Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Auftragsinhalt

Rz. 15 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 BRAO). Er darf also auf allen Rechtsgebieten tätig werden. Ein Steuerberater darf für seinen Auftraggeber grds. nur auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig werden (§ 33 StBerG) und in Angelegenheiten, die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen und ohne die Rechtsbe...mehr

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§ 6 Mitverschulden / V. Abwägung der Schadensbeiträge

Rz. 33 Sind alle tatsächlichen Umstände – gem. § 286 ZPO – festgestellt worden, die Schadensbeiträge des haftpflichtigen Rechtsanwalts oder Steuerberaters und des geschädigten Auftraggebers begründen können, so ist – gem. § 287 ZPO – zu beurteilen, in wieweit das schadensstiftende Verhalten des Rechtsberaters und das mitwirkende – schadensursächliche und zurechenbare – Mitve...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Schutzwirkung für andere Personen

Rz. 25 Rechtsberaterverträge können Schutzwirkung auch zugunsten anderer Personen haben, die in enger Beziehung zum Mandanten stehen. Ein zwischen Mandant und Anwalt geschlossener Beratungsvertrag hat – wie der BGH[92] mit Grundsatzurteil vom 21.7.2016 ausgesprochen hat – im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Ver...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Akzessorische Haftung in gemischten Sozietäten

Rz. 13 Das Gleiche gilt sinngemäß für die Haftung in interprofessionellen Sozietäten. Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters tritt nach der dortigen Risikobeschreibung grds. nicht ein, wenn Fehler im Zusammenhang mit rechtlicher Beratung passieren. Das wäre auch nicht notwendig, denn auf diesem Feld ist der Steuerberater nicht tätig. Nachdem der BGH[20] nun ent...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Werkvertrag und Schutzwirkung für Dritte

Rz. 51 Ein Vertrag über die Erstellung und/oder Prüfung eines Jahresabschlusses ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[193] Ob dies auch dann gilt, wenn es sich beim zu erstellenden Jahresabschluss nur um eine Einzelleistung im Rahmen eines Dauermandats handelt, hat der BGH offengelassen.[194] Um eine gekünstelte Aufspaltung einer einheitlichen Geschäftsbes...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Informationspflicht des Mandanten

Rz. 40 Damit der Rechtsanwalt oder Steuerberater diese Aufgabe erfüllen kann, hat der Mandant seine vertragliche Informationspflicht zu erfüllen, also seinen Anwalt oder Steuerberater während der gesamten Dauer des Mandats wahrheitsgemäß und vollständig über die tatsächlichen Umstände seiner Rechtsangelegenheit zu unterrichten und ihm die einschlägigen Unterlagen zur Verfügu...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / 1. Grundsätzlich Ersatz aller Schäden

Rz. 41 Sofern der Schädiger die Vermeidung des Schadens nicht garantiert hat, haftet er für den Nachteil, der durch das Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der – tatsächlich fehlerhaften – Auskunft entstanden ist (negatives Interesse); insoweit hat der Schädiger den Geschädigten so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem Verhalten stünde (§ 249 BGB).[140] Ein...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Nebenpflichten vor und nach der Mandatszeit

Rz. 9 Nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann für den Rechtsanwalt außerhalb der Mandatszeit (nur) eine vor- oder nachvertragliche Nebenpflicht zum Schutz des – künftigen bzw. früheren – Mandanten entstehen, deren schuldhafte Verletzung zu einer Haftung führen kann.[69] Schließt der Anwalt in seiner Kanzlei als Unternehmer (§ 14 BGB) mit einem Verbrauch...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Ausnahmen

Rz. 361 Die Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gem. § 2 Abs. 3 BORA ist ein Rechtsanwalt nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Einzelfälle

Rz. 73 Auf folgende Fälle aus der Judikatur ist besonders hinzuweisen:mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Vertragliche Hauptpflicht

