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31.08.2022
Praxis-Tipp - Umsatzsteuer
Unternehmer, die z.B. im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz sitzen und elektronische Dienstleistungen an Unternehmer im EU-Gebiet bzw. an Privatpersonen erbringen, haben dies in Ihren Ausgangsrechnungen entsprechend darzustellen. Die Besteuerung elektronischer Dienstleitungen, ebenso Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, ergibt sich je nachdem in welchem Land der Empfänger ansässig ist. Wann der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und wann nicht, entscheidet sich nach dem Leistungsbezug.
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