Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandschutz (WEMoG) / 3.2 Inanspruchnahme als Störer nach dem Verwaltungsrecht

Die öffentlich-rechtlichen Pflichten der Wohnungseigentümer bezüglich des Zustands des Gemeinschaftseigentums sind gemeinschaftsbezogene Pflichten, die nach § 9a Abs. 2 WEG die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wahrzunehmen hat. Der Verwalter fungiert im Rahmen seiner gesetzlichen Vertretungsbefugnis nach § 9b Abs. 1 WEG als ihr Ausführungsorgan. Er kann also als Zustandss...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 6 Der lange Weg bis zur Einigung

In einem sog. Termingespräch ist am 8.10.2008 verabredet worden, die am 31.3.2008 getroffene Vereinbarung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst umzusetzen. Die Tarifverhandlungen sind am 15.12.2008 fortgesetzt worden. Bei dieser Gelegenheit haben Arbeitgeber und Gewerkschaften betont, dass sie die Vereinbarung einer Entgeltordnung sowie – ohne Präjudizwirkung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei Tabellenwechsel

Es gibt Fallgestaltungen, dass ein Beschäftigter, welcher bisher Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst wahrgenommen hatte, zukünftig Tätigkeiten im allgemeinen Verwaltungsdienst oder im Pflegedienst wahrnehmen soll oder umgekehrt. Für alle diese Konstellationen eines Tabellenwechsels enthält der Tarifvertrag keine Regelung Nunmehr hat die VKA hierzu Stellung genommen fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 5 Familienunterstützung durch Vereinbarkeit

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt für Mitarbeiter eine immer größere Rolle und ist für Unternehmen von hoher Bedeutung. Familienfreundliche Maßnahmen sind vielseitig möglich. Neben den eher bekannten Angeboten von steuerfreien Zuschüssen zu Kinderbetreuungskosten, zählen in eher größeren Unternehmen auch eigene Kitas oder betriebsnahe Belegplätze dazu. Noch weni...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandschutz (WEMoG) / 2.3 Rettungsweg

Jedes Gebäude hat über mindestens einen gut passierbaren ersten Rettungsweg zu verfügen. Aber genau die gute Passierbarkeit wird durch eine verschlossene Tür, welche sich nur noch unter Zuhilfenahme eines Schlüssels öffnen lässt, in erheblichem Maße eingeschränkt. Vielmehr drohen sogar besondere Gefahren, wenn sich viele Personen in dem Gebäude aufhalten und im Notfall über k...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 21.2 Geltungsbereich dieser Regelung

Diese Regelung gilt für sämtliche Beschäftigte im gesamten Tarifgebiet West im Bereich der Sparten Verwaltung (BT-V) und Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B). Die tarifliche Regelung findet ausschließlich Anwendung auf Beschäftigte im Erziehungsdienst. Die im Eingruppierungsrecht gebräuchliche Bezeichnung "Sozial- und Erziehungsdienst" ist bewusst nicht vereinbart worde...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandschutz (WEMoG) / 1.3 Organisation und Aufgabenerledigung durch den Verwalter

Der WEG-Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Dies umfasst auch, die für eine ordnungsgemäße Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung, des geme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 15 Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerzieherinnen

Entgelttabelle S (Erzieherinnen) in EUR ab 1.4.2022mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH erinnert die Finanzbeh... / 1. Sachverhalt und Entscheidung des EuGH

Das vorliegende Urteil betrifft grenzüberschreitende Reihengeschäfte, in die das ungarische Unternehmen Aquila Part Prod Com S.A. ("Aquila") involviert war. Die Sachverhaltsdarstellung ist insofern ein wenig unglücklich, als dass die Aquila dort als "Vermittlerin für den Großhandel mit Lebensmitteln" bezeichnet wird, die "mit einer anderen Gesellschaft einen Auftragsvertrag ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 4. Zusammenfassung

Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur ViDA zielen u.a. darauf ab, schrittweise bis 2028 transaktionsbasierte digitale Meldepflichten (in nahezu Echtzeit) einzuführen, die auf einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung nach einem neuen einheitlichen Format basieren. Diese Maßnahmen sollen neben der Betrugsbekämpfung einer Verminderung der Kosten für Umsatz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH erinnert die Finanzbeh... / 2. Erörterung des Urteils im Einzelnen