Rz. 417 Der Auftraggeber hat dem für ihn tätigen Rechtsanwalt oder Steuerberater die geschuldete Vergütung zu zahlen.[1522] Dies ist die Hauptpflicht des Mandanten aus einem Anwalts- oder Steuerberatervertrag. Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) über die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Berufstätigkeit ist am 1.7.2004 ersetzt worden durch das ...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / III. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 37 Die Darlegungs- und Beweislast für den anspruchsbegründenden Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Beratungs-, Aufklärungs- oder Auskunftspflicht (haftungsausfüllende Kausalität) wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einheitlich festgelegt. Insoweit ist für einen Schadensersatzanspruch die sich aus ...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / IV. Haftungsrechtliche Zurechnung

Rz. 29 Dem Schädiger ist ein Schaden nur dann haftungsrechtlich zuzurechnen, wenn dieser aus dem Kreis der Gefahren stammt, zu deren Abwendung die verletzte Pflicht diente (vgl. § 5 Rdn 67 ff.);[81] bei der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht ist Grundlage des Schutzzwecks enttäuschtes Vertrauen.[82] Dieser Schutzzweck bestimmt sich, falls ein Rechtsberater seinen Mand...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Beispiele

Rz. 118 Das "Gebot des sichersten Weges" hat ein Rechtsanwalt z.B. in folgenden Fällen zu beachten:mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Verhältnis zu den übrigen Grundpflichten

Rz. 129 Die allgemeine Vertragspflicht eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters, seinen Auftraggeber vor voraussehbaren und vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. Rdn 5 f.),[597] überlagert die übrigen Grundpflichten aus dem echten Anwaltsvertrag zur Klärung des Sachverhalts sowie zur Rechtsprüfung und -beratung und füllt diese Hauptpflichten aus. Insb. prägt die Schadensverhü...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 3. Schadensersatz statt der ganzen Leistung

Rz. 18 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung besteht, wenn die Pflichtverletzung des Beraters erheblich ist (§ 281 Abs. 1 Satz 3 BGB). Den Rechtsberater trifft die Beweislast für eine Unerheblichkeit der Pflichtverletzung; das geht aus der Fassung der Vorschrift deutlich hervor. Rz. 19 Hat ein Rechtsberater seine geschuldete Dienstleistung zu einem abtrenn...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / C. Leitfaden zur Verjährung

Rz. 162 Nach neuem Recht (§§ 194 ff., 634a BGB) verjähren vertragliche, vorvertragliche und gesetzliche – auch deliktische – Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder eines Dritten gegenmehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / 1.2

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Richtiger Adressat der Beratung

Rz. 320 Inwieweit ein Rechtsanwalt oder Steuerberater Hinweise auf gestaltungsabhängige Steuerrisiken haftungsvermeidend an Angestellte seiner Auftraggeberin (einer GmbH) erteilen kann oder ob er sie der Geschäftsleitung unmittelbar vortragen muss, hängt sowohl von der betrieblichen als auch von der persönlichen Stellung der angesprochenen Angestellten (im entschiedenen Fall...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / II. Verschulden

Rz. 50 Hat der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eine Treuhandpflicht verletzt, ist von seinem Verschulden (§ 276 BGB) auszugehen; er hat sich zu entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[157] Verletzt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Treuhandkommanditistin eine vorvertragliche Aufklärungspflicht ggü. einem Anlageinteressenten als künftigem Treugeber, häng...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 5 Zusatzvereinbarung zur Bürohaftpflichtversicherung

Durch entsprechenden Hinweis im Versicherungsschein oder Nachtrag kann für Rechts- und Patentanwälte sowie Steuerberater die Bürohaftpflichtversicherung mitversichert werden. Für vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer ist die Mitversicherung nur möglich, wenn sie vor der Bestellung gem. WPO bei einer Allianz-Gesellschaft Versicherungsschutz hatten oder die Rechtsanwalts...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Hinweispflichten bei beschränktem Mandat

