Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Veräußerung, Entnahme, gleichgestellte Vorgänge

Rn. 1592 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Schädlich iS eines rückwirkenden Ansatzes des gemeinen Werts sind nach dem Gesetzeswortlaut die Veräußerung und die Entnahme der vorstehend genannten Einzel-WG (s Rn 1588). Daneben gibt es nach Auffassung der FinVerw diesen gleichgestellte Vorgänge, die ebenfalls die Rechtsfolgen des § 16 Abs 3 S 3 EStG auslösen. Veräußerung bedeutet grunds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Keine oder unwesentliche Beeinträchtigung.

Rn 11 Einwirkungen, welche die Benutzung des von ihm betroffenen benachbarten (nicht notwendig unmittelbar angrenzenden) Grundstücks nicht beeinträchtigen, müssen hingenommen werden. Entgegen der aus § 903 folgenden negativen Befugnis des Grundstückseigentümers, andere von jeder Einwirkung auszuschließen, wird hier eine die Eigentümerbefugnisse einschränkende Duldungspflicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Nachträgliche Einkünfte (§ 24 Nr 2 EStG)

Rn. 1222 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Übergang eines steuerlich relevanten Betriebs zu einem Liebhabereibetrieb stellt grundsätzlich keine Betriebsaufgabe dar, s Rn 1069. Werden WG des Liebhabereibetriebs veräußert, ist dies unbeachtlich, solange nicht wieder eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Eine Besonderheit gilt für solche Fälle, bei denen die Einkünfte vor dem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Rechtsfolge

Rn. 1598 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine Veräußerung, Entnahme oder – jedenfalls nach Auffassung des BMF, s Rn 1593 – ein gleichgestellter Vorgang innerhalb der Behaltefrist führen dazu, dass rückwirkend, also auf den Realteilungszeitpunkt (dh der Zeitpunkt, in dem das wirtschaftliche Eigentum auf den ausscheidenden Realteiler übergegangen ist), anstelle des Buchwerts der ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch den Tod des Erblassers entsteht bei mehreren Erben kraft Gesetzes eine Gesamthandsgemeinschaft, deren ausschließlicher Zweck die Abwicklung des Nachlasses ist. Sie kann weder vertraglich begründet noch nach Auseinandersetzung wiederhergestellt werden (Grüneberg/Weidlich Einf v § 2032 Rz 1). Die Rechtsfortbildung, die bei der GbR zur Rechtsfähigkeit geführt hat, lä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ega) Echte Realteilung

Rn. 1604 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Im Falle der echten Realteilung wird den StPfl de facto ein Wahlrecht eingeräumt (Kulosa in H/H/R, § 16 EStG Rz 562 (November 2018)), das sie allerdings nicht erst im Rahmen der späteren Veräußerung/Entnahme ausüben, sondern bereits bei der Realteilung bedenken müssen, damit es von den FinBeh anerkannt wird. Danach ist der Gewinn im Fall e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 16 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 16 Brüssel Ia-VO0 Die in Artikel 15 Nummer 5 erwähnten Risiken sind die folgenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob/Gies, Die bilanzielle Durchsetzbarkeit der (gewinneutralen) Realteilung von Mitunternehmerschaften, BB 1987, 2400; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Crezelius, Besteuerung aus Drittverhalten?, FR 2002, 805; Engl, Realteilung auch mit Einzel-WG rückwirkend ab 01.01.2001 nach UntStFG ohne Behaltefrist ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung

Rn. 1703 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine Realteilung mit Spitzenausgleich liegt nur dann vor, wenn Mitunternehmer mit eigenen Mitteln einen Ausgleich an die anderen Mitunternehmer leisten (BFH v 11.04.2013, III R 32/12, BStBl II 2014, 242; Gossert/Liepert/Sahm, DStZ 2019, 201; BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 16). Er liegt hingegen nicht vor, wenn lediglich die positiven...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt fühlen. 2Die Beschwerde ist zu prüfen und das Erg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Landwirtschaftliche Betriebszuweisung.

