Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / V. Besonderheiten bei der Bewertung von Unternehmensbeteiligungen

Rz. 127 Neben der Bewertung ganzer Unternehmen sind im Zugewinn auch Unternehmensbeteiligungen zu bewerten. Hierzu gibt es verschiedene Methoden. 1. Direkte/indirekte Bewertung a) Direkte Bewertung Rz. 128 Bei der direkten Bewertung von Unternehmensanteilen wird der Anteilswert direkt aus den Zahlungsströmen zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Anteilsinhaber abgeleitet.[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Objektivierter Wert/Subjektiver Wert

a) Objektivierter Wert Rz. 130 Der objektivierte Wert des Unternehmensanteils entspricht dem quotalen Wertanteil am objektiven Gesamtwert des Unternehmens. b) Subjektiver Wert Rz. 131 Der subjektive Wert beinhaltet die Einschätzung des Wertes der Beteiligung an einem Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Anteils...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Stichtag

Rz. 57 Stichtag für die Feststellung und Bewertung des Endvermögens ist die Beendigung des Güterstandes (§ 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei Scheidung wird jedoch der Stichtag gem. § 1384 BGB auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages [99] vorverlegt (§§ 167, 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO, 124 Satz 2 FamFG). Die Ausgleichsforderung entsteht zwar erst gem. § 1378 Abs. 3 Satz 1 BG...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Bewertungsvereinbarungen

Rz. 451 In der Praxis werden oftmals auch Bewertungsvereinbarungen geschlossen. Sie sind insb. dann ratsam, wenn unternehmerisches Vermögen im Zugewinn verbleibt. In einem solchen Fall können die Ehegatten die Wertfestlegung durch Bezugnahme auf ein anerkanntes Bewertungsverfahren zuvor vereinbaren.[1015] Hinweis Empfehlenswert sind allein Verweise auf allgemein anerkannte Be...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Grundsätze der Zugewinngemeinschaft

1. Grundzüge der Zugewinngemeinschaft Rz. 2 Die Zugewinngemeinschaft ist gesetzlicher Güterstand (§ 1363 Abs. 1 BGB), der seit Inkrafttreten des EheöffnungsG am 1.10.2017 sowohl für heterosexuelle als auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare gilt (vgl. § 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft steht zur Disposition der Ehegatten und kann durch notariel...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Ausgleich des Zugewinns im Todesfall

Rz. 12 Im Todesfall erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel. Damit ist der Zugewinn pauschal abgegolten, unabhängig von der Entstehung eines tatsächlichen Zugewinns. Die Erhöhung tritt also auch dann ein, wenn nur der überlebende Ehegatte Zugewinn erzielt hat.[17] Sie führt zu einer entsprechenden Reduzierung der Kinderpflichtteile. Zuwe...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 79 Allgemein wird angenommen, dass zu dem Zukunftsüberschusswert der Veräußerungswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu Einzelveräußerungspreisen hinzuzuzählen ist.[157] Nach der höchstrichterlichen Rspr. ist – gleich bei welcher Bewertungsmethode – nicht betriebsnotwendiges Vermögen von der Gesamtbewertung ausgenommen und mit dem Liquidationswert zu bewerten.[1...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 278 Gesetzlicher Güterstand ist die Gütertrennung mit einer Art Zugewinnausgleich, wobei Besonderheiten hinsichtlich der Verfügungsbefugnis des einzelnen Ehegatten nicht ersichtlich sind.[860] Als Wahlgüterstand gibt es die Gütergemeinschaft, bei der über die gemeinschaftlichen Gegenstände regelmäßig nur gemeinsam verfügt werden kann.[861]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Objektivierter Wert

Rz. 130 Der objektivierte Wert des Unternehmensanteils entspricht dem quotalen Wertanteil am objektiven Gesamtwert des Unternehmens.mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) IDW-Standard S 1

