Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Wirtschaftlich unabhängig aus eigener Kraft

Rz. 119 Hinter der Fallgruppe der wirtschaftlich unabhängigen Menschen mit Behinderung verbergen sich diverse Fallgruppen. Die Gleichung "behindert = Notwendigkeit eines Behindertentestaments" geht nicht auf. Selbst bei einem Grad der Behinderung von 100 ist nicht jeder Mensch mit Behinderung ein Fall für ein Behindertentestament. Er kann selbst über ausreichende eigene oder ...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / A. Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 1 Junge Menschen und Personensorgeberechtigte haben gem. § 8 SGB I ein soziales Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen. Rz. 2 § 27 SGB I ist die Einweisungsvorschrift der Kinder- und Jugendhilfe und zählt die Leistungen auf, mit dene...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 4. Exkurs: Behinderte Kinder und die abgeleiteten Ansprüche vom beamteten Elternteil

Rz. 83 Behinderte "Beamten-Kinder" können lebenslange, abgeleitete Ansprüche nach ihren Eltern erhalten, die sich vom sonstigen Recht der sozialen Sicherung deutlich unterscheiden. Im Zentrum der Tatbestandsvoraussetzungen steht die Unfähigkeit, sich aus eigenen Mitteln unterhalten zu können. Diese Unfähigkeit kann zu beamtenrechtlichen Leistungen führen, mit denen ein behin...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 1. Der Wegfall der Bedürftigkeit und die lebzeitige Gestaltung

Rz. 199 Die Ur-Version des Behindertentestaments geht von der Prämisse aus, dass eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Hinblick auf den Bezug von nachrangigen Sozialleistungen nicht eintritt. Die Fälle der Leistungsbezieher aus SGB II, BKKG und SGB VIII haben ihre Gemeinsamkeit darin, dass der sozialrechtliche Leistungsbezug in der Regel auf eine abs...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Vergleich § 93 SGB XII mit § 33 SGB II

Rz. 182 Unter anderem kann das Jobcenter den Anspruch, den der Hilfesuchende gegen einen Dritten hat, an sich ziehen. Das geschieht nicht durch Überleitung (Magistralzession) wie im SGB XII , sondern einheitlich durch Legalzession. SGB II und SGB XII befinden sich – was den Gleichlauf der Normen angeht – daher nicht in Gleichklang. Eine Unterscheidung danach, welche Art von A...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 2. Erforderlichkeit

Die Erforderlichkeit entfällt wie bisher bei einer ausreichenden Vorsorgebevollmächtigung (dazu IX.) und der Verfügbarkeit von anderen Hilfen. Letztere werden nun im Sinne des Versuches der Kosteneinsparung besonders betont. Tatsächlich wären viele Betreuungen entbehrlich, wenn insbesondere die Sozialbehörden umfassend beraten würden, weil ein großer Teil der Arbeit von Betr...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Sozialhilferegress – Strukturprinzipien und vorbereitende Auskunft

Rz. 370 Den Begriff des Sozialhilferegresses kennt weder das SGB XII noch ein anderes nachrangiges Gesetz. Das SGB XII kennt nur die "Verpflichtungen anderer", beginnend mit den §§ 93 ff. SGB XII und Maßnahmen, mit denen eine vorläufige Hilfegewährung möglich gemacht bzw. repariert wird. Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechtes bilden sich nicht nur im sozialhilferechtli...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Der Einsatz fremder Mittel in SGB XII

Rz. 91 Im SGB XII kann der Sozialhilfeanspruch nicht nur durch den Zufluss eigener Mittel gehindert oder vernichtet werden, sondern auch durch die Mittel Dritter. Wenn Bedürftige mit Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern oder minderjährigen Kindern in häuslicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, wird bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht darauf abgestellt, ob ein familienrechtlich...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (1) Die Abgrenzung der Existenzsicherungsleistungen von SGB II und SGB XII