Rn 45 Das Zuweisungsverfahren nach §§ 13–17, 33 GrdstVG ist eine besondere Regelung zur Auseinandersetzung und lex speciales zu II, da es der Erhaltung lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe dient (näher hierzu Grüneberg/Weidlich § 2042 Rz 20).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 595 ist eine Ausnahmevorschrift für Betriebe bzw. Grundstücke (LG Göttingen v 10.2.15, 3 O 77/14), die nur den Landpächter schützende Sozialklausel (BGH ZMR 99, 378) und will (§ 595 VI 2) dennoch keine Erstarrung des Pachtmarktes zulassen. Das Interesse eines Wiedereinrichters nach § 3 AusglLeistG ist von § 595 nicht geschützt (Naumbg v 27.7.05, 2 Ww 6/05).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betriebsaufgabe

Schrifttum: Bitz, Schlussfolgerungen aus dem Grundsatzurteil des BFH zum Wegfall der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung für verschiedene Fallgruppen, DB 1984, 1492; Busse, Steuerliche Möglichkeiten und Grenzen beruflicher Betätigung nach Praxisveräußerung, BB 1989, 1951; Zugmaier, Das Verpächterwahlrecht bei der Verpachtung gewerblicher, land- und forstwirtschaftlicher s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird bei der Übergabe eines Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein zugepachtetes Grundstück, das der Landwirtschaft dient, mit übergeben, so tritt der Übernehmer an Stelle des Pächters in den Pachtvertrag ein. 2Der Verpächter ist von der Betriebsübergabe jedoch unverzüglich zu benachrichtigen. 3Ist die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache durch den Übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kapitalkontenanpassung

Rn. 1654 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Kommt es zur Buchwertfortführung, werden idR die Kapitalkonten der die WG übernehmenden Mitunternehmer nicht zu den Buchwerten passen. In der Praxis hat sich zur Lösung die sog Kapitalkontenanpassungsmethode durchgesetzt, bei der die Kapitalkonten der Mitunternehmer untereinander so angepasst werden, dass diese Konten den übernommenen Buch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unechte Realteilung

Rn. 1408 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine unechte Realteilung liegt in Abgrenzung zur echten Realteilung vor, wenn ein oder mehrere Mitunternehmer ausscheiden, ohne dass die Mitunternehmerschaft, zB durch Anwachsung auf den letzten verbleibenden Mitunternehmer, aufgelöst wird (BFH v 16.03.2017, IV R 31/14, BStBl II 2019, 24; FG Nbg v 21.02.2018, 4 K 1425/15, EFG 2018, 1969; F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Der Verpächter soll bei Vertragsende einen funktionsfähigen Betrieb zurückerhalten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer KGaA (§ 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Gem § 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG gehört korrespondierend zu § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG auch der Gewinn aus der Veräußerung des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA zu den gem § 16 Abs 1 EStG begünstigten Veräußerungstatbeständen. Der Anteil des persönlich haftenden Gesellschafters besteht aus dem schuldrechtlichen Anspruc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ehegatten.

Rn 6 Bei Ehegatten gilt: Bei der Eintragung einer Sicherungshypothek auf einem Grundstück, welches im Eigentum von Ehegatten spielt, ist die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB unanwendbar. Die Sicherungshypothek ist lediglich ein Sicherungsmittel, keine Verwertung des Grundbesitzes. Zwar kann die Verfügungsbeschränkung auch bei verfahrensrechtlichen Anträgen, so etwa beim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form der Vollmacht.

Rn 12 Der Nachweis der wirksamen Erteilung der Vollmacht dient der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und ist durch Einreichung einer schriftlichen (Willens-)Erklärung über die Erteilung der Vollmacht an den Prozessbevollmächtigten in deutscher Sprache (Vollmachtsurkunde gemäß § 416) zu führen, die zu den Gerichtsakten genommen wird. Dies gilt in allen Verfahren, soweit kei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Vermögens- (Abs 1) und Firmenübernehmer (Abs 2) sind juristisch keine Rechtsnachfolger iSd § 727, weil sie neben dem früheren Inhaber des Vermögens und der Firma als Gesamtschuldner haften (BGH NJW 57, 420, für den Vermögensübernehmer; ThoPu/Seiler § 729 Rz 1). Der kraft Gesetzes eintretende Schuldbeitritt des Übernehmers wird dem Fall der privativen Schuldnachfolge in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Eintragungsinhalt (Abs 2, 3).

