Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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zfs 3/2018, Rettungskosten bei Wildschäden im Rahmen einer Teilkaskoversicherung

Hinweis Meine Mandantin befuhr die X-Straße außerorts. Es herrschte Dämmerung. Plötzlich überquerte eine Gruppe von Rehen die Straße vor dem Fahrzeug meiner Mandantin. Eine Kollision mit den Tieren stand unmittelbar bevor. Um diese zu vermeiden, wich meine Mandantin den Rehen zur Seite hin aus. Dabei kam sie von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum. Ihr Fahrzeug wu...mehr

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zfs 2/2018, Wohnungswechsel... / 1 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung der Bekl. ist begründet." Der Kl. kann für den behaupteten Einbruchdiebstahl keine Versicherungsleistungen verlangen, weil die Bekl. gem. §§ 23 Abs. 1, 26 VVG wegen einer vorsätzlichen Gefahrerhöhung von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei geworden ist (s. Ziff. II). I. Allerdings ist bei dem derzeitigen Sach- und Streitstand nicht auszuschließen, ...mehr

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zfs 2/2018, Obergrenze von ... / 1 Aus den Gründen:

" … 2. Die gegen die dem Urteil zugrunde liegende Auslegung des § 193 Abs. 3 S. 3 VVG gerichteten Berufungsangriffe überzeugen nicht und bleiben in der Sache ohne Erfolg." Gem. § 193 Abs. 3 S. 3 VVG gilt: Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr ...mehr

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zfs 2/2018, Neuerungen bei der kaufrechtlichen Mängelhaftung

"Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren": Mit diesem zum 1.1.2018 in Kraft getretenen Gesetz hat der Gesetzgeber einmal mehr Kreativität bei der Namensgebung seiner Gesetze bewiesen und hierdurch teils zusa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 2.2 Fördervoraussetzungen

Rz. 6 Abs. 2 Satz 1 beschreibt die Voraussetzungen, die für förderfähige private Pflege-Zusatzversicherungen vorliegen müssen. Wesentliche Fördervoraussetzungen bzw. Anforderungen an die Versicherungsunternehmen sind hiernach: Kalkulation der zulagefähigen Verträge nach Art der Lebensversicherung gemäß § 146 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Abs. 2 Satz 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.3 Vertretungsmacht und Form der tatsächlichen Verständigung

Rz. 177 Voraussetzung für eine bindende tatsächliche Verständigung ist, dass auf beiden Seiten die entscheidungsberechtigten Personen teilgenommen haben. Aufseiten der Finanzbehörde muss daher ein entscheidungsbefugter Beamter mitwirken.[1] Das ist i. d. R. der für die Veranlagung zuständige Sachbearbeiter oder Sachgebietsleiter oder der Vorsteher. Nur der Vorsteher ist ents...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.8 Fehlende Versicherung (Abs. 2 Satz 6)

Rz. 25 Die Vorschrift erfasst vor allem Personen, die trotz ausreichender Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig auf einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verzichtet haben (BT-Drs. 14/5074). Unzureichend ist der Versicherungsschutz, wenn er hinter dem der gesetzlich Krankenversicherten zurückbleibt. Es handelt sich um keine Spezialreg...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / A. Der Versicherungsschutz

I. Allgemeines Rz. 1 Der Versicherungsschutz in verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten beinhaltet die Rechtsschutzdeckung für die Verfolgung und Abwehr von Rechten in allen verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten.[1] Das Wort "verkehrsrechtlich" ist kein eindeutiger Begriff der Rechtssprache. Für die Versicherungsdeckung in einer verkehrsrechtlichen Angelegenhe...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / B. Versicherungsschutz und Leistungsansprüche auf Rechtsschutz in Straf- und OWi-Verfahren

I. Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei verkehrsrechtlichen Straftaten Rz. 39 Verkehrsrechtliche Straftaten sind nur versichert, wenn die abgeschlossene Versicherung den Verkehrsbereich mit eingeschlossen hat, z.B. §§ 21, 22, 26, 27, 28 ARB. Rz. 40 Hierunter fallen alle Strafvorschriften, die unmittelbar der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen, also all...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Der Versicherungsschutz bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten

Rz. 49 Rechtsschutz besteht grundsätzlich für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit. Zu den verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten gehören alle Vorschriften, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen. Hieran ändert sich nichts, wenn der Versicherungsnehmer zusätzlich in Tateinheit gegen eine Vorschrift des allgemeinen Ord...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / E. Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit/Schiedsgutachter

Rz. 35 In den ARB 2012 ist unter Ziffer 3.4. die Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit ausgeführt. Hiervon haben die Rechtsschutzversicherungen zuletzt auch häufiger Gebrauch gemacht.[30] In Ziffer 3.4.1.2. ist Mutwilligkeit dergestalt definiert, dass die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhält...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Rechtsschutz bei Vorsatztat

Rz. 104 Für den Bereich der verkehrsrechtlichen Strafvorschriften sind die Voraussetzungen des Ausschlusses des Versicherungsschutzes in § 4 Abs. 3b S. 1 ARB geregelt. Nach dieser Vorschrift ist bei in Betracht kommenden Vorsatztaten der Versicherungsschutz – gegenüber Absatz 3a – erweitert. Nach dieser Vorschrift besteht bei einem Verstoß gegen verkehrsrechtliche Strafvorsc...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / III. Umfang der Rechtsschutzgewährung

Rz. 56 In § 21 Abs. 4 ARB ist der Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt. Gemäß § 21 Abs. 4 ARB umfasst dieser (neben Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen) Strafrechtsschutz sowie Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Rz. 57 Nach der Systematik der versicherten Rechtsangelegenheit ist wiederum in § 2 ARB bestimmt, welcher Umfang der Versicherungsschutz der §§ 21 ff. ARB b...mehr

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Risikoausschluss für Schäde... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Nicht zu beanstanden ist es allerdings, dass das BG die Ausschlussklausel des § 6 Nr. 3 Buchst. d VGB 2001 weder als unklar i.S.v. § 305c Abs. 2 BGB noch als intransparent i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB angesehen hat. Der Bedingungswortlaut macht dem durchschnittlichen VN ausreichend deutlich, dass Schimmelschäden losgelöst von der Ursache ihrer Entstehung in keinem Fal...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / C. Beachtung der Ausschlussklauseln

Rz. 99 Auch im Bereich der Verkehrssachen sind die in Betracht kommenden Risikoausschlüsse zu beachten. Diese sind in den ARB sinnvollerweise geregelt im Anschluss an die Leistungsbeschränkungen. Rz. 100 Nach ARB (94) sind die bisher in § 4 Abs. 1 ARB geregelten Risikoausschlüsse beseitigt. Nunmehr ist in § 5 Ziff. 3 ARB zum Leistungsumfang geregelt, dass die Versicherung nic...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 1. ARB 75

Rz. 4 Nach den ARB 75, die immer noch bei älteren Mandanten in nicht geringem Umfang zur Anwendung kommen, besteht Versicherungsschutz lediglich in Angelegenheiten der Fahrerlaubnis (§ 11 Abs. 3 Buchst. d ARB 75). Nach dieser Regelung kommt Versicherungsschutz erst von Beginn des Widerspruchsverfahrens an in Betracht.[4]mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / III. Evtl. Ausschluss bei Halterhaftung

Rz. 112 Zur Halterhaftung ist die ehemalige Klausel zu § 25a StVG fortgefallen und nunmehr in einer verdeutlichten Form eingearbeitet. In den Bedingungen heißt es jetzt, dass Versicherungsschutz zu gewähren ist, wenn "für die zuständige Behörde vor ihrer Entscheidung" der Fahrer feststeht. Hinweis In alten Verträgen ist dies allerdings noch vom Versicherungsschutz umfasst: Di...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei verkehrsrechtlichen Straftaten

Rz. 39 Verkehrsrechtliche Straftaten sind nur versichert, wenn die abgeschlossene Versicherung den Verkehrsbereich mit eingeschlossen hat, z.B. §§ 21, 22, 26, 27, 28 ARB. Rz. 40 Hierunter fallen alle Strafvorschriften, die unmittelbar der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen, also alle Bestimmungen, die die Verkehrsteilnehmer und somit auch den Versicherungsnehmer vor S...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 2. Erstattung der Gebühren bei nur teilweiser Eintrittspflicht

