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16.12.2011
Arbeits- & Sozialrecht
Wenn Arbeitnehmer häufig krank sind, belastet es den Betrieb und die Kollegen - besonders aber sie selbst, weil irgendwann das Schreckgespenst der krankheitsbedingten Kündigung im Raum steht. Nun hat ein LAG als Faustformel ausgegeben: Fehlzeiten, die sechs Wochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen, sind „noch nicht kündigungsrelevant".
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