Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.4.2 Entscheidungserheblichkeit

Rz. 15 Damit hat das Gericht jetzt die Möglichkeit, einen entscheidungserheblichen streitigen Punkt vorab zu entscheiden, ohne im Zwischenurteil alle anderen tatbestandlichen Voraussetzungen des Leistungsanspruchs abhandeln und vorher ggf. noch durch Ermittlungen im Detail aufklären zu müssen. Gesetzliche Voraussetzung sind die Entscheidungserheblichkeit der Sach- oder Recht...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.4 Vollurteil/Teilurteil/Schlussurteil

Rz. 8 Das Vollurteil ist ein Endurteil, das umfassend und für die Instanz endgültig über den erhobenen Anspruch entscheidet. Ein Teilurteil (vgl. auch § 110 VwGO) kann nach Ermessen des Gerichts über einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands ergehen, auf den der Ausgang des weiteren Prozesses keinen Einfluss mehr nehmen kann (BSGE 27, 142; BSG, Urteil v. 30.9.2010, B 10 ...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 130 Abs. 1 ist seit Inkrafttreten des SGG unverändert geblieben. Abs. 2 ist durch Art. 1 Nr. 42 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 angefügt worden. Rz. 1a Die Vorschrift dient der Verfahrensbeschleunigung und entbindet die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit von notwendigen Feststellungen über die Höhe des Anspruchs, die dann durch A...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.2 Frist und Form

Rz. 13 Der Antrag muss binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils schriftlich oder zur Niederschrift (§ 90) gestellt werden. Auch eine Übermittlung als elektronisches Dokument gemäß § 65a ist möglich. Eine Belehrung (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 140 Rz. 3) über diese Frist, die als gesetzliche Frist nicht verlängert werden kann, ist nicht erford...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.3 Vertragsarztkammern

Rz. 6 Für Angelegenheiten aus dem Vertragsarztrecht (§§ 69 bis 106 SGB V) sind immer sog. Vertragsarztkammern beim Sozialgericht zu bilden. Die Vertragsarztangelegenheiten umfassen die Beziehungen der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen sowie ihrer Vereinigungen, Verbände und gemeinsamen Gremien. Dazu gehören neben sog. Statusangelegenheiten (Zulassung, Erm...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.3 Kammern für Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

Rz. 5 Durch das 6. SGGÄndG ist § 12 Abs. 3 in terminologischer Hinsicht angepasst worden, denn durch das Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind die Begriffe Kassen(zahn)arzt/Kassen(zahn)arztrecht durch Vertrags(zahn)arzt/Vertrags(zahn)arztrecht ersetzt worden. Durch die Ergänzung des Abs. 3 Satz 3 aufgrund des 7. SGB IV-ÄndG zum 1.7.2020 können auch a...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.2.2 Versehentliche Nichtentscheidung

Rz. 10 Nicht in jedem Fall ist ein erhobener Anspruch/gestellter Antrag, über den im Urteil nicht entschieden worden ist, übergangen i. S. d. § 140. Wenn das Gericht über diesen Anspruch nicht entschieden hat, weil es ein Teilurteil (vgl. Komm. zu § 125 Rz. 8) gewählt hat, ist für eine Urteilsergänzung nach § 140 kein Raum. Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Gericht das ...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.5 Sogenannte zeitliche Grenze der Rechtskraft

Rz. 37a Die materielle Rechtskraft eines Urteils wirkt zwar grundsätzlich zeitlich unbegrenzt (vgl. BVerwGE 91, 256, 259). Verbunden mit der Begrenzung der materiellen Rechtskraft auf den entschiedenen Streitgegenstand ist aber auch eine zeitliche Dimension der materiellen Rechtskraft eines Urteils (zum zivilgerichtlichen Verfahren ausführlich Vollkommer, in: Zöller, ZPO, vo...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.4 Beweislast

Rz. 8 Im sozialgerichtlichen Verfahren muss das Gericht gemäß § 103 den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Die Beteiligten tragen deshalb keine subjektive Beweislast. Es gilt aber der Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast). Nach dem Grundsatz der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast ist zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebli...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.3 Berichtigungsfähige Teile des Urteils