Rz. 66 Bei der Frage, ob und inwieweit Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung gegeben ist, wenn nur eine sog. Teildeckung in Betracht kommt, sind verschiedene Fallgestaltungen denkbar. Rz. 67 In Betracht kommt, dass dem Versicherungsnehmer mehrere Delikte vorgeworfen werden und die Vorwürfe nur teilweise unter Versicherungsschutz stehen. In einem solchen Fall besteht n...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / V. Checkliste zur Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechtes

Rz. 34 Bei Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in einer Angelegenheit des Straßenverkehrsrechtes, und zwar im Straf- und OWi-Verfahren, ist es wichtig zu klären, zu welcher Leistungsart Rechtsschutzdeckung besteht. Rz. 35 Checkliste: Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherungmehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehrsrecht

Rz. 1 Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, zu dem die Rechtsschutzversicherung eine vergleichbare Bedeutung hat wie zum Bereich des Verkehrsrechtes. Im Bereich des Verkehrsrechtes ist eine Deckung durch die Rechtsschutzversicherung von annähernd 70 % erreicht. Dies bedeutet, dass in Angelegenheiten des Verkehrsrechtes bei zwei von drei Verkehrsrechtsangelegenheiten eine Rechtsschu...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 2. ARB 94

Rz. 5 Nach § 2g ARB 94 umfasst der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen nunmehr nicht lediglich Angelegenheiten der Fahrerlaubnis, sondern alle verkehrsrechtlichen behördlichen und gerichtlichen Verwaltungsverfahren. Außerdem kommt Versicherungsschutz nicht erst in Betracht im Widerspruchsverfahren, sondern schon nach jedem Rechtsverstoß i.S.v. § 4 Abs. 1c ARB 94. Rz. 6...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Krankenkasse

Rz. 573 Ist ein Ehegatte im Rahmen einer Familienversicherung über den anderen Ehegatten krankenversichert, ist dieser darauf hinzuweisen, dass eben jene Familienversicherung mit Rechtskraft der Ehescheidung endet. Die Voraussetzungen der Familienversicherung sind in § 10 SGB V geregelt. Danach sind von der Familienversicherung Ehegatten und Kinder umfasst, wenn dieselben ni...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Die Regelungen in den ARB

1. ARB 75 Rz. 4 Nach den ARB 75, die immer noch bei älteren Mandanten in nicht geringem Umfang zur Anwendung kommen, besteht Versicherungsschutz lediglich in Angelegenheiten der Fahrerlaubnis (§ 11 Abs. 3 Buchst. d ARB 75). Nach dieser Regelung kommt Versicherungsschutz erst von Beginn des Widerspruchsverfahrens an in Betracht.[4] 2. ARB 94 Rz. 5 Nach § 2g ARB 94 umfasst der Ve...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Sollte Mutwilligkeit bei der Rechtsverfolgung dem Versicherungsnehmer zur Last gelegt werden, ist der Rechtsschutzversicherer von Leistung frei: In § 18 ARB (94) ist (entsprechend der früheren Regelung des Stichentscheides gemäß § 17 a.F.) geregelt, dass der Versicherer den Versicherungsschutz ablehnen kann aus zwei Gründen, die in der genannten Vorschrift aufgeführt...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Regelungen zu den Obliegenheiten

Rz. 113 Unter Obliegenheiten verstehen die ARB 2012 (Nr. 4.1.) "sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten."[53] Diese Legaldefinition gibt vor, dass der Versicherungsnehmer sich aus dem Versicherungsvertrag heraus bestimmten Regeln zu unterwerfen hat, anderenfalls verliert er den Vers...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. Fälligkeit der Versicherungsleistung

Rz. 70 Gemäß § 5 Abs. 2a ARB kann der Versicherungsnehmer die Übernahme der vom Versicherer zu tragenden Kosten verlangen, sobald er nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat. Sobald der Mandant des Anwaltes, also der VN, als Kostenschuldner in Anspruch genommen wird, also nach Vorschussanforderung, hat die Rechtsschutzv...mehr

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Risikoausschluss für Schäde... / Sachverhalt

Die Kl. nehmen die Bekl. aus einer Wohngebäudeversicherung wegen eines Leitungswasserschadens in ihrem im Jahre 2006 errichteten und nach dessen Bezugsfertigkeit seit dem 1.9.2006 auch gegen Schäden durch Leitungswasser versicherten Wohnhaus auf weitere Versicherungsleistungen in Anspruch. Dem Versicherungsvertrag liegen die VGB 2001 zugrunde. Sie lauten auszugsweise: "§ 4. Ve...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Allgemeines

