Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Ungarn / L. Insolvenz der Gesellschaft

I. Rechtsgrundlagen Rz. 219 Die Behandlung zahlungsunfähiger Unternehmen richtet sich in Ungarn nach dem Gesetz Nr. 1991/XLIX (kurz "Cstv."), das zwischen dem Vergleichsverfahren, welches auf die Reorganisation des Unternehmens abzielt, und dem Konkursverfahren, welches auf die Abwicklung des Unternehmens abzielt, unterscheidet. In Ungarn gibt es bis zum heutigen Tag kein ein...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / M. Insolvenz der Gesellschaft

I. Rechtsgrundlagen Rz. 260 Das niederländische Insolvenzrecht ist im Insolvenzgesetz geregelt. Außerdem beziehen sich einige Artikel aus dem Zweiten Buch des NL-BGB auf die Haftung und Position der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats im Fall einer Insolvenz. Ferner bestimmt Art. 2:246 NL-BGB, dass die Geschäftsführung, ohne Auftrag der Hauptversammlung, nicht die Befugnis...mehr

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Slowenien / L. Insolvenz der Gesellschaft

I. Allgemeines Rz. 118 Das slowenische Insolvenzgesetz[14] unterscheidet unter anderem zwischen Konkurs und Zwangsvergleich. Während der Konkurs auf die Beendigung der Gesellschaft abzielt, ist es das Ziel eines Zwangsvergleichs, dem zahlungsunfähigen Unternehmen durch Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Schuldner und Gläubigern die Fortführung des Unternehmens zu ermögli...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / L. Insolvenz der Gesellschaft

I. Krise einer Gesellschaft Rz. 105 Die Insolvenz ist Gegenstand des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches ("Code de Commerce" – "CCOM"), dessen Art. 437 bestimmt, dass jeder Geschäftsmann, der seine Zahlungen einstellt und dessen Kreditwürdigkeit erschüttert ist, sich im Zustand des Konkurses befindet. Rz. 106 Die Krise einer Gesellschaft wird offensichtlich, wenn sie kontin...mehr

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Norwegen / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 173 Eine AS ist dann insolvent, wenn sie ihre Verpflichtungen nicht mehr bei deren Fälligkeit erfüllen kann, soweit es sich dabei nicht um einen vorübergehenden Zustand handelt. Gleichwohl liegt dann keine Insolvenz vor, wenn die Vermögensgegenstände und Einnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen ausreichen.[533] Rz. 174 Wenn die AS insolvent ist, hat der Verwaltungsrat[...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 2. Vergleichsverfahren zur Abwendung einer Insolvenz

Rz. 141 Ein solcher Antrag kann von einem Schuldner gestellt werden, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, jedoch noch nicht als insolvent gilt. Ziel ist es, sich mit seinen Gläubigern im Wege des Vergleichs unter Mitwirkung des Gerichts zu einigen und eine drohende Insolvenz abzuwenden. Voraussetzung ist eine Antragstellung, bevor fällige Forderungen länger als...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Insolvenzsanktionen

Rz. 322 Den für eine schuldhafte insolvenzverantwortlichen Personen (personas afectadas) wird gem. Art. 455 Abs. 2 Nr. 2 TRLC für einen Zeitraum von zwei bis 15 Jahren die Fähigkeit abgesprochen, eine andere Person zu vertreten oder für sie zu verwalten. Entsprechend sieht Art. 213 LSC vor, dass Personen, die nach dem TRLC für unfähig erklärt worden sind, das Vermögen eines ...mehr

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Deutschland / II. Insolvenzgründe

Rz. 233 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das Vorliegen eines Insolvenzgrundes voraus. Insolvenzgründe sind bei der GmbH: 1. Insolvenzantrag Rz. 234 Liegt die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung der GmbH vor, so besteht für die Geschäftsführer und die Liquidatoren der GmbH eine ...mehr

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Brasilien / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 116 In Brasilien ist am 10.6.2005 mit der Lei 11.101/2005 das zuvor geltende Konkursrecht in wesentlichen Teilen erneuert und jüngst durch Lei 14.112/2020 auf modernen Stand gebracht worden. Zusätzlich zum eigentlichen Konkursverfahren (Processo de Falência), welches der Gesellschaftsliquidation sowie Verwertung/Verteilung der Erlöse unter den Gläubigern dient, wurde das...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / I. Grundlagen

