Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2.1 Anwendungsbereich der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung

Rz. 3 Die Weiterentwicklung von Grundsätzen und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie die Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung beziehen sich auf folgende Bereiche: die Gewährung und Erbringung von Leistungen (Satz 1 Nr. 1), dies umfasst primär den gesamten Leistungskatalog des SGB VIII; die Erfüllung weiterer Aufgaben (Satz 1 Nr. 2), dies betrifft Tätigkeiten, die nicht u...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Für die Aufnahme eines Pflegekindes bedurfte die Pflegeperson bereits nach § 28 JWG der Erlaubnis des Jugendamtes. Dieser Erlaubnisvorbehalt wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts v. 26.6.1990 (BGBl I S. 1163) zum 3.10.1990 bzw. 1.1.1991 in § 44 übernommen. Dieser Erlaubnisvorbehalt galt zunächst grundsätzlich für alle Formen der Famili...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.5 Angemessene Eigenleistung

Rz. 25 Der Träger muss außerdem eine angemessene Eigenleistung erbringen, um Förderungen zu erhalten (Nr. 4). In welcher Weise er die Eigenleistung erbringt, legt das Gesetz nicht fest. Anstelle einer finanziellen Beteiligung kann er die Eigenleistung auch erbringen, indem er Räumlichkeiten, Fahrzeuge oder andere Sachmittel kostenlos oder günstiger bereitstellt. Schließlich ...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.1 Inhalt des Anspruchs

Rz. 22 Soweit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, liegt es im beiderseitigen Interesse der öffentlichen und freien Jugendhilfe, sich um einen Vereinbarungsabschluss zu bemühen. Dass Vereinbarungen lediglich anzustreben sind, macht andererseits deutlich, dass die freien Träger keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung gegen den öffentlichen Träger haben kön...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.9 Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts

Rz. 67c Die Ausgestaltung des deutschen Sozialrechts obliegt an sich dem deutschen Gesetzgeber. Sofern sich der Staat zur Leistungserfüllung jedoch Privater bedient und gleichzeitig die Leistungen aus öffentlichen Geldern finanziert, ist immer auch sowohl an das nationale als auch an das unionsrechtliche Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht zu denken (vgl. v. Boetticher/Münder,...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.2 Anwendbarkeit der Wettbewerbsvorschriften

Rz. 9 Unter einem Unternehmen i. S. d. Art. 81 bis 86 EGV ist nach dem herrschenden funktionalen Unternehmensbegriff (EuGH, Urteil v. 22.1.2002, C-218/00) unabhängig von der gewählten Rechtsform jede natürliche und juristische Person zu verstehen, die einer selbständigen, auf den Austausch von Waren oder Dienstleistungen gerichteten, erlaubten erwerbswirtschaftlichen Tätigke...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Die Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 1) 2.1.1 Rechtscharakter Rz. 10 Das Gesetz stellt die Förderung der freien Jugendhilfe nicht in das Belieben der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift ist als Sollens-Verpflichtung gestaltet. Sie begründet damit ein intendiertes Ermessen: Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung; nur in begründeten Ausnahmefällen darf...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1 Allgemeines

1.1 Funktion und Bedeutung Rz. 1 § 74 hat eine Dreifachfunktion: Er konkretisiert den Förderungsauftrag der öffentlichen Jugendhilfe zugunsten der freien Jugendhilfe gemäß § 4 Abs. 3 Er schafft damit die Voraussetzungen dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe (partnerschaftliche Zusammenarbeit und Nachrang) ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1 Die Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 1)

2.1.1 Rechtscharakter Rz. 10 Das Gesetz stellt die Förderung der freien Jugendhilfe nicht in das Belieben der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift ist als Sollens-Verpflichtung gestaltet. Sie begründet damit ein intendiertes Ermessen: Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung; nur in begründeten Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden (vgl. Sieben, VBlBW 2011 S. 223, 2...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3 Ermächtigung zu Auflagen bei der Förderung von Leistungen (Abs. 2)

2.3.1 Anwendungsbereich Rz. 34 Soweit von der freien Jugendhilfe Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen geschaffen werden, um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe zu ermöglichen, kann die Förderung von der Bereitschaft abhängig gemacht werden, diese Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung und unter Beachtung der in § 9 genann...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1 Anwendungsbereiche des Ermessens