Rz. 177 Auch wenn der Rechtsanwalt nur eingeschränkt beauftragt ist (vgl. Rdn 31), kann eine Nebenpflicht bestehen, seinen Auftraggeber auf die drohende Verjährung von Ansprüchen gegen einen Dritten hinzuweisen (vgl. Rdn 16, § 1 Rdn 61). Bei einem Prozessmandat wird vorausgesetzt, dass für den Rechtsanwalt ersichtlich ist, dass bei Verlust des Rechtsstreits Ansprüche gegen e...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 6. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 70 Nach § 103 VVG haftet der Versicherer nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich[159] den beim Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat. Nach h.M.[160] muss der Versicherungsnehmer in seinen Vorsatz nicht nur die schädigende Handlung, sondern auch den Erfolg, d.h. den Schaden, aufgenommen haben, wenn der Versicherer nach § 103 VVG leistu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Sicherung von Fristen, insb. gegen Verjährung

Rz. 160 Der in der Praxis wichtigste Sicherungsfall ist die Beachtung von Verjährungsfristen und die Verhinderung der Verjährung (§§ 194 bis 218 BGB) von Ansprüchen des Auftraggebers.[680] Die Rechtsprechung leitet die Verpflichtung des Rechtsanwalts, einem Rechtsverlust des Mandanten wegen Verjährung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken,[681] aus der allgemeinen Pflic...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / D. Rechtsberaterverträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 19 Ein echter Anwaltsvertrag, aufgrund dessen der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber Rechtsbeistand schuldet (§ 3 BRAO), oder ein berufstypischer Steuerberater- oder Wirtschaftsprüfervertrag kann zum Inhalt haben, dass der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit seiner Leistungspflicht zumindest auch die Vermögensinteressen eines Dritten wahrzunehmen hat. Da...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 3. Rechtsstellung des Rechtsberaters (Versprechenden und Schuldners)

Rz. 17 Der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann gem. § 334 BGB, soweit diese Vorschrift nicht – dies ist auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten möglich – abbedungen worden ist,[51] alle Einwendungen und Einreden aus dem Dienst- oder Werkvertrag (Deckungsverhältnis) nicht nur seinem Auftraggeber (Versprechensempfänger), sondern auch dem begünsti...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / b) Mindestversicherungsschutz für die Gesellschaft

Rz. 26 Die Mindestversicherungssumme beträgt 2,5 Mio. EUR für jeden einzelnen Versicherungsfall. Damit wurde hier die naheliegende Angleichung an die Rechtsanwalts-GmbH (§ 59j BRAO) vorgenommen. Die jährliche Höchstleistung lehnt sich ebenfalls an die Regelungen an, die für die GmbH gelten. Die Mindestversicherungssumme muss für mindestens so viele Fälle pro Versicherungsjah...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Zu erwartende Gesetzesänderungen

Rz. 64 Wird in der Tages- oder Fachpresse über Vorschläge zur Änderung des (Steuer-)Rechts berichtet, die im Fall ihrer Verwirklichung von dem Mandanten erstrebte Ziele u.U. vereiteln, beeinträchtigen oder umgekehrt erst ermöglichen, ist der rechtliche Berater (in der Praxis wegen der häufigen Änderung des Steuerrechts v.a. der Steuerberater) gehalten, sich aus allgemein zug...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / IV. Vollzugsverhältnis zwischen Rechtsberater und begünstigtem Dritten

Rz. 31 Der Dritte, zu dessen Gunsten ein Vertrag zwischen dem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber geschlossen wird, tritt in keine vertragliche Beziehung zu dem Rechtsberater.[84] Allerdings wird zwischen Rechtsberater und Drittem ein vertragsähnliches (Vollzugs-, Leistungs-, Dritt-) Verhältnis begründet.[85] Deswegen obliegen dem Dritte...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Besondere Bedingungen