Rz. 85 Ließ sich schon bei der Schilderung des Ertragswertverfahrens zeigen, dass über die Bewertungsgrundsätze ganz unterschiedliche Meinungen sowohl hinsichtlich der anzuwendenden Methode als auch innerhalb einer Methode hinsichtlich der durchzuführenden Bewertungsschritte bestehen, so ist es umso wichtiger, dass sich allgemeine Standards für die Unternehmensbewertung entw...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Aufhebung der Gütertrennung mit Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 433 Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist mittlerweile verbreiteter und im Lichte des § 5 ErbStG auch zumeist erbschaftsteuerlich günstiger als die Gütertrennung. Viele Ehegatten haben jedoch zu Beginn ihrer Ehe Gütertrennungsverträge geschlossen, die heute nicht mehr sinnvoll sind, aber auch zwischenzeitlich nie mehr überprüft wurden. Anlass für eine Beratung bieten...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Inhaltliche Auswirkungen auf die Vereinbarungen zum Güterstand

Rz. 424 Nach Auffassung des BGH erweist sich der Zugewinnausgleich einer ehevertraglichen Disposition am weitesten zugänglich. Danach ist die eheliche Lebensgemeinschaft "als gleichberechtigte Partnerschaft von Mann und Frau nicht notwendig auch eine Vermögensgemeinschaft".[985] Der Zugewinn stellt nicht auf den Bedarf ab. Dazu hingegen dient der Unterhalt. Diese Einschätzun...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Direkte Bewertung

Rz. 128 Bei der direkten Bewertung von Unternehmensanteilen wird der Anteilswert direkt aus den Zahlungsströmen zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Anteilsinhaber abgeleitet.[303] Der Wert des Gesamtunternehmens ist in einem solchen Fall für den Anteilseigner von untergeordneter Bedeutung. Die Summe aller Anteilswerte kann anders ausfallen als der Unternehmenswert. Di...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Gewinnermittlung bei Personengesellschaften

Rz. 287 Für die Personengesellschaften sei die Besonderheit erwähnt, dass diese zwar hinsichtlich der USt oder der Gewerbesteuer selbst Steuersubjekt sind, nicht jedoch im Hinblick auf die Einkommensteuer. Diesbezüglich sind vielmehr die Gesellschafter selbst steuerpflichtig, § 1 EStG. Die Einkünfte der Personengesellschaft werden aber einheitlich und gesondert festgestellt ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Voraussetzungen

Rz. 162 Nach Auffassung des BGH bestehen folgende Voraussetzungen für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ausgestaltung einer Güterstandsklausel

Rz. 1181 Eine Güterstandsklausel sollte den Gesellschaftern so wenig inhaltliche Vorgaben wie möglich machen. Unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Gesellschaft und der Mitgesellschafter erscheint es dabei regelmäßig ausreichend, dass die Beteiligung an der Gesellschaft im Fall einer Scheidung keinen Ansprüchen Dritter unterliegt. Problematisch ist es daher,...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Vorrang vor unbenannter Zuwendung und familienrechtlichem Vertrag

Rz. 159 Die Ehegatteninnengesellschaft hat Vorrang vor der Rechtsfigur der unbenannten Zuwendung [392] oder in Fällen der Ehegattenmitarbeit vor dem familienrechtlichen Vertrag sui generis. Die Rechtsfigur der Ehegatteninnengesellschaft kann sowohl bei Gütertrennung als auch im gesetzlichen Güterstand zum Tragen kommen.[393] Grundvoraussetzung einer Ehegatteninnengesellschaft ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 18 Von dem Grundsatz, dass jeder Ehegatte sein Vermögen allein verwaltet, macht das Gesetz zwei Ausnahmen, und zwar bei den Verfügungen über Haushaltsgegenstände ( § 1369 BGB) und bei den Gesamtvermögensgeschäften ( § 1365 BGB). Gem. § 1365 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er s...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Indirekte Bewertung

Rz. 129 Bei der indirekten Bewertung wird der Wert des Anteils quotal aus dem Wert des Gesamtunternehmens abgeleitet. Daher ist zunächst der Gesamtwert nach den vorstehend aufgezeigten Grundsätzen festzustellen. Aus der Höhe der Gewinnbeteiligung [305] ergibt sich dann der Anteilswert. Diese Methode steht heute im Vordergrund.[306] Der BGH hat diese Methode für die Anteilsbew...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Genehmigungsfähigkeit