Rz. 6 Die Unrichtigkeit kann sich auf alle Teile des Urteils beziehen (wegen der Berichtigung eines Leitsatzes zu einem Beschluss des BVerfG vgl. Stricker, NJW 1996, 440). Berichtigt werden können nach § 138 daher Rubrum, Tenor einschließlich der Kostenentscheidung und des Ausspruchs über die Rechtsmittelzulassung, Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Probleme bei der Abgrenzung von Einzelkosten

Rn. 202 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Den vorstehenden Ausführungen kann entnommen werden, dass die Wertuntergrenze der HK grds. wie folgt zu ermitteln ist: Übersicht: Ermittlung des Mindestumfangs der HK Wenn somit auch die Bedeutung der Abgrenzung von EK und GK abgenommen hat, ist diese aus den genannten Gründen weiterhin unvermeidbar (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 160). aaa) Bedeut...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgrenzung zum Herstellungsvorgang

Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Berücksichtigt man, dass vielfach die Schaffung eines betriebsbereiten Zustands durch das erwerbende UN selbst durchgeführt wird, z. B. Fundamentierungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Maschine, Einlagerung erworbener Materialien in das eigene Vorratslager, so wird deutlich, dass die Abgrenzung des Anschaffungs- vom Herstellungsv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Abgrenzung der Einzelkosten im Rechnungswesen

Rn. 214 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die obigen Ausführungen verdeutlichen, dass mit Ausnahme des Falls einer Kuppelproduktion vom Grundsatz her eine Abgrenzung von EK und GK möglich ist. In praxi ergibt sich allerdings in der Abgrenzung von EK und GK ein Unschärfebereich; denn aus reinen Praktikabilitätsüberlegungen heraus werden einzelne Kostenarten nicht entsprechend dem Ver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Abgrenzung von Verwaltungs- und Vertriebskosten

Rn. 266 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Schwierigkeiten ergeben sich weiterhin bei der Abgrenzung der Verwaltungs- von den Vertriebskosten. Darin wird auch der Grund gesehen, dass der Gesetzgeber bisher auf eine Aktivierungspflicht für Verwaltungskosten, wie sie z. B. von Mathiak ((1984), S. 114) gefordert wurde, verzichtet und sich stattdessen für ein Aktivierungswahlrecht ausges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzung von Forschung und Entwicklung

Rn. 389 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der im Zuge des BilMoG neu eingefügte § 255 Abs. 2a ist eine Vorschrift, welche die HK eines selbst geschaffenen immateriellen VG des AV regelt. Demnach sind die in der Entwicklung eines selbst geschaffenen VG anfallenden Aufwendungen nach § 255 Abs. 2 als HK dieser VG anzusehen. Die Regelung konkretisiert den Umfang der Aktivierung des VG. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Abgrenzung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Rn. 22 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Gebot der wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfordert bei der Abgrenzung von bebauten und unbebauten Grundstücken eine Loslösung von der juristischen Grundbuchverbriefung einzelner Grundstücke. I.S.d. wirtschaftlichen Betrachtungsweise stellt ein Grundstückskomplex so lange ein bebautes Grundstück auch hinsichtlich der unbebauten Teile d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Abgrenzung von Verwaltungs- und Fertigungskosten

Rn. 264 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Schwierigkeiten bestehen bei der Abgrenzung der Fertigungs-GK von den Verwaltungskosten; denn die Verwaltung ist in die Teilbereiche der allg. Verwaltung und der Fertigungsverwaltung bzw. der Material- und Fertigungsverwaltung zu unterteilen (vgl. H/H/R (2021), § 6 EStG, Rn. 493; Schmidt: EStG (2023), § 6, Rn. 199). Die Verwaltungskosten, di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rn. 41 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Für den Begriff der verbundenen UN wurden gesetzlich zwei Legaldefinitionen festgeschrieben, die inhaltlich nicht vollumfänglich deckungsgleich sind (vgl. §§ 15ff. AktG und § 271 Abs. 2; zu den Unterschieden HdR-E, HGB § 271, Rn. 84, 86ff., sowie HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 1ff.). Deshalb ergibt sich die Frage, welche der beiden Definitionen fü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Abgrenzung der Einzelkosten in Abhängigkeit von der Art des Produktionsprozesses

Rn. 209 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das in einem UN im Bereich der Kostenträgerstückrechnung angewandte Kalkulationsverfahren wird neben dem Differenzierungsgrad des Produktionsprogramms und dem Produktaufbau maßgeblich vom Produktionsverfahren mitbestimmt (vgl. Kilger (1992), S. 305f.). Während die Zuschlagskalkulation bei einer heterogenen Massenfertigung mit Produktionsmitt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Abgrenzung von Anschaffung und Herstellung