Rz. 129 Ende 2016 wurde das neue Insolvenzgesetz im VAE-Bundesanzeiger veröffentlicht. Es trat drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. Rechtslage bei Insolvenz bis Ende 2016: Vor dem Inkrafttreten des VAE-Insolvenzgesetzes gab es keine einheitlichen Regelungen für akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung eines Unternehmens (Insolvenz). Gesetzliche B...mehr

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Pakistan / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 125 Die Insolvenz der private company limited by shares gilt in der Regel in drei Fällen. Zunächst, wenn der Gläubiger die Gesellschaft auffordert, eine Zahlung zu begleichen, die 1 % des Stammkapitals oder 50.000 Rupien[49] entspricht. Diese Zahlungsaufforderung ist zwingend per Einschreiben zuzusenden und die Gesellschaft darf nicht in der Lage sein, diese Forderung in...mehr

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Türkei / M. Insolvenz der Gesellschaft

I. Allgemein Rz. 247 Als Subjekt des Handelsverkehrs unterliegt eine GmbH auch den Vorschriften zur Insolvenz (iflâs) (Art. 18 Abs. 1 HGB).[73] Gemäß Art. 633 f. HGB sind auf den Fall der Insolvenz bzw. des vollständigen Verlusts des Kapitals die Vorschriften aus dem Aktienrecht anzuwenden. Bei Eintritt des Konkursfalles ist der Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich die ...mehr

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Österreich / L. Insolvenz der Gesellschaft

I. Rechtsgrundlagen Rz. 231 Die Geschäftsführer und Liquidatoren der GmbH sind verpflichtet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt (§ 69 IO). Insolvenzgründe sind Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Zu den Insolvenzgründen siehe Rdn 233 f. Wenn allerdings Sanierungsmaßnahmen sorgfältig betrieben werden und au...mehr

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Deutschland / L. Insolvenz der Gesellschaft

I. Rechtsgrundlagen Rz. 230 Das materielle und formelle Insolvenzrecht bestimmt sich für die GmbH grundsätzlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO). Rz. 231 Insolvenzschuldner ist allein die GmbH als juristische Person und nicht die Gesellschafter, selbst bei der Ein-Mann-GmbH nicht. Die GmbH ist als juristische Person (§ 13 Abs. 1 GmbHG) insolvenzfähig (§ 11 Abs...mehr

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Schweiz / M. Insolvenz der Gesellschaft

I. Konkurs Rz. 169 Der Konkurs einer GmbH kann infolge Überschuldung, durch Insolvenzerklärung sowie nach vorgängiger Betreibung eintreten. Im Zusammenhang mit allfälligen Nachschusspflichten ist hier zu erwähnen, dass mit Eintritt des Konkurses ausstehende Nachschüsse fällig werden (Art. 795a Abs. 3 OR). Bestehen statutarische Nachschusspflichten, so haften austretende Gesel...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / K. Insolvenz der Gesellschaft

I. Grundlagen Rz. 129 Ende 2016 wurde das neue Insolvenzgesetz im VAE-Bundesanzeiger veröffentlicht. Es trat drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. Rechtslage bei Insolvenz bis Ende 2016: Vor dem Inkrafttreten des VAE-Insolvenzgesetzes gab es keine einheitlichen Regelungen für akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung eines Unternehmens (Insolvenz). ...mehr

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Singapur / L. Insolvenz der Gesellschaft

I. Überblick über das Insolvenzrecht Rz. 142 Im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft gibt es im singapurischen Recht je nach deren finanzieller Lage grundsätzlich vier Möglichkeiten: Während die ersten drei Möglichkeiten auf die Fortführung der Gesellschaft abzielen, führt...mehr

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Italien / L. Insolvenz der Gesellschaft

I. Insolvenzverfahren Rz. 191 Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.5.2015 und der Empfehlung der EU-Kommission vom 12.3.2014 wurden das delegierende Gesetz 19.10.2017 Nr. 155 und das DLgs 12.1.2019 Nr. 14[106] mit einem neuen Gesetzbuch der Krise und der Insolvenz (Codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza) verabschiedet, welches nunmehr am 1.9.202...mehr

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Rumänien / L. Insolvenz der Gesellschaft

I. Allgemeines Rz. 129 Das IG regelt zwei Verfahren, die dem Schuldner, der sich in Zahlungsschwierigkeiten (dificultate financiara) befindet, zur Verfügung stehen, um die Insolvenz zu vermeiden: das sog. Ad-Hoc-Mandat (mandatul ad-hoc) und den präventiven Gläubigervergleich (concordatul preventiv). Ein Schuldner befindet sich in Zahlungsschwierigkeiten, wenn er zwar seine fä...mehr