1. Mitversicherung a) Mitversichert sind allgemeine Vertreter (§ 69 StBerG), Praxisabwickler (§ 70 StBerG) oder Praxistreuhänder (§ 71 StBerG) für die Dauer ihrer Bestellung sowie Vertreter (§ 145 StBerG) während der Dauer eines Berufs- oder Vertretungsverbots. Diese Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem die Mitversicherten durch eine eigene Versicherung Deckung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Mitverschulden bei Verletzung

Rz. 41 Verletzt der Mandant seine Informationspflicht und entsteht ihm daraus ein Schaden, so kann ein Regressanspruch gegen seinen Rechtsanwalt wegen eines Mitverschuldens entfallen oder gemindert werden (§ 254 BGB; vgl. § 6 Rdn 1 ff.).[241] Dies kommt z.B. in Betracht, wenn der Mandant seinem Anwalt verschwiegen hat, dass Baugenehmigung und Gaststättenerlaubnis einer Erweit...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 2. Folgerungen für den berufstypischen Rechtsberatervertrag

Rz. 69 Grds. führt das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt[258] dazu, dass ein berufstypischer (echter) Anwaltsvertrag nach seinem Wesen und Inhalt Pflichten allein zwischen den Vertragspartnern auslöst; nur ausnahmsweise können Dritte in den Vertrag einbezogen sein.[259] Dies kann im Wege der Vertragsauslegung dann angenommen werden, wenn die Vertrag...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Umfassendes oder beschränktes Mandat

Rz. 16 Der Rechtsanwalt wird wohl selten ein generell unbeschränktes Mandat in dem Sinne erhalten, dass er den Mandanten in jeglicher Hinsicht rechtlich beraten soll. Das kommt bei Unternehmen vor, die einen Rechtsanwalt zur Beratung in sämtlichen anfallenden Rechtsangelegenheiten beauftragen, häufig gegen pauschalierte Vergütung. Ansonsten wird ein Mandant i.d.R. zu einem A...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Außerordentliches Kündigungsrecht beider Parteien

Rz. 84 Aus § 627 Abs. 1 BGB wird allgemein gefolgert, dass sowohl der Auftraggeber als auch der Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag grds. jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen können. Nach § 627 Abs. 1 BGB kann ein Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis i.S.v. § 622 BGB ist, gekündigt werden, ohne dass die Voraussetzungen des § 626 BGB vorliegen müssen. Es wird da...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / III. Auskunftsvertrag mit Dritten in Wahrnehmung der Interessen des Mandanten

Rz. 11 In die Gefahr, unbewusst durch schlüssiges Verhalten eine vertragliche Auskunftshaftung zu übernehmen, gerät ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer v.a. dann, wenn er in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten mit Dritten – insb. mit einem Gegner des Mandanten – Verbindung aufnimmt.[26] 1. Rechtsanwalt Rz. 12 Ein Auskunftsvertrag wurde verneint in ei...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / I. Tätigkeiten

Rz. 21 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden häufig als Treuhänder [58] tätig, etwa beimehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Führung und Aufbewahrung

Rz. 392 Nach § 50 Abs. 1 BRAO (vgl. § 66 StBerG für Steuerberater; § 51b WPO für Wirtschaftsprüfer) muss ein Rechtsanwalt durch das Führen von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können. Der Rechtsanwalt hat die Handakten gem. § 50 Abs. 1 Satz 2 BRAO für die Dauer von sechs Jahren aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderj...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 1. Grundlagen

Rz. 27 Im häufigsten Dritthaftungsfall soll ein beruflicher Sachkenner – etwa ein Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise) – im Auftrag seines Mandanten aufgrund seiner Fachkundemehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 14 Kumulsperre

I. Ein Versicherungsnehmer mit unterschiedlichen Qualifikationen Unterhält der Versicherungsnehmer aufgrund zusätzlicher Qualifikationen weitere Versicherungsverträge (z.B. in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Patentanwalt, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer) und kann er für ein und denselben Verstoß Versicherungsschutz auch aus einem...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 2. Wechselseitige Pflichten