Rn. 133 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Unterschiede und Abgrenzung von HK und AK sind in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen. Beachtung gefunden hat dieser Problembereich insbesondere bei der Behandlung bestimmter Aufwendungen für Rechte und GmbH-Anteile (vgl. Wichmann, BB 1986, S. 28ff.) sowie im Zusammenhang mit spezifischen, nach der Anschaffung anfallenden Aufwendungen für...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abgrenzung der Vorschrift vom betriebswirtschaftlichen Risikomanagement

Rn. 92 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die sich mit dem KonTraG entwickelte Diskussion im Schrifttum wurde um Aspekte der Wirtschaftsprüfung sowie der beteiligten Institutionen, die bei Umsetzung der Normen mitwirken sollten, bereichert, wobei traditionelle Elemente der Betriebswirtschaftslehre diskutiert und in einen neuen Kontext gestellt sowie ganze betriebliche Abteilungen leg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zeitliche Abgrenzung des Anschaffungsvorgangs

Rn. 28 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Da die Abgrenzung des Anschaffungsvorgangs maßgeblich den Umfang der möglichen Anschaffungsnebenkosten determiniert, soll zunächst der Frage nach den Begrenzungspunkten des Anschaffungsvorgangs nachgegangen werden. Als Beginn des Anschaffungsvorgangs sind sämtliche Tätigkeiten anzusehen, die auf die Beschaffung von Gegenständen gerichtet sind...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Festlegung und Abgrenzung der Wertuntergrenze

Rn. 154 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Mindestumfang der HK ergibt sich aus der Addition der einbeziehungspflichtigen Bestandteile der HK. Sie können gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 wie folgt untergliedert werden:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abgrenzung "Eigenkapital/Fremdkapital"

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gesellschafter können ihrer PersG EK und FK überlassen. EK ist lediglich dann gegeben, wenn die bereitgestellten Mittel als Verlustdeckungspotenzial zur Verfügung stehen (vgl. IDW RS HFA 7 (2017), Rn. 13ff.; von Kanitz, WPg 2003, S. 324 (329)). Dies ist dann der Fall, wenn künftige Verluste mit diesen Mitteln bis zur vollen Höhe – auch mit Wirk...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundlagen

Rn. 330 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 2 Satz 1 nennt expressis verbis zwei Tatbestände, die zur Entstehung von nachträglichen HK führen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 130; IDW RS IFA 1 (2013), Rn. 3ff.; Heymann (2020), § 255 HGB, Rn. 61ff.): Durch diese Kriteri...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzungsprobleme und Lösungen

Rn. 122 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei der Abgrenzung dieser vier Posten voneinander treten Probleme und Zweifelsfragen in zweifacher Hinsicht auf, die in Literatur und Praxis unterschiedlich gelöst werden:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Abgrenzungsfragen

Rn. 271 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Angesichts dieser Entwicklung kommt heute der Abgrenzung der Vertriebskosten von anderen Kostenarten, vornehmlich der Abgrenzung der Sonder-EK des Vertriebs von denen der Fertigung (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 191ff.), a.o. Bedeutung zu. Im Zweifel wird es – insbesondere um dem Postulat der Erfolgsneutralität des Herstellungsvorgangs Rechnung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten sowie Wohnbauten

Rn. 25 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Für die Gruppe der "Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten sowie Wohnbauten" darf ebenfalls eine entsprechende bilanzielle Untergliederung freiwillig erfolgen. Dies ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn die Wohnbauten eine wesentliche Bedeutung haben. Geschäftsbauten (z. B. Verwaltungs-, Büro- und Wirtschaftsgebäude) und Fabrikbauten (z. B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rn. 34 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese Position hat den Sinn, die im GJ noch nicht endgültig abgeschlossenen Investitionen sichtbar zu machen. Bei den hier auszuweisenden geleisteten Anzahlungen handelt es sich um Vorleistungen auf im Übrigen noch schwebende Geschäfte, die den Erwerb von VG des Sach-AV zum Inhalt haben. Aktiviert wird der Sach- oder Dienstleistungsanspruch a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Definition der Leistungseinheit

