Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Rechtsprechungsentwicklung des EuGH

Rz. 11 Im Jahre 2002 hatte der EuGH in der Rechtssache Überseering [21] über die Frage der Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit einer nach dem Recht eines Mitgliedstaates, namentlich der Niederlande, wirksam gegründeten Gesellschaft, die an dem Ort ihrer Gründung jedoch keinerlei Geschäftstätigkeit ausübte, zu befinden. Der EuGH erkannte einer solchen Gesellschaft eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 1. Eröffnung

Rz. 259 Mit der Konkurseröffnung und ihrer Bekanntmachung beginnt die Liquidation des gesamten Vermögens des Schuldners (ordentliche Liquidation – adi tasfiye, Art. 219 ZVG). Mit der Bekanntmachung erhalten die Gläubiger eine Frist von einem Monat, innerhalb welcher sie ihre Forderungen unter Beweisantritt anmelden können. Für Gläubiger, die sich im Ausland oder "in großer E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / II. Maßnahmen bei Kapitalverlust

Rz. 174 Wenn der Vorstand der Gesellschaft bemerkt, dass das Eigenkapital der Gesellschaft negativ ist, muss er unverzüglich eine Registeranmeldung über den Verlust des Eigenkapitals machen. Die Registereintragung kann später gelöscht werden, wenn das Eigenkapital wieder über die Hälfte des Grundkapitals beträgt (OYL 20:23.1). Der Vorstand einer öffentlichen Aktiengesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Einberufung

Rz. 76 Soweit durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, wird die Gesellschafterversammlung durch die Geschäftsführung einberufen. Sie muss immer dann einberufen werden, wenn es das Interesse der Gesellschaft erfordert, jedoch zumindest einmal jährlich, und besonders, wenn ein Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft eingetreten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 38 Über die zwingenden Angaben hinaus (siehe Rdn 26) werden im Gesellschaftsvertrag i.d.R. weitere Bestimmungen insbesondere zu folgenden Bereichen aufgenommen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 151 Die Gründe einer Auflösung der LLC sind gesetzlich geregelt. Als Auflösungsgründe kommen in Betracht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 1. Kapitalschutz

Rz. 43 Gemäß Art. 65 Abs. 1 GesG können die Gesellschafter keine Rückzahlung ihrer Stammeinlage verlangen. Falls nichts anderes im Gründungsakt vorgesehen ist, gehen die Güter, die als Stammeinlage von den jeweiligen Gesellschaftern eingebracht wurden, mit dem Zeitpunkt ihrer Eintragung im Handelsregister ins Eigentum der Gesellschaft über (Art. 65 GesG). Die Stammeinlagen t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / a) Nicht-Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Personengesellschaft

Rz. 197 Existiert kein DBA, bestehen Besonderheiten insbesondere dann, wenn die Personengesellschaft nach dem nationalen Recht des Sitzstaates selbst körperschaftsteuerpflichtig ist. Die insoweit entstehende ausländische Körperschaftsteuer ist jedoch nach § 26 KStG i.V.m. § 34c EStG anrechenbar bzw. abziehbar.[158] Rz. 198 Werden die Einkünfte jedoch anschließend ausgeschütte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Verlegung von Verwaltungs- und/oder Satzungssitz

Rz. 119 Vom Inland ins Ausland: Die Änderung der Nationalität einer luxemburgischen Gesellschaft ohne Verlust der juristischen Persönlichkeit ist erlaubt, bedarf jedoch des Einverständnisses aller Gesellschafter (und bei Aktiengesellschaften auch aller Besitzer von Schuldverschreibungen) (Art. 450–3 Abs. 1 LSC). Diese Bedingung gilt für die Verlegung sowohl des Hauptverwaltu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 98 Jeder Gesellschafter übernimmt im Gesellschaftsvertrag eine Verpflichtung zur Leistung eines Anteils an der Stammeinlage. Die Hauptpflicht eines Gesellschafters besteht darin, seine Stammeinlagepflicht zu erfüllen. Ein Geschäftsanteil kann verkauft werden; ein entsprechender Vertrag sowie die damit verbundene Änderung des Gesellschaftsvertrags muss notariell beurkunde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Das Eigenkapitalersatzrecht; Recht der Gesellschafterdarlehen

