Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Muster: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung

Rz. 353 Muster 8.6: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung Muster 8.6: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Zeit- und Ortsangabe

Rz. 143 Insofern begnügt sich das Gesetz mit einer Sollvorschrift in § 2247 Abs. 2 BGB. Ihre Angabe ist aus Beweisgründen aber dringend zu empfehlen. Außerdem können Zweifel über die Wirksamkeit entstehen, wenn die Zeitangabe fehlt, weil bei Vorhandensein mehrerer Testamente fraglich sein kann, welches das letzte ist und bei einander widersprechendem Inhalt gelten soll. Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Muster: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss nach § 352e Abs. 2 FamFG

Rz. 300 Muster 7.64: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss nach § 352e Abs. 2 FamFG Muster 7.64: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss nach § 352e Abs. 2 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Beschwerdeschrift Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen ________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung, § 2256 BGB

Rz. 296 Der Erblasser kann das Testament wieder aus der Verwahrung nehmen. Beim privatschriftlichen Testament hat die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung aber keine Widerrufswirkung – im Gegensatz zum beurkundeten Testament, § 2256 BGB. Rz. 297 Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung durch den Betreuer ist nicht zulässig.[376] Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments

Rz. 344 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[411] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht mehr a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Konkludenter Widerruf, § 2258 BGB

Rz. 299 Ein Testament wird kraft Gesetzes unwirksam, wenn es mit einem später errichteten Testament inhaltlich ganz oder teilweise in Widerspruch steht. Die Widerrufswirkung ist gesetzliche Folge, kein rechtsgeschäftlicher Vorgang. Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob der Erblasser den Widerruf wollte oder ob er das frühere Testament lediglich vergessen hatte.[381] Das B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (6) Fall aus der Rechtsprechung: Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments (bzw. eines Erbvertrags)

Rz. 197 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[147] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2, S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht mehr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bzgl. der Ermittlung der Testierfähigkeit

Rz. 224 Muster 7.47: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bzgl. der Ermittlung der Testierfähigkeit Muster 7.47: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bzgl. der Ermittlung der Testierfähigkeit An das[139] Nachlassgericht _________________________ In der Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ lege ich hierm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / 8. Anfechtungsverzicht

Rz. 470 Bei gegenseitigen Testamenten (und Erbverträgen) ist im Gegensatz zu den Anfechtungsrechten nach §§ 119 ff. BGB auch eine Anfechtung wegen Motivirrtums (§ 2078 Abs. 2 BGB) und sogar hinsichtlich sog. unbewusster Vorstellungen nach den dafür geltenden Sonderregelungen der §§ 2078–2083 BGB möglich.[557] Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / III. Muster: Zuwendungsverzichtsvertrag

Rz. 145 Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind M, S1 und T sowie S2. Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Zuwendungsverzichtsvertrag I. Vorwort Die Ehegatten M und F haben am _________________________ vor dem Notar _________________________ zu U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / i) Muster: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 220 Muster 7.45: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge Muster 7.45: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung der Frau _________________________ a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / ee) Behinderungen

Rz. 131 Derjenige, der Geschriebenes nicht lesen kann, kann gemäß § 2247 Abs. 4 BGB kein eigenhändiges Testament errichten.[148] Es ist jedoch möglich und hindert nicht die Wirksamkeit, wenn der Erblasser trotz seiner Sehschwäche das Testament mittels einer Lupe, großer Schrift oder einem dicken Stift schreibt.[149] Die Lesefähigkeit ist keine Frage der Formgültigkeit des Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 7. Muster: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld)

Rz. 162 Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Getrennte Urkunden

Rz. 147 Gemeinschaftliches Testament in getrennten Urkunden: Kammergericht, Beschl. v. 4.2.2021:[186] Zitat "Ein gemeinschaftliches Testament kann dergestalt errichtet werden, dass beide Ehegatten jeweils eine der Form des § 2247 BGB entsprechende eigenhändige Verfügung für ihren jeweiligen Nachlass treffen und sich aus dem Errichtungszusammenhang ergibt, dass es sich um ein g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Regelungen im FamFG