Rz. 1 Der Versicherungsschutz in verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten beinhaltet die Rechtsschutzdeckung für die Verfolgung und Abwehr von Rechten in allen verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten.[1] Das Wort "verkehrsrechtlich" ist kein eindeutiger Begriff der Rechtssprache. Für die Versicherungsdeckung in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit kommt es so...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / IV. Ersatz der Verteidigervergütung

1. Erstattung der gesetzlichen Gebühren Rz. 65 Die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes trägt die Rechtsschutzversicherung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes. Dies gilt bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Inland. Für den Fall eines Rechtsschutzfalles im Ausland ...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / III. Fahrzeugregister

Rz. 102 In Abschnitt V, und zwar in den §§ 31 bis 47 StVG, sind Regelungen getroffen über die Führung eines Fahrzeugregisters. Zweckbestimmung des Fahrzeugregisters ist die Speicherung von Daten u.a. über die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen und für Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (§ 35 Abs. 1...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 2. Besondere Fallgestaltung: Rechtsschutz zum Recht der Fahrerlaubnis/Maßnahmen nach Punktesystem

Rz. 17 Wird ein verkehrsrechtlicher Verwaltungsakt aufgrund des Fahreignungsbewertungssystems erlassen, und zwar aufgrund des Erreichens einer bestimmten Punktzahl, so stellt sich die Frage, ob der Versicherungsfall ausgelöst wird durch den ersten zugrunde liegenden bzw. registrierten Verkehrsverstoß oder durch den Verkehrsverstoß, dessen Registrierung zur Addition auf die e...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / a) Personenbezogener Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 12 Der Versicherungsschutz setzt neben der Versicherteneigenschaft voraus, dass das Kraftfahrzeug – mit Ausnahme des angemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges – im Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. Leistungsarten

Rz. 14 Der Verkehrs-Rechtsschutz umfasst u.a. Versicherungsschutz im Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen sowie Straf-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz im Recht der Ordnungswidrigkeiten, Rechtsschutz bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Versicherten und vertraglichen Rechtsschutz.mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 6. ARB 2012, Stand 2016

Rz. 10 Die ARB 2012 sehen als Leistungsart ebenfalls nur den Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen vor. Diese sind dergestalt geregelt, dass unter Ziff. 2.2.7 ARB 2012 der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gewährt wird, um rechtliche Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Wiederum sind Ha...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. Der zu beauftragende Sachverständige/die Sachverständigenorganisation

a) Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen Rz. 87 Dritte Voraussetzung für die Kostenübernahme für ein privates Gutachten ist zunächst, dass die Erstattung erfolgt durch einen öffentlich bestellten technischen Sachverständigen. Die öffentliche Bestellung kann erfolgt sein aufgrund § 36 GewO oder anderer bundes- oder landesrechtlicher Bestimmungen. G...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Straf- und OWi-Verfahren

a) Im Rahmen der Verteidigung in einem Straf- und OWi-Verfahren Rz. 80 Die Erstattung eines außergerichtlichen Gutachtens kommt nur in Betracht im Rahmen der Verteidigung in einem Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, in dem dem Betroffenen vorgeworfen wird, eine verkehrsrechtliche Vorschrift verletzt zu haben. Hierbei ist davon auszugehen, dass es sich um die Verletzung ...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / b) Keine Kostendeckung für Gutachten in anderen, speziell zivilrechtlichen Angelegenheiten

Rz. 81 Wichtig ist zu beachten, dass keine Kostendeckung für ein außergerichtliches Gutachten in Betracht kommt, soweit es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Hierbei ist insbesondere zu denken an die Klärung der Voraussetzungen des Schadenersatzes, also keine Kostendeckung z.B. für ein Unfallursachengutachten und selbstverständlich auch nicht für ein Gutacht...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 3. ARB 2000

Rz. 7 Die Regelung zum Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen in ARB 2000 gemäß Verbandsempfehlung ist inhaltsgleich mit der oben (siehe Rdn 5) behandelten Regelung in ARB 94. Es wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.[5]mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 5. ARB 2010