2.4.1.1 Überblick Rz. 40 Rechtsfolge der Erfüllung der Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 und 2 ist die Förderverpflichtung. Die regelmäßige Förderungsverpflichtung gemäß § 74 Abs. 1 besteht allerdings nur dem Grunde nach (so auch BVerwG, Urteil v. 17.7.2009, 5 C 25.08; OVG Lüneburg, Urteil v. 25.3.1998, 4 L 3057/96; VG München, Urteil v. 12.1.2005, M 18 K 04.2789 Rz. 46; Wabnit...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesamtverantwortung, Planungsverantwortung Rz. 3 Nach Abs. 1 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, d. h. die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger (§ 69 Abs. 1 Satz 2) sowie die nach Landesrecht bestimmten überörtlichen Träger (§ 69 Abs. 1 Satz 3), für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsveran...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.5 Maßstäbe der Förderung gleichartiger Maßnahmen (Abs. 5)

2.5.1 Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes Rz. 57 § 74 Abs. 5 befasst sich mit der Konkurrenzsituation mehrerer Träger der freien Jugendhilfe, wenn es um die Förderung geht. Bei der Förderung gleichartiger Maßnahmen mehrerer Träger sind danach gleiche Grundsätze und Maßstäbe anzulegen. Hierin kommt klar zum Ausdruck, dass Abs. 5 Satz 1 eine einfachgesetzliche Ausprägu...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Adressaten (Abs. 1) Rz. 3 Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich nicht nur an den jungen Menschen (also gemäß § 7 Abs. Nr. 4 unter 27 Jährige), sondern darüber hinaus an die Erziehungsberechtigten. Der Begriff der Erziehungsberechtigten ist weit zu fassen: Hierunter sind nicht nur die Eltern, sondern auch sonstige Personenfürsorgeberechtig...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.6 Förderung der Fortbildung bei anerkannten Trägern (Abs. 6)

2.6.1 Adressatenkreis Rz. 62 § 74 Abs. 6 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bei der Förderung auch die Fortbildung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der freien Träger sowie im Bereich der Jugendarbeit die Errichtung und Unterhaltung von Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten zu berücksichtigen. Die Förderung dieser Bereiche ist allerdings...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bestands- und Bedarfsermittlung Rz. 4 Jeder sachgerechten Planung muss eine exakte Ermittlung des Bestandes an Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe vorausgehen ( Abs. 1 Nr. 1). Nur aus einer solchen Ermittlung der vorhandenen Infrastruktur ist eine Ableitung des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs möglich ( Abs. 1 Nr. 2). Sowohl die Bestandsermittlung als auch di...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7 Träger der öffentlichen Jugendhilfe: Zuständigkeit

2.7.1 Überblick Rz. 64 Das SGB VIII legt nicht ausdrücklich fest, welcher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Förderung zuständig ist. Es überlässt dies im Wesentlichen dem Landesrecht. Möglicherweise hat der Gesetzgeber auch von der Festlegung allgemeiner Zuständigkeiten abgesehen, weil eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe für eine Fö...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung Rz. 3 Die Weiterentwicklung von Grundsätzen und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie die Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung beziehen sich auf folgende Bereiche: die Gewährung und Erbringung von Leistungen (Satz 1 Nr. 1), dies umfasst primär den gesamten Leistungskatalog des SGB VIII; die Erfüllung weiterer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufgaben des Bundes Rz. 3 Wie die obersten Landesbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich so soll auch die zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Jugendhilfe anregen und fördern. Die oberste Bundesbehörde erfüllt die Verpflichtung des Abs. 1 in der Regel durch die Umsetzung des Gesetzgebungsauftrages nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG, den Erlass von Verwaltungsvorsch...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Katalogaufzählung der Stellen und Einrichtungen Rz. 7 Aus der Reihenfolge des Kataloges der Stellen und Einrichtungen in § 81 lässt sich nicht auf die Bedeutung und Intensität der Zusammenarbeit schließen. In Nr. 1 werden die Träger der verschiedenen Sozialleistungen aufgezählt, die mit ihren unterstützenden Hilfesystemen und Angeboten als Kooperationspartner in Betracht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1 Systematische Einordnung