Insgesamt fügt sich das Urteil "Aquila" in eine Reihe von früheren Urteilen des EuGH ein, der in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung die Notwendigkeit der Bekämpfung von Umsatzsteuerhinterziehungen und den weiten Anwendungsbereich des Verlustes des Vorsteuerabzugs bei einer möglichen Kenntnis des beteiligten Unternehmers bestätigt hat. Diese Rechtsprechung wurde vom deut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.6 Benötigte Ressourcen

Jedes Beratungsfeld braucht grundsätzlich zwei Ressourcen. Das sind zum einen die personellen und zum anderen die technischen Ressourcen. Personelle Ressourcen Alle Beratungsthemen, die der Kanzleiinhaber als höchstpersönliches Thema von A bis Z begreift und an sich bindet, werden langfristig nicht ausgebaut werden können, weil die Kanzleiinhaber immer einen zeitlichen Flasche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie betraf den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Struk...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.1.2 Der schwache vorläufige Insolvenzverwalter

In der Regel übertragen die Gerichte dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht, sondern ordnen "nur" einen Zustimmungsvorbehalt an (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO). In diesem Fall wird der gesetzliche Vertreter durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht aus seiner Pflichtenstellung verdrängt und hat z. B. weiterhin dafür zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.2 Geschäftsführer handelt unter Aufsicht

Auf Antrag ist stets die (vorläufige) Eigenverwaltung anzuordnen, sofern dies keine Nachteile für die Gläubiger erwarten lässt oder sich der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig gegen eine Eigenverwaltung ausspricht. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erhält der Schuldner bei Vorlage einer Sanierungsfähigkeitsbescheinigung über das Schutzschirmverfahren...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.1.1 Der starke vorläufige Insolvenzverwalter

Das Gericht kann dem Geschäftsführer ein Verfügungsverbot auferlegen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 1. Alt. InsO). In diesem Fall geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (§ 22 Abs. 1 S. 1 InsO). Er wird gesetzlicher Vertreter und übernimmt die Aufgaben des Arbeitgebers. Das bedeutet, der Verwalter muss das Vermögen der ...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.2.2 Eigenverwaltung mit Schutzschirmverfahren

Sind die Aussichten auf eine Sanierung gut, kann im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit ein Antrag auf Eigenverwaltung bzw. Durchführung des Schutzschirmverfahrens (§§ 270 ff. InsO) zusammen mit dem Insolvenzantrag gestellt werden. Dazu benötigt die Gesellschaft eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines anderen Sachverständigen, dass dem Unternehmen die Über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäft / 3.1 Nur die "Lieferung mit Warenbewegung" kann umsatzsteuerfrei sein

Der für den Besteuerungsort wichtige umsatzsteuerliche Lieferort befindet sich nach § 3 Abs. 6 – 7 UStG bei Reihengeschäften entweder im Abgangsland der Ware (sog. (Waren-)Ursprungsland) oder im Ankunftsland der Ware (sog. Bestimmungsland). Der Lieferort kann sich in keinem anderen Land befinden und hängt nicht davon ab, wo der jeweilige Lieferer ansässig ist oder ob er eine au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäft / 3.3 Beförderung/Versendung durch den Zwischenhändler (mittleren Unternehmer)

Die im Reihengeschäft vom mittleren Unternehmer/Zwischenhändler (= zuerst Abnehmer und nachfolgend Lieferer) getätigte bzw. veranlasste Beförderung/Versendung wird nach § 3 Abs. 6a Satz 4 UStG grds. der Lieferung "an ihn" (also seines Lieferanten) zugeordnet (widerlegbare Vermutung), es sei denn, er weist nach, dass er den Gegenstand als Lieferer befördert oder versendet hat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten / 3.4 Sonstige Mietereinbauten und -umbauten

Ist das durch die Baumaßnahme entstandene materielle Wirtschaftsgut dem Mieter zuzurechnen, weil es bei ihm wirtschaftliches Eigentum darstellt[1] oder weil es besonderen betrieblichen oder beruflichen Zwecken des Mieters dient[2], handelt es sich um ein unbewegliches Wirtschaftsgut.[3] Der Mieter hat es in seiner Bilanz zu aktivieren. Die Verwaltung hatte im BMF-Schreiben v....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kaltwasseruhren (WEMoG) / 3 Einbau als bauliche Veränderung?