Rn 8 Die in das Schuldnerverzeichnis einzutragenden Angaben sind in der ZPO selbst geregelt, entsprechen aber sinngemäß den Regelungen der Schuldnerverzeichnisverordnung (§ 1 SchVVO aF), die noch bis 31.12.17 iK war. Da das Schuldnerverzeichnis als landesweites Internet-Register ausgestaltet wird (vgl § 882h I), erschien dem Gesetzgeber aufgrund der damit einhergehenden Publ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Bericht zur Übernahmesituation

Tz. 135 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315a HGB müssen bestimmte kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen übernahmerechtliche Angaben im Konzernlagebericht machen (sog. Übernahmebericht). Berichtspflichtig sind Mutterunternehmen, die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 7 WpÜG durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen (vgl. § 315a Satz 1 HG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Stillschweigende Annahme.

Rn 6 Voraussetzung einer stillschweigenden Annahme ist eine nach außen erkennbare Handlung des Erben ggü einem Nachlassbeteiligten (Köln ZErb 14, 314), der zu entnehmen ist, dass er sich zur endgültigen Übernahme der Erbschaft entschlossen hat (Erman/Schmidt § 1943 Rz 3). Nimmt der Erbe derartige Handlungen vor, ist ein innerer auf die Annahme gerichteter Wille zunächst nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abc) Nachhaltige Geschäftsbesorgung

Rn. 69 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Tätigkeit des Vertreters muss nachhaltig erfolgen, er darf also nicht bloß gelegentlich oder vorübergehend tätig werden (vgl Loschelder in Schmidt, § 49 EStG Rz 30, 41. Aufl). Die Tätigkeit muss planmäßig und für eine bestimmte Dauer durchgeführt werden. In der Literatur wird für die Dauer der Tätigkeit ein Zeitraum von sechs bis zwölf M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Abgrenzung zum Erfordernis der Namensunterschrift.

Rn 8 Anders als § 126 BGB verlangt § 416 keine Namensunterschrift (s aber § 440). Erforderlich ist nur, dass der Aussteller, der die Erklärung unterzeichnet hat, sich unter Zuhilfenahme des Urkundeninhalts zweifelsfrei feststellen lässt (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 416 Rz 6; MüKoZPO/Schreiber § 416 Rz 7; Zö/Feskorn§ 416 Rz 3). Im Regelfall kann der Aussteller jedenfalls dann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Name.

Rn 11 Durch die Namensunterschrift soll die Erklärung einer individuell bestimmten Person zugeordnet werden. Es genügt die Unterzeichnung mit dem Familiennamen ohne Vornamen (BGH NJW 03, 1120) oder mit einem Teil eines Doppelnamens (BGH NJW 96, 997). Unzureichend ist die Unterschrift allein mit dem Vornamen (BGH NJW 03, 1120 [BGH 25.10.2002 - V ZR 279/01]), es sei denn, die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erwerbsobliegenheit.

Rn 6 Die Obliegenheit zur Arbeitssuche kann schon vor Rechtskraft der Scheidung beginnen. Der Zeitpunkt für den Beginn der Erwerbsobliegenheit (grundl BGH FamRZ 08, 2104; 87, 684) kann auch schon zu Zeiten der Kindesbetreuung einsetzen, wenn das Ende der Kindesbetreuung verlässlich absehbar ist. Andererseits kann der Zeitpunkt für den Beginn der Erwerbsobliegenheit hinausges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Parteien.

Rn 3 Die Bezeichnung der Parteien im Original des Urteils muss deren zweifelsfreie Identifizierung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung und zur Rechtskraftbestimmung ermöglichen; ggf kann deshalb neben Namen, Vornamen und Anschrift auch die Berufsbezeichnung aufgenommen werden (Musielak/Musielak Rz 4), die Bezeichnung ›jun.‹/›sen.‹ oder sonstige klarstellende Merkmale. Für die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Berechtigter.