Rz. 169 Das System des festen Stammkapitals bedingt nicht nur eine Absicherung durch Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsregeln, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Gesellschaft bei Verlust des Haftungsfonds entweder liquidiert oder ihr neues Kapital zugeführt wird. Die Regelungen des Eigenkapitalersatzrechts bzw. des Rechts der Gesellschafterdarlehen dienen der Durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Die close corporation im System des Kapitalgesellschaftsrechts

Rz. 7 Kennzeichnend für die close corporation ist insbesondere, dass diese nur eine kleine Anzahl von Gesellschaftern hat, von denen wiederum die meisten aktiv an der Geschäftsführung teilnehmen, sowie dass deren Gesellschaftsanteile nicht öffentlich am Kapitalmarkt angeboten und gehandelt werden. Typische Erscheinungsformen von close corporations sind Ein-Mann- und Mehrpers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 2. Fortführung der Geschäfte trotz Kenntnis der Insolvenz

Rz. 518 Als weiterer Haftungsgrund kommt eine Insolvenzverschleppungshaftung der Geschäftsführer in Betracht (Sec. 214 Insolvency Act 1986 – sog. wrongful trading). Die gesetzliche Anspruchsgrundlage wendet sich ausschließlich an Geschäftsführer, sie umfasst jedoch auch Hintermänner (shadow directors). Anspruchsberechtigt ist auch in diesem Fall nur der Insolvenzverwalter. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen1 Der Länderbeitrag ... / V. Kapitalerhöhung

Rz. 48 Das Stammkapital der Gesellschaft wird durch Beschluss der Hauptversammlung erhöht. Existieren mehrere Gattungen von Aktien, so haben in einer gesonderten Abstimmung die Inhaber von Aktien jeder Gattung der Kapitalerhöhung zuzustimmen. Der Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals durch Ausgabe von Vorzugsaktien gegen Nachschüsse bedarf darüber hinaus der Zustimmu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 230 Das materielle und formelle Insolvenzrecht bestimmt sich für die GmbH grundsätzlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO). Rz. 231 Insolvenzschuldner ist allein die GmbH als juristische Person und nicht die Gesellschafter, selbst bei der Ein-Mann-GmbH nicht. Die GmbH ist als juristische Person (§ 13 Abs. 1 GmbHG) insolvenzfähig (§ 11 Abs. 1 Satz 1 InsO). D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / IV. Eigene Anteile

Rz. 51 Schweden gehörte lange zu denjenigen Ländern in Europa, die den Erwerb eigener Aktien durch Aktiengesellschaften nur ganz ausnahmsweise und unter sehr engen Voraussetzungen zuließen. Schon seit dem Jahre 2000 ist es Publikums-Aktiengesellschaften unter gewissen Bedingungen erlaubt, eigene Aktien zu erwerben. Privat-Aktiengesellschaften dürfen nur in fünf ausdrücklich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China / I. Kapitalaufbringung

Rz. 58 Grundsätzlich sind die folgenden Gegenstände einlagefähig: Bei JV-Gesellschaften kommt typischerweise die Einlage von Landnutzungsrechten und Gebäuden in Betracht, die vom chinesischen Partner eingebracht werden. Rz. 59 Bareinlagen können auf RMB oder Devisen lauten. Rz. 60 In de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 1. Handeln für die LLC vor Eintragung

Rz. 78 Wird vor der Eintragung der LLC ins Handelsregister im Namen der Gesellschaft gehandelt, so haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch für im Namen der LLC eingegangene Verpflichtungen. Um einen solchen Verlust der Haftungsbeschränkung der zukünftigen Gesellschafter zu vermeiden, empfiehlt es sich, sofern ein Handeln im Namen der Gesellschaft unvermeidbar ist, ledi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 3. Schlussanträge des Generalanwalts vom 7.4.2005

Rz. 81 Der Generalanwalt sieht in der britischen Regelung eine Beschränkung der britischen Gesellschaft beim Verlassen des Landes, da ihr eine ungünstige Behandlung widerfährt, wenn sie Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten gründen möchte.[215] Die britische Regelung schaffe ein Hemmnis, das die Gesellschaften mit Sitz im Vereinigten Königreich davor abschrecke, T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / IV. Auswirkungen der europarechtlichen Rechtsprechung auf die deutschen Organschaftsregeln