Rz. 133 § 348 FamFG Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht (1) Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, hat es eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. Über die Eröffnung ist eine Niederschrift aufzunehmen. War die Verfügung von Todes wegen verschlossen, ist in der Niederschrift festzuste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Formerfordernis

Rz. 159 Der unter Ehegatten geschlossene Erbvertrag kann in der Form des gemeinschaftlichen Testaments aufgehoben werden, § 2292 BGB, also auch in der Form des privatschriftlichen Testaments, § 2267 BGB. Da seit Geltung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, dem 1.8.2001, nach dessen § 10 Abs. 4 auch eingetragene Partner ein gemeinschaftliches Testament errichten können, können a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Sonderregeln für die formalen Anforderungen

Rz. 145 Nach § 2267 BGB, § 10 Abs. 4 LPartG kann unter Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern ein gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB) in der Weise handschriftlich errichtet werden, dass ein Ehegatte/Lebenspartner den Text eigenhändig niederschreibt, unterschreibt und der andere mitunterschreibt. Damit ist für den Mitunterschreibenden eine Ausnahme von dem Erfordernis d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Angabe von Zeit und Ort

Rz. 163 Die Zeit- und Ortsangabe sind keine Willenserklärungen und unterliegen deshalb auch nicht dem Erfordernis der Eigenhändigkeit. Bis zum Beweis des Gegenteils haben die Angaben von Zeit und Ort der Testamentserrichtung die Vermutung der Richtigkeit für sich.[206] Enthält das Testament keine Zeitangabe und kommt es wegen zeitweiliger Testierunfähigkeit des Erblassers da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 402 Die Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments ist gem. § 2265 BGB ausdrücklich Ehegatten vorbehalten. Gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 LPartG können seit dem 1.8.2001 auch gleichgeschlechtliche Partner, die eine Lebenspartnerschaft begründet haben, ein gemeinschaftliches Testament errichten. Wirksamkeitsvoraussetzung eines gemeinschaftlichen Testaments ist, dass die Ehega...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Muster: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage

Rz. 355 Muster 8.8: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage Muster 8.8: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung und Feststellungs-Widerklage von – Beklagten/Widerkläger – Prozessbevoll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Fehlende Testierfreiheit des Erblassers

Rz. 75 Der Erblasser könnte in seiner Testierfreiheit insofern eingeschränkt gewesen sein, als er einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament mit seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner errichtet hatte. Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament (§ 2270 BGB) können nach dem Tod des zuerst sterbenden Ehegatten/Lebenspartners zu einer B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Muster: Klage des Erben (vertreten durch Betreuer) gegen Testamentsvollstrecker auf Beachtung einer Verwaltungsanordnung des Erblassers (§ 2216 Abs. 2 S. 1 BGB)

Rz. 119 Muster 13.24: Klage des Erben (vertreten durch Betreuer) gegen Testamentsvollstrecker auf Beachtung einer Verwaltungsanordnung des Erblassers (§ 2216 Abs. 2 S. 1 BGB) Muster 13.24: Klage des Erben (vertreten durch Betreuer) gegen Testamentsvollstrecker auf Beachtung einer Verwaltungsanordnung des Erblassers (§ 2216 Abs. 2 S. 1 BGB) An das Amtsgericht – Nachlassgericht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Testiermöglichkeit von Personen mit (Mehrfach-)Behinderung

Rz. 222 Die Testiermöglichkeit – nicht zu verwechseln mit der Testierfähigkeit – kann bei Personen mit Behinderungen eingeschränkt sein. So können stumme Personen zwar ein eigenhändiges Testament errichten,[278] ein notarielles Testament können sie gem. § 2233 Abs. 1 BGB jedoch nur durch Übergabe einer Schrift errichten (zu den notariellen Formvorschriften vgl. Rdn 200 ff. u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / g) Formbedürftigkeit der Ausschlagung der Erbschaft; Muster

Rz. 53 In der Praxis wird oftmals übersehen, dass die Ausschlagung des Erbteils formbedürftig ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Ausschlagung des Erben nach § 2306 Abs. 1 BGB durch öffentlich beglaubigte Form zu erfolgen hat (Nachlassgericht oder Notar) und dem Nachlassgericht zur Wahrung der Ausschlagungsfrist auch innerhalb von sechs Wochen ab Fristbeginn zugehen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den Betreuer des Erblassers