Rz. 194 SGB XII und SGB II zielen auf unterschiedliche Personengruppen ab, haben unterschiedliche Einkommens- und Vermögensbegriffe, unterschiedliche Schontatbestände und deshalb auch unterschiedliche Regressformen: Sie müssen daher voneinander unterschieden werden. Rz. 195 Fallbeispiel 7: Die großzügige Mutter II Die Mutter M will ihrer Tochter T 1 im Wege der vorweggenommen...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und "Rückgriff" des Sozialleistungsträgers

Rz. 6 Es ist ein Fall der unmittelbaren Anwendung des Nachranggrundsatzes gegenüber der Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, wenn Einkommen und Vermögen der einsatzpflichtigen Personen zunächst geprüft werden und dann erst eine Leistungsentscheidung getroffen wird. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz – heute SGB VIII – ist aber primär ein Hilfegesetz, kein Kostengesetz.[...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / hh) Pflichtteilsansprüche

Rz. 427 Der Übergang ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Der Sozialleistungsträger kann daher z.B. auch Pflichtteilsansprüche ohne weiteres auf sich überleiten.[719] Rz. 428 Fallbeispiel 34: Übergeleiteter Pflichtteilsanspruch aus einem fehlgeschlagenen Behindertentestament Eltern hatten ein gemeinschaft...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Verbot der Sozialhilfebedürftigkeit für Beamte?

Rz. 46 Die Entscheidung des BVerwG vom 24.1.2012,[17] die zu einer grundlegenden Änderung der Bundesbeihilfeverordnung geführt hat, hat das OVG NRW in der Folgezeit dazu veranlasst, anzunehmen, dass ein Beamter grundsätzlich nicht sozialhilfebedürftig werden dürfe: Zitat "Denn die aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht abgeleitete Notwendigkeit zur Schaffung von Härtef...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Wie wird Einkommen angerechnet? Wenn aus Einkommen Vermögen wird

Rz. 90 Entgegen dem Grundsatz, dass Sozialhilfe nicht zur Bildung von Vermögen dienen darf, hat das BSG für das SGB II in der Vergangenheit entschieden, dass der Wandel vom Einkommen zum Vermögen im SGB II möglich ist.[140] Der Wandel soll – erstaunlicherweise – möglich sein, "weil eine Erstreckung über den im Gesetz angelegten Bewilligungszeitraum (von 12 Monaten hinaus) de...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Erbteil – § 1922 Abs. 2 BGB im SGB XII

Rz. 171 Fallbeispiel 24: Was soll das Kind mit dem Erbe I? M (84 Jahre) und F (82 Jahre), bescheidene und fleißige – aber rechtlich völlig unbedarfte – Menschen haben einen geistig und körperlich behinderten Sohn S, der viel Versorgung und Betreuung benötigt. Er ist nicht erwerbsfähig. Ihr Leben hat sich immer nur um ihren Sohn gedreht. Ein Testament haben die Eheleute nicht....mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 224 Grundsätzlich gibt es keine Regel, die nichtbedürftige Bürger dazu verpflichtet, ihr Vermögen vor dem Eintritt der Hilfebedürftigkeit in einer Weise aufzuteilen, dass der Bezug von Sozialleistungen möglichst weit hinausgeschoben wird.[361] Geiger [362] hält den Erwerb von Schonvermögen vor Beginn des Leistungsbezuges auf jeden Fall in den Grenzen des § 138 BGB für zulä...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 3. Falsche Handhabung von Verwaltungsanordnungen

Rz. 227 Was aber passiert, wenn der Testamentsvollstrecker fälschlicherweise (anordnungswidrig oder sogar anordnungsgemäß) bedarfsdeckungsgeeignete Mittel unmittelbar an den bedürftigen Vorerben auskehrt? Fallbeispiel 94: Die behinderte Erbin und die Auszahlung des Taschengeldes Die Hilfeempfängerin H war aufgrund ihrer geistigen Behinderung in einer Einrichtung der Behindert...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Voraussetzungen und Prüfungsmöglichkeiten

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 1. Einkünfte in Geld und Geldeswert aus Erbfall und Schenkung I