Rz. 26 Ein Rechtsberater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) als Treuhänder hat – dies ist seine Hauptleistungspflicht – das ihm vom Treu-(Auftrag-)geber übertragene Geschäft zu besorgen; dabei kann es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handeln (§ 675 Abs. 1 BGB; vgl. Rdn 22). Der Treuhänder hat dem Treugeber die erforderlichen Nachrichten zu übermitteln, au...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / F. Rechtsfolgen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 73 Haben die Vertragspartner einen Dritten in den Schutzbereich ihres Vertrages einbezogen, ohne ein unmittelbares Forderungsrecht des Dritten gem. § 328 Abs. 1 BGB zu begründen, hat der Dritte grds. einen aus dem Vertrag abgeleiteten Anspruch auf Ersatz seines Schadens infolge schuldhafter Verletzung einer drittbezogenen Schutz-(Neben-)pflicht oder (Haupt-)Leistungspfli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis

Zur Spezialliteratur siehe die Hinweise vor den einzelnen Teilen bzw. Paragraphen. Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl. 2015 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2019 v. Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl. 2003 Bd. II, 2. Aufl. 2019 Baumbac...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Maßgeblich für Rechtsberater

Rz. 79 Der Rechtsanwalt und der Steuerberater haben die Wahrnehmung ihrer Mandate grds. an der – jeweils aktuellen – höchstrichterlichen Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung auszurichten.[372] Dies gilt auch dann, wenn es sich aus der Sicht des beauftragten Anwalts um ein rechtliches Sondergebiet handelt.[373] Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist grds. auch dann maß...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Allgemeines und Vergütungsprozess

Rz. 418 Rechtliche Grundlage eines Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts oder Steuerberaters ist i.d.R. ein Vertrag. Beauftragt ein Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung eines Termins, so ist der Terminsvertreter regelmäßig Erfüllungsgehilfe des Prozessanwalts und verdient die Gebühr für diesen.[1526] Entsprechend § 5 RVG gilt auch für...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Verwaltungsverfahren

Rz. 111 Diese wertende Betrachtungsweise lässt sich auf den Ausgang von Verwaltungsverfahren insoweit übertragen, als sie rechtlich gebunden waren, bei gesetzmäßiger Durchführung also nur zu einem einzigen Ergebnis hätten gelangen können. In diesen Fällen ist ebenfalls allein darauf abzustellen, wie die Behördenentscheidung richtigerweise hätte lauten müssen.[243] Dies gilt ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Bearbeitung des Mandats

Rz. 529 Die Haftung darf nur auf solche Mitglieder einer Sozietät beschränkt werden, die das Mandat "im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse bearbeiten". Es ist erforderlich, dass derjenige Sozius, auf den die Haftung konzentriert wird, das Mandat tatsächlich "bearbeitet". In Anlehnung an § 8 Abs. 2 PartGG a.F. (vgl. Rdn 439 ff.) ist hiermit v.a. dasjenige Mitglied de...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / I. Auskunft und Anlageberatung

Rz. 24 Ein eigenständiger Vertrag eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, einen Anlageinteressenten bzgl. einer Kapitalanlage zu beraten, kann eine (echte) berufstypische Vereinbarung[51] oder ein (unechter) berufsuntypischer Vertrag[52] sein (vgl. § 1 Rdn 136, 161 ff., § 2 Rdn 1 f.). Rz. 25 Ein Rechtsberater kann eine Anlageberatung auch als unselbststän...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / b) Verletzung einer leistungsbezogenen vertraglichen Nebenpflicht

Rz. 10 Der Mandant kann einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB gegen einen Rechtsberater wegen schuldhafter Verletzung einer leistungsbezogenen vertraglichen Nebenpflicht, die nach ihrem Zweck unmittelbar der ordnungsmäßigen Erfüllung des Schuldverhältnisses dient, etwa in folgenden Fällen erwerben: Beispiele Ein Rechtsanwalt, der einen Restitutionsanspruch nach de...mehr