2.1.1 Verhältnis zur Förderung nach § 74 Rz. 2 Zur systematischen Einordnung in das gesetzliche Finanzierungssystem gilt Folgendes: Kostenerstattungs- oder Pflegesatzvereinbarungen stellen nur eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten dar, um den Betrieb der Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe zu finanzieren. So steht § 77 zum einen neben Maßnahmen der finanziell...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorrang des Landesrechts Rz. 3 Absatz 1 will den Strukturveränderungen infolge der Föderalismusreform Rechnung tragen. Insbesondere soll das sog. Aufgabendurchgriffsverbot in Art 84 Abs. 1 Satz 7 GG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006 (BGBl. I S. 2034) umgesetzt werden. Danach dürfen durch Bundesgesetz Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 4 Musterhonorarverträge

4.1 Fortbildungsveranstaltungen Rz. 12 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt-, …, vertreten durch den Oberbürgermeister, …, nachstehend "Auftraggeber" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Auftragnehmer" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit im Auftrage des Auftraggebers die Leitung von Fortbildungsve...mehr

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Jung, SGB VIII § 82 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 82 nimmt in redaktionell leicht veränderter Form die Regelung des früheren § 22 JWG auf.mehr

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Jung, SGB VIII § 82 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufgaben der obersten Landesjugendbehörden Rz. 4 Die oberste Landesjugendbehörde hat nach Abs. 1 die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Aus diesem allgemeinen Programmsatz lassen sich einklagbare Ansprüche auf konkrete Maßnahmen weder zugunsten der öffentlichen und freien Trä...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erlaubnisvorbehalt 2.1.1 Eingreifen des Erlaubnisvorbehalts (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Grundsätzlich steht nach Abs. 1 Satz 1 jede (Vollzeit-)Pflegestelle unter einem sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies besagt, dass vor Aufnahme der Vollzeitpflege eine Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes einzuholen ist. In der Folge zieht das eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrecht...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bundesjugendberichte Rz. 3 In Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflicht hat die Bundesregierung bisher folgende Berichte zu folgenden thematischen Schwerpunkten vorgelegt: 1965: 1. Jugendbericht zur Lage der Jugend und zu den Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe, BT-Drs. IV/3515; 1968: 2. Jugendbericht über die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in der Jugendhilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.1 Anforderungen an hauptberufliche Mitarbeiter

2.1.1 Ausbildung als Fachkräfte Rz. 2 Die Vorschrift wendet sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In Bezug auf die freien Träger formuliert § 75 Abs. 1 Nr. 3 fachliche und personelle Anforderungen an die anzuerkennenden Träger und an die Eignung ihrer Mitarbeiter: dabei hat ein freier Träger, der die Anerkennung anstrebt, sein Personalkonzept an den Standards der ö...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2 Nach der Erlaubniserteilung

2.2.1 Überwachung (Abs. 3 Satz 1) Rz. 16 Nach Erteilung der Pflegeerlaubnis hat das Jugendamt nach Abs. 3 Satz 1 den Auftrag ("soll"), an Ort und Stelle zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung weiter bestehen, das Kindeswohl in der Pflegefamilie also nach wie vor gewährleistet ist. Diese Überwachungspflicht bedeutet aber keine permanente Kontrolle aller P...mehr

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Jung, SGB VIII § 15 Landesr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Die konkurrierende Gesetzgebung gemäß Art. 74, Art. 72 GG Rz. 3 Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung auf die öffentliche Fürsorge. Die Vorschrift umfasst im Kern die öffentliche Hilfe bei wirtschaftlicher Notlage und wird im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip weit ausgelegt (Jarass/Pieroth, GG, Art. 74 Rz. 17). Das BVerfG hat u. a....mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4 Förderungsermessen: Art, Höhe und Auswahl (Abs. 3 und 4)

2.4.1 Anwendungsbereiche des Ermessens 2.4.1.1 Überblick Rz. 40 Rechtsfolge der Erfüllung der Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 und 2 ist die Förderverpflichtung. Die regelmäßige Förderungsverpflichtung gemäß § 74 Abs. 1 besteht allerdings nur dem Grunde nach (so auch BVerwG, Urteil v. 17.7.2009, 5 C 25.08; OVG Lüneburg, Urteil v. 25.3.1998, 4 L 3057/96; VG München, Urteil v. 12...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.2 Gewährleistungsgarantie