Rz. 22 Fallbeispiel 8: Die Erbschaft im Bedarfszeitraum Die 55-jährige Tochter T ist Erbin nach ihrem Vater. Der Nachlass besteht aus einer Eigentumswohnung von 80 qm und 2.000 EUR. Welche Folgen hat das für die T? T bezieht als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte Grundsicherung nach § 41 SGB XII. Variante: T bezieht bereits seit Jahren Grundsicherung nach § 19 SGB II. Rz. 23 Eine...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / I. Das Beihilferecht der Beamten und die privaten Pflegezusatzversicherungen

Rz. 12 Fallbeispiel 1: Die beschenkte Tochter Die alleinstehende Tochter T hat vor acht Jahren von ihrem Vater die in seinem Alleineigentum stehende Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen bekommen, "damit ein eventueller Zugriff des Sozialhilfeträgers in der Zukunft vermieden werden kann". Der Vater hat sich an der gesamten Immobilie ein lebenslanges Nieß...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Die Genehmigung der Ausschlagung – Abfindungsvertrag als "nachgeholtes Behindertentestament"?

Rz. 518 In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass nach der Entscheidung des BGH "unterlassene Behindertentestamente" nach dem Erbfall "nachgeholt" werden können. Sei ein behinderter Sozialleistungsbezieher kraft gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund einer nicht (mehr) passenden letztwilligen Verfügung zum unbeschränkten Erben berufen, entstehe in seiner Person ein v...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Negativevidenz und sittenwidrige Vereinbarungen, Verzicht/Erlass und Ausschlagung

Rz. 432 In der Praxis häufen sich die Fälle, bei denen Ansprüche übergeleitet werden, die bestünden, wenn der Hilfesuchende eine nichtige Vereinbarung getroffen, nicht ein Erbe ausgeschlagen, nicht auf Rechte oder Ansprüche aus oder an einem Nachlass verzichtet oder solche erlassen hätte. Das ist grundsätzlich möglich, und das gilt selbst dann, wenn die Rechtslage mutmaßlich...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Ursachenzusammenhang zwischen Sozialhilfegewährung und Nichterfüllung des Anspruches des Hilfeempfängers gegen einen Dritten

Rz. 448 § 93 Abs. 1 S. 3 SGB XII regelt, dass der Übergang des Anspruches nur insoweit bewirkt werden darf, als bei rechtzeitiger Leistung des Dritten die Leistung entweder nicht erbracht worden wäre oder in den Fällen des § 19 Abs. 5 SGB XII Aufwendungsersatz oder ein Kostenbeitrag zu leisten gewesen wäre. Diese Begrenzung versteht sich vor dem Hintergrund, dass § 93 SGB XI...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / I. Einleitung

Rz. 1 Der Anspruch mit der wahrscheinlich größten praktischen Relevanz beim "Sozialhilfe"-Regress ist der Schenkungsrückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers.[1] Rz. 2 Schenkungen im Sinne des § 516 BGB gilt es bei der Rechtsgestaltung d...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Darlehen: zulässiger Abzugsposten oder nur verschleierte Schenkung/verdeckter freiwilliger Unterhalt?

Rz. 113 Die unterschiedliche Berücksichtigung von Verbindlichkeiten in den nachrangigen Leistungssystemen fordert unterschiedliche rechtliche Umgehensweisen mit Sachverhalten, bei denen vorgetragen wird, dass keine bedarfsdeckenden Mittel zugeflossen seien, weil es sich ja nur um ein Darlehen gehandelt habe. Rz. 114 Im BAföG wird der Rückzahlungsanspruch als Schuld in Abzug g...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Von einem nachrangigen System ins nächste nachrangige System

Rz. 205 Die Abweichung vom Grundschema eines Bedürftigentestaments, so wie es für Menschen mit Behinderung Anwendung findet, fordert m.E. besondere Sachverhaltsaufklärung und ausreichende Anhaltspunkte für eine Prognoseentscheidung. Hier besteht das Problem darin, alle denkbaren Fallkonstellationen vorherzusehen und die unterschiedlichen Leistungsnormen auf "Fallgruben" zu p...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Sich Bedürftigmachen – ein zivilrechtlicher oder ein sozialrechtlicher Störfall?