Rz. 105 Aus der Zusammenschau der ergangenen Entscheidungen ist abzulesen, dass die grenzüberschreitende Ausweitung der deutschen Organschaft nicht erforderlich ist und nur definitive Verluste, d.h. Verluste, die nach dem ausländischen Steuerrecht nicht mehr berücksichtigungsfähig sind, beim inländischen Organträger abzuziehen sind. Rz. 106 Zumindest wurde als Konsequenz durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Singapur / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 181 Für die Unternehmensbesteuerung ist die Corporate Income Tax (Körperschaftsteuer) und damit der Income Tax Act von entscheidender Bedeutung. Dieser wird jährlich angepasst, um die im Jahreshaushaltsplan (Budget) beschlossenen Änderungen umzusetzen. Der Haushaltsplan wird vom Finanzminister in einer Rede vor dem Parlament in aller Regel erst im Frühjahr des darauffolg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 4. Abweichende Gewinnverteilung

Rz. 49 Der Grundsatz des Art. 16 I LGSM bestimmt, dass die Verteilung der Gewinne und Verluste unter den Gesellschaftern proportional zu ihrer Beteiligung vorgenommen wird, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes bestimmt wird. Kein Gesellschafter darf nach Art. 17 LGSM von der Gewinnbeteiligung vollständig ausgeschlossen werden. Allerdings darf der Gesellschaftsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 1. Rs. Oy AA

Rz. 92 In der Entscheidung "Oy AA"[228] zur finnischen Gruppenbesteuerung ging es um die Voraussetzungen des gewinnwirksamen Abzugs des sog. Konzernbeitrags. Im vorliegenden Fall wurde ein von der in Finnland ansässigen Tochtergesellschaft an ihre im Vereinigten Königreich ansässige Muttergesellschaft zum Ausgleich der Verluste gezahlter Betrag als sog. Konzernbeitrag gewinn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 2. Gesetzliches Regelungskonzept

Rz. 196 Grundsätzlich darf nie geschütztes Kapital, sondern dürfen nur Gewinne der Gesellschaft in jedweder Form ausgeschüttet werden. Das gesetzliche Regelungskonzept in Sec. 829–853 CA 2006, welches in den Grundzügen vom Common Law entwickelt wurde, enthält für die Ltd. nur das Verbot, Kapital an die Gesellschafter verdeckt auszuschütten, und für die plc als zusätzliche Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Konzernsachverhalte

Rz. 118 Grenzüberschreitende Konzernzusammenbrüche bilden einen Hauptanwendungsfall des Internationalen Insolvenzrechts und befruchten, wie zahlreiche Beispielsfälle zeigen, stets die juristische Diskussion.[300] Mit den Art. 56 ff. finden sich hierzu nunmehr auch Regelungen in der neugefassten EuInsVO (vgl. Rdn 123). Die EuInsVO 2000 hielt dagegen für Konzernsachverhalte no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / III. Kapitalerhaltung

Rz. 38 Während des Bestehens der Gesellschaft dürfen den Gesellschaftern die eingebrachten Einlagen weder ganz noch teilweise zurückgewährt werden. Die Gesellschafter dürfen auch aus keinem anderen irgendwie gearteten Anspruch Zahlungen aus dem Vermögen der Gesellschaft erhalten, soweit dieses zur vollständigen Deckung des Stammkapitals erforderlich ist. Gesellschafter einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 47 Die Gesellschafter einer Sp. z o.o. können deren Kapital nicht nur herauf-, sondern auch herabsetzen. Eine Kapitalherabsetzung kommt etwa in Betracht, um Verluste zu decken. Oftmals wird das Kapital einer Sp. z o.o. herabgesetzt und gleichzeitig erhöht. Auf diese Weise können etwa bei Verlusten der Sp. z o.o. und aktuellem Liquiditätsbedarf die Verlustdeckung über die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 156 Die Einkünfte der EPE sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. Art. 21 ff. G. 4172/2013 zu behandeln. Der Gewinn der EPE unterliegt der Körperschaftsteuer und wird auf der Grundlage der geführten Bücher und der ausgestellten Belege ermittelt. Die EPE ist zur Führung von Handelsbüchern der sog. dritten Kategorie (C) verpflichtet. Dementsprechend müssen die Geschäfts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 2. Sachverhalt