Rz. 50 Für die Genehmigungsfähigkeit des derivativen Anteilserwerbs gelten die Grundsätze zur Gesellschaftsgründung entsprechend (s. Rdn 19 ff.). Rz. 51 Bei der Schenkung von Gesellschaftsbeteiligungen will sich der Schenker oft Widerrufs- bzw. Rückforderungsrechte vorbehalten. Hierbei sind die gesellschaftsrechtlichen Grenzen solcher Rechte noch nicht abschließend geklärt. Ü...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / VIII. Ansprüche außerhalb des Güterrechts

Rz. 151 Familienrechtliche Tendenz ist die Bildung eines "Güterrechts jenseits des Güterrechts mit den Mitteln des allgemeinen Vermögensrechts"[369] zur ex-post Korrektur von Vermögenstransfers. Diese Tendenz macht die vorausschauende Gestaltung durch Verträge schwieriger und stellt den Anwalt i.R. einer Streitigkeit vor besondere Anforderungen an Sachverhaltsaufklärung und ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Grundzüge der Zugewinngemeinschaft

Rz. 2 Die Zugewinngemeinschaft ist gesetzlicher Güterstand (§ 1363 Abs. 1 BGB), der seit Inkrafttreten des EheöffnungsG am 1.10.2017 sowohl für heterosexuelle als auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare gilt (vgl. § 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft steht zur Disposition der Ehegatten und kann durch notariellen Ehevertrag (vgl. §§ 1408 ff. BGB)...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Notwendigkeit einer Güterstandsklausel

Rz. 1175 Angesichts einer Scheidungsquote von über 30 % ist der Abschluss eines maßgeschneiderten Ehevertrags für jeden Gesellschafter an sich eine absolute Notwendigkeit.[1552] Gleichwohl wird das Thema "Ehevertrag" in der Praxis vielfach völlig vernachlässigt. Schätzungen zufolge hat nicht einmal jeder fünfte Gesellschafter einen Ehevertrag. Rz. 1176 Hinzu kommt, dass vorau...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Grds. Dispositionsfreiheit der Ehegatten und ihre Grenzen

Rz. 377 Nach einem Grundsatzurteil des BGH vom 11.2.2004 [880] unterliegen die gesetzlichen Regelungen über den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinn und den Versorgungsausgleich grds. der vertraglichen Dispositionsfreiheit. Der BGH betont, es gelte grds. die Ehevertragsfreiheit, die ihre Grenze erst dort finde, wo die Vereinbarung den Schutzzweck der gesetzlichen Regelung un...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Ausschluss

Rz. 583 Üblich sind außerdem Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ausschluss von Gesellschaftern aus der Gesellschaft erlauben. Im Fall einer Personengesellschaft besteht schon kraft Gesetzes ein Ausschlussrecht aus wichtigem Grund (§ 727, § 725 Abs. 2 BGB). Ein "wichtiger Grund" liegt nach der Rspr. vor, wenn der Gesellschafter "nachhaltige grobe Pflichtverl...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / VII. Der deutsch-französische Wahlgüterstand

Rz. 148 Zwischen Deutschland und Frankreich wurde 2010 das Abkommen über den deutsch-französischen Wahlgüterstand ("WZGA") geschlossen. Die Regelungen sind zum 1.5.2013 in Kraft getreten.[361] Die Umsetzung in nationales Recht wurde in Deutschland in § 1519 BGB geregelt, der seinerseits auf das Abkommen verweist und die Anwendung des § 1412 BGB ausschließt. Dieser Güterstand[...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Inhalt und Umfang

Rz. 293 Nach der Bestimmung des § 717 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. steht jedem Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft das Recht zu, die Unterlagen der Gesellschaft einzusehen und sich aus ihnen Auszüge anzufertigen. Nach § 717 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. kann er ergänzend von der Gesellschaft Auskunft über die Gesellschaftsangelegenheiten verlangen. Das Recht richtet sich dabei grds...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Ausgleichsanspruch bei Scheitern der Ehe

Rz. 165 Das Zusammenwirken der Ehegatten findet mit der Trennung der Ehegatten sein Ende. Dieses ist also – abweichend vom Güterrecht – nach der Rspr. des BGH[415] der Stichtag für die Bewertung von Ausgleichsansprüchen, denn ab diesem Zeitpunkt kann unabhängig von der Rechtshängigkeit eines späteren Scheidungsantrages nicht mehr von einer gemeinsamen Vermögensbildung ausgeg...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Vermögen