Rn 8 Berechtigte der Vormerkung können alle hinreichend bestimmten oder bestimmbaren (teil-)rechtsfähigen Personen und Personenverbände sein. Berechtigter der Vormerkung und Gläubiger des gesicherten Anspruchs müssen wegen der Akzessorietät identisch sein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Selbständige Verwertbarkeit.

Rn 7 Pfändbar sind nur selbständige Vermögensrechte. Erfasst werden etwa Ansprüche auf Einräumung oder Übertragung von Rechten oder auf Abgabe von Willenserklärungen (Brox/Walker Rz 716). Rn 8 Demgegenüber können unselbständige Vermögensrechte nicht vom Gegenstand getrennt werden und nicht Objekt einer eigenen Rechtsausübung sein (§ 829 Rn 76 ff; zur Hilfspfändung Rn 16), wie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gerichtsvollzieher darf vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 folgende Maßnahmen durchführen, soweit sie zur Vollstreckung erforderlich sind:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO F

falsche Schreibweise 750 ZPO 9 FamFG Allgemeiner Teil 750 ZPO 7 Anwendbarkeit 1 FamFG 1 Entwicklung Einleitung FamFG 1 Evaluation Einleitung FamFG 9 Familiensachen Einleitung FamFG 5 geregelte Angelegenheiten 1 FamFG 7 Gerichtsverfassungsgesetz 1 FamFG 9 Regelungskonzept Einleitung FamFG 6 Unanwendbarkeit 1 FamFG 8 Unzulänglichkeiten Einleitung FamFG 2 Verfahrensvorschriften 25 EGGVG 4 F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsverhältnis des Schuldners (Nr 1).

Rn 11 Auskunftsverpflichtet sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen iSd § 6 I 1 Nr 1 SGB VI. Erhoben werden können – wenn es sich bei dem Arbeitgeber des Schuldners um eine natürliche Person handelt – dessen Namen und Vornamen oder – wenn es sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1847 BGB – Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte.

Gesetzestext Der Betreuer hat Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts im Namen des Betreuten und die Aufgabe eines bestehenden Erwerbsgeschäfts des Betreuten beim Betreuungsgericht anzuzeigen. Rn 1 Die Norm ersetzt die Genehmigungserfordernisse des § 1823 aF für die Neuaufnahme eines Erwerbsgeschäfts im Namen des Betreuten und die Aufgabe eines bereits bestehende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 31 EuBVO – Mitteilungen.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Folgendes mit:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Nichtfreistellung von betrieblicher Haftung

Rn. 570 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Hält der Erwerber eines Betriebs seine Zusage, den Veräußerer von der Haftung für alle vom Erwerber übernommen Betriebsschulden freizustellen, nicht ein und wird der Veräußerer deshalb in einem späteren VZ aus einem als Sicherheit für diese Betriebsschulden bestellten Grundpfandrecht in Anspruch genommen, so liegt ein Ereignis mit steuerlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Benennung des Zeugen; Anschrift.

Rn 2 Zum Beweisantritt ist zunächst die Benennung des Zeugen, idealiter mit vollem Namen und mit voller ladungsfähiger Anschrift, vonnöten. Entspricht das Beweisangebot nicht diesen Vorgaben, ist zu unterscheiden: Das Angebot eines Zeugen ›N.N.‹ ist irrelevant (BGH NZI 15, 191 [BGH 04.12.2014 - IX ZR 88/14] Rz 6); dies liegt in einem Maße auf der Hand, dass ein gerichtlicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. AK oder HK der Reinvestitionsobjekte nach Abzug (§ 6c Abs 1 S 1 EStG iVm § 6b Abs 6 EStG)

Rn. 94 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Soweit stille Reserven auf begünstigte Reinvestitionsobjekte übertragen worden sind, verringert sich dadurch im Wj des Abzugs gemäß § 6b Abs 6 S 1 EStG auch die Bemessungsgrundlage für die AfA bzw die AfS sowie die Wertgrenzen des § 6 Abs 2 Abs 2a EStG. Die nach § 6b Abs 1 EStG bzw § 6c Abs 1 S 2 EStG geminderten Beträge treten an die Stelle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gestattungsbeschl.

