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26.07.2010
Wirtschaftsrecht
Einem Anwalt, der wegen Lappalien im großen Stil Ebay-Händler abgemahnt hatte, wurde vom LG Bochum nicht nur Abmahnmissbrauch bescheinigt, sondern auch Betrug. Er musste, ebenso wie einen Notar, der diese Abmahngeschäfte weiterführte, nicht nur Schadensersatz leisten, sondern wurde auch durch Strafbefehl zu Haftstrafe auf Bewährung bzw. Geldbuße verurteilt.
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