Rz. 80 Konkret liegt dem Verfahren der folgende Sachverhalt zugrunde:[214] Die Marks & Spencer plc mit Sitz im Vereinigten Königreich ist die Hauptgesellschaft eines Konzerns. Sie hat über eine Holdinggesellschaft mit Sitz in den Niederlanden u.a. Tochtergesellschaften mit Sitz in Deutschland, Belgien und Frankreich. Nachdem die Tochtergesellschaften jahrelang Verluste verze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 155 Das dänische (Gesellschafts-) Steuerrecht ist äußerst kompliziert und unterliegt ständigen Änderungen. Gegenwärtig gilt das Gesellschaftssteuergesetz – [selskabsskatteloven – SEL-SkatL]) i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 1084 vom 26.6.2020 (mit späteren Änderungen). Rz. 156 Kapitalgesellschaften sind selbstständige Steuerpersönlichkeiten, die nach ihren Einnahmen besteuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 2. Vergütung für erbrachte Leistung

Rz. 173 Alle Einkünfte, die den Gesellschaftern für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer gezahlt werden, gelten als "Betriebsleitervergütungen" (Art. 30 EStG). Diese Einkünfte sind als Betriebskosten bei der Gesellschaft abzugsfähig und werden bei den Begünstigten als berufliches Einkommen versteuert. Darunter fallen sowohl die normale Entlohnung als auch die geldwerten Vortei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / a) Rechtsstellung der Gesellschafterversammlung

Rz. 123 Die Gesellschafterversammlung (assemblea dei soci) ist das höchste Organ der Gesellschaft. Sie setzt sich aus allen Gesellschaftern zusammen, die sich an einem bestimmten Ort zusammenfinden, um den Willen der Gesellschaft zu den Tagesordnungspunkten durch Beschluss zu bilden. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung hat gem. Art. 2479-bis c.c. vorbehaltlich ande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Sitzverlegung nach Spanien (Zuzug)

Rz. 358 Verlegt eine ausländische Gesellschaft ihren satzungsgemäßen Sitz nach Spanien, so soll dies auf ihre Rechtspersönlichkeit grundsätzlich keine Auswirkungen haben. Sie kann bei Erfüllung der in Art. 94 LME genannten Voraussetzungen eine spanische Gesellschaft des entsprechenden Typs werden, wenn siemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 96 Die Beschlüsse der Gesellschafter einer Sp. z o.o. werden grundsätzlich auf der Gesellschafterversammlung gefasst (Art. 227 § 1 HGG). Ohne die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung können Beschlusse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, wenn alle Gesellschafter schriftlich die Zustimmung zu der Entscheidung, welche beschlossen werden soll, oder zu der s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 142 Eine EPE kann in den folgenden Fällen aufgelöst werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Zwischenergebnis

Rz. 26 Damit ist im Bereich der Anerkennung von Auslandsgesellschaften aus EU- und EWR-Staaten sowie aus den USA grundsätzlich die Gründungstheorie, die das Recht des Gründungsstaates zum Gesellschaftsstatut erklärt, an die Stelle der Sitztheorie getreten. Damit steht europäischen Unternehmern grundsätzlich die volle Bandbreite der europäischen Gesellschaftsformen zur Auswah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / II. Insolvenzabwendendes Vergleichsverfahren

Rz. 204 Das insolvenzabwendende Vergleichsverfahren (concordato preventivo, Art. 160 f. LF), das nunmehr weitgehend reformiert wurde, bietet weitere Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer, die in der Lage sind, den Gläubigern einen überzeugenden Vorschlag zu unterbreiten. Der Plan kann verschiedene Lösungen anbieten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 87 Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Wenigstens einmal im Jahr, und zwar innerhalb der ersten sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres, muss eine Hauptversammlung stattfinden, um über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung von Gewinn und Verlust und die Entlastung und (Wieder-)Wahl der Leitungs- und Kontrollorgane zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Verlegung des statutarischen Sitzes einer deutschen GmbH ins Ausland

Rz. 53 Da eine deutsche GmbH nur Bestand hat, wenn sie durch Eintragung in ein deutsches Handelsregister gegründet worden ist, die Eintragung in das deutsche Handelsregister allerdings wiederum die Zuständigkeit des deutschen Handelsregisters durch einen Satzungssitz im Inland voraussetzt, ergibt sich – unabhängig von § 4a GmbHG – eine unmittelbare Verkettung von inländische...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / XIX. Liquidation und Löschung