Rz. 480 Vor oder bei dem Anfall eines Zuflusses aus einem Erbfall stellt sich einem Begünstigten die Frage danach, was man ganz konkret tun kann, um zu erreichen, dass dieser Zufluss trotz Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII einen Vorteil bildet und nicht bedarfsmindernd angerechnet wird. Die Literatur sieht den Bedürftigen – zusammen mit dem erbrechtlich versiert gestal...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Ausnahmetatbestand und Vergleich zu § 103 SGB XII

Rz. 229 Verwendet der Leistungsberechtigte die aus Erbfall oder Schenkung stammenden Mittel nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts und wird dadurch die (teilweise) Hilfebedürftigkeit herbeigeführt, kann dies einen Kostenersatzanspruch nach § 34 SGB II auslösen.[372] § 34 SGB II ist als enger Ausnahmetatbestand konzipiert.[373] Er darf nicht, "durch eine weitreichende und n...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 2. Schädliche Verwaltungsanordnungen

Rz. 223 Für den Erblasser wie für den Testamentsvollstrecker ist es unabdingbar zu wissen, welche Mittel "bereite" Mittel im Sinne des Sozialhilferechtes sind und welche normativ geschont sind.[264] Die letztwillige Verfügung sollte für den Testamentsvollstrecker ein hinreichend klarer Wegweiser für ein "To do or not to do" sein. Eines der Hauptprobleme der Dauertestamentsvol...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / C. Unterschiede im Sozialleistungsverhältnis und im "Sozialhilfe"-Regress

Rz. 7 Wesen des Nachranggrundsatzes ist es, dass der Bedürftige vorrangig eigenes Einkommen und/oder eigenes Vermögen einzusetzen hat. Das erfolgt je nach Art der beanspruchten Leistung mehr oder minder strikt.[20] Methodisch geschieht das am häufigsten durch Anrechnung solcher Mittel auf den Bedarf. Und stehen solche Mittel gegenwärtig bedarfsdeckend als "bereite" Mittel nic...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Zielgerichtetes "quasi-deliktisches" Handeln notwendig

Rz. 234 Die Kostenersatzregel des § 34 SGB II hat hohe Voraussetzungen, die insbesondere im wertenden bzw. im subjektiven Bereich liegen. Sozialwidrig kann sich nur verhalten, wer sich der Sozialwidrigkeit seines Verhaltens bewusst oder grob fahrlässig nicht bewusst ist.[378] Wertend ist die Norm am Gedanken des schuldhaften, "sozialwidrigen", "quasi-deliktischen Handelns" d...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Pflichtteilsverzicht durch einen Betreuer?

Rz. 502 Auch bei nicht geschäftsfähigen Betroffenen kann der Versuch gemacht werden, mit ihrem Vertreter über einen Pflichtteilsverzicht Gestaltungsfreiheit zu erhalten. Ein Pflichtteilsverzicht durch einen Betreuer muss aber durch das Betreuungsgericht genehmigt werden. Ob eine solche Genehmigung erteilt wird, richtet sich derzeit noch nach § 1901 Abs. 2 BGB.[839] Danach hat...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) (Vorzeitiger) Verbrauch der Mittel

Rz. 239 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um verbrauchte bzw. verprasste Mittel geht, stieg lange Zeit an, wird aber im SGB II mutmaßlich aufgrund § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung an Bedeutung verlieren.[396] Fallbeispiel 68: Auf gut Deutsch: "Das Geld ist verprasst" A erbte nach dem Tod der Mutter 2017 17.000 EUR Barvermögen inkl. ...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / c) Das Recht des sozialen Nachteilsausgleichs

Rz. 141 Die Normen des sozialen (Nachteils-)Ausgleichs wurzeln – anders als bei den kausal ausgerichteten Sozialleistungstatbeständen der Sozialversicherung oder der sozialen Entschädigung – weder in einem vorbestehenden und auf Vorsorge angelegten Rechtsverhältnis noch in der haftungsrechtlichen Zurechnung eines Schadens, sondern in den Verfassungsgebotenmehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (2) Die Nutzungen des Nachlasses

