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28.02.2019
BFH-Kommentierung
Im Umsatzsteuerrecht gibt es die Regel, dass falsch bzw. unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt werden muss. Diese Umsatzsteuer, für die eine Haftung besteht, wird grundsätzlich nur dann wieder durch das Finanzamt erstattet, wenn bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Rechnung erfüllt sind. Nun hat der BFH geurteilt, dass die Umsatzsteuer unter sehr bestimmten Voraussetzungen auch erlassen werden kann. Wann dem so ist, lesen Sie heute.
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