Rz. 159 Das Gesellschaftsstatut regelt nicht nur die Geburt, sondern auch die Bestattung der Gesellschaft. Aus dem Gesellschaftsstatut ergibt sich also, wie die Liquidation eingeleitet wird, welche Auswirkungen diese auf die Geschäftsführungsbefugnisse der bisherigen Geschäftsführer und die Liquidatoren hat, wie die Gesellschaft abzuwickeln ist und in welchem Zeitpunkt diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / A. Einführung

Rz. 1 Das russische Gesellschaftsrecht ist ganz überwiegend Körperschaftsrecht und gehört daher zum Recht der juristischen Personen, in dem auch die grundlegenden Regelungen für alle Gesellschaftstypen zu suchen sind. Das Recht der juristischen Personen unterscheidet zwischen nicht gewerblichen (sog. nicht kommerziellen) und gewerblichen (kommerziellen) Organisationen. Nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 4. Arbeitnehmerstatus des Geschäftsführers

Rz. 422 Die Bestellung zum Geschäftsführer bewirkt grundsätzlich nur das Entstehen einer Organstellung des Geschäftsführers. Nach dem englischen Fallrecht hat ein Geschäftsführer als Organ grundsätzlich noch keinen Anspruch auf eine Vergütung für seine Tätigkeit. Die Mustersatzung in Table A, Art. 19, 20 ermächtigen die Gesellschaft, mit ihren Geschäftsführern Arbeits- oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Überblick

Rz. 196 Ausgangspunkt zum Verständnis der Existenzvernichtungshaftung ist der Umstand, dass das als Korrelat zur Haftungsbeschränkung zu verstehende Schutzsystem der §§ 30, 31 GmbHG lückenhaft bleibt; so bspw. im Hinblick auf stille Reserven.[569] Aus Gläubigerschutzgründen bedarf es daher anderer Rechtsgrundlagen für einen etwaigen Zugriff auf das Vermögen abziehende Gesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / N. Anhang: Glossar (deutsch/spanisch)

Rz. 392 Spanisches Gesetz über Kapitalgesellschaften Nr. 1/2010 – Ley de Sociedades de Capital (Real Decreto Ley 1/2010) [232]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 2. Pflichten der Geschäftsführer

Rz. 117 Die wichtigsten Pflichten des Geschäftsführers sind folgende: a) Treuepflicht. Die Treuepflicht des Geschäftsführers besteht in der Förderung der Belange und Interessen der Gesellschaft und in der Unterlassung jeglicher Handlung, die diesen Belangen und Interessen schaden könnte. Aus dieser Pflicht werden das Wettbewerbsverbot und die Verschwiegenheitspflicht (Nichtwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 79 Der einzelne Aktionär hat nach schwedischem Aktienrecht zunächst einmal kaum eigene Rechte, abgesehen vom Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung und dem Recht auf Dividende, vorausgesetzt ein entsprechender Beschluss auf der Hauptversammlung wurde gefasst. Ist er Mehrheitsaktionär, ergebe sich aus dieser Stellung allerdings eine Reihe von besonderen Rechten. Eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen1 Der Länderbeitrag ... / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 107 Der Aufsichtsrat ist ein Kollegialorgan, dem die Überwachung der Tätigkeit der Gesellschaft obliegt. Der Aufsichtsrat wird von seinem Vorsitzenden geleitet. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wird durch die Satzung der Gesellschaft festgesetzt. Es müssen mindestens drei und es dürfen höchstens 15 Aufsichtsratsmitglieder sein. Der Aufsichtsrat wird für die in der Sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Grundsätzliche Fortgeltung der Sitztheorie

Rz. 30 Für den Bereich, der damit noch der Regelung durch das autonome deutsche internationale Gesellschaftsrecht verblieben ist, ist das Gesellschaftsstatut weiterhin nach der Sitztheorie zu bestimmen. Das Personalstatut der Gesellschaften ist also an den tatsächlichen Sitz der Hauptverwaltung anzuknüpfen. Da sich für die Anknüpfung an den Sitz der Gesellschaft zunehmend we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Sitztheorie als Mobilitätshindernis

Rz. 8 Zwar geben die Art. 49, 54 AEUV, die keinen spezifisch kollisionsrechtlichen Gehalt haben, die Geltung der Gründungstheorie nicht positiv vor; sie bedingen aber die Nichtanwendbarkeit solcher Rechtsnormen, die sich als Einschränkung der Niederlassungsfreiheit erweisen. Nach dem sehr weit gefassten Begriffsverständnis des EuGH erweisen sich solche Maßnahmen als eine Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / Literaturtipps

mehr