Beim Einbau von Kaltwasserzählern handelt es sich dann nicht um eine bauliche Veränderung, wenn der Einbau der Zähler zur Umsetzung einer beschlossenen oder vereinbarten verbrauchsabhängigen Verteilung der Wasserkosten erfolgt. Dies ist eine zwingende und logische Konsequenz aus der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer. Können diese nämlich im Beschlussweg eine verbrauc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kaltwasseruhren (WEMoG) / 4 Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf verbrauchsabhängige Abrechnung?

Ob einzelne Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf den Einbau von Wasseruhren und damit verbunden auf eine verbrauchsabhängige Verteilung der Kaltwasserkosten haben können, wird in einigen Fällen zu bejahen, in anderen zu verneinen sein. Hinweis Außergewöhnliche Umstände Ist jedenfalls durch Vereinbarung oder Beschluss ein Verteilungsschlüssel geregelt, k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten / Zusammenfassung

Begriff Mietereinbauten und Mieterumbauten sind solche Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil vornehmen lässt, wenn die Aufwendungen des Mieters nicht Erhaltungsaufwand sind. Sie werden bilanzrechtlich ähnlich wie Bauten auf fremdem Grund und Boden behandelt. Gesetze, Vorschriften und Rechts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.3 Ertragswertverfahren

Rz. 15 des Gleichlautenden Ländererlasses v. 20.3.2023[1] beinhaltet die Struktur des Ertragswertverfahrens. Eine Übersicht über den Ablauf des Ertragswertverfahrens enthält Rz. 16 des Gleichlautenden Ländererlasses v. 20.3.2023[2] und ein Beispiel enthält Rz. 17 des Gleichlautenden Ländeerlass v. 20.3.2023.[3] Hierbei ändert sich nichts an der bisherigen Struktur des Ertrags...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 1.1 Besondere Bedeutung der bautechnischen Verwaltung

Selbst anfänglich weitgehend mängelfreie Anlagen werden früher oder später alters-, verschleiß- oder witterungsbedingt "sanierungsbedürftig". Den Begriff "Sanierung" kennt das WEG nicht[1]; er sollte allenfalls in der Einladung als TOP genannt, aber zumindest nicht ohne Erläuterung im Beschlusstext selbst verwendet werden. Nur fachmännisch geplante und rechtzeitig durchgefüh...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 1.2 Prüfstein für die Qualität der Verwaltung

An die bautechnische Betreuung des Wohnungseigentums werden so vielfältige Anforderungen gestellt, dass diese letztlich nur von einem professionellen, gut geschulten und stets fortgebildeten Verwalter bewältigt werden können. Neben der Beherrschung der wohnungseigentumsrechtlichen Kompetenz- und Entscheidungsregelungen treten von der Rechtsprechung entwickelte weitere, über d...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.5 Anwendungsbeispiele

4.6.5.1 Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) Sondereigentümer haben seit 1.12.2020 wegen Änderungen des materiellen Rechts nunmehr die Beschlusskompetenz für eine von der Teilungserklärung abweichende Kostenverteilung (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine vom WEG oder von einer Vereinbaru...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2 Die wohnungseigentumsrechtlichen Strukturen

Die gesetzlichen Kompetenz- und Handlungsstrukturen hinsichtlich baulicher Maßnahmen beruhen seit 1.12.2020 nicht mehr auf den Vorstellungen des Gesetzgebers des Jahres 1951, dass die Wohnungseigentümer ohne grundsätzliche Verpflichtung, einen Verwalter zu bestellen, gemeinschaftlich die Verwaltung des Wohnungseigentumsobjekts ausüben. Nunmehr regelt § 18 Abs. 1 WEG, dass die...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.4 Pflicht zur Kompetenzausübung

§ 19 Abs. 1 und § 18 Abs. 2 WEG geben dem einzelnen Wohnungseigentümer einen gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten individuellen Rechtsanspruch auf Beschlussfassung über Maßnahmen, die der ordnungsmäßigen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums entsprechen. Einen (nicht abschließenden) Katalog solcher Verwaltungsmaßnahmen benennt § 19 Abs. 2 WEG. Über diese und sonst...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.5.2 Modernisierung

Entsprechend der Beschlusskompetenz über Modernisierungsmaßnahmen als Spezialfall der baulichen Veränderung gem. § 20 WEG, haben die Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 5 WEG die Kompetenz, über die Verteilung der Kosten derartiger Maßnahmen ebenfalls mit einfacher Mehrheit abweichend vom gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu beschließen. Der Wegfall der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 5 Praktische Durchführung einer Erhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme

Kurzübersicht Instandsetzungsauftrag (Beispiel: Fassadenanstrich)mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4 Die Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümer

Eines der erklärten Hauptziele des Gesetzgebers war schon bei der Novellierung des Wohnungseigentumsrechts im Jahr 2007 die Erleichterung der Willensbildung der Wohnungseigentümer. Gemeint war damit insbesondere die Herbeiführung von Beschlüssen zur Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) sowie sonstigen baulichen Maßnahmen, die von einer überwiegenden Mehrheit der Woh...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.4.2.2 Mietrechtliche Modernisierung

Nach § 20 WEG sollten auch im Wohnungseigentumsrecht Modernisierungen als nicht mehr gesondert geregelter Fall baulicher Veränderungen bereits dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Maßnahme aus der Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers eine sinnvolle Neuerung darstellt, die geeignet ist, den Gebrauchswert des Wohnungseigentums nachhaltig zu erhöhen. Da...mehr

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Technische Verwaltung und bauliche Maßnahmen (WEMoG)

Zusammenfassung Überblick Die Verwaltungsunternehmen stehen sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht vor bislang nie da gewesenen Herausforderungen. Die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik der Ampelkoalition, die Sicherung der Energieversorgung und die Inflation stehen technisch überalterten Gebäuden, einem zunehmenden Fachkräftemangel und insbesondere Wohnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.2 Begriff der Modernisierung

Der Begriff der Modernisierung wird aus der wohnungsmietrechtlichen Bestimmung des § 555b Nr. 1-6 BGB abgeleitet; einen eigenen Modernisierungsbegriff im WEG gibt es nicht mehr. 4.4.2.1 Anpassung an Erfordernisse der Zeit Das gesetzgeberische Anliegen gebietet es, den Wohnungseigentümern unabhängig vom Bestehen eines Reparaturbedarfs in gebotener großzügiger Handhabung des Mod...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.4.5 Schranken der Beschlusskompetenz

Aufgrund der besonderen Tragweite der erweiterten Beschlusskompetenz zur Abänderung gesetzlicher bzw. vereinbarter Regelungen hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit besonderer Rechtmäßigkeitsschranken gesehen.[1] 4.4.5.1 Grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage Eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage wird nicht bereits durch eine Änderung des optischen Erscheinungsbilds d...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.5 Normale bauliche Veränderungen

Schon die am Gesetzestext der §§ 20, 21 WEG vorgenommenen Veränderungen dokumentieren insoweit einen Paradigmenwechsel. Der von § 20 Abs. 1 WEG geregelte Beschluss über eine bauliche Veränderung ändert den (bisherigen oder ursprünglichen) Soll-Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums. Abzugrenzen hiervon ist die tatsächliche Vornahme der betreffenden baulichen Maßnahme (Real...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.4.2.1 Anpassung an Erfordernisse der Zeit

Das gesetzgeberische Anliegen gebietet es, den Wohnungseigentümern unabhängig vom Bestehen eines Reparaturbedarfs in gebotener großzügiger Handhabung des Modernisierungsbegriffs des Wohnraummietrechts die Befugnis einzuräumen, mit nunmehr einfacher Mehrheit einer Verkehrswertminderung durch Anpassung der Wohnanlage an die "Erfordernisse der Zeit" entgegenzuwirken.[1]mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.3 Kompetenzverschiebungen durch Beschluss

Oftmals wird eine Umverteilung der Zuständigkeiten auch im Wege der Beschlussfassung versucht. 2.3.1 Möglichkeit genereller Regelungen durch Beschluss Da jetzt im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG Beschlusskompetenz über die Regelung der Kostentragung nicht nur im Einzelfall besteht, sind Beschlüsse über die Verteilung von Erhaltungskosten möglich. Der Anwendungsbereich des § ...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.5 Haftung

Verletzt der Verwalter die ihm obliegenden Pflichten, so kommt seine Haftung aufgrund schuldhafter Verletzung seiner Verwalterpflichten gegenüber der GdWE infrage. Dies gilt auch für Schäden am Sondereigentum, die anlässlich der Verletzung von Verwalterpflichten mit Blick auf das Gemeinschaftseigentum eintreten.[1] Wo die Grenze der Pflichten des Verwalters genau liegt, ist r...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.7 Vergütungsfragen