Rz. 9 Der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen nach § 2 lit. g ARB 2010 umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten. Der Verwaltungs-Rechtsschutz hat den Führerschein-Rechtsschutz der ARB 75 ersetzt, wobei noch viele alte Verträge gelten, die nach den obigen Ausführungen zu be...mehr

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AGkompakt 1/2018, Ratenzahl... / IV. Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherer muss eintreten Die für einen Ratenzahlungsantrag anfallenden Anwaltskosten sind auch im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung gedeckt. Der Versicherungsschutz umfasst die gesamten Kosten der Verteidigung. Dazu gehört auch ein nachträglicher Ratenzahlungsantrag. AGKompakt 1/2018, S. 7mehr

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Risikoausschluss für Schäde... / Leitsatz

1. Zur Inhaltskontrolle eines Leistungsausschlusses in der Gebäudeversicherung, demzufolge sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden "durch Schimmel" erstreckt. 2. Für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls "Leitungswasserschaden" i.S.d. §§ 4 Nr. 1 Buchst. b und 6 VGB 2001 kann nicht darauf abgestellt werden, wan...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Kein Ausschluss bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Rz. 111 Seit den ARB (94) findet für Ordnungswidrigkeiten eine Unterscheidung statt zwischen allgemeinen Ordnungswidrigkeiten und den bei der Teilnahme am Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten. In diesem Punkt verändern die ARB (94) die frühere Rechtslage und differenzieren – dem Strafrechtsschutz nachgebildet – zwischen verkehrsrechtlichen (§ 2 lit. j aa) und sonst...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 4. ARB 2008

Rz. 8 Der in den ARB 94 erstmals eingefügte Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen wurde zunächst inhaltsgleich von den ARB 2000 übernommen und jetzt ebenso auch in den ARB 2008.[6] Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen gem. § 2 lit. g ARB 2008 umfasst: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltu...mehr

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Auskunftsverlangen eines Re... / Sachverhalt

Der Kl. unterhielt im Zeitraum vom 11.1.2012 bis zum 1.4.2013 bei der A. eine Rechtsschutzversicherung, der die ARB 2010 zugrundelagen. Der Versicherungsschutz umfasst u.a. nach § 28 Abs. 3 ARB 2008 i.V.m. § 2g bb ARB 2008 einen Verwaltungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im privaten Bereich in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen V...mehr

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§ 4 Ehe / c) Ende der Familienversicherung

Rz. 283 Wenn in einer Ehe ein Ehegatte bei dem anderen gesetzlich krankenversicherten Ehegatten über eine Familienversicherung mitversichert ist, kann unter Umständen bereits durch die Trennung (und nicht erst durch die Scheidung) die Familienversicherung enden, damit also der Krankenversicherungsschutz erlöschen. Das kann der Fall sein, wenn das Einkommen des mitversicherte...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 1. Versicherungsfall beim Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Rz. 15 Geregelt ist der Rechtsschutzfall für den Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen in § 4 Abs. 1c ARB 94. Diese Regelung verfolgt den Zweck, die in § 14 Abs. 2 und 3 ARB 75 umschriebenen Versicherungsfälle zusammenzufassen und einheitlich zu regeln. Die Bestimmung des § 4 Abs. 2 S. 2 ARB 94 gilt auch für den Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.[11] Rz. 16 In a...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Umfang am Beispiel der ARB 2016 der Advocard Rechtsschutzversicherung

Rz. 28 Der Versicherungsschutz umfasst aktuell bei der Advocard Rechtsschutzversicherung[19] nach § 23 Abs. 6 ARB 2016: Zitatmehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Erstattung der gesetzlichen Gebühren

Rz. 65 Die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes trägt die Rechtsschutzversicherung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes. Dies gilt bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Inland. Für den Fall eines Rechtsschutzfalles im Ausland ist die Vergütung eines für den Versich...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Hinweise zur Meldung

Rz. 37 Zur Eintrittspflicht des Verwaltungsrechtsschutzes in Verkehrssachen gelten zwei Voraussetzungen: Es muss sich um eine verkehrsrechtliche Angelegenheit handeln. Hierunter fällt jede behördliche Anordnung, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dient. Es spielt hier keine Rolle, wenn sie zusätzlich auch noch einem anderen Zweck dient. Eine Vielzahl von verkehrswirts...mehr