Rz. 65 Wenn für den Erben von dem Erblasser nicht befreite Vor- und Nacherbschaft angeordnet wurde, so ist der Nachlass mit einer Verfügungsbeschränkung belastet, die störende Dritte wie das Sozialamt von der Nachlasssubstanz fernhält. Der Erbe kann beispielsweise nicht über Immobilienvermögen verfügen und auch nichts verschenken. Die Nachlasssubstanz bleibt für den Nacherbe...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / A. Einleitung

Rz. 1 Sozialhilfe im klassischen Sinn (SGB XII) ist die letzte Sozialleistung neben der Grundsicherung nach § 19 SGB II, "wenn sonst nichts mehr geht" und niemand mehr hilft. Der Anspruch auf Sozialhilfeleistungen ist so zu prüfen, dass zunächst der Bedarf des Betroffenen zu ermitteln und in einem zweiten Schritt zu prüfen ist, inwieweit dieser durch anzurechnendes Einkommen...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / I. Überblick

Rz. 158 Das Leistungsstörungsrecht des SGB II richtet sich auf die Wiederherstellung des Zustands, der bestanden hätte, wenn das grundsätzlich vorhandene Einkommen bzw. Vermögen zur Bedarfsdeckung zur Verfügung gestanden hätte, also ein "bereites" oder prognostisch "im Leistungszeitraum verwertbares Vermögen" gewesen wäre. Die Grundstruktur des Sozialhilferegresses im SGB II...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Darlehen

Rz. 615 Bei Erbringung von darlehensweisen Sozialhilfeleistungen mindert der Darlehensrückgewähranspruch als vom Erblasser herrührende Schuld den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls. Insoweit gelten bei der Bestimmung des Werts des Nachlasses die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Der Rückgewähranspruch, der Grundlage der Erblasserschuld ist, schließt einen au...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / 3. Oder kann auch Vermögensschonbetrag des SGB IX gelten?

Rz. 23 In einer Entscheidung zum Vermögensschonbetrag bei Eingliederungshilfeleistungen hat der BGH klargestellt, dass für den Vermögensschonbetrag das Sozialhilferecht des SGB XII und nicht das SGB IX gilt. Fallbeispiel 81: Die Berufsbetreuerin und der Pflichtteilsanspruch B leidet an einer langjährigen und chronifizierten Psychose und steht unter Betreuung einer Berufsbetre...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das Hausgrundstück von angemessener Größe, § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II

Rz. 133 Im Zusammenhang mit dem Wunsch, etwas zu verschenken oder zu vererben, sind das selbstgenutzte Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II von besonderer praktischer Bedeutung. Der Wunsch, das Hausgrundstück als Familienheim zu erhalten, ist bei der Prüfung der Angemessenheit nach § 12 Abs. 3 S. 1 N...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (b) Exkurs: Kindergeld für Menschen mit Behinderung nach dem EStG

Rz. 164 Der Schwerpunkt des Kindergeldrechts liegt heute im Einkommensteuerrecht (§§ 31 f., 62 ff. EStG). Das Kindergeld ist keine klassische Sozialleistung i.S.d. sozialen Nachteilsausgleichs mehr. Rz. 165 Der Bezug von Kindergeld kann für einen behinderten Menschen im Zusammenhang mit Erbfall oder Schenkung aber eine ganz besondere Bedeutung haben, nämlich dann, wenn der be...mehr

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Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem Ausbildungsabbruch

Leitsatz 1. Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung wegen Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG scheidet aus, sobald ein Kind sein Ausbildungsverhältnis krankheitsbedingt nicht nur unterbrochen, sondern – z.B. durch Abmeldung von der (Hoch‐)Schule oder Kündigung des Ausbildungsverhältnisses – abgebrochen hat. 2. Ist ein Kind krankheitsbedingt ni...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.5 Voraussetzung: Dienst- oder Sachleistung