2.2.1 Anforderungen an die Infrastruktur Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Während Einri...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2 Exkurs: Einfluss des Europarechts auf die Aufgaben des Bundes und der Länder

2.2.1 Auswirkungen der Gesamt- und der Planungsverantwortung auf das europäische Vergabe- und Wettbewerbsrecht Rz. 5 Neben der oben unter Rz. 3 f. dargelegten Zuständigkeit des Bundes für die Abstimmung von Angelegenheiten der Jugendhilfe und der Politiken mit Bezügen zur Jugendhilfe im internationalen Bereich ist darüber hinaus zu beachten, dass die Normen des Europarechts i...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Staatliche Förderungsverpflichtung (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 enthält die staatliche Pflicht zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen. Es geht also nicht um die Leistungsgewährung als solche, sondern um die Unterstützung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der organisierten Jugendträger. Unter "Fördern" versteht man dabei nicht nur die wirtschaftlich-finanzielle, son...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Systematische Einordnung 2.1.1 Verhältnis zur Förderung nach § 74 Rz. 2 Zur systematischen Einordnung in das gesetzliche Finanzierungssystem gilt Folgendes: Kostenerstattungs- oder Pflegesatzvereinbarungen stellen nur eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten dar, um den Betrieb der Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe zu finanzieren. So steht § 77 zum einen ne...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2 Rechtspraxis

2.1 Jugendhilfeausschuss 2.1.1 Stimmberechtigte Mitglieder Rz. 2 Absatz 1 differenziert nach den Mitgliedern, die von der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt werden (Nr. 1), und den von den freien Trägern der Jugendhilfe vorgeschlagenen Mitgliedern (Nr. 2). Die Vorschrift bestimmt nicht die Anzahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses,...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1 Jugendhilfeausschuss

2.1.1 Stimmberechtigte Mitglieder Rz. 2 Absatz 1 differenziert nach den Mitgliedern, die von der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt werden (Nr. 1), und den von den freien Trägern der Jugendhilfe vorgeschlagenen Mitgliedern (Nr. 2). Die Vorschrift bestimmt nicht die Anzahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, sondern lediglich das S...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7 Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

2.7.1 Inhalt des Anspruchs Rz. 22 Soweit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, liegt es im beiderseitigen Interesse der öffentlichen und freien Jugendhilfe, sich um einen Vereinbarungsabschluss zu bemühen. Dass Vereinbarungen lediglich anzustreben sind, macht andererseits deutlich, dass die freien Träger keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung gegen den öff...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2 Voraussetzungen des Förderungsanspruchs (Abs. 1 Satz 1 HS 2; Satz 2)

2.2.1 Träger der freien Jugendhilfe Rz. 18 Ziel der Förderung ist die freie Tätigkeit der Jugendhilfe. Nach dem Gesetzeswortlaut ist sie auch Adressat. Damit sind also nicht nur Träger der freien Jugendhilfe förderfähig (a. A. VG Düsseldorf, Urteil v. 5.11.2009, 24 K 1012/09 Rz. 33). Die Förderung muss auch nicht von vornherein trägerbezogen gestaltet sein. Dennoch dürfte es ...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anforderungen an hauptberufliche Mitarbeiter 2.1.1 Ausbildung als Fachkräfte Rz. 2 Die Vorschrift wendet sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In Bezug auf die freien Träger formuliert § 75 Abs. 1 Nr. 3 fachliche und personelle Anforderungen an die anzuerkennenden Träger und an die Eignung ihrer Mitarbeiter: dabei hat ein freier Träger, der die Anerkennung anstr...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2 Rechtspraxis

2.1 Öffentliche Träger Rz. 3 Die öffentlichen Träger sind in § 69 und in den ergänzenden Vorschriften des Landesrechts genau bezeichnet. Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ihnen wird die Jugendhilfe als Selbstverwaltungsaufgabe zugewiesen. Die überörtlichen Träger der Jugendhilfe werden nach dem jeweiligen Landesrecht b...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1 Erlaubnisvorbehalt