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Belgien / L. Insolvenz der Gesellschaft

I. Rechtsgrundlage Rz. 134 Mit dem Gesetz vom 11.8.2017 wurde das Insolvenzrecht in Belgien in das Buch XX des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches (WGB) eingefügt und inhaltlich umfassend reformiert. Die wichtigste Änderung hierbei war wohl die Verknüpfung des Insolvenzrechts mit dem Unternehmensbegriff des WGB, so dass sich der persönliche Anwendungsbereich des Insolvenzrecht...mehr

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Estland / L. Insolvenz der Gesellschaft

I. Rechtsgrundlagen Rz. 124 Rechtliche Grundlage eines Insolvenzverfahrens gegen natürliche und juristische Personen mit Sitz in Estland ist die estnische Insolvenzordnung (Pankrotiseadus), nachfolgend InsO. Neben dem Insolvenzverfahren gibt es in Estland seit 4.12.2008 mit dem Sanierungsgesetz (Saneerimisseadus) unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, durch ei...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / VI. Eröffnungsgründe

Rz. 138 Gem. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO ist die lex fori concursus auch maßgeblich für die Voraussetzungen, unter welchen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, mithin die Eröffnungsgründe.[400] Die Eröffnungsgründe sind im deutschen Recht in §§ 17–19 InsO geregelt. Gem. § 17 Abs. 1 InsO ist der allgemeine Eröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners; nach § 18 Ab...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / VI. Maßnahmen im präventiven Restrukturierungsrahmen

Rz. 192 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) vom 22.12.2020 verfolgte der Gesetzgeber einen Dreiklang: zum einen setzte er die RL (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 20.6.2019 über präventive Restrukturierungsrahmen um; zum zweiten erforderten die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie vorübergehend...mehr

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Singapur / I. Überblick über das Insolvenzrecht

Rz. 142 Im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft gibt es im singapurischen Recht je nach deren finanzieller Lage grundsätzlich vier Möglichkeiten: Während die ersten drei Möglichkeiten auf die Fortführung der Gesellschaft abzielen, führt die Liquidation zur Auflösung der G...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Insolvenzverschleppung

Rz. 146 Insolvenzverschleppung ist die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags. Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführern, welche vor dem Inkrafttreten des VAE-Insolvenzgesetzes bei Vorliegen der gesetzlich definierten Voraussetzungen keinen Insolvenzantrag gestellt haben, drohten teilweise empfindliche strafrechtliche Sanktionen. Rz. 147 Die Tatsache der Insolvenzverschlep...mehr

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Ungarn / 1. Einleitung des Konkursverfahrens

Rz. 232 Antragsberechtigt sind sowohl der Schuldner selbst als auch jeder Gläubiger gem. §§ 23, 24 Cstv., weiterhin das Registergericht und die Strafgerichte. Der Antrag des Schuldners muss inhaltlich dem Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens (vgl. Rdn 223 ff.) entsprechen. Der Antrag eines Gläubigers muss gem. § 24 Abs. 1 Cstv. die genaue Beschreibung des Anspruchs,...mehr

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Ungarn / 3. Abschluss des Konkursverfahrens

Rz. 246 Schließlich muss gem. § 52 Abs. 1 Cstv. eine abschließende Konkursbilanz am Ende des Konkursverfahrens, jedoch spätestens nach Ablauf von zwei Jahren, erstellt werden. Das Gericht setzt den Gläubigern sodann eine Frist von 30 Tagen, innerhalb derer sie Einwände geltend machen können. Rz. 247 Eine formelle Unterscheidung der Gläubiger in Masse- und Konkursgläubiger ist...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Insolvenzgrund

Rz. 174 Einziger möglicher Insolvenzgrund ist im französischen Recht die (nicht nur vorübergehende) Zahlungsunfähigkeit. Liegt eine solche vor, besteht jedoch Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung, kann das zuständige Gericht die Durchführung eines Sanierungsverfahrens (procédure de redressement judiciaire) anordnen. Anderenfalls wird die Gesellschaft gerichtlich liquidie...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführer

Rz. 266 Die Geschäftsführung der B.V. ist nach niederländischem Recht nicht verpflichtet, die Insolvenz zu beantragen. Die Zahlungsunfähigkeit soll allerdings dem Finanzamt, dem Sozialamt und dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden (siehe Rdn 196).mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 1. Haftung nach dem SZ