Rz. 10 Voraussetzung für die Anwendung des § 18 ist ferner, dass die Teilhabeleistung ihrem Grunde nach nicht als Geldleistung, sondern als Dienst- oder Sachleistung (Naturalleistung; § 11 S. 1 SGB I) beansprucht werden kann. Die Zuordnung der einzelnen Sozialleistungen nach § 11 SGB I richtet sich nach der Form, in der die Leistung erbracht wird. Bei Sachleistungen erhält de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.2 Voraussetzungen für die Fortzahlung des Übergangsgeldes

Rz. 30 Nach § 71 Abs. 5 i. V. m. der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 29.1.2008, B 5a/5 R 26/07 R; v. 5.2.2009, B 13 R 27/08 R; v. 20.10.2009, B 5 R 44/08 R und B 5 R 22/08 R) wird das Übergangsgeld im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vom Rentenversicherungsträger weitergezahlt, wenn bisher Übergangsgeld nach § 20 Abs. 1 SGB VI beansprucht werden ...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2.3 Zu Unrecht abgelehnte Leistung

Rz. 34 Für den Kostenerstattungsanspruch bei "zu Unrecht abgelehnten" Leistungen ist die vorherige Einschaltung des Rehabilitationsträgers und dessen Leistungsablehnung unabdingbare Voraussetzung. Der Antragsteller muss somit den Abschluss des Verwaltungsverfahrens abwarten (BSG, Urteil v 14.12.2006, B 1 KR 8/06 R; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.8.2012, L 11 R...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Durch die zum 1.1.2018 in Kraft getretene Neufassung des § 18 zwingt der Gesetzgeber die Rehabilitationsträger, über Anträge auf Teilhabeleistungen zügig und zeitnah zu entscheiden...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.1 Anwendungsfall

Rz. 3 Nach dem Urteil des BSG v. 31.10.2012 (B 13 R 10/12 R) betrifft § 69 einen Sonderfall der Berechnung der unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen. Danach wird – falls keine rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften greifen und keine offenbare Unrichtigkeit bei der Berechnung der Vor-Entgeltersatzleistung vorliegt oder zu vermuten ist – auf eine erneute Erm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.3 Voraussetzung: Leistung, die nur eine einzelne Person beanspruchen kann

Rz. 8 § 18 wirkt ferner nur, wenn die Teilhabeleistung zur Verwirklichung der sozialen Rechte eines Einzelnen beiträgt (= Sozialleistung i. S. d. § 11 SGB I). Nicht von § 18 erfasst werden z. B. die finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen und -Organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen des § 45 oder Zuwendungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehab...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.4 Sonstige Behörden, Gerichte, Arbeitgeber, Dritte

Rz. 15 Abs. 3 (dritter Bereich) regelt die Zulässigkeit der Verarbeitung der Versicherungsnummer für die Behörden, die nicht schon zu den Bereichen eins und zwei gehören, ferner für die Gerichte, Arbeitgeber und "Dritte", d. h. z. B. Personen und Einrichtungen wie Wissenschaftler, Forschungsinstitute, Ärzte, Apotheker (Leistungserbringer im System der sozialen Sicherheit), S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 2.1.1 Von der Vorschrift erfasste Unterlagen

Rz. 5 Nach Abs. 1 bezieht sich die Aufbewahrungspflicht auf die Unterlagen des Leistungsträgers, die für seine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit, insbesondere für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder für die Feststellung einer Leistung, erforderlich sind. Diese Unterlagen sind nach den Grundätzen ordnungsmäßiger Aufbewahrung aufzubewahren. Erforderlich i...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zahlreiche Menschen in unserer Gesellschaft (> Statistik Rz 34) müssen mit Behinderungen (zum Begriff > Behinderten-Pauschbetrag Rz 9 f) leben, die ihre Lebensqualität schicksalhaft beeinträchtigen. Es ist moralisch und verfassungsrechtlich (Art 1 Abs 1 GG – Schutz der Menschenwürde, Art 3 Abs 3 Satz 2 GG – Benachteiligungsverbot wegen Behind...mehr