2.1.1 Eingreifen des Erlaubnisvorbehalts (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Grundsätzlich steht nach Abs. 1 Satz 1 jede (Vollzeit-)Pflegestelle unter einem sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies besagt, dass vor Aufnahme der Vollzeitpflege eine Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes einzuholen ist. In der Folge zieht das eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Personensorgeber...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2.2 Rücknahme und Widerruf (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 18 Stellt sich nach Erteilung der Pflegeerlaubnis heraus, dass das Kindeswohl gefährdet ist, ist es also hinreichend wahrscheinlich, dass das Kindeswohl bei der Pflegeperson in absehbarer Zeit nicht mehr gewährleistet ist, so hat das Jugendamt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einzugreifen. Hieraus folgt, dass prognostisch abzuschätzen ist, ob die G...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.2 Fachliche Voraussetzungen

Rz. 19 Eine Förderung setzt voraus, dass der Träger der freien Jugendhilfe die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt (Nr. 1 HS 1). Rz. 19a Dies wurde zuletzt durch das BKiSchG mit Wirkung zum 1.1.2012 im HS 2 um das Erfordernis der Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a ergänzt (BGBl. I S. 2975, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.1 Gesamtverantwortung, Planungsverantwortung

Rz. 3 Nach Abs. 1 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, d. h. die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger (§ 69 Abs. 1 Satz 2) sowie die nach Landesrecht bestimmten überörtlichen Träger (§ 69 Abs. 1 Satz 3), für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. Das BVerfG (Urteil v. 21.11.2017, 2 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.2 Abgrenzung zur Förderverpflichtung

Rz. 42 Das danach bestehende Förderermessen hinsichtlich Art, Höhe und Auswahl darf die Förderverpflichtung dem Grunde nach allerdings nicht in Frage stellen (vgl. oben zu Abs. 1 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 15.1.1997, 16 A 2389/96; v. Boetticher/Münder, in: Münder u. a., FK-SGB VIII, § 74 Rz. 19). Hiergegen dürfte jedenfalls dann verstoßen werden, wenn schlechthin...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.4 Wahrnehmung der "anderen Aufgaben der Jugendhilfe"

Rz. 11 Die in § 2 Abs. 3 aufgelisteten anderen Aufgaben der Jugendhilfe sind grundsätzlich den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zugewiesen (Abs. 3 Satz 1). Freie Träger können diese Aufgaben (der öffentlichen Träger) wahrnehmen oder mit ihrer Ausführung betraut werden (Abs. 3 Satz 2), "soweit dies ausdrücklich bestimmt ist". Die Bestimmungen dazu enthält § 76. Die öffent...mehr

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Jung, SGB VIII § 82 Aufgabe... / 2.2 Weitere Aufgaben der Länder

Rz. 7 Neben den obersten Landesjugendbehörden weist Abs. 2 den Ländern weitere Aufgaben zu. Angesprochen sind hier die Landesparlamente und Landesregierungen (vgl. Rz. 1). Während Abs. 1 den obersten Landesjugendbehörden vornehmlich verwaltungsorganisatorische, koordinierende und fachliche Aufgaben zuweist, fordert Abs. 2 von allen Verfassungsorganen und Behörden der Länder,...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.3 Ermessensreduzierung auf Null

Rz. 26 Im Einzelfall können Rechtsgründe dazu führen, dass sich das Ermessen so verdichtet, dass nur noch der Abschluss der Vereinbarung ermessensfehlerfrei ist. Eine solche Ermessensreduzierung auf Null findet namentlich dann statt, wenn Kostenvereinbarungen mit gleichartigen Trägern bereits abgeschlossen wurden. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich dann ein Anspr...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.6 Problematik der Verknüpfung

Rz. 39 Die Verknüpfung zwischen Förderung und Jugendhilfeplanung sowie Grundrichtungen der Erziehung steht in einem Spannungsverhältnis zur Achtung der Selbständigkeit der freien Jugendhilfe. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde § 74 Abs. 2 Satz 2 aufgenommen. Man wollte der Gefahr vorbeugen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Bedingungen für eine Förderung a...mehr