Rz. 123 Gem. Art. 3 Abs. 5 SZ haften für die Verpflichtungen einer juristischen Person, wenn die Möglichkeit des Konkurses über deren Vermögen gesetzlich ausgeschlossen ist, deren Gründer bzw. Mitglieder gesamtschuldnerisch. Diese Haftung ist im Falle der d.o.o. als einer Kapitalgesellschaft ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gesellschafter der d.o.o. haften gesamtschuldnerisc...mehr

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Österreich / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 231 Die Geschäftsführer und Liquidatoren der GmbH sind verpflichtet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt (§ 69 IO). Insolvenzgründe sind Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Zu den Insolvenzgründen siehe Rdn 233 f. Wenn allerdings Sanierungsmaßnahmen sorgfältig betrieben werden und aussichtsreich sowie ...mehr

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Serbien / II. Konkursgründe

Rz. 107 Konkursgründe sind gem. Art. 11 ZSP die (drohende) Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung. Insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn der Wert der Passiva der Gesellschaft den Wert der Aktiva übersteigt. Eine Gesellschaft ist zahlungsunfähig, wenn Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht binnen 45 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit bedient werden oder säm...mehr

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Estland / II. Insolvenzgrund und Insolvenzverfahren

Rz. 125 Eine juristische Person wird als insolvent bezeichnet, wenn sie nicht in der Lage ist, die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen und die Zahlungsunfähigkeit, entsprechend der finanziellen Situation des Schuldners, nicht nur vorübergehend ist. Eine juristische Person ist ebenfalls insolvent, wenn die Aktiva des Schuldners nicht ausreichen, die Verbindlichkeiten zu dec...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / IV. Erstattungsanspruch aus § 15b InsO (§ 64 Satz 1 GmbHG a.F.)

Rz. 188 Die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags wurde bis zum 31.12.2020 flankiert durch den Erstattungsanspruch nach § 64 Satz 1 GmbHG a.F. Danach sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung deren Überschuldung geleistet werden. Der Anspruch wies als ...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 156 Voraussetzungen und Durchführung eines Insolvenzverfahrens sind gesetzlich in dem Insolvenzgesetz und Durchführungsverordnungen geregelt, Insolvency and Bankrupcty Code von 2016 (IBC). Vor Inkrafttreten dieses Regelwerkes im Jahr 2016 bestand kein im westlichen Sinne strukturiertes modernes Insolvenzrecht. Die wenigen gesetzlichen Regelungen stammten aus der Kolonial...mehr

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Belgien / I. Rechtsgrundlage

Rz. 134 Mit dem Gesetz vom 11.8.2017 wurde das Insolvenzrecht in Belgien in das Buch XX des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches (WGB) eingefügt und inhaltlich umfassend reformiert. Die wichtigste Änderung hierbei war wohl die Verknüpfung des Insolvenzrechts mit dem Unternehmensbegriff des WGB, so dass sich der persönliche Anwendungsbereich des Insolvenzrechts nunmehr auch auf...mehr

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Belgien / II. Antragstellung

Rz. 136 Der Antrag an das Gericht, das Unternehmen für insolvent zu erklären, kann von verschiedenen Personen gestellt werden (Art. XX.100 WGB). Zunächst sind der oder die Geschäftsführer einer Gesellschaft verpflichtet, im Falle der Zahlungseinstellung die Insolvenz anzuzeigen. Diese Anzeige muss seit dem 1.5.2018 zwingend auf elektronischem Weg via www.regsol.be vorgenommen...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / c) Insolvenzantragspflicht

Rz. 320 Die Gesellschaft ist bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes verpflichtet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht zu beantragen. Die Geschäftsführer haben zur Beantragung der Insolvenz die Zustimmung der Hauptversammlung einzuholen und diese demgemäß innerhalb von zwei Monaten einzuberufen (Art. 365.1 LSC). Wenn die Hauptversammlung ihre Zustimmung verweige...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / III. Insolvenzantragspflicht und Haftung

Rz. 109 Die luxemburgische Gesetzgebung sieht keine Pflicht der Geschäftsführer vor, einen Insolvenzantrag zu stellen. Es ist jedoch klar, dass eine solche Initiative ihnen zugutegehalten wird bei der Untersuchung ihrer Verantwortung und Haftung für die Insolvenz der Gesellschaft. Rz. 110 Sollten Verantwortliche einer in Konkurs geratenen Gesellschaft durch gravierendes und e...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 151 Die Gründe einer Auflösung der LLC sind gesetzlich geregelt. Als Auflösungsgründe kommen in Betracht:mehr