Rz. 271 Soweit Gründe bestehen, die den testierunfähigen Ehegatten grundsätzlich zur Anfechtung berechtigen würden, wenn er einen Erbvertrag geschlossen hätte, kann nach teilweise vertretener Literaturmeinung sein Betreuer analog § 2282 Abs. 2 BGB unter Einhaltung der Jahresfrist des § 2283 Abs. 1 BGB mit Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1851 Nr. 4 BGB) seine eigenen we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Rechtskräftige Scheidung

Rz. 497 Mit Rechtskraft der Scheidung wird eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB, es sei denn, dass anzunehmen ist, der Erblasser hat die Verfügung auch für diesen Fall getroffen, § 2077 Abs. 3 BGB. § 2077 BGB erweitert damit die Fälle der Unwirksamkeit eines Testaments – mit Geltung auch für das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Ernennung des Testamentsvollstreckers

Rz. 23 Ebenso wie die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch Testament zu erfolgen hat, bedarf die Ernennung der Person des Testamentsvollstreckers bzw. die Ermächtigung zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten oder das Nachlassgericht der Testamentsform. Erfolgt die Anordnung der Testamentsvollstreckung in einem notariellen Testament un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Muster: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit)

Rz. 125 Muster 8.1: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit) Muster 8.1: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Feststellung der Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Bestimmtheit der Strafklausel

Rz. 470 Die Verwirkungsklausel muss ausreichend bestimmt und hinreichend klar formuliert sein. Vor allem in Bezug darauf, wie ernsthaft das Verlangen des Pflichtteils sein muss, insbesondere, ob schon das Verlangen ausreicht oder ob der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteilsbetrag auch ganz oder teilweise erhalten haben muss. Die h.M. hält im Wege der wohlwollenden Auslegu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 178 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf allgemeine Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gem. § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Unterschrift

Rz. 117 Die eigenhändige Unterschrift soll die Identifizierung des Erblassers sicherstellen. Sie soll auch klarstellen, dass das Schriftstück kein unverbindlicher Entwurf und der darin zum Ausdruck gebrachte Wille ernsthaft ist. Da § 2247 Abs. 3 BGB das Unterschreiben mit Vor- und Familiennamen nur als Sollvorschrift anordnet, kann auch mit anderen eindeutigen Kennzeichnunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Anfechtungsberechtigte

Rz. 316 Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem die Anfechtung der Verfügung unmittelbar zustatten kommt, also bspw. der gesetzliche Erbe, der Ersatzerbe, der Beschwerte bei Vermächtnisanordnung. Mehrere Anfechtungsberechtigte sind je einzeln anfechtungsberechtigt. Der Erblasser selbst hat kein Anfechtungsrecht, er kann das Testament widerrufen. Anders beim Erbvertrag: Dort hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 27 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Diese kann z.B. dann eingeschränkt sein, wenn sich der Erblasser bereits in einem Erbvertrag oder in einem gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testament gebunden hat. Bei Vorliegen einer solchen bindenden Verfügung von Todes wegen sind alle späteren Verfügungen unwirksam, wenn sie der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Rücktritt zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 212 Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB. Sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären; die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Hat ein Erblasser den in einem Erbvertrag vorbehaltenen Rücktritt erklärt und notariell beurkunden lassen und hat der Notar die Zustellung des Rücktritts an den als Alleinerben ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Erschütterung des Beweiswerts einer beurkundeten Verfügung von Todes wegen

Rz. 74 Die Wirksamkeit eines notariell beurkundeten Testaments bzw. Erbvertrags könnte aus den unterschiedlichsten Gründen Zweifeln unterliegen. So ist die rechtliche Wirksamkeit von folgenden Faktoren abhängig:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / II. Muster: Testamentsauslegungsvergleich

Rz. 559 Muster 8.9: Testamentsauslegungsvergleich Muster 8.9: Testamentsauslegungsvergleich _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind: Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung: W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB

Rz. 44 § 2270 Abs. 2 BGB enthält eine Auslegungsregel, die allerdings nur dann Anwendung findet, wenn die Auslegung keine Klarheit über den Verknüpfungswillen gebracht hat. Im Rahmen der Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments muss der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe

Rz. 27 Muster 14.2: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe Muster 14.2: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[31] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den eingetragenen Verein _________________________, ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Klage auf Rückzahlung

Rz. 89 Muster 25.17: Klage auf Rückzahlung Muster 25.17: Klage auf Rückzahlung An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________, – Beklagte – wegen: ungerechtfertigter Bereicherung Streitwert: _________________________ EUR Namens und in Vol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Testamentsablieferungspflicht

Rz. 174 Nach § 2259 BGB ist jeder, der ein Testament in Besitz hat, verpflichtet, dieses unverzüglich, nachdem er von dem Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern. Abzuliefern sind alle nicht in Verwahrung des Nachlassgerichts befindlichen Schriftstücke in Urschrift, die sich äußerlich oder inhaltlich als letztwillige Verfügung des betreffe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Ein Erblasser hat zwei Testamente hinterlassen; im ersten Testament hat er den A zum Alleinerben eingesetzt, im zweiten Testament den B. Es bestehen Zweifel, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung des zweiten Testaments noch testierfähig war. Im Erbscheinsverfahren, das durch drei Instanzen geführt wurde, gab es einander widersprechende Entscheidungen: Beim Nachl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / ee) Wechselbezügliche Verfügungen

Rz. 506 Die grundsätzliche Möglichkeit, wechselbezügliche Verfügungen inhaltlich aufrechtzuerhalten, ist weitgehend anerkannt. Das gilt nicht nur, wenn beide Ehegatten die Fortgeltung für den Fall der Eheauflösung wollten, sondern – und auch hier ohne Umdeutung – auch dann, wenn nur ein Ehegatte seine wechselbezüglichen Verfügungen aufrechterhalten wissen wollte (die an sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Muster: Auftrag zur Siegelung

Rz. 43 Durch die Siegelung der Räume kann erreicht werden, dass diese verschlossen werden und somit der Nachlassbestand gesichert wird. Der die Siegelung vornehmende Beamte hat eine eventuell aufgefundene letztwillige Verfügung an sich zu nehmen und beim Nachlassgericht abzuliefern. Rz. 44 Muster 6.2: Auftrag zur Siegelung Muster 6.2: Auftrag zur Siegelung Muster: Auftrag zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / D. Stiftungserrichtung zu Lebzeiten oder von Todes wegen?

Rz. 167 Eine Stiftung kann nach dem Tod des Stifters errichtet werden (§§ 80 Abs. 2 S. 2, 81 Abs. 3 und Abs. 4 BGB).[192] Das Stiftungsgeschäft kann auch in einer Verfügung von Todes wegen enthalten sein (§ 81 Abs. 3 BGB), wobei die Vermögenszuwendung des Stifters an die Stiftung durch Erbeinsetzung, Vermächtnis oder mittelbar über die Erben durch eine letztwillige Auflage e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Muster: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 58 Muster 13.7: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses Muster 13.7: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az. _________________________ Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / (a) Bindung des Überlebenden an seine eigene Verfügung

Rz. 85 Nach dem Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners kann der andere seine eigenen Verfügungen nicht mehr widerrufen. Also: Der Überlebende ist an seine eigene Verfügung gebunden, § 2271 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB, §10 Abs. 4 LPartG. Rz. 86 Die mit dem Tod des Erststerbenden eingetretene Bindung des Überlebenden an seine eigene Verfügung von Todes wegen verbietet es auch, bspw....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Muster: Schriftsatz im Erbscheinsverfahren; Hinweis auf fehlenden Motivirrtum

Rz. 182 Muster 7.36: Schriftsatz im Erbscheinsverfahren; Hinweis auf fehlenden Motivirrtum Muster 7.36: Schriftsatz im Erbscheinsverfahren; Hinweis auf fehlenden Motivirrtum An das[105] Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Mit der am _________________________ beim Nachlassgericht eingegangen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Testierfreiheit im Einzelnen

Rz. 28 Hat der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, so ist zunächst zu klären, ob er insoweit noch frei war in seiner Testiermöglichkeit oder ob dem ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament, das er mit seinem vorverstorbenen Ehegatten/eingetragenem Lebenspartner errichtet hatte, entgegenstand. Leben noch beide Ehegatten/eingetragene Lebenspartne...mehr