Rz. 261 Das Vermögen des Unterhaltsberechtigten kann seine Bedürftigkeit mindern. Hierbei ist zwischen dem Vermögensstamm und den Vermögenserträgen zu differenzieren. Der Bedürftige muss grds. nach § 1577 Abs. 1 BGB auch sein Vermögen verwerten. Er muss jedoch seinen Vermögensstamm nach § 1577 Abs. 3 BGB nicht verwerten, sofern die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berü...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Sanktionen bei Verstoß gegen die Güterstandsklausel

Rz. 1184 Die meisten Gesellschaftsverträge sehen vor, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrags einen wichtigen Grund darstellt, der den Ausschluss eines Gesellschafters rechtfertigt. Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erscheint im Regelfall aber ein abgestuftes Vorgehen als vorzugswürdig:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Reichweite des Versorgungsausgleichs

Rz. 359 Der Versorgungsausgleich will das Recht auf gleiche Teilhabe für den Bereich der Versorgungsanrechte realisieren. Er dient – wie der Zugewinnausgleich – der Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Vermögenwerten.[854] Der ausgleichsberechtigten Person steht die Hälfte des Werts des jeweiligen in der Ehezeit erworbenen Anteils von Anrechten (Anwartschaften auf Versorgun...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 6. Höchstgrenze

Rz. 474 Darüber hinaus kann aber auch eine Begrenzung der Zugewinnforderung vereinbart werden. Dies kann etwa erfolgen durch Solche Begrenzungen lassen sich oft dann vereinbaren, wenn für die Ehegatten der entscheidende Ma...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Folgeprobleme bei der Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 168 Noch offen ist, wie der BGH die Drittwirkung der Vermögenstransfers i.R. einer solchen Ehegatteninnengesellschaft bewertet. Fraglich ist in diesem Zusammenhang insb., ob Gesellschafterbeiträge ebenso wie ehebedingte Zuwendungen etwa im Erbrecht als unentgeltlich angesehen werden können. Dies ist angesichts des von der Rspr. auf § 709 Abs. 3 Satz 3 BGB n.F. (§ 722 BGB...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Gesetzlicher Güterstand des BGB

Rz. 95 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363–1390 BGB) hält die Vermögen der Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner[240] völlig getrennt (§ 1363 Abs. 2 S. 1 BGB). Nach Beendigung der Ehe erfolgt ein Zugewinnausgleich (§§ 1371 ff. BGB). Jeder Ehegatte hat allein die uneingeschränkte Verfügungsmacht über sein bei Eheschließung vorhandenes und nachher...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Einziehung (Amortisation)

Rz. 213 Die Einziehung von Gesellschaftsanteilen darf nur erfolgen soweit sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist (§ 34 Abs. 1 GmbHG) und der Gesellschaftsanteil voll eingezahlt ist. Dies gilt sowohl für die zwangsweise Einziehung als auch für die Einziehung mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters. Soll die Einziehung ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgen, muss ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Keine zwingende Halbteilung

Rz. 383 Der Grundsatz, dass Ehegatten auch nach der Scheidung Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten haben,[890] schließt nach Auffassung des BGH die Möglichkeit der Ehegatten nicht aus, ehevertraglich durch einvernehmliche und angemessene Regelung etwas anderes zu vereinbaren.[891] Die vom BVerfG ausgesprochene Halbteilung beziehe sich ohnehin nur auf d...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Haftung nur für eigene Verbindlichkeiten

Rz. 5 Weitere Folge der Vermögenstrennung im Rahmen der Zugewinngemeinschaft ist die grds. Haftung jedes Ehegatten nur für eigene Verbindlichkeiten.[2] In der Gestaltungsberatung gilt es, diesen Grundsatz besonders zu betonen, damit die Ehegatten ihre Vermögensorganisation entsprechend ausrichten können. Für Verbindlichkeiten des anderen haftet ein Ehegatte nur dann, wenn fü...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Vereinbarung der Gütertrennung