Im Zuge größerer Sanierungen am und im Gemeinschaftseigentum entsteht für den Verwalter oftmals erheblicher Arbeitsmehraufwand. Ist hier ein Verwalter fachtechnisch, büroorganisatorisch und rechtlich in der Lage, eigenständig aktiv zu sein, wird er oftmals zu Recht Sondervergütungen beanspruchen wollen. Ausdrückliche Vereinbarung, wenn "Pflicht"-Aufgabe Allerdings entspricht d...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.1.1 Entscheidungskompetenz

Sondereigentum Für den ordnungsgemäßen baulichen Zustand des Sondereigentums ist auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung vor dem Hintergrund der §§ 13, 14 Abs. 1 WEG der einzelne Sondereigentümer selbst verantwortlich[1], weshalb es in Bezug auf das Sondereigentum an einer Entscheidungs- und Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer fehlt; sie wird von § 19 Abs. 1 Altern...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.5.1 Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung)

Sondereigentümer haben seit 1.12.2020 wegen Änderungen des materiellen Rechts nunmehr die Beschlusskompetenz für eine von der Teilungserklärung abweichende Kostenverteilung (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine vom WEG oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung beschließen. Diese Kompeten...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.3 Einbruchsschutz (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG)

Gemeint sind angemessene – dies verhindert "Fort-Knox-ähnliche Zustände" – bauliche Maßnahmen, die den widerrechtlichen Zutritt zur Wohnung verhindern, erschweren oder zumindest unwahrscheinlicher machen können. Der Anspruch umfasst in der Wohnung z. B. Wohnungstürspione, einbruchshemmende Türen und Fenster, Alarmanlagen etc. Außerdem kann etwa die Erlaubnis zur Errichtung v...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3 Die besondere Rolle des Verwalters

Aufgrund der gesetzlichen Trennung zwischen Entscheidungskompetenz (Eigentümerversammlung) und Durchführungskompetenz (Gemeinschaft/Verband, vertreten durch das Organ "Verwalter") ist es von vitaler Bedeutung für den Verwalter, die ihm im Innenverhältnis zur Gemeinschaft obliegenden Aufgaben sowie die ihm zustehende Vertretungsmacht im Außenverhältnis (§ 9b Abs. 1 WEG) zutre...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.4 Durchführungspflichten

Die (gesetzliche) Grundlage für die Ausführungskompetenz des Verwalters ist eine ungeschriebene Organpflicht.[1] Dabei hat der Verwalter insbesondere: die Beschlussentscheidungen für den Verband durchzuführen, Dienstleistungs- oder Werkverträge zur Beschlussumsetzung namens der Gemeinschaft abzuschließen, die Durchführung der Arbeiten zu überwachen und abzunehmen, Rechnungen zu ...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.6 Einschaltung von Sonderfachleuten

Sicher muss ein Verwalter grundsätzlich kein spezialtechnisches Wissen besitzen, sollte sich allerdings ein bautechnisches Grundlagenwissen erarbeiten, um mit geschultem Auge Erhaltungs- bzw. Instandsetzungsnotwendigkeiten üblicher Art an einem Baukörper erkennen zu können. Technische Detailkenntnisse, die eine eigene Ausbildung voraussetzen, können Eigentümer aber, wie oben...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 5.4 Durchführung baulicher Maßnahmen trotz Rechtsstreits

Ein gefasster Beschluss ist nach zwingender gesetzlicher Bestimmung[1] von der Gemeinschaft – vertreten durch ihr Organ, den Verwalter – durchzuführen und zwar grundsätzlich (mangels anderer Eigentümerentscheidung) unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern. Ob sich die Verpflichtung gemäß § 27 WEG, Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen, ausnahmslos auch auf fehle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4 Modernisierung

Eine Maßnahme der Modernisierung fällt unter die baulichen Veränderungen im Sinne der §§ 20, 21 WEG. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die ohne Vorliegen eines Erhaltungsbedarfs (Instandhaltungs- oder Instandsetzungsbedarfs) durchgeführt werden sollen, die z. B. eine Anpassung der Wohnanlage an den Stand der Technik, eine Einsparung von Wasser oder eine energetische oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.4 Privilegierte bauliche Veränderungen

Durch Vereinbarung ist es möglich, weitere privilegierte Maßnahmen über § 20 Abs. 2 WEG hinaus zu schaffen. Gerade bestimmte energetische Maßnahmen können – eine Gesetzesänderung antizipierend – durch einen Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers flankiert werden. § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG begrenzt den Anspruch auf angemessene Veränderungen und enthält einen abschließenden Ka...mehr