Rn. 207 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Neben dem Problem des engen Zusammenhangs zwischen Kostenträgerstückrechnung und dem Begriff der EK ergibt sich eine weitere Schwierigkeit aufgrund der Relativität der EK. Die Abgrenzung der Kostenarten, die als EK anzusehen sind, hängt wesentlich von dem gewählten Bezugsobjekt ab. Dies wird besonders deutlich, wenn man die kostenrechnerisch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze sowie gesetzliche Regelungen zur Gestaltung einer aussagefähigen Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dem externen Leser der GuV stehen – neben der Bilanz sowie (ggf.) dem Anhang, der KFR, dem EK-Spiegel und dem Lagebericht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1f.) – keine weiteren Informationen zur Verfügung (dass der JA auf fakultativer Grundlage noch um eine Segmentberichterstattung erweitert werden kann, sei an dieser Stelle lediglich angemerkt). Umso ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Zusatzposten sowie zusätzliche Angaben im Anhang

Rn. 144 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Neben den schon erläuterten zusätzlichen Pflichtbestandteilen und freiwilligen Posten, die ggf. auch in das Schema nach § 275 Abs. 3 einzufügen sind bzw. hinzugesetzt werden können (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 100ff., 110ff.), ist nur für das UKV ein weiterer freiwilliger Zusatzposten zu nennen. Die FuE-Kosten, soweit sie für Grundlagenforsch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Umfang des Postens

Rn. 50 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter Posten Nr. 5 sind gesondert auszuweisen: AfA auf RHB sowie bezogene Waren, soweit diese die "in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten", sind nicht im Posten Nr. 5, sondern im Posten Nr. 7 lit. b) ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bedeutung des Anschaffungsvorgangs

Rn. 11 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In den Bewertungsvorschriften des HGB (vgl. §§ 252 bis 256a) wird zwischen AK, HK und beizulegendem Zeitwert unterschieden (vgl. z. B. eindeutig § 253 Abs. 1). Nach dieser Vorschrift sind VG mit den AHK zu aktivieren. Die Abgrenzung des Anschaffungs- bzw. Herstellungsvorgangs erlangt v.a. wegen der unterschiedlichen Abgrenzung der AK bzw. HK ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erweiterung eines vorhandenen Vermögensgegenstands

Rn. 338 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Erweiterung eines vorhandenen VG kann sowohl formal als auch materiell interpretiert werden. Als Erweiterung im formalen Sinn soll die Schaffung neuer Substanz im Zusammenhang mit einem vorhandenen VG angesehen werden. Eine Substanzmehrung im Zusammenhang mit dem Ersatz bestehender Teile eines VG führt jedoch nicht zur Schaffung neuer Su...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

Rn. 70 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei dieser Bilanzposition ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten zu den Positionen "RHB", "Fertige Erzeugnisse" und "Forderungen". Ein VG ist dann nicht mehr als Roh- oder Hilfsstoff auszuweisen, wenn der Zeitraum der Herstellung bereits begonnen hat (vgl. zur Abgrenzung des Zeitraums der Herstellung HdR-E, HGB § 255, Rn. 226ff.). Mit dem Beg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachträgliche Anschaffungskosten

Rn. 43 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den AK können entsprechend bisheriger Bilanzierungspraxis auch Aufwendungen gehören, die erst längere Zeit nach dem Erwerb des VG (= nachträgliche Aufwendungen) anfallen, etwa, wenn mit den nachträglichen Aufwendungen eine andere als die bisherige Nutzung des VG beabsichtigt wird (z. B. durch Verbesserungen, Umbauten). Rn. 44 Stand: EL 41 –...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtkostenverfahren ("nature of expense method")

Rn. 162 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als erste Darstellungsform der GuV wird das GKV im Standard angesprochen. Dabei werden die Aufwendungen wie nach HGB nach ihrer Art und nicht (wie im UKV) nach Funktionsbereichen gegliedert. In IAS 1.102 (ED/2019/7.69) ist eine beispielhafte Gliederung nach dem GKV angegeben (vgl. auch IAS 1.IG6 (Part I)):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens (außer Vorräten), Abschreibungen auf Umlaufvermögen (außer Vorräten und Wertpapieren), soweit diese den üblichen Rahmen nicht überschreiten

Rn. 73 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nicht unter Posten Nr. 8 sind auszuweisen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff und Einordnung