Rz. 429 Ehegatten, die nach Abwägung aller zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte für ihre Ehe den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren möchten, treffen diese Wahl meist ausdrücklich i.R. eines Ehevertrages. Dabei wird entweder der bisher entstandene Zugewinn ausgeglichen oder aber es wird auf den bisher entstandenen Zugewinn ehevertraglich verzichtet. Die notarielle...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Abschreibungen und Verbindlichkeiten

Rz. 309 Sofern Abschreibungen unterhaltsrechtlich anerkannt werden, sind die entsprechenden Tilgungsleistungen für Kreditfinanzierungen der abzuschreibenden Wirtschaftsgüter grds. nicht noch zusätzlich abzusetzen.[733] Wird die Verbindlichkeit aber anerkannt, so hat eine zusätzliche Abschreibung zu unterbleiben.[734] Auch im Bereich von Immobilien, wo Abschreibungen grds. ni...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH

Rz. 1262 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.115: Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH Satzung der Firma _________________________ GmbH mit dem Sitz in _________________________ § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstand des Untern...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VIII. Eheverträge; Verpflichtung im Gesellschaftsvertrag zum Abschluss eines Ehevertrages

Rz. 63 Nach § 1410 BGB muss ein Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Dieses Formerfordernis erfasst auch einen auf Abschluss des Ehevertrages gerichteten Vorvertrag.[87] Rz. 64 Fraglich ist jedoch, ob die Beurkundungspflicht auch für die ggü. einem Dritten übernommene Verpflichtung zum Abschluss eines Ehever...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Sicht der Gesellschaft

Rz. 498 Angesichts der Bewertung im Zugewinn können Unternehmen oder deren Inhaber in ernsthafte Liquiditätskrisen geraten, wenn der Zugewinn für das betriebliche Vermögen gezahlt werden muss. Aus diesem Grunde wurden Überlegungen zur Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinn angestellt. Probleme bereitet ferner die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB. Bei größere...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / A. Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat auf die zunehmende Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften durch punktuelle Regelungen in verschiedenen Bereichen der Rechtsordnung reagiert. Gemeinsames Merkmal all dieser gesetzgeberischen Aktivitäten ist, dass sie nur das Außenverhältnis der Lebensgefährten zu Dritten im Privat-, Straf- oder öffentlichen Recht betreffen. Dagegen fehlen sp...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / II. Abfindungsansprüche aus Innengesellschaft

Rz. 14 Eine vermögensmäßige Gesamtauseinandersetzung nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die alle während ihres Bestehens erbrachten Leistungen oder Zuwendungen der Partner untereinander berücksichtigt (Gesamtsaldierung aller Ausgaben der Partner), fand nach ständiger Rechtsprechung nicht statt, wenn es die Partner nicht ausdrücklich anders vereinbart hat...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des unternehmerischen Vermögens

Rz. 456 Zunächst besteht die Schwierigkeit für den Vertragsgestalter bereits bei der Bezeichnung des vom Zugewinn ausgenommenen Vermögens. Der konkrete Gewerbebetrieb oder die konkrete Praxis sollte im Vertrag benannt werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Denn jedenfalls an folgende Entwicklungen im "Unternehmensleben" muss gedacht werden:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Erwerbsobliegenheit und fiktives Einkommen

Rz. 269 Da beim Unterhaltsverpflichteten eine Vorschrift wie § 1579 Nr. 3 BGB für den Bedürftigen fehlt, ist grds. eine Leistungsunfähigkeit selbst dann zu beachten, wenn der Verpflichtete sie herbeigeführt hat. Allerdings ist dem Verpflichteten die Berufung auf die Leistungsunfähigkeit gem. § 242 BGB zu versagen, wenn er sie – bei einer wertenden Gesamtbetrachtung – verantw...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / A. Steuerklasse, Freibeträge, Befreiungstatbestände

Rz. 1 Der Lebensgefährte unterfällt der Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG).[1] Er unterliegt daher einem Erbschaftsteuersatz von 30 %, bei Erwerben über 13.000.000 EUR von 50 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Ihm steht nicht der höhere Freibetrag des Ehegatten in Höhe von 500.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, sondern nur in Höhe von 20.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG zu....mehr