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Serbien / I. Allgemeines

Rz. 105 Das serbische Konkursgesetz[9] unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Konkurs und der Reorganisation. Während der Konkurs auf die Befriedigung der Gläubigerforderungen durch den aus der Veräußerung der insolventen Gesellschaft erzielten Ertrag ausgerichtet ist und damit die Beendigung der Gesellschaft nach sich zieht, ist es das Ziel einer Reorganisation, dem zahlu...mehr

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Ukraine / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 219 Die Gesellschaft ist insolvent, wenn sie unfähig ist, die Geldverbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern nach dem Fälligkeitsdatum anders als durch Anwendung der im InsolvenzGB vorgesehenen Prozedere zu erfüllen. Rz. 220 Die Sanierung des Vermögens des Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein vorgerichtliches Verfahren, das durch den Schuldner nach...mehr

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Ungarn / IV. Freiwilliges Liquidationsverfahren

Rz. 253 Das freiwillige Liquidationsverfahren ist in § 3:48 Ptk. und den §§ 94–115/A Ctv. geregelt. Das Verfahren kann durch Gesellschafterbeschluss jederzeit gewählt werden, außer im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, da in diesem Fall die Insolvenzverfahren vorrangig sind. Weiterhin ist die freiwillige Liquidation gem. § 95 Abs. 2 Ctv. nicht zulässig, wenn ein...mehr

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Türkei / 1. Übersicht

Rz. 251 Das Konkursverfahren ähnelt in vieler Hinsicht dem Zwangsvollstreckungsverfahren. Es handelt sich dabei um ein Gesamtvollstreckungsverfahren, in welchem aufgrund eines Beschlusses der Kammer für Handelssachen alles pfändbare Vermögen des Insolventen (müflis) zum Zwecke der Befriedigung der Gläubiger verwertet wird. Dabei wird das gesamte Vermögen des Schuldners zur "...mehr

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Slowenien / I. Allgemeines

Rz. 118 Das slowenische Insolvenzgesetz[14] unterscheidet unter anderem zwischen Konkurs und Zwangsvergleich. Während der Konkurs auf die Beendigung der Gesellschaft abzielt, ist es das Ziel eines Zwangsvergleichs, dem zahlungsunfähigen Unternehmen durch Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Schuldner und Gläubigern die Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen. Darüber ...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Haftung nach dem ZTD

Rz. 124 Die Vorschrift des Art. 469 ZTD dient dem Gläubigerschutz. Die Geschäftsführer sind verpflichtet, der Gesellschaft den Betrag zu ersetzen, den sie in ihrem Namen nach Entstehen des Grundes für die Eröffnung des Konkursverfahrens an Dritte ausbezahlt haben, es sei denn, sie haben dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gehandelt. Gem. Art. 626 ZTD werden d...mehr

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Rumänien / 2. Haftung der Gesellschafter

Rz. 64 Die Gründer (d.h. Gesellschafter) haften grundsätzlich nicht für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Eine ausdrücklich normierte Haftung der Gründer gibt es jedoch in einigen Fällen, wie z.B.:mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Einleitung des Verfahrens

Rz. 156 Eine Insolvenzantragspflicht der Geschäftsleiter kennen weder die Gesellschaftsrechte der Einzelstaaten noch das bundesrechtliche Insolvenzrecht. Sie wird als entbehrlich angesehen, weil der bundesrechtliche Bankruptcy Code (BC) ein besonderes Sanierungsverfahren vorsieht (sog. Chapter 11 Verfahren), in dem die bisherige Geschäftsleitung grundsätzlich weiterhin die U...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / b) Einberufungsverpflichtung

Rz. 319 Hervorzuheben ist, dass sich die (Zwei-Monats-)Fristen des Art. 5 Abs. 1 TRLC und die des Art. 367 LSC überschneiden. Die Frist des Art. 367 LSC für die Einberufung der Hauptversammlung beginnt nach wohl überwiegender Auffassung nicht schon mit dem objektiven Vorliegen des Einberufungsgrundes. Sie wird erst zu dem Zeitpunkt in Gang gesetzt, in dem der Geschäftsführer...mehr

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Deutschland / 1. Insolvenzantrag

Rz. 234 Liegt die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung der GmbH vor, so besteht für die Geschäftsführer und die Liquidatoren der GmbH eine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags.[114] Jeder Geschäftsführer oder Liquidator kann – unabhängig von einer sonst gültigen gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Regelung der Vertretungsbefugnis – einen derartigen Antrag alle...mehr