Rn 2 Haben die WEigtümer die bauliche Veränderung gestattet, muss der begünstigte WEigtümer ihre Kosten tragen. Der Begriff ›Kosten‹ umfasst die Kosten der baulichen Veränderung selbst, aber auch ihre Erhaltungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten (BRDrs 168/20, 74). Fallen beim begünstigten WEigtümer selbst Kosten an, muss er die damit verbundenen Verbindlichkeiten erfüllen. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Verlust der Teilbetriebseigenschaft

Rn. 1083 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Keine Teilbetriebsaufgabe ist der Verlust der Teilbetriebseigenschaft, der dadurch eintritt, dass der Betriebsteil seine organisch geschlossene Einheit verliert oder nicht mehr für sich allein lebensfähig ist und somit nur noch ein unselbstständiger Teil des Gesamtbetriebs ist. Rn. 1084–1150 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauerhafte Berufsunfähigkeit

Rn. 2023 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Neben dem Erreichen der in s Rn 2022 genannten Altersgrenze ist das Vorliegen einer dauerhaften Berufsunfähigkeit eine weitere Alternative, um den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können. Maßstab für die Beurteilung und Feststellung der dauerhaften Berufsunfähigkeit ist allein das Sozialversicherungsrecht (OFD Nds v 20.12.2011, S 2242–94 –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zustellung im Ausland (Abs 3).

Rn 20 Wenn der MB an einen Ag im Ausland zugestellt werden muss, findet gem § 688 III das Mahnverfahren nur statt, soweit das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG, nF v 30.11.15, BGBl I 15, 2146) dies vorsieht. Das AVAG ist ein allgemeines Gesetz zur Ausführung mehrerer aufgezählter zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge (§ 1 I Nr 1 A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Schuldnachfolge.

Rn 34 Grds ist die Schuldnachfolge bereits dem Wortlaut nach keine Rechtsnachfolge iSd § 325 I (BGHZ 61, 140, 142 = NJW 73, 1700; NJW 98, 1645, 1646). Der Erwerber eines Grundstücks ist daher auch im Fall des § 867 III kein Rechtsnachfolger des im Zahlungstitel benannten Schuldners (BGH NJW-RR 21, 1145 [BGH 23.06.2021 - VII ZB 37/20] Rz 15). Eine Rechtskrafterstreckung auf d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 EU-Versicherungsunternehmen

Tz. 22 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die hr-lichen Rechnungslegungsvorschriften (s §§ 341ff HGB) gelten nach § 341 Abs 2 HGB für Niederlassungen von VU im Ausl nur soweit sie für den Betrieb des Direktversicherungsgeschäfts der Erlaubnis durch das BAFin bedürfen. Für VU mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens wird die Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 741 flankiert die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 1431, 1456 BGB vollstreckungsrechtlich. Hiernach kann der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, mit der Einwilligung seines Partners ein Erwerbsgeschäft selbstständig führen. Für die Verbindlichkeiten, die iRd Betriebs des Erwerbsgeschäfts begründet werden, haften sowohl das Gesamtgut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Echtes Teileigentum.

Rn 6 In den Räumen eines ›echten‹ Teileigentums (§ 1 Rn 1) – dem SonderE – ist grds jeder gewerbliche Gebrauch zulässig (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 34) und auch jeder andere Gebrauch, zB zum Parken, als Gemeindezentrum (Frankf NZM 13, 153) oder als Kirche (LG Itzehoe ZMR 19, 44), aber kein ›Wohnen‹ (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 19; ZWE 20, 180 Rz 5; ZMR 19, 425 Rz 21; ZWE 18, 28 Rz 30...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Kündigungsberechtigung.

Rn 47 Die Kündigungsberechtigung (iE Lingemann/Steinhauser NJW 18, 840) richtet sich nach allg Regeln. Neben Dienstberechtigtem/ArbG sind ggü ArbN kündigungsberechtigt idR Personalleiter (BAG NZA 21, 1178 [BAG 27.04.2021 - 9 AZR 662/19]; Gesamtprokura schadet nicht, BAG NJW 14, 3595 [BAG 25.09.2014 - 2 AZR 567/13] Anm Lingemann/Siemer), nicht aber Personalsachbearbeiter (BAG...mehr