Rn. 170 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das AktG enthält keine weitere Konkretisierung des Begriffs "Risikomanagementsystem"; auch die Gesetzesbegründung bietet – anders als beim IKS – keine weiteren Anhaltspunkte. Es besteht insofern Einigkeit, dass deswegen auf die allg. betriebswirtschaftlichen Begrifflichkeiten abzustellen ist (vgl. MünchKomm. AktG (2023), § 91, Rn. 112; Hüffe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Vertriebskosten (§ 275 Abs. 3 Nr. 4)

Rn. 136 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dieser Posten des UKV ist immer perioden- und nicht umsatzbezogen zu verstehen. In ihm werden sämtliche im GJ verursachten Vertriebsaufwendungen ausgewiesen, zumal Vertriebskosten nicht aktiviert werden dürfen (vgl. § 255 Abs. 2 Satz 4). Von der Aufwandsart her kommen ebenfalls Material-, Personalaufwendungen, AfA, andere Verluste und Wertmi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rn. 67 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Als RHB sind diejenigen Vorräte auszuweisen, die unmittelbar in die Produktion eingehen oder den Produktionsablauf bewirken bzw. zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt werden. Zu den Rohstoffen zählen alle Grundstoffe, aus denen die Produkte des bilanzierenden UN gefertigt werden, wobei diese Grundstoffe als wesentlicher Bestandteil des ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rn. 19 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Grundstücke stellen neben den Bauten das Gegenstück zu beweglichen Sachen dar. Im bürgerlich-rechtlichen Sinn handelt es sich bei Grundstücken um begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile, die im Grundbuch auf einem eigenen Grundbuchblatt eingetragen sind. Die im BilR dominierende und durch das BilMoG gestärkte wirtschaftliche Betrachtungsw...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Besonderheiten betreffend das immaterielle Anlagevermögen

Rn. 228 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die begriffliche Abgrenzung für Zugänge als "mengenmäßige Ausweitung" und Abgänge als "mengenmäßige Verminderung" reicht für immaterielle VG nicht aus. Von einer körperlichen Zunahme oder Abnahme kann bei diesen VG, zu denen gemäß § 266 Abs. 2 "selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Löhne und Gehälter (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 lit. a))

Rn. 55 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Prinzipiell sind sämtliche Bruttobezüge sowie sonstige unmittelbare Vergütungen für im GJ geleistete Arbeiten und Dienste der in einem Beschäftigungsverhältnis (z. B. aufgrund eines Arbeitsvertrags) mit dem UN stehenden Mitarbeiter hier zu erfassen. Eine Abgrenzung der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hat nach mehreren Kriterien zu erfol...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

Rn. 13a Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Mit dem Inkrafttreten des BilMoG wurde das strenge Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle VG des AV aufgehoben und durch ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte ersetzt. Eine Aktivierung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn ein aktivierungsfähiger VG vorliegt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Gleichzeitige Substanzmehrung und Reparaturarbeiten

Rn. 353 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Werden im Zusammenhang mit einer Maßnahme, die zu nachträglichen HK führt, gleichzeitig Reparaturarbeiten durchgeführt, ist bei der Entscheidung, was den nachträglichen HK zuzuordnen ist, auf den sachlichen Zusammenhang der Entstehungsursachen der Aufwendungen abzustellen (vgl. auch BFH, Urteil vom 09.05.1995, IX R 116/92, BStBl. II 1996, S....mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 2 Zuordnungskriterien für die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen

Nach der Kommentarliteratur zu § 247 HGB gibt es Indizien, die für die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen sprechen. Im Anlagevermögen sind nur solche Gegenstände auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen sollen. Der Begriff "dauernd" ist hierbei nicht i. S. v. "für immer" oder "für alle Zeiten" zu verstehen; entscheidend ist die vorgesehene Zeit des Diene...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 276 Satz 1 gewährt kleinen und mittelgroßen KapG sowie diesen qua § 264a gleichgestellten PersG bei der Aufstellung das Wahlrecht, weniger Angaben zur GuV zu machen als in den Gliederungsschemata nach § 275 vorgeschrieben. Bestimmte Posten nach § 275 Abs. 2 (GKV) bzw. 3 (UKV) brauchen danach nicht ausgewiesen zu werden; sie werden vielmehr i...mehr