzen des § 39 WoBauG aus.[559] Eigentumswohnungen sind dann nicht unangemessen groß, wenn die Wohnfläche bei vier Personen 120 qm nicht überschreitet. Bei einer geringeren Personenzahl ist für jede Person ein Abschlag von 20 qm vorzunehmen. Im Regelfall ist v...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) und betreuungsgerichtliche Genehmigungserfordernisse

Rz. 237 Nicht jeder Volljährige kann frei und wirksam Willenserklärungen abgeben, insbesondere nicht, wenn Betreuung angeordnet ist (§ 1896 BGB). Hinweis Am 1.1.2023 tritt neues Betreuungsrecht unter vollkommener Neuregelung der Genehmigungsvorschriften in Kraft. Soweit es zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, o...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Tatsächlicher Zuflusszeitpunkt

Rz. 57 Grundsätzlich erfolgt die Abgrenzung von Einkommen zu Vermögen nach dem Zufluss und seinem Zeitpunkt. Das für das SGB XII zuständige BSG[104] folgt bei der Abgrenzung von Einkommen zu Vermögen insoweit der Rechtsprechung des BVerwG und geht vom tatsächlichen Zufluss [105] eines einzusetzenden Mittels aus, weil sozialhilferechtlicher Bedarf und sozialhilferechtliche Bed...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) "Bereite" Mittel

Rz. 66 Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts (vgl. hierzu Rdn 37 ff.) konkretisieren und begrenzen die Zuflusstheorie, die darüber bestimmt, ob etwas Einkom men oder Vermögen ist. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse des Hilfesuchenden.[125] Eine konkrete Anrechnung auf den gegenwärtigen Bedarf darf nur dann erfolgen, wenn tatsächlich greifbar ist, dass dam...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel – §§ 27 ff. SGB XII

Rz. 6 Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst als den notwendigen und den weiteren notwendigen Lebensunterhalt:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Der zumutbare Einkommenseinsatz für Hilfen in speziellen Lebenslagen – §§ 85 ff. SGB XII

Rz. 132 In § 92 SGB XII wird die Frage der Zumutbarkeit des Einkommenseinsatzes bei Unterbringung in stationären Einrichtungen für die Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII konkretisiert. Für die Hilfen in speziellen Lebenslagen des 5.–9. Kapitels füllen die §§ 85 ff. SGB XII den Begriff des zumutbaren Einkommenseinsatzes im Sinne von § 19 Abs. 3 SGB XII. Die §§ 8...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Verkehrswert am Beispiel Immobilie

Rz. 122 Bei der Ermittlung des Vermögenswertes ist nach § 12 Abs. 4 SGB II vom Verkehrswert auszugehen. Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Gr...mehr